KI-Fehler: Gerichte machen Anbieter direkt haftbar
Neue Urteile und der EU AI Act zeigen: Die Haftungsfrage bleibt ungeklärt.
Mit KI erstellt◆ Fakten auf einen Blick
- Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist der erste umfassende Rechtsrahmen für KI weltweit und legt risikobasierte Regeln für Entwickler und Anwender fest.
- Der AI Act wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
- Der AI Act definiert 'KI-System' als maschinengestütztes System, das aus Eingaben ableitet, wie Ausgaben erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.
- Das Landgericht München I erließ am 28. Mai 2026 eine einstweilige Verfügung gegen Google und entschied, dass KI-generierte Suchzusammenfassungen (AI Overviews) eigene Inhalte von Google sind, für die Google direkt haftet.
- Der EuGH befasste sich am 5. Dezember 2023 erstmals mit der Verantwortlichkeit für den Einsatz von KI-Tools im Rahmen der DSGVO und ordnete die Verantwortung den Datenverantwortlichen zu.
- Im Fall Moffatt v. Air Canada (British Columbia Civil Resolution Tribunal, Anfang 2024) wurde Air Canada für eine falsche Auskunft seines Chatbots zu Trauerrabatten haftbar gemacht.
Gerichte machen KI-Anbieter direkt haftbar
Das Landgericht München I entschied am 28. Mai 2026, dass Googles KI-generierte Suchzusammenfassungen eigene Inhalte sind. Google kann sich nicht auf Host-Privilegien oder den Digital Services Act berufen und haftet als Publisher. Im Fall Air Canada wurde das Unternehmen für die falsche Auskunft seines Chatbots verantwortlich gemacht.
EU AI Act lässt Haftungsfrage offen
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) legt risikobasierte Pflichten für Entwickler und Betreiber fest. Eine einheitliche Haftungsregel für KI-Fehler enthält er jedoch nicht. Die risikobasierte Klassifizierung schafft keine klare Haftungszuordnung: Sie definiert Anforderungen, aber nicht, wer bei Fehlern zivilrechtlich haftet. Der EuGH klärte am 5. Dezember 2023 lediglich die DSGVO-Verantwortung für KI-Datenverarbeitung.



