Justizministerium scheitert mit eigenem Antrag, NAACP beantragte einstweilige Verfügung
Bundesgericht in Mississippi weist xAIs Antrag auf Abweisung der NAACP-Klage ab
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◆ Fakten auf einen Blick
- NAACP und Mississippi State Conference of the NAACP klagten im April 2026 gegen xAI und MZX Tech.
- Die Klage wirft xAI den Betrieb von 27 ungenehmigten Gasturbinen in Southaven, Mississippi, für Colossus 2 vor.
- Richterin Debra M. Brown lehnte xAIs Antrag auf Abweisung der NAACP-Klage nach dem Clean Air Act ab.
- Das Gericht bejahte statutory standing der Kläger und verneinte, dass die Turbinen 'mobile sources' sind.
- Bürgerklage-Regelung verletzt weder Artikel II noch die private nondelegation doctrine.
Richterin Brown weist Abweisungsantrag zurück
Das U.S. District Court for the Northern District of Mississippi hat xAIs Antrag abgelehnt, die Clean-Air-Act-Klage der NAACP abzuweisen. Richterin Debra M. Brown entschied an einem Freitag. Das Verfahren geht weiter. Im Mittelpunkt stehen die Gasturbinen, die das Rechenzentrum Colossus 2 versorgen. xAI gehört inzwischen zu SpaceX.
xAI hatte drei Argumente vorgebracht. Die Turbinen seien als „mobile sources“ genehmigungsfrei. Den Klägern fehle die Klagebefugnis. Bürgerklagen seien verfassungswidrig. Das Gericht folgte keinem dieser Punkte. Die Kläger hätten „statutory standing“ nach dem Clean Air Act. Die Turbinen seien keine „mobile sources“ im Sinne von Mississippis State Implementation Plan. Die Regelung zur Bürgerklage verletze weder Artikel II der Verfassung noch die private nondelegation doctrine.
Zur Verfassungsfrage führte Brown aus, Kläger einer Bürgerklage handelten in eigenem Namen. Sie forderten Strafen, die ihnen selbst entstandene Schäden ausgleichen sollen. Damit übten sie keine Exekutivgewalt des Bundes aus.
Eine Stellungnahme von xAI zum Beschluss liegt nicht vor. Der Beschlusstext wurde für diesen Beitrag nicht vollständig gesichtet. Die Angaben stützen sich auf Berichte und Zitate daraus.
27 Turbinen, 495 Megawatt, bis zu 124.426 Dollar Strafe pro Tag
Die NAACP und ihre Mississippi State Conference klagten im April gegen xAI und die Tochter MZX Tech. Vertreten werden sie vom Southern Environmental Law Center und von Earthjustice. Vorausgegangen war eine 60-Tage-Vorankündigung im Februar. Laut Klageschrift wurden zwischen August und Dezember 2025 in Southaven mindestens 27 Turbinen ohne Genehmigung installiert. Ihre Leistung beträgt mindestens 495 Megawatt. Sie könnten etwa 1.700 Tonnen Stickoxide pro Jahr ausstoßen.
Die Kläger verlangen die Feststellung der Verstöße. Sie fordern ein Betriebsverbot für die ungenehmigten Turbinen und die Installation bester verfügbarer Kontrolltechnik. Dazu kommen Tagesstrafen von bis zu 124.426 US-Dollar je Verstoß.
Bei den Zahlen gibt es Abweichungen. Earthjustice nennt an anderer Stelle mehr als 5.000 Tonnen Stickoxide jährlich. Das SELC spricht laut TechCrunch von mindestens 35 Turbinen. Die NAACP zählt nach ihrem Antrag vom 6. Mai 33 Turbinen, nachdem sechs weitere aufgestellt worden seien. Woher die Unterschiede rühren, geht aus dem Material nicht hervor.
Justizministerium scheitert mit eigenem Antrag, NAACP beantragte einstweilige Verfügung
Kurz zuvor hatte dasselbe Gericht den Versuch des US-Justizministeriums abgelehnt, die Klage einseitig abzuweisen. Das Ministerium darf demnach intervenieren. Was es danach tun kann, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Das Fifth Circuit hatte zuvor den Antrag des Ministeriums auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt.
Am 6. Mai 2026 beantragte die NAACP außerdem eine einstweilige Verfügung gegen den Betrieb. Zum Ausgang dieses Antrags enthält das Material keine Angaben.
Umstritten bleibt der Genehmigungsstatus. Laut xAIs Verteidigung teilte Mississippis Umweltbehörde dem Unternehmen im Juli 2025 mit, die Turbinen seien genehmigungsfrei. Earthjustice verweist dagegen auf eine EPA-Feststellung, wonach solche Turbinen Genehmigungen benötigen.



