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OpenAI veröffentlicht 20 Schriftsatz-Auszüge zum Fair Use und nennt die Klage der New York Times „undeserved payday“

OpenAI stellt Auszüge online, darunter aus einer Statement of Interest der US-Regierung. Es ist die Position einer Prozesspartei. Das Gericht in New York hat noch nicht entschieden.

· Veröffentlicht: 02.11.2026 ·2 Min Lesezeit
OpenAI veröffentlicht 20 Schriftsatz-Auszüge zum Fair Use und nennt die Klage der New York Times „undeserved payday“Mit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • OpenAI veröffentlichte am 30. Oktober 2026 einen Beitrag mit Auszügen aus 20 Schriftsätzen auf seiner Website.
  • Die OpenAI-Dokumente geben nur die Position einer Prozesspartei wieder, keine gerichtlichen Feststellungen.
  • Die New York Times verklagte OpenAI im Dezember 2023 wegen angeblich kopierter Millionen Artikel.
  • Die US-Regierung rät dem Gericht, Modelltraining als stark transformative Nutzung und damit als Fair Use zu behandeln.
  • Das US Copyright Office veröffentlichte am 9. Mai 2025 eine Vorabversion von Teil 3 zu generativem KI-Training.

OpenAI veröffentlicht 20 Schriftsatz-Auszüge und nennt die Klage der Times einen „undeserved payday“

OpenAI hat am 30. Oktober 2026 auf der eigenen Website den Beitrag „Fair use benefits everyone“ veröffentlicht. Er enthält Auszüge aus 20 Gerichtsschriftsätzen, die Fair Use beim KI-Training stützen. Eingereicht haben sie Autoren, Bibliothekare, Rechtsprofessoren, Branchenverbände, eine Risikokapitalfirma, zwei ehemalige Kongressmitglieder und die US-Regierung. Der Beitrag steht im Unternehmensbereich der Website und trägt OpenAI als Urheber aus, nicht eine namentlich genannte Person.

Laut OpenAI strebt die New York Times im Urheberrechtsverfahren „an undeserved payday“ an. Das Training von KI mit Artikeln sei nach der seit langem etablierten Fair-Use-Regel zulässig, und die 20 zitierten Stellen stützten diese Lesart. Es handelt sich um Herstellerangaben und Parteirhetorik. Vor allem die Wertung „undeserved“ lässt sich nicht überprüfen.

Parallel hat OpenAI die Einstiegsseite „Reporting the facts about the New York Times' lawsuit“ überarbeitet. Sie beginnt jetzt mit dem neuen Beitrag. Darunter stehen Einträge aus diesem Jahr: ein stattgegebener Motion to strike, die Anträge auf Summary Judgment und zwei Beschlüsse, die Klagen eingrenzen. Ob die Auszüge neue Rechtspositionen enthalten, geht aus dem vorliegenden Material nicht hervor.

Die US-Regierung rät dem Gericht, Modelltraining als stark transformativ zu werten

Unter den Einreichern sticht die US-Regierung hervor. Im Multidistrict-Verfahren über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch OpenAI vor dem Southern District of New York hat sie eine Statement of Interest nach 28 U.S.C. § 517 eingereicht. Darin empfiehlt sie dem Gericht, das Training auf geschützten Texten getrennt von der Erzeugung von Outputs für sich genommen als stark transformative Nutzung zu behandeln und damit nach geltendem Recht als Fair Use.

Laut der Kanzleiveröffentlichung JD Supra ist dies offenbar der erste direkte Eingriff des Bundes in die Welle der Urheberrechtsverfahren zum KI-Training. Die Einordnung stammt von JD Supra. Für die übrigen 19 Einreicher ist nicht belegt, dass sie erstmals Stellung beziehen oder neue Rechtspositionen vertreten. Ob die Eingabe zu früheren Aussagen des US Copyright Office passt, lässt sich ohne den Volltext des Berichts nicht beurteilen.

Das Gericht in New York entscheidet noch, die Times hält das Kopieren nicht für Fair Use

Die Times hatte OpenAI im Dezember 2023 verklagt. Der Vorwurf: Millionen Artikel seien ohne Erlaubnis kopiert worden, um ChatGPT aufzubauen. Die Times und die übrigen Nachrichtenkläger halten das Kopieren nicht für Fair Use und verlangen Schadensersatz pro Artikel. Entschieden ist noch nichts.

Beide OpenAI-Dokumente, der Beitrag und die überarbeitete Verfahrensseite, sind Äußerungen einer Prozesspartei. Sie geben OpenAIs Position wieder und enthalten keine gerichtlichen Feststellungen. Prüfen ließen sich die Auszüge durch einen Abgleich mit den Originalschriftsätzen im Gerichtsregister sowie durch eine Stellungnahme der Times. Eine solche liegt bislang nicht vor.

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Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

Quellen

  1. ppc.land ↗

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