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Richterin: Pentagon-Einstufung von Anthropic war rechtswidrige Vergeltung

Ein Bundesgericht erklärt die Lieferkettenrisiko-Einstufung für illegal, doch ein Berufungsgericht lehnt eine Aussetzung ab – der Streit geht weiter.

· Veröffentlicht: 28.08.2026 ·2 Min Lesezeit
Richterin: Pentagon-Einstufung von Anthropic war rechtswidrige VergeltungMit KI erstellt
◆ Fakten auf einen Blick
  • US-Bezirksrichterin Rita Lin entschied, dass die Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko durch das Pentagon rechtswidrig war, weil sie auf Vergeltung für die Kritik des Unternehmens an der KI-Politik der Regierung beruhte und gegen den Ersten Verfassungszusatz sowie den Anspruch auf Vorab-Anhörung verstieß.
  • Das Urteil verpflichtet das Pentagon nicht, Claude zu nutzen, und hindert es nicht, einen anderen Anbieter über rechtmäßige Vergabeverfahren auszuwählen.
  • Der Konflikt entstand, nachdem Anthropic sich weigerte, seine KI-Modelle für Massenüberwachung im Inland und vollständig autonome tödliche Kriegsführung freizugeben, während das Pentagon Rechte für 'jede rechtmäßige Nutzung' forderte.
  • Die Regierungsmaßnahmen umfassten eine Präsidialdirektive, eine Hegseth-Direktive sowie zwei Lieferkettenrisiko-Einstufungen nach 41 U.S.C. § 4713 und 10 U.S.C. § 3252.
  • Ein dreiköpfiges Panel des D.C. Circuit lehnte Anthropics Antrag auf Aussetzung ab und setzte eine mündliche Verhandlung für den 19. Mai 2026 an; es verwies auf gewichtige staatliche Interessen und einen laufenden militärischen Konflikt.
  • Das US-Verteidigungsministerium hat Anthropic über das Chief Digital and Artificial Intelligence Office (CDAO) einen zweijährigen Prototyp-Other-Transaction-Agreement mit einem Volumen von bis zu 200 Millionen US-Dollar erteilt.

Richterin erklärt Pentagon-Einstufung für rechtswidrig

Das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien hat die Einstufung des KI-Unternehmens Anthropic als Lieferkettenrisiko durch das Pentagon für rechtswidrig erklärt. Richterin Rita Lin entschied in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung, dass die Maßnahme auf Vergeltung für die öffentliche Kritik des Unternehmens an der KI-Politik der Regierung beruhte und damit gegen den Ersten Verfassungszusatz verstieß. Zugleich habe die Regierung Anthropic den nach dem fünften Verfassungszusatz gebotenen Anspruch auf eine Vorab-Anhörung verweigert.

Auslöser des Konflikts war die Weigerung von Anthropic, seine Claude-Modelle für Massenüberwachung im Inland und vollständig autonome tödliche Kriegsführung freizugeben. Das Pentagon hatte dagegen Rechte für „jede rechtmäßige Nutzung“ gefordert. Diese Forderung stützte sich auf die Beschaffungsautorität des Verteidigungsministeriums und die später angewandten Lieferkettenvorschriften 41 U.S.C. § 4713 (Federal Acquisition Supply Chain Security Act) sowie 10 U.S.C. § 3252. Die Regierung argumentierte, dass kein Unternehmen der Regierung vorschreiben könne, welche gesetzlich zulässigen Nutzungen erlaubt seien, und beharrte deshalb auf uneingeschränkten Nutzungsrechten für militärische und nachrichtendienstliche Zwecke.

Lin schrieb, die Einstufung sei „illegal und grundlos“ gewesen und habe darauf abgezielt, ein öffentliches Exempel zu statuieren. Nationale Sicherheit sei „kein Freibrief, um Regierungskritiker zu bestrafen“. Bereits im Frühjahr hatte Lin die Umsetzung der Regierungsentscheidung vorläufig blockiert; nun liegt ein Urteil in der Hauptsache vor.

Kein vollständiger Sieg: Berufungsgericht lehnt Aussetzung ab

Der Erfolg für Anthropic ist begrenzt, weil das Urteil das Pentagon nicht verpflichtet, Claude zu nutzen, und weil eine parallele Einstufung nach 10 U.S.C. § 3252 vorerst bestehen bleibt: Das Berufungsgericht für den District of Columbia Circuit lehnte Anthropics Antrag auf Aussetzung ab und setzte eine mündliche Verhandlung für den 19. Mai 2026 an. Das Gericht verwies auf gewichtige staatliche Interessen und einen laufenden militärischen Konflikt; eine Aussetzung würde das Militär zwingen, die Geschäfte mit einem unerwünschten Anbieter fortzusetzen.

Die parallele Einstufung stützt sich auf 10 U.S.C. § 3252, während das Bezirksgericht über die Einstufung nach 41 U.S.C. § 4713 und die zugehörigen Direktiven entschied. Die Präsidialdirektive hatte alle Bundesbehörden angewiesen, Anthropic dauerhaft zu verbieten; das Gericht untersagte bestimmten Bundesbehörden, diese Anordnung durchzusetzen. Damit durften diese Behörden die Nutzung von Anthropic-Tools nicht stoppen oder bestehende Verträge allein aufgrund der Einstufung beenden. Die Regierung wird voraussichtlich gegen das Urteil von Richterin Lin Berufung einlegen. Damit ist der Streit um die Nutzung von Claude im Verteidigungsbereich nicht beendet.

M
Manuel Peter
Redaktion · KI-Regulierung & Recht

Manuel Peter verfolgt für KI Spotlight die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz: den EU AI Act, Datenschutz, Haftungsfragen und Governance. Er ordnet ein, was neue Vorgaben konkret bedeuten – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  1. cio.de ↗

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