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Regierungsantwort zur Wassernutzung von Rechenzentren: Inhalt nicht überprüfbar

Eine Ereignismeldung verweist auf eine parlamentarische Antwort zum Kenntnisstand über KI- und Rechenzentren. Das Dokument liegt der Redaktion nicht vor. Belegt sind allein der rechtliche Rahmen und das erste Register.

· Veröffentlicht: 27.10.2026 ·2 Min Lesezeit
Regierungsantwort zur Wassernutzung von Rechenzentren: Inhalt nicht überprüfbarMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Rechenzentrumsbetreiber müssen Anlage-3-Informationen für das Vorjahr bis 31. März veröffentlichen und übermitteln.
  • Die Bundesregierung kann per Rechtsverordnung mit Bundesratszustimmung zusätzliche Informationspflichten festlegen.
  • Das EnEfG enthält einen Abschnitt zu Energieeffizienz in Rechenzentren sowie einen zu Abwärme.
  • Das EnEfG definiert Betreiber eines Rechenzentrums, Betreiber von Informationstechnik und Co-Lokation.
  • Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 vom 14. März 2024 regelt die erste Phase eines EU-Bewertungssystems für Rechenzentren.

Regierungsantwort zur Wassernutzung: Inhalt bleibt offen

Die Bundesregierung hat laut einer Ereignismeldung in einer parlamentarischen Antwort ihren Kenntnisstand zur Wassernutzung von KI- und Rechenzentren sowie geplante Maßnahmen dargelegt. Die Antwort ist im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags (DIP) verzeichnet. Das Originaldokument liegt der Redaktion nicht vor. Der hinterlegte Beleg enthielt nur eine Cookie-Abfrage von Google, keinen Text der Antwort.

Ob die Regierung Verbrauchsdaten nennt, welche Maßnahmen sie ankündigt oder ob die Antwort über den bekannten rechtlichen Rahmen hinausgeht, lässt sich daher nicht sagen. Zahlen oder Vorhaben zu vermuten, wäre unseriös. Belegt ist nur der Rahmen, in dem sich die Debatte bewegt.

Berichtspflichten: Was Betreiber zu Energie und Wasser melden müssen

Nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) müssen Betreiber von Rechenzentren bis zum Ablauf des 31. März jedes Jahres Informationen nach Anlage 3 für das vorangegangene Kalenderjahr veröffentlichen und an den Bund übermitteln. Dafür sieht das Gesetz eine elektronische Vorlage vor, die der Bund bereitstellt. Die Bundesregierung darf zusätzlich per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Informationspflichten festlegen, soweit sie für einen besseren Vergleich der Energieeffizienz von Rechenzentren und Informationstechnik erforderlich sind. Das Gesetz widmet Rechenzentren einen eigenen Abschnitt.

Nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) müssen Betreiber ab 300 Kilowatt Anschlussleistung seit 2024 unter anderem Energieverbrauch, Anschlussleistung, Energieeffizienz, Ökostromanteil und Wasserverbrauch berichten. Wasser gehört damit bereits zur Meldepflicht. Was die Regierungsantwort dazu sagt, bleibt unbekannt.

Auf EU-Ebene regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission vom 14. März 2024 die erste Phase eines gemeinsamen Bewertungssystems für Rechenzentren. Sie stützt sich auf Artikel 33 Absatz 3 der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791. Sie legt fest, welche Informationen und Leistungskennzahlen an die EU zu melden sind.

Erstes Register: 319 Rechenzentren, Lücken bei der Datenqualität

Am 14. August 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium erstmals ein Energieeffizienzregister für Rechenzentren veröffentlicht. Für das aktuelle Berichtsjahr enthält es Daten von 319 Rechenzentren. Für den gesamten Bestand ist die Aussagekraft damit begrenzt.

Eine erste Auswertung des UBA vom 21. September 2026 sieht viele der registrierten Anlagen bei Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gut aufgestellt. Die Mehrheit erfüllt bereits die EnEfG-Anforderungen, die erst ab 2027 verbindlich werden. Defizite bestehen laut UBA bei der Auslastung und bei der Datenqualität.

Die EU-Kommission nennt neben den CO2-Emissionen den großen Kühlwasserbedarf als wesentliche Umweltwirkung von Rechenzentren. Wie viel Wasser deutsche Anlagen tatsächlich verbrauchen, geht aus dem vorliegenden Material nicht hervor.

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Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

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