Drei-Stufen-Test
Schranken dürfen nur Sonderfälle betreffen, normale Verwertung nicht beeinträchtigen und Interessen nicht unzumutbar verletzen.
Schranken dürfen nur Sonderfälle betreffen, normale Verwertung nicht beeinträchtigen und Interessen nicht unzumutbar verletzen.
Ausführlich im Dossier: KI und Urheberrecht