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DOJ positioniert sich Berichten zufolge für Fair Use bei KI-Training

US-Justizministerium stuft Training großer Sprachmodelle als Fair Use ein – offizielle Bestätigung steht noch aus

· Veröffentlicht: 06.09.2026 ·1 Min Lesezeit
DOJ positioniert sich Berichten zufolge für Fair Use bei KI-TrainingMit KI erstellt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Das US-Justizministerium hat am 1. September 2026 ein 'Statement of Interest' im Verfahren In re OpenAI, Inc. Copyright Infringement Litigation eingereicht.
  • Das Statement of Interest wurde im US District Court for the Southern District of New York eingereicht, wo Richter Sidney Stein die konsolidierten Urheberrechtsklagen gegen OpenAI und Microsoft verhandelt.
  • Das DOJ argumentiert, dass das Training großer Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Texten als Fair Use einzustufen ist und keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
  • Das DOJ unterscheidet zwischen dem Kopieren für das Training und der späteren Ausgabe des Modells; die Trainingskopien seien nicht öffentlich zugänglich und die Ausgaben oft nicht 'wesentlich ähnlich' zu den Originalen.
  • Das DOJ bezeichnet das LLM-Training als 'exceedingly transformative' bzw. 'extraordinarily transformative' und argumentiert, dass eine Haftung für reines Training Kreativität und wissenschaftlichen Fortschritt behindern würde.
  • Das DOJ warnt davor, Modelltraining und Modellausgabe zu vermischen; eine pauschale Theorie des Marktschadens, die beides verbindet, sei rechtlich falsch.

Das US-Justizministerium hat laut mehreren Fachquellen ein Statement of Interest im Verfahren In re OpenAI eingereicht und stuft darin das Training großer Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Texten als Fair Use ein. Nach aktuellem Stand gibt es noch keine offizielle Bestätigung des Dokuments. Die Angaben zu Einreichungsdatum (1. vs. 2. September) und Umfang (20 vs. 3 Seiten) widersprechen sich. Das Ministerium trennt demnach strikt zwischen dem Kopieren für das Training und der späteren Ausgabe: Beim Training werden Werke zwar vervielfältigt, aber nicht öffentlich zugänglich gemacht; die Modell-Ausgaben seien den Originalen oft nicht wesentlich ähnlich. In der Fair-Use-Prüfung stützt sich das DOJ den Berichten zufolge vor allem auf den ersten Faktor (Zweck und Charakter der Nutzung) und den vierten Faktor (Marktauswirkung): Das Training sei „außerordentlich transformativ“, und die Modelle träten nicht als Ersatz für die Originale auf. Eine Haftung allein für das Training würde nach dieser Argumentation den Anreiz für kreative und wissenschaftliche Fortschritte schwächen, weil sie die Entwicklung von Werkzeugen behinderte, die das Urheberrecht eigentlich fördern soll. Das Statement wurde demnach im US District Court for the Southern District of New York eingereicht, wo Richter Sidney Stein die konsolidierten Klagen verhandelt.

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Manuel Peter
Redaktion · KI-Regulierung & Recht

Manuel Peter verfolgt für KI Spotlight die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz: den EU AI Act, Datenschutz, Haftungsfragen und Governance. Er ordnet ein, was neue Vorgaben konkret bedeuten – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

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