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Character.ai fasst Verkaufsbescheid neu und listet zehn Bestimmungen aus Disneys Entwurf auf

Die Neufassung führt erstmals Schutzklauseln für Disney auf. Im Wortlaut vorliegend ist nur eine Freigabe, die Character erteilt. Einwände sind bis zum 13. November vorgeschlagen.

· Veröffentlicht: 31.10.2026 ·2 Min Lesezeit
Character.ai fasst Verkaufsbescheid neu und listet zehn Bestimmungen aus Disneys Entwurf aufMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Character Technologies beantragte am 12. Oktober 2026 in Delaware Chapter-11-Insolvenz.
  • Disney Worldwide Services ist Stalking-Horse-Bieter und zahlt 20 Mio. US-Dollar.
  • Disney erhält Code für Training, Sicherheit und Serving sowie neun Patente.
  • Eine Koalition von Generalstaatsanwälten aus 39 Bundesstaaten und DC fordert Kinder- und Datenschutz.
  • Über 2,1 Mio. der 21,6 Mio. US-Konten geben ein Alter unter 18 Jahren an.

Neufassung nennt zehn Bestimmungen aus Disneys Beschlussentwurf

Character Technologies, Betreiberin von Character.ai, hat am 30. Oktober 2026 eine neu gefasste Fassung des Verkaufsbescheids eingereicht, gerichtet an Gläubiger und Bieter (Docket 90, US-Insolvenzgericht Delaware). Darin führt das Unternehmen zehn Bestimmungen aus Disneys vorgeschlagenem Verkaufsbeschluss auf. In der Vorfassung hieß es lediglich, die Vermögenswerte würden „free and clear of all encumbrances“ verkauft.

Im Wortlaut vorliegend ist nur eine dieser zehn Bestimmungen: eine Freigabe, die Character zugunsten Disneys und der früheren Mitarbeiter erteilt, die Disney eingestellt hat. Sie erfasst Ansprüche „from the beginning of time“ bis zum Closing oder bis zur Entscheidung über den Verkaufsbeschluss, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.

Hier verzichtet das Unternehmen auf eigene Ansprüche. Ein Haftungsschutz Disneys gegenüber Geschädigten ist im vorliegenden Material nicht belegt. Auch der Wortlaut der übrigen neun Bestimmungen liegt nicht vor. Über die Formel „free and clear“ hinaus lässt sich die Neufassung zudem nicht mit der Vorfassung vergleichen.

Einwände bis 13. November, eine Woche vor Ende der Bietfrist

Als Frist für Einwände ist der 13. November 2026 vorgeschlagen, eine Woche vor Ablauf der Bietfrist. Nach der Auktion könnten nur noch wenige eng gefasste Punkte gerügt werden. Die Generalstaatsanwälte müssten ihre Einwände gegen die Bestimmungen deshalb bis dahin vorbringen.

Der Streit läuft bereits. Am 23. Oktober griff eine Koalition aus Staaten und dem District of Columbia die Bietverfahrensregeln an (Docket 66). Ein Argument lautet, der Verkaufsbeschluss dürfe nicht stillschweigend Freigaben bestätigen, die Character Disney und dem früheren CEO vor der Insolvenz erteilt hat. Die Quelle nennt für diesen Einwand 31 Staaten plus DC. Die Kurzfassung spricht von 32 Generalstaatsanwälten, was sich als 31 Staaten plus DC lesen lässt. Am 28. Oktober schlossen sich acht weitere Staaten an (Docket 79). Damit lehnen alle 39 Staaten und DC die Regeln formell ab.

Die Anhörung dazu war für den 30. Oktober angesetzt. Über ihren Ausgang liegen keine Angaben vor.

Disney zahlt 20 Millionen Dollar für Code und Patente, App und Nutzerdaten bleiben in der Masse

Character befindet sich seit dem 12. Oktober im Chapter-11-Verfahren in Delaware (Fall 26-11603). Disney Worldwide Services ist Stalking-Horse-Bieter. Der Konzern zahlt 20 Millionen US-Dollar für eine nicht-exklusive, dauerhafte Lizenz. Disney erhält den Code hinter Training, Sicherheits- und Serving-Systemen sowie neun Patente. App, Marke, Nutzerdaten, Chats und fertige Modelle bleiben in der Insolvenzmasse und stehen anderen Interessenten offen. Findet sich bis Ende November kein anderer Käufer, soll Disneys Geschäft vollzogen werden. Die App würde dann voraussichtlich abgeschaltet.

66 Beschäftigte haben Stellen bei Disney angenommen. Der frühere CEO Karandeep Anand ist nun Disneys CTO. Nach Mitteilung der Staaten haben über 2,1 Millionen US-Konten ein angegebenes Alter unter 18. Was mit diesen Daten geschieht, ist offen. CEO Colin M. Adams nennt das Verfahren nach Unternehmensangaben die „best opportunity to maximize value for all stakeholders“.

A
Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

Quellen

  1. ppc.land ↗

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