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Bundestag befasst sich mit KI-Agenten – der AI Act erfasst sie bereits

Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert, die Regeln für KI-Systeme und GPAI-Modelle gelten auch für Agenten

· Veröffentlicht: 23.10.2026 ·2 Min Lesezeit
Bundestag befasst sich mit KI-Agenten – der AI Act erfasst sie bereitsMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • KI-Agenten sind laut AI Act Service Desk keine eigene Kategorie im AI Act.
  • Die Regeln für KI-Systeme und GPAI-Modelle gelten auch für KI-Agenten.
  • Der AI Act Service Desk nennt Verbote schädlicher Manipulation und Ausnutzung von Schwächen als relevant.
  • Mit dem KI-MIG wird die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde für den AI Act.
  • Für GPAI-Modelle wie große Sprachmodelle ist das europäische AI Office zuständig.

Bundestag befasst sich mit KI-Agenten, die der AI Act schon erfasst

Der Bundestag befasst sich laut Titel eines Vorgangs mit dem Regulierungsbedarf bei agentischer KI. Über Art, Datum, Initiator und Forderungen des Vorgangs liegt im vorliegenden Material nichts vor. Belastbares lässt sich dazu also nicht sagen.

Belegt ist dagegen die Einordnung des AI Act Service Desk der EU-Kommission. Der Begriff „KI-Agent“ ist demnach nicht gesetzlich definiert und wird uneinheitlich verwendet. Weitgehend einig sei man sich aber, dass ein solcher Agent Eingaben aus seiner Umgebung verarbeitet und darauf aufbauend Aktionen ausführt, die diese Umgebung beeinflussen können, etwa über Funktionsaufrufe. „Agentische KI“ bezeichne mitunter anspruchsvollere Konfigurationen mit mehreren Agenten. Wie sich beide Begriffe zueinander verhalten, ist noch in Entwicklung.

Eine eigene Kategorie für Agenten kennt der AI Act nicht. Nach dieser Darstellung genügen die Definitionen des KI-Systems (Art. 3 Abs. 1) und des GPAI-Modells (Art. 3 Nr. 63), um Agenten zu erfassen. Die Regeln für beide gelten damit auch für sie. Besonders relevant sind laut Service Desk die Verbote schädlicher Manipulation und der Ausnutzung von Schwächen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und b).

Bundesnetzagentur wird mit dem KI-MIG zur zentralen Aufsicht

Nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur vom 29. Juli 2026 tritt das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von KI (KI-MIG) in Kraft. Die Behörde wird damit Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle für den AI Act in Deutschland. Sie überwacht unter anderem KI in Funkanlagen sowie in sensiblen Bereichen wie Arbeitnehmerführung, kritischer Infrastruktur und Bildung. Außerdem kommen Transparenzpflichten und verbotene Praktiken in ihrem Zuständigkeitsbereich hinzu.

Der AI Act wird laut Bundesnetzagentur stufenweise anwendbar und gilt ab August 2027 vollständig. Für GPAI-Modelle wie große Sprachmodelle ist das europäische AI Office zuständig. Die Hinweise der Bundesnetzagentur sind unverbindlich.

Digital Omnibus könnte den Zeitplan für Hochrisiko-Regeln verschieben

Die EU-Kommission schlug am 19. November 2025 den Digital Omnibus on AI vor. Der Vorschlag soll den Zeitplan für Hochrisiko-Regeln an die Verfügbarkeit von Standards koppeln, weil sich diese verzögern. Zudem sollen KMU-Ausnahmen auf Small Mid-Caps ausgeweitet und das AI Office gestärkt werden. Das Europäische Parlament beschloss seine Verhandlungsposition in der zweiten Märzsitzung 2026, der Rat seine allgemeine Ausrichtung im März 2026. Ein Trilog-Ergebnis wird erwähnt. Der Wortlaut ist im Material jedoch abgeschnitten und lässt sich deshalb nicht wiedergeben.

Offen bleibt, wie der Bundestagsvorgang an diesen Rahmen anknüpft.

M
Manuel Peter
Redaktion · KI-Regulierung & Recht

Manuel Peter verfolgt für KI Spotlight die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz: den EU AI Act, Datenschutz, Haftungsfragen und Governance. Er ordnet ein, was neue Vorgaben konkret bedeuten – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

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