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EFF warnt Gerichte vor KI-Hype und Urheberrechts-Umschreibung

Während die Urheberschaftsfrage zugunsten menschlicher Schöpfung entschieden scheint, bleibt Fair Use beim KI-Training umstritten.

· Veröffentlicht: 05.09.2026 ·5 Min Lesezeit
EFF warnt Gerichte vor KI-Hype und Urheberrechts-UmschreibungMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Die EFF veröffentlichte auf eff.org einen Beitrag mit der Forderung, Gerichte sollten sich vor KI-Hype hüten und Urheberrecht nicht umschreiben.
  • Der US Supreme Court lehnte am 2. März 2026 die Überprüfung von Thaler v. Perlmutter ab.
  • Der D.C. Circuit bestätigte, dass das Copyright Office Thalers Anmeldung zu Recht ablehnte.
  • Thaler hatte die 'Creativity Machine' als alleinige Urheberin von 'A Recent Entrance to Paradise' angegeben.
  • Das US Copyright Office verlangt für Urheberrechtsschutz menschliche Urheberschaft und hat mehrere KI-generierte Werke abgelehnt.
  • Ein Bundesbezirksgericht bestätigte 2023 die Position des Copyright Office, dass KI-generierte Kunst ohne menschliche Urheberschaft nicht schutzfähig ist.

EFF warnt Gerichte vor KI-Hype und Urheberrechts-Umschreibung

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat Gerichte dazu aufgerufen, sich bei Urheberrechtsfragen nicht vom aktuellen Hype um generative KI leiten zu lassen. In einem Beitrag auf eff.org warnt die Organisation davor, das Urheberrecht als Reaktion auf neue Technologien umzuschreiben. Die EFF verweist auf historische Technikpaniken: In den 1980er Jahren hätten Rechteinhaber Videorekorder als existenzielle Bedrohung dargestellt, doch der Supreme Court habe sich dem Hype nicht angeschlossen und auf nicht verletzende Nutzungen wie das zeitversetzte Fernsehen verwiesen. Auch die Warnung des Komponisten John Philip Sousa von 1906, Klavierrollen und Grammophon würden die Musikkomposition zerstören, oder die Furcht von Porträtmalern vor der Kamera hätten sich nicht bewahrheitet. Die Kamera habe vielmehr zu einer Wiederbelebung der Porträtkunst und zum Aufstieg des Fotojournalismus geführt. Neue Märkte, Ideen und Kreative seien das Ziel des Urheberrechts, nicht die Absicherung bestehender Gatekeeper und großer Rechteinhaber. Generative KI habe nun eine neue Welle von Klagen ausgelöst, in denen Rechteinhaber Gerichte genau zu jenem Umbau drängten, vor dem der Supreme Court gewarnt habe.

Gerichte bestätigen: Urheberrecht braucht menschliche Schöpfung

Die jüngste Rechtsprechung stützt bislang die menschliche Urheberschaft als Voraussetzung des Urheberrechts. Am 2. März 2026 lehnte der US Supreme Court ohne Begründung ab, den Fall Thaler v. Perlmutter zu überprüfen. Rund ein Jahr zuvor hatte der U.S. Court of Appeals for the District of Columbia bestätigt, dass das Copyright Office die Anmeldung von Stephen Thaler zu Recht abgelehnt hatte. Thaler hatte die von ihm entwickelte „Creativity Machine“ als alleinige Urheberin des Bildes „A Recent Entrance to Paradise“ angegeben und sich selbst als Eigentümer eingetragen. Er wollte vom Supreme Court klären lassen, ob Werke eines KI-Systems ohne direkten traditionellen autorlichen Beitrag einer natürlichen Person urheberrechtlich geschützt werden können. Das Copyright Office verlangt für den Schutz menschliche Urheberschaft und hat nach eigenen Angaben mehrere KI-generierte Werke abgelehnt. Bereits 2023 bestätigte ein Bundesbezirksgericht diese Position: Menschliche Urheberschaft sei eine Grundanforderung des Urheberrechts. Als Präzedenzfall gilt zudem die Entscheidung des Ninth Circuit von 2018 zu einem Affen-Selfie: Tiere hätten keine Klagebefugnis unter dem Copyright Act, weil Schutz nur für von Menschen geschaffene Werke bestehe. Das Copyright Office veröffentlichte am 30. August 2023 eine Notice of Inquiry zu KI-Urheberrechtsfragen und räumte ein, dass offen sei, wo die Grenze zwischen menschlicher Schöpfung und KI-generiertem Inhalt verlaufe. Der Fall gilt als erster großer Fall, der die menschliche Urheberschaftsanforderung für KI-Werke infrage stellte. Für Unternehmen bedeutet das nach der Entscheidung: Schutz besteht nur bei ausreichender menschlicher Beteiligung an Steuerung, Eingabe oder Veränderung des Ergebnisses. Der Supreme Court kann die Frage künftig erneut aufgreifen.

Fair-Use-Streit: EFF gegen Rechteinhaber beim KI-Training

In den laufenden Urheberrechtsklagen gegen KI-Entwickler ist die Fair-Use-Frage dagegen offen. Die EFF sieht das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken als Fair Use. Sie argumentiert, Gerichte hätten das Kopieren von Werken für Analyse, Indexierung oder Suche seit Langem als klassisches Fair Use anerkannt; dieses Prinzip ändere sich nicht, nur weil ein statistisches Modell die Lektüre übernehme. Die Kläger in diesen Verfahren vertreten nach Darstellung der EFF die gegenteilige Auffassung: Die Nutzung ihrer Werke zum Training sei eine Urheberrechtsverletzung, weil Werke ohne Lizenz vervielfältigt würden. Die Kernfrage in vielen Fällen lautet daher, ob die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training ein Fair Use ist. Die unterschiedliche Auslegung von Fair Use ist damit der zentrale Widerspruch in den Verfahren: EFF sieht maschinelles Lernen als Analyse- und Indexierungsfunktion, Kläger als Vervielfältigung ohne Lizenz. Die EFF warnt, dass eine Welle von Klagen nützliche Anwendungen wie kreativen Ausdruck, juristische Recherche und wissenschaftlichen Fortschritt bedrohe. Wie die Gerichte entscheiden, werde Fähigkeiten, Kosten und die künftige Entwicklung der Technologie prägen – und ob sie durch offene Märkte oder durch ein Oligopol bestimmt werde. Rechteinhaber hätten zudem ihre Anstrengungen verstärkt, Fair Uses über Landesgesetze und technische Standards zu kontrollieren.

EFFs juristische Interventionen gegen Machtkonzentration

Die EFF hat ihre Position auch durch Interventionen in konkreten Verfahren untermauert. Als erste Urheberrechtsfälle zu KI die Berufungsgerichte erreichten, beteiligte sie sich 2025 an Thomson Reuters v. ROSS Intelligence, um Fair Use und den Zugang zu Rechtstexten zu verteidigen. ROSS Intelligence hatte ein KI-gestütztes Recherchewerkzeug entwickelt, das natürliche Sprachabfragen nutzte, um Gerichtsentscheidungen zu finden. Zum Training ließ das Unternehmen West-Headnotes von Thomson Reuters paraphrasieren; das Werkzeug gab keine Headnotes oder Paraphrasen aus, sondern verwies Nutzer auf die ursprünglichen richterlichen Entscheidungen. Thomson Reuters klagte dennoch wegen Urheberrechtsverletzung. Das Gericht ließ eine Kartell-Gegenklage von ROSS zu, mit der das Unternehmen einen Missbrauch von Monopolmacht nachweisen wollte. ROSS Intelligence war ein Konkurrent etablierter Plattformen wie Westlaw. Zudem beteiligte sich die EFF an der Copyright Week und vertrat dort Grundsätze gegen Machtkonzentration. Sie argumentiert, das heutige Urheberrecht konzentriere Macht bei wenigen Konzernen und schade Kreativen; neue Rechte für Urheber glichen einem Versuch, einem gemobbten Kind mehr Geld für den Mobber zu geben.

Warum der Appell jetzt kommt: Rechtsprechung im KI-Sog

Der Appell der EFF kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Rechtsprechung in der Urheberschaftsfrage gefestigt wirkt, die Fair-Use-Frage aber offen ist. Mit der Ablehnung des Supreme Court, Thaler v. Perlmutter zu überprüfen, bleibt die Anforderung menschlicher Urheberschaft bestehen. Zugleich laufen zahlreiche Verfahren, in denen Rechteinhaber die Nutzung ihrer Werke für das KI-Training als Verletzung werten. Die EFF sieht darin den Versuch, das Urheberrecht im KI-Hype umzuschreiben, und verweist auf historische Technikpaniken, bei denen sich Gerichte gegen vorschnelle Eingriffe entschieden. Der Widerspruch ist damit nicht aufgelöst: Während die Gerichte bestätigen, dass KI allein keine Urheberin sein kann, bleibt umstritten, ob das Training mit geschützten Werken Fair Use ist. Die EFF warnt, dass Entscheidungen in diesen Fällen die Entwicklung der Technologie prägen werden – ihre Fähigkeiten, Kosten und die Frage, ob sie von offenen Märkten oder von wenigen Anbietern bestimmt wird. Genau deshalb richtet sich der Appell an die Gerichte: Sie sollen sich nicht vom Hype leiten lassen und das Urheberrecht nicht als Instrument zur Absicherung bestehender Gatekeeper umbauen. Der Supreme Court hatte in den 1980er Jahren beim Videorekorder auf nicht verletzende Nutzungen verwiesen und Gerichte davor gewarnt, das Urheberrecht als Reaktion auf neue Technologien umzuschreiben. Diese Haltung überträgt die EFF nun auf generative KI. Neue Märkte, Ideen und Kreative seien das Ziel des Urheberrechts, nicht die Beschränkung.

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Manuel Peter
Redaktion · KI-Regulierung & Recht

Manuel Peter verfolgt für KI Spotlight die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz: den EU AI Act, Datenschutz, Haftungsfragen und Governance. Er ordnet ein, was neue Vorgaben konkret bedeuten – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  1. eff.org ↗

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