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EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle per Eilverfahren

Mit 176 Ja-Stimmen und ohne die üblichen Ausschussprüfungen hat das EU-Parlament die umstrittene Chatkontrolle für WhatsApp beschlossen. Datenschützer warnen vor anlassloser Durchsuchung privater Kommunikation.

Veröffentlicht: 18.07.2026 ·Aktualisiert: 18.07.2026 ·2 Min Lesezeit
EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle per EilverfahrenMit KI erstellt

Das EU-Parlament hat die sogenannte Chatkontrolle für WhatsApp im Eilverfahren reaktiviert. Die monatelange Debatte über Massenüberwachung und Rechtsstaatlichkeit flammt damit neu auf. Das Verfahren umging die üblichen Ausschussprüfungen und ausführlichen Beratungen. Datenschutzvertreter, Teile der Zivilgesellschaft und mehrere Abgeordnete kritisieren das Vorgehen scharf. Die Abstimmung endete mit 176 Ja-Stimmen, 61 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.

Eilverfahren ohne Ausschussberatung

Schon vor der Abstimmung sorgte das Eilverfahren für Empörung. Kritiker bemängeln, dass die Ergebnisse durch diesen Verfahrenstrick faktisch feststanden, bevor eine inhaltliche Debatte möglich war. Die übliche Prüfung in Fachausschüssen – mit Änderungsanträgen und Expertenanhörungen – blieb außen vor. Vielen Beobachtern zufolge fehlt dem Beschluss deshalb die demokratische Legitimation, die ein derart grundrechtsrelevanter Eingriff verlangt.

Keine richterliche Prüfung vorgesehen

Die Regelung erlaubt Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf private Chat-Daten. Eine vorherige richterliche Anordnung ist nicht nötig. Es genügt, dass bestimmte, im Gesetzestext definierte Bedingungen erfüllt sind. Die Maßnahme ist Teil einer Änderung der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG). Datenschützer stufen sie als Massensurveillance-Maßnahme ein. Offiziell dient sie den EU-Bemühungen gegen Cyberkriminalität und Terrorismus.

Kritik von Datenschützern und Abgeordneten

Datenschutzvertreter, zivilgesellschaftliche Organisationen und einige Abgeordnete werfen der Regelung vor, grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien zu missachten. Im Zentrum der Kritik stehen die fehlende gerichtliche Aufsicht und die mangelnde Verhältnismäßigkeit. Private Kommunikation könne ohne konkreten Verdacht und ohne richterliche Prüfung durchsucht werden, heißt es von Gegnern. Das widerspreche europäischen Grundrechten und ermögliche eine anlasslose Massenüberwachung.

Umsetzung bis 2025 geplant

Die beschlossene Änderung soll bis 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Auseinandersetzung über die Chatkontrolle dürfte bis dahin weitergehen – politisch wie vor Gerichten. Gegner der Regelung kündigten an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Überwachung privater Nachrichten zu stoppen. Sie halten die Maßnahme für unverhältnismäßig.

Wenn 33 % Zustimmung reichen

Während GrumpyFinn in r/europe darauf hinweist, dass der Rat noch zustimmen muss und vor Panikmache warnt, zeigt sumekiga ebenda die zynische Pointe: Politiker und Anwälte sind von der Überwachung ausgenommen. Legal_Lettuce6233 in r/privacy kommentiert das Verfahren mit bitterer Ironie: „Democracy my ass. Fascist cunts should be put on stamps.“ – ein Hinweis auf die fragwürdige Legitimität, wenn eine Vorlage mit nur 33 % Zustimmung durch ein Eilverfahren geschleust wird.

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