Anthropic beantragt Neuverhandlung vor dem gesamten DC Circuit
Das Unternehmen zieht den Fall vor alle Richter des Berufungsgerichts, nachdem es im Panel 2:1 gegen die Einstufung als Lieferkettenrisiko durch das Pentagon unterlag. Vorerst bleibt die Einstufung in Kraft.
Mit KI erstelltInhalt
◆ Fakten auf einen Blick
- DC Circuit wies Anthropics Klagen gegen die Einstufung als Lieferkettenrisiko am 25. September 2026 mit 2:1 ab.
- Die Mehrheit legte den Begriff weit aus; Anthropics Absicht spielt keine Rolle, nur das Handeln.
- Auslöser: Anthropic weigerte sich, Verbote für Massenüberwachung und autonome Waffen aus Verträgen zu streichen.
- Trump ordnete am 27. Februar die Einstellung der Nutzung von Anthropic-Technik in Bundesbehörden an.
- Richterin Rita Lin urteilte in Kalifornien gegen das Ministerium; dieses Endurteil vom 27. August besteht weiter.
Anthropic beantragt Neuverhandlung vor dem gesamten DC Circuit
Anthropic hat am Dienstag, 13. Oktober, beim US-Berufungsgericht für den District of Columbia Circuit Rehearing en banc beantragt. Das gesamte Gericht soll den Fall neu verhandeln, nicht nur das ursprüngliche Dreierpanel. Angegriffen wird das Urteil vom 25. September (2:1, Nr. 26-1049, verbunden mit 26-1162). Damit wies das Gericht Anthropics Klagen gegen die Einstufung als Lieferkettenrisiko ab.
Laut einem Bericht wirft Anthropic dem Panel vor, 41 U.S.C. § 4713 (FASCSA) falsch gelesen zu haben. Ein Gesetz „gegen feindliche ausländische Akteure“ sei so zu einem Instrument geworden, das „präsumtiv jeden Regierungsauftragnehmer“ erfasse. Das beanstandete Merkmal sei außerdem eine Sicherheitsfunktion, die „alle KI-Modelle“ hätten. Das ist Anthropics eigene Darstellung im Verfahren. Unabhängig belegt ist sie nicht.
Der Wortlaut der Petition liegt nicht vor. Die Schilderung stützt sich auf einen einzigen Bericht (Cryptopolitan). Eine Entscheidung darüber, ob das Gericht den Antrag annimmt, steht aus.
Mehrheit: Maßgeblich ist, was Anthropic tut, nicht warum
Die Mehrheitsmeinung stammt von Richter Katsas, Richterin Rao schloss sich an. Ein Minderheitsvotum existiert. Seinen Inhalt geben die vorliegenden Quellen nicht wieder.
Die Mehrheit legte „Lieferkettenrisiko“ nach § 4713(k)(6) weit aus. Böswilligkeit oder feindliche Absicht des Lieferanten sind danach nicht nötig. Laut Mehrheit gilt: “turns on what Anthropic does, not why Anthropic does it”. Entscheidend ist, ob das Handeln eines Anbieters die Funktion einschränken kann, die die Regierung für operativ notwendig hält. Der Minister durfte den Ausschluss auf Basis der Akte vernünftigerweise für notwendig halten. Ein milderes Mittel stand nicht zur Verfügung.
Auslöser war Anthropics Weigerung, vertragliche rote Linien gegen Massenüberwachung von US-Bürgern und vollautonome Waffensysteme zu streichen. Das Pentagon verlangt die Nutzung für jeden rechtmäßigen Zweck. Am 27. Februar ordnete Präsident Trump die Einstellung der Nutzung an. Verteidigungsminister Hegseth kündigte die Einstufung an.
Einstufung bleibt in Kraft, Kalifornien urteilte anders
Die Einstufung gilt vorerst weiter. Rechtsberater raten Auftragnehmern, die FASCSA-Anordnung als aktive Compliance-Pflicht zu behandeln, solange sie nicht gerichtlich geändert ist.
In einem separaten Verfahren in Kalifornien nannte Richterin Rita Lin dasselbe Regierungshandeln „klassische rechtswidrige Vergeltung“ gegen die Meinungsfreiheit. Am 27. August erließ sie ein Endurteil gegen das Ministerium, das fortbesteht. Die Abweichung hat ihren Grund in den Rechtsgrundlagen: Der DC Circuit prüfte nach FASCSA, das kalifornische Gericht nach einer anderen Vorschrift. Der Sachverhalt ist derselbe.
Ein Pentagon-Beamter sagte der BBC, das Ministerium habe die Nutzung von Anthropic-Produkten eingestellt. Mehrere Informierte berichteten dagegen, Claude sei bis kurz zuvor noch genutzt worden. Der genaue Zeitpunkt der Abschaltung ist nicht belegt.
Ob das Gericht den Antrag annimmt, bleibt offen.



