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Presley-Rechteinhaber klagen gegen Anthropic wegen 274 Songs

Die Kläger werfen dem Claude-Entwickler Training ohne Lizenz und die Ausgabe von Liedtexten vor. Sie fordern rund 48,6 Millionen Dollar. Ein Urteil gibt es nicht. Anthropic kündigt an, sich zu wehren.

· Veröffentlicht: 08.11.2026 ·2 Min Lesezeit
Presley-Rechteinhaber klagen gegen Anthropic wegen 274 SongsMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Die Klage wurde am 23. Oktober 2026 beim US-Bezirksgericht Northern District of California eingereicht.
  • Die Klage betrifft 274 Presley-Songs, darunter „All Shook Up“ und „Return to Sender“.
  • Federführender Kläger ist ABG EPE IP LLC (Authentic Brands Group); weitere Kläger sind Musikverlage, Trusts und Einzelpersonen.
  • Die Kläger werfen Claude unlizenziertes Training mit den Songs und textnahe Ausgaben vor.
  • Gefordert werden rund 48,6 Mio. USD sowie eine dauerhafte Unterlassungsverfügung.

Presley-Erben klagen gegen Anthropic wegen 274 Songs

Die Rechteinhaber an der Musik von Elvis Presley haben Anthropic verklagt. Eingereicht wurde die Klage am Freitag, 23. Oktober 2026, beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California in San Francisco. Federführend ist ABG EPE IP LLC, eine Einheit von Authentic Brands Group. Mit dabei sind Raleigh Music Publishing, Abilene Music, mehrere Trusts und Einzelpersonen. Ein Aktenzeichen nennt eine Quelle: 5:26-cv-12473. Eine Bestätigung aus dem Gericht liegt nicht vor.

Gegenstand sind 274 Presley-Songs, darunter „All Shook Up“, „Can't Help Falling in Love“, „Don't Be Cruel“, „A Little Less Conversation“ und „Return to Sender“. Die Kläger behaupten: Anthropic habe Claude ohne Lizenz und ohne Zahlung mit den Songs trainiert. Claude gebe auf Nutzeranfrage Liedtexte wieder oder erstelle enge Adaptionen. Laut Klageschrift fehlten dabei typischerweise Songwriter-Credits, Verlagsangaben und Copyright-Hinweise.

Als Wissensquellen nennt die Klage nach Berichten das Auslesen von Lyrics-Aggregatoren und Streaming-Metadaten sowie Web-Crawl-Archive wie Common Crawl, Book3 und The Pile. Außerdem werfen die Kläger Anthropic vor, Werke in einer „All-Purpose“-Bibliothek zu horten. Das alles sind Behauptungen der Kläger.

Drei Klagepunkte, Forderung knapp 48,6 Millionen Dollar

Die Klageschrift stützt sich auf drei Punkte. Der erste ist die direkte Urheberrechtsverletzung. Die beiden anderen stammen aus dem Digital Millennium Copyright Act: die Umgehung von Zugangskontrollen nach 17 U.S.C. § 1201 und die Entfernung oder Änderung von Urheberrechtsinformationen nach § 1202. Die Kläger behaupten, Zugangskontrollen seien umgangen worden, um die Texte zu sammeln. Titel und Urhebernennungen seien beim Aufbereiten der Daten entfernt worden.

Bei den Summen lohnt die Trennung. Für die Urheberrechtsverletzung verlangen die Kläger bis zu 150.000 Dollar je vorsätzlich verletztem Werk. Bei 274 Songs ergibt das 41,1 Millionen Dollar. Hinzu kommen 685.000 Dollar für die Umgehung von Zugriffskontrollen und 6,85 Millionen Dollar für die Entfernung von Urheberrechtsinformationen. Zusammen ergibt das rund 48,6 Millionen Dollar. Zudem wollen die Kläger eine dauerhafte Unterlassungsverfügung.

Manche Medien nennen nur „rund 41 Millionen“, weil sie die DMCA-Posten weglassen. Das ist kein echter Widerspruch. Die Berechnungsgrundlage ist eine andere.

Anthropic will sich „fully“ verteidigen. Ein Urteil gibt es nicht.

Anthropic weist die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher sagte mehreren Medien: „We disagree with the claims and intend to defend this case fully.“ Zu Details, etwa zu Schutzmechanismen gegen die Ausgabe von Liedtexten, äußerte sich das Unternehmen nicht.

Kläger-Anwalt Richard Busch wirft Anthropic vor, sein Geschäftsmodell „based on copyright infringement at a scale never seen before“ aufgebaut zu haben.

Ein Urteil gibt es nicht. Alle Vorwürfe sind bislang Parteivortrag. Ein unabhängiger Beleg dafür, dass Claude die Texte tatsächlich ausgibt, liegt nicht vor. Die Kläger verweisen auf mindestens ein halbes Dutzend weitere anhängige Verfahren gegen Anthropic. Laut BBC kam in der Vorwoche eine weitere Klage von Musikrechteinhabern wegen Liedtexten hinzu. Zuerst berichtete Billboard über den Fall.

A
Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

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