EU-Kommission schlägt Mindestalter von 15 Jahren für Social-Media-Konten vor
Der EU KIDS Act sieht strenge Aufsicht für 13- bis 15-Jährige und eine Harmonisierung des Binnenmarkts vor.
Mit KI erstelltInhalt
◆ Fakten auf einen Blick
- Die Europäische Kommission hat den EU-KIDS-Act-Vorschlag angenommen, um die Online-Sicherheit von Kindern in der EU zu verbessern.
- Der Vorschlag verbietet Social-Media-Plattformen den Zugang zu Kindern unter 13 Jahren.
- Der Vorschlag legt ein EU-weites Mindestalter von 15 Jahren fest, ab dem Minderjährige ein eigenes Konto eröffnen dürfen.
- Der Vorschlag kehrt die Beweislast um: Diensteanbieter müssen nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und sicher by design sind.
- Der Vorschlag zielt darauf ab, Minderjährige vor riskanten digitalen Diensten und KI-Systemen zu schützen, den digitalen Binnenmarkt zu wahren und einen kohärenten Rechtsrahmen für den Schutz Minderjähriger online zu erhalten.
- Der Vorschlag begrenzt die eigenständige Kontoerstellung auf bestimmten Online-Social-Networking-Diensten und Video-Sharing-Plattformen für Kinder unter 15 Jahren.
Kommission schlägt EU-weites Mindestalter von 15 Jahren vor
Die Europäische Kommission hat den EU KIDS Act angenommen. Mit der Annahme des Vorschlags beginnt das EU-Gesetzgebungsverfahren; wenn er angenommen wird, wäre es die erste verbindliche supranationale Vereinbarung mit einheitlichen digitalen Gesundheits- und Altersbeschränkungsstandards für Minderjährige, was die Online-Sicherheit von Kindern in der gesamten Union erheblich verbessern würde. Der Vorschlag verbietet Social-Media-Plattformen den Zugang für Kinder unter 13 Jahren und legt ein EU-weites Mindestalter von 15 Jahren fest, ab dem Minderjährige ein eigenes Konto eröffnen dürfen. Die Altersgrenzen beruhen auf der Einschätzung, dass Kinder unter 13 Jahren besonders schutzbedürftig sind, weil ihre Entwicklung durch suchtfördernde Architektur und algorithmische Inhalte erheblich beeinträchtigt werden kann; für jüngere Teenager (13 bis unter 15) werden psychologische Belastungen wie Schlafstörungen, Angstzustände und die Exposition gegenüber schädlichen algorithmischen Inhalten als besonders riskant eingestuft. Damit wird ein schrittweiser Ansatz verfolgt: Kinder unter 13 Jahren erhalten keinen Zugang, Jugendliche von 13 bis unter 15 Jahren dürfen nur mit strenger elterlicher Aufsicht auf die Plattformen, und erst ab 15 Jahren ist ein eigenes Konto erlaubt. Zentral ist zudem die Umkehr der Beweislast: Künftig müssen Diensteanbieter nachweisen, dass ihre Angebote altersgerecht und sicher by design sind. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, der Act gebe Eltern die Werkzeuge an die Hand, um ihre Kinder in einer sichereren Online-Welt zu begleiten, und betonte, dass die Plattformen nun zeigen müssten, dass sie sicher by design sind. Der Vorschlag erkennt Risiken an, denen Minderjährige auf bestimmten Online-Social-Networking-Diensten und Video-Sharing-Plattformen ausgesetzt sind, und begrenzt deshalb die eigenständige Kontoerstellung für Kinder unter 15 Jahren.
Strenge Aufsicht für 13- bis 15-Jährige und Fokus auf riskante Dienste
Für Jugendliche von 13 bis unter 15 Jahren sieht der Entwurf strenge elterliche Aufsicht in allen 27 Mitgliedstaaten vor. Die Aufsicht wird durch die Umkehr der Beweislast flankiert: Diensteanbieter müssen nachweisen, dass ihre Angebote altersgerecht und sicher by design sind, was konkrete Maßnahmen wie Altersverifikation und elterliche Kontrollen erforderlich macht. Der Vorschlag zielt auf sogenannte Social-Media+-Plattformen, Video-Sharing-Dienste und konversationelle KI-Begleiter ab. Diese Dienste werden als besonders riskant eingestuft, weil sie durch suchtfördernde Architektur, algorithmische Manipulation und die Förderung exzessiver Bildschirmzeit psychologische Risiken für sich entwickelnde Gehirne bergen. Als Begründung werden Eurobarometer-Daten angeführt, wonach europäische Teenager an Schultagen durchschnittlich 4,5 Stunden online sind. Zudem werden wachsende Sorgen um Schlafstörungen, Angstzustände und die Exposition gegenüber schädlichen algorithmischen Inhalten genannt.
Harmonisierung des Binnenmarkts als Ziel
Mit dem Vorschlag will die Kommission Minderjährige vor riskanten digitalen Diensten und KI-Systemen schützen und zugleich den digitalen Binnenmarkt wahren. Unterschiedliche nationale Regelungen zum Schutz Minderjähriger im Netz führen zu Rechtsunsicherheit für Anbieter und zu einem uneinheitlichen Schutzniveau für Kinder je nach Mitgliedstaat. Konkrete Beispiele für abweichende nationale Altersgrenzen werden in den vorliegenden Quellen nicht genannt; der Vorschlag verweist jedoch ausdrücklich auf die unterschiedlichen nationalen Regelungen, die zu Rechtsunsicherheit führen. Der Entwurf beseitigt diese Hindernisse, indem er ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 15 Jahren festlegt und so einen kohärenten Rechtsrahmen schafft. Ein einheitliches Mindestalter beseitigt Hindernisse im Binnenmarkt, weil Anbieter sich nicht mehr mit unterschiedlichen nationalen Altersgrenzen auseinandersetzen müssen, und gewährleistet gleichzeitig, dass alle Kinder in der EU unabhängig von ihrem Wohnsitz ein ähnliches Schutzniveau genießen. Dadurch wird der digitale Binnenmarkt gestärkt, weil Anbieter sich nicht mehr mit 27 verschiedenen nationalen Vorschriften auseinandersetzen müssen. Gleichzeitig gewährleistet der Vorschlag Rechtssicherheit und ein ähnliches Schutzniveau für alle Kinder in der EU.



