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Dossier

KI und Urheberrecht

Trainingsdaten, Text und Data Mining, Modellgewichte, Outputs und Datenbankrecht.

· Stand: 10.08.2026 ·124 Min Lesezeit ·

Trainingsdaten, Text und Data Mining, Modellgewichte, Outputs und Datenbankrecht. Vollständige, faktenbasierte Fassung mit Belegen und Quellenregister.

FAKTEN-DOSSIER 03

Trainingsdaten, Text und Data Mining, Modellgewichte, Outputs und Datenbankrecht

Rechts- und Recherchestand: 7. August 2026 Räumlicher Schwerpunkt: Deutschland, Europäische Union/EWR; USA als Vergleich Verwendungszweck: belastbare Wissensbasis für eine deutsche Sachbuchreihe über KI und Unternehmenspraxis

Version 1.0 Dateiname: 03_ki-urheberrecht-tdm-faktendossier_2026-08-07.pdf

Zentrale Rechtslage § 44b UrhG ist keine pauschale Lizenz für ein vollständiges KI-System. Datenbeschaffung, Datensatzbildung, Training, Modellzustand und Output müssen getrennt geprüft werden. Die höchstrichterliche Klärung mehrerer Kernfragen steht am Stichtag noch aus. [S-002, S-033, S-041]
Aktueller Verfahrenshinweis Der BGH verhandelt LAION am 3. September 2026. EuGH C-250/25 ist anhängig. Die Münchner OpenAI- und Suno-Urteile sind erstinstanzlich. Vor jeder Veröffentlichung nach dem 7. August 2026 ist ein Refresh zwingend. [S-033-S-037, S-041]
Abgrenzung Dieses Dossier ist ein neutraler Recherchestand und keine individuelle Rechtsberatung. Es ersetzt keine Einzelfallprüfung von Datenquellen, Lizenzen, Modellen und Outputs.

Statuskennzeichnungen

StatusBedeutung
GELTENDES RECHTNorm ist am Stichtag in Kraft.
RECHTSPRECHUNGGerichtliche Entscheidung; Instanz und Rechtskraft werden gesondert angegeben.
OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITIONAmtliche Leitlinie, FAQ oder Bericht; nicht automatisch bindendes Gesetz.
WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTANDEmpirischer oder theoretischer Befund; keine automatische Rechtsfolge.
RECHTLICH UMSTRITTENSeriöse Positionen oder Gerichte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
OFFENE RECHTSFRAGENoch keine belastbare abschließende Klärung.
EIGENE SYNTHESEAus mehreren Quellen abgeleitete Einordnung; keine wörtliche Quellenposition.

Management-Zusammenfassung

Das Urheberrecht beantwortet die Frage "Darf KI mit diesem Material arbeiten?" nicht mit einem einzigen Ja oder Nein. Entscheidend sind Schutzgegenstand, Quelle, Zugang, Nutzungshandlung, Zweck, Rechtevorbehalt, Rechtsraum und spätere Ausgabe. Ein Unternehmen muss deshalb mindestens Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Training, Modellzustand, RAG und Output getrennt bewerten. [S-001, S-002, S-009, S-089-S-091]

Für Deutschland bilden § 44b UrhG und Art. 4 DSM-Richtlinie die allgemeine TDM-Schranke. Sie können erforderliche Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke erlauben, wenn der Rechteinhaber die Nutzung nicht wirksam vorbehalten hat. Online muss der Vorbehalt maschinenlesbar sein. Die Kopien sind zu löschen, sobald sie für das TDM nicht mehr erforderlich sind. Diese Voraussetzungen ergeben keine pauschale Freigabe eines dauerhaft bereitgestellten generativen Modells oder werknaher Outputs. [S-002, S-006, S-009]

§ 60d UrhG privilegiert wissenschaftliches TDM stärker und lässt sich nicht durch denselben Opt-out verdrängen. Der Begünstigtenkreis ist jedoch eng: Forschungseinrichtungen, Kulturerbeeinrichtungen und begrenzt nichtkommerziell handelnde Forscher. Ein bestimmender Unternehmenseinfluss oder bevorzugter Ergebniszugang kann die Privilegierung ausschließen. [S-003, S-006, S-009]

Die deutsche Rechtsprechung ist 2026 in Bewegung. Hamburg erlaubt im LAION-Sachverhalt den Download eines Fotos für die Erstellung eines Bild-Text-Datensatzes; das OLG stützt sich auf § 44b und hält den damaligen Textvorbehalt nicht für maschinenlesbar. Der BGH verhandelt die Revision erst am 3. September 2026. Die Entscheidungen sagen nicht abschließend, ob das spätere Training eines generativen Modells oder dessen Gewichte zulässig sind. [S-031-S-033]

Das LG München I vertritt in den erstinstanzlichen OpenAI- und Suno-Verfahren eine deutlich strengere Linie. Es nimmt auf den konkreten Beweisen werkbezogene Memorisierung beziehungsweise Speicherung in Parametern und Rechtsverletzungen durch werknahe Outputs an. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Sie sind wichtig, dürfen aber nicht als höchstrichterlich gesicherte allgemeine Regel beschrieben werden. [S-034-S-037]

Technisch ist belegt, dass Modelle unter bestimmten Bedingungen Trainingsdaten memorisieren und extrahierbar wiedergeben können. Ebenso ist belegt, dass dies nicht gleichmäßig für alle Werke geschieht und Deduplizierung Risiken reduziert. Die juristische Einordnung von Modellgewichten verlangt daher eine konkrete technische Beweisführung statt pauschaler Metaphern. [S-081-S-087]

Für Outputs gilt eine eigene Prüfung. Ein rein autonomer Output ist nach der deutschen/europäischen Systematik regelmäßig nicht als menschliches Werk geschützt. Menschliche Auswahl, Anordnung und Überarbeitung können dagegen Schutz begründen. Unabhängig davon kann auch ein selbst ungeschützter Output fremde Rechte verletzen. [S-001, S-038, S-045, S-062, S-064]

Datenbankrecht ist für Webkorpora und RAG zentral. Einzelne Fakten können frei sein, während Auswahl, Anordnung oder wesentliche Investitionen in Beschaffung, Prüfung und Darstellung geschützt sind. Wiederholtes Scraping kleiner Teile kann ebenso relevant sein wie eine einmalige wesentliche Entnahme. [S-011, S-046, S-054-S-057]

Der AI Act schafft abseits des materiellen Urheberrechts eine zusätzliche Ebene. GPAI-Anbieter benötigen eine Copyright-Compliance-Policy und eine öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte. Diese Pflichten erhöhen Transparenz, sind aber weder Lizenz noch TDM-Schranke. [S-019-S-024]

US-Verfahren liefern keine deutsche Rechtsgrundlage. Fair Use ist offen und fallbezogen. Thomson Reuters, Bartz, Kadrey und die New-York-Times-Verfahren zeigen unterschiedliche Ergebnisse je nach Produkt, Datenbeschaffung und Marktschadensbeweis. Der Anthropic-Vergleich zu bestimmten piratisch beschafften Büchern ist kein allgemeines Urteil über jedes Modelltraining. [S-063, S-068-S-075, S-098]

Praktische Kernentscheidung Wer ein KI-Projekt seriös freigeben will, benötigt eine dokumentierte Rechtekette, eine phasenbezogene Erlaubnis, einen belastbaren Opt-out-Prozess, Lösch- und Retentionregeln, Modell-/Outputtests und klare Vertrags- und Freigaberegeln.

Die 50 wichtigsten Kernaussagen

IDKernaussageStatusEinschränkungQuellenRefresh
F-001Urheberrecht schützt konkrete menschliche Ausdrucksformen. Ideen, Tatsachen, Methoden, Funktionalität und ein abstrakter Stil sind als solche nicht monopolisiert.GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGKonkrete Werkbestandteile, Auswahl oder Anordnung können trotzdem geschützt sein.S-001, S-044, S-047, S-049niedrig
F-002Nach deutschem Recht ist Urheber die natürliche Person, die ein Werk als persönliche geistige Schöpfung geschaffen hat.GELTENDES RECHTDie KI selbst ist nach der geltenden Systematik kein Urheber.S-001, S-045, S-049niedrig
F-003Ein vollständig autonom erzeugter KI-Output ohne feststellbare menschliche freie und kreative Entscheidungen ist nach der derzeitigen deutschen und unionsrechtlichen Systematik regelmäßig nicht als Werk geschützt.HERRSCHENDE EINORDNUNG / OFFENE HÖCHSTRICHTERLICHE SPEZIALFRAGEEine spezifische EuGH- oder BGH-Grundsatzentscheidung zu generativen Outputs fehlt am Stichtag.S-001, S-038, S-039, S-045, S-049, S-096mittel
F-004Der Einsatz von KI als Werkzeug schließt Schutz nicht aus. Menschlich geschaffene Auswahl, Anordnung, Überarbeitung oder konkret gesteuerte Ausdruckselemente können geschützt sein.GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGSSYNTHESEGeschützt ist nur der nachweisbar menschlich geprägte Teil.S-001, S-038, S-045, S-062, S-064mittel
F-005Ein langer oder detaillierter Prompt begründet nicht automatisch Urheberschaft am Output. Maßgeblich ist die kreative Kontrolle über den konkreten Ausdruck.OFFENE RECHTSFRAGE / ÜBERTRAGBARE BEHÖRDENPOSITIONIteratives Prompting und Nachbearbeitung können Indizien sein, garantieren aber keinen Schutz.S-038, S-039, S-045, S-062, S-064mittel
F-006Die urheberrechtliche Prüfung muss Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Modelltraining, Modellzustand, Inferenz und konkrete Ausgabe getrennt bewerten.EIGENE SYNTHESE AUS RECHT, TECHNIK UND VERFAHRENEine Rechtfertigung in einer Phase legalisiert nicht automatisch andere Phasen.S-002, S-009, S-034, S-036, S-063, S-089, S-091niedrig
F-007Öffentliche Abrufbarkeit bedeutet weder Gemeinfreiheit noch eine generelle Erlaubnis zur Speicherung, Datensatzbildung oder zum Training.GELTENDES RECHTEine Lizenz oder gesetzliche Schranke kann einzelne Nutzungen dennoch erlauben.S-001, S-002, S-009, S-010niedrig
F-008§ 44b UrhG erlaubt unter Voraussetzungen Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke für automatisierte Analysen zur Informationsgewinnung.GELTENDES RECHTOb sämtliche Phasen generativen Modelltrainings und ein dauerhaftes Modell erfasst sind, ist nicht höchstrichterlich abschließend geklärt.S-002, S-006, S-009, S-032, S-033hoch
F-009Rechtmäßiger Zugang ist eine eigenständige Voraussetzung der allgemeinen und wissenschaftlichen TDM-Schranken.GELTENDES RECHTTechnische Erreichbarkeit allein genügt nicht sicher; Paywalls, Zugangsbeschränkungen, Piraterie und Schutzmaßnahmen sind gesondert zu prüfen.S-002, S-003, S-005, S-009mittel
F-010Nach § 44b Abs. 2 UrhG sind TDM-Kopien zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.GELTENDES RECHTDie Anwendung auf Langzeit-Datasets, Checkpoints und Modellzustände ist praktisch und rechtlich streitanfällig.S-002, S-006hoch
F-011Die allgemeine TDM-Schranke greift nicht, wenn der Rechteinhaber die Nutzung wirksam vorbehalten hat.GELTENDES RECHTVorbehalt, Berechtigung, Zeitpunkt und Zuordnung zum konkreten Werk müssen nachweisbar sein.S-002, S-009mittel
F-012Bei online verfügbaren Werken ist der Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 Satz 2 UrhG nur wirksam, wenn er maschinenlesbar erklärt wird.GELTENDES RECHTEin universeller technischer Einzelstandard ist im Gesetz nicht vorgeschrieben.S-002, S-006, S-008, S-009hoch
F-013W3C TDMRep, Robots-Regeln und IPTC-Metadaten sind technische Instrumente, aber jeweils kein gesetzlicher Allein-Safe-Harbor.TECHNISCHE UND RECHTLICHE SYNTHESEWirksamkeit hängt von Signal, Inhalt, Zeitpunkt, Werkbezug und Auslegung ab.S-002, S-025, S-026, S-028, S-029, S-030hoch
F-014RFC 9309 stellt ausdrücklich klar, dass robots.txt keine Zugangsautorisierung erteilt.TECHNISCHER STANDARDEin nicht blockierter Crawler ist daher keine urheberrechtliche Lizenz.S-026niedrig
F-015Das LG Hamburg wies 2024 die Klage gegen LAION ab und stützte sich im konkreten Datensatzfall auf die Forschungs-TDM-Schranke; § 44b ließ es offen.RECHTSPRECHUNG - ERSTE INSTANZDer Fall betraf den Download eines Fotos zur Erstellung eines Bild-Text-Datensatzes, nicht das spätere Modelltraining.S-031, S-040, S-094mittel
F-016Das OLG Hamburg bestätigte 2025 die Klageabweisung und hielt § 44b im konkreten Datensatzfall für anwendbar; der damalige natürlichsprachliche Vorbehalt war nach seiner Bewertung nicht maschinenlesbar.RECHTSPRECHUNG - NICHT RECHTSKRÄFTIGDie Revision ist zugelassen.S-032sehr hoch
F-017Der BGH verhandelt die Revision I ZR 281/25 am 3. September 2026. Am Recherchestichtag 7. August 2026 liegt keine BGH-Entscheidung vor.ANHÄNGIGES VERFAHRENVor Buchveröffentlichung zwingend aktualisieren.S-033sehr hoch
F-018Die Hamburger Entscheidungen bestätigen keine pauschale Erlaubnis jedes KI-Trainings, weil der Streitgegenstand auf die Datensatzerstellung begrenzt ist.SACHVERHALTSABGRENZUNG / EIGENE SYNTHESEÜbertragungen auf Modellparameter oder Outputs müssen ausdrücklich als offen gekennzeichnet werden.S-031, S-032, S-033hoch
F-019§ 60d UrhG privilegiert TDM für wissenschaftliche Forschung durch bestimmte Forschungseinrichtungen und Kulturerbeeinrichtungen sowie begrenzt durch einzelne Forscher.GELTENDES RECHTKommerzielle Unternehmen können die Schranke nicht allein durch ein Forschungslabel beanspruchen.S-003, S-006, S-009niedrig
F-020Ein Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 verdrängt die Forschungs-TDM-Schranke des § 60d nicht.GELTENDES RECHTBegünstigtenkreis, Forschungszweck, rechtmäßiger Zugang, Sicherheits- und Speicherregeln müssen vollständig erfüllt sein.S-003, S-009mittel
F-021Bestimmender Einfluss eines privaten Unternehmens oder bevorzugter Zugang zu Forschungsergebnissen kann die Privilegierung einer Forschungseinrichtung ausschließen.GELTENDES RECHTFinanzierung allein entscheidet nicht; Einfluss- und Zugangsstruktur sind konkret zu prüfen.S-003, S-006mittel
F-022TDM-Schranken erlauben nicht automatisch die spätere Ausgabe geschützter Werkteile.GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGSSYNTHESEOutput-Vervielfältigung, Bearbeitung und öffentliche Wiedergabe sind eigenständig zu prüfen.S-001, S-002, S-009, S-034, S-036niedrig
F-023Das LG München I nahm 2025 im GEMA-OpenAI-Verfahren für bestimmte Liedtexte eine Memorisierung und Vervielfältigung in GPT-4 und GPT-4o an.RECHTSPRECHUNG - ERSTE INSTANZDie Entscheidung ist nicht rechtskräftig und technisch nicht pauschal auf alle Modelle übertragbar.S-034, S-035sehr hoch
F-024Das LG München I wertete die in diesem Verfahren erzeugten werkhaltigen Liedtext-Outputs als Rechtsverletzungen und ordnete die Verantwortung auf dem konkreten Sachverhalt den Betreiberinnen zu.RECHTSPRECHUNG - ERSTE INSTANZPromptgestaltung, Produktkontrolle und Reproduzierbarkeit waren fallentscheidend.S-034, S-035sehr hoch
F-025Das LG München I stellte 2026 im Suno-Verfahren auf dem konkreten Sachverhalt Rechtsverletzungen beim US-Training, im Modellzustand in Deutschland und bei wiedererkennbaren Musikoutputs fest.RECHTSPRECHUNG - ERSTE INSTANZDas Urteil ist nicht rechtskräftig; Stream-Ripping und konkrete Beweisergebnisse prägten den Fall.S-036, S-037sehr hoch
F-026Die Münchner Urteile bilden eine strenge erstinstanzliche Linie, sind aber noch keine höchstrichterlich gefestigte deutsche Rechtslage.RECHTSPRECHUNGSSYNTHESERechtsmittel und mögliche spätere EuGH-/BGH-Vorgaben können die Einordnung verändern.S-034, S-035, S-036, S-037sehr hoch
F-027C-250/25 Like Company gegen Google Ireland ist das erste ausdrückliche EuGH-Vorlageverfahren zu LLM-Training, TDM, Chatbot-Outputs und Presseverlegerrechten.ANHÄNGIGES VERFAHRENAm 7. August 2026 liegt noch kein Urteil vor.S-041, S-042sehr hoch
F-028Die unionsrechtliche Reichweite von Art. 4 DSM-Richtlinie für generatives Modelltraining ist am Stichtag nicht abschließend vom EuGH geklärt.OFFENE RECHTSFRAGENationale Urteile müssen die unionsrechtlichen Vorgaben beachten.S-009, S-041, S-042, S-090, S-092sehr hoch
F-029Ob Modellgewichte selbst Vervielfältigungsstücke geschützter Werke sind, lässt sich nicht abstrakt für jedes Modell beantworten.OFFENE RECHTS- UND TATSACHENFRAGEEntscheidend sind technischer Nachweis, Rekonstruktionsmöglichkeit, konkrete Werke und Rechtsmaßstab.S-034, S-036, S-081, S-082, S-089, S-091sehr hoch
F-030Empirische Forschung zeigt, dass Sprach- und Diffusionsmodelle in bestimmten Konstellationen Trainingsbeispiele memorisieren und extrahierbar wiedergeben können.WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTANDDie Häufigkeit ist modell-, datensatz-, duplikations- und promptabhängig.S-081, S-082, S-085, S-086mittel
F-031Seltene oder häufig duplizierte Sequenzen können ein erhöhtes Memorization- und Extraktionsrisiko aufweisen.WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTANDEin technischer Befund ist noch keine automatische rechtliche Verletzungsfeststellung.S-081, S-082, S-083, S-087mittel
F-032Deduplizierung kann Memorization und extrahierbare Reproduktion reduzieren, beseitigt das Risiko aber nicht sicher.WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTANDDeduplizierung ersetzt weder Rechteklärung noch Outputtests.S-083, S-084mittel
F-033Die eigene urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines KI-Outputs und eine mögliche Verletzung fremder Rechte sind zwei getrennte Fragen.GELTENDES RECHTAuch ein selbst ungeschützter Output kann geschützte Werkteile übernehmen.S-001, S-034, S-036, S-043niedrig
F-034Schon kleine Werkteile können geschützt sein, wenn sie die Originalität des Werks ausdrücken; eine starre Wort- oder Sekundenzahl existiert im EU-Recht nicht.RECHTSPRECHUNGBei Musik, Text, Bild und Code ist eine konkrete Ausdrucksanalyse nötig.S-043, S-051niedrig
F-035Ein abstrakter Künstlerstil ist grundsätzlich nicht als solcher urheberrechtlich geschützt.GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGSSYNTHESEKonkrete Bild-, Text- oder Musikbestandteile sowie Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht können dennoch betroffen sein.S-001, S-044, S-047, S-049niedrig
F-036RAG vermeidet ein erneutes Basistraining, ist aber nicht urheberrechtsfrei: Ingestion, Chunking, Embeddings, Speicherung, Abruf und Ausgabe können rechtlich relevante Nutzungen sein.TECHNISCH-RECHTLICHE SYNTHESELizenzumfang, Nutzerkreis und Outputgrenzen sind entscheidend.S-001, S-010, S-011, S-089, S-091mittel
F-037Datenbankrecht kann eingreifen, obwohl einzelne Fakten oder Daten nicht urheberrechtlich geschützt sind.GELTENDES RECHTGeschützt sein können kreative Auswahl/Anordnung oder eine wesentliche Investition in Beschaffung, Prüfung oder Darstellung.S-011, S-046, S-054niedrig
F-038Investitionen in das bloße Erzeugen von Daten zählen nach der EuGH-Rechtsprechung nicht ohne Weiteres als Investitionen in die Beschaffung für das sui-generis-Datenbankrecht.RECHTSPRECHUNGGemischte Investitionen sind aufzuteilen und zu belegen.S-054niedrig
F-039Auch wiederholte und systematische Entnahmen unwesentlicher Datenbankteile können unzulässig sein, wenn sie die normale Auswertung beeinträchtigen oder Interessen unzumutbar verletzen.GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGQuantitative und qualitative Wesentlichkeit bleibt einzelfallbezogen.S-011, S-055, S-056, S-057mittel
F-040§ 87c UrhG erstreckt die TDM-Schranken unter Voraussetzungen auf das Datenbankherstellerrecht.GELTENDES RECHTRechte an einzelnen Inhalten, Verträge und technische Schutzmaßnahmen bleiben separat zu prüfen.S-004, S-011niedrig
F-041Bei Software sind Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat als solche nicht urheberrechtlich geschützt; konkreter Quellcode kann es sein.GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGLizenzpflichten und Schutz von Codebestandteilen bleiben davon unberührt.S-012, S-044, S-047niedrig
F-042Code-Assistenten können Lizenz- und Verletzungsrisiken erzeugen, wenn sie geschützte Codepassagen, Notices oder lizenzpflichtige Bestandteile reproduzieren.PRAXISSYNTHESESubstanzielle Ähnlichkeit, Herkunft, Lizenztyp und Veröffentlichungskontext sind konkret zu prüfen.S-012, S-013, S-063mittel
F-043Art. 53 Abs. 1 lit. c und d AI Act verpflichtet GPAI-Anbieter zu einer Copyright-Compliance-Policy und zu einer öffentlichen Zusammenfassung der Trainingsinhalte.GELTENDES RECHTDie Pflichten gelten auf Modellebene und ersetzen keine urheberrechtliche Erlaubnis.S-019, S-023, S-024mittel
F-044Der GPAI Code of Practice ist ein freiwilliges Compliance-Instrument; sein Copyright-Kapitel konkretisiert mögliche Maßnahmen, ist aber keine gesetzliche Schranke.OFFIZIELLE UMSETZUNGSHILFEAuch Unterzeichner müssen das materielle Urheberrecht einhalten.S-020mittel
F-045Die öffentliche Trainingsinhaltszusammenfassung des AI Act ist keine Werk-für-Werk-Rechteliste und legalisiert Trainingsquellen nicht.GELTENDES RECHT / OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITIONSie verbessert Transparenz, löst aber Beweis- und Lizenzfragen nicht vollständig.S-019, S-021, S-022, S-024mittel
F-046Das U.S. Copyright Office und der D.C. Circuit verlangen für US-Copyright menschliche Urheberschaft; rein autonom erzeugtes Material ist nicht registrierbar.US-BEHÖRDENPOSITION / US-RECHTSPRECHUNGMenschliche Beiträge, Auswahl, Anordnung und Bearbeitung können geschützt sein.S-062, S-064, S-065, S-066niedrig
F-047Der U.S. Supreme Court lehnte am 2. März 2026 die Annahme von Thaler v. Perlmutter ab; damit blieb das Berufungsurteil bestehen, ohne eigene Sachentscheidung des Supreme Court.US-VERFAHRENSSTANDEine Certiorari-Ablehnung bestätigt nicht jede Begründung als Supreme-Court-Präzedenz.S-065, S-066, S-097niedrig
F-048Das U.S. Copyright Office bewertet Fair Use bei generativem Training fallbezogen; Quelle der Kopien, Zweck, Outputschutz und Marktfolgen sind zentral.OFFIZIELLE US-BEHÖRDENPOSITIONNichtkommerzielles Forschungstraining kann günstiger, piratisch beschafftes Material und marktsubstituierende Outputs können ungünstiger bewertet werden.S-063, S-066, S-076mittel
F-049Thomson Reuters, Bartz und Kadrey zeigen, dass US-Fair-Use-Ergebnisse vom konkreten Produkt, der Beschaffung und der Beweisführung zum Marktschaden abhängen.US-RECHTSPRECHUNGSSYNTHESEBartz endete für bestimmte Piraterieansprüche in einem Vergleich; ein Vergleich ist kein allgemeines Trainingspräjudiz.S-068, S-069, S-070, S-071, S-072, S-073, S-098hoch
F-050US-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmensprüfung bleibt phasen-, quellen-, rechtsraum- und use-case-bezogen.GELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESEVor Veröffentlichung sind BGH I ZR 281/25, EuGH C-250/25 und die Rechtsmittel gegen die Münchner Urteile erneut zu prüfen.S-002, S-009, S-033, S-034, S-036, S-041, S-063, S-076sehr hoch

Methodik und Recherchegrenzen

Das Dossier priorisiert deutsche und europäische Primärquellen: UrhG, DSM-, InfoSoc-, Datenbank- und Software-Richtlinie, AI Act, amtliche Gesetzesmaterialien sowie veröffentlichte Gerichtsentscheidungen. Offizielle Behörden- und Forschungsquellen dienen der Einordnung. US-Recht wird nur als ausdrücklich markierter Vergleich verwendet. [S-001-S-024, S-031-S-080]

Gerichtsverfahren werden nach Instanz und Status bezeichnet. Urteil, Pressemitteilung, anhängige Revision, frühe Abweisungsentscheidung und Vergleich werden nicht gleichgesetzt. Besonders schnell veraltend sind BGH I ZR 281/25, EuGH C-250/25 sowie Rechtsmittel gegen die Münchner Entscheidungen. [S-033-S-037, S-041]

Technische Aussagen zu Memorisierung stützen sich auf Originalforschung. Sie werden nicht automatisch in juristische Schlussfolgerungen übersetzt. Eine empirisch extrahierbare Sequenz kann ein starkes Indiz sein, ersetzt aber nicht die Prüfung von Werkqualität, Rechteinhaberschaft, Schranke, Territorialität und Zurechnung. [S-081-S-088]

Die Recherche ist auf den Stichtag 7. August 2026 eingefroren. Quellen nach diesem Datum sind nicht eingearbeitet. Die BGH-Verhandlung am 3. September 2026 und weitere erwartete Verfahrensschritte liegen ausdrücklich außerhalb des Rechtsstands. [S-033, S-041]

Nicht alle der 98 Quellen sind gleich stark. Gesetze, EUR-Lex, offizielle Gerichte und Originalstudien tragen die Kernaussagen. Branchenstandards und WIPO-/EUIPO-Übersichten ergänzen Praxis und technische Umsetzung, ersetzen aber keine Rechtsquelle. Anbieterwerbung wird nicht als Rechtsbeleg verwendet.

PrüfschrittMethode
NormprüfungWortlaut, systematischer Zusammenhang, Gesetzesmaterial und unionsrechtliche Grundlage.
FallprüfungSachverhalt, Tenor, tragende Gründe, Instanz, Rechtskraft und Übertragungsgrenzen.
TechnikprüfungOriginalpaper, Modell-/Datensatzabhängigkeit und Grenzen der Messmethode.
AktualitätsprüfungStichtag, anhängige Rechtsmittel, erwartete Termine und Refresh-Priorität.
AussageprüfungJede Kernaussage mit Quellen-ID und Einschränkung; offene Punkte werden nicht geraten.

Rechtliche Landkarte

RechtsquelleNormInhaltBedeutung für KIQuellen
UrhG§§ 2, 7Werk und UrheberMenschlicher Schöpfer; persönliche geistige SchöpfungS-001
UrhG§§ 15, 16, 19a, 23VerwertungsrechteKopien, Bereitstellung und Bearbeitung über Trainings- und OutputphasenS-001
UrhG§ 44aVorübergehende VervielfältigungenNur enge technische Ausnahme mit eigenen VoraussetzungenS-001
UrhG§ 44bAllgemeines TDMRechtmäßiger Zugang, Erforderlichkeit, Löschung, Opt-outS-002
UrhG§ 60dForschungs-TDMPrivilegierte Einrichtungen und Forscher, sichere AufbewahrungS-003
UrhG§§ 87a-eDatenbankenKreative Datenbank und sui-generis-HerstellerrechtS-001, S-004
UrhG§§ 69a-eComputerprogrammeKonkreter Code geschützt; Funktionalität nicht als solcheS-001, S-012
UrhG§§ 95a-bTechnische SchutzmaßnahmenUmgehung kann eigenständig unzulässig seinS-001, S-005
UrhG§§ 97 ff.RechtsfolgenUnterlassung, Schadensersatz, Auskunft und BeweissicherungS-001, S-013
DSM-RLArt. 3Forschungs-TDMUnionsrechtliche Grundlage des § 60dS-009
DSM-RLArt. 4Allgemeines TDMUnionsrechtliche Grundlage des § 44b und RechtevorbehaltS-009
InfoSoc-RLArt. 2, 3, 5Vervielfältigung, Wiedergabe, SchrankenEU-weiter GrundrahmenS-010
Datenbank-RLArt. 3, 7-11Datenbankwerk und HerstellerrechtScraping, Korpora und RAGS-011
Software-RLArt. 1, 4-6ComputerprogrammeCode-Training und OutputcodeS-012
AI ActArt. 53(1)(c),(d)Copyright-Policy und TrainingssummaryZusätzliche GPAI-Pflichten, keine urheberrechtliche ErlaubnisS-019

Phasenbezogene Prüfmatrix

PhaseTypische technische HandlungPrimäre UrheberrechtsfrageMögliche Erlaubnis/Prüfung
BeschaffungDownload, API, Scraping, Stream-RipRechtmäßiger Zugang, Kopie, SchutzmaßnahmeLizenz, § 44b/§ 60d, § 44a, Gemeinfreiheit
KorpusbildungSpeicherung, Bereinigung, Labeling, DeduplizierungVervielfältigung, DatenbankentnahmeTDM-Schranke/Lizenz, Erforderlichkeit
TrainingBatches, Optimierung, CheckpointsKopie während Training; Reichweite der SchrankeRECHTLICH UMSTRITTEN
ModellzustandGewichte/ParameterWerkbezogene Festlegung oder bloße Statistik?OFFENE RECHTS- UND TATSACHENFRAGE
RAGChunking, Embeddings, RetrievalKopien, Datenbankrecht, NutzerkreisLizenz oder Schranke; Outputlimit
Inferenz/OutputGenerierung, Bereitstellung, DownloadVervielfältigung, Bearbeitung, WiedergabeEinzelprüfung; TDM nicht automatisch
WeitergabeModell/API/Dataset an DritteUnterlizenzierung, Territorialität, HaftungVertrag und Rechtekette
Keine Einheitsantwort Die gleiche Datei kann für menschliches Lesen lizenziert, für TDM schrankenfähig, für dauerhaftes Fine-Tuning nicht gedeckt und als langer Output dennoch rechtsverletzend sein.

Schutzgegenstände und Grundlogik des Urheberrechts

Werk, Ausdruck und Originalität

Urheberrecht setzt keinen wirtschaftlichen Aufwand und keine technische Neuheit voraus. Geschützt wird eine hinreichend bestimmte Ausdrucksform, in der freie und kreative Entscheidungen eines Menschen erkennbar werden. Der EuGH beschreibt dies als eigene geistige Schöpfung; bei Fotografien, Gestaltung und anderen Werkarten kommt es darauf an, ob der Urheber Gestaltungsspielräume genutzt und seine Persönlichkeit im Ergebnis ausgedrückt hat. Die bloße Idee, ein Thema, eine Methode, ein mathematisches Prinzip oder eine Funktionalität bleiben dagegen frei. [S-001, S-045, S-048, S-049]

Diese Grundlinie ist für generative KI entscheidend: Ein System kann Ideen, Muster und Stilmerkmale statistisch verarbeiten, ohne deshalb automatisch geschützten Ausdruck zu übernehmen. Sobald ein Output jedoch konkrete originelle Elemente eines Werks reproduziert, wird die Prüfung werkbezogen. Infopaq zeigt, dass auch kurze Ausschnitte geschützt sein können, wenn sie die Originalität des Ausgangswerks ausdrücken; es gibt deshalb keine verlässliche pauschale Wort-, Noten- oder Pixelgrenze. [S-043, S-051]

Der abstrakte Stil einer Künstlerin, eines Autors oder einer Musikrichtung ist als solcher grundsätzlich kein Werk. Das schützt jedoch nicht jeden Stilprompt vor rechtlichen Risiken. Wiedererkennbare Figuren, charakteristische Kompositionen, konkrete Textpassagen, Logos oder Melodiefolgen können geschützt sein. Hinzu kommen außerhalb dieses Dossiers Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Vertragsrecht. [S-001, S-044, S-047, S-049]

Rechte und relevante Nutzungshandlungen

Die technisch wichtigste Ausschließlichkeitsposition ist das Vervielfältigungsrecht. Es erfasst unmittelbare oder mittelbare, vorübergehende oder dauerhafte Kopien. Für KI-Systeme können Downloads, lokale Arbeitskopien, Korpusdateien, Cache- oder RAM-Kopien, Trainingsbatches, Checkpoints und werkhaltige Outputs relevant sein. Ob jeder technische Zustand bereits eine rechtlich erhebliche Kopie ist, muss nach Inhalt, Dauer, technischer Funktion und Wahrnehmbarkeit bewertet werden. [S-001, S-010, S-043, S-058]

Für die Bereitstellung von Outputs kommen außerdem öffentliche Zugänglichmachung, sonstige öffentliche Wiedergabe und bei veränderten Übernahmen Bearbeitung oder Umgestaltung in Betracht. Das Training selbst und die spätere Antwort an Nutzer sind deshalb rechtlich nicht dieselbe Handlung. Eine Schranke für Trainingskopien rechtfertigt nicht automatisch eine werknahe Ausgabe. [S-001, S-009, S-034, S-036]

Schranken sind im europäischen System grundsätzlich abschließend und zweckgebunden. Grundrechte können ihre Auslegung beeinflussen, schaffen aber nicht ohne Weiteres neue ungeschriebene Ausnahmen. Für KI-Anwendungen ist daher zu vermeiden, allgemeine Innovations- oder Informationsinteressen als Ersatz für eine Lizenz oder eine konkrete Schranke zu behandeln. [S-009, S-010, S-059, S-060]

Mehrere Rechte an demselben Material

Ein Trainingsobjekt kann gleichzeitig mehrere Schutzschichten enthalten: Urheberrecht am Text oder Bild, Leistungsschutzrecht an Tonaufnahme oder Presseveröffentlichung, Softwareurheberrecht an Code, Datenbankrecht an Sammlung und Anordnung sowie vertragliche Nutzungsbedingungen. Die Tatsache, dass einzelne Fakten frei sind, beseitigt diese anderen Rechte nicht. [S-001, S-011, S-012]

Für Unternehmen folgt daraus eine Rechtekettenprüfung. "Vom Kunden erhalten", "intern gespeichert" oder "öffentlich gefunden" sagt noch nicht, ob Training, Fine-Tuning, RAG, Modellweitergabe und Outputnutzung gedeckt sind. Die erforderlichen Rechte können je Phase und Nutzerkreis unterschiedlich sein. [S-017, S-018]

Technischer KI-Lebenszyklus und mögliche Kopien

Phasenmodell

Ein belastbares Dossier darf "KI-Training" nicht als einen einzigen Vorgang behandeln. Praktisch lassen sich mindestens Datenakquise, Korpusbildung, Bereinigung und Deduplizierung, Tokenisierung oder sonstige Repräsentation, Training, Checkpoints, Evaluation, Bereitstellung und Inferenz unterscheiden. Jede Phase kann andere Akteure, Speicherorte und Rechtsgrundlagen haben. [S-089, S-090, S-091]

Bei Sprachmodellen werden Texte typischerweise in Tokens zerlegt und Gewichte durch wiederholte Optimierung angepasst. Bei Diffusions- und Musikmodellen unterscheiden sich technische Details, doch auch dort werden große Mengen geschützter Inhalte verarbeitet. Aus der technischen Aussage, ein Modell sei keine klassische Dateiablage, folgt nicht automatisch, dass niemals geschützter Ausdruck im Modell festgelegt oder aus ihm reproduziert werden kann. [S-081, S-082, S-086, S-091]

Die rechtliche Bewertung muss deshalb beweisoffen bleiben. Pauschale Aussagen "Modelle speichern alles" und "Modelle speichern nichts" sind gleichermaßen unzuverlässig. Relevant ist, ob das konkrete Werk in einem konkreten System auf eine Weise festgelegt oder reproduzierbar ist, die der jeweilige Rechtsmaßstab erfasst. [S-034, S-036, S-081-S-087]

Typische technische Artefakte

Rohkorpus und bereinigtes Dataset enthalten regelmäßig unmittelbar lesbare Werke oder Werkteile. Tokenlisten, Chunks, Features und Embeddings sind stärker transformiert. Ihre urheberrechtliche Relevanz hängt davon ab, ob geschützter Ausdruck erhalten, rekonstruierbar oder in einer anderen Form festgelegt ist. Eine pauschale Freistellung für Embeddings oder Parameter existiert nicht. [S-001, S-010, S-091]

Checkpoints und Modellgewichte sind die juristisch umstrittenste Ebene. Die Münchner Gerichte nahmen in konkreten Verfahren eine werkbezogene Festlegung in Parametern an. Die technische Literatur zeigt zugleich, dass extrahierbare Memorisierung nicht gleichmäßig über alle Trainingsdaten verteilt ist. Daraus folgt keine allgemeine Antwort, sondern ein Bedarf an werk-, modell- und beweisbezogener Analyse. [S-034, S-036, S-081-S-086]

Bei der Inferenz können temporäre Kontextkopien entstehen. RAG-Systeme fügen zusätzlich externe Dokumente oder Chunks in den Modellkontext ein. Wird ein geschützter Abschnitt anschließend ganz oder weitgehend ausgegeben, ist die Outputprüfung unabhängig von der Frage erforderlich, ob das Basismodell rechtmäßig trainiert wurde. [S-001, S-010, S-034, S-041]

Dokumentationskonsequenz

Unternehmen sollten jede Datenquelle mit Herkunft, Zugangsart, Lizenz, Opt-out-Status, Erfassungsdatum und Rechtsraum dokumentieren. Ebenso nötig sind Dataset-Versionen, Ausschlusslisten, Modellversionen, Trainingsläufe, Retention und Outputtests. Ohne diese Kette lassen sich spätere Rechtevorbehalte, Löschungsforderungen, Lizenzabläufe und Prozessfragen kaum belastbar beantworten. [S-017, S-018, S-019, S-023]

Die Dokumentation ist nicht nur eine AI-Act-Aufgabe. Sie ist zugleich Beweisvorsorge für Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzstreitigkeiten. Die öffentliche Trainingssummary nach Art. 53 AI Act kann diese interne Granularität nicht ersetzen. [S-013, S-019, S-021-S-024]

Datenbeschaffung, Scraping und rechtmäßiger Zugang

Öffentlich erreichbar ist nicht rechtefrei

Das offene Web enthält geschützte Texte, Bilder, Musik, Code, Datenbanken und Presseveröffentlichungen. Eine URL ohne Login bedeutet lediglich technische Erreichbarkeit. Für die Nutzung sind weiterhin Ausschließlichkeitsrechte, TDM-Schranken, Lizenzen, technische Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls Vertragsbedingungen zu prüfen. [S-001, S-002, S-009-S-012]

§ 44b und § 60d verlangen rechtmäßigen Zugang. Die DSM-Richtlinie nennt als Beispiele frei im Internet zugängliche Inhalte und Inhalte, auf die über vertragliche Vereinbarungen zugegriffen wird. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Erlaubnis, Paywalls zu umgehen, Zugangsdaten zweckwidrig zu verwenden oder piratische Schattenbibliotheken als rechtmäßig zugängliche Quelle zu behandeln. [S-002, S-003, S-009]

Der Suno-Fall verdeutlicht die Bedeutung der Beschaffungsart. Das LG München I behandelte das behauptete Stream-Ripping und die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen als belastende eigenständige Faktoren. Unabhängig vom späteren Bestand des Urteils zeigt der Fall, dass eine TDM-Argumentation eine rechtswidrige Beschaffung nicht automatisch neutralisiert. [S-005, S-036, S-037]

Verträge und technische Regeln

Nutzungsbedingungen können den Zugang oder vertragliche Pflichten steuern. Ob eine Vertragsverletzung zugleich die urheberrechtliche Schranke entfallen lässt, ist differenziert zu prüfen; jedenfalls sollten Unternehmen die Zugangslage nicht allein technisch definieren. Crawler-Policies, API-Bedingungen, Datenbanklizenzen und bezahlte Abonnements sind in die Provenienzakte aufzunehmen. [S-002, S-006, S-017, S-018]

robots.txt ist ein technisches Protokoll zur Kommunikation von Crawling-Präferenzen. RFC 9309 weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine Zugangsautorisierung ist. Daher darf aus dem Fehlen eines Verbots weder eine Lizenz noch ein sicher fehlender TDM-Vorbehalt abgeleitet werden. [S-026]

Bei APIs und lizenzierten Datenfeeds ist der genaue Nutzungsumfang entscheidend. Eine Lizenz zum Lesen oder Anzeigen deckt nicht automatisch Modelltraining, Fine-Tuning, Vektorisierung, öffentliche Modellweitergabe oder werknahen Output. Rechtekatalog, Territorium, Laufzeit und Unterlizenzierung sind einzeln zu prüfen. [S-017, S-018]

Allgemeines Text und Data Mining nach § 44b UrhG

Tatbestand und Zweck

§ 44b definiert TDM als automatisierte Analyse einzelner oder mehrerer digitaler oder digitalisierter Werke, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. Erlaubt werden die für diesen Zweck erforderlichen Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke. Die Norm ist technologieneutral und nicht auf klassische Forschung beschränkt. [S-002, S-006, S-009]

Ob generatives Training vollständig unter diesen Analysebegriff fällt, ist umstritten. Für Korpusprüfung, Klassifikation und Datensatzaufbereitung spricht der Wortlaut deutlich. Schwieriger ist die dauerhafte Parameteranpassung eines Modells, das anschließend neue Inhalte generiert. Die Hamburger Entscheidung beantwortet diese Modellfrage nicht; C-250/25 und die Münchner Verfahren zeigen den offenen Streit. [S-032-S-036, S-041-S-042, S-090-S-092]

Die richtige Formulierung lautet deshalb nicht "§ 44b erlaubt KI-Training", sondern: § 44b kann bestimmte Vervielfältigungen innerhalb eines konkreten TDM-Prozesses rechtfertigen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Modellzustand, Output, andere Rechte und andere Rechtsräume bleiben separat. [S-002, S-009, S-033, S-041]

Erforderlichkeit und Löschung

Kopien müssen für das TDM erforderlich sein. Unnötige Vollarchive, Parallelbibliotheken oder eine Weiterverwendung zu nicht analysierenden Zwecken sind nicht automatisch gedeckt. Nach Ende der Erforderlichkeit verlangt § 44b Abs. 2 die Löschung. [S-002, S-006]

Bei großen KI-Projekten ist die Erforderlichkeit nicht nur technisch, sondern organisatorisch zu dokumentieren. Das betrifft Rohdaten, bereinigte Datensätze, Caches, Trainingsbatches, Backups und Testsets. Für Checkpoints und Modelle fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Antwort; gerade deshalb sollten Unternehmen ihre technische Position, Retention und Löschentscheidung nachvollziehbar begründen. [S-002, S-089, S-091]

Ein Audit- oder Reproduzierbarkeitsinteresse rechtfertigt nicht automatisch unbegrenzte Speicherung unter § 44b. Für Forschungs-TDM enthält § 60d ein gesondertes Sicherungskonzept. Kommerzielle Projekte benötigen daher eine besonders klare Retention-Architektur. [S-002, S-003]

Verhältnis zu anderen Rechten

§ 44b ist eine urheberrechtliche Schranke. Er ersetzt keine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage, keine Geheimnisschutzprüfung, keine Marken- oder Persönlichkeitsprüfung und keine Genehmigung zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. Ebenso bleiben Datenbankrechte und Rechte an einzelnen Inhalten parallel relevant, soweit § 87c die TDM-Erlaubnis nicht erfasst. [S-001, S-004, S-005, S-011]

Der Drei-Stufen-Test begrenzt die Auslegung von Schranken. Die Nutzung muss ein gesetzlich geregelter Sonderfall bleiben, die normale Verwertung darf nicht beeinträchtigt und berechtigte Interessen dürfen nicht unzumutbar verletzt werden. Bei generativer KI ist insbesondere die Konkurrenz zu Lizenz- und Outputmärkten Teil der laufenden juristischen Debatte. [S-009, S-010, S-014, S-063, S-090]

Wissenschaftliches TDM nach § 60d UrhG

Begünstigte und Voraussetzungen

§ 60d schafft ein stärkeres Forschungsprivileg. Begünstigt sind Forschungseinrichtungen und Kulturerbeeinrichtungen unter den gesetzlichen Strukturvoraussetzungen. Auch einzelne Forscher können für nicht kommerzielle Zwecke privilegiert sein. Entscheidend sind tatsächlicher Forschungszweck und institutionelle Einordnung, nicht die Bezeichnung eines Projekts. [S-003, S-006, S-009]

Forschungseinrichtungen dürfen nicht gewinnorientiert handeln oder müssen ihre Gewinne vollständig in Forschung reinvestieren beziehungsweise im öffentlichen Auftrag handeln. Ein privates Unternehmen darf keinen bestimmenden Einfluss ausüben und keinen bevorzugten Zugang zu Ergebnissen erhalten. Diese Kriterien verlangen eine Prüfung von Governance, Finanzierung und Vertragsrechten. [S-003, S-006]

Das Forschungsprivileg ist nicht auf Grundlagenforschung beschränkt, aber es ist kein allgemeines Innovationsprivileg für Unternehmen. Kooperationen sollten daher Einflussrechte, exklusive Ergebniszugänge, Datenweitergabe und spätere Kommerzialisierung ausdrücklich regeln. [S-003, S-031, S-032]

Opt-out, Aufbewahrung und Weitergabe

Ein Rechtevorbehalt nach § 44b Abs. 3 kann § 60d nicht in gleicher Weise ausschließen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum allgemeinen TDM. Gleichwohl müssen rechtmäßiger Zugang und die übrigen Voraussetzungen eingehalten werden. [S-003, S-009]

Forschungs-TDM-Kopien dürfen für wissenschaftliche Forschung und zur Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse aufbewahrt werden, müssen aber mit angemessenen Sicherheitsvorkehrungen geschützt sein. Die Weitergabe an einen offenen kommerziellen Datensatz oder die spätere Produktnutzung ist nicht automatisch von derselben Schranke gedeckt. [S-003, S-006]

Der LAION-Fall zeigt, dass Gerichte gemeinnützige Datensatzprojekte als wissenschaftliche Forschung einordnen können. Er zeigt aber ebenso, wie sachverhaltsabhängig die Prüfung ist. Die Revision beim BGH kann die Kriterien weiter präzisieren. [S-031-S-033]

Rechtevorbehalt und maschinenlesbarer Opt-out

Gesetzlicher Mindestpunkt

Rechteinhaber können die allgemeine TDM-Nutzung vorbehalten. Bei online verfügbaren Werken verlangt § 44b Abs. 3 Satz 2 Maschinenlesbarkeit. Der Gesetzgeber wollte automatisierte Massennutzung und automatisierte Rechtekommunikation miteinander verbinden. [S-002, S-006, S-008, S-009]

Das OLG Hamburg hielt den zum Downloadzeitpunkt vorhandenen natürlichsprachlichen Hinweis der Bildagentur im konkreten Fall nicht für maschinenlesbar. Es ließ die Revision zu. Bis zur BGH-Entscheidung sollte diese Aussage als wichtige, aber nicht endgültige deutsche Linie behandelt werden. [S-032, S-033]

Ein Opt-out muss außerdem vom Berechtigten stammen oder ihm zurechenbar sein. Bei Plattformen, Agenturen, eingebetteten Medien und User Generated Content können technischer Betreiber und Rechteinhaber auseinanderfallen. Ein technisch perfektes Signal ohne Rechtekette ist nicht automatisch wirksam. [S-002, S-032]

Technische Instrumente

Das W3C TDM Reservation Protocol erlaubt Signale über HTTP-Header und eine verknüpfte Policy. IPTC bietet eingebettete Metadaten für Bilder und Video. robots.txt kann Crawler nach User-Agent steuern. Keines dieser Instrumente ist im Gesetz als einzig zulässige Form genannt. [S-025-S-030]

Die robusteste Praxis ist eine mehrschichtige Kommunikation: vertraglicher Nutzungsvorbehalt, sichtbarer Hinweis, TDMRep-Header oder Policy, Crawlerregeln sowie werknahe eingebettete Metadaten. Diese Kombination verbessert technische Erkennung und spätere Beweisbarkeit, garantiert aber keine gerichtliche Anerkennung in jeder Konstellation. [S-025, S-028-S-030, S-093]

Rechteinhaber sollten Zeitpunkt, Version, Domain, Asset-ID, Hash und Signal dokumentieren. KI-Entwickler sollten die Erkennung verschiedener Standards, Konfliktregeln, Crawleridentitäten und die Behandlung nachträglicher Änderungen dokumentieren. [S-020, S-023, S-025, S-093]

Praktische Konfliktfälle

Ein Domain-weites Verbot kann zu grob sein, wenn eine Website auch gemeinfreie, lizenzierte oder fremde Inhalte enthält. Umgekehrt kann ein nur in einer HTML-Seite sichtbarer Hinweis eingebettete Originaldateien verlieren, wenn sie über CDN oder direkte URL abgerufen werden. Deshalb ist die Zuordnung auf Asset-Ebene wichtig. [S-025, S-028-S-030]

Nachträgliche Opt-outs werfen Versionsfragen auf. Für bereits abgeschlossene Kopiervorgänge ist regelmäßig kein automatischer rückwirkender Effekt anzunehmen; bei fortlaufendem Crawling, Nachtraining oder neuen Modellversionen kann der aktuelle Vorbehalt dagegen relevant werden. Diese Grenzfragen sind noch nicht höchstrichterlich geklärt. [S-006, S-008, S-033]

Datenbankrecht und strukturierte Korpora

Zwei Schutzebenen

Datenbanken können als Datenbankwerke geschützt sein, wenn Auswahl oder Anordnung eine eigene geistige Schöpfung darstellt. Daneben schützt das sui-generis-Recht wesentliche Investitionen in Beschaffung, Prüfung oder Darstellung des Inhalts. Beide Ebenen sind von den Rechten an einzelnen Texten, Bildern oder Datensätzen zu unterscheiden. [S-011, S-046, S-054]

Der EuGH trennt Investitionen in die Erzeugung von Daten von Investitionen in deren Beschaffung. Wer eine Datensammlung selbst erzeugt, kann sich nicht allein wegen dieses Erzeugungsaufwands auf das Herstellerrecht berufen. Werden bestehende Daten beschafft, überprüft und strukturiert, kann der Schutz dagegen greifen. [S-054]

Für KI-Korpora ist deshalb zu untersuchen, woher die Daten stammen, welche Investition in Beschaffung und Prüfung floss und ob die Auswahl oder Anordnung kreativ ist. Labels, Qualitätskontrollen und Metadaten können Teil der geschützten Struktur sein. [S-011, S-046, S-054]

Entnahme und Wiederverwendung

Verboten sein können Entnahme oder Wiederverwendung des ganzen oder eines wesentlichen Teils einer geschützten Datenbank. Auch wiederholte systematische Entnahmen unwesentlicher Teile können relevant sein. Meta-Suchmaschinen und schrittweises Scraping können daher Herstellerrechte berühren, selbst wenn einzelne Fakten frei sind. [S-011, S-055-S-057]

§ 87c erstreckt die TDM-Schranken auf Datenbankherstellerrechte. Das bedeutet jedoch nicht, dass Rechte an einzelnen Werken oder vertragliche Zugangsbeschränkungen verschwinden. Ein Projekt muss Datenbank- und Inhaltsrechte in getrennten Spalten seiner Rechteakte führen. [S-004, S-011]

RAG-Systeme können durch wiederholtes Abrufen und Ausgeben großer Teile lizenzierter Datenbanken eine normale Auswertung substituieren. Deshalb sollten Retrieval-Limits, Nutzerkreis, Zitierlänge und Quellenverlinkung vertraglich und technisch begrenzt werden. [S-011, S-056, S-057]

Software, Quellcode und KI-Assistenten

Schutzgegenstand Software

Computerprogramme werden in der EU durch ein besonderes Richtlinienregime geschützt. Schutzfähig ist die konkrete Ausdrucksform des Programms. Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat sind als solche nicht geschützt, solange kein konkreter Ausdruck übernommen wird. [S-012, S-044, S-047]

Bei Code-Trainingsdaten können neben dem Urheberrecht Lizenzpflichten wie Attribution, Copyleft, Notice-Erhalt oder Quelloffenlegung relevant sein. Die Einordnung hängt von konkreter Lizenz und Nutzung ab. "Open Source" bedeutet nicht "ohne Bedingungen". [S-012, S-013]

Ein Coding-Assistent kann unkritische Standardmuster oder schutzfähige Passagen ausgeben. Eine rein statistische Ähnlichkeitsanzeige ersetzt die juristische Analyse nicht. Relevant sind Länge, Originalität, Struktur, Kommentare, Bezeichner, Notices und Gesamtzusammenhang. [S-043, S-047, S-063]

Unternehmensmaßnahmen

Für produktiven Code sollten Unternehmen Output-Scanner, Lizenzdatenbanken, Secret-Scanning und Peer Review kombinieren. Längere oder auffällige Passagen müssen auf Herkunft geprüft werden. Anbieterfreistellungen sind nur so wertvoll wie Umfang, Ausschlüsse, Deckelung und Beweisregeln. [S-017, S-018, S-063]

Eigene Repositories sollten nach Lizenzklasse und Vertraulichkeit getrennt werden. Fine-Tuning auf Drittcode benötigt eine ausdrückliche Rechteprüfung. Bei RAG über interne Repositories sind Zugriffsrechte und die Vermeidung mandantenübergreifender Ausgaben zusätzlich sicherzustellen. [S-012, S-017, S-018]

Modellgewichte, Memorisierung und technische Evidenz

Was Forschung belegt

Memorization ist kein rein theoretisches Phänomen. Studien haben Trainingsbeispiele aus großen Sprachmodellen und Diffusionsmodellen extrahiert. Besonders seltene, personenbezogene oder häufig duplizierte Sequenzen können betroffen sein. [S-081, S-082, S-085, S-086]

Deduplizierung reduziert nach mehreren Studien die Wahrscheinlichkeit wortnaher Wiederholungen und kann die Modellqualität verbessern. Sie beseitigt jedoch weder jede Memorisierung noch die Notwendigkeit einer Rechteprüfung. [S-083, S-084]

Die Studien belegen nicht, dass jedes Trainingswerk in jedem Modell gespeichert ist. Sie zeigen vielmehr, dass die technische Möglichkeit werkbezogener Reproduktion empirisch untersucht werden muss. Größe, Datenhäufigkeit, Architektur, Trainingsregime, Prompt und Zugang beeinflussen das Ergebnis. [S-081-S-087]

Juristische Schlussfolgerungen und Grenzen

Das LG München I schloss im OpenAI-Verfahren aus einfachen Prompts und werknahem Output auf Memorisierung bestimmter Liedtexte. Es wertete die Festlegung im Modell als Vervielfältigung. Diese Schlussfolgerung ist erstinstanzlich und umstritten. [S-034, S-035]

Im Suno-Verfahren nahm das Gericht ebenfalls eine Speicherung in Parametern oder anderen Datenstrukturen an. Die Entscheidung stützte sich auf konkrete Musikvergleiche, Zeugen- und Sachvortrag sowie zahlreiche Testprompts. Auch diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig. [S-036, S-037]

Für belastbare Unternehmensbewertungen genügt weder ein einzelner Prompt noch die bloße Aussage des Anbieters, das Modell speichere keine Datenbank. Erforderlich sind reproduzierbare Tests, kontrollierte Prompts, Negativkontrollen, Ähnlichkeitsanalyse und gegebenenfalls Sachverständigengutachten. [S-034, S-036, S-081-S-087]

Keine automatische Gleichsetzung

Ein Modell kann statistische Muster generalisieren, ohne ein bestimmtes Werk reproduzierbar zu enthalten. Umgekehrt kann ein werkbezogener Inhalt trotz verteilter Repräsentation rekonstruierbar sein. Die juristische Frage, wann dies als körperliche Festlegung gilt, ist vom EuGH und BGH für generative Modelle noch nicht abschließend beantwortet. [S-033, S-041, S-089-S-092]

Unternehmen sollten deshalb Modellrisiken risikobasiert behandeln: sensitive oder besonders lizenzkritische Daten deduplizieren, Werklisten für Canary-Tests aufbauen, Regressionstests nach Modellupdates durchführen und reproduzierbare Treffer eskalieren. [S-083, S-084, S-088]

Output-Verletzung und Verantwortlichkeit

Eigene Prüfung jedes Outputs

Ein Output ist nicht deshalb erlaubt, weil er neu generiert wurde. Werden geschützte Ausdruckselemente vervielfältigt, bearbeitet oder öffentlich wiedergegeben, kann eine Verletzung vorliegen. Die Schwelle hängt von Werkart und übernommener Originalität ab. [S-001, S-043, S-051]

Ähnlichkeit allein genügt nicht. Themen, Fakten, Funktionalitäten und abstrakte Stile bleiben frei. Der Vergleich muss schutzfähige Elemente des Ausgangswerks identifizieren und prüfen, ob gerade diese im Output wiederkehren. [S-044-S-050]

TDM-Schranken betreffen Analyse- und Trainingskopien. Sie sind keine Output-Schranke. Für Zitat, Karikatur, Parodie oder Pastiche gelten eigene Voraussetzungen und Zwecke; eine generische Modellantwort erfüllt diese nicht automatisch. [S-001, S-002, S-009, S-051]

Provider und Nutzer

Wer für eine rechtsverletzende Ausgabe verantwortlich ist, hängt von Kontrolle und Beitrag ab. Der Nutzer kann gezielt geschützte Inhalte anfordern oder selbst in den Prompt einfügen. Der Anbieter gestaltet Modell, System-Prompt, Filter, Oberfläche und Standardverhalten. Beide Rollen können je Sachverhalt relevant sein. [S-034, S-036, S-053]

Das LG München I ordnete im OpenAI-Fall die Verantwortung den Betreiberinnen zu, weil einfache Prompts genügten und die Tatherrschaft nach seiner Wertung beim System lag. Im Suno-Fall bejahte das Gericht ebenfalls Betreiberverantwortung. Diese Entscheidungen sind nicht rechtskräftig und dürfen nicht als allgemeine Providerhaftungsformel verwendet werden. [S-034-S-037]

Unternehmensnutzer sollten Outputs nicht ungeprüft veröffentlichen, wenn sie längere Textpassagen, Musik, Code, bekannte Figuren, Logos oder Wasserzeichen enthalten. Freigabeprozesse müssen zum Risiko des Anwendungsfalls passen. [S-017, S-018]

Schutzinformationen und Quellenangaben

Das Entfernen oder Verändern elektronischer Rechteinformationen kann zusätzliche Ansprüche auslösen. Bei Code, Bildern und Medien sollten Copyright-Notices, Metadaten und Wasserzeichen deshalb nicht automatisiert entfernt werden, ohne die Rechtslage zu prüfen. [S-001, S-013]

Quellenangaben allein heilen keine unzulässige Übernahme. Ein Zitat verlangt einen Zitatzweck und einen angemessenen Umfang; bloße Dekoration, Inhaltsersatz oder automatisches Anhängen einer URL genügt nicht. [S-001]

Urheberschaft und Schutz von KI-Outputs

Deutscher und europäischer Maßstab

Deutsches Urheberrecht knüpft Urheberschaft an einen menschlichen Schöpfer. Der unionsrechtliche Originalitätsmaßstab verlangt freie kreative Entscheidungen und einen identifizierbaren Ausdruck. Ein autonom arbeitendes System erfüllt diese personale Voraussetzung nicht selbst. [S-001, S-045, S-048, S-049]

Wird KI nur als Werkzeug verwendet, kann das Ergebnis geschützt sein. Entscheidend ist nicht die verwendete Technik, sondern ob ein Mensch die konkrete Form kreativ bestimmt hat. Auswahl aus mehreren Outputs, Komposition, gezielte Überarbeitung, Retusche, Schnitt und Textrevision können schutzfähige menschliche Beiträge bilden. [S-038, S-045, S-062, S-064]

Das Amtsgericht München erkannte 2026 grundsätzlich an, dass iterative Steuerung und Nachbearbeitung menschliche schöpferische Beiträge ermöglichen können, verneinte aber bei den konkreten Logos die erforderliche Schöpfungshöhe. Die Entscheidung ist eine untere Instanz und kein allgemeiner Prompt-Test. [S-038, S-039]

Dokumentation kreativer Beiträge

Wer Schutz beanspruchen will, sollte Versionen, Skizzen, Promptentwicklung, Auswahlentscheidungen und manuelle Bearbeitung dokumentieren. Entscheidend ist nicht die Menge an Arbeit, sondern die kreative Qualität und ihr Niederschlag im Ergebnis. [S-038, S-045, S-062]

Bei gemischten Werken kann nur der menschlich geschaffene Anteil geschützt sein. Verträge sollten daher nicht pauschal "alle Rechte am KI-Output" versprechen, sondern zwischen Anbieterrechten, menschlichen Beiträgen, Drittinhalten und möglicherweise ungeschützten Bestandteilen unterscheiden. [S-017, S-062, S-064]

Vergleich mit den USA

Das U.S. Copyright Office verlangt ebenfalls menschliche Urheberschaft. Es hält Prompts nach dem damaligen Technikstand regelmäßig nicht für hinreichende Kontrolle über den konkreten Ausdruck, erkennt aber menschliche Auswahl, Anordnung und Bearbeitung an. [S-062, S-064]

Der D.C. Circuit bestätigte 2025 die Ablehnung einer Registrierung für ein vollständig von einer Maschine erzeugtes Bild. Der Supreme Court lehnte 2026 die Annahme des Verfahrens ab. Das lässt das Berufungsurteil bestehen, ist aber keine eigene Sachentscheidung des Supreme Court. [S-065, S-066, S-097]

Diese US-Position ist für Deutschland nicht bindend, bestätigt aber die breite internationale Tendenz, Schutz an menschliche kreative Beiträge zu knüpfen. Andere Rechtsordnungen können abweichen; für deutsche Sachbücher muss die EU-/DE-Systematik im Vordergrund bleiben. [S-096]

RAG, Vektordatenbanken und Wissenssysteme

Unterschied zum Basistraining

RAG hält Wissensinhalte typischerweise außerhalb der Modellgewichte. Dokumente werden eingelesen, in Abschnitte zerlegt, in numerische Repräsentationen umgewandelt und bei einer Anfrage abgerufen. Das kann Rechteklärung vereinfachen, beseitigt sie aber nicht. [S-089, S-091]

Bereits das Einlesen und Speichern kann eine Vervielfältigung sein. Bei fremden Datenbanken kommen Entnahme und Wiederverwendung hinzu. Der Abruf in den Promptkontext und die spätere Ausgabe sind weitere Schritte. [S-001, S-010, S-011]

Eine Lizenz für menschliches Lesen oder einen einzelnen Arbeitsplatz deckt nicht automatisch ein unternehmensweites RAG-System. Nutzerzahl, Zugriffskreis, Quellenspeicherung, Ausgabeumfang, Zitierfunktion und externe Veröffentlichung müssen im Lizenzumfang abgebildet sein. [S-017, S-018]

Risikobegrenzung

RAG-Systeme sollten Zugriffe an Quellberechtigungen koppeln. Ein Nutzer darf über den Chatbot nicht mehr sehen als in der Ursprungssystematik. Mandantentrennung und Dokument-ACLs sind daher auch urheberrechtlich relevant, weil sie den lizenzierten Nutzerkreis begrenzen. [S-017, S-018]

Output-Limits, Zitierlänge, Quellenlink, Sperre vollständiger Dokumentwiedergabe und Monitoring wiederholter Extraktionsversuche reduzieren Substitutionsrisiken. Für besonders wertvolle Fachinhalte kann eine dedizierte Lizenz mit Retrieval- und Generierungsrechten erforderlich sein. [S-011, S-056, S-057]

Bei eigenen Unternehmensdokumenten bleibt die Rechtekette wichtig. Richtlinien können Agenturgrafiken, Normzitate, Herstellerhandbücher oder lizenzierte Fachtexte enthalten. "Intern" bedeutet nicht automatisch "eigen". [S-001, S-017, S-018]

Pflichten der GPAI-Anbieter

Art. 53 Abs. 1 lit. c AI Act verpflichtet Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen, eine Policy zur Einhaltung des Unionsurheberrechts einzurichten. Sie muss insbesondere TDM-Rechtevorbehalte erkennen und respektieren, einschließlich solcher, die nach Art. 4 Abs. 3 DSM-Richtlinie mit geeigneter Technik erklärt werden. [S-019, S-023, S-024]

Art. 53 Abs. 1 lit. d verlangt eine hinreichend detaillierte öffentliche Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte. Die Kommission hat dafür ein Template und Erläuterungen veröffentlicht. Die Summary soll Rechteinhabern und anderen Berechtigten Orientierung ermöglichen, ist aber keine vollständige Werk- oder URL-Liste. [S-019, S-021, S-022]

Der GPAI Code of Practice bietet ein freiwilliges Copyright-Kapitel. Unterzeichner können damit Compliance demonstrieren; der Code ändert jedoch weder Schutzumfang noch Schranken des Urheberrechts. [S-020, S-024]

Keine Legalisierungswirkung

Weder Copyright-Policy noch Summary schaffen eine Nutzungserlaubnis. Ein Anbieter kann formal vollständig dokumentieren und dennoch unlizenzierte oder nicht schrankenfähige Kopien verwendet haben. Umgekehrt ist eine unvollständige Summary ein AI-Act-Problem, das nicht automatisch jede Trainingshandlung urheberrechtswidrig macht. [S-019-S-024]

Die Pflichten schaffen eine zusätzliche Compliance-Schicht. Unternehmen müssen daher materielle Rechteprüfung und AI-Act-Dokumentation getrennt führen, aber technisch verbinden: Datenquellenregister, Opt-out-Crawler, Lizenzdatenbank, Ausschlusslisten, Retention und Training Summary sollten auf derselben Provenienzbasis aufbauen. [S-020, S-021, S-023, S-093]

Für Downstream-Unternehmen ist zu klären, ob sie lediglich ein GPAI-Modell nutzen oder durch wesentliche Modifikation selbst Providerpflichten übernehmen. Diese Abgrenzung gehört primär in Dossier 2, beeinflusst aber die Verantwortlichkeit für Copyright-Policy und Trainingssummary. [S-023, S-024]

Deutsche Rechtsprechung zum KI-Urheberrecht

LG Hamburg 310 O 227/23

Das LG Hamburg entschied am 27. September 2024 über den Download eines Fotos, den LAION zur Prüfung eines Bild-Text-Paars und zur Erstellung eines Datensatzes vorgenommen hatte. Es wies den Unterlassungsantrag ab. Tragend war nach dem Urteil die Forschungs-TDM-Schranke des § 60d; § 44b wurde nicht abschließend entschieden. [S-031, S-040, S-094]

Der sachliche Umfang ist eng: Das Gericht entschied nicht, ob das spätere Training eines Bildgenerators, Modellgewichte oder konkrete Outputs zulässig sind. Wer aus dem Urteil eine generelle KI-Trainingserlaubnis ableitet, erweitert den Streitgegenstand unzulässig. [S-031]

OLG Hamburg 5 U 104/24 und BGH

Das OLG Hamburg bestätigte am 10. Dezember 2025 die Klageabweisung. Anders als das LG stützte es sich auf § 44b und bewertete den damals verwendeten natürlichsprachlichen Vorbehalt der Bildagentur nicht als maschinenlesbar. Zusätzlich hielt es § 60d für anwendbar. [S-032]

Das OLG ließ die Revision zu. Der BGH hat für I ZR 281/25 einen Termin am 3. September 2026 angekündigt. Der Rechtsstand am 7. August 2026 ist daher ausdrücklich "anhängig", nicht "höchstrichterlich geklärt". [S-033]

GEMA gegen OpenAI 42 O 14139/24

Das LG München I nahm am 11. November 2025 an, dass bestimmte Liedtexte in GPT-4 und GPT-4o memorisiert und damit im Modell vervielfältigt waren. Es stützte sich auf Abgleiche zwischen Originalen und Outputs einfacher Prompts. [S-034, S-035]

Das Gericht verneinte eine Rechtfertigung der festgestellten Modellkopien durch § 44b und bejahte außerdem Verletzungen durch werkhaltige Outputs. Die Betreiberinnen hafteten nach der konkreten Bewertung, weil die Ausgaben nicht erst durch besonders provozierende Nutzerhandlungen entstanden. [S-034]

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Seine technische Annahme und die Abgrenzung der TDM-Phasen werden in der Fachdebatte kontrovers bewertet. Es ist eine bedeutende, aber noch nicht endgültige deutsche Linie. [S-034, S-035, S-089-S-092]

GEMA gegen Suno 42 O 763/25

Das LG München I entschied am 31. Juli 2026 zugunsten der GEMA in einem Musikgeneratorverfahren. Der Tenor erfasst auf dem konkreten Sachverhalt Trainingsvervielfältigungen in den USA, Speicherung in Parametern oder Datenstrukturen in Deutschland sowie werknahe Outputs. [S-036, S-037]

Das Gericht behandelte die Herkunft der Trainingskopien und behauptetes Stream-Ripping ausführlich. Es wendete US Fair Use auf die behaupteten US-Handlungen an, verneinte es aber unter den festgestellten Umständen. Für deutsche Handlungen legte es deutsches Urheberrecht zugrunde. [S-036]

Das Urteil ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig. Es darf nicht als abschließende Regel für alle Musikmodelle oder als Entscheidung des BGH dargestellt werden. [S-036, S-037]

AG München 142 C 9786/25

Das Amtsgericht München behandelte KI-unterstützte Logos. Es schloss Schutz bei nachweisbarer menschlicher kreativer Prägung nicht aus, verneinte aber bei den konkreten Ergebnissen die erforderliche Schöpfungshöhe. [S-038, S-039]

Der Fall unterstützt die differenzierte Linie: KI-Nutzung beseitigt menschliche Urheberschaft nicht automatisch; zugleich macht Prompting ein Ergebnis nicht automatisch zum Werk. [S-038]

Unionsrechtliche Grundlagen und C-250/25

EuGH-Grundlagen

Infopaq prägt das weite Verständnis der Vervielfältigung und den Schutz von Werkteilen. Painer, Levola und Cofemel präzisieren Originalität und Bestimmbarkeit. BSA und SAS trennen geschützten Ausdruck von Funktionalität und Ideen. Diese Entscheidungen entstanden vor generativer KI, bilden aber den rechtlichen Maßstab. [S-043-S-050]

Pelham zeigt für Audiofragmente, dass auch sehr kleine Teile vom Vervielfältigungsrecht erfasst sein können, solange sie wiedererkennbar übernommen werden. Für KI-Musikoutputs ist dies wichtiger als eine starre Sekundengrenze. [S-051]

YouTube/Cyando und VG Bild-Kunst liefern Grundsätze zur Verantwortlichkeit von Plattformen und zu technischen Schutzmaßnahmen. Sie entscheiden nicht unmittelbar über generative Modelle, helfen aber bei der Zurechnung von Systemgestaltung und öffentlicher Wiedergabe. [S-052, S-053]

C-250/25 Like Company gegen Google Ireland

Das ungarische Gericht fragt unter anderem, ob ein LLM-Chatbot bei teilweise identischen Presseausgaben öffentlich wiedergibt, ob Training eine Vervielfältigung ist, ob Art. 4 DSM-Richtlinie greift und wem werkhaltige Outputs zuzurechnen sind. [S-041, S-042]

Das Verfahren ist für TDM, Presseverlegerrecht, RAG und Providerverantwortung potenziell grundlegend. Am 7. August 2026 liegt jedoch kein Urteil vor. Prognosen müssen als Prognosen gekennzeichnet werden. [S-041, S-090, S-092]

Bis zur EuGH-Entscheidung besteht das Risiko divergierender nationaler Linien. Unternehmen mit EU-weiten Modellen sollten daher nicht nur deutsche Urteile, sondern auch die spätere unionsrechtliche Auslegung überwachen. [S-009, S-041]

USA: Fair Use, Urheberschaft und laufende Verfahren

Systemunterschied

US Fair Use ist eine offene Vier-Faktoren-Prüfung. Europäische TDM-Schranken sind spezifische gesetzliche Ausnahmen mit Tatbestandsvoraussetzungen und Opt-out. Ein US-Ergebnis kann deshalb wirtschaftlich relevant sein, aber nicht als deutsche Rechtsgrundlage dienen. [S-002, S-009, S-076]

Das U.S. Copyright Office betont, dass generatives Training mehrere urheberrechtlich relevante Kopiervorgänge berühren kann und Fair Use vom konkreten Fall abhängt. Quelle der Kopien, Zweck, Umfang, Guardrails und Marktfolgen sind wesentlich. [S-063, S-066]

Das Office hält nichtkommerzielles Forschungstraining ohne ausdrucksersetzende Outputs tendenziell für günstiger. Das Kopieren aus piratischen Quellen für kommerzielle, konkurrierende Generierung kann deutlich ungünstiger sein. Lizenzmärkte entwickeln sich; eine allgemeine Zwangslizenz empfiehlt das Office derzeit nicht. [S-063]

Thomson Reuters, Bartz und Kadrey

In Thomson Reuters gegen Ross verneinte das District Court Fair Use für ein konkurrierendes juristisches Rechercheprodukt, das mit Westlaw-Headnotes entwickelt wurde. Der Fall betrifft keine generative KI und ist im Berufungsweg. [S-068, S-069]

In Bartz gegen Anthropic hielt das Gericht das konkrete Training mit Büchern für Fair Use und auch das Scannen rechtmäßig gekaufter Bücher für eine interne Bibliothek für fair. Es trennte davon die Beschaffung und Aufbewahrung piratischer Bibliothekskopien. Diese Ansprüche endeten später in einem gerichtlich genehmigten Vergleich. [S-070, S-071, S-098]

In Kadrey gegen Meta gewann Meta auf dem damaligen Beweisstand, weil die Kläger den behaupteten Marktschaden nicht ausreichend belegt hatten. Das Gericht betonte, dass stärkere Beweise zu Marktverwässerung in anderen Fällen zu einem anderen Ergebnis führen könnten. [S-072, S-073]

New York Times und weitere Verfahren

Im New-York-Times-Verfahren überlebten wesentliche Ansprüche die frühen Abweisungsanträge; Fair Use ist nicht abschließend entschieden. Mehrere OpenAI-Verfahren wurden in einer multidistrict litigation gebündelt. Der Status bleibt dynamisch. [S-074, S-075]

Diese Verfahren zeigen, dass frühe Verfahrensentscheidungen, Summary Judgment, Vergleich und Endurteil strikt zu unterscheiden sind. Presseberichte verkürzen häufig "Klage überlebt" zu "Verstoß festgestellt" oder "Teilentscheidung" zu "alles erlaubt". Das Dossier verwendet deshalb konkrete Statuskennzeichnungen. [S-068-S-075]

Menschliche Urheberschaft in den USA

USCO Part 2 und die Registrierungsleitlinie behandeln rein AI-generiertes Material als nicht registrierbar, erkennen aber menschliche Beiträge an. Der D.C. Circuit bestätigte die menschliche Urheberschaft in Thaler; der Supreme Court nahm den Fall nicht an. [S-062, S-064-S-066, S-097]

Diese Linie ist deutlich, beantwortet aber nicht jede Mischform. Auswahl, Arrangement, Nachbearbeitung und Kontrolle werden werkbezogen geprüft. [S-062, S-064]

Lizenzen, Beschaffung und Vertragsgestaltung

Rechtekatalog statt Pauschalklausel

Ein belastbarer KI-Vertrag sollte nicht nur "Nutzung von Daten" erlauben, sondern konkrete Handlungen benennen: Download, Bereinigung, TDM, Training, Fine-Tuning, Speicherung in Checkpoints, Modellweitergabe, RAG, Evaluation, Outputnutzung und Unterlizenzierung. [S-017, S-018]

Zusätzlich sind Territorium, Laufzeit, Modellversionen, Nutzerkreis, Branchenbeschränkungen, Exklusivität, Vergütung und Umgang mit Lizenzende zu regeln. Eine zeitlich befristete Inhaltslizenz passt schlecht zu einem dauerhaft unveränderten Modell, wenn keine Exit- oder Unlearning-Regel existiert. [S-017, S-018, S-063]

Bei Datensatzkäufen müssen Rechte an Rohdaten, Labels, Metadaten und Datenbankstruktur getrennt betrachtet werden. Der Lieferant sollte Herkunft und Opt-out-Verarbeitung offenlegen. [S-011, S-017, S-093]

Zusicherungen, Freistellung und Audit

Vertragliche Zusicherungen sollten sich auf Rechtekette, rechtmäßigen Zugang, technische Schutzmaßnahmen, Rechtevorbehalte und Unterauftragnehmer beziehen. Eine allgemeine Zusicherung "DSGVO- und urheberrechtskonform" ist ohne prüfbare Artefakte wenig belastbar. [S-017, S-018]

Freistellungen müssen Anspruchsarten, Verteidigungskontrolle, Mitwirkung, Ausschlüsse, Selbstbehalt, Haftungsdeckel und Fortführung des Produkts regeln. Viele Anbieterfreistellungen greifen nicht bei kundeneigenem Fine-Tuning, provozierten Outputs, Kombinationen oder nicht unterstützten Modellversionen. [S-017, S-018]

Audit-Rechte können Dokumenteneinsicht, Stichproben, unabhängige Prüfberichte und Nachweise zum Opt-out-Crawler umfassen. Geschäftsgeheimnisse sind durch gestufte Offenlegung und Vertraulichkeit zu schützen, dürfen aber nicht jede Nachprüfbarkeit ausschließen. [S-019, S-023, S-093]

Output- und Nutzerbedingungen

Unternehmensverträge sollten festlegen, wer Outputs prüfen muss, welche Inhalte nicht angefordert werden dürfen und wann menschliche Freigabe nötig ist. Für Publishing, Code, Musik und Design sind strengere Kontrollen sinnvoll als für interne Ideensammlung. [S-017, S-018]

Anbieter sollten nicht pauschal zusagen, Nutzer "besäßen" jeden Output. Sie können nur Rechte übertragen, die tatsächlich entstehen und ihnen zustehen. Fremdrechte und ungeschützte Bestandteile bleiben davon unberührt. [S-001, S-062, S-064]

Beweisführung, Tests und Governance

Beweisprobleme

Rechteinhaber kennen Trainingskorpora häufig nicht; Anbieter berufen sich auf Geschäftsgeheimnisse und technische Komplexität. AI-Act-Summaries verbessern Transparenz, sind aber aggregiert. Gerichtsverfahren werden daher stark von Indizien, Outputtests, Discovery und Sachverständigen geprägt. [S-019, S-021-S-024, S-034, S-036]

Ein ähnlicher Output kann auf Training, RAG, Nutzereingabe, Zufall oder allgemeine Muster zurückgehen. Für eine belastbare Zuordnung sind kontrollierte Testbedingungen nötig: Modellversion, Temperatur, System-Prompt, Nutzerprompt, Seed, Tools, RAG-Quellen und Wiederholungsrate. [S-034, S-036, S-081-S-087]

Gerichte können unterschiedliche Beweismaßstäbe anwenden. Das Münchner OpenAI-Urteil akzeptierte einfache Prompts als tragendes Indiz; andere Verfahren können strengere technische Beweise verlangen. Unternehmen sollten daher nicht auf einen einzigen Testtyp vertrauen. [S-034, S-036]

Prüfprogramm für Modelle und Anwendungen

Vor Freigabe eines Modells sollte ein Referenzset besonders lizenzkritischer Werke aufgebaut werden. Tests sollten wortnahe Reproduktion, längere Fortsetzungen, bekannte Codepassagen, Bildähnlichkeit und Melodieübernahme abdecken. Treffer sind fachlich und juristisch zu bewerten. [S-081-S-088]

Regressionstests sind nach Modellupdate, Fine-Tuning, Änderung des System-Prompts oder Erweiterung von RAG-Quellen zu wiederholen. Eine einmalige Prüfung ist bei dynamischen Systemen nicht ausreichend. [S-017, S-018]

Dokumentiert werden sollten Testdatum, Modellhash oder Version, Prompts, Parameter, Outputs, Bewertungsmethode, Prüfer und Abhilfemaßnahme. Diese Unterlagen dienen Produktverbesserung und Beweisvorsorge. [S-019, S-023]

Organisatorische Rollen

Beschaffung, Legal, Technik, Informationssicherheit, Datenschutz und Fachbereich sollten gemeinsam entscheiden. Legal allein kann technische Memorisierung nicht messen; Technik allein kann Schutzumfang und Lizenz nicht bewerten. [S-017, S-018]

Ein Freigaberegister sollte Anwendungsfall, Datenquellen, Rechtsgrundlage, Lizenz, Opt-out-Prozess, Modellversion, Nutzerkreis und Outputkontrolle enthalten. Hochriskante Veröffentlichungen erhalten einen expliziten Human-Review-Schritt. [S-017, S-019, S-023]

Entscheidungstabellen

Deutschland

GerichtDatumAktenzeichenGegenstandKernaussageStatusQuellen
LG Hamburg27.09.2024310 O 227/23Download eines Fotos für LAION-Bild-Text-DatensatzKlage abgewiesen; § 60d tragend, § 44b offengelassenErste Instanz; durch OLG bestätigtS-031, S-040, S-094
OLG Hamburg10.12.20255 U 104/24Berufung im LAION-Datensatzfall§ 44b bejaht; damaliger Textvorbehalt nicht maschinenlesbar; § 60d zusätzlichRevision zugelassen, nicht rechtskräftigS-032
BGHTermin 03.09.2026I ZR 281/25Revision LAIONAm Stichtag keine EntscheidungAnhängiges VerfahrenS-033
LG München I11.11.202542 O 14139/24GEMA gegen OpenAI - LiedtexteMemorisierung/Modellkopie und werkhaltige Outputs bejaht; TDM abgelehntErste Instanz; Berufung anhängigS-034, S-035
AG München13.02.2026142 C 9786/25KI-unterstützte LogosMenschliche Prägung grundsätzlich möglich; konkrete Logos nicht schutzfähigUntere InstanzS-038, S-039
LG München I31.07.202642 O 763/25GEMA gegen Suno - MusikTraining, Modellzustand und werknahe Outputs im konkreten Fall beanstandetErste Instanz; nicht rechtskräftigS-036, S-037

Europäische Union

GerichtDatumAktenzeichenThemaBedeutungQuellen
EuGH16.07.2009C-5/08 InfopaqWerkteile und VervielfältigungAuch kurze Teile können geschützt sein, wenn sie Originalität ausdrücken.S-043
EuGH22.12.2010C-393/09 BSASoftware/FunktionalitätAusdruck geschützt, Funktionalität nicht als solche.S-044
EuGH01.12.2011C-145/10 PainerOriginalitätFreie kreative Entscheidungen als Kernmaßstab.S-045
EuGH01.03.2012C-604/10 Football DatacoDatenbankwerkKreative Auswahl/Anordnung, nicht bloßer Aufwand.S-046
EuGH02.05.2012C-406/10 SASSoftwareProgrammiersprache, Funktionalität und Dateiformat nicht als solche geschützt.S-047
EuGH13.11.2018C-310/17 LevolaWerkbegriffSchutzgegenstand muss klar und objektiv identifizierbar sein.S-048
EuGH12.09.2019C-683/17 CofemelWerkbegriffEinheitlicher Originalitätsmaßstab.S-049
EuGH29.07.2019C-476/17 PelhamSamplingAuch kleinste Audiofragmente können Vervielfältigung sein, wenn wiedererkennbar.S-051
EuGH09.11.2004C-203/02 BHBDatenbankherstellerrechtDatenerzeugung nicht automatisch Beschaffungsinvestition.S-054
EuGH19.12.2013C-202/12 InnowebDatenbank-WiederverwendungMeta-Suchmaschine kann wesentliche Wiederverwendung sein.S-056
EuGHanhängigC-250/25 Like CompanyLLM-Training, TDM, Presseoutputs, ZurechnungAm 07.08.2026 kein Urteil.S-041, S-042

USA - nur Vergleich

GerichtDatumFallThemaErgebnisStatusQuellen
D.C. Circuit18.03.2025Thaler v. PerlmutterRein maschinell erzeugtes BildHuman authorship für US-Copyright erforderlich.Supreme Court lehnte Certiorari 02.03.2026 abS-065, S-097
D. Delaware11.02.2025Thomson Reuters v. RossNichtgeneratives konkurrierendes Legal-AI-ToolFair Use auf konkretem Record verneint.Interlocutory appeal anhängigS-068, S-069
N.D. California23.06.2025Bartz v. AnthropicBuchtraining und BibliothekskopienTraining auf konkretem Record fair; piratische Zentralbibliothek getrennt.Piraterieansprüche später verglichenS-070, S-071, S-098
N.D. California25.06.2025Kadrey v. MetaBuchtrainingMeta gewann wegen unzureichendem Marktschadensbeweis.Record-spezifischS-072, S-073
S.D.N.Y.04.04.2025New York Times v. OpenAI/MicrosoftTraining und reproduzierende OutputsWesentliche Ansprüche überlebten frühe Abweisungsanträge.Hauptverfahren/Fair Use offenS-074, S-075
Übertragungsgrenze US Fair Use ist keine Auslegungshilfe, die § 44b ersetzt. Deutsche und europäische Aussagen müssen auf UrhG und EU-Richtlinien gestützt werden.

Praxisfälle

Die Kategorien sind keine pauschalen Rechtsgutachten. Sie zeigen, welche Prüfpfade ein Unternehmen für typische Projekte benötigt.

Öffentliches Web-Scraping für ein kommerzielles Basismodell

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteWebseiten, Bilder, Presse, Metadaten
Urheberrechtliche Grundlinie§ 44b kann einzelne Analysekopien decken, wenn Zugang rechtmäßig und kein wirksamer Vorbehalt besteht; Modellphase und Output bleiben offen.
Wesentliche RisikenSehr hohe Provenienz-, Opt-out-, Datenbank-, Presse- und Territorialitätsrisiken.
Typische EinordnungNur nach vertiefter Einzelfallprüfung
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-002, S-009, S-025-S-030, S-041

Training ausschließlich mit eigenen Unternehmensdokumenten

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteTexte, Bilder, Handbücher, Code
Urheberrechtliche GrundlinieRegelmäßig möglich, wenn das Unternehmen die erforderlichen Rechte tatsächlich besitzt.
Wesentliche RisikenArbeitnehmer-, Agentur-, Stock-, Software- und eingebettete Fremdinhalte prüfen.
Typische EinordnungUnter klar benannten Voraussetzungen regelmäßig umsetzbar
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-012, S-017, S-018

Fine-Tuning mit Kundendokumenten

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteVerträge, Tickets, E-Mails, Anhänge
Urheberrechtliche GrundlinieVertragliche Zweck- und Nutzungsbefugnis sowie Rechte Dritter prüfen; Datenschutz separat.
Wesentliche RisikenKunden sind nicht automatisch Rechteinhaber aller übermittelten Inhalte.
Typische EinordnungNur nach vertiefter Einzelfallprüfung
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-017, S-018

RAG über lizenzierte Fachliteratur

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteBücher, Fachartikel, Kommentare
Urheberrechtliche GrundlinieLizenz muss Ingestion, Indexierung, Nutzerkreis, Zwischenspeicherung und Ausgabe abdecken oder eine Schranke greifen.
Wesentliche RisikenLange oder werkersetzende Outputs können Lizenz und Ausschließlichkeitsrechte verletzen.
Typische EinordnungNur nach vertiefter Einzelfallprüfung
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-009, S-010, S-011

Interner RAG-Chatbot über eigene Richtlinien

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteInterne PDFs, Wiki, Prozessdokumente
Urheberrechtliche GrundlinieBei sauberer Rechtekette, geschlossenem Nutzerkreis und Outputbegrenzung regelmäßig umsetzbar.
Wesentliche RisikenFremdgrafiken, Normtexte, Agenturmaterial und Alt-Lizenzen prüfen.
Typische EinordnungUnter klar benannten Voraussetzungen regelmäßig umsetzbar
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-017, S-018

Datensatz eines Drittanbieters einkaufen

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteBilder, Texte, Audio, Labels
Urheberrechtliche GrundlinieLizenz, Provenienz, Opt-out-Berücksichtigung, Rechtsraum, Gewährleistung und Freistellung prüfen.
Wesentliche RisikenEin Vertrag heilt fehlende Rechte Dritter nicht.
Typische EinordnungNur nach vertiefter Einzelfallprüfung
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-017, S-018, S-089, S-093

Musikgenerator mit Streaming-Rips trainieren

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteTonaufnahmen, Musikwerke, Metadaten
Urheberrechtliche GrundlinieHohe Risiken durch Vervielfältigung, Leistungsschutzrechte, technische Schutzmaßnahmen und fehlenden rechtmäßigen Zugang.
Wesentliche RisikenDas Suno-Urteil zeigt erhebliche Unterlassungs- und Schadensrisiken.
Typische EinordnungIn der beschriebenen Standardkonstellation wahrscheinlich unzulässig
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-005, S-036, S-037

Bildgenerator für eine Marketingkampagne nutzen

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteGenerierte Bilder, Stil- und Werkreferenzen
Urheberrechtliche GrundlinieOutput auf konkrete Übernahmen, Figuren, Logos, Wasserzeichen und geschützte Komposition prüfen.
Wesentliche RisikenEigener Schutz des Outputs kann schwach oder unklar sein.
Typische EinordnungUnter Voraussetzungen umsetzbar
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-038, S-039, S-062, S-086

Code-Assistent gibt längeren fremden Quellcode aus

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteSoftwarecode, Lizenzhinweise
Urheberrechtliche GrundlinieKonkreter Code kann geschützt sein; Lizenzbedingungen, Attribution und CMI beachten.
Wesentliche RisikenCopyleft, Geheimnisse, Patente und Softwarelieferkette zusätzlich prüfen.
Typische EinordnungNur nach vertiefter Einzelfallprüfung
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-012, S-013, S-063

Chatbot gibt Liedtext oder Presseartikel weitgehend wieder

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteTextoutput
Urheberrechtliche GrundlinieVervielfältigung und öffentliche Wiedergabe können vorliegen; TDM deckt den Output nicht automatisch.
Wesentliche RisikenProvider- und Nutzerzurechnung sowie Presseverlegerrecht sind fallbezogen.
Typische EinordnungRegelmäßig hohes Urheberrechtsrisiko
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-034, S-041, S-043

"Im Stil von" ohne konkrete Werkreferenz

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteText, Bild oder Musik
Urheberrechtliche GrundlinieAbstrakter Stil ist grundsätzlich nicht geschützt.
Wesentliche RisikenDas Modell kann trotzdem konkrete Elemente reproduzieren; weitere Rechtsgebiete bleiben relevant.
Typische EinordnungUnter Voraussetzungen umsetzbar
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-044, S-047, S-049

Universität baut offenen Forschungsdatensatz

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteWebdaten, Bilder, Metadaten
Urheberrechtliche Grundlinie§ 60d kann greifen, wenn Einrichtung, Zweck, Zugang, Sicherheit und Einflusskriterien erfüllt sind.
Wesentliche RisikenWeitergabe und spätere kommerzielle Nutzung benötigen eine neue Prüfung.
Typische EinordnungUnter klar benannten Voraussetzungen umsetzbar
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-003, S-006, S-009, S-031

Privatunternehmen finanziert ein Forschungsprojekt

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteForschungsdataset und Modell
Urheberrechtliche Grundlinie§ 60d hängt von bestimmendem Einfluss und bevorzugtem Ergebniszugang ab; alternativ § 44b/Lizenz prüfen.
Wesentliche RisikenVertragsgestaltung kann das Forschungsprivileg ausschließen.
Typische EinordnungNur nach vertiefter Einzelfallprüfung
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-003, S-006, S-032

Webagentur erstellt eine Vektordatenbank aus Kundenwebsites

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteWebtexte, Bilder, Datenbanken
Urheberrechtliche GrundlinieRechte der Kunden und Dritter, Speicherumfang, Embeddings und Output müssen geregelt sein.
Wesentliche RisikenDer Kunde besitzt nicht automatisch alle Agentur-, Stock- und Datenbankrechte.
Typische EinordnungNur nach vertiefter Einzelfallprüfung
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-011, S-017, S-018

Unternehmen veröffentlicht ein KI-generiertes E-Book

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteText, Bilder, Layout
Urheberrechtliche GrundlinieMenschliche Beiträge dokumentieren, Outputs prüfen und keine ungesicherte Exklusivität an rein AI-generierten Teilen behaupten.
Wesentliche RisikenPlagiat, Zitatrecht, Bildrechte und schwacher eigener Schutz.
Typische EinordnungUnter Voraussetzungen umsetzbar
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-038, S-062, S-064, S-096

Fine-Tuning mit synthetischen Daten aus lizenzierten Quellen

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteSynthetische Beispiele, Ausgangswerke, Metadaten
Urheberrechtliche GrundlinieNur dann risikoarm, wenn die Erzeugung der synthetischen Daten und ihre Ähnlichkeit vom Lizenzumfang gedeckt sind.
Wesentliche RisikenSynthetisch bedeutet nicht automatisch frei von übernommenem Ausdruck.
Typische EinordnungNur nach vertiefter Einzelfallprüfung
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-001, S-017, S-088

GPAI-Anbieter bringt ein Modell im EU-Markt in Verkehr

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteTrainingskorpora, Modell, Dokumentation
Urheberrechtliche GrundlinieCopyright-Policy, Rechtevorbehaltsprozess und öffentliche Trainingssummary nach Art. 53 einrichten.
Wesentliche RisikenAI-Act-Compliance ersetzt keine Rechtekette oder TDM-/Lizenzprüfung.
Typische EinordnungUnter klar benannten Voraussetzungen umsetzbar
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-019, S-020, S-021, S-023, S-024

Verlag erklärt Rechtevorbehalte gegen KI-Nutzung

PrüffeldBewertung
Typische Daten/InhalteArtikel, Bilder, Audio, Video
Urheberrechtliche GrundlinieMehrschichtiger Vorbehalt über Vertrag, sichtbaren Hinweis, TDMRep, Crawlerkontrolle und eingebettete Metadaten erhöht Nachweisbarkeit.
Wesentliche RisikenSignal muss berechtigt, zeitlich dokumentiert und dem Werk zurechenbar sein.
Typische EinordnungUnter klar benannten Voraussetzungen umsetzbar
Erforderliche MindestmaßnahmenRechtekette und Quelle dokumentieren; konkrete Erlaubnis pro Phase; Opt-out/Technik prüfen; Output- und Änderungsprozess festlegen.
RechtsstatusAbhängig von Sachverhalt, Lizenz, Technik und Rechtsraum; keine individuelle Rechtsberatung.
QuellenS-002, S-025-S-030, S-032

Unternehmens-Risikomatrix

KonstellationPhaseTypisches RisikoHauptproblemMindestmaßnahmenQuellen
Eigene Texte, vollständige RechteketteTraining/Fine-Tuningniedrig bis mittelRechte von Beschäftigten/Agenturen, Fremdzitate, LizenzmaterialRechteinventar, Ausschlusslisten, VersionierungS-001, S-017
Öffentliches Web ohne Opt-out-PrüfungTraininghoch bis sehr hochRechtmäßiger Zugang, § 44b, Datenbank-/Presse-/WerkrechteCrawler-Provenienz, Opt-out-Engine, Filter, RechtsraumprüfungS-002, S-009, S-025-S-030
Piratische oder umgangene QuellenTrainingsehr hochfehlender rechtmäßiger Zugang, technische SchutzmaßnahmenQuelle ausschließen, Audit, ErsatzdatenS-005, S-036, S-063, S-070
Forschungsprojekt einer UniversitätDataset/TDMmittel§-60d-Adressat, Einfluss, Ergebniszugang, SicherheitGovernance- und ForschungsprüfungS-003, S-031
Lizenzierter Fachcontent in RAGRAGmittel bis hochLizenzumfang, Nutzerkreis, SubstitutionRAG-Lizenz, ACLs, Outputlimits, QuellenlinkS-001, S-011
Eigene Wissensbasis mit FremdbestandteilenRAGmittelAgentur-, Normen-, Stock- und HandbuchrechteDokumentenklassifizierung, AusschlüsseS-001, S-017
Werknahe Liedtext-/Artikel-AusgabeOutputsehr hochVervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Provider/NutzerBlocklisten, similarity testing, Human ReviewS-034, S-041, S-043
Allgemeiner StilpromptOutputniedrig bis mittelkonkrete Übernahme, andere RechtsgebieteOutputprüfung bei erkennbaren Motiven/ElementenS-001, S-049
Code-Assistent in ProduktionscodeOutputmittel bis hochCodekopien, Lizenzen, Notices, SecretsScanner, Review, SBOM, PolicyS-012, S-063
GPAI-Provider im EU-MarktGovernancehochArt. 53 Copyright-Policy/Summary plus materielles UrheberrechtDatenregister, Opt-out-Policy, Summary, AuditS-019-S-024

Bewertungslogik

"Niedrig" bedeutet nicht rechtfrei, sondern typischerweise gut kontrollierbar, wenn die Rechtekette sauber ist. "Sehr hoch" bedeutet, dass schon der Standardfall erhebliche Unterlassungs-, Schadens- oder Produktfortführungsrisiken enthält. Das tatsächliche Ergebnis kann durch Lizenz, technische Architektur, Nutzerkreis und Rechtsraum wechseln.

Wichtigster Risikotreiber Nicht die Größe des Modells allein, sondern ungeklärte Herkunft, fehlende Opt-out-Verarbeitung, unkontrollierte Langzeitspeicherung und werknahe Ausgaben treiben das rechtliche Risiko.

Häufige Fehlannahmen und Mythen

BehauptungBewertungKorrekte EinordnungQuellen
Alles, was im Internet steht, darf zum KI-Training genutzt werden.FALSCHÖffentliche Abrufbarkeit ersetzt weder Schutzprüfung noch Erlaubnis; TDM verlangt rechtmäßigen Zugang und bei § 44b das Fehlen eines wirksamen Opt-outs.S-001, S-002, S-009
§ 44b UrhG ist eine allgemeine KI-Trainingslizenz.ZU PAUSCHALDie Norm erlaubt bestimmte TDM-Vervielfältigungen. Reichweite für Modelltraining, Modellzustand und Outputs ist nicht pauschal geklärt.S-002, S-032, S-033, S-041
Ein Copyright-Hinweis im Impressum ist immer ein wirksamer TDM-Opt-out.FALSCH/UNSICHERBei Online-Werken muss der Vorbehalt maschinenlesbar und dem betroffenen Werk zurechenbar sein.S-002, S-032
robots.txt ist automatisch der einzig wirksame TDM-Vorbehalt.FALSCHDas Gesetz schreibt keinen exklusiven technischen Standard vor; TDMRep und Metadaten sind weitere Instrumente.S-002, S-025-S-030
Wenn robots.txt nicht sperrt, liegt eine Lizenz vor.FALSCHRFC 9309 stellt klar, dass Robots-Regeln keine Zugangsautorisierung darstellen.S-026
Ein Opt-out sperrt auch wissenschaftliches TDM nach § 60d.FALSCH§ 60d besitzt ein eigenständiges privilegiertes Regime, dessen Voraussetzungen vollständig erfüllt sein müssen.S-003, S-009
LAION hat höchstrichterlich bestätigt, dass jedes KI-Training erlaubt ist.FALSCHDas Verfahren betrifft Datensatzerstellung; die Revision ist beim BGH anhängig.S-031-S-033
Ein Modell speichert niemals Trainingswerke.UNBELEGBARMemorization und Extraktion sind empirisch nachgewiesen; Umfang und Rechtsfolge sind modell- und werkbezogen.S-081-S-086
Modellgewichte sind immer Kopien aller Trainingswerke.EBENFALLS FALSCHPauschale Gleichsetzung ignoriert technische Unterschiede und den konkreten Beweis.S-034, S-036, S-081, S-091
Wenn das Training erlaubt war, sind alle Outputs erlaubt.FALSCHOutputs werden eigenständig nach übernommenem Ausdruck, Schranken und Zurechnung geprüft.S-001, S-034, S-036
Ein ähnlicher Output ist automatisch rechtswidrig.FALSCHEntscheidend ist die Übernahme geschützter Ausdruckselemente, nicht bloß Thema, Idee oder Stil.S-043-S-051
Ein Künstlerstil ist urheberrechtlich monopolisiert.FALSCHAbstrakter Stil ist grundsätzlich nicht geschützt; konkrete Elemente und andere Rechte können betroffen sein.S-001, S-044, S-047, S-049
Ein sehr langer Prompt macht mich automatisch zum Urheber.FALSCHPromptlänge ersetzt keine kreative Kontrolle über die konkrete Ausdrucksform.S-038, S-045, S-062
KI-Ausgaben sind immer gemeinfrei.FALSCHMenschlich geprägte Teile können geschützt sein; zugleich können Outputs Rechte Dritter verletzen.S-001, S-038, S-062, S-064
Daten sind frei, also ist jede Datenbank frei.FALSCHAuswahl, Anordnung und wesentliche Investitionen können eigenständig geschützt sein.S-011, S-046, S-054-S-057
RAG ist urheberrechtlich irrelevant, weil nicht trainiert wird.FALSCHSpeicherung, Indexierung, Embeddings, Abruf und Ausgabe bleiben zu prüfen.S-001, S-010, S-011, S-091
Open Source bedeutet rechtefrei.FALSCHLizenzbedingungen, Attribution, Copyleft und Notices bleiben einzuhalten.S-012, S-013
Der AI Act legalisiert Trainingsdaten.FALSCHArt. 53 schafft Compliance- und Transparenzpflichten, aber keine urheberrechtliche Erlaubnis.S-019-S-024
US-Fair-Use-Urteile gelten auch in Deutschland.FALSCHUS Fair Use und europäische TDM-Schranken sind unterschiedliche Rechtssysteme.S-002, S-009, S-063, S-076
Der Anthropic-Vergleich beweist, dass jedes Buchtraining rechtswidrig ist.FALSCHDer Vergleich betraf bestimmte Piraterieansprüche und beendet Streit ohne allgemeine Grundsatzentscheidung.S-070, S-071, S-098

Offene und umstrittene Rechtsfragen

FrageWarum offen?Praktische BedeutungQuellenPriorität
Reichweite von Art. 4 DSM/§ 44b beim generativen ModelltrainingDatensatzanalyse ist besser geklärt als Parameteranpassung, Modellzustand und spätere Modellnutzung.Kernfrage für Provider und eigene Trainingsprojekte.S-002, S-009, S-033, S-041sehr hoch
Modellgewichte als VervielfältigungsstückeTechnischer Nachweis, Rekonstruktionsmöglichkeit und juristischer Kopiebegriff sind nicht vereinheitlicht.Kann Unterlassung, Löschung und Vertrieb ganzer Modelle betreffen.S-034, S-036, S-081, S-091sehr hoch
Grenze zwischen statistischem Lernen und MemorisierungEs fehlt ein allgemein akzeptierter juristisch-technischer Schwellenwert.Testing, Löschung, Schadensersatz und Produktdesign.S-081-S-088hoch
Einheitlicher Standard für maschinenlesbare RechtevorbehalteMehrere Protokolle, Crawlernamen und Werkformate bestehen nebeneinander.Fehler können die §-44b-Basis entfallen lassen.S-025-S-030, S-093sehr hoch
Asset- versus Website-Ebene eines Opt-outsEin Site-Signal lässt sich nicht immer eindeutig einzelnen eingebetteten Werken oder Rechtsinhabern zuordnen.Plattformen, Agenturen und UGC.S-002, S-025, S-032hoch
Wer darf den Vorbehalt erklären?Rechtsinhaber, Agentur, Plattform und technischer Betreiber können auseinanderfallen.Rechtekette und Zurechnung müssen beweisbar sein.S-002, S-032hoch
Zeitpunkt und spätere Änderung eines Opt-outsFrühere und spätere Datenerhebungen sowie Modellupdates können unterschiedliche Rechtsstände haben.Versionierung und Nachtraining.S-006, S-008, S-032hoch
Löschpflicht nach § 44bWann sind Kopien noch erforderlich, wann entsteht ein unzulässiges Parallelarchiv, und was gilt für Checkpoints?Dataset-Retention und Auditfähigkeit.S-002, S-006hoch
Machine Unlearning als AbhilfeTechnische Entfernung einzelner Werke ist nicht standardisiert und nicht stets verifizierbar.Unterlassung, Lizenzende und Produktfortführung.S-081-S-088hoch
Nachweis von MemorisierungPrompts, Ähnlichkeitsmetriken, Zufallsausschluss und Sachverständigengutachten sind nicht vereinheitlicht.Prozessrisiko und Modelltests.S-034, S-036, S-081-S-087sehr hoch
Haftungszurechnung zwischen Provider und NutzerGrad der Promptsteuerung, Defaultverhalten und technische Kontrollmacht variieren.Anspruchsgegner, Filter und Vertragsgestaltung.S-034, S-036, S-053hoch
Urheberschaft bei iterativer KI-SteuerungKein EU-weiter Grenzwert für Anzahl oder Detailgrad von Prompts.Eigene Rechte an Marketing-, Design- und Buchinhalten.S-038, S-045, S-062, S-096hoch
Schutz nur menschlicher BestandteileAbgrenzung innerhalb gemischter Werke kann praktisch schwierig sein.Lizenzierung, Beweisführung und Registrierung.S-038, S-062, S-064mittel
Presseverlegerrecht und Chatbot-AntwortenC-250/25 ist anhängig und betrifft genau diese Schnittstelle.News-Aggregation, Antwortmaschinen und RAG.S-041, S-042sehr hoch
Datenbankrecht bei WebkorporaInvestitionen in Erzeugung, Beschaffung und Prüfung sind oft vermischt.Scraping und Datensatzlizenzen.S-011, S-046, S-054-S-057hoch
Softwaretraining und OutputcodeSonderregime, Lizenzkompatibilität und substanzielle Ähnlichkeit sind technisch schwer nachweisbar.Coding Assistants und Lieferketten.S-012, S-013, S-063hoch
Territorialität globalen TrainingsTraining, Modellhosting, API und Output können in verschiedenen Staaten liegen.Rechtswahl, Gerichtsstand und EU-Marktbereitstellung.S-036, S-041, S-063sehr hoch
Beweiszugang zu TrainingsdatenBlack-box-Modelle und Geschäftsgeheimnisse erschweren Nachweis; AI-Act-Summaries bleiben aggregiert.Durchsetzung und Prozessstrategie.S-019, S-021-S-024, S-041hoch
Lizenzmärkte und kollektive LösungenRechteinhaber und Entwickler streiten über Opt-out, Vergütung, Standardlizenzen und Verwertungsgesellschaften.TCO und Beschaffungsstrategie.S-063, S-067, S-089, S-090hoch
Konvergenz von BGH, EuGH und Münchner RechtsmittelnMehrere Leitverfahren können dieselben Begriffe unterschiedlich akzentuieren.Rechtsstrategie und Buchaktualität.S-033-S-037, S-041sehr hoch

Unternehmens-Checkliste

#PrüfschrittKonkrete AufgabeStatusQuellen
01Anwendungsfall abgrenzenTraining, Fine-Tuning, RAG, Evaluation und Outputnutzung getrennt beschreiben.Governance-EmpfehlungS-089, S-091
02Rechtsräume erfassenOrt von Datenerwerb, Training, Hosting, Anbieter und Marktbereitstellung dokumentieren.TerritorialitätsprüfungS-036, S-041, S-063
03Werk- und Rechtearten bestimmenText, Bild, Musik, Code, Presse, Datenbank, Leistungsschutzrechte getrennt prüfen.Gesetzliche GrundlageS-001, S-011, S-012
04Rechtekette prüfenEigene Rechte, Arbeitnehmer, Agenturen, Stock, Kunden, Open Source und Drittmaterial erfassen.Gesetz/VertragS-001, S-017
05Zugang rechtlich prüfenFrei zugänglich, lizenziert, paywalled, API, technisch geschützt oder piratisch?§ 44b/§ 60dS-002, S-003, S-005
06Schranke oder Lizenz zuordnenFür jede Kopierphase konkrete Erlaubnis dokumentieren.Gesetz/VertragS-002, S-003, S-009
07Opt-out prüfenMaschinenlesbare Signale und sichtbare/vertragliche Vorbehalte erfassen.§ 44b Abs. 3S-002, S-025-S-030
08Dataset-Provenienz sichernURL/Quelle, Datum, Asset-ID/Hash, Lizenz und Vorbehalt versionieren.BeweisvorsorgeS-017, S-019, S-093
09TDM-Erforderlichkeit begründenWarum Vollkopie, Dauer und Umfang technisch nötig sind.§ 44b Abs. 1/2S-002
10Lösch- und RetentionplanRohdaten, Caches, Backups, Testsets und Checkpoints differenzieren.§ 44b Abs. 2 / GovernanceS-002, S-003
11Forschungsprivileg validierenEinrichtung, Zweck, Gewinnerzielung, Unternehmenseinfluss und Ergebniszugang prüfen.§ 60dS-003
12Datenbankrechte prüfenKreative Struktur, Herstellerinvestition, wesentliche Entnahme und wiederholtes Scraping bewerten.§§ 87a-eS-004, S-011, S-054-S-057
13Softwarelizenzen prüfenCode, Notices, Copyleft, Attribution und Repository-Regeln erfassen.Software-/LizenzrechtS-012, S-013
14Modellrisiko testenMemorization-, Regurgitation- und bekannte-Werk-Tests reproduzierbar durchführen.Technische Due DiligenceS-081-S-088
15Outputregeln definierenLänge, Quellen, Figuren, Musik, Code, Wasserzeichen und Veröffentlichung festlegen.RisikosteuerungS-034, S-036
16Human Review festlegenPublishing-, Code-, Musik- und Designoutputs vor Nutzung fachlich prüfen.Governance-EmpfehlungS-017, S-018
17Anbietervertrag prüfenTraining der Inputs, Rechtezusagen, Freistellung, Ausschlüsse, Modellwechsel und Audits.VertragsprüfungS-017, S-018
18RAG-Lizenzen prüfenIngestion, Indexierung, Nutzerkreis, Zitierlänge und Volltextausgabe abdecken.Urheber-/DatenbankrechtS-001, S-011
19GPAI-Art.-53-Pflichten prüfenProviderrolle, Copyright-Policy, TDM-Signale und Trainingssummary.AI ActS-019-S-024
20Kreative Beiträge dokumentierenEntwürfe, Auswahl, Bearbeitung und menschliche Entscheidungen speichern.Eigener Output-SchutzS-038, S-062
21Incident-Prozess definierenReproduzierbare Werkübernahme sperren, untersuchen, dokumentieren und eskalieren.Governance/BeweisS-034, S-036
22Change ManagementModell-, Dataset-, System-Prompt- und RAG-Änderungen als Neuprüfungstrigger behandeln.Lifecycle-GovernanceS-017, S-019
23Quartalsweiser Legal RefreshBGH, EuGH, Rechtsmittel, AI Office, Opt-out-Standards und US-Verfahren prüfen.AktualitätS-033, S-041, S-093
24Pre-Publication-RefreshVor Buch-/Policy-Veröffentlichung alle sehr hoch markierten Punkte erneut verifizieren.Redaktionelle QualitätS-033-S-037, S-041

Freigabeentscheidung

ErgebnisBedeutung
FREIGEGEBENRechtekette, Erlaubnis und Kontrollen sind dokumentiert; Restrisiken akzeptiert.
FREIGEGEBEN MIT AUFLAGENNur für benannten Nutzerkreis, Quellen, Modellversion und Outputlimit.
PILOTBegrenzter Test ohne externe Veröffentlichung; Evidenz und Rechteklärung laufen.
BLOCKIERTFehlender rechtmäßiger Zugang, wirksamer Opt-out, unklare Rechte oder nicht beherrschbare Outputs.
NEUBEWERTUNGModell-, Daten-, Rechts- oder Vertragsänderung löst erneute Prüfung aus.

Buchrelevante Faktenkarten

F-001

FeldInhalt
AussageUrheberrecht schützt konkrete menschliche Ausdrucksformen. Ideen, Tatsachen, Methoden, Funktionalität und ein abstrakter Stil sind als solche nicht monopolisiert.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG
Voraussetzung oder EinschränkungKonkrete Werkbestandteile, Auswahl oder Anordnung können trotzdem geschützt sein.
HauptquellenS-001, S-044, S-047, S-049
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-002

FeldInhalt
AussageNach deutschem Recht ist Urheber die natürliche Person, die ein Werk als persönliche geistige Schöpfung geschaffen hat.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungDie KI selbst ist nach der geltenden Systematik kein Urheber.
HauptquellenS-001, S-045, S-049
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-003

FeldInhalt
AussageEin vollständig autonom erzeugter KI-Output ohne feststellbare menschliche freie und kreative Entscheidungen ist nach der derzeitigen deutschen und unionsrechtlichen Systematik regelmäßig nicht als Werk geschützt.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusHERRSCHENDE EINORDNUNG / OFFENE HÖCHSTRICHTERLICHE SPEZIALFRAGE
Voraussetzung oder EinschränkungEine spezifische EuGH- oder BGH-Grundsatzentscheidung zu generativen Outputs fehlt am Stichtag.
HauptquellenS-001, S-038, S-039, S-045, S-049, S-096
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-004

FeldInhalt
AussageDer Einsatz von KI als Werkzeug schließt Schutz nicht aus. Menschlich geschaffene Auswahl, Anordnung, Überarbeitung oder konkret gesteuerte Ausdruckselemente können geschützt sein.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGSSYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungGeschützt ist nur der nachweisbar menschlich geprägte Teil.
HauptquellenS-001, S-038, S-045, S-062, S-064
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-005

FeldInhalt
AussageEin langer oder detaillierter Prompt begründet nicht automatisch Urheberschaft am Output. Maßgeblich ist die kreative Kontrolle über den konkreten Ausdruck.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusOFFENE RECHTSFRAGE / ÜBERTRAGBARE BEHÖRDENPOSITION
Voraussetzung oder EinschränkungIteratives Prompting und Nachbearbeitung können Indizien sein, garantieren aber keinen Schutz.
HauptquellenS-038, S-039, S-045, S-062, S-064
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-006

FeldInhalt
AussageDie urheberrechtliche Prüfung muss Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Modelltraining, Modellzustand, Inferenz und konkrete Ausgabe getrennt bewerten.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusEIGENE SYNTHESE AUS RECHT, TECHNIK UND VERFAHREN
Voraussetzung oder EinschränkungEine Rechtfertigung in einer Phase legalisiert nicht automatisch andere Phasen.
HauptquellenS-002, S-009, S-034, S-036, S-063, S-089, S-091
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-007

FeldInhalt
AussageÖffentliche Abrufbarkeit bedeutet weder Gemeinfreiheit noch eine generelle Erlaubnis zur Speicherung, Datensatzbildung oder zum Training.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungEine Lizenz oder gesetzliche Schranke kann einzelne Nutzungen dennoch erlauben.
HauptquellenS-001, S-002, S-009, S-010
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-008

FeldInhalt
Aussage§ 44b UrhG erlaubt unter Voraussetzungen Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke für automatisierte Analysen zur Informationsgewinnung.
BedeutungGrundlage für ein Kapitel, das § 44b als begrenzte Schranke statt als KI-Freibrief erklärt.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungOb sämtliche Phasen generativen Modelltrainings und ein dauerhaftes Modell erfasst sind, ist nicht höchstrichterlich abschließend geklärt.
HauptquellenS-002, S-006, S-009, S-032, S-033
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikohoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-009

FeldInhalt
AussageRechtmäßiger Zugang ist eine eigenständige Voraussetzung der allgemeinen und wissenschaftlichen TDM-Schranken.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungTechnische Erreichbarkeit allein genügt nicht sicher; Paywalls, Zugangsbeschränkungen, Piraterie und Schutzmaßnahmen sind gesondert zu prüfen.
HauptquellenS-002, S-003, S-005, S-009
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-010

FeldInhalt
AussageNach § 44b Abs. 2 UrhG sind TDM-Kopien zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungDie Anwendung auf Langzeit-Datasets, Checkpoints und Modellzustände ist praktisch und rechtlich streitanfällig.
HauptquellenS-002, S-006
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikohoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-011

FeldInhalt
AussageDie allgemeine TDM-Schranke greift nicht, wenn der Rechteinhaber die Nutzung wirksam vorbehalten hat.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungVorbehalt, Berechtigung, Zeitpunkt und Zuordnung zum konkreten Werk müssen nachweisbar sein.
HauptquellenS-002, S-009
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-012

FeldInhalt
AussageBei online verfügbaren Werken ist der Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 Satz 2 UrhG nur wirksam, wenn er maschinenlesbar erklärt wird.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungEin universeller technischer Einzelstandard ist im Gesetz nicht vorgeschrieben.
HauptquellenS-002, S-006, S-008, S-009
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikohoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-013

FeldInhalt
AussageW3C TDMRep, Robots-Regeln und IPTC-Metadaten sind technische Instrumente, aber jeweils kein gesetzlicher Allein-Safe-Harbor.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusTECHNISCHE UND RECHTLICHE SYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungWirksamkeit hängt von Signal, Inhalt, Zeitpunkt, Werkbezug und Auslegung ab.
HauptquellenS-002, S-025, S-026, S-028, S-029, S-030
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikohoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-014

FeldInhalt
AussageRFC 9309 stellt ausdrücklich klar, dass robots.txt keine Zugangsautorisierung erteilt.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusTECHNISCHER STANDARD
Voraussetzung oder EinschränkungEin nicht blockierter Crawler ist daher keine urheberrechtliche Lizenz.
HauptquellenS-026
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-015

FeldInhalt
AussageDas LG Hamburg wies 2024 die Klage gegen LAION ab und stützte sich im konkreten Datensatzfall auf die Forschungs-TDM-Schranke; § 44b ließ es offen.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusRECHTSPRECHUNG - ERSTE INSTANZ
Voraussetzung oder EinschränkungDer Fall betraf den Download eines Fotos zur Erstellung eines Bild-Text-Datensatzes, nicht das spätere Modelltraining.
HauptquellenS-031, S-040, S-094
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-016

FeldInhalt
AussageDas OLG Hamburg bestätigte 2025 die Klageabweisung und hielt § 44b im konkreten Datensatzfall für anwendbar; der damalige natürlichsprachliche Vorbehalt war nach seiner Bewertung nicht maschinenlesbar.
BedeutungAktuelles Gerichtsbeispiel für Maschinenlesbarkeit und die Grenzen natürlichsprachlicher Hinweise.
Rechts-/FaktenstatusRECHTSPRECHUNG - NICHT RECHTSKRÄFTIG
Voraussetzung oder EinschränkungDie Revision ist zugelassen.
HauptquellenS-032
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-017

FeldInhalt
AussageDer BGH verhandelt die Revision I ZR 281/25 am 3. September 2026. Am Recherchestichtag 7. August 2026 liegt keine BGH-Entscheidung vor.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusANHÄNGIGES VERFAHREN
Voraussetzung oder EinschränkungVor Buchveröffentlichung zwingend aktualisieren.
HauptquellenS-033
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-018

FeldInhalt
AussageDie Hamburger Entscheidungen bestätigen keine pauschale Erlaubnis jedes KI-Trainings, weil der Streitgegenstand auf die Datensatzerstellung begrenzt ist.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusSACHVERHALTSABGRENZUNG / EIGENE SYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungÜbertragungen auf Modellparameter oder Outputs müssen ausdrücklich als offen gekennzeichnet werden.
HauptquellenS-031, S-032, S-033
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikohoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-019

FeldInhalt
Aussage§ 60d UrhG privilegiert TDM für wissenschaftliche Forschung durch bestimmte Forschungseinrichtungen und Kulturerbeeinrichtungen sowie begrenzt durch einzelne Forscher.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungKommerzielle Unternehmen können die Schranke nicht allein durch ein Forschungslabel beanspruchen.
HauptquellenS-003, S-006, S-009
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-020

FeldInhalt
AussageEin Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 verdrängt die Forschungs-TDM-Schranke des § 60d nicht.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungBegünstigtenkreis, Forschungszweck, rechtmäßiger Zugang, Sicherheits- und Speicherregeln müssen vollständig erfüllt sein.
HauptquellenS-003, S-009
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-021

FeldInhalt
AussageBestimmender Einfluss eines privaten Unternehmens oder bevorzugter Zugang zu Forschungsergebnissen kann die Privilegierung einer Forschungseinrichtung ausschließen.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungFinanzierung allein entscheidet nicht; Einfluss- und Zugangsstruktur sind konkret zu prüfen.
HauptquellenS-003, S-006
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-022

FeldInhalt
AussageTDM-Schranken erlauben nicht automatisch die spätere Ausgabe geschützter Werkteile.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGSSYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungOutput-Vervielfältigung, Bearbeitung und öffentliche Wiedergabe sind eigenständig zu prüfen.
HauptquellenS-001, S-002, S-009, S-034, S-036
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-023

FeldInhalt
AussageDas LG München I nahm 2025 im GEMA-OpenAI-Verfahren für bestimmte Liedtexte eine Memorisierung und Vervielfältigung in GPT-4 und GPT-4o an.
BedeutungBeispiel für die strenge Münchner Linie zu Memorisierung und Modellkopien.
Rechts-/FaktenstatusRECHTSPRECHUNG - ERSTE INSTANZ
Voraussetzung oder EinschränkungDie Entscheidung ist nicht rechtskräftig und technisch nicht pauschal auf alle Modelle übertragbar.
HauptquellenS-034, S-035
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-024

FeldInhalt
AussageDas LG München I wertete die in diesem Verfahren erzeugten werkhaltigen Liedtext-Outputs als Rechtsverletzungen und ordnete die Verantwortung auf dem konkreten Sachverhalt den Betreiberinnen zu.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusRECHTSPRECHUNG - ERSTE INSTANZ
Voraussetzung oder EinschränkungPromptgestaltung, Produktkontrolle und Reproduzierbarkeit waren fallentscheidend.
HauptquellenS-034, S-035
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-025

FeldInhalt
AussageDas LG München I stellte 2026 im Suno-Verfahren auf dem konkreten Sachverhalt Rechtsverletzungen beim US-Training, im Modellzustand in Deutschland und bei wiedererkennbaren Musikoutputs fest.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusRECHTSPRECHUNG - ERSTE INSTANZ
Voraussetzung oder EinschränkungDas Urteil ist nicht rechtskräftig; Stream-Ripping und konkrete Beweisergebnisse prägten den Fall.
HauptquellenS-036, S-037
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-026

FeldInhalt
AussageDie Münchner Urteile bilden eine strenge erstinstanzliche Linie, sind aber noch keine höchstrichterlich gefestigte deutsche Rechtslage.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusRECHTSPRECHUNGSSYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungRechtsmittel und mögliche spätere EuGH-/BGH-Vorgaben können die Einordnung verändern.
HauptquellenS-034, S-035, S-036, S-037
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-027

FeldInhalt
AussageC-250/25 Like Company gegen Google Ireland ist das erste ausdrückliche EuGH-Vorlageverfahren zu LLM-Training, TDM, Chatbot-Outputs und Presseverlegerrechten.
BedeutungAufhänger für die noch offene europäische Leitentscheidung.
Rechts-/FaktenstatusANHÄNGIGES VERFAHREN
Voraussetzung oder EinschränkungAm 7. August 2026 liegt noch kein Urteil vor.
HauptquellenS-041, S-042
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-028

FeldInhalt
AussageDie unionsrechtliche Reichweite von Art. 4 DSM-Richtlinie für generatives Modelltraining ist am Stichtag nicht abschließend vom EuGH geklärt.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusOFFENE RECHTSFRAGE
Voraussetzung oder EinschränkungNationale Urteile müssen die unionsrechtlichen Vorgaben beachten.
HauptquellenS-009, S-041, S-042, S-090, S-092
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-029

FeldInhalt
AussageOb Modellgewichte selbst Vervielfältigungsstücke geschützter Werke sind, lässt sich nicht abstrakt für jedes Modell beantworten.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusOFFENE RECHTS- UND TATSACHENFRAGE
Voraussetzung oder EinschränkungEntscheidend sind technischer Nachweis, Rekonstruktionsmöglichkeit, konkrete Werke und Rechtsmaßstab.
HauptquellenS-034, S-036, S-081, S-082, S-089, S-091
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-030

FeldInhalt
AussageEmpirische Forschung zeigt, dass Sprach- und Diffusionsmodelle in bestimmten Konstellationen Trainingsbeispiele memorisieren und extrahierbar wiedergeben können.
BedeutungTechnischer Beleg gegen die pauschale Behauptung, Modelle könnten nie Trainingsdaten wiedergeben.
Rechts-/FaktenstatusWISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTAND
Voraussetzung oder EinschränkungDie Häufigkeit ist modell-, datensatz-, duplikations- und promptabhängig.
HauptquellenS-081, S-082, S-085, S-086
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-031

FeldInhalt
AussageSeltene oder häufig duplizierte Sequenzen können ein erhöhtes Memorization- und Extraktionsrisiko aufweisen.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusWISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTAND
Voraussetzung oder EinschränkungEin technischer Befund ist noch keine automatische rechtliche Verletzungsfeststellung.
HauptquellenS-081, S-082, S-083, S-087
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-032

FeldInhalt
AussageDeduplizierung kann Memorization und extrahierbare Reproduktion reduzieren, beseitigt das Risiko aber nicht sicher.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusWISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTAND
Voraussetzung oder EinschränkungDeduplizierung ersetzt weder Rechteklärung noch Outputtests.
HauptquellenS-083, S-084
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-033

FeldInhalt
AussageDie eigene urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines KI-Outputs und eine mögliche Verletzung fremder Rechte sind zwei getrennte Fragen.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungAuch ein selbst ungeschützter Output kann geschützte Werkteile übernehmen.
HauptquellenS-001, S-034, S-036, S-043
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-034

FeldInhalt
AussageSchon kleine Werkteile können geschützt sein, wenn sie die Originalität des Werks ausdrücken; eine starre Wort- oder Sekundenzahl existiert im EU-Recht nicht.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusRECHTSPRECHUNG
Voraussetzung oder EinschränkungBei Musik, Text, Bild und Code ist eine konkrete Ausdrucksanalyse nötig.
HauptquellenS-043, S-051
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-035

FeldInhalt
AussageEin abstrakter Künstlerstil ist grundsätzlich nicht als solcher urheberrechtlich geschützt.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGSSYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungKonkrete Bild-, Text- oder Musikbestandteile sowie Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht können dennoch betroffen sein.
HauptquellenS-001, S-044, S-047, S-049
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-036

FeldInhalt
AussageRAG vermeidet ein erneutes Basistraining, ist aber nicht urheberrechtsfrei: Ingestion, Chunking, Embeddings, Speicherung, Abruf und Ausgabe können rechtlich relevante Nutzungen sein.
BedeutungPraxisbrücke zwischen Urheberrecht und unternehmensinternen Wissenssystemen.
Rechts-/FaktenstatusTECHNISCH-RECHTLICHE SYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungLizenzumfang, Nutzerkreis und Outputgrenzen sind entscheidend.
HauptquellenS-001, S-010, S-011, S-089, S-091
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-037

FeldInhalt
AussageDatenbankrecht kann eingreifen, obwohl einzelne Fakten oder Daten nicht urheberrechtlich geschützt sind.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungGeschützt sein können kreative Auswahl/Anordnung oder eine wesentliche Investition in Beschaffung, Prüfung oder Darstellung.
HauptquellenS-011, S-046, S-054
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-038

FeldInhalt
AussageInvestitionen in das bloße Erzeugen von Daten zählen nach der EuGH-Rechtsprechung nicht ohne Weiteres als Investitionen in die Beschaffung für das sui-generis-Datenbankrecht.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusRECHTSPRECHUNG
Voraussetzung oder EinschränkungGemischte Investitionen sind aufzuteilen und zu belegen.
HauptquellenS-054
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-039

FeldInhalt
AussageAuch wiederholte und systematische Entnahmen unwesentlicher Datenbankteile können unzulässig sein, wenn sie die normale Auswertung beeinträchtigen oder Interessen unzumutbar verletzen.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG
Voraussetzung oder EinschränkungQuantitative und qualitative Wesentlichkeit bleibt einzelfallbezogen.
HauptquellenS-011, S-055, S-056, S-057
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-040

FeldInhalt
Aussage§ 87c UrhG erstreckt die TDM-Schranken unter Voraussetzungen auf das Datenbankherstellerrecht.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungRechte an einzelnen Inhalten, Verträge und technische Schutzmaßnahmen bleiben separat zu prüfen.
HauptquellenS-004, S-011
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-041

FeldInhalt
AussageBei Software sind Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat als solche nicht urheberrechtlich geschützt; konkreter Quellcode kann es sein.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG
Voraussetzung oder EinschränkungLizenzpflichten und Schutz von Codebestandteilen bleiben davon unberührt.
HauptquellenS-012, S-044, S-047
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-042

FeldInhalt
AussageCode-Assistenten können Lizenz- und Verletzungsrisiken erzeugen, wenn sie geschützte Codepassagen, Notices oder lizenzpflichtige Bestandteile reproduzieren.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusPRAXISSYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungSubstanzielle Ähnlichkeit, Herkunft, Lizenztyp und Veröffentlichungskontext sind konkret zu prüfen.
HauptquellenS-012, S-013, S-063
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-043

FeldInhalt
AussageArt. 53 Abs. 1 lit. c und d AI Act verpflichtet GPAI-Anbieter zu einer Copyright-Compliance-Policy und zu einer öffentlichen Zusammenfassung der Trainingsinhalte.
BedeutungSchnittstelle zum AI-Act-Dossier und zur GPAI-Governance.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT
Voraussetzung oder EinschränkungDie Pflichten gelten auf Modellebene und ersetzen keine urheberrechtliche Erlaubnis.
HauptquellenS-019, S-023, S-024
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-044

FeldInhalt
AussageDer GPAI Code of Practice ist ein freiwilliges Compliance-Instrument; sein Copyright-Kapitel konkretisiert mögliche Maßnahmen, ist aber keine gesetzliche Schranke.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusOFFIZIELLE UMSETZUNGSHILFE
Voraussetzung oder EinschränkungAuch Unterzeichner müssen das materielle Urheberrecht einhalten.
HauptquellenS-020
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-045

FeldInhalt
AussageDie öffentliche Trainingsinhaltszusammenfassung des AI Act ist keine Werk-für-Werk-Rechteliste und legalisiert Trainingsquellen nicht.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT / OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION
Voraussetzung oder EinschränkungSie verbessert Transparenz, löst aber Beweis- und Lizenzfragen nicht vollständig.
HauptquellenS-019, S-021, S-022, S-024
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-046

FeldInhalt
AussageDas U.S. Copyright Office und der D.C. Circuit verlangen für US-Copyright menschliche Urheberschaft; rein autonom erzeugtes Material ist nicht registrierbar.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusUS-BEHÖRDENPOSITION / US-RECHTSPRECHUNG
Voraussetzung oder EinschränkungMenschliche Beiträge, Auswahl, Anordnung und Bearbeitung können geschützt sein.
HauptquellenS-062, S-064, S-065, S-066
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-047

FeldInhalt
AussageDer U.S. Supreme Court lehnte am 2. März 2026 die Annahme von Thaler v. Perlmutter ab; damit blieb das Berufungsurteil bestehen, ohne eigene Sachentscheidung des Supreme Court.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusUS-VERFAHRENSSTAND
Voraussetzung oder EinschränkungEine Certiorari-Ablehnung bestätigt nicht jede Begründung als Supreme-Court-Präzedenz.
HauptquellenS-065, S-066, S-097
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikoniedrig
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-048

FeldInhalt
AussageDas U.S. Copyright Office bewertet Fair Use bei generativem Training fallbezogen; Quelle der Kopien, Zweck, Outputschutz und Marktfolgen sind zentral.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusOFFIZIELLE US-BEHÖRDENPOSITION
Voraussetzung oder EinschränkungNichtkommerzielles Forschungstraining kann günstiger, piratisch beschafftes Material und marktsubstituierende Outputs können ungünstiger bewertet werden.
HauptquellenS-063, S-066, S-076
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikomittel
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-049

FeldInhalt
AussageThomson Reuters, Bartz und Kadrey zeigen, dass US-Fair-Use-Ergebnisse vom konkreten Produkt, der Beschaffung und der Beweisführung zum Marktschaden abhängen.
BedeutungBeleg dafür, dass US-Fair-Use-Fälle keine einfache einheitliche Linie bilden.
Rechts-/FaktenstatusUS-RECHTSPRECHUNGSSYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungBartz endete für bestimmte Piraterieansprüche in einem Vergleich; ein Vergleich ist kein allgemeines Trainingspräjudiz.
HauptquellenS-068, S-069, S-070, S-071, S-072, S-073, S-098
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikohoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

F-050

FeldInhalt
AussageUS-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmensprüfung bleibt phasen-, quellen-, rechtsraum- und use-case-bezogen.
BedeutungBelastbare Einzelaussage für Faktenkasten, Kapitelbeleg oder Praxisbeispiel; die Einschränkung muss im Buch erhalten bleiben.
Rechts-/FaktenstatusGELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESE
Voraussetzung oder EinschränkungVor Veröffentlichung sind BGH I ZR 281/25, EuGH C-250/25 und die Rechtsmittel gegen die Münchner Urteile erneut zu prüfen.
HauptquellenS-002, S-009, S-033, S-034, S-036, S-041, S-063, S-076
Exakte FundstelleSiehe Quellenregister und Belegmatrix.
Zuletzt geprüft07.08.2026
Aktualisierungsrisikosehr hoch
Mögliche BuchverwendungFaktenkasten, Mythosprüfung, Fallanalyse oder Grundlage einer Handlungsempfehlung.

Kurze belegbare Originalzitate

Die Zitate sind bewusst kurz. Sie ersetzen nicht die Lektüre des Kontexts und dürfen bei späterer Buchverwendung nur mit Fundstelle und rechtlicher Zitierprüfung übernommen werden.

QuelleKurzzitatFundstelleBuchkontext
§ 44b Abs. 1 UrhG"automatisierte Analyse ... um daraus Informationen ... zu gewinnen"S-002, § 44b Abs. 1Definition des TDM; gekürzt.
§ 44b Abs. 3 UrhG"bei online zugänglichen Werken nur wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt"S-002, § 44b Abs. 3Maschinenlesbarer Rechtevorbehalt; gekürzt.
EuGH Painer"freie und kreative Entscheidungen"S-045, Rn. 89 ff.Kern des Originalitätsmaßstabs.
RFC 9309"not a form of access authorization"S-026robots.txt erteilt keine Zugangsberechtigung.
AI Act Art. 53"policy to comply with Union copyright law"S-019, Art. 53(1)(c)Copyright-Policy der GPAI-Anbieter; englische Kurzfassung.

Glossar

Werk
Hinreichend präzise und objektiv identifizierbarer Ausdruck einer eigenen geistigen Schöpfung.
Urheber
Natürliche Person, die ein Werk geschaffen hat; generative KI ist nach deutschem Recht kein Urheber.
Vervielfältigung
Unmittelbare oder mittelbare, vorübergehende oder dauerhafte Festlegung eines geschützten Ausdrucks.
Bearbeitung/Umgestaltung
Veränderter Ausdruck, der geschützte Elemente eines vorbestehenden Werks übernimmt.
Öffentliche Zugänglichmachung
Bereitstellung für Mitglieder der Öffentlichkeit an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl.
Öffentliche Wiedergabe
Unkörperliche Verwertung gegenüber einem Publikum; unionsrechtlicher Oberbegriff.
Text und Data Mining (TDM)
Automatisierte Analyse digitaler oder digitalisierter Werke zur Informationsgewinnung über Muster, Trends oder Korrelationen.
Rechtmäßiger Zugang
Rechtlich zulässiger Zugang etwa über frei erreichbare Quelle, Vertrag oder Lizenz; keine automatische Nutzungslizenz.
Rechtevorbehalt/Opt-out
Erklärung, mit der Rechteinhaber die allgemeine TDM-Schranke ausschließen können.
Maschinenlesbar
Von automatisierten Systemen technisch auswertbar; ohne universellen gesetzlichen Einzelstandard.
Korpus
Für Analyse oder Training zusammengestellte Sammlung von Werken, Daten und Metadaten.
Dataset
Strukturierte Datensammlung; kann Werke, Links, Merkmale, Labels oder Embeddings enthalten.
Training
Optimierung von Modellparametern anhand von Beispieldaten.
Pretraining
Breites Basistraining eines Modells auf großen Datenmengen.
Fine-Tuning
Weitere Anpassung eines vortrainierten Modells an Domäne, Stil oder Aufgabe.
Inferenz
Nutzung eines trainierten Modells zur Erzeugung oder Bewertung eines Outputs.
RAG
Retrieval-Augmented Generation: Abruf externer Inhalte zur Kontextanreicherung einer Antwort.
Embedding
Numerische Repräsentation eines Inhalts; rechtliche Einordnung hängt vom Ausdrucks- und Rekonstruktionsgehalt ab.
Vektordatenbank
Datenbank zur Speicherung und Ähnlichkeitssuche numerischer Repräsentationen.
Modellgewicht/Parameter
Gelernter numerischer Wert eines Modells; urheberrechtliche Kopieneigenschaft ist umstritten.
Checkpoint
Zwischen- oder Endzustand eines trainierten Modells, der Parameter speichert.
Memorisierung
Trainingsspezifische Festlegung von Inhalten, die unter Umständen reproduzierbar sind.
Extrahierbare Memorisierung
Trainingsinhalt, der durch geeignete Modellabfragen wiedergewonnen werden kann.
Regurgitation
Nahezu wörtliche oder werknahe Wiedergabe von Trainingsmaterial im Output.
Output
Vom System erzeugter Text, Code, Bild, Audio, Video oder sonstiger Inhalt.
Prompt
Nutzer- oder Systemeingabe, die eine Generierung steuert.
System-Prompt
Vom Anbieter oder Betreiber vorgegebene Instruktion, die Nutzerinteraktion überlagert.
Datenbankwerk
Urheberrechtlich geschützte kreative Auswahl oder Anordnung von Daten.
Sui-generis-Datenbankrecht
Leistungsschutz für wesentliche Investitionen in Beschaffung, Prüfung oder Darstellung einer Datenbank.
Entnahme
Übertragung von Datenbankinhalten auf ein anderes Medium.
Wiederverwendung
Öffentliche Bereitstellung von Datenbankinhalten.
Presseveröffentlichung
Journalistische Sammlung im Sinne des Presseverlegerrechts.
Pastiche
Schranke für bestimmte Auseinandersetzungen mit vorbestehendem Material; kein allgemeiner KI-Freibrief.
Zitat
Übernahme zur geistigen Auseinandersetzung mit Quellenangabe und zweckangemessenem Umfang.
Fair Use
US-amerikanische offene Schranke anhand vier gesetzlicher Faktoren.
Drei-Stufen-Test
Schranken dürfen nur Sonderfälle betreffen, normale Verwertung nicht beeinträchtigen und Interessen nicht unzumutbar verletzen.
Technische Schutzmaßnahme
Technik zur Kontrolle geschützter Nutzungen, deren Umgehung eigenständig verboten sein kann.
Copyright Management Information
Elektronische Informationen zu Werk, Urheber, Rechteinhaber oder Nutzungsbedingungen.
Provenienz
Dokumentierte Herkunft, Rechtekette und Verarbeitungsgeschichte von Daten und Inhalten.
Human-in-the-loop
Menschliche Beteiligung; für Urheberschaft zählt kreative Ergebnisprägung, nicht bloße Anwesenheit.
Machine Unlearning
Techniken zur nachträglichen Reduzierung oder Entfernung des Einflusses bestimmter Trainingsdaten.
GPAI-Modell
General-Purpose-AI-Modell im Sinne des AI Act mit eigenem Pflichtenregime.
Trainingsinhaltszusammenfassung
Öffentliche, aggregierte Übersicht nach Art. 53 Abs. 1 lit. d AI Act.
Copyright-Policy nach AI Act
Organisatorische Strategie eines GPAI-Anbieters zur Einhaltung des Unionsurheberrechts.
Freistellung
Vertragliche Zusage, bestimmte Ansprüche oder Kosten zu übernehmen; beseitigt Rechte Dritter nicht.
Output-Filter
Technische Kontrolle zur Vermeidung werknaher oder anderweitig unzulässiger Ausgaben.

Beleg- und Quellenmatrix

Fakten-IDAussage (gekürzt)QuelleFundstelleBelegstärke
F-001Urheberrecht schützt konkrete menschliche Ausdrucksformen. Ideen, Tatsachen, Methoden, Funktionalität und ein abstr...S-001§§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101sehr hoch
F-001Urheberrecht schützt konkrete menschliche Ausdrucksformen. Ideen, Tatsachen, Methoden, Funktionalität und ein abstr...S-044Rn. 35-51sehr hoch
F-001Urheberrecht schützt konkrete menschliche Ausdrucksformen. Ideen, Tatsachen, Methoden, Funktionalität und ein abstr...S-047Rn. 33-46sehr hoch
F-001Urheberrecht schützt konkrete menschliche Ausdrucksformen. Ideen, Tatsachen, Methoden, Funktionalität und ein abstr...S-049Rn. 29-35sehr hoch
F-002Nach deutschem Recht ist Urheber die natürliche Person, die ein Werk als persönliche geistige Schöpfung geschaffen ...S-001§§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101sehr hoch
F-002Nach deutschem Recht ist Urheber die natürliche Person, die ein Werk als persönliche geistige Schöpfung geschaffen ...S-045Rn. 87-99sehr hoch
F-002Nach deutschem Recht ist Urheber die natürliche Person, die ein Werk als persönliche geistige Schöpfung geschaffen ...S-049Rn. 29-35sehr hoch
F-003Ein vollständig autonom erzeugter KI-Output ohne feststellbare menschliche freie und kreative Entscheidungen ist na...S-001§§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101sehr hoch
F-003Ein vollständig autonom erzeugter KI-Output ohne feststellbare menschliche freie und kreative Entscheidungen ist na...S-038Entscheidungsgründesehr hoch
F-003Ein vollständig autonom erzeugter KI-Output ohne feststellbare menschliche freie und kreative Entscheidungen ist na...S-039Gesamtdokumenthoch
F-003Ein vollständig autonom erzeugter KI-Output ohne feststellbare menschliche freie und kreative Entscheidungen ist na...S-045Rn. 87-99sehr hoch
F-003Ein vollständig autonom erzeugter KI-Output ohne feststellbare menschliche freie und kreative Entscheidungen ist na...S-049Rn. 29-35sehr hoch
F-003Ein vollständig autonom erzeugter KI-Output ohne feststellbare menschliche freie und kreative Entscheidungen ist na...S-096Gesamtdokumenthoch
F-004Der Einsatz von KI als Werkzeug schließt Schutz nicht aus. Menschlich geschaffene Auswahl, Anordnung, Überarbeitung...S-001§§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101sehr hoch
F-004Der Einsatz von KI als Werkzeug schließt Schutz nicht aus. Menschlich geschaffene Auswahl, Anordnung, Überarbeitung...S-038Entscheidungsgründesehr hoch
F-004Der Einsatz von KI als Werkzeug schließt Schutz nicht aus. Menschlich geschaffene Auswahl, Anordnung, Überarbeitung...S-045Rn. 87-99sehr hoch
F-004Der Einsatz von KI als Werkzeug schließt Schutz nicht aus. Menschlich geschaffene Auswahl, Anordnung, Überarbeitung...S-062S. 7-40hoch
F-004Der Einsatz von KI als Werkzeug schließt Schutz nicht aus. Menschlich geschaffene Auswahl, Anordnung, Überarbeitung...S-064Gesamtdokumenthoch
F-005Ein langer oder detaillierter Prompt begründet nicht automatisch Urheberschaft am Output. Maßgeblich ist die kreati...S-038Entscheidungsgründesehr hoch
F-005Ein langer oder detaillierter Prompt begründet nicht automatisch Urheberschaft am Output. Maßgeblich ist die kreati...S-039Gesamtdokumenthoch
F-005Ein langer oder detaillierter Prompt begründet nicht automatisch Urheberschaft am Output. Maßgeblich ist die kreati...S-045Rn. 87-99sehr hoch
F-005Ein langer oder detaillierter Prompt begründet nicht automatisch Urheberschaft am Output. Maßgeblich ist die kreati...S-062S. 7-40hoch
F-005Ein langer oder detaillierter Prompt begründet nicht automatisch Urheberschaft am Output. Maßgeblich ist die kreati...S-064Gesamtdokumenthoch
F-006Die urheberrechtliche Prüfung muss Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Modelltraining, Modellzustand, Inferenz...S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-006Die urheberrechtliche Prüfung muss Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Modelltraining, Modellzustand, Inferenz...S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-006Die urheberrechtliche Prüfung muss Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Modelltraining, Modellzustand, Inferenz...S-034insb. Rn. 155 ff., 233 ff., 291 ff.sehr hoch
F-006Die urheberrechtliche Prüfung muss Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Modelltraining, Modellzustand, Inferenz...S-036insb. Rn. 111 ff., 277 ff., 430 ff.sehr hoch
F-006Die urheberrechtliche Prüfung muss Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Modelltraining, Modellzustand, Inferenz...S-063Gesamtdokumenthoch
F-006Die urheberrechtliche Prüfung muss Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Modelltraining, Modellzustand, Inferenz...S-089Gesamtdokumenthoch
F-006Die urheberrechtliche Prüfung muss Datenbeschaffung, Datensatzaufbereitung, Modelltraining, Modellzustand, Inferenz...S-091Gesamtdokumenthoch
F-007Öffentliche Abrufbarkeit bedeutet weder Gemeinfreiheit noch eine generelle Erlaubnis zur Speicherung, Datensatzbild...S-001§§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101sehr hoch
F-007Öffentliche Abrufbarkeit bedeutet weder Gemeinfreiheit noch eine generelle Erlaubnis zur Speicherung, Datensatzbild...S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-007Öffentliche Abrufbarkeit bedeutet weder Gemeinfreiheit noch eine generelle Erlaubnis zur Speicherung, Datensatzbild...S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-007Öffentliche Abrufbarkeit bedeutet weder Gemeinfreiheit noch eine generelle Erlaubnis zur Speicherung, Datensatzbild...S-010Art. 2, 3, 5sehr hoch
F-008§ 44b UrhG erlaubt unter Voraussetzungen Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke für automatisierte Analys...S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-008§ 44b UrhG erlaubt unter Voraussetzungen Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke für automatisierte Analys...S-006insb. Begründung zu Art. 1 Nr. 14 und Nr. 22sehr hoch
F-008§ 44b UrhG erlaubt unter Voraussetzungen Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke für automatisierte Analys...S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-008§ 44b UrhG erlaubt unter Voraussetzungen Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke für automatisierte Analys...S-032Gesamtdokumenthoch
F-008§ 44b UrhG erlaubt unter Voraussetzungen Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke für automatisierte Analys...S-033Gesamtdokumenthoch
F-009Rechtmäßiger Zugang ist eine eigenständige Voraussetzung der allgemeinen und wissenschaftlichen TDM-Schranken.S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-009Rechtmäßiger Zugang ist eine eigenständige Voraussetzung der allgemeinen und wissenschaftlichen TDM-Schranken.S-003§ 60d Abs. 1-5sehr hoch
F-009Rechtmäßiger Zugang ist eine eigenständige Voraussetzung der allgemeinen und wissenschaftlichen TDM-Schranken.S-005§ 95bsehr hoch
F-009Rechtmäßiger Zugang ist eine eigenständige Voraussetzung der allgemeinen und wissenschaftlichen TDM-Schranken.S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-010Nach § 44b Abs. 2 UrhG sind TDM-Kopien zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich si...S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-010Nach § 44b Abs. 2 UrhG sind TDM-Kopien zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich si...S-006insb. Begründung zu Art. 1 Nr. 14 und Nr. 22sehr hoch
F-011Die allgemeine TDM-Schranke greift nicht, wenn der Rechteinhaber die Nutzung wirksam vorbehalten hat.S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-011Die allgemeine TDM-Schranke greift nicht, wenn der Rechteinhaber die Nutzung wirksam vorbehalten hat.S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-012Bei online verfügbaren Werken ist der Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 Satz 2 UrhG nur wirksam, wenn er maschine...S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-012Bei online verfügbaren Werken ist der Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 Satz 2 UrhG nur wirksam, wenn er maschine...S-006insb. Begründung zu Art. 1 Nr. 14 und Nr. 22sehr hoch
F-012Bei online verfügbaren Werken ist der Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 Satz 2 UrhG nur wirksam, wenn er maschine...S-008Nr. 6 zu § 44b Abs. 3sehr hoch
F-012Bei online verfügbaren Werken ist der Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 Satz 2 UrhG nur wirksam, wenn er maschine...S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-013W3C TDMRep, Robots-Regeln und IPTC-Metadaten sind technische Instrumente, aber jeweils kein gesetzlicher Allein-Saf...S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-013W3C TDMRep, Robots-Regeln und IPTC-Metadaten sind technische Instrumente, aber jeweils kein gesetzlicher Allein-Saf...S-025Gesamtdokumenthoch
F-013W3C TDMRep, Robots-Regeln und IPTC-Metadaten sind technische Instrumente, aber jeweils kein gesetzlicher Allein-Saf...S-026Gesamtdokumenthoch
F-013W3C TDMRep, Robots-Regeln und IPTC-Metadaten sind technische Instrumente, aber jeweils kein gesetzlicher Allein-Saf...S-028Gesamtdokumenthoch
F-013W3C TDMRep, Robots-Regeln und IPTC-Metadaten sind technische Instrumente, aber jeweils kein gesetzlicher Allein-Saf...S-029Gesamtdokumenthoch
F-013W3C TDMRep, Robots-Regeln und IPTC-Metadaten sind technische Instrumente, aber jeweils kein gesetzlicher Allein-Saf...S-030Gesamtdokumenthoch
F-014RFC 9309 stellt ausdrücklich klar, dass robots.txt keine Zugangsautorisierung erteilt.S-026Gesamtdokumenthoch
F-015Das LG Hamburg wies 2024 die Klage gegen LAION ab und stützte sich im konkreten Datensatzfall auf die Forschungs-TD...S-031insb. Rn. 42-105sehr hoch
F-015Das LG Hamburg wies 2024 die Klage gegen LAION ab und stützte sich im konkreten Datensatzfall auf die Forschungs-TD...S-040Gesamtdokumenthoch
F-015Das LG Hamburg wies 2024 die Klage gegen LAION ab und stützte sich im konkreten Datensatzfall auf die Forschungs-TD...S-094Gesamtdokumenthoch
F-016Das OLG Hamburg bestätigte 2025 die Klageabweisung und hielt § 44b im konkreten Datensatzfall für anwendbar; der da...S-032Gesamtdokumenthoch
F-017Der BGH verhandelt die Revision I ZR 281/25 am 3. September 2026. Am Recherchestichtag 7. August 2026 liegt keine B...S-033Gesamtdokumenthoch
F-018Die Hamburger Entscheidungen bestätigen keine pauschale Erlaubnis jedes KI-Trainings, weil der Streitgegenstand auf...S-031insb. Rn. 42-105sehr hoch
F-018Die Hamburger Entscheidungen bestätigen keine pauschale Erlaubnis jedes KI-Trainings, weil der Streitgegenstand auf...S-032Gesamtdokumenthoch
F-018Die Hamburger Entscheidungen bestätigen keine pauschale Erlaubnis jedes KI-Trainings, weil der Streitgegenstand auf...S-033Gesamtdokumenthoch
F-019§ 60d UrhG privilegiert TDM für wissenschaftliche Forschung durch bestimmte Forschungseinrichtungen und Kulturerbee...S-003§ 60d Abs. 1-5sehr hoch
F-019§ 60d UrhG privilegiert TDM für wissenschaftliche Forschung durch bestimmte Forschungseinrichtungen und Kulturerbee...S-006insb. Begründung zu Art. 1 Nr. 14 und Nr. 22sehr hoch
F-019§ 60d UrhG privilegiert TDM für wissenschaftliche Forschung durch bestimmte Forschungseinrichtungen und Kulturerbee...S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-020Ein Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 verdrängt die Forschungs-TDM-Schranke des § 60d nicht.S-003§ 60d Abs. 1-5sehr hoch
F-020Ein Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 verdrängt die Forschungs-TDM-Schranke des § 60d nicht.S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-021Bestimmender Einfluss eines privaten Unternehmens oder bevorzugter Zugang zu Forschungsergebnissen kann die Privile...S-003§ 60d Abs. 1-5sehr hoch
F-021Bestimmender Einfluss eines privaten Unternehmens oder bevorzugter Zugang zu Forschungsergebnissen kann die Privile...S-006insb. Begründung zu Art. 1 Nr. 14 und Nr. 22sehr hoch
F-022TDM-Schranken erlauben nicht automatisch die spätere Ausgabe geschützter Werkteile.S-001§§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101sehr hoch
F-022TDM-Schranken erlauben nicht automatisch die spätere Ausgabe geschützter Werkteile.S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-022TDM-Schranken erlauben nicht automatisch die spätere Ausgabe geschützter Werkteile.S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-022TDM-Schranken erlauben nicht automatisch die spätere Ausgabe geschützter Werkteile.S-034insb. Rn. 155 ff., 233 ff., 291 ff.sehr hoch
F-022TDM-Schranken erlauben nicht automatisch die spätere Ausgabe geschützter Werkteile.S-036insb. Rn. 111 ff., 277 ff., 430 ff.sehr hoch
F-023Das LG München I nahm 2025 im GEMA-OpenAI-Verfahren für bestimmte Liedtexte eine Memorisierung und Vervielfältigung...S-034insb. Rn. 155 ff., 233 ff., 291 ff.sehr hoch
F-023Das LG München I nahm 2025 im GEMA-OpenAI-Verfahren für bestimmte Liedtexte eine Memorisierung und Vervielfältigung...S-035Gesamtdokumenthoch
F-024Das LG München I wertete die in diesem Verfahren erzeugten werkhaltigen Liedtext-Outputs als Rechtsverletzungen und...S-034insb. Rn. 155 ff., 233 ff., 291 ff.sehr hoch
F-024Das LG München I wertete die in diesem Verfahren erzeugten werkhaltigen Liedtext-Outputs als Rechtsverletzungen und...S-035Gesamtdokumenthoch
F-025Das LG München I stellte 2026 im Suno-Verfahren auf dem konkreten Sachverhalt Rechtsverletzungen beim US-Training, ...S-036insb. Rn. 111 ff., 277 ff., 430 ff.sehr hoch
F-025Das LG München I stellte 2026 im Suno-Verfahren auf dem konkreten Sachverhalt Rechtsverletzungen beim US-Training, ...S-037Gesamtdokumenthoch
F-026Die Münchner Urteile bilden eine strenge erstinstanzliche Linie, sind aber noch keine höchstrichterlich gefestigte ...S-034insb. Rn. 155 ff., 233 ff., 291 ff.sehr hoch
F-026Die Münchner Urteile bilden eine strenge erstinstanzliche Linie, sind aber noch keine höchstrichterlich gefestigte ...S-035Gesamtdokumenthoch
F-026Die Münchner Urteile bilden eine strenge erstinstanzliche Linie, sind aber noch keine höchstrichterlich gefestigte ...S-036insb. Rn. 111 ff., 277 ff., 430 ff.sehr hoch
F-026Die Münchner Urteile bilden eine strenge erstinstanzliche Linie, sind aber noch keine höchstrichterlich gefestigte ...S-037Gesamtdokumenthoch
F-027C-250/25 Like Company gegen Google Ireland ist das erste ausdrückliche EuGH-Vorlageverfahren zu LLM-Training, TDM, ...S-041Verfahrensübersichtsehr hoch
F-027C-250/25 Like Company gegen Google Ireland ist das erste ausdrückliche EuGH-Vorlageverfahren zu LLM-Training, TDM, ...S-042Gesamtdokumentsehr hoch
F-028Die unionsrechtliche Reichweite von Art. 4 DSM-Richtlinie für generatives Modelltraining ist am Stichtag nicht absc...S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-028Die unionsrechtliche Reichweite von Art. 4 DSM-Richtlinie für generatives Modelltraining ist am Stichtag nicht absc...S-041Verfahrensübersichtsehr hoch
F-028Die unionsrechtliche Reichweite von Art. 4 DSM-Richtlinie für generatives Modelltraining ist am Stichtag nicht absc...S-042Gesamtdokumentsehr hoch
F-028Die unionsrechtliche Reichweite von Art. 4 DSM-Richtlinie für generatives Modelltraining ist am Stichtag nicht absc...S-090Gesamtdokumenthoch
F-028Die unionsrechtliche Reichweite von Art. 4 DSM-Richtlinie für generatives Modelltraining ist am Stichtag nicht absc...S-092Gesamtdokumenthoch
F-029Ob Modellgewichte selbst Vervielfältigungsstücke geschützter Werke sind, lässt sich nicht abstrakt für jedes Modell...S-034insb. Rn. 155 ff., 233 ff., 291 ff.sehr hoch
F-029Ob Modellgewichte selbst Vervielfältigungsstücke geschützter Werke sind, lässt sich nicht abstrakt für jedes Modell...S-036insb. Rn. 111 ff., 277 ff., 430 ff.sehr hoch
F-029Ob Modellgewichte selbst Vervielfältigungsstücke geschützter Werke sind, lässt sich nicht abstrakt für jedes Modell...S-081Gesamtdokumenthoch
F-029Ob Modellgewichte selbst Vervielfältigungsstücke geschützter Werke sind, lässt sich nicht abstrakt für jedes Modell...S-082Gesamtdokumenthoch
F-029Ob Modellgewichte selbst Vervielfältigungsstücke geschützter Werke sind, lässt sich nicht abstrakt für jedes Modell...S-089Gesamtdokumenthoch
F-029Ob Modellgewichte selbst Vervielfältigungsstücke geschützter Werke sind, lässt sich nicht abstrakt für jedes Modell...S-091Gesamtdokumenthoch
F-030Empirische Forschung zeigt, dass Sprach- und Diffusionsmodelle in bestimmten Konstellationen Trainingsbeispiele mem...S-081Gesamtdokumenthoch
F-030Empirische Forschung zeigt, dass Sprach- und Diffusionsmodelle in bestimmten Konstellationen Trainingsbeispiele mem...S-082Gesamtdokumenthoch
F-030Empirische Forschung zeigt, dass Sprach- und Diffusionsmodelle in bestimmten Konstellationen Trainingsbeispiele mem...S-085Gesamtdokumenthoch
F-030Empirische Forschung zeigt, dass Sprach- und Diffusionsmodelle in bestimmten Konstellationen Trainingsbeispiele mem...S-086Gesamtdokumenthoch
F-031Seltene oder häufig duplizierte Sequenzen können ein erhöhtes Memorization- und Extraktionsrisiko aufweisen.S-081Gesamtdokumenthoch
F-031Seltene oder häufig duplizierte Sequenzen können ein erhöhtes Memorization- und Extraktionsrisiko aufweisen.S-082Gesamtdokumenthoch
F-031Seltene oder häufig duplizierte Sequenzen können ein erhöhtes Memorization- und Extraktionsrisiko aufweisen.S-083Gesamtdokumenthoch
F-031Seltene oder häufig duplizierte Sequenzen können ein erhöhtes Memorization- und Extraktionsrisiko aufweisen.S-087Gesamtdokumenthoch
F-032Deduplizierung kann Memorization und extrahierbare Reproduktion reduzieren, beseitigt das Risiko aber nicht sicher.S-083Gesamtdokumenthoch
F-032Deduplizierung kann Memorization und extrahierbare Reproduktion reduzieren, beseitigt das Risiko aber nicht sicher.S-084Gesamtdokumenthoch
F-033Die eigene urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines KI-Outputs und eine mögliche Verletzung fremder Rechte sind zwei...S-001§§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101sehr hoch
F-033Die eigene urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines KI-Outputs und eine mögliche Verletzung fremder Rechte sind zwei...S-034insb. Rn. 155 ff., 233 ff., 291 ff.sehr hoch
F-033Die eigene urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines KI-Outputs und eine mögliche Verletzung fremder Rechte sind zwei...S-036insb. Rn. 111 ff., 277 ff., 430 ff.sehr hoch
F-033Die eigene urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines KI-Outputs und eine mögliche Verletzung fremder Rechte sind zwei...S-043Rn. 33-51, 64sehr hoch
F-034Schon kleine Werkteile können geschützt sein, wenn sie die Originalität des Werks ausdrücken; eine starre Wort- ode...S-043Rn. 33-51, 64sehr hoch
F-034Schon kleine Werkteile können geschützt sein, wenn sie die Originalität des Werks ausdrücken; eine starre Wort- ode...S-051Rn. 25-39, 56-65sehr hoch
F-035Ein abstrakter Künstlerstil ist grundsätzlich nicht als solcher urheberrechtlich geschützt.S-001§§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101sehr hoch
F-035Ein abstrakter Künstlerstil ist grundsätzlich nicht als solcher urheberrechtlich geschützt.S-044Rn. 35-51sehr hoch
F-035Ein abstrakter Künstlerstil ist grundsätzlich nicht als solcher urheberrechtlich geschützt.S-047Rn. 33-46sehr hoch
F-035Ein abstrakter Künstlerstil ist grundsätzlich nicht als solcher urheberrechtlich geschützt.S-049Rn. 29-35sehr hoch
F-036RAG vermeidet ein erneutes Basistraining, ist aber nicht urheberrechtsfrei: Ingestion, Chunking, Embeddings, Speich...S-001§§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101sehr hoch
F-036RAG vermeidet ein erneutes Basistraining, ist aber nicht urheberrechtsfrei: Ingestion, Chunking, Embeddings, Speich...S-010Art. 2, 3, 5sehr hoch
F-036RAG vermeidet ein erneutes Basistraining, ist aber nicht urheberrechtsfrei: Ingestion, Chunking, Embeddings, Speich...S-011Art. 3, 7-11sehr hoch
F-036RAG vermeidet ein erneutes Basistraining, ist aber nicht urheberrechtsfrei: Ingestion, Chunking, Embeddings, Speich...S-089Gesamtdokumenthoch
F-036RAG vermeidet ein erneutes Basistraining, ist aber nicht urheberrechtsfrei: Ingestion, Chunking, Embeddings, Speich...S-091Gesamtdokumenthoch
F-037Datenbankrecht kann eingreifen, obwohl einzelne Fakten oder Daten nicht urheberrechtlich geschützt sind.S-011Art. 3, 7-11sehr hoch
F-037Datenbankrecht kann eingreifen, obwohl einzelne Fakten oder Daten nicht urheberrechtlich geschützt sind.S-046Rn. 37-46sehr hoch
F-037Datenbankrecht kann eingreifen, obwohl einzelne Fakten oder Daten nicht urheberrechtlich geschützt sind.S-054Rn. 30-46sehr hoch
F-038Investitionen in das bloße Erzeugen von Daten zählen nach der EuGH-Rechtsprechung nicht ohne Weiteres als Investiti...S-054Rn. 30-46sehr hoch
F-039Auch wiederholte und systematische Entnahmen unwesentlicher Datenbankteile können unzulässig sein, wenn sie die nor...S-011Art. 3, 7-11sehr hoch
F-039Auch wiederholte und systematische Entnahmen unwesentlicher Datenbankteile können unzulässig sein, wenn sie die nor...S-055Rn. 34-47sehr hoch
F-039Auch wiederholte und systematische Entnahmen unwesentlicher Datenbankteile können unzulässig sein, wenn sie die nor...S-056Rn. 33-53sehr hoch
F-039Auch wiederholte und systematische Entnahmen unwesentlicher Datenbankteile können unzulässig sein, wenn sie die nor...S-057Rn. 27-46sehr hoch
F-040§ 87c UrhG erstreckt die TDM-Schranken unter Voraussetzungen auf das Datenbankherstellerrecht.S-004§ 87csehr hoch
F-040§ 87c UrhG erstreckt die TDM-Schranken unter Voraussetzungen auf das Datenbankherstellerrecht.S-011Art. 3, 7-11sehr hoch
F-041Bei Software sind Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat als solche nicht urheberrechtlich geschützt; k...S-012Art. 1, 4-6sehr hoch
F-041Bei Software sind Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat als solche nicht urheberrechtlich geschützt; k...S-044Rn. 35-51sehr hoch
F-041Bei Software sind Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat als solche nicht urheberrechtlich geschützt; k...S-047Rn. 33-46sehr hoch
F-042Code-Assistenten können Lizenz- und Verletzungsrisiken erzeugen, wenn sie geschützte Codepassagen, Notices oder liz...S-012Art. 1, 4-6sehr hoch
F-042Code-Assistenten können Lizenz- und Verletzungsrisiken erzeugen, wenn sie geschützte Codepassagen, Notices oder liz...S-013Art. 6-13sehr hoch
F-042Code-Assistenten können Lizenz- und Verletzungsrisiken erzeugen, wenn sie geschützte Codepassagen, Notices oder liz...S-063Gesamtdokumenthoch
F-043Art. 53 Abs. 1 lit. c und d AI Act verpflichtet GPAI-Anbieter zu einer Copyright-Compliance-Policy und zu einer öff...S-019Art. 53 Abs. 1 lit. c-d; Erwägungsgrund 107sehr hoch
F-043Art. 53 Abs. 1 lit. c und d AI Act verpflichtet GPAI-Anbieter zu einer Copyright-Compliance-Policy und zu einer öff...S-023Gesamtdokumenthoch
F-043Art. 53 Abs. 1 lit. c und d AI Act verpflichtet GPAI-Anbieter zu einer Copyright-Compliance-Policy und zu einer öff...S-024Abschnitte Art. 53hoch
F-044Der GPAI Code of Practice ist ein freiwilliges Compliance-Instrument; sein Copyright-Kapitel konkretisiert mögliche...S-020Copyright Chapterhoch
F-045Die öffentliche Trainingsinhaltszusammenfassung des AI Act ist keine Werk-für-Werk-Rechteliste und legalisiert Trai...S-019Art. 53 Abs. 1 lit. c-d; Erwägungsgrund 107sehr hoch
F-045Die öffentliche Trainingsinhaltszusammenfassung des AI Act ist keine Werk-für-Werk-Rechteliste und legalisiert Trai...S-021Gesamtdokumenthoch
F-045Die öffentliche Trainingsinhaltszusammenfassung des AI Act ist keine Werk-für-Werk-Rechteliste und legalisiert Trai...S-022Gesamtdokumenthoch
F-045Die öffentliche Trainingsinhaltszusammenfassung des AI Act ist keine Werk-für-Werk-Rechteliste und legalisiert Trai...S-024Abschnitte Art. 53hoch
F-046Das U.S. Copyright Office und der D.C. Circuit verlangen für US-Copyright menschliche Urheberschaft; rein autonom e...S-062S. 7-40hoch
F-046Das U.S. Copyright Office und der D.C. Circuit verlangen für US-Copyright menschliche Urheberschaft; rein autonom e...S-064Gesamtdokumenthoch
F-046Das U.S. Copyright Office und der D.C. Circuit verlangen für US-Copyright menschliche Urheberschaft; rein autonom e...S-065S. 12-22sehr hoch
F-046Das U.S. Copyright Office und der D.C. Circuit verlangen für US-Copyright menschliche Urheberschaft; rein autonom e...S-066S. 4-8hoch
F-047Der U.S. Supreme Court lehnte am 2. März 2026 die Annahme von Thaler v. Perlmutter ab; damit blieb das Berufungsurt...S-065S. 12-22sehr hoch
F-047Der U.S. Supreme Court lehnte am 2. März 2026 die Annahme von Thaler v. Perlmutter ab; damit blieb das Berufungsurt...S-066S. 4-8hoch
F-047Der U.S. Supreme Court lehnte am 2. März 2026 die Annahme von Thaler v. Perlmutter ab; damit blieb das Berufungsurt...S-097Docket No. 25-449sehr hoch
F-048Das U.S. Copyright Office bewertet Fair Use bei generativem Training fallbezogen; Quelle der Kopien, Zweck, Outputs...S-063Gesamtdokumenthoch
F-048Das U.S. Copyright Office bewertet Fair Use bei generativem Training fallbezogen; Quelle der Kopien, Zweck, Outputs...S-066S. 4-8hoch
F-048Das U.S. Copyright Office bewertet Fair Use bei generativem Training fallbezogen; Quelle der Kopien, Zweck, Outputs...S-07617 U.S.C. §§ 102, 106, 107sehr hoch
F-049Thomson Reuters, Bartz und Kadrey zeigen, dass US-Fair-Use-Ergebnisse vom konkreten Produkt, der Beschaffung und de...S-068Gesamtdokumentsehr hoch
F-049Thomson Reuters, Bartz und Kadrey zeigen, dass US-Fair-Use-Ergebnisse vom konkreten Produkt, der Beschaffung und de...S-069Gesamtdokumentsehr hoch
F-049Thomson Reuters, Bartz und Kadrey zeigen, dass US-Fair-Use-Ergebnisse vom konkreten Produkt, der Beschaffung und de...S-070Gesamtdokumentsehr hoch
F-049Thomson Reuters, Bartz und Kadrey zeigen, dass US-Fair-Use-Ergebnisse vom konkreten Produkt, der Beschaffung und de...S-071Dockethoch
F-049Thomson Reuters, Bartz und Kadrey zeigen, dass US-Fair-Use-Ergebnisse vom konkreten Produkt, der Beschaffung und de...S-072Gesamtdokumentsehr hoch
F-049Thomson Reuters, Bartz und Kadrey zeigen, dass US-Fair-Use-Ergebnisse vom konkreten Produkt, der Beschaffung und de...S-073Dockethoch
F-049Thomson Reuters, Bartz und Kadrey zeigen, dass US-Fair-Use-Ergebnisse vom konkreten Produkt, der Beschaffung und de...S-098Verfahrens- und Vergleichsstatushoch
F-050US-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmenspr...S-002§ 44b Abs. 1-3sehr hoch
F-050US-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmenspr...S-009Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18sehr hoch
F-050US-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmenspr...S-033Gesamtdokumenthoch
F-050US-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmenspr...S-034insb. Rn. 155 ff., 233 ff., 291 ff.sehr hoch
F-050US-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmenspr...S-036insb. Rn. 111 ff., 277 ff., 430 ff.sehr hoch
F-050US-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmenspr...S-041Verfahrensübersichtsehr hoch
F-050US-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmenspr...S-063Gesamtdokumenthoch
F-050US-Fair-Use-Urteile sind nicht auf § 44b UrhG oder Art. 4 DSM-Richtlinie übertragbar. Die belastbare Unternehmenspr...S-07617 U.S.C. §§ 102, 106, 107sehr hoch

Vollständiges Quellenregister

Das Register enthält 98 Quellen. Direkte URLs, Status und Fundstellen sind Bestandteil jedes Eintrags. Bei anhängigen Verfahren ist ausschließlich der Stand vom 7. August 2026 wiedergegeben.

S-001 | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz Urheberrechtsgesetz - konsolidierter Gesetzestext Gesetz | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Primärquelle | GELTENDES RECHT Relevanz: Zentrale deutsche Rechtsgrundlage für Werkbegriff, Verwertungsrechte, Schranken, Datenbanken und Rechtsfolgen. Fundstelle: §§ 2, 7, 15, 16, 19a, 23, 44a, 44b, 51, 51a, 57, 60d, 69a-e, 87a-e, 95a-b, 97, 101 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html

S-002 | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz § 44b UrhG - Text und Data Mining Gesetzeseinzelnorm | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Primärquelle | GELTENDES RECHT Relevanz: Allgemeine TDM-Schranke einschließlich rechtmäßiger Zugänglichkeit, Löschung und Nutzungsvorbehalt. Fundstelle: § 44b Abs. 1-3 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44b.html

S-003 | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz § 60d UrhG - Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung Gesetzeseinzelnorm | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Primärquelle | GELTENDES RECHT Relevanz: Besondere Forschungs-Schranke und privilegierter Adressatenkreis. Fundstelle: § 60d Abs. 1-5 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60d.html

S-004 | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz § 87c UrhG - Schranken des Rechts des Datenbankherstellers Gesetzeseinzelnorm | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Primärquelle | GELTENDES RECHT Relevanz: Erstreckung unter anderem der TDM-Regelungen auf das Datenbankherstellerrecht. Fundstelle: § 87c URL: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87c.html

S-005 | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz § 95b UrhG - Durchsetzung von Schrankenbestimmungen Gesetzeseinzelnorm | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Primärquelle | GELTENDES RECHT Relevanz: Verhältnis von technischen Schutzmaßnahmen und bestimmten Schranken. Fundstelle: § 95b URL: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95b.html

S-006 | Deutscher Bundestag BT-Drs. 19/27426 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes Gesetzesmaterial | Veröffentlichung/Stand: 09.03.2021 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Primärquelle | HISTORISCHE GESETZESBEGRÜNDUNG Relevanz: Begründung der deutschen Umsetzung der DSM-Richtlinie, einschließlich §§ 44b und 60d UrhG. Fundstelle: insb. Begründung zu Art. 1 Nr. 14 und Nr. 22 URL: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927426.pdf

S-007 | Deutscher Bundestag BT-Drs. 19/29894 - Beschlussempfehlung und Bericht zum DSM-Urheberrechts-Anpassungsgesetz Gesetzesmaterial | Veröffentlichung/Stand: 19.05.2021 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Primärquelle | HISTORISCHE GESETZESMATERIALIEN Relevanz: Finale parlamentarische Änderungen und Begründungen. Fundstelle: Abschnitte zu § 44b und § 60d UrhG URL: https://dserver.bundestag.de/btd/19/298/1929894.pdf

S-008 | Deutscher Bundestag BT-Drs. 19/28171 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung Gesetzesmaterial | Veröffentlichung/Stand: 01.04.2021 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Primärquelle | HISTORISCHE GESETZESMATERIALIEN Relevanz: Auslegungshinweise zum Nutzungsvorbehalt und zur Umsetzung von Art. 4 Abs. 3 DSM-RL. Fundstelle: Nr. 6 zu § 44b Abs. 3 URL: https://dserver.bundestag.de/btd/19/281/1928171.pdf

S-009 | Europäische Union Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt Richtlinie | Veröffentlichung/Stand: 17.04.2019 | Abruf: 07.08.2026 EU/EWR | Primärquelle | GELTENDES UNIONSRECHT Relevanz: Unionsrechtliche Grundlage der TDM-Ausnahmen. Fundstelle: Art. 2 Nr. 2, Art. 3, Art. 4; Erwägungsgründe 8-18 URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/790/oj/eng

S-010 | Europäische Union Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Richtlinie | Veröffentlichung/Stand: 22.05.2001 | Abruf: 07.08.2026 EU/EWR | Primärquelle | GELTENDES UNIONSRECHT Relevanz: Vervielfältigungsrecht, öffentliche Wiedergabe, Schranken und Drei-Stufen-Test. Fundstelle: Art. 2, 3, 5 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32001L0029

S-011 | Europäische Union Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken - konsolidierte Fassung Richtlinie | Veröffentlichung/Stand: Stand 06.06.2019 | Abruf: 07.08.2026 EU/EWR | Primärquelle | GELTENDES UNIONSRECHT Relevanz: Datenbankurheberrecht und sui-generis-Herstellerrecht. Fundstelle: Art. 3, 7-11 URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/1996/9/2019-06-06/eng

S-012 | Europäische Union Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen Richtlinie | Veröffentlichung/Stand: 23.04.2009 | Abruf: 07.08.2026 EU/EWR | Primärquelle | GELTENDES UNIONSRECHT Relevanz: Sonderregime für Software, Ideen/Funktionalität, Dekompilierung und rechtmäßige Nutzung. Fundstelle: Art. 1, 4-6 URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2009/24/oj/eng

S-013 | Europäische Union Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Richtlinie | Veröffentlichung/Stand: 29.04.2004 | Abruf: 07.08.2026 EU/EWR | Primärquelle | GELTENDES UNIONSRECHT Relevanz: Auskunft, Beweissicherung, Unterlassung und Schadensersatz im unionsrechtlichen Rahmen. Fundstelle: Art. 6-13 URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2004/48/oj/eng

S-014 | WIPO Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst Internationaler Vertrag | Veröffentlichung/Stand: Paris-Fassung 24.07.1971, geändert 28.09.1979 | Abruf: 07.08.2026 International | Primärquelle | GELTENDES VÖLKERRECHT Relevanz: Werkbegriff, Vervielfältigungsrecht und Drei-Stufen-Test. Fundstelle: Art. 2, 9 URL: https://www.wipo.int/wipolex/en/text/283698

S-015 | WIPO WIPO Copyright Treaty Internationaler Vertrag | Veröffentlichung/Stand: 20.12.1996 | Abruf: 07.08.2026 International | Primärquelle | GELTENDES VÖLKERRECHT Relevanz: Idee-Ausdruck-Dichotomie und digitale Rechte. Fundstelle: Art. 2, 8 URL: https://www.wipo.int/wipolex/en/text/295166

S-016 | WIPO Artificial Intelligence and Intellectual Property Offizielle Themenübersicht | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 International | Offizielle Quelle | AKTUELL Relevanz: Internationaler Überblick zu KI und IP-Infrastruktur. Fundstelle: Website URL: https://www.wipo.int/en/web/frontier-technologies/artificial-intelligence/index

S-017 | WIPO Generative AI: Navigating Intellectual Property Offizielles Factsheet | Veröffentlichung/Stand: 2024 | Abruf: 07.08.2026 International | Offizielle Quelle | AKTUELL Relevanz: Praxisorientierte Übersicht zu Trainingsdaten, Outputs, Verträgen und Risikomanagement. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.wipo.int/documents/d/frontier-technologies/docs-en-pdf-generative-ai-factsheet.pdf

S-018 | WIPO Learning Machines: Developing and Protecting AI Systems Praxisleitfaden | Veröffentlichung/Stand: 08.07.2026 aktualisiert | Abruf: 07.08.2026 International | Offizielle Quelle | AKTUELL Relevanz: Aktueller SME-Leitfaden zu Entwicklung, Daten, Verträgen und Schutzstrategien. Fundstelle: Kapitel Developing and Protecting AI Systems URL: https://www.wipo.int/web-publications/learning-machines-an-introduction-to-ai-and-ip-for-small-and-medium-sized-enterprises/en/developing-and-protecting-ai-systems.html

S-019 | Europäische Union Verordnung (EU) 2024/1689 - konsolidierte Fassung, Stand 27.07.2026 Verordnung | Veröffentlichung/Stand: 27.07.2026 | Abruf: 07.08.2026 EU/EWR | Primärquelle | GELTENDES RECHT Relevanz: AI-Act-Pflichten der GPAI-Provider zu Copyright Policy und Trainingsinhaltszusammenfassung. Fundstelle: Art. 53 Abs. 1 lit. c-d; Erwägungsgrund 107 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:02024R1689-20260727

S-020 | Europäische Kommission / AI Office General-Purpose AI Code of Practice Freiwilliger Code | Veröffentlichung/Stand: 10.07.2025 | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Quelle | FREIWILLIGER COMPLIANCE-CODE Relevanz: Copyright Chapter zur Umsetzung von Art. 53 Abs. 1 lit. c AI Act. Fundstelle: Copyright Chapter URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/contents-code-gpai

S-021 | Europäische Kommission / AI Office Explanatory Notice and Template for the Public Summary of Training Content Behördenvorlage | Veröffentlichung/Stand: 24.07.2025 | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Behördenposition | AKTUELL Relevanz: Konkretisierung von Art. 53 Abs. 1 lit. d AI Act. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/explanatory-notice-and-template-public-summary-training-content-general-purpose-ai-models

S-022 | Europäische Kommission / AI Office FAQ: Template for GPAI model providers to summarise their training content FAQ | Veröffentlichung/Stand: 26.03.2026 aktualisiert | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Behördenposition | AKTUELL Relevanz: Reichweite, Fristen und Zweck der Trainingsinhaltszusammenfassung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/template-general-purpose-ai-model-providers-summarise-their-training-content

S-023 | Europäische Kommission / AI Office Guidelines for providers of general-purpose AI models Leitlinien | Veröffentlichung/Stand: 28.04.2026 aktualisiert | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Behördenposition | AKTUELL Relevanz: Anwendbarkeit und Durchsetzung der GPAI-Pflichten 2025-2027. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/guidelines-gpai-providers

S-024 | Europäische Kommission / AI Office General-Purpose AI Models in the AI Act - Questions & Answers FAQ | Veröffentlichung/Stand: 10.07.2025, Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Behördenposition | AKTUELL Relevanz: Abgrenzung von Modell- und Systempflichten sowie Copyright- und Transparenzpflichten. Fundstelle: Abschnitte Art. 53 URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/general-purpose-ai-models-ai-act-questions-answers

S-025 | W3C Text and Data Mining Reservation Protocol Community Group Text and Data Mining Reservation Protocol 1.0 Technischer Community-Standard | Veröffentlichung/Stand: 10.05.2024 | Abruf: 07.08.2026 International | Technischer Standard | FINAL COMMUNITY REPORT Relevanz: Maschinenlesbare Rechtevorbehalte über HTTP/Header und tdm-policy. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.w3.org/community/reports/tdmrep/CG-FINAL-tdmrep-20240510/

S-026 | IETF RFC 9309 - Robots Exclusion Protocol Internetstandard | Veröffentlichung/Stand: 09.2022 | Abruf: 07.08.2026 International | Technischer Standard | AKTUELL Relevanz: Standardisiert robots.txt; stellt klar, dass Robots-Regeln keine Zugriffsautorisierung sind. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.rfc-editor.org/info/rfc9309/

S-027 | Internet Architecture Board RFC 9969 - AI-CONTROL Workshop Report Workshopbericht | Veröffentlichung/Stand: 2026 | Abruf: 07.08.2026 International | Technischer Bericht | AKTUELL Relevanz: Aktueller technischer Diskurs zu maschinenlesbarer Kontrolle von KI-Crawlern und Datennutzung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.rfc-editor.org/info/rfc9969/

S-028 | IPTC Best Practices for Generative AI Opt-Out for Publishers Branchenstandard / Best Practice | Veröffentlichung/Stand: 28.05.2025 | Abruf: 07.08.2026 International | Branchenquelle | AKTUELL Relevanz: Mehrschichtige Opt-out-Empfehlungen für Publisher. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.iptc.org/news/iptc-publishes-best-practice-guidance-on-generative-ai-opt-out-for-publishers/

S-029 | IPTC Photo Metadata Standard 2023.1 - Data Mining / AI Opt-Out Metadatenstandard | Veröffentlichung/Stand: 18.10.2023 | Abruf: 07.08.2026 International | Branchenstandard | AKTUELL Relevanz: Einbettung von TDM-/AI-Nutzungsvorbehalten in Bildmetadaten. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://iptc.org/news/exclude-images-from-generative-ai-iptc-photo-metadata-standard-2023-1/

S-030 | IPTC Video Metadata Hub 1.5 - AI indexing opt-out Metadatenstandard | Veröffentlichung/Stand: 2024 | Abruf: 07.08.2026 International | Branchenstandard | AKTUELL Relevanz: Maschinenlesbare Vorbehalte für Video. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://iptc.org/news/videos-can-be-opted-out-from-ai-indexing-using-iptc-video-metadata-hub-version-1-5/

S-031 | Landgericht Hamburg Urteil vom 27.09.2024 - 310 O 227/23 (LAION) Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 27.09.2024 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Rechtsprechung | ERSTE INSTANZ; DURCH OLG BESTÄTIGT Relevanz: Erste deutsche Entscheidung zu TDM bei Erstellung eines Bild-Text-Datensatzes. Fundstelle: insb. Rn. 42-105 URL: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/2024/09/2495651-en.pdf

S-032 | Hanseatisches Oberlandesgericht Pressemitteilung zum Urteil 5 U 104/24 Offizielle Gerichtsmitteilung | Veröffentlichung/Stand: 10.12.2025 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Offizielle Gerichtsquelle | REVISION ZUGELASSEN Relevanz: Bestätigung der TDM-Zulässigkeit im konkreten Datensatzfall; Auslegung des maschinenlesbaren Vorbehalts. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/ki-und-urheberrecht-hanseatisches-oberlandesgericht-weist-berufung-zurueck-1126528

S-033 | Bundesgerichtshof I ZR 281/25 - Erstellen eines Datensatzes für KI-Training Offizieller Terminhinweis | Veröffentlichung/Stand: Termin 03.09.2026 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Offizielle Gerichtsquelle | ANHÄNGIG AM STICHTAG Relevanz: Revisionsverfahren gegen OLG Hamburg; keine BGH-Entscheidung am 07.08.2026. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR281-25.html

S-034 | Landgericht München I Endurteil vom 11.11.2025 - 42 O 14139/24 (GEMA gegen OpenAI) Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 11.11.2025 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Rechtsprechung | ERSTE INSTANZ; BERUFUNG ANHÄNGIG Relevanz: Memorisierung von Liedtexten im Modell und werknahe Outputs als Vervielfältigung; TDM-Abgrenzung. Fundstelle: insb. Rn. 155 ff., 233 ff., 291 ff. URL: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2025-N-30204

S-035 | Landgericht München I Pressemitteilung 11/2025 - Urteil GEMA gegen OpenAI Offizielle Gerichtsmitteilung | Veröffentlichung/Stand: 11.11.2025 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Offizielle Gerichtsquelle | NICHT RECHTSKRÄFTIG Relevanz: Amtliche Zusammenfassung des Urteils und Hinweis auf Berufung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2025/11.php

S-036 | Landgericht München I Endurteil vom 31.07.2026 - 42 O 763/25 (GEMA gegen Suno) Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 31.07.2026 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Rechtsprechung | ERSTE INSTANZ; NICHT RECHTSKRÄFTIG Relevanz: Musiktraining, Stream-Ripping, Memorisierung im Modell und werknahe Outputs. Fundstelle: insb. Rn. 111 ff., 277 ff., 430 ff. URL: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-17961

S-037 | Landgericht München I Pressemitteilung 16/2026 - Urteil GEMA gegen Suno Offizielle Gerichtsmitteilung | Veröffentlichung/Stand: 31.07.2026 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Offizielle Gerichtsquelle | NICHT RECHTSKRÄFTIG Relevanz: Amtliche Zusammenfassung des Suno-Urteils. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2026/16.php

S-038 | Amtsgericht München Endurteil vom 13.02.2026 - 142 C 9786/25 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 13.02.2026 | Abruf: 07.08.2026 Deutschland | Rechtsprechung | UNTERE INSTANZ Relevanz: Menschliche schöpferische Prägung bei KI-unterstützten Logos; konkrete Logos mangels Schöpfungshöhe ungeschützt. Fundstelle: Entscheidungsgründe URL: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-1513

S-039 | EUIPO Recent case-law: Munich District Court - AI-generated images Offizielle Fallzusammenfassung | Veröffentlichung/Stand: 2026 | Abruf: 07.08.2026 EU/Deutschland | Offizielle EUIPO-Quelle | AKTUELL Relevanz: Einordnung der deutschen Output-Urheberschaftsentscheidung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.euipo.europa.eu/en/law/recent-case-law/the-district-court-of-munichopens-a-new-window-rules-out-the-copyrightability-of-ai-generated

S-040 | EUIPO Recent case-law: Hamburg District Court - LAION v Kneschke Offizielle Fallzusammenfassung | Veröffentlichung/Stand: 2025 | Abruf: 07.08.2026 EU/Deutschland | Offizielle EUIPO-Quelle | AKTUELL Relevanz: EU-weite Einordnung des LAION-Falls. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.euipo.europa.eu/en/law/recent-case-law/germany-hamburg-district-court-310-o-22723-laion-v-robert-kneschke

S-041 | Gerichtshof der Europäischen Union Rechtssache C-250/25 - Like Company gegen Google Ireland Verfahrensakte | Veröffentlichung/Stand: anhängig seit 03.04.2025 | Abruf: 07.08.2026 EU | Primärquelle | ANHÄNGIG; KEIN URTEIL AM STICHTAG Relevanz: Vorlagefragen zu Chatbot-Outputs, Training/Tokenisierung, Art. 4 DSM-RL und Verantwortlichkeit. Fundstelle: Verfahrensübersicht URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-250%2F25

S-042 | Europäische Union / Amtsblatt Vorabentscheidungsersuchen C-250/25 - Like Company Amtsblattmitteilung | Veröffentlichung/Stand: 03.04.2025 | Abruf: 07.08.2026 EU | Primärquelle | ANHÄNGIG Relevanz: Wortlaut der Vorlagefragen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202503039

S-043 | EuGH Infopaq International - C-5/08 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 16.07.2009 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Werkteile und weites Verständnis des Vervielfältigungsrechts; 11 Wörter können geschützt sein. Fundstelle: Rn. 33-51, 64 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:62008CJ0005

S-044 | EuGH Bezpecnostni softwarova asociace - C-393/09 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 22.12.2010 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Schutz von Ausdruck, nicht bloßer Funktionalität bei Software. Fundstelle: Rn. 35-51 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62009CJ0393

S-045 | EuGH Painer - C-145/10 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 01.12.2011 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Originalität als Ausdruck freier kreativer Entscheidungen. Fundstelle: Rn. 87-99 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:62010CJ0145

S-046 | EuGH Football Dataco - C-604/10 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 01.03.2012 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Originalität von Datenbanken durch Auswahl oder Anordnung, nicht Arbeitsaufwand allein. Fundstelle: Rn. 37-46 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62010CJ0604

S-047 | EuGH SAS Institute - C-406/10 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 02.05.2012 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformat als solche nicht urheberrechtlich geschützt. Fundstelle: Rn. 33-46 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:62010CJ0406

S-048 | EuGH Levola Hengelo - C-310/17 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 13.11.2018 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Schutzgegenstand muss hinreichend klar und objektiv bestimmbar sein. Fundstelle: Rn. 33-42 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62017CJ0310

S-049 | EuGH Cofemel - C-683/17 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 12.09.2019 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Einheitlicher Originalitätsmaßstab und Werkbegriff. Fundstelle: Rn. 29-35 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:62017CJ0683

S-050 | EuGH Brompton Bicycle - C-833/18 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 11.06.2020 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Technisch bedingte Gestaltung und verbleibende kreative Freiheit. Fundstelle: Rn. 22-38 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:62018CJ0833

S-051 | EuGH Pelham - C-476/17 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 29.07.2019 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Sampling, Vervielfältigung kleinster Audiofragmente und Schranken. Fundstelle: Rn. 25-39, 56-65 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62017CJ0476

S-052 | EuGH VG Bild-Kunst - C-392/19 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 09.03.2021 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Framing, technische Schutzmaßnahmen und öffentliche Wiedergabe. Fundstelle: Rn. 32-55 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62019CJ0392

S-053 | EuGH YouTube und Cyando - C-682/18 und C-683/18 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 22.06.2021 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern für öffentliche Wiedergabe. Fundstelle: Rn. 68-102 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62018CJ0682

S-054 | EuGH British Horseracing Board - C-203/02 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 09.11.2004 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | DATENBANK-GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Investition in das Erzeugen von Daten ist nicht automatisch Investition in deren Beschaffung. Fundstelle: Rn. 30-46 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62002CJ0203

S-055 | EuGH Directmedia Publishing - C-304/07 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 09.10.2008 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | DATENBANK-GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Weiter Begriff der Entnahme bei Übertragung auf anderes Medium. Fundstelle: Rn. 34-47 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62007CJ0304

S-056 | EuGH Innoweb - C-202/12 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 19.12.2013 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | DATENBANK-GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Meta-Suchmaschine und Wiederverwendung wesentlicher Datenbankinhalte. Fundstelle: Rn. 33-53 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:62012CJ0202

S-057 | EuGH CV-Online Latvia - C-762/19 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 03.06.2021 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | DATENBANK-GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Beeinträchtigung der Investition als zentrale Wertung beim Datenbankherstellerrecht. Fundstelle: Rn. 27-46 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62019CJ0762

S-058 | EuGH Public Relations Consultants Association - C-360/13 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 05.06.2014 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Flüchtige Kopien beim Browsing und Voraussetzungen der Ausnahme. Fundstelle: Rn. 33-63 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62013CJ0360

S-059 | EuGH Spiegel Online - C-516/17 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 29.07.2019 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Grundrechtskonforme, aber abschließende Schrankenstruktur. Fundstelle: Rn. 38-58 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62017CJ0516

S-060 | EuGH Funke Medien NRW - C-469/17 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 29.07.2019 | Abruf: 07.08.2026 EU | Rechtsprechung | GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Urheberrecht, Grundrechte und abschließender Charakter der Richtlinienausnahmen. Fundstelle: Rn. 53-76 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62017CJ0469

S-061 | U.S. Copyright Office Copyright and Artificial Intelligence - overview Offizielle Themenübersicht | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 USA | Offizielle Quelle | AKTUELL Relevanz: Status und Veröffentlichungen der mehrteiligen USCO-Studie. Fundstelle: Website URL: https://www.copyright.gov/ai/

S-062 | U.S. Copyright Office Copyright and Artificial Intelligence, Part 2: Copyrightability Behördenbericht | Veröffentlichung/Stand: 29.01.2025 | Abruf: 07.08.2026 USA | Offizielle Behördenposition | AKTUELL Relevanz: Menschliche Urheberschaft, Prompts, Auswahl/Anordnung und Nachbearbeitung. Fundstelle: S. 7-40 URL: https://www.copyright.gov/ai/Copyright-and-Artificial-Intelligence-Part-2-Copyrightability-Report.pdf

S-063 | U.S. Copyright Office Copyright and Artificial Intelligence, Part 3: Generative AI Training - pre-publication version Behördenbericht | Veröffentlichung/Stand: 09.05.2025 | Abruf: 07.08.2026 USA | Offizielle Behördenposition | PRE-PUBLICATION; KEINE SUBSTANZIELLEN ÄNDERUNGEN ERWARTET Relevanz: Fair-use-Analyse, Quellenherkunft, Marktfolgen und Lizenzmärkte. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.copyright.gov/ai/Copyright-and-Artificial-Intelligence-Part-3-Generative-AI-Training-Report-Pre-Publication-Version.pdf

S-064 | U.S. Copyright Office Copyright Registration Guidance: Works Containing Material Generated by Artificial Intelligence Behördenleitlinie | Veröffentlichung/Stand: 16.03.2023 | Abruf: 07.08.2026 USA | Offizielle Behördenposition | AKTUELL, UPDATE ANGEKÜNDIGT Relevanz: Registrierung menschlicher Beiträge und Offenlegung von AI-generiertem Material. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.copyright.gov/ai/ai_policy_guidance.pdf

S-065 | U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit Thaler v. Perlmutter - No. 23-5233 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 18.03.2025 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | BERUFUNG ENTSCHIEDEN; HUMAN AUTHORSHIP BESTÄTIGT Relevanz: US Copyright Act erfordert menschliche Urheberschaft. Fundstelle: S. 12-22 URL: https://www.copyright.gov/ai/docs/court-of-appeals-decision-affirming-refusal-of-registration.pdf

S-066 | U.S. Copyright Office Testimony of Register Shira Perlmutter before Senate IP Subcommittee Behördenaussage | Veröffentlichung/Stand: 12.05.2026 | Abruf: 07.08.2026 USA | Offizielle Quelle | AKTUELL Relevanz: Bestätigung des Standes von Part 2/3 und fallbezogener Fair-use-Analyse. Fundstelle: S. 4-8 URL: https://www.copyright.gov/laws/hearings/Testimony-Register-Shira-Perlmutter-May-12-2026-Hearing-Senate-Judiciary-IP-Subcommittee.pdf

S-067 | U.S. Copyright Office Identifying the Economic Implications of Artificial Intelligence for Copyright Policy Forschungsbericht | Veröffentlichung/Stand: 2025 | Abruf: 07.08.2026 USA | Offizielle Forschungsquelle | AKTUELL Relevanz: Ökonomische Anreiz- und Marktfragen bei AI-generierten Inhalten. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.copyright.gov/economic-research/economic-implications-of-ai/Identifying-the-Economic-Implications-of-Artificial-Intelligence-for-Copyright-Policy-FINAL.pdf

S-068 | United States District Court for the District of Delaware Thomson Reuters v. Ross Intelligence - 1:20-cv-00613 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 11.02.2025 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | TEILURTEIL; BERUFUNG ANHÄNGIG Relevanz: Kein Fair Use für konkurrierendes juristisches Recherchetool auf Basis geschützter Headnotes; nicht generative KI. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.ded.uscourts.gov/sites/ded/files/opinions/20-613_5.pdf

S-069 | United States District Court for the District of Delaware Thomson Reuters v. Ross - Stay pending interlocutory appeal Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 23.05.2025 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | BERUFUNGSVERFAHREN ANHÄNGIG Relevanz: Bestätigt offene schwierige Rechtsfragen und Aussetzung bis Third Circuit. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://law.justia.com/cases/federal/district-courts/delaware/dedce/1:2020cv00613/72109/804/

S-070 | U.S. District Court, Northern District of California Bartz v. Anthropic - Order on Fair Use Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 23.06.2025 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | TEILENTSCHEIDUNG; VERFAHREN SPÄTER VERGLICHEN Relevanz: Training mit den konkreten Buchkopien als Fair Use; separate Behandlung piratisierter Bibliothekskopien. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.courtlistener.com/docket/69058235/231/bartz-v-anthropic-pbc/

S-071 | CourtListener / U.S. District Court ND California Bartz v. Anthropic - docket and settlement status Verfahrensdocket | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 USA | Verfahrensquelle | VERGLEICH IM JULI 2026 GERICHTLICH GENEHMIGT Relevanz: Aktueller Verfahrensstand; Vergleich ist kein Präzedenzurteil zur allgemeinen Trainingserlaubnis. Fundstelle: Docket URL: https://www.courtlistener.com/docket/69058235/bartz-v-anthropic-pbc/

S-072 | U.S. District Court, Northern District of California Kadrey v. Meta - Order on Fair Use Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 25.06.2025 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | SUMMARY JUDGMENT AUF DEM VORLIEGENDEN RECORD Relevanz: Fair Use zugunsten Meta wegen unzureichend belegten Marktschadens; Gericht betont mögliche andere Ergebnisse bei stärkerem Beweis. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://law.justia.com/cases/federal/district-courts/california/candce/3:2023cv03417/415175/598/

S-073 | CourtListener / U.S. District Court ND California Kadrey v. Meta - docket Verfahrensdocket | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 USA | Verfahrensquelle | WEITERE ANSPRÜCHE/VERFAHRENSTEILE Relevanz: Aktueller Status und Folgeanträge. Fundstelle: Docket URL: https://www.courtlistener.com/docket/67569326/kadrey-v-meta-platforms-inc/

S-074 | U.S. District Court, Southern District of New York The New York Times v. Microsoft/OpenAI - opinion on motions to dismiss Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 04.04.2025 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | HAUPTVERFAHREN ANHÄNGIG Relevanz: Kernansprüche überlebten teilweise; Fair Use nicht abschließend entschieden. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://law.justia.com/cases/federal/district-courts/new-york/nysdce/1:2023cv11195/612697/514/

S-075 | CourtListener / U.S. District Court SDNY In re OpenAI Copyright Infringement Litigation - 1:25-md-03143 Verfahrensdocket | Veröffentlichung/Stand: Stand 31.07.2026 | Abruf: 07.08.2026 USA | Verfahrensquelle | ANHÄNGIG Relevanz: Konsolidierter Verfahrensstand mehrerer US-Copyrightklagen. Fundstelle: Docket URL: https://www.courtlistener.com/docket/69879510/in-re-openai-inc-copyright-infringement-litigation/

S-076 | U.S. Congress / U.S. Copyright Office Title 17 of the United States Code Gesetz | Veröffentlichung/Stand: Stand 07.08.2026 | Abruf: 07.08.2026 USA | Primärquelle | GELTENDES US-RECHT Relevanz: US-Werkbegriff, Exklusivrechte und Fair Use. Fundstelle: 17 U.S.C. §§ 102, 106, 107 URL: https://www.copyright.gov/title17/

S-077 | U.S. Supreme Court Andy Warhol Foundation v. Goldsmith - 598 U.S. 508 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 18.05.2023 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | FAIR-USE-GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Zweck/Charakter und kommerzielle Marktsubstitution bei Fair Use. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.supremecourt.gov/opinions/22pdf/21-869_87ad.pdf

S-078 | U.S. Supreme Court Google LLC v. Oracle America, Inc. - 593 U.S. 1 Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 05.04.2021 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | FAIR-USE-GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Fair Use bei Software-API unter spezifischen Umständen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.supremecourt.gov/opinions/20pdf/18-956_d18f.pdf

S-079 | U.S. Court of Appeals for the Second Circuit Authors Guild v. Google - Google Books Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 16.10.2015 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | FAIR-USE-GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Volltextdigitalisierung für Suche/Snippets als Fair Use unter konkreten Schutzvorkehrungen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://law.justia.com/cases/federal/appellate-courts/ca2/13-4829/13-4829-2015-10-16.html

S-080 | U.S. Court of Appeals for the Second Circuit Authors Guild v. HathiTrust Gerichtsentscheidung | Veröffentlichung/Stand: 10.06.2014 | Abruf: 07.08.2026 USA | Rechtsprechung | FAIR-USE-GRUNDLAGENURTEIL Relevanz: Volltextsuche und Zugänglichkeit unter konkreten Bedingungen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://law.justia.com/cases/federal/appellate-courts/ca2/12-4547/12-4547-2014-06-10.html

S-081 | Carlini et al. / USENIX Security Extracting Training Data from Large Language Models Peer-reviewed Forschung | Veröffentlichung/Stand: 2021 | Abruf: 07.08.2026 International | Wissenschaftliche Originalquelle | PEER REVIEWED Relevanz: Empirischer Nachweis extrahierbarer Trainingsbeispiele aus Sprachmodellen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.usenix.org/conference/usenixsecurity21/presentation/carlini-extracting

S-082 | Carlini et al. / ICLR Quantifying Memorization Across Neural Language Models Peer-reviewed Forschung | Veröffentlichung/Stand: 2023 | Abruf: 07.08.2026 International | Wissenschaftliche Originalquelle | PEER REVIEWED Relevanz: Messung von Memorisierung in Abhängigkeit von Modellgröße, Datenhäufigkeit und Prompting. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://openreview.net/forum?id=TatRHT_1cK

S-083 | Kandpal, Wallace, Raffel / ICML Deduplicating Training Data Mitigates Privacy Risks in Language Models Peer-reviewed Forschung | Veröffentlichung/Stand: 2022 | Abruf: 07.08.2026 International | Wissenschaftliche Originalquelle | PEER REVIEWED Relevanz: Zusammenhang zwischen Duplikation, Extrahierbarkeit und Deduplication. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://proceedings.mlr.press/v162/kandpal22a.html

S-084 | Lee et al. / ACL Deduplicating Training Data Makes Language Models Better Peer-reviewed Forschung | Veröffentlichung/Stand: 2022 | Abruf: 07.08.2026 International | Wissenschaftliche Originalquelle | PEER REVIEWED Relevanz: Deduplication reduziert memorisierte Textausgaben und verbessert Evaluation. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://aclanthology.org/2022.acl-long.577/

S-085 | Nasr et al. Scalable Extraction of Training Data from (Production) Language Models Preprint | Veröffentlichung/Stand: 28.11.2023 | Abruf: 07.08.2026 International | Wissenschaftliche Originalquelle | PREPRINT Relevanz: Skalierbare Extraktionsangriffe und Einfluss von Modellzugang/Prompting. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://arxiv.org/abs/2311.17035

S-086 | Carlini et al. / USENIX Security Extracting Training Data from Diffusion Models Peer-reviewed Forschung | Veröffentlichung/Stand: 2023 | Abruf: 07.08.2026 International | Wissenschaftliche Originalquelle | PEER REVIEWED Relevanz: Empirischer Nachweis extrahierbarer Trainingsbilder in Diffusionsmodellen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.usenix.org/conference/usenixsecurity23/presentation/carlini

S-087 | McCoy et al. / TACL How Much Do Language Models Copy From Their Training Data? Peer-reviewed Forschung | Veröffentlichung/Stand: 2023 | Abruf: 07.08.2026 International | Wissenschaftliche Originalquelle | PEER REVIEWED Relevanz: Unterscheidung zwischen Kopieren, Mustern und Neuformulierung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://aclanthology.org/2023.tacl-1.38.pdf

S-088 | Vyas et al. / ICML On Provable Copyright Protection for Generative Models Peer-reviewed Forschung | Veröffentlichung/Stand: 2023 | Abruf: 07.08.2026 International | Wissenschaftliche Originalquelle | PEER REVIEWED Relevanz: Technische Ansätze zur Begrenzung werkbezogener Reproduktion und ihre Grenzen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://proceedings.mlr.press/v202/vyas23b/vyas23b.pdf

S-089 | EUIPO The Development of Generative Artificial Intelligence from a Copyright Perspective Studie | Veröffentlichung/Stand: 12.05.2025 | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Forschungsquelle | AKTUELL Relevanz: Umfassende technische, rechtliche und ökonomische Analyse zu Input, Opt-out und Output. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.euipo.europa.eu/en/publications/genai-from-a-copyright-perspective-2025

S-090 | Europäisches Parlament Generative AI and Copyright - Training, Creation, Regulation Studie | Veröffentlichung/Stand: 09.07.2025 | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Forschungsquelle | AKTUELL Relevanz: Analyse von TDM, Vergütung, Output-Schutz und Reformoptionen; keine verbindliche Rechtsquelle. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2025/774095/IUST_STU%282025%29774095_EN.pdf

S-091 | Europäisches Parlament Technological Aspects of Generative AI in the Context of Copyright Technische Analyse | Veröffentlichung/Stand: 30.07.2025 | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Forschungsquelle | AKTUELL Relevanz: Technische Abhängigkeiten zwischen Trainingsdaten, Modell und Output sowie Nachweisgrenzen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2025/776529/IUST_BRI%282025%29776529_EN.pdf

S-092 | Europäisches Parlament / EPRS AI and copyright: The training of general-purpose AI Briefing | Veröffentlichung/Stand: 04.2025 | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Forschungsquelle | AKTUELL Relevanz: Kompakter Überblick über Rechtsunsicherheit und GPAI-Training. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2025/769585/EPRS_ATA%282025%29769585_EN.pdf

S-093 | EUIPO Mapping of EU databases and metadata standards providing information on copyright-protected works Studie | Veröffentlichung/Stand: 28.05.2026 | Abruf: 07.08.2026 EU | Offizielle Forschungsquelle | AKTUELL Relevanz: Aktuelle Infrastruktur-, Rechteinformations- und Metadatenlandschaft einschließlich AI/TDM-Opt-outs. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.euipo.europa.eu/en/publications/mapping-of-eu-databases-and-metadata-standards-providing-information-on-copyright-protected-works

S-094 | WIPO Robert Kneschke v. LAION e.V. - WIPO Lex judgment record Offizielle Entscheidungsdatenbank | Veröffentlichung/Stand: 2024/2025 | Abruf: 07.08.2026 International/Deutschland | Offizielle WIPO-Quelle | AKTUELL Relevanz: Internationale Dokumentation und englische Fassung des LG-Hamburg-Urteils. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.wipo.int/wipolex/en/judgments/details/2381

S-095 | WIPO The WIPO Conversation on Intellectual Property and Frontier Technologies - Generative AI Offizieller Bericht | Veröffentlichung/Stand: 2024 | Abruf: 07.08.2026 International | Offizielle Quelle | AKTUELL Relevanz: Internationaler Diskussionsstand zu Training, Output und Infrastruktur. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.wipo.int/edocs/pubdocs/en/wipo-pub-rn2024-2-en-wipo-conversation-generative-ai.pdf

S-096 | Europäisches Parlament / EPRS Copyright of AI-generated works: Approaches in the EU and selected jurisdictions Briefing | Veröffentlichung/Stand: 19.12.2025 | Abruf: 07.08.2026 EU/International | Offizielle Forschungsquelle | AKTUELL Relevanz: Vergleich der menschlichen Urheberschaft und internationaler Sonderansätze. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2025/782585/EPRS_BRI%282025%29782585_EN.pdf

S-097 | U.S. Supreme Court Thaler v. Perlmutter - Docket No. 25-449 Gerichtsdocket | Veröffentlichung/Stand: Certiorari abgelehnt 02.03.2026 | Abruf: 07.08.2026 USA | Primärquelle | VERFAHREN BEENDET Relevanz: Der Supreme Court nahm den Fall nicht an; das D.C.-Circuit-Urteil bleibt bestehen, ohne eigene Sachentscheidung des Supreme Court. Fundstelle: Docket No. 25-449 URL: https://www.supremecourt.gov/search.aspx?filename=%2Fdocket%2Fdocketfiles%2Fhtml%2Fpublic%2F25-449.html

S-098 | United States District Court, Northern District of California / Settlement Administration Bartz v. Anthropic - gerichtlich genehmigter Vergleich Vergleich / Verfahrensinformation | Veröffentlichung/Stand: final genehmigt Juli 2026 | Abruf: 07.08.2026 USA | Verfahrensquelle | VERGLEICH GENEHMIGT Relevanz: Aktueller Abschluss des Klassenvergleichs zu bestimmten piratisch beschafften Buchkopien; Vergleich schafft kein allgemeines Fair-Use-Präjudiz. Fundstelle: Verfahrens- und Vergleichsstatus URL: https://www.anthropiccopyrightsettlement.com/

Schnell veraltende Informationen

ThemaStand 07.08.2026Nächste PrüfungBeobachtungsquellePriorität
BGH I ZR 281/25Verhandlung am 03.09.2026 angekündigt; am Stichtag kein UrteilUnmittelbar nach Termin und bei UrteilBGH S-033sehr hoch
EuGH C-250/25Anhängiges Vorabentscheidungsverfahren; kein UrteilBei Schlussanträgen, Urteil und BerichtigungCURIA/EUR-Lex S-041/S-042sehr hoch
GEMA gegen OpenAILG München I, erste Instanz; Berufung anhängigOLG-/EuGH-/BGH-EntwicklungS-034/S-035sehr hoch
GEMA gegen SunoUrteil 31.07.2026, nicht rechtskräftigRechtsmittel und VolltextkorrekturenS-036/S-037sehr hoch
Maschinenlesbarer Opt-outMehrere technische Standards; keine abschließende BGH-/EuGH-LinieQuartalsweiseW3C/IETF/IPTC/EUIPO S-025-S-030/S-093hoch
GPAI Code und Copyright-PolicyVollzug seit August 2026 jungAI Office Guidance/EnforcementS-020-S-024hoch
TrainingssummaryTemplate aktualisierbar; keine Werk-für-Werk-ListeBei Commission-UpdateS-021/S-022hoch
US Part 3Pre-publication; finale Fassung angekündigtBei finaler VeröffentlichungUSCO S-061/S-063hoch
OpenAI MDLMehrere Verfahren gebündelt und laufendMonatlich/bei merits decisionsS-074/S-075hoch
Bartz/AnthropicVergleich genehmigt; separate Opt-out-/Folgeverfahren möglichBei Folgeklagen/AppealsS-071/S-098mittel
Technische Memorization-ForschungModelle und Extraktionsmethoden entwickeln sich schnellJährlichS-081-S-088mittel
LizenzmärkteNeue Verwertungsgesellschafts-/Publisher-/DatasetmodelleHalbjährlichS-063/S-067/S-089/S-090hoch
Pflicht-Refresh Vor einer Buchveröffentlichung nach dem 3. September 2026 darf der LAION/BGH-Stand nicht aus diesem Dossier ungeprüft übernommen werden.

Qualitätsbericht

KennzahlErgebnis
Gesamtquellen98
Primärrechtsquellen20
Gerichts-/Verfahrensquellen37
Offizielle/Behördenquellen52
Wissenschaftliche/Studienquellen12
Kernaussagen50
Praxisfälle18
Mythenprüfungen20
Offene Fragen20
Glossarbegriffe46
Stichtag07.08.2026

Stärken

  • Trainingsdaten, Datensatz, Modellzustand, RAG und Output werden konsequent getrennt.
  • Hamburger und Münchner Entscheidungen sind nach Sachverhalt, Instanz und Rechtskraft abgegrenzt.
  • Technische Memorization-Befunde werden nicht automatisch als Rechtsverletzung ausgegeben.
  • US Fair Use wird nur als Vergleich und nicht als deutsche Rechtsgrundlage behandelt.
  • AI-Act-Urheberrechtspflichten werden von materieller Nutzungserlaubnis getrennt.
  • Schnell veraltende Verfahren sind mit konkretem Refresh-Zeitpunkt markiert.

Bekannte Grenzen

  • Der BGH entscheidet LAION erst nach dem Recherchestichtag.
  • EuGH C-250/25 ist noch anhängig.
  • Die Münchner Urteile sind nicht rechtskräftig.
  • Es fehlt ein allgemein anerkannter technischer und juristischer Schwellenwert für Memorisierung.
  • Die Rechtsprechung zu KI-Urheberschaft in Deutschland besteht bislang überwiegend aus unteren Instanzen und übertragbaren Grundsätzen.
  • Vertrags-, Datenschutz-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht werden nur an Schnittstellen behandelt.

Abschlusskontrolle

PrüfpunktErgebnis
Erfundene Studien/Zahlen/UrteileKeine bewusst verwendet; alle tragenden Quellen sind registriert.
RechtsstatusGesetz, Gericht, Behörde, Forschung und eigene Synthese getrennt.
URLsDirekte URLs im Quellenregister; URL-Refresh vor späterer Publikation empfohlen.
WidersprücheHamburg, München und US-Fälle werden nebeneinander dargestellt.
AktualitätStichtag 07.08.2026; spätere Entwicklung nicht vorweggenommen.
RechtsberatungDossier enthält keine Einzelfallfreigabe.
Redaktioneller Schluss Die stärkste Aussage dieses Dossiers ist nicht, dass KI-Training generell erlaubt oder verboten sei. Belastbar ist nur die phasenbezogene Prüfung mit konkreter Quelle, konkreter Erlaubnis, dokumentiertem Opt-out-Prozess und getesteter Ausgabe.
A
Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.