Live Geplanter § 201b StGB: Im Material fehlt jeder Beleg
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Erfüllungsgehilfe

Person oder Unternehmen, dessen sich ein Schuldner zur Erfüllung seiner Vertragspflichten bedient.

Aktualisiert: 18.08.2026

Person oder Unternehmen, dessen sich ein Schuldner zur Erfüllung seiner Vertragspflichten bedient.

Ausführlich im Dossier: KI-Haftung