Sony und Warner verklagen Anthropic und Gründer wegen massiver Piraterie-Vorwürfe
Musikverlage werfen dem KI-Unternehmen systematische Urheberrechtsverletzungen durch Torrenting, Scraping und Downloads vor.
Mit KI erstelltInhalt
◆ Fakten auf einen Blick
- Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben am 28. August 2026 Klage gegen Anthropic sowie die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann eingereicht.
- Die Klage wurde beim U.S. District Court for the Northern District of California eingereicht.
- Die Kläger fordern bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk für vorsätzliche Urheberrechtsverletzung sowie bis zu 25.000 US-Dollar pro Instanz der Entfernung von Copyright-Management-Informationen.
- Die Klageschrift umfasst 48 Seiten und bringt vier Klagegründe vor: direkte Urheberrechtsverletzung durch Torrenting gegen alle drei Beklagten, contributory infringement gegen Amodei und Mann persönlich, direkte Verletzung durch Scraping/Downloads/Training/AI-Outputs gegen Anthropic sowie Entfernung oder Veränderung von Copyright-Management-Informationen.
- In der Klage werden konkrete Songtitel genannt, darunter 'Ain't No Mountain High Enough', 'All I Want for Christmas is You', 'Eye of the Tiger', 'Livin' On a Prayer', 'September', 'Hallelujah' und Taylor Swifts 'Paper Rings'.
- Die Kläger behaupten, Benjamin Mann habe mehr als fünf Millionen raubkopierte Bücher via BitTorrent heruntergeladen, während Anthropic-Mitarbeiter mindestens zwei Millionen weitere Bücher vom Pirate Library Mirror heruntergeladen hätten.
Sony und Warner reichen Klage gegen Anthropic und Gründer ein
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben am 28. August 2026 Klage gegen Anthropic sowie die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann eingereicht. Die Klage wurde beim U.S. District Court for the Northern District of California eingereicht. Die Musikverlage werfen dem KI-Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Werke unrechtmäßig per Torrenting, Scraping und Downloads beschafft und für Training und Betrieb des KI-Modells Claude genutzt zu haben.
Die Klageschrift umfasst 48 Seiten. Die Kläger bezeichnen das Vorgehen als „eine der größten und unverhohlensten laufenden Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte". Die Kläger stufen die Vorwürfe als besonders gravierend ein, weil sie von einer systematischen und massenhaften Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke ausgehen: Zehntausende Musikkompositionen sowie Millionen Bücher sollen über bekannte Piraterie-Methoden wie BitTorrent und den Pirate Library Mirror bezogen worden sein. Diese Kombination aus Umfang und Methode begründet nach Ansicht der Kläger die Einstufung als „einer der größten Diebstähle".
Erstmals werden neben dem Unternehmen auch die Mitgründer persönlich als Beklagte genannt. Dario Amodei ist Chief Executive Officer von Anthropic, Benjamin Mann Mitgründer. Die Kläger werfen Amodei vor, die Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke autorisiert zu haben. Die Gründer sind in der Klage ungewöhnlich zentral: Amodei, ein in Princeton ausgebildeter Biophysiker und ehemaliger Google-Brain-Forscher, leitete die Forschung zu großen Sprachmodellen bei OpenAI, bevor er Anthropic gründete. Mann war sechs Jahre als Software-Ingenieur bei Google tätig und arbeitete später bei OpenAI und dem Machine Intelligence Research Institute.
Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich geprüft. Bisher ist keine offizielle Stellungnahme von Anthropic öffentlich verfügbar. Nach Durchsicht der offiziellen Anthropic-Webseiten, Blog-Einträge und Pressemitteilungen sowie nach erfolglosen Anfragen per E-Mail konnte keine Stellungnahme gefunden werden.
Vier Klagegründe und Forderungen von bis zu 150.000 Dollar pro Werk
Die Klageschrift bringt vier Klagegründe vor. Der erste Vorwurf betrifft direkte Urheberrechtsverletzung durch Torrenting und richtet sich gegen alle drei Beklagten – Anthropic, Dario Amodei und Benjamin Mann. Der zweite Klagegrund wirft Amodei und Mann persönlich contributory infringement vor, also die Unterstützung und Billigung der Torrenting-Aktivitäten.
Der dritte und vierte Klagegrund richten sich allein gegen Anthropic. Sie betreffen direkte Urheberrechtsverletzung durch Scraping, Downloads, destruktives Scannen, Modelltraining und KI-Ausgaben sowie die Entfernung oder Veränderung von Copyright-Management-Informationen – jenen identifizierenden Daten wie Songtitel, Songwriter-Namen und Urheberrechtsvermerke.
Die Kläger fordern bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk für vorsätzliche Urheberrechtsverletzung sowie bis zu 25.000 US-Dollar pro Instanz der Entfernung von Copyright-Management-Informationen. Angesichts der behaupteten zehntausenden betroffenen Kompositionen könnten sich die Forderungen auf mehrere Milliarden Dollar summieren. Die Kläger verlangen zudem ein Jury-Verfahren.
Konkrete Songtitel und behauptete Massen-Downloads
In der Klageschrift werden konkrete Songtitel genannt, darunter „Ain't No Mountain High Enough", „All I Want for Christmas is You", „Eye of the Tiger", „Livin' On a Prayer", „September", „Hallelujah" und Taylor Swifts „Paper Rings". Die Kläger behaupten, diese Werke seien in Anthropics Trainingsdaten gefunden worden.
Die Kläger werfen Benjamin Mann vor, mehr als fünf Millionen raubkopierte Bücher via BitTorrent heruntergeladen zu haben. Anthropic-Mitarbeiter sollen mindestens zwei Millionen weitere Bücher vom Pirate Library Mirror heruntergeladen haben. Zudem behaupten die Kläger, Anthropic habe Songtexte von den Websites MusixMatch und LyricFind gesammelt – Plattformen, die Labels für die Lizenzierung der Inhalte bezahlt hätten.
Frühere Klagen und das Bartz-Urteil als Präzedenzfall
Die neue Klage reiht sich in frühere Verfahren gegen Anthropic ein. Anfang des Jahres verklagten Concord Music Group und Universal Music Group das Unternehmen wegen angeblicher illegaler Downloads von mehr als 20.000 urheberrechtlich geschützten Songs und forderten über 3 Milliarden US-Dollar Schadensersatz.
Im Fall Bartz v. Anthropic wurde Anthropic zu 1,5 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verurteilt. Ein Richter entschied, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke legal sei, nicht aber deren Beschaffung durch Piraterie. Einige der Anwälte, die die aktuelle Klage vertreten, vertreten auch Concord Music Group und Universal Music Group in deren Verfahren sowie im Bartz-Fall. Die früheren Fälle weisen deutliche Parallelen zur aktuellen Klage auf: In beiden geht es um den Vorwurf, Anthropic habe urheberrechtlich geschützte Werke unrechtmäßig für das Training von Claude beschafft. Das Bartz-Urteil ist besonders relevant, weil es feststellte, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zwar legal sein kann, deren Beschaffung durch Piraterie jedoch nicht – genau diese Unterscheidung steht im Zentrum der neuen Vorwürfe. Zudem deutet die Beteiligung derselben Anwälte auf eine koordinierte rechtliche Strategie hin.
Widerspruch: Anthropics offizielle Datenrichtlinien vs. Klagevorwürfe
Zwischen Anthropics offizieller Dokumentation und den Klagevorwürfen besteht ein deutlicher Widerspruch. Anthropic beschreibt in seinen öffentlichen Materialien Datenrichtlinien, die sich auf Nutzerdaten wie Chats, Code-Sessions und Feedback sowie auf Opt-in-Programme beziehen. Die Dokumente erwähnen keine Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke durch Torrenting oder Scraping.
Die Kläger behaupten dagegen, Anthropic habe urheberrechtlich geschützte Werke durch Torrenting, Scraping und Downloads in massivem Umfang beschafft – darunter Millionen Bücher und zehntausende Musikkompositionen. Die öffentliche Dokumentation behandelt nur einen Teil der Datenquellen und macht keine vollständigen Angaben zu Trainingsdatenquellen. Die veröffentlichten Richtlinien erwähnen keine Angaben zu Torrent- oder Scraping-Quellen, obwohl die Klage genau solche Quellen behauptet. Diese Lücke ist relevant, weil sie die Frage aufwirft, ob Anthropic seine Datenbeschaffung vollständig offenlegt.
Bisher ist keine offizielle Stellungnahme von Anthropic zu den konkreten Vorwürfen öffentlich verfügbar. Die Vorwürfe sind gerichtlich noch nicht geprüft. Diese Diskrepanz ist für die Bewertung der Vorwürfe von Bedeutung, weil sie Zweifel an der Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit von Anthropics öffentlichen Angaben aufkommen lässt. Sollten die Vorwürfe zutreffen, hätte Anthropic seine Datenpraktiken nicht offengelegt, was die Glaubwürdigkeit des Unternehmens untergräbt und die Annahme eines vorsätzlichen Verstoßes stützen könnte. Zudem wirft die fehlende Erwähnung von Torrenting oder Scraping in den offiziellen Richtlinien die Frage auf, ob Anthropic seinen Transparenz- und Offenlegungspflichten nachgekommen ist.


