Live PARSER entkoppelt paralleles Chunk-Reading von iterativem Reasoning für Long-Context-LLM-Agenten

Delhi High Court weist Eilantrag gegen OpenAI ab

Keine wörtliche Reproduktion von ANI-Artikeln nachgewiesen – Hauptverfahren läuft weiter

· Veröffentlicht: 27.07.2026 ·2 Min Lesezeit
Delhi High Court weist Eilantrag gegen OpenAI abMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Das Hohe Gericht von Delhi hat den Eilantrag von ANI gegen OpenAI abgelehnt.
  • ANI hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, um OpenAI die Nutzung ihrer Inhalte zu untersagen.
  • ANI konnte keine wörtliche Reproduktion ihrer Artikel durch ChatGPT nachweisen.
  • Die von ANI als Beweis vorgelegten Artikel wurden erst nach dem Training der Modelle veröffentlicht.
  • Das Gericht sah keinen wirtschaftlichen Schaden für ANI, da OpenAI und ANI in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig sind.
  • Das Gericht betonte den öffentlichen Nutzen von Sprachmodellen für Bildung und Forschung.

Eilantrag mangels Beweisen und Schaden abgewiesen

Das Hohe Gericht von Delhi hat den Antrag der indischen Nachrichtenagentur ANI auf eine einstweilige Verfügung gegen OpenAI abgelehnt. ANI hatte versucht, dem US-Unternehmen die Nutzung ihrer Inhalte für das Training von ChatGPT gerichtlich untersagen zu lassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ANI keine wörtliche Reproduktion ihrer urheberrechtlich geschützten Artikel durch das KI-Modell nachweisen konnte. Die von der Nachrichtenagentur als Beweis vorgelegten Texte wurden zudem erst nach dem Trainingsabschluss der betreffenden Modelle veröffentlicht, sodass sie nicht Teil des Trainingskorpus gewesen sein können. Einen wirtschaftlichen Schaden für ANI sah das Gericht ebenfalls nicht, da beide Unternehmen in grundlegend unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig sind. Die Richter betonten in ihrer vorläufigen Bewertung den öffentlichen Nutzen großer Sprachmodelle für Bildung und Forschung.

Hauptverfahren und Schadensersatzforderung gehen weiter

Trotz der Ablehnung des Eilantrags ist der Urheberrechtsstreit zwischen ANI und OpenAI nicht beendet. Das Hauptverfahren wird vor dem Gericht in Delhi fortgesetzt. Die indische Nachrichtenagentur fordert in ihrer Klage Schadensersatz in Höhe von zwei Crore Rupien. In seiner vorläufigen Einschätzung stufte das Gericht die Nutzung der Inhalte durch OpenAI als „fair dealing“ für Forschungszwecke ein, was nach dem indischen Urheberrechtsgesetz zulässig sein kann. OpenAI argumentierte im Verfahren, dass die Verwendung öffentlich zugänglicher Daten für das Training von KI-Modellen rechtmäßig sei. Die endgültige Entscheidung über die urheberrechtlichen Kernfragen steht noch aus und könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von Trainingsdaten durch KI-Unternehmen in Indien haben.

Indisches Gerichtsurteil spaltet die Gemüter

Während stormhighwaycom die indische Rechtsprechung kritisiert, weil sie nicht die vier US-Fair-Use-Faktoren anwende, verweist TreviTyger auf das britisch geprägte Fair-Dealing-Prinzip und die Frage, „was eine ehrliche Person tun würde“ – und beantwortet sie mit einem klaren „Lizenz erwerben!“. Ironisch fragt sich derselbe Nutzer, ob der Richter auch so wohlwollend bliebe, wenn es um einen Roboter ginge, der ihn ersetzen soll (TreviTyger).

A
Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

Ähnliche Artikel