Meta verschiebt neue Geschäftsbedingungen auf den 20. November
Der Konzern verschafft sich Zeit für Erklärungen. Am Wortlaut der umstrittenen Crawl-Klausel ändert sich nichts, Verlage und Verbände sehen weiterhin kein Opt-out.
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◆ Fakten auf einen Blick
- Meta verschiebt Geltung der Commercial Terms und Self-Serve Ad Terms vom 30. Oktober auf den 20. November.
- Inhaltsinhaber können weiterhin robots.txt nutzen, um Präferenzen zu signalisieren, sagt Meta.
- Meta strich das Wort „train“ aus den Bedingungen und beschränkt die Nutzung auf Werbe- und Geschäftsprodukte.
- Die Bedingungen gelten für Unternehmen mit Meta-Business-Konten; Zustimmung erfolgt durch bloße Nutzung, ohne Opt-out.
- Die News/Media Alliance fordert von Mark Zuckerberg, die Bedingungen zurückzuziehen und mit Verlagen zu verhandeln.
Meta schiebt neue Geschäftsbedingungen auf den 20. November
Meta hat das Inkrafttreten seiner aktualisierten Commercial Terms und Self-Serve Ad Terms verschoben. Statt am 30. Oktober gelten sie nun ab dem 20. November 2026. Den Schritt gab der Konzern am Freitag, dem 23. Oktober, bekannt. Nach Angaben eines Meta-Sprechers soll die Frist Zeit verschaffen, um Partnern und Stakeholdern zu erklären, „what's changing and what's not“. Dazu gehört auch, wie Meta Web-Crawler einsetzt.
Inhaltlich ändert die Verschiebung nichts. Laut Nieman Lab hat Meta bis zum 23. Oktober außer dem Datum nichts an den Bedingungen geändert. Sie gelten weiterhin in der Fassung vom 16. Oktober. Die Quellen widersprechen sich bei der Person, die das Statement verschickt hat. Eine nennt Emil Vazquez, eine andere Daniel Roberts. Der Wortlaut des Zitats stimmt überein. Welcher Name zutrifft, lässt sich nicht klären.
Verlage fürchten Massen-Crawling von Seiten mit Business-Konto-Bezug
Nieman Lab hatte erstmals am 15. Oktober über die Bedingungen berichtet. Sie erlauben Meta den Zugriff auf Websites, die mit Business-Konten „associated“ sind. Eine Opt-out-Möglichkeit gibt es nicht. Die einzige Alternative bestünde darin, die Meta-Dienste nicht zu nutzen. Die Zustimmung erfolgt durch die bloße Nutzung.
Betroffen sind Unternehmen und Werbekunden mit Business-Konten, etwa für Facebook-Seiten, Instagram-Business-Konten oder Werbekonten, nicht private Nutzer. Nahezu jede Nachrichtenorganisation unterhält mindestens ein solches Konto. Die Klausel trifft die Verlage deshalb breit.
Am 16. Oktober strich Meta das Wort „train“ und beschränkte die Nutzung gescrapter Inhalte auf „advertising and business products“. Die Klausel nennt weitere Zwecke, etwa die Integrität und Sicherheit der Meta-Produkte. Laut Nieman Lab sehen Juristen Massen-Scraping dennoch weiterhin gedeckt. Welche Dienste genau erfasst sind, bleibt unklar. Die Quellen nennen neben Facebook, Instagram und WhatsApp teils Threads, teils Messenger.
Verbände fordern Rücknahme, Pause und Eingreifen der Regulierer
Die News/Media Alliance vertritt nach eigener Angabe über 2.000 US-Verlage. In einem offenen Brief an Mark Zuckerberg verlangte ihre Chefin Danielle Coffey, die Bedingungen zurückzuziehen und künftige Änderungen mit Verlagen zu besprechen. WAN-IFRA bat am 22. Oktober in einem Brief an Joel Kaplan, die Crawl-Klausel auszusetzen. Die britische News Media Association bat die Wettbewerbsbehörde CMA um eine Pause. EMMA, ENPA, EPC und NME baten die EU-Kommission um einstweilige Maßnahmen. Laut einer anderen Quelle fordern auch BDZV und MVFP ein Eingreifen der Kommission.
Die Verschiebung folgte auf diese Briefe. Laut The Next Web, das sich auf Reuters bezieht, klagen zudem fünf große Verlage bereits gegen Meta. Der Klagegrund ist in den vorliegenden Quellen nicht belegt.
Metas robots.txt-Zusage steht nicht im Vertragstext
Offen bleibt, ob Verlage das Crawling per robots.txt unterbinden können. Meta erklärt, entsprechende Präferenzen würden respektiert. Das sei schon immer so gewesen und habe sich nicht geändert. Die ursprüngliche Zusammenfassung der Bedingungen sei an dieser Stelle unklar gewesen. Nieman Lab hält dagegen: Keine Fassung der Bedingungen enthalte Formulierungen zum Respektieren von robots.txt. Verlage sehen weiterhin kein Opt-out.
Der Widerspruch erklärt sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Meta spricht über die Praxis seines Crawlers, die Kritiker über den Vertragstext. Eine Praxiszusage steht aber nicht im Vertrag. Der Wortlaut liegt der Redaktion nicht als Primärquelle vor.
Betroffene Unternehmen müssen bis zum 20. November entscheiden. Die Verbände gewinnen Zeit. Meta hält an dem Vorhaben fest.



