Live OpenAI stoppt neue Custom GPTs für Privatkonten

BGH verhandelt erstmals über Urheberrecht bei KI-Trainingsdaten

Der Bundesgerichtshof prüft die Revision des Fotografen Robert Kneschke gegen Laion e.V. wegen der Vervielfältigung seines Fotos bei der Erstellung des KI-Trainingsdatensatzes Laion-5B.

· Veröffentlicht: 06.09.2026 ·1 Min Lesezeit
BGH verhandelt erstmals über Urheberrecht bei KI-TrainingsdatenMit KI erstellt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Der Bundesgerichtshof verhandelt am 3. September 2026 in der Sache I ZR 281/25 über die Erstellung eines Datensatzes für das Training generativer KI.
  • Der Kläger ist ein Fotograf; die FAZ nennt ihn Robert Kneschke.
  • Der Beklagte ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, konkret Laion e.V. mit Sitz in Hamburg.
  • Der vom Beklagten bereitgestellte Datensatz umfasst 5,85 Milliarden Bild-Text-Paare (bzw. rund sechs Milliarden).
  • Der Datensatz enthält Hyperlinks zu öffentlich abrufbaren Bildern sowie Bildbeschreibungen, aber keine Bilddateien selbst.
  • Zur Erstellung des Datensatzes griff der Beklagte auf einen bereits vorhandenen US-Datensatz zurück, lud die verlinkten Bilder herunter, glich sie mit den Textbeschreibungen ab, behielt nur die Metadaten und löschte die Bilddateien wieder.

Der Bundesgerichtshof hat am 3. September 2026 über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Fotos für KI-Trainingsdatensätze verhandelt. In der Sache I ZR 281/25 klagt der Fotograf Robert Kneschke gegen den gemeinnützigen Verein Laion e.V. aus Hamburg. Laion stellt den Datensatz Laion-5B mit 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren bereit, der Hyperlinks zu öffentlich abrufbaren Bildern und Bildbeschreibungen enthält, aber keine Bilddateien selbst. Zur Erstellung lud der Verein die verlinkten Bilder herunter, glich sie mit den Beschreibungen ab und löschte die Dateien wieder. Diese Vorgehensweise ist rechtlich bedeutsam, weil die Vervielfältigung nur temporär zum Zweck der Analyse erfolgt und der Datensatz selbst keine geschützten Werke enthält. Kneschke sieht darin eine Verletzung seines Urheberrechts. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg wiesen die Klage ab, weil die Nutzung durch die Text- und Data-Mining-Schranken der §§ 44b, 60d UrhG gedeckt sei: Die automatisierte Analyse von Bildern zur Gewinnung von Informationen über Muster und Zusammenhänge sei erlaubt. Der BGH prüft nun die Revision. Ein Verkündungstermin ist für den 17. Dezember 2026 angesetzt.

M
Manuel Peter
Redaktion · KI-Regulierung & Recht

Manuel Peter verfolgt für KI Spotlight die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz: den EU AI Act, Datenschutz, Haftungsfragen und Governance. Er ordnet ein, was neue Vorgaben konkret bedeuten – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

Ähnliche Artikel