Live New York verbietet KI-Chatbots menschliches Auftreten und Schmeicheln gegenüber Minderjährigen
↘

Presley-Rechteinhaber verklagen Anthropic wegen 274 Songs

Die Kläger werfen dem KI-Unternehmen vor, Songs ohne Lizenz für das Training von Claude genutzt zu haben. Berichte nennen unterschiedliche Schadenssummen.

· Veröffentlicht: 28.10.2026 ·2 Min Lesezeit
Presley-Rechteinhaber verklagen Anthropic wegen 274 SongsMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Authentic Brands Group und weitere Kläger verklagen Anthropic vor dem Bundesgericht in San Francisco.
  • Die Klage betrifft 274 Presley-Songs, darunter „All Shook Up“ und „Can't Help Falling in Love“.
  • Kläger werfen Anthropic vor, die Songs ohne Lizenz zum Training von Claude genutzt zu haben.
  • Laut Bloomberg Law sollen Zugangskontrollen umgangen und Urheberrechtsinformationen entfernt worden sein.
  • Die Kläger führen zudem Nutzer-Outputs an, etwa Songtexte und unautorisierte Bearbeitungen.

Presley-Rechteinhaber verklagen Anthropic wegen 274 Songs

Die Rechteinhaber an Elvis Presleys Musikkatalog haben Anthropic vor dem Bundesgericht für den Nördlichen Distrikt von Kalifornien in San Francisco verklagt. Eingereicht wurde die Klage nach Berichten am Freitag. Bloomberg Law nennt den 23. Oktober als Datum. Ein Aktenzeichen taucht nur in einem Reddit-Beitrag auf und ist anderweitig nicht belegt.

Kläger sind die Authentic Brands Group, eine Lizenzplattform, die Presleys geistiges Eigentum kontrolliert, sowie weitere Unternehmen, Trusts und Einzelpersonen. Variety nennt zusätzlich Raleigh Music Publishing. Betroffen sind 274 Songs, darunter „All Shook Up“, „Can't Help Falling in Love“, „Don't Be Cruel“, „A Little Less Conversation“ und „Return to Sender“.

Die Kläger werfen Anthropic vor, die Titel ohne Lizenz und ohne Zahlung zum Training und zur Verbesserung von Claude genutzt zu haben. Der Verstoß habe sich über die gesamte Entwicklung der Claude-Modelle erstreckt und dauere bis heute an. Ein Anthropic-Sprecher erklärte: „We disagree with the claims and intend to defend this case fully.“

Vorwürfe über das Training hinaus

Über das Training hinaus erheben die Kläger weitere Vorwürfe. Laut Bloomberg Law soll Anthropic digitale Zugangskontrollen umgangen und Urheberrechtsinformationen aus den Werken entfernt haben. Die Klage stützt sich dabei auf den Copyright Act und den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Welche Schutzmaßnahmen gemeint sind und aus welchen Quellen die Werke stammen sollen, belegen die vorliegenden Berichte nicht.

Zudem argumentieren die Kläger, Claude erzeuge trotz nachträglich eingeführter Filter weiterhin unlizenzierte Umschreibungen der Songs. Nutzer könnten mit dem Modell Songtexte reproduzieren oder nicht autorisierte Bearbeitungen erzeugen. Die BBC zitiert den Vorwurf „unlicensed derivative works“.

Nach Angaben mehrerer Medien heißt es in der Klageschrift, Anthropic habe sein gesamtes Geschäftsmodell auf Urheberrechtsverletzung in nie dagewesenem Ausmaß aufgebaut. Dabei handelt es sich um eine Behauptung der Kläger, nicht um einen festgestellten Sachverhalt.

41 oder 48,6 Millionen Dollar: Berichte nennen unterschiedliche Summen

Übereinstimmend berichten die Medien von einem gesetzlichen Höchstbetrag von bis zu 150.000 Dollar je Song. Laut Variety kommt die Forderung hinzu, weitere Verletzungen zu unterlassen.

Bei der Gesamtsumme gehen die Angaben auseinander. BBC und the-decoder.de nennen rund 41 Millionen Dollar. Variety und Bloomberg Law dagegen sprechen von 48,6 Millionen Dollar. Woher die Differenz rührt, ist offen, weil die Klageschrift nicht vorliegt.

Uneinheitlich ist auch der Gegenstand. Bloomberg Law, NBC und Reddit schreiben von Songtexten, andere Berichte allgemeiner von Songs oder Musik.

Reservoir, Universal und der geplante Börsengang

Anthropic sieht sich parallel weiteren Musikklagen gegenüber. Vergangene Woche klagte Reservoir, laut BBC wegen Songtexten. Im Januar reichte Universal Music eine Klage über drei Milliarden Dollar ein. Dort beruft sich Anthropic laut the-decoder.de auf Fair Use. Die Presley-Kläger verweisen selbst auf mindestens ein halbes Dutzend weitere anhängige Verfahren.

Laut Variety stellen die Kläger Anthropics öffentliche Haltung dem angestrebten Börsengang gegenüber. Dieser würde das Unternehmen potenziell mit 2 Billionen Dollar bewerten. Die KI-Musikfirma Suno dagegen einigte sich nach Angaben von the-decoder.de mit Rechteinhabern auf lizenzierte Trainingsdaten.

A
Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

Ähnliche Artikel