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Rechtslage zum KI-Training mit geschützten Büchern bleibt unklar

Fair Use, TDM-Ausnahme und offene Rechtsfragen in den USA und der EU

· Veröffentlicht: 23.08.2026 ·5 Min Lesezeit
Rechtslage zum KI-Training mit geschützten Büchern bleibt unklarMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • KI-Modelle werden mit großen Datenmengen trainiert, die urheberrechtlich geschützte Bücher enthalten.
  • In den USA berufen sich KI-Entwickler auf die Fair-Use-Doktrin als Rechtsgrundlage für das Training.
  • In Europa wird die Text- und Data-Mining-Ausnahme (TDM) als mögliche Rechtsgrundlage für das Training diskutiert.
  • Der EU AI Act enthält in Artikel 53(1)(c) und (d) Bestimmungen, die GPAI-Anbieter verpflichten, Urheberrecht einzuhalten, Opt-outs zu respektieren und eine transparente Zusammenfassung der Trainingsdaten bereitzustellen.
  • Im Fall Authors Guild v. Google entschied das US-Berufungsgericht 2015, dass das Scannen und Durchsuchen von Büchern unter Fair Use fällt.
  • Es gibt etwa ein Dutzend Klagen gegen KI-Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzung in Kalifornien und New York.

Trainingsdaten: Urheberrechtlich geschützte Bücher als Grundlage für KI-Modelle

KI-Modelle wie ChatGPT, Gemini oder Claude werden mit umfangreichen Datenbeständen trainiert, die Hunderte Millionen Bücher, Artikel und andere veröffentlichte Werke umfassen. Viele Autoren haben ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung zu diesen Trainingsdaten beigetragen. Diese Praxis wirft die zentrale rechtliche Streitfrage auf: Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Lizenz für das Training generativer KI verwendet werden? Die Trainingsdaten enthalten urheberrechtlich geschützte Bücher, deren Nutzung ohne Zustimmung der Rechteinhaber erfolgt. Dies betrifft sowohl die Vervielfältigung als auch die weitere Verarbeitung der Werke. In den USA berufen sich Entwickler auf die Fair-Use-Doktrin, in Europa wird die Text- und Data-Mining-Ausnahme als mögliche Grundlage diskutiert. Die Rechtslage ist unklar und wird in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich beurteilt.

Fair Use als Rechtsgrundlage in den USA – aber reicht das für generative KI?

In den USA stützen sich KI-Entwickler auf die Fair-Use-Doktrin, die eine Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Lizenz erlaubt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Die Fair-Use-Doktrin berücksichtigt unter anderem den Zweck der Nutzung, die Art des Werks, den Umfang der Nutzung und die Auswirkungen auf den Markt. Als Präzedenzfall gilt Authors Guild v. Google: Das US-Berufungsgericht entschied 2015, dass das Scannen und Durchsuchen von Büchern für die Google-Buchsuche unter Fair Use fällt, weil es sich um eine transformative Suchfunktion handelte, die keinen Ersatz für die Bücher selbst bot. KI-Entwickler argumentieren, dass das Training generativer Modelle ähnlich transformativ sei, da es kein einzelnes Buch reproduziert, sondern ein statistisches Modell erzeugt.

Autorenverbände und einzelne Autoren widersprechen jedoch. Sie argumentieren, dass das Training generativer Modelle keine bloße Suche sei, sondern die Werke vervielfältige und den Markt für Originale beeinträchtige. Etwa ein Dutzend Klagen sind in Kalifornien und New York anhängig, darunter Authors Guild v. OpenAI. Einige Kläger werfen Google vor, Bücher und Artikel, die nur für Google Books bereitgestellt wurden, zweckentfremdet zu haben. Ein erstes Gerichtsurteil hat zwar die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher für das Training als zulässig erachtet, doch dieses Urteil ist nicht endgültig und wird angefochten. Die Frage, ob Fair Use auf generatives Training anwendbar ist, bleibt offen.

EU-Rechtslage: TDM-Ausnahme, EU AI Act und die offene Frage der Anwendbarkeit

In der Europäischen Union wird die Text- und Data-Mining-Ausnahme (TDM) als mögliche Rechtsgrundlage für das Training diskutiert. Sie erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Vervielfältigung von Werken für das automatisierte Auswerten von Daten. Allerdings wurde sie vor dem Aufkommen generativer KI konzipiert; Studien weisen auf eine rechtliche Diskrepanz hin, weil die Ausnahme möglicherweise nicht auf das Training generativer Modelle passt. Die TDM-Ausnahme ist in der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geregelt und sieht grundsätzlich ein Opt-out-Recht für Rechteinhaber vor. In der Praxis ist jedoch unklar, wie dieses Opt-out beim Web-Scraping durchgesetzt werden kann.

Der EU AI Act enthält in Artikel 53(1)(c) und (d) neue Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen: Sie müssen das Urheberrecht einhalten, Opt-outs respektieren und eine transparente Zusammenfassung der Trainingsdaten bereitstellen. Die TDM-Ausnahme erlaubt Vervielfältigungen für Text- und Data-Mining, sofern der Rechteinhaber keinen Widerspruch eingelegt hat. Sie wurde jedoch vor allem für wissenschaftliche Zwecke und nicht für die Entwicklung kommerzieller KI-Modelle geschaffen. Die Anwendung auf generative KI ist daher umstritten. Der EU AI Act verpflichtet Anbieter von GPAI-Modellen, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts zu implementieren und eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte zu veröffentlichen. Diese Transparenzpflichten sollen es Rechteinhabern ermöglichen, die Nutzung ihrer Werke nachzuvollziehen. Die EU-Kommission will damit Täuschung reduzieren und Vertrauen schaffen. Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit Fragen des KI-Trainings und des Urheberrechtsstatus von KI-generierten Inhalten. Eine endgültige Klärung steht aus.

Laufende Verfahren und offene Rechtsfragen

Zu den wichtigsten laufenden Verfahren zählen Authors Guild v. OpenAI in den USA sowie Klagen gegen Google wegen angeblicher Zweckentfremdung von für Google Books bereitgestellten Werken. Insgesamt sind etwa ein Dutzend Urheberrechtsklagen gegen KI-Unternehmen in Kalifornien und New York anhängig. Auf europäischer Ebene ist der EuGH mit Vorlagefragen zum KI-Training und zum Urheberrechtsstatus KI-generierter Inhalte befasst. Die Klagen werfen grundlegende Fragen auf: Ist das Training mit urheberrechtlich geschützten Werken eine Vervielfältigung, die einer Lizenz bedarf? Gilt die Fair-Use-Doktrin oder die TDM-Ausnahme? Und wie sind die Interessen von Autoren und KI-Unternehmen abzuwägen? Endgültige Entscheidungen, die die Legalität des Trainings mit geschützten Büchern klären, gibt es bislang nicht. Die Rechtsunsicherheit bleibt bestehen.

Auswirkungen auf Autoren, Verlage und KI-Unternehmen

Autoren und Verlage befürchten Einkommensverluste und den Verlust der Kontrolle über ihre Werke, wenn KI-Modelle ohne Zustimmung mit ihren Büchern trainiert werden. Die Sorge der Autoren ist nicht unbegründet: Generative KI kann Texte erzeugen, die mit menschlichen Werken konkurrieren, was zu sinkenden Einnahmen führen könnte. KI-Unternehmen benötigen dagegen Rechtssicherheit, um ihre Modelle weiterentwickeln zu können. Gleichzeitig sind KI-Unternehmen auf große Datenmengen angewiesen, um leistungsfähige Modelle zu entwickeln. Ohne klare rechtliche Rahmenbedingungen drohen Investitionen ins Leere zu laufen. Die EU-Kommission versucht mit den Transparenz- und Urheberrechtspflichten des AI Act, Vertrauen in KI zu schaffen und Täuschung zu reduzieren. Ob diese Regeln ausreichen, um den Interessenkonflikt zu lösen, ist offen.

Community-Debatte: Fair Use, fehlende Erlaubnis und die Frage der Transformation

In der Community wird die Rechtslage kontrovers diskutiert. Während FragDenWayne lapidar feststellt, dass die Unternehmen schlicht keine Erlaubnis eingeholt hätten, zeigt sich DGWoods-author als Autorin besorgt über das Fair-Use-Urteil, das KI-Training mit geschützten Büchern erlaubt, aber nur geringe Strafen für die Nutzung raubkopierter Werke vorsieht. Langdon_St_Ives weist indes darauf hin, dass es rechtlich nicht auf die Vernichtung der Bücher ankomme, sondern auf die transformative Nutzung – ein Punkt, der weiterhin für Unsicherheit sorgt.

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Manuel Peter
Redaktion · KI-Regulierung & Recht

Manuel Peter verfolgt für KI Spotlight die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz: den EU AI Act, Datenschutz, Haftungsfragen und Governance. Er ordnet ein, was neue Vorgaben konkret bedeuten – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

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