Wikimedia will im OpenAI-Verfahren weder Kläger noch Beklagte stützen
Die Stiftung hat beim S.D.N.Y. beantragt, einen Amicus-Schriftsatz „in Support of Neither Party“ einreichen zu dürfen. Ob das Gericht ihn zulässt, ist offen.
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◆ Fakten auf einen Blick
- Wikimedia beantragte am 29.10.2026 beim S.D.N.Y., einen Amicus-Curiae-Schriftsatz einzureichen.
- Das Verfahren ist In re: OpenAI, Inc. Copyright Infringement Litigation (Nr. 25-md-3143), Richter Sidney H. Stein.
- Das Gericht soll entscheiden, ob die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zur Entwicklung von LLMs fair use ist.
- Wikimedia wird von Rhett O. Millsaps II (Lex Lumina LLP) vertreten.
- OpenAI veröffentlichte am 30.10.2026 den Beitrag „Fair use benefits everyone“ mit Auszügen aus 20 unterstützenden Schriftsätzen.
Wikimedia will als Dritte weder Kläger noch Beklagte stützen
Die Wikimedia Foundation hat am 29. Oktober 2026 beim Bundesgericht für den Southern District of New York (S.D.N.Y.) per Letter Motion beantragt, einen Amicus-Schriftsatz einreichen zu dürfen (ECF 2361). Das Verfahren trägt den Namen In re: OpenAI, Inc. Copyright Infringement Litigation, Nr. 25-md-3143. Zuständig ist Richter Sidney H. Stein.
Nach Berichten der Fachpresse verfolgt der Schriftsatz eine geteilte Linie. Das Training der ChatGPT-Modelle sei wohl fair use. Das Abrufen und Wiedergeben von Webseiten durch den Chatbot, die sogenannte Retrieval-Augmented Generation (RAG), sei dagegen wohl nicht fair use. Beim Training stünde die Stiftung damit auf der Seite von OpenAI und Microsoft. Beim Abruf stünde sie auf der Seite der Verlage.
Laut ppc.land argumentiert die Stiftung zudem, das bloße Kopieren einer Webseite sei keine urheberrechtliche „Nutzung“. Die Detailargumentation des Schriftsatzes ist bislang nur über diese Zusammenfassung bekannt.
Antragsgrundlagen, Umfang und Vertretung
Wikimedia stützt den Antrag auf Local Civil Rule 7.1(e) und auf zwei gerichtliche Anordnungen: vom 7. August 2026 (ECF 1663) und vom 24. September 2026 (ECF 2049). Der Schriftsatz trägt den Titel „in Support of Neither Party“. Er umfasst 5.831 Wörter. Die Grenze liegt bei 6.000.
Vertreten wird die Stiftung von Rhett O. Millsaps II (Lex Lumina LLP). Hinzu kommen die internen Juristen Stephen LaPorte (General Counsel), Jacob Rogers und Aly Marino. Wikimedia machte den Schritt am 30. Oktober 2026 öffentlich, mit einem Zitat von CEO Bernadette Meehan.
Zwölf gebündelte Klagen und offene Zulassung
Nach Angaben von Wikimedia bündelt das Verfahren zwölf Klagen gegen OpenAI. Darunter ist The New York Times Co. v. Microsoft and OpenAI. Das Gericht soll klären, ob die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zur Entwicklung großer Sprachmodelle fair use ist.
Ob das Gericht den Schriftsatz zulässt, ist offen. Laut Wikimedias eigenem Antrag liegt die Entscheidung im weiten Ermessen des Gerichts.
OpenAI veröffentlichte am selben Tag, dem 30. Oktober 2026, den Beitrag „Fair use benefits everyone“ mit Auszügen aus 20 unterstützenden Schriftsätzen und überarbeitete seine Prozessseite zum Verfahren. Das ist die Position einer Prozesspartei, keine Feststellung des Gerichts. Von einer Entscheidung betroffen wären OpenAI und Microsoft, die Kläger und die beteiligten Verlage.
Eine einheitliche Linie der Gerichte gibt es bislang nicht. Nach Einschätzung der Fachpresse zeigen Bartz v. Anthropic und Kadrey v. Meta (Juni 2025) sowie Thomson Reuters v. ROSS (Februar 2025) keine übergreifende Regel.



