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Nationalrat beschließt vollautomatisierte Bescheide ohne menschliche Kontrolle

Behörden dürfen künftig erstinstanzliche Bescheide und bestimmte Verwaltungsstrafen vollständig automatisiert – auch mittels KI – ausstellen. Die Opposition kritisiert den fehlenden menschlichen Eingriff.

· Veröffentlicht: 24.09.2026 ·3 Min Lesezeit
Nationalrat beschließt vollautomatisierte Bescheide ohne menschliche KontrolleMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Der Nationalrat hat die Novelle mit den Stimmen der Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen.
  • Behörden sollen erstinstanzliche schriftliche Bescheide mittels automatischer Regeln oder KI ausstellen können, ohne dass ein Mensch darauf schaut.
  • Das gilt auch für bestimmte Verwaltungsstrafen.
  • Voraussetzung ist, dass die Sache für eine vollständig automatisierte Erledigung geeignet ist.
  • Jede Verwaltungseinheit entscheidet selbst über die Eignung.
  • Computer dürfen auch bei unbestimmten Gesetzesbegriffen, Ermessen oder Beurteilungsspielräumen selbsttätig entscheiden.

Nationalrat beschließt vollautomatisierte Bescheide

Der österreichische Nationalrat hat am Mittwoch eine Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und zum Verwaltungsstrafgesetz (VStG) beschlossen. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS erhalten Behörden künftig die Möglichkeit, erstinstanzliche schriftliche Bescheide vollständig automatisiert – auch mithilfe Künstlicher Intelligenz – auszustellen, ohne dass ein Mensch die Entscheidung kontrolliert. Das gilt ebenso für bestimmte Verwaltungsstrafen.

Hintergrund des Beschlusses ist das Ziel der Regierung, die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren voranzutreiben und rechtliche Grundlagen für den Einsatz von KI zu schaffen. Die Automatisierung soll Verwaltungsabläufe effizienter gestalten, Bearbeitungszeiten verkürzen und Ressourcen in den Behörden freisetzen. ÖVP-Nationalratsabgeordneter Wolfgang Gerstl betonte in der Debatte, man lasse einen technologieoffenen Rahmen, in dem neue technische Möglichkeiten unter klaren rechtsstaatlichen Regeln eingesetzt werden können. Die Novelle umfasst zudem Regelungen zu Chatbots zur Unterstützung bei Anträgen und zu sogenannten No-Stop-Verfahren, bei denen Leistungen ohne vorherige Antragstellung erbracht werden.

Voraussetzungen und Grenzen der Automatisierung

Voraussetzung für eine vollständig automatisierte Erledigung ist, dass die Sache im Hinblick auf den maßgeblichen Sachverhalt, die zu lösenden Rechtsfragen und den Stand der Technik geeignet ist. Diese Eignungsprüfung ist zentral, weil sie sicherstellen soll, dass nur solche Verfahren automatisiert werden, bei denen die zugrunde liegenden Sachverhalte und Rechtsfragen hinreichend strukturiert und technisch beherrschbar sind. Jede Verwaltungseinheit entscheidet selbst über diese Eignung, da die betroffenen Materien und die verfügbare technische Infrastruktur je nach Behörde unterschiedlich sind.

Computer dürfen dabei auch dann selbsttätig entscheiden, wenn unbestimmte Gesetzesbegriffe, Ermessen oder Beurteilungsspielräume eröffnet sind. Der Behörde muss ein bestimmender Einfluss auf den Vorgang der vollständig automatisierten schriftlichen Erledigung zukommen – gemeint sind aber gerade nicht Kontrollen der einzelnen Rechtsakte durch einen Organwalter. Dieser bestimmende Einfluss wird vielmehr durch die vorab festgelegten Regelwerke, Algorithmen und Parameter ausgeübt, die die Behörde definiert und die den Entscheidungsrahmen der automatisierten Erledigung bilden. Die Formulierung im neuen Paragrafen 18a des AVG ist bewusst offen gehalten; die Erläuterungen halten fest, dass Computer selbst bei unbestimmten Gesetzesbegriffen entscheiden dürfen.

Kritik der Opposition und Widerspruch zur Human-in-the-Loop-Strategie

FPÖ und Grüne haben Kritik geäußert. Ein Vertagungsantrag der Grünen fand keine Mehrheit. Die Opposition lehnte den Entwurf nicht grundsätzlich ab, mahnte aber Nachbesserungen ein, insbesondere bei der vollautomatischen Ausstellung von Bescheiden mittels KI. FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger und die Grünen-Abgeordneten Süleyman Zorba und Agnes Prammer äußerten Bedenken. Zorbas Vorschlag, die Beratungen zu vertagen, scheiterte.

Die Kritik der Opposition zielt vor allem auf die Gefahr von Fehlentscheidungen durch automatisierte Systeme, die ohne menschliche Überprüfung ergehen. Bei unbestimmten Gesetzesbegriffen, Ermessen und Beurteilungsspielräumen bestehe das Risiko, dass individuelle Umstände des Einzelfalls nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem wird die mangelnde Transparenz automatisierter Entscheidungen als Problem gesehen, da für Betroffene schwer nachvollziehbar sei, wie eine Entscheidung zustande gekommen ist.

Staatssekretär Alexander Pröll betonte, dass vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen nur in vorab bestimmten, geeigneten Materien erfolgen. Zugleich besteht ein Widerspruch zur offiziellen Strategie: Auf digitalaustria.gv.at heißt es, jede KI-Anwendung folge dem Prinzip Human in the Loop und sei zu 100 Prozent menschenzentriert. Das beschlossene Gesetz erlaubt jedoch vollautomatische Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle einzelner Rechtsakte. Das Prinzip Human in the Loop würde im Kontext der Novelle bedeuten, dass ein Mensch jede automatisierte Entscheidung vor ihrer Wirksamkeit prüft oder zumindest eingreifen kann. Genau diese Kontrolle einzelner Rechtsakte ist im Gesetz jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen – der bestimmende Einfluss der Behörde beschränkt sich auf die vorab festgelegten Regeln und Parameter, nicht auf die Überprüfung konkreter Bescheide.

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Manuel Peter
Redaktion · KI-Regulierung & Recht

Manuel Peter verfolgt für KI Spotlight die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz: den EU AI Act, Datenschutz, Haftungsfragen und Governance. Er ordnet ein, was neue Vorgaben konkret bedeuten – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

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