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Meta will ab 30. Oktober Websites mit Geschäftskonten crawlen dürfen

Meta bestreitet, dass es um das Scrapen von Nachrichtenseiten geht, und nennt Werbung und Empfehlungen als Zweck. Rechtsexperten lesen den Wortlaut weiter gefasst.

· Veröffentlicht: 17.10.2026 ·2 Min Lesezeit
Meta will ab 30. Oktober Websites mit Geschäftskonten crawlen dürfenMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Die überarbeiteten Meta Commercial Terms treten am 30. Oktober 2026 in Kraft.
  • Die ursprüngliche Klausel ermächtigt Meta und beauftragte Dritte zum Crawlen verbundener Webseiten.
  • Die erste Fassung erlaubte Meta, Inhalte dieser Seiten zum Trainieren zu nutzen.
  • Meta erklärt, die Crawling-Bedingungen gälten nur für Werbe- und Business-Produkte.

Meta will ab 30. Oktober Websites von Geschäftskunden crawlen

Meta will seine Commercial Terms zum 30. Oktober 2026 überarbeiten. Betroffen sind Unternehmen, die Facebook, Instagram, Messenger oder WhatsApp geschäftlich nutzen. Nach Berichten, die sich auf eine von Nieman Lab veröffentlichte Fassung stützen, ermächtigt eine neue Klausel Meta und beauftragte Dritte, Scraper, Bots und Crawler einzusetzen. Außerdem dürfen sie „test credentials“ anlegen. Damit besuchen, indexieren, cachen, analysieren und sammeln sie Domains, Webseiten und URLs, die mit den Produkten oder Diensten des Geschäftsnutzers verbunden sind.

Laut dieser Fassung darf Meta die gesammelten Inhalte nutzen, um Meta-Produkte, -Dienste und -Funktionen zu „provide, develop, improve, research, train, and maintain the integrity of“. Den Vertragstext selbst haben wir nicht geprüft. Wir geben hier die Berichte wieder.

Meta weist Vorwurf zurück, PCMag meldet gestrichenes Wort „train“

Meta-Sprecher Andy Stone nannte die Berichte „false“. Sie behaupteten, die Bedingungen erlaubten das Scrapen von Nachrichtenseiten. Meta erklärt, die Crawling-Bedingungen gälten nur für Werbe- und Business-Produkte. Sie änderten weder den Einsatz der Webcrawler, noch überstimmten sie robots.txt-Präferenzen. Ziel seien genaue Produktinformationen von Drittseiten für Werbung und Empfehlungen.

Rechtsexperten sehen das laut Nieman Lab anders. Ihrer Lesart nach kann der Wortlaut Crawling und KI-Training mit Verlagsinhalten abdecken. Der Streit dreht sich also um die Perspektive. Die Experten bewerten, was der Text rechtlich hergibt. Meta beschreibt, was es beabsichtigt. Eine Absicht wird aber erst Vertragsinhalt, wenn sie im Text steht.

Laut PCMag wurde der Text inzwischen angepasst. Das Wort „train“ sei anscheinend gestrichen, der Abschnitt nenne nun „advertising and business products“. Belegt ist das nur durch diese eine Quelle. Die endgültige Fassung konnten wir nicht prüfen. Bislang fehlt ein Nachweis für ein neues Crawling-Programm, für betroffene Trainingsdatensätze oder für ein Urteil zur Durchsetzbarkeit der Klausel. Meta hat bereits KI-Lizenzverträge mit CNN, Fox News, USA Today und People Inc. abgeschlossen.

Kein vertraglicher Opt-out, Hinweis landet in der Business Suite

Die Bedingungen sehen keine eigene Opt-out-Möglichkeit vor. Wer nicht zustimmt, muss die geschäftliche Nutzung der Meta-Produkte beenden. Meta verweist stattdessen auf robots.txt. Offen bleibt, ob die Klausel diese Zusage rechtlich überlagert oder ihr nachsteht.

Die Benachrichtigung ging an die Meta Business Suite. Sie erreicht damit zunächst die Betreuer der Unternehmensseite. Die Website-Verantwortlichen oder die Rechtsabteilung erreicht sie nicht zwingend. Betreiber von Websites, vor allem Verlage, sollten den Text deshalb vor dem 30. Oktober prüfen.

A
Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

Quellen

  1. hyper.ai ↗

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