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Entsiegelte Schriftsätze: Autoren werfen OpenAI und Microsoft vorsätzlichen Urheberrechtsbruch vor

Interne Kommunikation soll belegen, dass Führungskräfte die Rechtswidrigkeit der Buchnutzung kannten

· Veröffentlicht: 27.09.2026 ·3 Min Lesezeit
Entsiegelte Schriftsätze: Autoren werfen OpenAI und Microsoft vorsätzlichen Urheberrechtsbruch vorMit KI erstellt
Inhalt
◆ Fakten auf einen Blick
  • Die Authors Guild und 17 Autoren reichten im September 2023 eine Sammelklage gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung ein; im Dezember 2023 wurde Microsoft als Beklagter aufgenommen.
  • Die Klage wurde beim Bundesgericht im Southern District of New York (Manhattan) eingereicht.
  • Am 21. September 2026 wurden Schriftsätze der Klägerseite entsiegelt, die interne Kommunikation von OpenAI und Microsoft dokumentieren.
  • Die Kläger behaupten, OpenAI habe Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher von Library Genesis, einer bekannten Piraterie-Website, zum Training der GPT-Modelle verwendet.
  • Laut den Schriftsätzen wurden Microsoft-Führungskräfte bereits im April 2019 über die Datenherkunft informiert.
  • OpenAI soll im Sommer 2022 eine interne Aufräumaktion namens 'Project Clear' gestartet haben, um Verweise auf Library Genesis aus internen Systemen zu entfernen.

Entsiegelte Schriftsätze erheben Vorwurf vorsätzlichen Rechtsbruchs

Am 21. September 2026 hat das Bundesgericht in Manhattan Schriftsätze der Klägerseite im Verfahren Authors Guild gegen OpenAI und Microsoft entsiegelt. Die Dokumente enthalten nach Angaben der Authors Guild erstmals interne Kommunikation beider Unternehmen, die belegen soll, dass Führungskräfte die Rechtswidrigkeit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher zum KI-Training kannten. Die ursprüngliche Sammelklage der Authors Guild und 17 Autoren wurde im September 2023 eingereicht, im Dezember 2023 wurde Microsoft als Beklagter aufgenommen. Mit den neuen Schriftsätzen eskaliert der Vorwurf: Aus einer Urheberrechtsklage wird der Vorwurf vorsätzlichen Rechtsbruchs. Die Kläger argumentieren, dass die internen Dokumente ein bewusstes und wissentliches Handeln belegen, nicht nur Fahrlässigkeit. Die Freigabe markiert einen Wendepunkt, weil sie das Wissen der Unternehmen ins Zentrum der juristischen Auseinandersetzung rückt.

Library Genesis und 'Project Clear': Die konkreten Vorwürfe im Detail

Die Kläger behaupten, OpenAI habe Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher von Library Genesis, einer bekannten Piraterie-Plattform, zum Training der GPT-Modelle verwendet. Laut den Schriftsätzen wurden Microsoft-Führungskräfte bereits im April 2019 über die Datenherkunft informiert. Statt die Urheberrechtsbedenken zu adressieren, habe die Unternehmensführung rechtliche Risiken gegen PR-Risiken abgewogen. Im Sommer 2022 habe OpenAI eine interne Aufräumaktion namens 'Project Clear' gestartet, um Verweise auf Library Genesis aus internen Systemen zu entfernen, nachdem Bedenken über mögliche Medienberichterstattung aufkamen. Diese Darstellung stützt den Vorwurf, dass die Unternehmen die Rechtswidrigkeit kannten und aktiv versuchten, Spuren zu beseitigen. Die Schriftsätze zeichnen das Bild einer internen Priorisierung der Modellentwicklung gegenüber den Rechten von Urhebern.

Interne Zitate: 'Existenzielle Bedrohung' und 'beispielloser Diebstahl'

Die brisantesten internen Aussagen stammen von Nick Turley, OpenAIs Leiter von ChatGPT, und Brent Hecht, Microsofts Director of Applied Science. Turley schrieb intern, Verlage seien einer 'existenziellen Bedrohung' durch KI-Produkte ausgesetzt, die bereits 'weitgehend substituierend' seien. Hecht bezeichnete das Scraping von Nachrichten für KI-Training als 'astonishing theft of unprecedented proportions' und möglicherweise 'largest theft of labor in human history'. Diese Zitate sind für die Klägerseite zentral, weil sie belegen sollen, dass die Unternehmen die Auswirkungen auf Urheber kannten und dennoch weitermachten. Sie dienen als Beweis für Unternehmenswissen, nicht nur für individuelle Fehleinschätzungen.

Unternehmensreaktionen: Einzelmeinung versus Fair Use

Microsoft erklärte, Hechts Kommentare spiegelten die Ansicht eines einzelnen Mitarbeiters wider und repräsentierten nicht die Rechtsposition des Unternehmens. OpenAI beruft sich im parallelen Verfahren New York Times gegen Microsoft und OpenAI auf die Fair-Use-Doktrin: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien zum KI-Training sei unter US-Recht zulässig. Im NYT-Verfahren lehnte der vorsitzende Richter 2025 die meisten Anträge von OpenAI auf Klageabweisung ab. Diese Entscheidung zeigt, dass die Gerichte die Fair-Use-Argumentation nicht pauschal akzeptieren. Die Beklagten versuchen, die internen Aussagen als nicht repräsentativ oder rechtlich irrelevant darzustellen.

Präzedenzfälle und Branchenkontext: Anthropic, Google und die NYT

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen ein. Im Verfahren gegen Anthropic entschied ein Bundesrichter, dass das Unternehmen Millionen digitalisierter urheberrechtlich geschützter Bücher ohne Zustimmung der Autoren zum Training von Claude verwendet hatte; es folgte ein Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar. Die Verlage Hachette Book Group, Cengage Learning und Elsevier sowie Autor Scott Turow reichten eine Klage gegen Google wegen angeblicher Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher zum Training von Gemini ein. Das laufende NYT-Verfahren gegen OpenAI und Microsoft erhebt ähnliche Vorwürfe. Diese Fälle zeigen, dass die rechtliche Auseinandersetzung um KI-Trainingsdaten die gesamte Branche erfasst hat und zunehmend auf interne Kommunikation als Beweismittel zurückgreift.

Der grundlegende Widerspruch: Vorsätzlicher Diebstahl oder zulässige Transformation?

Die Faktenlage offenbart zwei grundlegende Widersprüche. Erstens bewerten die Kläger die Buchnutzung als vorsätzlichen Diebstahl und Rechtsbruch, während OpenAI sie als zulässige transformative Nutzung unter Fair Use einordnet. Zweitens deuten die Kläger die Hecht-Aussagen als Beleg für Unternehmenswissen, Microsoft hingegen als private Einzelmeinung. Eine gerichtliche Klärung steht noch aus; entscheidend wird sein, wie das Gericht die internen Kommunikationen und die Fair-Use-Argumentation bewertet.

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Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.

Quellen

  1. hyper.ai ↗

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