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Gericht lässt NAACP-Klage gegen xAI wegen Gasturbinen in Southaven weiterlaufen

Der Antrag von xAI und MZX Tech, die Clean-Air-Act-Klage abzuweisen, scheitert. Ein Verstoß ist damit nicht festgestellt.

· Veröffentlicht: 03.11.2026 ·2 Min Lesezeit
Gericht lässt NAACP-Klage gegen xAI wegen Gasturbinen in Southaven weiterlaufenMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Die NAACP reichte die Klage am 14.04.2026 beim Northern District of Mississippi ein.
  • Beklagte sind X.AI Corp. und MZX Tech LLC; die NAACP wird von Earthjustice vertreten.
  • Die NAACP wirft xAI vor, in Southaven 27 Gasturbinen ohne Luftgenehmigung zu betreiben.
  • Die NAACP beantragt Feststellung der Verstöße, Betriebsverbot und tägliche Geldstrafen.

Gericht lässt NAACP-Klage gegen xAI wegen Turbinen in Southaven weiterlaufen

Ein US-Bundesgericht im Northern District of Mississippi hat den Antrag abgelehnt, mit dem xAI und die Tochtergesellschaft MZX Tech die Clean-Air-Act-Klage der NAACP abweisen wollten. Das Verfahren läuft weiter. Laut dem Portal Gadgetreview entschied Richterin Debra M. Brown am 30. Oktober 2026 und ließ die Klagen der NAACP und ihrer Mississippi State Conference zu. Datum und Name der Richterin stützen sich allein auf diese Quelle. Auch ein Artikel von Local Memphis deutet die Ablehnung im URL-Titel an. Dessen Inhalt war nicht abrufbar.

Die Entscheidung betrifft nur einen Verfahrensschritt. Sie stellt keinen Gesetzesverstoß fest und verhängt keine Strafen. Sie ordnet auch keine Stilllegung von Colossus 2 an, dem Rechenzentrum im Raum Memphis, das die Turbinen mit Strom versorgen sollen. Ob xAI gegen das Luftreinhalterecht verstoßen hat, ist offen. Der Beschluss selbst lag der Redaktion nicht im Original vor. Die Darstellung stützt sich auf die genannten Berichte.

Auffällig ist ein Detail in den Akten. Die Klageschrift trägt das Aktenzeichen mit dem Richterkürzel MPM, ein Schriftsatz vom September das Kürzel DMB. Ob der Fall neu zugewiesen wurde, geht aus dem Material nicht hervor.

Warum das „mobile source“-Argument von xAI scheiterte

xAI wollte die Turbinenanlage nach Bundes- und Mississippi-Luftrecht als „mobile source“ einstufen lassen. Damit wäre sie von der Genehmigungspflicht ausgenommen gewesen, um die es im Verfahren geht. Laut Gadgetreview wies Richterin Brown dies zurück. Ein stationäres Gasturbinenkraftwerk, das ein Rechenzentrum versorgt, sei keine mobile Quelle im Sinne dieser Vorschriften.

Das Gericht verwarf demnach auch die Einwände von xAI gegen die Klagebefugnis der NAACP. Beide Punkte stammen bislang aus diesem einen Bericht. Die Begründung im Wortlaut konnte die Redaktion nicht prüfen.

Was die NAACP vorwirft und fordert

Den Weg zur Klage ebnete eine Notice of Intent vom 13. Februar 2026. Der Clean Air Act schreibt diese 60-tägige Vorankündigung vor. Am 14. April 2026 reichte die NAACP die Klage beim Northern District of Mississippi ein. Vertreten wird sie vom Southern Environmental Law Center und von Earthjustice. Beklagt sind X.AI Corp. und MZX Tech LLC.

Die NAACP wirft den Unternehmen vor, in Southaven 27 Gasturbinen ohne Luftgenehmigung zu betreiben. Die Anlage diene faktisch als Kraftwerk für Colossus 2, das den Chatbot Grok antreibt. Nach Darstellung der Klägerin liegt sie nahe Wohnhäusern, Schulen und Kirchen. Dabei handelt es sich um Vorwürfe der Klägerin, nicht um bewiesene Tatsachen.

Die NAACP verlangt die Feststellung von Clean-Air-Act-Verstößen. Sie will ein Betriebsverbot für die nicht genehmigten Turbinen, den Einbau der besten verfügbaren Emissionskontrolltechnik und tägliche Geldstrafen für die Dauer der Verstöße. Zusätzlich beantragte sie eine einstweilige Verfügung (Dokument #20). Über deren Stand liegen keine Angaben vor.

A
Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

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