Carlsen, Kling und Henn klagen gegen OpenAI wegen NEINhorn
Der Carlsen Verlag, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn haben Klage gegen OpenAI eingereicht, weil ChatGPT urheberrechtlich geschützte Inhalte des Kinderbuchs 'Das NEINhorn' repliziert und verbreitet. Sie werfen OpenAI vor, das Buch unrechtmäßig für das KI-Training genutzt zu haben un
Mit KI erstellt◆ Fakten auf einen Blick
- Der Carlsen Verlag hat Klage gegen OpenAI eingereicht.
- Die Klage wird gemeinsam von Carlsen Verlag, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn eingereicht.
- Der Vorwurf lautet, dass OpenAI urheberrechtlich geschützte Inhalte des NEINhorn-Universums unrechtmäßig genutzt hat, insbesondere durch Training und Generierung.
- Das Kinderbuch 'Das NEINhorn' erschien 2019, geschrieben von Marc-Uwe Kling und illustriert von Astrid Henn.
- Carlsen wirft OpenAI vor, das Buch unrechtmäßig für das KI-Training genutzt zu haben.
- Carlsen behauptet, dass bereits einfachste Eingaben in ChatGPT zu Geschichten vom NEINhorn führen, die in wesentlichen kreativen Elementen dem Original entsprechen.
Der Carlsen Verlag, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn haben gemeinsam Klage gegen OpenAI eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Inhalte des Kinderbuchs „Das NEINhorn“ unrechtmäßig für das Training von ChatGPT genutzt zu haben. Durch das Training mit den Büchern lernt das Modell Figuren, Dialoge und Illustrationsstil. Einfache Prompts wie „Erzähle eine Geschichte über das NEINhorn“ führen zu Ausgaben, die in wesentlichen kreativen Elementen dem Original entsprechen. Diese Elemente sind nach § 2 UrhG geschützt; die unerlaubte Vervielfältigung verletzt § 16 UrhG, Bearbeitungen § 23 UrhG. Illustrationen sind kaum unterscheidbar; der Chatbot schlägt eigeninitiativ weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen vor.


