Wildberger: KI soll Deutschland Wachstum wie in China bringen
Digitalminister setzt auf KI-Adoption – und nutzt sie selbst für Reden und Texte
Mit KI erstelltInhalt
◆ Fakten auf einen Blick
- Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) beschlossen.
- Die Bundesnetzagentur wird als zentrale Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt und erhält ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum.
- NVIDIA wird gemeinsam mit Partnern der deutschen Wirtschaft in eine KI-Infrastruktur in Deutschland investieren; innerhalb von neun Monaten soll eine Infrastruktur mit mindestens 10.000 GPUs errichtet werden.
- Die Bundesregierung hat eine Rechenzentrumsstrategie beschlossen mit dem Ziel, die Rechenzentrumskapazitäten bis 2030 mindestens zu verdoppeln und die Kapazitäten für KI und High-Performance-Computing zu vervierfachen.
- Das KI-MIG wurde am 20. März 2026 im Bundestag erstmals beraten und an den Digitalausschuss überwiesen.
- Die europäische KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit August 2024 in Kraft; das deutsche Durchführungsgesetz ist in Kraft getreten.
Wildberger: KI kann Deutschland Wachstum wie in China bringen
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) sieht im Einsatz Künstlicher Intelligenz einen möglichen Wachstumstreiber für Deutschland. Im Interview mit der „Zeit“ sagte er, wenn Menschen und Unternehmen befähigt würden, die Technologie richtig einzusetzen, könne daraus eine enorme Wertschöpfung entstehen. Mit Blick auf China, dessen Wirtschaft in den vergangenen zehn Jahren jährlich um mehr als fünf Prozent gewachsen sei, sagte Wildberger: „Wenn wir das gut machen mit der KI, dann schaffen wir auch bei uns ähnliche Wachstumsraten.“ Den KI-Einsatz hält er in den nächsten Jahren für wettbewerbsentscheidend; im globalen Wettbewerb setzten sich diejenigen durch, die effizienter wirtschafteten und schneller neue Produkte anböten. Zugleich warnte er davor, die Nutzung von KI zu stark zu reglementieren. Für mögliche Übergangsphasen am Arbeitsmarkt schlug er ein neues staatliches Modell vor, damit Betroffene nicht alleingelassen werden. Die Aussagen fallen in eine Phase, in der die Bundesregierung mehrere Initiativen vorantreibt: das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), die angekündigte Investition von NVIDIA und Partnern in eine KI-Infrastruktur sowie eine Rechenzentrumsstrategie mit Ausbauzielen bis 2030.
KI-MIG: Bundesnetzagentur wird zentrale Aufsichtsbehörde
Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) beschlossen. Damit werden die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung in Deutschland umgesetzt. Die Bundesnetzagentur wird als zentrale Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit nicht andere Fachbehörden zuständig sind. Das bei ihr angesiedelte Koordinierungs- und Kompetenzzentrum bündelt KI-Expertise zentral, stellt sie anderen Behörden zur Verfügung und dient als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen sowie als Ansprechpartner für europäische Institutionen. Nach Darstellung der Bundesregierung soll so ein One-Stop-Shop entstehen, bei dem Unternehmen nur einen zentralen behördlichen Ansprechpartner haben. Das KI-MIG regelt die nationale Aufsichtsstruktur für Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen quer durch alle Branchen; mehr als 1.000 Änderungsvorschläge wurden bei der Erstellung berücksichtigt. Der Gesetzentwurf wurde am 20. März 2026 im Bundestag erstmals beraten und an den federführenden Digitalausschuss überwiesen. Digitalminister Wildberger betonte, man setze die EU-Vorgaben maximal innovationsoffen um und baue keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern nutze bestehende Strukturen.
NVIDIA-Investition und Rechenzentrumsstrategie: Infrastruktur für KI-Wachstum
NVIDIA wird gemeinsam mit Partnern der deutschen Wirtschaft in eine KI-Infrastruktur in Deutschland investieren. Innerhalb von neun Monaten soll eine Infrastruktur mit mindestens 10.000 GPUs errichtet werden, die sich an den Bedarfen der deutschen Industrie orientiert. Die geplante „Industrial AI Cloud“ gilt nach Regierungsangaben als weltweit bisher einzigartig. Die Bundesregierung, insbesondere Digitalminister Wildberger, begrüßt die Kooperation als Beitrag zu einer souveränen KI-Infrastruktur. Parallel hat die Bundesregierung eine Rechenzentrumsstrategie beschlossen. Ziel ist es, die Rechenzentrumskapazitäten bis 2030 mindestens zu verdoppeln und die Kapazitäten für Künstliche Intelligenz und High-Performance-Computing zu vervierfachen. Deutschland verfügt nach Regierungsangaben über mehr als 2.000 Rechenzentren und ist damit führend in Europa bei Rechenkapazitäten. Die Strategie umfasst 28 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie und Nachhaltigkeit, Standort und Fläche sowie Technologie und Souveränität. Wildberger erklärte, jedes neue Rechenzentrum stärke die digitale Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit; Deutschland solle bis 2030 zu einem der attraktivsten Standorte für Rechenzentren werden.
Europäische KI-Verordnung als Rahmen: Deutschland setzt EU-Recht um
Die europäische KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit August 2024 in Kraft. Sie legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für Entwicklung, Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Verwendung von KI-Systemen in der Union fest. Das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung ist in Kraft getreten; es benennt die national zuständigen Behörden und regelt deren Zusammenarbeit. Das KI-MIG ergänzt diese Durchführung, indem es insbesondere die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde benennt und ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum einrichtet. Die Bundesnetzagentur bündelt KI-Expertise zentral, stellt sie anderen Behörden zur Verfügung und bietet Informationen für Unternehmen; zudem sind Reallabore zur Erprobung neuer Technologien vorgesehen. Die Bundesregierung betont, die Umsetzung erfolge innovationsfreundlich und bürokratiearm. Die Regelungen der KI-Verordnung gelten grundsätzlich unmittelbar ab dem 2. August 2026; die Mitgliedstaaten mussten bis zum 2. August 2025 notifizierende Behörden und Marktüberwachungsbehörden benennen. Das deutsche Durchführungsgesetz und das KI-MIG benennen diese Behörden.
Wildbergers eigener KI-Einsatz: Minister als Vorreiter?
Digitalminister Karsten Wildberger nutzt Künstliche Intelligenz als Arbeitswerkzeug für Reden und Texte. Sein Ministerium bestätigte den Einsatz; ein Sprecher sagte, das gelte für Wirtschaft, Verwaltung und auch für die Politik. Die „Zeit“ hatte berichtet, Wildberger habe mehrere Reden und Gastbeiträge zu großen Teilen von KI schreiben lassen; eine softwaregestützte Analyse habe typische Merkmale wie Gedankenstriche, Dreischritte und Verneinungen gefunden. Redaktionen wurden nach Angaben der Zeit nicht über den KI-Einsatz informiert. Dieser eigene Einsatz lässt sich als Beispiel für die von Wildberger geforderte KI-Adoption einordnen: Der Minister praktiziert selbst, was er von Unternehmen und Verwaltung verlangt – den aktiven Einsatz von KI als Produktivitätswerkzeug. Mit Blick auf Arbeitnehmer hatte Wildberger im Zeit-Interview eingeräumt, dass bestimmte Berufsgruppen durch KI unter Druck geraten und in Übergangsphasen kommen könnten. In solchen Phasen dürfe man sie nicht alleinlassen; der Staat könne mit einem neuen Modell helfen. Damit verbindet er die Forderung nach breiter KI-Nutzung mit dem Eingeständnis, dass die Adoption nicht ohne soziale Flankierung gelingen kann. Die Diskussion über Auswirkungen auf Arbeitnehmer bleibt jedoch offen: Während Wildberger auf Wachstum und staatliche Unterstützung in Übergangsphasen verweist, fehlen bislang konkrete Instrumente oder Zeitpläne für ein solches Modell.



