BGH verhandelt über KI-Trainingsdaten
Am 3.9.2026 verhandelt der Bundesgerichtshof die Revision im Streit um den Datensatz LAION-5B.
Mit KI erstellt◆ Fakten auf einen Blick
- Der BGH verhandelt am 3. September 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 281/25 über die Erstellung eines Datensatzes für KI-Training.
- Kläger ist ein Fotograf (laut FAZ: Robert Kneschke).
- Beklagter ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein (Laion e.V. mit Sitz in Hamburg).
- Der Datensatz umfasst 5,85 Milliarden Bild-Text-Paare.
- Der Datensatz enthält Hyperlinks zu Bildern und Bildbeschreibungen, aber keine Bilddateien selbst.
- Zur Erstellung des Datensatzes wurden die Bilder von den URLs heruntergeladen und analysiert.
Am 3. September 2026 hat der Bundesgerichtshof über die urheberrechtliche Zulässigkeit von KI-Trainingsdaten verhandelt. In der Sache I ZR 281/25 geht es um die Revision des Fotografen Robert Kneschke gegen den gemeinnützigen Verein Laion e.V. aus Hamburg. Laion stellt den Datensatz LAION-5B mit 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren bereit; er enthält nur Hyperlinks und Bildbeschreibungen, keine Bilddateien. Zur Erstellung wurden die verlinkten Bilder heruntergeladen und analysiert. Die Vorinstanzen, das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, hatten die Klage abgewiesen, weil sie die automatisierte Analyse der Bilder zur Erstellung des Datensatzes als zulässiges Text und Data Mining nach §§ 44b und 60d UrhG einstuften; diese Schranken erlauben die Vervielfältigung zu Zwecken der Informationsgewinnung, etwa um Muster und Zusammenhänge zu erkennen.



