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84 Prozent für weltweites Verbot – Bitkom-Umfrage zeigt breite Ablehnung von KI-Entkleidungs-Apps

Repräsentative Daten, EU-Beschluss und rechtliche Einordnung: Warum die Gesellschaft ein Verbot von Nudifier-Apps fordert

· Veröffentlicht: 29.08.2026 ·6 Min Lesezeit
84 Prozent für weltweites Verbot – Bitkom-Umfrage zeigt breite Ablehnung von KI-Entkleidungs-AppsMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Bitkom Research hat im Auftrag des Digitalverbands Bitkom eine repräsentative Umfrage durchgeführt: 1.006 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, telefonisch/online, Erhebungszeitraum KW 12 bis KW 17 2026.
  • 84 Prozent der Befragten haben bereits von KI-Entkleidungs-Apps gehört oder gelesen.
  • 53 Prozent der Befragten sind dem Phänomen innerhalb eines Jahres außerhalb der medialen Berichterstattung begegnet.
  • 84 Prozent der Befragten sprechen sich für ein weltweites Verbot entsprechender KI-Anwendungen aus.
  • Zwei Drittel (66 Prozent) der Befragten sorgen sich um künstliche Nacktaufnahmen ihrer selbst.
  • Das EU-Parlament stimmte mit 423 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und 174 Enthaltungen für eine Änderung des europäischen KI-Gesetzes, die sexualisierte Deepfakes verbietet; das Verbot soll ab 2. Dezember 2026 vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden.

84 Prozent für weltweites Verbot – Bitkom-Umfrage zeigt breite Ablehnung von KI-Entkleidungs-Apps

Eine repräsentative Umfrage von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt, dass 84 Prozent der Menschen in Deutschland ein weltweites Verbot von KI-Entkleidungs-Apps befürworten. Für die Erhebung wurden 1.006 Personen ab 16 Jahren telefonisch oder online befragt; der Erhebungszeitraum erstreckte sich von Kalenderwoche 12 bis 17 dieses Jahres. Die Umfrage ist repräsentativ. Ebenfalls 84 Prozent der Befragten haben nach eigenen Angaben bereits von solchen Anwendungen gehört oder gelesen. 53 Prozent sind dem Phänomen innerhalb der vergangenen zwölf Monate außerhalb der medialen Berichterstattung begegnet. Zwei Drittel (66 Prozent) sorgen sich um künstliche Nacktaufnahmen ihrer selbst. KI-Entkleidungs-Apps, auch Nudifier-Apps genannt, erstellen aus normalen Fotos sexualisierte Versionen, indem sie Personen ganz oder teilweise entkleiden oder in anzüglichen Posen darstellen. Die hohe Zustimmung zu einem Verbot erklärt sich aus der unmittelbaren Bedrohungswahrnehmung: Die Befragten fürchten, selbst Opfer nicht-einvernehmlicher sexualisierter Darstellungen zu werden, und erkennen, dass die Technologie ohne Wissen oder Zustimmung der Betroffenen eingesetzt wird. Da die Apps vor allem Frauen und Mädchen treffen und die Erstellung in Sekundenschnelle mit geringem Aufwand möglich ist, wird die private Nutzung als Missbrauch und nicht als harmloser Spaß eingeordnet. Die Fragestellungen der Umfrage bezogen sich auf KI-Anwendungen, die unbeteiligte Personen auf Fotos und Videos ganz oder teilweise entkleiden beziehungsweise sexualisieren. Die Ergebnisse unterstreichen, dass das Phänomen in der Bevölkerung bekannt ist und als Problem wahrgenommen wird.

EU-Parlament stimmt mit 423 Ja-Stimmen für Verbot ab Dezember 2026

Das EU-Parlament hat am 7. Mai mit 423 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und 174 Enthaltungen für eine Änderung des europäischen KI-Gesetzes gestimmt, die sexualisierte Deepfakes verbietet. Das Verbot soll ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden. Die Änderung ergänzt die bisherigen Regeln, indem sie neben den Nutzenden auch die Anbieter entsprechender digitaler Werkzeuge ins Visier nimmt. Das Verbot zielt auf KI-Anwendungen ab, die realistische Bilder oder Videos vom Intimbereich oder sexuell eindeutige Handlungen erlauben. Satirische Karikaturen sollen ausgenommen bleiben. Bereits am 7. Mai hatten sich die Mitgesetzgeber im Rahmen des Digital Omnibus auf ein Verbot von Nudifier-Apps geeinigt; das Verbot richtet sich gegen KI-Deepfakes ohne Zustimmung sowie deren Anbieter und Nutzer. Das EU-Parlament hielt diesen Schritt für nötig, weil das bisherige EU-Recht Deepfakes nur indirekt als Verletzung der Privatsphäre und der Transparenz einstufte und damit eine Lücke im Umgang mit nicht-einvernehmlichen sexualisierten Inhalten ließ. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Verhinderung von Missbrauch – etwa durch Mobbing, Erpressung oder Rufschädigung – standen im Zentrum der Debatte. Die Durchsetzung durch das KI-Amt bringt praktische Konsequenzen mit sich: Anbieter von Nudifier-Apps müssen ihre Dienste in der EU einstellen, andernfalls drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Nutzende verlieren den legalen Zugang zu solchen Werkzeugen, und Plattformen, die entsprechende Inhalte hosten, geraten stärker in die Verantwortung. Die an den Verhandlungen beteiligten Abgeordneten hatten betont, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken. Dafür soll genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Die formelle Zustimmung der EU-Staaten steht noch aus.

Bestehende Umfragen zeigen: Sorge und Forderungen sind nicht neu

Die Sorge vor KI-Entkleidungs-Apps ist nicht neu. Eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag von HateAid ergab, dass 79,4 Prozent der Befragten die Erstellung und Verbreitung KI-generierter Bilder und Videos ohne Einwilligung strafrechtlich geahndet sehen wollen. 88,7 Prozent sprachen sich für ein Verbot der Monetarisierung solcher Inhalte aus, 77,8 Prozent für eine Strafbarkeit auch bei Darstellungen in Unterwäsche oder Bikini. Eine bevölkerungsrepräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von eco unter 2.012 Erwachsenen, durchgeführt vom 31. Juli bis 2. August 2026, zeigte, dass 55 Prozent eine Täuschung durch Deepfakes in den kommenden fünf Jahren für wahrscheinlich halten; 28 Prozent rechnen mit schädigenden oder missbräuchlichen KI-Inhalten über die eigene Person. Die Befragten schätzen die Wahrscheinlichkeit, selbst durch manipulierte Inhalte getäuscht zu werden, damit fast doppelt so hoch ein wie die Wahrscheinlichkeit, selbst Gegenstand einer solchen Manipulation zu werden. Eine ältere repräsentative Bitkom-Studie mit 1.002 Befragten ab 16 Jahren ergab, dass 60 Prozent von Deepfakes gehört haben, aber nur 15 Prozent den Begriff gut erklären können. 84 Prozent befürworten eine Kennzeichnungspflicht, 60 Prozent fordern ein komplettes Verbot, 70 Prozent misstrauen Fotos und Videos, 63 Prozent haben Angst vor Deepfakes und 60 Prozent sehen Deepfakes als Gefahr für die Demokratie. Die Stabilität der Forderungen über die Jahre erklärt sich aus mehreren Faktoren: Die zunehmende Medienberichterstattung über konkrete Fälle wie Almendralejo oder massenhafte KI-generierte Nacktbilder macht das Risiko sichtbar. Technologische Fortschritte senken die Hürden für die Erstellung, während gleichzeitig die Erkennbarkeit für Laien abnimmt. Prominente Fälle sexualisierter digitaler Gewalt verstärken das Bewusstsein, dass jede Person betroffen sein kann. Dadurch verfestigt sich die Erwartung, dass der Gesetzgeber klare Regeln schaffen muss.

Rechtliche Einordnung: Persönlichkeitsrecht und sexuelle Selbstbestimmung schwer verletzt

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) stellt fest, dass nicht-einvernehmliche sexualisierende Deepfakes das Persönlichkeitsrecht der dargestellten Person schwerwiegend verletzen – insbesondere in seinen Konkretisierungen als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und als Recht am eigenen Bild. Darin liege zugleich eine Verletzung des Rechts auf Nichtdiskriminierung. Konkret wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt, weil die abgebildete Person ohne ihre Einwilligung in einen sexuellen Kontext gestellt wird; das Recht am eigenen Bild wird verletzt, weil reale Aufnahmen der Person als Ausgangsmaterial für manipulierte Darstellungen genutzt werden. Das Diskriminierungsverbot ist berührt, weil die Praxis überproportional Frauen und Mädchen trifft und geschlechtsspezifische Herabwürdigung verstärkt. Aus diesen Verletzungen ergeben sich strafrechtliche Konsequenzen, etwa wenn die Erstellung oder Verbreitung als Beleidigung, üble Nachrede oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu werten ist. Zivilrechtlich können Betroffene Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Der djb betont, dass die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zugleich das Recht auf Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung von Frauen verletzt. Die Stellungnahme unterstreicht, dass es sich nicht um ein Randphänomen handelt, sondern um einen Eingriff in grundlegende Rechte, der strafrechtliche, zivilrechtliche und regulatorische Konsequenzen erfordert.

Fall Almendralejo zeigt: Tools sind frei verfügbar und werden offen beworben

Der Fall spanischer Schülerinnen in Almendralejo zeigt, wie einfach die Erstellung solcher Bilder ist. Auf Basis von Instagram-Bildern wurden per Smartphone-App KI-Nacktbilder erstellt, die täuschend echt wirken und meist nur für Profis zu erkennen sind. Die Eltern der Mädchen machten den Fall gemeinsam öffentlich. Die verwendeten KI-Tools sind frei verfügbar und werden offen beworben. Anbieter positionieren sie teils als harmlosen Party-Spaß, teils als Werkzeug für professionelle Content-Erstellung, und verweisen mit Alibi-Disclaimern auf mögliche Strafbarkeit. Technologisch handelt es sich nicht um klassische Bildbearbeitung, sondern um generative KI. Die rechtliche Grauzone entsteht, weil die Anbieter ihre Produkte als neutrale Werkzeuge darstellen und die Verantwortung auf die Nutzenden abwälzen; zugleich ist die Strafbarkeit in vielen Ländern nicht eindeutig geklärt, da die Technologie neu ist und bestehende Normen nicht auf generative KI zugeschnitten sind. Die offene Bewerbung der Tools nutzt diese Lücke aus, indem sie die Nachfrage nach sexualisierten Inhalten bedient, ohne selbst als Urheber der konkreten Verletzung zu erscheinen. Zur Eindämmung sind mehrere Maßnahmen nötig: Aufklärung über die Risiken und die Rechtswidrigkeit nicht-einvernehmlicher Nutzung, klare Verpflichtungen für Plattformen, solche Inhalte zu entfernen und Anbieter zu sperren, sowie eine konsequente Strafverfolgung. Der Fall ist kein Einzelfall; Deepfakes werden immer wieder für Mobbing und Erpressung genutzt.

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Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

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