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Bundesrichter stoppt Pentagon-Maßnahmen gegen Anthropic vorläufig

Einstweilige Verfügung blockiert Einstufung als Lieferkettenrisiko und Nutzungsverbot

· Veröffentlicht: 28.08.2026 ·2 Min Lesezeit
Bundesrichter stoppt Pentagon-Maßnahmen gegen Anthropic vorläufigMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Richterin Rita Lin vom US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien hat am Donnerstag eine schriftliche Anordnung erlassen, wonach das Pentagon rechtswidrig handelte, indem es Anthropic für seine Kritik an der KI-Nutzung des Verteidigungsministeriums bestrafte.
  • Die Anordnung erlässt eine einstweilige Verfügung, die die Durchsetzung der Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko und der präsidialen Anweisung an alle Bundesbehörden, die Nutzung der KI-Produkte einzustellen, vorläufig blockiert.
  • Das Gericht befand, dass die Maßnahmen gegen den 1. Zusatzartikel (Meinungsfreiheit) und das Recht auf ein faires Verfahren (Due Process) verstoßen.
  • Richterin Lin schrieb, die Regierung habe aus dem Wunsch gehandelt, ein öffentliches Exempel an Anthropic zu statuieren, nicht aus einer nachvollziehbaren Grundlage, dass Anthropic sein Modell tatsächlich sabotieren würde.
  • Die Umsetzung der Entscheidung wurde um eine Woche ausgesetzt, um der Regierung eine Berufung zu ermöglichen.
  • Der Streit begann im Februar, als Präsident Donald Trump und Verteidigungsminister Pete Hegseth Anthropic vorwarfen, die nationale Sicherheit zu gefährden, und das Unternehmen als Lieferkettenrisiko einstuften.

Einstweilige Verfügung blockiert Pentagon-Maßnahmen gegen Anthropic

Richterin Rita Lin vom US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Maßnahmen des Pentagons gegen den KI-Anbieter Anthropic vorläufig blockiert. Konkret untersagt die Anordnung die Durchsetzung der Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko sowie der präsidialen Anweisung an alle Bundesbehörden, die Nutzung der KI-Produkte des Unternehmens einzustellen. Das Gericht befand die Maßnahmen für rechtswidrig und unbegründet, da sie gegen den 1. Zusatzartikel und das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen. Die Umsetzung der Entscheidung wurde um eine Woche ausgesetzt, um der Regierung eine Berufung zu ermöglichen. Zuvor hatte das Pentagon Anthropic im Februar als Lieferkettenrisiko eingestuft – eine Kennzeichnung, die zuvor nur bei ausländischen Gegnern angewandt worden war – und Präsident Donald Trump hatte alle Bundesbehörden angewiesen, die Technologie sofort nicht mehr zu nutzen. Anthropic hatte daraufhin Klage eingereicht.

Gericht: Verstoß gegen Meinungsfreiheit und faires Verfahren

In der schriftlichen Begründung stellt Richterin Lin fest, dass die Maßnahmen gegen den 1. Zusatzartikel zur Meinungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen. Die Einstufung als Lieferkettenrisiko sei eine Vergeltung für die öffentliche Kritik von Anthropic an den Positionen des Pentagons zum KI-Einsatz gewesen, nicht eine Reaktion auf eine tatsächliche Sicherheitsbedrohung. Damit habe die Regierung unzulässig in die geschützte Meinungsäußerung eingegriffen. Zudem habe das Verteidigungsministerium die im Bundesgesetz vorgeschriebenen Verfahren nicht eingehalten und Anthropic keine Vorankündigung oder Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, bevor das Verbot in Kraft trat – ein Verstoß gegen das Due-Process-Recht. Lin schrieb, die Regierung habe aus dem Wunsch gehandelt, ein öffentliches Exempel an Anthropic zu statuieren, nicht aus einer nachvollziehbaren Grundlage, dass das Unternehmen sein Modell tatsächlich sabotieren würde. Wörtlich heißt es: „Nichts im maßgeblichen Gesetz unterstützt die orwellsche Vorstellung, dass ein amerikanisches Unternehmen als potenzieller Gegner und Saboteur der USA gebrandmarkt werden darf, weil es seine Meinungsverschiedenheit mit der Regierung äußert.“

Reaktionen und Hintergrund des Streits

Ein Anthropic-Sprecher begrüßte die Entscheidung und erklärte, das Unternehmen bleibe darauf fokussiert, konstruktiv mit der Regierung zusammenzuarbeiten. Das Weiße Haus reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. Auslöser des Streits war die Weigerung von Anthropic, vertragliche Beschränkungen aufzuheben, die den Einsatz des KI-Modells Claude für Massenüberwachung von US-Bürgern und vollständig autonome tödliche Waffensysteme verbieten. Anthropic hielt an diesen Beschränkungen fest, weil das Unternehmen verhindern wollte, dass seine Technologie für Massenüberwachung oder für Waffensysteme eingesetzt wird, die ohne menschliches Eingreifen Ziele auswählen und angreifen können. Das Pentagon hatte daraufhin im Februar die Einstufung als Lieferkettenrisiko vorgenommen und Präsident Trump die sofortige Nutzungseinstellung angeordnet. Die Entscheidung ist die jüngste richterliche Rüge gegen Verteidigungsminister Pete Hegseth, der zuvor bereits wegen seiner Pressepolitik und seines Umgangs mit der Meinungsfreiheit eines Senators gerügt worden war.

M
Manuel Peter
Redaktion · KI-Regulierung & Recht

Manuel Peter verfolgt für KI Spotlight die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz: den EU AI Act, Datenschutz, Haftungsfragen und Governance. Er ordnet ein, was neue Vorgaben konkret bedeuten – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  1. apnews.com ↗

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