GdP kritisiert unklare Regeln für Kennzeichenscanner im Thüringer Polizeigesetz
In der Anhörung im Landtag warnt die Gewerkschaft der Polizei vor unbestimmten Rechtsbegriffen und möglicher Einschüchterung von Demonstrierenden.
Mit KI erstellt◆ Fakten auf einen Blick
- Thüringen plant ein neues Polizeiaufgabengesetz, das KI-basierte Kennzeichenscanner und automatisierte Videoüberwachung zur Erkennung von Verhaltensmustern einführt.
- Der Gesetzentwurf wurde erstmals im Thüringer Landtag beraten.
- Eine öffentliche Anhörung von Fachleuten zum Gesetzentwurf ist geplant.
- Der Gesetzentwurf enthält in §33 PAG Regelungen zur anlassbezogenen automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenerkennung.
- Der Gesetzentwurf sieht automatisierte Videoüberwachung zur Erkennung von Verhaltensmustern vor, auch in Gefängnissen.
- Die Polizei Erfurt setzt bereits stationäre Videoaufzeichnung am Anger ein; die Daten werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel dienen.
GdP bemängelt unklare Regeln für Kennzeichenscanner
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert die GdP Thüringen unbestimmte Rechtsbegriffe bei der anlassbezogenen automatisierten Kennzeichenerkennung. So dürften Scanner laut Entwurf „nicht flächendeckend und nicht dauerhaft“ eingesetzt werden – doch was das konkret bedeutet, bleibt offen. Diese vagen Formulierungen schaffen Rechtsunsicherheit, weil Polizistinnen und Polizisten nicht eindeutig erkennen können, wann ein Einsatz zulässig ist, und Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, wann sie betroffen sein könnten. Die GdP fordert deshalb klare Eingriffsschwellen: „Klare Grenzen behindern Polizeiarbeit nicht, sondern schützen Bürgerrechte und schaffen Rechtssicherheit für Kolleginnen und Kollegen“, so die Gewerkschaft. Zugleich warnt sie vor einer präventiven Überwachung von Versammlungen: Wenn Menschen bei einer friedlichen Demonstration ständig beobachtet werden, entstehe ein „unwohles Gefühl“, das sie von der Teilnahme abhalten könnte – ein faktischer Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Anhörung im Landtag: Gewerkschaft warnt vor Einschüchterung
In der laufenden Expertinnen- und Expertenanhörung im Landtag befürchtet die GdP, dass die automatisierte Videoüberwachung zur Erkennung von Verhaltensmustern Demonstrierende einschüchtern könnte. Die im Entwurf vorgesehene Technik soll bestimmte Verhaltensmuster in Videobildern erkennen, doch die Definition solcher Muster ist unklar. GdP-Landesvorsitzende Mandy Koch beschreibt das Problem am Beispiel einer Drohne, die ständig über einer Versammlung kreist: Dies erzeuge ein „unwohles Gefühl“. Die Sorge der Gewerkschaft: Menschen könnten aus Angst vor Beobachtung ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht mehr wahrnehmen – Koch zitiert die Befürchtung, dass Betroffene sagen: „dann geh ich da nicht hin, das will ich nicht und dann nehme ich mein Grundrecht nicht wahr“.



