Freistellung
Vertragliche Zusage, bestimmte Ansprüche oder Kosten zu übernehmen; beseitigt Rechte Dritter nicht.
Vertragliche Zusage, bestimmte Ansprüche oder Kosten zu übernehmen; beseitigt Rechte Dritter nicht.
Ausführlich im Dossier: KI und Urheberrecht