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Bundestag berät Grünen-Antrag zur KI-Sicherheit

Der Antrag steht am 13. November erstmals auf der Tagesordnung. Für den Ausbau des KI-Sicherheitsinstituts AISI nennt die Bundesregierung nach eigenen Angaben noch keine konkreten Pläne.

· Veröffentlicht: 06.11.2026 ·2 Min Lesezeit
Bundestag berät Grünen-Antrag zur KI-SicherheitMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Der Bundestag berät am 13. November 2026 erstmals den Grünen-Antrag „KI-Sicherheit stärken“.
  • Der Antrag verlangt den Ausbau des BSI und die Weiterentwicklung des AISI zu einer leistungsfähigen, unabhängigen Prüfeinrichtung.
  • Das AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI) hat am 31. August 2026 seine Arbeit aufgenommen.
  • In der ersten Phase bilden BSI und Bundesnetzagentur den „virtuellen Kern“ des AISI.
  • Die Bundesregierung hat noch keine konkreten Pläne für den langfristigen Ausbau des AISI.

Bundestag berät Grünen-Antrag zur KI-Sicherheit am 13. November

Am Freitag, 13. November 2026, berät der Bundestag erstmals einen Antrag der Grünen-Fraktion. Er trägt den Titel „KI-Sicherheit stärken – Risiken leistungsfähiger KI-Systeme wirksam begrenzen“. Für die Aussprache sind 30 Minuten angesetzt. Sie wird ab 11.55 Uhr live übertragen. Danach soll der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.

Der Antrag knüpft an die Aktuelle Stunde vom 25. September 2026 an. Auch diese hatten die Grünen beantragt. Sie stand unter dem Titel „Sicherheit und Kontrolle von KI-Systemen gewährleisten – Staatliche Schutzverantwortung ernst nehmen“.

Zum Redaktionsstand am 6. November hat die Debatte noch nicht stattgefunden. Es gibt daher weder Redebeiträge noch Ergebnisse.

Strengere Vorgaben, mehr Personal für BSI und AISI, Vorsorge für kritische Infrastrukturen

Nach dem Antragstext fordern die Grünen strengere Sicherheitsvorgaben für leistungsfähige und zunehmend autonome KI-Systeme. Die Bundesregierung soll staatliche Kontrollstrukturen stärken und verbindliche Sicherheitsanforderungen voranbringen. Auf europäischer und internationaler Ebene soll sie sich für gemeinsame Sicherheitsstandards und eine unabhängige Aufsicht einsetzen.

Im Mittelpunkt steht der Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei Personal, Finanzen und Technik. Das deutsche KI-Sicherheitsinstitut AISI soll sich zu einer leistungsfähigen, unabhängigen Prüfeinrichtung entwickeln. Gemeinsam mit den Ländern soll die Regierung Behörden, Betreiber kritischer Infrastrukturen und Unternehmen auf neue, KI-bedingte Sicherheitsrisiken vorbereiten. Genannt werden Beratungsangebote, Handlungsempfehlungen und Notfallkonzepte.

Der Antragstext liegt nur gekürzt vor. Weitere Forderungen sind deshalb möglich. Ob der Antrag über die Aktuelle Stunde hinausgeht, lässt sich auf dieser Grundlage nicht beurteilen.

AISI startete Ende August, konkrete Ausbaupläne fehlen

Das AI Safety and Security Institute Deutschland hat am 31. August 2026 seine Arbeit aufgenommen. In der ersten Phase bilden BSI und Bundesnetzagentur einen „virtuellen Kern“. Das BSI ist vor allem für die Cybersicherheit von KI zuständig, die Bundesnetzagentur für die Sicherheit der Anwendungen. In einer zweiten Phase soll das Institut leistungsfähige Modelle auf Fähigkeiten, Robustheit und Missbrauchsrisiken prüfen.

Wie es darüber hinaus wachsen soll, bleibt offen. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion gibt es noch keine konkreten Pläne für den langfristigen organisatorischen, personellen und finanziellen Ausbau. Der Ausbau solle schrittweise erfolgen. Die Regierung sieht weiteren Forschungsbedarf und setzt sich nach eigenen Angaben für gemeinsame Sicherheitsstandards ein.

Damit zeichnet sich eine Konfliktlinie ab. Die Grünen fordern Unabhängigkeit und bessere Ausstattung für das AISI. Die Regierung setzt auf ein schrittweises Vorgehen ohne Festlegung. Welche Wirkung der Antrag entfaltet, ist offen.

M
Manuel Peter
Redaktion · KI-Regulierung & Recht

Manuel Peter verfolgt für KI Spotlight die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz: den EU AI Act, Datenschutz, Haftungsfragen und Governance. Er ordnet ein, was neue Vorgaben konkret bedeuten – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

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