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Dossier

KI und Datenschutz

DSGVO, BDSG und europäische Datenschutzpraxis für den KI-Einsatz.

· Stand: 12.08.2026 ·159 Min Lesezeit ·

DSGVO, BDSG und europäische Datenschutzpraxis für den KI-Einsatz. Vollständige, faktenbasierte Fassung mit Belegen und Quellenregister.

Wichtiger Hinweis Dieses Dokument ist ein neutrales Fakten-Dossier. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtliche Bewertungen hängen vom konkreten Zweck, den Daten, den beteiligten Rollen, der technischen Architektur und den Schutzmaßnahmen ab.

DSGVO, BDSG und europäische Datenschutzpraxis

Rechts- und Recherchestand: 7. August 2026 Räumlicher Schwerpunkt: Europäische Union, EWR und Deutschland Verwendungszweck: belastbare Wissensbasis für eine deutsche Sachbuchreihe

Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument ist ein neutrales Fakten-Dossier. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Statuskennzeichnungen

KennzeichnungBedeutung
GELTENDES RECHTRechtsnorm ist am Stichtag in Kraft und anwendbar.
RECHTSPRECHUNGAussage folgt aus einer gerichtlichen Entscheidung; Reichweite hängt vom Sachverhalt ab.
OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITIONLeitlinie, Orientierungshilfe oder Stellungnahme einer Datenschutzaufsicht; regelmäßig bedeutsam, aber nicht mit Gesetz oder Urteil gleichzusetzen.
ENTWURF / VERFAHRENVorschlag, öffentliche Konsultation oder anhängiges Verfahren; nicht als geltendes Recht behandeln.
RECHTLICH UMSTRITTENMehrere vertretbare Positionen bestehen.
OFFENE RECHTSFRAGEKeine belastbare abschließende Rechtsprechung oder einheitliche Behördenposition.
WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTANDTechnische oder empirische Erkenntnis, deren Übertragbarkeit geprüft werden muss.
EIGENE SYNTHESEZusammenführung mehrerer Quellen; keine eigenständige Rechtsquelle.

Management-Zusammenfassung

Kernbefund Die DSGVO enthält kein allgemeines KI-Verbot und keine pauschale KI-Erlaubnis. Zulässigkeit entsteht nur aus einer konkreten Verarbeitungskette: bestimmter Zweck, identifizierte Daten, klare Rollen, tragfähige Rechtsgrundlage, Transparenz, wirksame Betroffenenrechte, angemessene Sicherheit und - bei hohem Risiko - eine Datenschutz-Folgenabschätzung. [S-001; S-023; S-024]

Unternehmen müssen nicht "die KI" als Gesamtprodukt rechtfertigen. Sie müssen jeden datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitungsschritt rechtfertigen: Datenerhebung, Übermittlung an den Anbieter, Speicherung, Protokollierung, Nutzung für Training oder Produktverbesserung, Generierung von Ausgaben, Profilbildung, Entscheidungsunterstützung und gegebenenfalls Drittlandtransfer. Ein Vertrag mit dem Anbieter oder eine Datenschutzerklärung ersetzt diese Rechtsgrundlage nicht. [S-001, Art. 5, 6, 13, 14, 24, 28, 44; S-023, S. 3-9]

Die wichtigste praktische Trennlinie verläuft nicht zwischen "KI" und "Nicht-KI", sondern zwischen kontrollierbaren und unkontrollierbaren Datenflüssen. Eine Unternehmens- oder API-Version kann datenschutzrechtlich günstiger sein als ein frei zugänglicher Chatbot, wenn Trainingsnutzung, Speicherfristen, Unterauftragnehmer, Zugriffe, Löschung und internationale Transfers vertraglich und technisch beherrscht werden. Sie ist jedoch nicht automatisch DSGVO-konform. [S-023, S. 5-11; S-035; S-037]

Öffentlich zugängliche Daten sind nicht frei verwendbar. Webscraping mit personenbezogenen Daten bleibt Verarbeitung nach der DSGVO. Ein berechtigtes Interesse kann als Rechtsgrundlage in Betracht kommen, verlangt aber einen legitimen und konkreten Zweck, Erforderlichkeit und eine echte Interessenabwägung. Umfang, Datenarten, Herkunft, vernünftige Erwartungen, technische Zugangshürden, mögliche Folgeanwendungen und wirksame Widerspruchs- und Löschmöglichkeiten sind zentral. [S-001, Art. 5, 6, 14, 21; S-024; S-031]

Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten genügt Art. 6 DSGVO nicht. Zusätzlich muss eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 vorliegen. Die Tatsache, dass sensible Informationen nur beiläufig mitgescrapt oder durch ein Modell abgeleitet werden, beseitigt das Problem nicht. Der EDPB lässt im Entwurf der Scraping-Leitlinien nur eine eng begrenzte Einzelfallprüfung unter technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen erkennen. [S-001, Art. 9; S-031; S-068; S-069]

Ob ein KI-Modell selbst personenbezogene Daten enthält, ist nicht pauschal entschieden. Der EDPB verlangt eine Einzelfallprüfung und sieht Anonymität nur, wenn sowohl Identifizierung als auch Extraktion personenbezogener Trainingsdaten sehr unwahrscheinlich sind. Der HmbBfDI vertrat 2024 eine engere Gegenposition. Die BfDI-Konsultation 2025/26 zeigt ein heterogenes technisches und rechtliches Meinungsbild. Für Unternehmen ist deshalb eine pauschale Behauptung "Das Modell ist anonym" nicht belastbar. [S-024, Rn. 31-50; S-026; S-028; S-059]

Pseudonymisierung ist kein Synonym für Anonymisierung. Pseudonymisierte Daten bleiben für den Verantwortlichen regelmäßig personenbezogen. Nach dem EuGH kann die Einordnung für einen Empfänger kontextabhängig sein, wenn diesem vernünftigerweise keine Identifizierungsmittel zur Verfügung stehen. Das ändert aber weder die ursprünglichen Pflichten des Verantwortlichen noch die Notwendigkeit einer dokumentierten Risikoanalyse. [S-001, Art. 4 Nr. 5 und ErwG 26; S-032; S-033; S-072]

RAG-Systeme können Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle verbessern, weil konkrete Quellenbestände getrennt verwaltet, berichtigt und gelöscht werden können. Sie heilen aber keine rechtswidrige Basismodellentwicklung. Zudem erzeugen Embeddings, Vektordatenbanken, Berechtigungen, Protokolle und Abrufkontexte eigene datenschutzrechtliche Verarbeitungsschritte. [S-029; S-085]

Art. 22 DSGVO greift nicht bei jeder KI-Unterstützung. Relevant sind ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung. Nach der SCHUFA-Rechtsprechung kann bereits die automatisierte Erstellung eines Scores Art. 22 unterfallen, wenn ein Dritter ihm eine maßgebliche Rolle beimisst. Ein Mensch im Prozess hilft nur, wenn er tatsächlich informiert, kompetent, befugt und zeitlich in der Lage ist, die Empfehlung eigenständig zu prüfen und abzuweichen. Eine formale Abzeichnung genügt nicht. [S-001, Art. 22; S-023, S. 5; S-042; S-061]

Die Erklärbarkeitspflichten sind durch Dun & Bradstreet konkretisiert worden. Betroffene müssen die tatsächlich angewandten Verfahren und Prinzipien so verstehen können, dass sie nachvollziehen und anfechten können, welche Daten wie zum Ergebnis beigetragen haben. Die bloße Offenlegung eines Algorithmus reicht nicht. Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht pauschal jedes Auskunftsrecht ausschließen. [S-062]

Bei Beschäftigten- und Bewerberdaten bestehen zusätzliche Hürden. § 26 BDSG, Art. 6, 9 und 22 DSGVO, die strukturell eingeschränkte Freiwilligkeit einer Einwilligung sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats müssen zusammen betrachtet werden. Systeme zur Leistungskontrolle, Verhaltensanalyse, Bewerbervorsortierung oder Prognose von Kündigungs- und Krankheitsrisiken sind regelmäßig hochriskant und häufig DSFA-pflichtig. [S-002, § 26; S-005; S-055; S-067]

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht allein deshalb zwingend, weil ein Produkt KI verwendet. Sie wird aber häufig erforderlich, wenn mehrere Hochrisikokriterien zusammentreffen: neue Technologie, umfangreiche Bewertung oder Scoring, systematische Überwachung, sensible Daten, vulnerable Personen, Datenzusammenführung, große Reichweite oder Entscheidungen mit erheblicher Wirkung. [S-001, Art. 35; S-039; S-056; S-057]

Datenschutz durch Technikgestaltung beginnt vor der Beschaffung. Zweck- und Dateninventur, Datenklassifizierung, Ausschluss bestimmter Eingaben, Rollen- und Rechtekonzept, Mandantentrennung, lokale Verarbeitung, Verschlüsselung, kontrollierte Protokollierung, definierte Speicherfristen, Abschaltung von Trainingsnutzung, sichere RAG-Berechtigungen und Testverfahren gegen Extraktion sind keine nachträglichen Dekorationen, sondern Teil der Rechenschaftspflicht. [S-001, Art. 24, 25, 32; S-027; S-038]

Ein AVV ist notwendig, wenn der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden verarbeitet. Verarbeitet der Anbieter Eingaben zusätzlich für eigene Produktverbesserung, Sicherheit, Training oder Werbezwecke, kann für diese Schritte eine eigene oder gemeinsame Verantwortlichkeit entstehen. Vertragsüberschriften sind nicht entscheidend; maßgeblich sind tatsächliche Zwecke und wesentliche Mittel. [S-001, Art. 26, 28; S-035; S-037; S-075 bis S-077]

"Server in Europa" ist kein vollständiger Transfernachweis. Zu prüfen sind Sitz und Konzernstruktur, Fernzugriffe, Support, Telemetrie, Unterauftragsverarbeiter, Schlüsselkontrolle und rechtliche Zugriffsmöglichkeiten. Der EU-US Data Privacy Framework ist am Stichtag weiterhin gültig; das Gericht der EU hat die Nichtigkeitsklage im September 2025 abgewiesen. Ein Rechtsmittel ist jedoch anhängig. [S-012 bis S-017; S-044; S-045; S-081]

Das Digital-Omnibus-Paket enthält Vorschläge, die unter anderem die Nutzung personenbezogener Daten für KI und die Definition personenbezogener Daten verändern könnten. Am 7. August 2026 ist dies kein geltendes Recht. Der EDPB und der EDPS haben wesentliche Teile kritisch bewertet. Jede Darstellung als bereits beschlossene DSGVO-Erleichterung wäre falsch. [S-018 bis S-020]

Der AI Act und die DSGVO gelten parallel. Die Erfüllung der AI-Act-Pflichten ersetzt weder eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 oder 9 DSGVO noch Transparenz, Betroffenenrechte, Art. 22, DSFA oder Drittlandprüfung. Umgekehrt macht DSGVO-Konformität ein KI-System nicht automatisch AI-Act-konform. [S-001; S-004; S-019; S-023]

Für die Unternehmenspraxis ist eine gestufte Freigabe sinnvoll: datenschutzarme Assistenz ohne Personenbezug; freigegebene Verarbeitung gewöhnlicher personenbezogener Daten in kontrollierter Umgebung; besonders geprüfte Hochrisikoanwendungen; Ausschluss klar ungeeigneter Szenarien. Schatten-KI wird nicht durch Verbote allein beherrscht, sondern durch eine nutzbare sichere Alternative, klare Regeln, Schulung und technische Kontrollen. [S-023; S-027]

Die belastbarste Gesamtstrategie lautet deshalb: so wenig personenbezogene Daten wie möglich, so viel technische und organisatorische Kontrolle wie nötig, und keine Entscheidung über Menschen, deren Entstehung das Unternehmen nicht erklären, prüfen und korrigieren kann. [EIGENE SYNTHESE aus S-001, S-023, S-024, S-027, S-029, S-061, S-062]

Die größten Risiken für Unternehmen

RisikoTypischer FehlerPrioritätZentrale Gegenmaßnahmen
Unkontrollierte EingabenBeschäftigte kopieren Kunden-, Personal- oder Gesundheitsdaten in offene Dienste; das Unternehmen verliert Kontrolle über Speicher-, Trainings- und Transferwege.HochFreigegebene Accounts, Datenklassifizierung, Eingabefilter, Schulung, DLP, klare Verbotsbereiche.
Unklare AnbieterrolleEin Anbieter wird als Auftragsverarbeiter behandelt, nutzt Daten aber für eigene Zwecke.HochTatsächliche Datenflüsse und Vertragsbedingungen prüfen; Rolle je Verarbeitungsschritt bestimmen.
Rechtsgrundlage nur pauschal"Berechtigtes Interesse an Innovation" ohne Erforderlichkeit und Abwägung.HochZweck konkretisieren, Alternativen prüfen, Folgen und Erwartungen dokumentieren, Schutzmaßnahmen einbauen.
Scheinmensch in Art. 22Mitarbeiter bestätigt KI-Ergebnis routinemäßig und ohne echte Abweichungsmöglichkeit.Sehr hochEntscheidungsbefugnis, Zeit, Qualifikation, Zugang zu Begründung, Stichproben und Abweichungsmonitoring.
Falsche oder halluzinierte PersonendatenKI erzeugt unzutreffende Behauptungen, Scores oder Zusammenfassungen über Personen.HochQuellenbindung, RAG, Validierung, Kennzeichnung, Korrektur- und Löschprozess, menschliche Prüfung.
Drittlandtransfer übersehenEU-Region, aber US-Support, Telemetrie oder globale Subprozessoren.HochTransfer-Mapping, DPF/SCC, TIA, Zusatzmaßnahmen, Schlüsselkontrolle.
RAG ohne BerechtigungskonzeptVektorsuche liefert Dokumente außerhalb des eigentlichen Zugriffsbereichs.Sehr hochBerechtigungen vor Retrieval, Mandantentrennung, Metadatenfilter, Protokollierung, Tests.
DSFA zu spätSystem ist bereits ausgerollt, bevor hohes Risiko bewertet wurde.HochDSFA-Gate vor Pilot und Beschaffung; Neubewertung bei Modell-, Zweck- oder Datenänderung.

Die 45 wichtigsten Kernaussagen

Die Tabelle ist als schnelle Faktenlandkarte gedacht. Sie ersetzt nicht die vertiefte Prüfung in den Fachkapiteln. Das Aktualisierungsrisiko bewertet, wie wahrscheinlich eine Änderung durch neue Leitlinien, Rechtsprechung, Gesetzgebung oder Technik ist.

IDKernaussageStatusEinschränkungQuellenRefresh
K-01Die DSGVO verbietet KI nicht; sie reguliert konkrete Verarbeitungen personenbezogener Daten.GELTENDES RECHTOhne Personenbezug ist die DSGVO nicht anwendbar; Personenbezug ist weit zu prüfen.S-001; S-023Mittel
K-02Jeder Verarbeitungsschritt benötigt eine Rechtsgrundlage; ein AVV ersetzt Art. 6 oder Art. 9 nicht.GELTENDES RECHTRolle und Rechtsgrundlage sind getrennte Prüfungen.S-001; S-023; S-035Niedrig
K-03Öffentlich zugängliche personenbezogene Daten sind nicht frei verwendbar.GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITIONArt. 6, Zweckbindung, Transparenz und Rechte bleiben anwendbar.S-001; S-031; S-065Mittel
K-04Webscraping für generative KI kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. f gestützt werden, aber nur nach vollständiger Dreistufenprüfung.OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITIONEDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation.S-024; S-031; S-034Hoch
K-05Besondere Kategorien aus Art. 9 benötigen zusätzlich zu Art. 6 eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2.GELTENDES RECHTAuch abgeleitete oder offenbarende Daten können betroffen sein.S-001; S-068; S-069Niedrig
K-06Ein KI-Modell ist nicht automatisch anonym, nur weil Trainingsdaten nicht als Klartext gespeichert sind.OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITIONEinzelfallprüfung; technische und rechtliche Debatte bleibt offen.S-024; S-028; S-083; S-084Hoch
K-07Pseudonymisierte Daten bleiben regelmäßig personenbezogen.GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGFür einzelne Empfänger kann die Einordnung kontextabhängig sein.S-001; S-032; S-033; S-072Mittel
K-08RAG kann Richtigkeit und Beherrschbarkeit verbessern, heilt aber kein rechtswidrig trainiertes Basismodell.OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITIONRAG-Datenbank und Embeddings schaffen eigene Pflichten.S-029; S-085Mittel
K-09Embeddings können personenbezogen sein, wenn sie einer Person zugeordnet, verknüpft oder zur Unterscheidung genutzt werden können.EIGENE SYNTHESE / OFFENE RECHTSFRAGEKeine pauschale Einstufung; Kontext und Reidentifizierbarkeit entscheiden.S-001; S-029; S-032; S-072Hoch
K-10Eine Unternehmensversion eines KI-Dienstes ist nicht automatisch DSGVO-konform.GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITIONVertrag, tatsächliche Einstellungen, Unterauftragnehmer und Transfers prüfen.S-023; S-035; S-037Hoch
K-11Ein Mensch im Prozess verhindert Art. 22 nur bei echter, eigenständiger Prüfung.RECHTSPRECHUNG / BEHÖRDENPOSITIONFormale Abzeichnung oder routinemäßige Übernahme reicht nicht.S-023; S-042; S-061Niedrig
K-12Ein Score kann selbst eine Entscheidung nach Art. 22 sein, wenn ein Dritter ihm maßgebliche Bedeutung beimisst.RECHTSPRECHUNGSachverhalt und Entscheidungspraxis des Empfängers sind entscheidend.S-061Niedrig
K-13Betroffene haben bei automatisierten Entscheidungen Anspruch auf eine verständliche Erklärung des tatsächlich angewandten Verfahrens.RECHTSPRECHUNGAlgorithmus-Quellcode allein genügt nicht; Geschäftsgeheimnisse werden abgewogen.S-062Niedrig
K-14Art. 14 kann bei gescrapten Daten Informationspflichten auslösen.GELTENDES RECHTAusnahme wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Aufwands ist eng und schutzmaßnahmenabhängig.S-001; S-031; S-051Mittel
K-15"Modellverbesserung" ist ohne Konkretisierung regelmäßig kein hinreichend bestimmter Zweck.BEHÖRDENPOSITION / EIGENE SYNTHESEZweck muss spezifisch, explizit und legitim sein.S-001; S-023; S-024; S-031Mittel
K-16Datenminimierung gilt auch für große Trainingsdatenbestände.GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGGroße Datenmengen sind technisch nützlich, aber kein rechtlicher Freibrief.S-001; S-031; S-065; S-066Niedrig
K-17Richtigkeit verlangt Prozesse gegen falsche oder veraltete Personenaussagen.GELTENDES RECHTGenerative Ausgaben sind risikobasiert zu validieren.S-001; S-025; S-029Niedrig
K-18Ausgabefilter sind nicht automatisch Löschung aus einem Modell.OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITIONJe nach Ziel kann Retraining, Unlearning oder Systemmaßnahme erforderlich sein.S-027; S-028; S-086Hoch
K-19Löschung aus einem Modell ist technisch und rechtlich nicht abschließend gelöst.OFFENE RECHTSFRAGESystemmaßnahmen können genügen oder nur vorläufig sein; Einzelfall und Stand der Technik zählen.S-024; S-028; S-052; S-086Sehr hoch
K-20Ein Anbieter kann zugleich Auftragsverarbeiter und für andere Zwecke eigener Verantwortlicher sein.GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITIONRollen sind verarbeitungsschrittbezogen zu bestimmen.S-001; S-035; S-037Mittel
K-21Gemeinsame Verantwortlichkeit setzt keine gleichmäßige Kontrolle und keinen gemeinsamen Datenzugang voraus.RECHTSPRECHUNGGemeinsame Festlegung von Zwecken oder wesentlichen Mitteln genügt.S-075; S-076; S-077Niedrig
K-22Ein AVV muss Training, Telemetrie, Unterauftragnehmer, Löschung und Transfers praktisch abbilden.GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITIONStandardklauseln ohne tatsächliche Kontrollmöglichkeit genügen nicht.S-001; S-035Mittel
K-23Eine DSFA ist bei KI häufig, aber nicht automatisch immer erforderlich.GELTENDES RECHTEntscheidend ist das voraussichtlich hohe Risiko.S-001; S-039; S-056Niedrig
K-24Neue Technologie, Scoring, Überwachung, sensible Daten, vulnerable Personen und große Reichweite erhöhen gemeinsam das DSFA-Risiko.BEHÖRDENPOSITIONMehrere Kriterien sprechen stark für eine DSFA.S-039; S-056; S-057Mittel
K-25Privacy by Design muss bereits bei Zweck, Architektur und Datenbeschaffung beginnen.GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITIONNachträgliche Datenschutzerklärung ersetzt keine technische Gestaltung.S-001; S-027; S-038Niedrig
K-26Prompt Injection kann eine Datenschutzverletzung auslösen, wenn dadurch personenbezogene Daten offengelegt oder verändert werden.GELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESENicht jede Sicherheitslücke ist automatisch meldepflichtig; Risiko entscheidet.S-001; S-027; S-040Mittel
K-27Ein Datenabfluss über einen KI-Dienst kann binnen 72 Stunden meldepflichtig sein.GELTENDES RECHTMeldung nur, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten nicht unwahrscheinlich ist.S-001, Art. 33; S-040Niedrig
K-28EU-Server allein schließen Drittlandübermittlungen nicht aus.GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITIONSupport, Fernzugriff, Subprozessoren und Schlüsselkontrolle zählen.S-044; S-045; S-081Niedrig
K-29Der EU-US Data Privacy Framework ist am 07.08.2026 gültig.GELTENDES RECHTRechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig; Refresh erforderlich.S-013 bis S-017Sehr hoch
K-30Beschäftigteneinwilligungen sind nicht generell unwirksam, aber strukturell besonders prüfungsbedürftig.GELTENDES RECHTFreiwilligkeit, Abhängigkeit und Widerrufsfolgen müssen realistisch bewertet werden.S-002, § 26; S-041; S-067Mittel
K-31KI-gestützte Leistungs- und Verhaltenskontrolle kann Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslösen.GELTENDES RECHTMitbestimmung ersetzt Datenschutzprüfung nicht.S-005Niedrig
K-32Bewerbervorsortierung kann Art. 22 auslösen, wenn Einladungen oder Absagen faktisch automatisiert erfolgen.GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITIONEchte menschliche Kontrolle und Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.S-023; S-042; S-055; S-061Mittel
K-33Eine KI-Nutzungsrichtlinie ist regelmäßig sinnvoll, aber nicht jede Einzelregel ist unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben.EIGENE SYNTHESEPflicht ergibt sich mittelbar aus Rechenschaft, Sicherheit und Organisationsverantwortung.S-001; S-023; S-027Niedrig
K-34Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss KI-Verarbeitungen angemessen beschreiben.GELTENDES RECHTProduktname allein reicht nicht; Zweck, Daten, Empfänger, Fristen und Maßnahmen sind erforderlich.S-001, Art. 30; S-058Niedrig
K-35Datenschutzbeauftragte sind frühzeitig und ordnungsgemäß einzubinden.GELTENDES RECHTNicht erst nach Beschaffung oder Pilotbetrieb.S-001, Art. 38; S-023Niedrig
K-36Der Digital Omnibus ist am Stichtag kein geltendes Recht.ENTWURF / VERFAHRENInhalte und Zeitplan können sich ändern.S-018 bis S-020Sehr hoch
K-37Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht.GELTENDES RECHTBeide Regelwerke haben unterschiedliche Rollen, Zwecke und Pflichten.S-001; S-004Niedrig
K-38Eine nach AI Act zulässige KI-Verwendung kann datenschutzrechtlich dennoch unzulässig sein.GELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESEBeispielsweise fehlende Art.-6-Rechtsgrundlage oder unzulässige Beschäftigtenverarbeitung.S-001; S-004Niedrig
K-39Daten aus amtlichen Registern dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Zugangs- und Verwendungsregeln weiterverarbeitet werden.GELTENDES RECHTOpen-Data- oder Registerzugang schafft nicht automatisch Art.-6-Rechtsgrundlage.S-001; S-009 bis S-011; S-019Mittel
K-40Halluzinierte Aussagen über identifizierbare Personen können datenschutzrechtlich relevant sein.GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITIONRichtigkeit, Berichtigung, Löschung, Transparenz und mögliche Schäden prüfen.S-001; S-025; S-029Mittel
K-41Technische Extraktionsangriffe zeigen, dass memorisierte Trainingsdaten unter Umständen aus Sprachmodellen wiedergewonnen werden können.WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTANDErgebnisse sind modell-, Daten- und Angriffsspezifisch; keine pauschale Quote.S-083; S-084; S-087Hoch
K-42Auskunft kann konkrete Empfänger und eine verständliche Kopie der verarbeiteten Daten umfassen.RECHTSPRECHUNGUmfang hängt vom Erforderlichen zur wirksamen Rechtsausübung ab.S-036; S-070; S-071Niedrig
K-43Die DSGVO verlangt keine perfekte Sicherheit, aber angemessene risikobasierte Maßnahmen und Nachweisbarkeit.GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNGStand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umstände und Risiko sind abzuwägen.S-001, Art. 32; S-079Niedrig
K-44Ein Datenschutzverstoß allein begründet nicht automatisch Schadenersatz; ein Schaden und Kausalität müssen vorliegen.RECHTSPRECHUNGFür immateriellen Schaden besteht keine eigenständige Erheblichkeitsschwelle.S-078Niedrig
K-45Der sicherste Standardfall ist ein klar begrenzter Zweck mit minimalen Daten in einer kontrollierten Umgebung ohne automatisierte Letztentscheidung.EIGENE SYNTHESEAuch dieser Fall benötigt bei Personenbezug Rechtsgrundlage, Transparenz und Sicherheit.S-001; S-023; S-027Niedrig

Methodik und Recherchegrenzen

Forschungsfrage und Abgrenzung

Leitfrage ist, unter welchen rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen Unternehmen in Deutschland KI-Systeme einsetzen dürfen, wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Untersucht werden Entwicklung, Beschaffung, Einführung, Betrieb, Monitoring und Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf generativer KI, großen Sprachmodellen, RAG, internen Assistenten, Chatbots, automatisierten Bewertungen und datenbasierter Entscheidungsunterstützung.

Urheberrecht, allgemeine Produkthaftung, vollständige AI-Act-Systematik, IT-Sicherheitsrecht und Arbeitsrecht werden nur an Schnittstellen behandelt. Diese Themen benötigen eigene Dossiers.

Quellenstrategie

PrioritätQuellengruppeVerwendung
1Verbindliche RechtsquellenEUR-Lex, Gesetze im Internet, konsolidierte Gesetzestexte.
2Gerichtliche PrimärquellenCURIA/InfoCuria, veröffentlichte Entscheidungen und Verfahrensmitteilungen.
3Europäische und deutsche DatenschutzbehördenEDPB, EDPS, DSK, BfDI, Landesaufsichten, CNIL, Garante.
4Wissenschaftliche PrimärquellenOriginalarbeiten zu Extraktion, RAG und Machine Unlearning.
5Sekundäre EinordnungNur ergänzend; im Quellenregister dieses Dossiers weitgehend vermieden.

Aktualitätsprüfung

Der Stichtag ist der 7. August 2026. Besondere Aktualitätsprüfungen betrafen die EDPB-Leitlinien zu Webscraping und Anonymisierung vom Juli 2026, den Stand des Digital Omnibus, den EU-US Data Privacy Framework einschließlich Rechtsmittel sowie die BfDI-Konsultation zu KI-Modellen. Entwürfe und öffentliche Konsultationen sind ausdrücklich als nicht final gekennzeichnet. [S-017 bis S-020; S-028; S-031; S-032]

Grenzen

  • Die datenschutzrechtliche Bewertung ist stark einzelfallabhängig. Produktnamen erlauben keine belastbare Rechtsbewertung ohne Konfiguration und Datenfluss.
  • Nicht alle technischen Fragen zu Modellmemorisierung, Anonymität, Machine Unlearning und Embeddings sind abschließend wissenschaftlich oder rechtlich geklärt.
  • Aufsichtsbehörden können Leitlinien aktualisieren; mehrere zentrale EDPB-Dokumente befinden sich am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation.
  • Anbieterbedingungen, Speicherfristen, Unterauftragnehmer und Datenregionen ändern sich schnell und wurden deshalb nicht produktspezifisch katalogisiert.
  • Einzelne Behördenentscheidungen können angefochten, aufgehoben oder entfernt werden. Das Garante-Verfahren gegen OpenAI zeigt dieses Risiko ausdrücklich. [S-054]
  • Das Dossier bewertet keine konkrete Organisation und ersetzt keine DSFA, Vertragsprüfung oder Rechtsberatung.

Belegstärke

StufeBelegstärkeBeschreibung
ASehr hochGeltende Norm oder EuGH-Urteil mit direkter Relevanz.
BHochFinale EDPB-/DSK-Leitlinie oder offizielle Behördenposition mit direkter Relevanz.
CMittelKonsultationsentwurf, Behördenbericht oder übertragbare Rechtsprechung.
DBegrenztWissenschaftlicher Forschungsstand oder fachliche Synthese; technische Übertragbarkeit prüfen.

Rechtliche Landkarte

RechtsquelleKerninhaltKI-BedeutungStatus
DSGVO Art. 2-4Anwendungsbereich, Begriffe, personenbezogene Daten, Verarbeitung, Profiling, Pseudonymisierung.Grundfrage, ob und wo Personenbezug besteht.Geltendes Recht [S-001]
DSGVO Art. 5Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Sicherheit, Rechenschaft.Querschnittsmaßstab für jede KI-Phase.Geltendes Recht [S-001]
DSGVO Art. 6Rechtsgrundlagen.Jeder Verarbeitungsschritt braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage.Geltendes Recht [S-001]
DSGVO Art. 9/10Besondere Kategorien und strafrechtliche Daten.Zusätzliche Hürden bei sensiblen Eingaben, Training und Ableitungen.Geltendes Recht [S-001]
DSGVO Art. 12-14Transparenz und Informationspflichten.Direkte und indirekte Datenerhebung, Scraping, Training, Anbieterintegration.Geltendes Recht [S-001]
DSGVO Art. 15-21Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Portabilität, Widerspruch.Muss über Trainings-, RAG-, Log- und Outputebene organisatorisch erfüllbar sein.Geltendes Recht [S-001]
DSGVO Art. 22Automatisierte Einzelentscheidungen.Relevanz bei Scoring, Bewerberauswahl, Preisen, Verträgen, Beschäftigtenentscheidungen.Geltendes Recht; konkretisiert durch EuGH [S-061; S-062]
DSGVO Art. 24-25Verantwortung, Privacy by Design/Default.Architektur- und Organisationspflichten.Geltendes Recht [S-001; S-038]
DSGVO Art. 26/28Gemeinsame Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung.Rollen von Anbieter, Integrator, Kunde, Datenlieferant und Subprozessor.Geltendes Recht [S-035; S-037]
DSGVO Art. 30Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.Dokumentation der KI-Verarbeitung und Änderungen.Geltendes Recht [S-058]
DSGVO Art. 32-34Sicherheit und Datenschutzverletzungen.Prompt-Leaks, Fehlberechtigungen, Modell- und RAG-Angriffe.Geltendes Recht [S-040; S-079]
DSGVO Art. 35-36DSFA und vorherige Konsultation.Hochrisikoanwendungen vor Einsatz bewerten.Geltendes Recht [S-039; S-056]
DSGVO Art. 37-39Datenschutzbeauftragter.Frühzeitige Beratung und Überwachung.Geltendes Recht [S-001]
DSGVO Art. 44-49Drittlandübermittlungen.Cloud, Support, Telemetrie, Subprozessoren und Fernzugriff.Geltendes Recht [S-012 bis S-017; S-044; S-045]
BDSG § 26Beschäftigtendaten.Bewerber- und Beschäftigten-KI.Geltendes Recht [S-002; S-067]
BetrVGMitbestimmung.Technische Überwachung, Auswahlrichtlinien, Personalfragebögen.Geltendes Recht [S-005]
AI ActRisikomanagement, Transparenz, Betreiberpflichten, Grundrechte-Folgenabschätzung.Parallele Pflichten; kein Ersatz für DSGVO.Geltendes Recht, gestaffelte Anwendung [S-004]
Digital OmnibusVorgeschlagene Änderungen.Kann Rechtslage künftig verändern.Nicht geltendes Recht [S-018 bis S-020]

Prüfungslogik in acht Fragen

  1. Welche konkrete Verarbeitung findet statt - und in welcher Lebenszyklusphase?
  1. Welche Daten und betroffenen Personen sind erfasst, einschließlich abgeleiteter Daten?
  1. Wer bestimmt Zweck und wesentliche Mittel; wer verarbeitet weisungsgebunden?
  1. Welche Rechtsgrundlage trägt jeden Verarbeitungsschritt?
  1. Sind besondere Kategorien, Art. 22 oder Beschäftigtendaten betroffen?
  1. Wie werden Transparenz, Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch praktisch erfüllt?
  1. Welche Risiken, Schutzmaßnahmen, DSFA- und Sicherheitsanforderungen bestehen?
  1. Gibt es Drittlandtransfers, AI-Act-Pflichten oder mitbestimmungsrechtliche Anforderungen?

Begriffe, Datenarten und KI-Lebenszyklus

Personenbezug im KI-Kontext

Personenbezogen sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Der Bezug kann nach der EuGH-Rechtsprechung aus Inhalt, Zweck oder Auswirkung entstehen. Nicht nur Namen, E-Mail-Adressen oder Personalnummern zählen. Kombinationen, Metadaten, Verhaltensmuster, Scores, Rückschlüsse und scheinbar technische Kennungen können Personenbezug herstellen. [S-001, Art. 4 Nr. 1 und ErwG 26; S-073; S-074]

Für KI-Systeme muss der Personenbezug in mehreren Ebenen geprüft werden: Rohdaten, Trainingsdaten, Testdaten, Modell, Eingabe, Kontext, Protokoll, Retrieval-Datenbank, Ausgabe, Nutzerkonto und nachgelagerte Entscheidung. Ein System kann in einer Ebene ohne Personenbezug und in einer anderen mit Personenbezug arbeiten.

BegriffArbeitsdefinitionDatenschutzrelevanz / Beispiel
Personenbezogene DatenInformation mit Bezug zu einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person.Prompt mit Kundenname; Score; IP-Adresse; Personalakte.
Besondere KategorienDaten über Gesundheit, Biometrie zur eindeutigen Identifizierung, politische Meinung, Religion, Gewerkschaft, Sexualleben oder sexuelle Orientierung.Ärztlicher Bericht, abgeleitete Depression, biometrischer Gesichtsvektor.
Pseudonymisierte DatenZuordnung zu einer Person nur mit getrennt gehaltenen Zusatzinformationen.Kundennummer statt Name; gehashte Personal-ID.
Anonymisierte DatenKein Bezug zu identifizierter oder identifizierbarer Person unter vernünftigerweise einsetzbaren Mitteln.Nur bei belastbarer Prüfung; bloßes Entfernen des Namens genügt nicht.
Synthetische DatenKünstlich erzeugte Daten, die reale Verteilungen nachbilden sollen.Können Risiken reduzieren, sind aber nicht automatisch anonym, wenn reale Datensätze memorisiert oder nachgebildet werden.
TrainingAnpassung von Modellparametern anhand eines Datensatzes.Kann personenbezogene Daten verarbeiten und memorisieren.
Fine-TuningNachtraining eines bestehenden Modells für Domäne, Stil oder Aufgabe.Separater Zweck und separate Rechtsgrundlage sind zu prüfen.
InferenzAnwendung eines trainierten Modells auf Eingaben.Verarbeitung von Prompts, Kontext, Parametern und Ausgaben.
RAGVor der Generierung werden relevante Dokumente oder Datensätze abgerufen und als Kontext eingebunden.Erleichtert Quellenbezug, erzeugt aber eigene Retrieval- und Berechtigungsrisiken.
EmbeddingNumerische Repräsentation, die semantische Ähnlichkeiten abbildet.Kann personenbezogen sein, wenn verknüpfbar oder auf Personen bezogen.
VektordatenbankSpeicher- und Suchsystem für Embeddings und Metadaten.Zugriffsrechte und Mandantentrennung sind zentral.
PromptEingabe an das Modell.Kann personenbezogene, vertrauliche oder besondere Daten enthalten.
System-PromptSteueranweisung für Rolle, Grenzen und Verhalten.Kann Schutzregeln enthalten, ist aber keine alleinige Sicherheitskontrolle.
ProtokolldatenLogs zu Nutzern, Eingaben, Ausgaben, Fehlern und Zugriffen.Dienen Sicherheit und Nachweis, erzeugen aber zusätzliche Speicher- und Transparenzpflichten.
Modellparameter/GewichteGelernte numerische Werte.Ob sie personenbezogene Daten enthalten, ist einzelfallabhängig und umstritten.
ProfilingAutomatisierte Verarbeitung zur Bewertung persönlicher Aspekte.Leistung, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten oder Aufenthaltsort.
Automatisierte EntscheidungEntscheidung ohne relevante menschliche Beteiligung.Art. 22 nur bei rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung.
Machine UnlearningTechniken zur Reduktion oder Entfernung des Einflusses bestimmter Trainingsdaten.Forschungsgebiet; keine universell verlässliche Standardlösung.

Sind einzelne KI-Bestandteile personenbezogen?

BestandteilTypische EinordnungKernaussageQuellen
TrainingsdatensatzRegelmäßig ja, wenn reale Personen enthalten sind.Art, Herkunft, Zweck und Rechte müssen dokumentiert werden.S-001; S-024; S-031
Prompt-VerlaufHäufig ja.Nutzer-, Kunden-, Beschäftigten- oder Drittpersonendaten möglich.S-023; S-025
Metadaten und TelemetrieHäufig ja.Nutzerkennung, IP, Zeitstempel, Gerät, Organisation, Nutzungsverhalten.S-001; S-035
OutputJa, wenn er sich auf eine Person bezieht - auch wenn er falsch ist.Richtigkeit und Rechte gelten auch für halluzinierte Personenaussagen.S-001; S-025
EmbeddingMöglich bis wahrscheinlich, wenn mit Person oder Dokument verknüpft.Kontext-, Linkage- und Inferenzprüfung erforderlich.S-029; S-032; S-072
VektordatenbankRegelmäßig ja, wenn Quelldokumente oder Metadaten Personenbezug haben.Berechtigungen und Löschbarkeit entscheidend.S-029
ModellparameterOFFENE RECHTSFRAGE / Einzelfall.EDPB: Anonymität nur bei sehr geringem Identifikations- und Extraktionsrisiko.S-024; S-026; S-028
Score oder PrognoseJa.Abgeleitete Information über Wahrscheinlichkeit oder Verhalten.S-061; S-073
Aggregierte StatistikMöglich.Kleine Gruppen, seltene Merkmale oder Verknüpfbarkeit können Personenbezug erhalten.S-032; S-074

Lebenszyklus und erforderliche Prüfungen

PhaseTypische AktivitätenDatenschutzprüfungen
1. Zweck und DesignProblem, Nutzer, Daten, Ergebnis, Entscheidung, Risiken definieren.Zweckbindung, Datenminimierung, Privacy by Design, DSFA-Screening.
2. DatenerhebungEigene Daten, Register, Scraping, Datenbroker, Testdaten.Art. 6/9, Art. 13/14, Herkunft, Richtigkeit, Zweckkompatibilität.
3. Entwicklung/TrainingAufbereitung, Training, Fine-Tuning, Validierung.Rechtsgrundlage, Minimierung, Sicherheit, Dokumentation, Memorisationstests.
4. Beschaffung/IntegrationAnbieter, API, Cloud, RAG, Plugins.Rollen, AVV, Subprozessoren, Transfers, TOM, Löschung.
5. Pilot und EinführungTestnutzer, Echtdaten, Freigabe, Schulung.DSFA, Richtlinie, Transparenz, Betriebsrat, Rechteprozesse.
6. BetriebPrompts, Retrieval, Outputs, Entscheidungen, Logs.Richtigkeit, Art. 22, Zugriff, Monitoring, Speicherfristen, Incident Response.
7. ÄnderungModellupdate, neuer Zweck, neue Daten, neuer Anbieter.Kompatibilitätsprüfung, DSFA-Update, Information, Vertrags- und Transferprüfung.
8. BeendigungExport, Löschung, Anbieterwechsel, Beweis- und Aufbewahrungsfristen.Rückgabe/Löschung, Deprovisioning, Schlüssel, Logs, Nachweis.
Praxisregel Datenschutzrechtlich relevant ist nicht nur das Modell. Das gesamte System aus Konten, Schnittstellen, Datenquellen, Retrieval, Protokollen, Berechtigungen, Menschen und nachgelagerten Entscheidungen muss betrachtet werden. [S-023; S-027; S-029]

Datenschutzgrundsätze nach Art. 5 DSGVO

Art. 5 ist keine bloße Präambel. Die Grundsätze strukturieren Rechtsgrundlage, Technik, Verträge, Transparenz, DSFA und laufende Kontrolle. Der Verantwortliche muss die Einhaltung nicht nur erreichen, sondern nachweisen können. [S-001, Art. 5 Abs. 2 und Art. 24]

GrundsatzBedeutung bei KITypisches RisikoPraktische MaßnahmeStatusQuellen
Rechtmäßigkeit, Fairness, TransparenzJede Phase braucht Rechtsgrundlage und faire, verständliche Gestaltung.Verdeckte Trainingsnutzung; unerwartete Profilbildung; undurchsichtige Anbieterketten.Zweck-/Rechtsgrundlagenmatrix, mehrstufige Information, kontrollierte Anbieterwahl.Geltendes RechtS-001; S-023; S-024
ZweckbindungZwecke vorab spezifisch, explizit und legitim bestimmen; Weiterverwendung auf Vereinbarkeit prüfen."Modellverbesserung" oder "Innovation" als grenzenloser Sammelzweck.Konkrete Use Cases, Zwecktrennung, getrennte Datenbestände, Change-Gate.Geltendes RechtS-001; S-024; S-031
DatenminimierungNur angemessene, erhebliche und notwendige Daten verarbeiten.Vollständige Postfächer, CRM-Exporte oder Webbestände werden ungefiltert eingebunden.Feld- und Dokumentfilter, Pseudonymisierung, synthetische Daten, enges Scraping.Geltendes RechtS-001; S-031; S-065; S-066
RichtigkeitPersonendaten sachlich richtig und aktuell halten; Fehler unverzüglich korrigieren oder löschen.Halluzinierte Biografie, falscher Score, veralteter Status.Quellengebundene Ausgabe, Validierung, Korrekturkanal, Verfallsdaten.Geltendes RechtS-001; S-025; S-029
SpeicherbegrenzungDaten nur so lange speichern, wie Zweck und gesetzliche Pflichten es erfordern.Unbegrenzte Prompt-Historie, Logs, Vektorindizes und Trainingsarchive.Fristen je Datenebene, automatische Löschung, getrennte Audit-Aufbewahrung.Geltendes RechtS-001; S-023; S-027
Integrität und VertraulichkeitAngemessene Sicherheit gegen unbefugte Verarbeitung, Verlust und Veränderung.Prompt Injection, Datenleck, Fehlberechtigung, Mandantenüberschreitung.Zugriffsschutz, Verschlüsselung, DLP, Secrets Management, Red Teaming, Monitoring.Geltendes RechtS-001; S-027; S-040; S-079
RechenschaftspflichtEntscheidungen, Prüfungen, Maßnahmen und Wirksamkeit nachweisen."Der Anbieter sagt, es sei DSGVO-konform" ohne eigene Prüfung.VVT, LIA, DSFA, Freigabeakte, Anbieterprüfung, Testprotokolle, Änderungslog.Geltendes RechtS-001; S-023; S-058

Zweckbindung: KI ist kein eigenständiger Zweck

"Einsatz künstlicher Intelligenz" beschreibt eine Methode, nicht den datenschutzrechtlichen Zweck. Belastbare Zwecke lauten beispielsweise: eingehende Kundenanfragen thematisch klassifizieren; vorhandene Vertragsdokumente für berechtigte Sachbearbeiter auffindbar machen; Gesprächsnotizen nach Einwilligung transkribieren; oder Betrugsindikatoren für eine menschliche Prüfung priorisieren. Je abstrakter der Zweck, desto schwieriger werden Erforderlichkeit, Transparenz, Speicherfristen und Rechte. [S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. b; S-023, S. 3]

Bei Zweckänderungen ist Art. 6 Abs. 4 zu prüfen, sofern die Weiterverarbeitung nicht auf Einwilligung oder einer besonderen Rechtsvorschrift beruht. Maßgeblich sind Verbindung der Zwecke, Erhebungskontext, Art der Daten, mögliche Folgen und Schutzmaßnahmen. Eine spätere Nutzung von Support-Chats für allgemeines Modelltraining ist deshalb nicht allein wegen technischer Nähe kompatibel. [S-001, Art. 6 Abs. 4]

Datenminimierung bei großen Modellen

Der technische Wunsch nach möglichst vielen Daten hebt Art. 5 nicht auf. Die Erforderlichkeit ist zweckbezogen. Der EDPB nennt für Webscraping unter anderem enge Sammelkriterien, Ausschluss bestimmter Quellen und Kategorien, Datenmapping, synthetische Daten, Filter, Pseudonymisierung sowie frühe Löschung oder Anonymisierung. Breites, ungezieltes Scraping erschwert den Nachweis der Erforderlichkeit und Rechenschaft erheblich. [S-031, Rn. 27-41 und 50-52]

In Unternehmens-RAG-Systemen bedeutet Minimierung: nur freigegebene Dokumente indexieren, irrelevante Anhänge und Felder ausschließen, sensible Bereiche getrennt halten, Berechtigungsmetadaten erhalten und das Retrieval bereits vor Übergabe an das Modell begrenzen. Eine nachgelagerte Antwortfilterung genügt nicht, wenn das Modell zuvor unberechtigt auf den Inhalt zugreifen konnte. [S-029]

Richtigkeit und Halluzinationen

Falsche Ausgaben sind nicht nur ein Qualitätsproblem. Beziehen sie sich auf Personen und werden gespeichert, angezeigt oder für Entscheidungen verwendet, greifen Richtigkeitsgrundsatz und Betroffenenrechte. Verantwortliche sollten zwischen kreativen Assistenzanwendungen und faktischen Personenaussagen unterscheiden. Je höher die Auswirkung, desto stärker müssen Quellenbindung, Prüfpflichten, Aktualisierung und Korrektur sein. [S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 16; S-025; S-029]

Nicht ausreichend Ein allgemeiner Hinweis "KI kann Fehler machen" befreit ein Unternehmen nicht von der Pflicht, risikorelevante Personenaussagen vor ihrer Verwendung zu prüfen.

Rechenschaftsnachweise

NachweisMindestinhalt
Zweck- und DatenflussbeschreibungWas wird wofür, wo, wie lange und durch wen verarbeitet?
RechtsgrundlagenmatrixRechtsgrundlage je Verarbeitungsschritt und Datenkategorie.
LIA / InteressenabwägungInteresse, Erforderlichkeit, Folgen, Erwartungen, Schutzmaßnahmen, Widerspruch.
Anbieter- und RollenprüfungAVV, Eigenzwecke, Subprozessoren, Speicherfristen, Trainingsnutzung, Transfers.
DSFA-Screening / DSFAKriterien, Risiken, Maßnahmen, Restrisiko, Freigabe, Review.
Technisches TestprotokollZugriffsrechte, Leakage, Halluzinationen, Bias, Extraktion, Löschung, Fallback.
BetriebsdokumentationVersionen, Modellwechsel, Prompt-/Policy-Änderungen, Vorfälle, Beschwerden.
Schulungs- und RichtliniennachweisWer darf welches System mit welchen Daten nutzen?

Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO

Die Rechtsgrundlage ist für jeden Verarbeitungsschritt und jeden Verantwortlichen gesondert zu bestimmen. Dieselbe KI-Anwendung kann für die Eingabe eines Kundenauftrags auf Vertragserfüllung, für Sicherheitslogs auf berechtigtes Interesse und für freiwilliges Modelltraining auf Einwilligung gestützt werden - oder einzelne Schritte können ohne tragfähige Grundlage bleiben. [S-001; S-023; S-024]

RechtsgrundlageVoraussetzungenTypische KI-AnwendungTypischer FehlerQuellen
Art. 6 Abs. 1 lit. a - EinwilligungFreiwillig, bestimmt, informiert, unmissverständlich, nachweisbar und widerrufbar.Optionales Training, freiwillige Transkription, bestimmte Personalisierung.Koppelung, Abhängigkeit, unklare Datenflüsse, Widerruf technisch nicht umsetzbar.S-001; S-041
Art. 6 Abs. 1 lit. b - VertragVerarbeitung objektiv erforderlich für Vertrag oder vorvertragliche Maßnahme auf Anfrage.KI als Werkzeug zur Erfüllung eines konkreten Kundenauftrags.Bloße Nützlichkeit oder Geschäftsmodellinteresse genügt nicht.S-001
Art. 6 Abs. 1 lit. c - RechtspflichtKonkrete unions- oder mitgliedstaatliche Pflicht.Gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation oder Prüfung.Allgemeine Compliance-Ziele ohne konkrete Norm.S-001
Art. 6 Abs. 1 lit. d - Lebenswichtige InteressenSchutz lebenswichtiger Interessen, regelmäßig subsidiär.Seltene Notfallszenarien.Keine Standardgrundlage für Gesundheits-KI.S-001
Art. 6 Abs. 1 lit. e - öffentliche AufgabeAufgabe im öffentlichen Interesse mit Rechtsgrundlage.Behördliche KI-Verarbeitung innerhalb gesetzlicher Zuständigkeit.Generalklausel kann bei tiefem Eingriff unzureichend sein.S-001; S-023
Art. 6 Abs. 1 lit. f - berechtigtes InteresseLegitimes Interesse, Erforderlichkeit, Interessenabwägung; nicht für Behörden in Aufgabenerfüllung.Sicherheit, begrenzte Assistenz, bestimmte Entwicklungs- oder Betrugspräventionszwecke.Pauschales Innovationsinteresse, breite unerwartete Datennutzung, fehlender Widerspruch.S-024; S-031; S-034; S-064

Berechtigtes Interesse: vollständige Dreistufenprüfung

StufePrüffrageKI-spezifische Anforderungen
1. InteresseWelches konkrete tatsächliche und rechtmäßige Interesse verfolgt der Verantwortliche oder ein Dritter?"Wir wollen KI nutzen" genügt nicht. Beispiele können Systemsicherheit, Assistenz oder Betrugserkennung sein.
2. ErforderlichkeitEignet sich die Verarbeitung zur Zielerreichung und gibt es ein gleich wirksames, weniger eingriffsintensives Mittel?Engere Daten, lokale Verarbeitung, regelbasierte Alternative, Stichprobe oder synthetische Daten prüfen.
3. AbwägungÜberwiegen Interessen, Rechte oder Freiheiten der Betroffenen?Datenart, Umfang, Reichweite, Folgen, Beziehung, vernünftige Erwartungen, Minderjährige, Transparenz, Widerspruch und Schutzmaßnahmen dokumentieren.

Der EuGH hat 2024 bestätigt, dass ein kommerzielles Interesse grundsätzlich legitim sein kann. Daraus folgt keine automatische Zulässigkeit: Erforderlichkeit und Abwägung bleiben eigenständige, volle Prüfungen. [S-064]

Bei Webscraping sind vernünftige Erwartungen besonders kontextabhängig: Art der Website, Zugangsbeschränkungen, robots.txt oder CAPTCHA, Hinweise der Plattform, Beziehung zum Scraper, Personengruppe, Datenarten, Umfang, mögliche Identifizierung und spätere Modellfähigkeiten. Öffentlich zugänglich bedeutet nur, dass ein Zugriff technisch oder rechtlich möglich war - nicht, dass jede Folgeverwendung erwartet werden musste. [S-031, Rn. 53-65]

Einwilligung: nur belastbar, wenn Widerruf praktisch funktioniert

Einwilligung kann sinnvoll sein, wenn die Verarbeitung tatsächlich optional ist und der Dienst auch ohne Einwilligung sinnvoll nutzbar bleibt. Bei Training oder Fine-Tuning muss erklärt werden, welche Daten, Modell- oder Systemebenen betroffen sind, welche Empfänger und Länder beteiligt sind, wie lange Daten gespeichert werden und was beim Widerruf geschieht. Kann der Einfluss bereits trainierter Daten technisch nicht entfernt werden, ist dies vor Einwilligung transparent zu machen; die Rechtsfolgen des Widerrufs sind dennoch zu erfüllen. [S-001, Art. 7; S-041; S-052]

Im Beschäftigungsverhältnis ist Freiwilligkeit wegen des Abhängigkeitsverhältnisses besonders sorgfältig zu prüfen. § 26 Abs. 2 BDSG verlangt unter anderem die Berücksichtigung des Abhängigkeitsverhältnisses und der Umstände; ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil kann für Freiwilligkeit sprechen. [S-002, § 26 Abs. 2; S-041]

Vertragserfüllung: eng am Vertragsgegenstand

Art. 6 Abs. 1 lit. b trägt nur Verarbeitungen, die für die konkrete Vertragserfüllung objektiv erforderlich sind. Die Tatsache, dass ein Anbieter ein KI-basiertes Geschäftsmodell gewählt hat, macht jede Trainings-, Analyse- oder Werbenutzung nicht vertraglich erforderlich. Für optionale Verbesserung, allgemeines Training oder Profiling ist regelmäßig eine andere Grundlage zu prüfen. [S-001]

Rechtsgrundlagenmatrix für typische Verarbeitungsvorgänge

VorgangMögliche GrundlageGegenargumente/RisikenZusätzliche PflichtenQuellen
Freier KI-Chatbot durch BeschäftigteJe nach Arbeitszweck Art. 6 Abs. 1 b/f oder § 26 BDSG; oft keine tragfähige Grundlage für DrittpersonendatenUnkontrollierte Speicherung, Training, Transfer, Schatten-KI.Freigegebenes System, Datenregeln, Kontrollen.S-001; S-002; S-023
Unternehmens-/API-VersionRechtsgrundlage des Unternehmens je Zweck; Anbieter meist Art. 28, soweit weisungsgebundenEigenzwecke des Anbieters und Logs bleiben separat.AVV, Trainingsaus, Fristen, Subprozessoren.S-023; S-035; S-037
Hochladen von KundendokumentenVertrag, Rechtspflicht oder berechtigtes Interesse je AufgabeDrittpersonendaten, sensible Inhalte, Zwecküberschreitung.Minimierung, Zugriff, Löschung, Information.S-001; S-023
Hochladen von Beschäftigtendaten§ 26 BDSG / Art. 6; ggf. Art. 9Überwachung, Freiwilligkeit, Mitbestimmung.Notwendigkeit, Betriebsrat, DSFA.S-002; S-005; S-055
Training eines eigenen ModellsEinwilligung, berechtigtes Interesse, Vertrag oder spezifische Norm - je Datensatz und ZweckBreite Datenerhebung, Rechte, Memorisation.Dateninventur, LIA/DSFA, Tests, Löschstrategie.S-024; S-027; S-031
Fine-Tuning mit UnternehmensdatenJe nach Ursprung und neuem Zweck; häufig Art. 6 Abs. 1 f oder VertragsbezugSekundärzweck, vertrauliche und personenbezogene Inhalte.Zweckkompatibilität, Auswahl, Pseudonymisierung.S-001; S-027
Fine-Tuning mit KundendatenVertrag nur bei objektiver Erforderlichkeit; sonst Einwilligung oder Art. 6 Abs. 1 f nach AbwägungErwartungsbruch und fehlende Löschbarkeit.Opt-out/Einwilligung je Fall, Trennung, Nachweise.S-001; S-024
RAG mit internen DokumentenUrsprüngliche Rechtsgrundlagen plus neue Retrieval-NutzungBerechtigungsüberschreitung, Zweckänderung.ACL vor Retrieval, Quellenanzeige, Löschbarkeit.S-029
Prompt-ProtokollierungBerechtigtes Interesse an Sicherheit/Qualität oder Vertrag, soweit erforderlichVolltextlogs speichern mehr als nötig.Redaktion, Frist, Zugriff, getrennte Auditlogs.S-001; S-027
NutzungsanalyseBerechtigtes Interesse oder Einwilligung je TiefeBeschäftigtenprofiling, Cross-Context-Tracking.Aggregation, Pseudonymisierung, Widerspruch.S-001; S-033; S-046
Eingaben zur ModellverbesserungEinwilligung oder belastbares berechtigtes Interesse; Vertrag selten ausreichendUnbestimmter Zweck, fehlende Erwartungen.Separate Wahlmöglichkeit, Transparenz, Zwecktrennung.S-023; S-024
Kundenbewertung/ScoringVertrag, berechtigtes Interesse oder spezifische Norm; Art. 22 prüfenErhebliche Wirkung, Bias, Erklärbarkeit.Menschliche Prüfung, Erklärung, Anfechtung.S-061; S-062
Bewerberbewertung§ 26 BDSG / Art. 6; Art. 22 und Mitbestimmung prüfenAutomatische Absage/Einladung, sensible Ableitungen.Echte menschliche Entscheidung, DSFA.S-023; S-055
Beschäftigtenbewertung§ 26 BDSG / Art. 6; häufig hohe HürdeDauerüberwachung, Machtungleichgewicht.Notwendigkeit, Mitbestimmung, DSFA, Grenzen.S-002; S-005; S-067
Betrugs-/MissbrauchserkennungBerechtigtes Interesse häufig denkbarFalschpositive, erhebliche Sperren, Profiling.Schwellen, Review, Einspruch, Datenminimierung.S-024; S-034
NutzerprofileEinwilligung oder berechtigtes Interesse je Erwartung und AuswirkungUmfangreiche Verhaltensanalyse und Zweckkopplung.Granularität, Widerspruch, keine sensiblen Ableitungen.S-046; S-063
Personalisierte WerbungEinwilligung oder berechtigtes Interesse nur in engen Konstellationen; ePrivacy/TDDDG prüfenCross-Site-Daten, sensible Kategorien, Dark Patterns.Consent-Management, Zwecktrennung, Minimierung.S-008; S-022; S-046
Öffentlich zugängliche PersonendatenArt. 6 Abs. 1 f oder spezifische Norm; Art. 14 und ggf. Art. 9Unerwartete Sekundärnutzung und Massenverarbeitung.Enge Quellen, LIA, Information, Rechte.S-031; S-065
Entscheidender Unterschied Eine Rechtsgrundlage beantwortet, ob der Verarbeitungsschritt grundsätzlich zulässig sein kann. Sie ersetzt nicht Datenminimierung, Transparenz, Rechte, Sicherheit, DSFA oder Art. 22.

Besondere Kategorien und strafrechtliche Daten

Art. 9 Abs. 1 DSGVO verbietet grundsätzlich die Verarbeitung besonderer Kategorien. Eine Verarbeitung ist nur zulässig, wenn zusätzlich zu Art. 6 eine Ausnahme aus Art. 9 Abs. 2 greift. Art. 10 stellt strafrechtliche Daten unter besondere Kontrolle. [S-001]

KategorieBeispieleKI-Risiko
GesundheitDiagnosen, Symptome, Medikamente, Arbeitsunfähigkeit, psychische Verfassung.Support-Chat erkennt Depression; Meeting-Zusammenfassung enthält Krankheitsgrund.
BiometrieSpezifische technische Verarbeitung physischer, physiologischer oder verhaltensbezogener Merkmale zur eindeutigen Identifizierung.Gesichtserkennung, Fingerabdruck, Stimmidentifikation.
GenetikErerbte oder erworbene genetische Merkmale.KI-Auswertung von Sequenz- oder Abstammungsdaten.
Politische Meinung / Religion / GewerkschaftExplizite Angaben oder belastbare Ableitung.Analyse von Posts, Bewerbungsunterlagen oder Kommunikationsmustern.
Sexualleben / sexuelle OrientierungExplizite oder aus anderen Daten offenbarte Information.Profiling, Beziehungsmuster, öffentliche Äußerung.
Strafrechtliche DatenVerurteilungen, Straftaten, Verdachts- und Ermittlungsdaten.Fraud-Score, Background Check, Registeranreicherung.

Ableitung sensibler Eigenschaften

Ein Modell kann sensible Eigenschaften ableiten, ohne dass sie ausdrücklich eingegeben wurden. Der EuGH stellt nicht allein auf die Form des Datums ab: Informationen können besondere Kategorien offenbaren. Damit ist eine Klassifikation wie "wahrscheinlich depressiv", "politisch links", "gewerkschaftsnah" oder "möglicherweise homosexuell" nicht weniger sensibel, weil sie statistisch abgeleitet wurde. [S-068; S-069]

Die Qualität oder Unsicherheit der Ableitung beseitigt den Personenbezug nicht. Ein unsicherer oder falscher Gesundheits- oder Politikscores kann gerade besonders schädlich sein und zusätzlich Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 16 und Art. 22 betreffen.

Öffentlich gemachte sensible Daten

Art. 9 Abs. 2 lit. e kann Daten erfassen, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat. Der EuGH hat jedoch klargestellt, dass eine öffentliche Äußerung keine unbegrenzte Verarbeitung aller früher oder anderweitig erhobenen sensiblen Daten legitimiert. Zweck, Umfang, Zeitraum und Datenminimierung bleiben relevant. [S-065]

Biometrie differenziert prüfen

VerarbeitungBeschreibungRechtsfolge
Biometrische IdentifizierungAbgleich, um eine Person eindeutig zu bestimmen.Art. 9 regelmäßig zentral; AI Act kann zusätzliche Verbote/Pflichten enthalten.
Biometrische VerifikationBestätigung einer behaupteten Identität.Weiterhin biometrische Verarbeitung; Risiko hängt von Architektur und Speicherung ab.
Biometrische KategorisierungZuordnung zu Kategorien aufgrund biometrischer Merkmale.Besonders eingriffsintensiv; AI Act enthält zusätzliche Grenzen.
Sonstige Analyse von Bild/StimmeNicht jede Bild- oder Stimmverarbeitung ist biometrisch im Sinne von Art. 9.Personenbezug und andere Schutzpflichten können dennoch bestehen.

Architekturen, bei denen biometrische Templates ausschließlich unter Kontrolle der betroffenen Person gespeichert werden, können weniger eingriffsintensiv sein als zentrale Datenbanken. Eine pauschale Freigabe folgt daraus nicht. [S-048]

Praktische Sperrregeln

  • Keine Eingabe von Gesundheits-, Straf-, Bewerber- oder Personalakten in nicht freigegebene öffentliche KI-Dienste.
  • Keine Ableitung sensibler Eigenschaften ohne klaren gesetzlichen Zweck, Art.-9-Ausnahme, dokumentierte Notwendigkeit und DSFA.
  • Keine biometrische Identifizierung oder Emotionserkennung als Nebenfunktion eines allgemeinen Assistenten.
  • Separate Datenräume, engste Berechtigungen und kurze Speicherfristen für sensible RAG-Bestände.
  • Ausgaben über sensible Eigenschaften niemals ungeprüft als Tatsachen oder Entscheidungskriterien verwenden.

Öffentlich zugängliche und gescrapte Daten

Rechtskern Öffentliche Zugänglichkeit ist ein Kontextfaktor, aber keine eigene Rechtsgrundlage. Webscraping mit personenbezogenen Daten unterliegt der DSGVO. [S-001; S-031]

Typische Quellen

QuelleTypische DatenBesondere Probleme
Soziale NetzwerkeProfile, Posts, Bilder, Beziehungen, Interessen.Plattformkontext, Minderjährige, sensible Aussagen, technische Sperren.
UnternehmenswebseitenNamen, Funktionen, Kontaktdaten, Bilder.Zweck war Geschäftskommunikation, nicht zwingend Training oder Lead-Scoring.
Foren und BlogsMeinungen, Gesundheit, Religion, Probleme.Pseudonyme können reidentifizierbar sein; hoher Privatheitskontext.
PressearchiveEreignisse, Vorwürfe, Personenhistorie.Richtigkeit, Aktualität, journalistischer Kontext, Verjährung/De-Listing.
Öffentliche RegisterFirma, Vertretung, Insolvenz, berufliche Angaben.Registerzweck und nationale Nutzungsregeln; keine grenzenlose Profilbildung.
Datenbroker / fertige DatensätzeAggregierte, angereicherte oder bereits gescrapte Daten.Herkunft, Rechtmäßigkeit und Informationspflichten müssen nachgewiesen werden.

Prüfung von Art. 6 Abs. 1 lit. f bei Scraping

PrüfpunktFrage
ZweckIst der Trainings- oder Analysezweck konkret und rechtmäßig?
QuellenauswahlWarum genau diese Websites und nicht engere, lizenzierte oder synthetische Daten?
SammelkriterienTargeted statt untargeted; Ausschluss privater, sensibler oder minderjährigenbezogener Bereiche.
Technische SignaleLogin, CAPTCHA, robots.txt, ai.txt, Nutzungsbedingungen und Anti-Scraping-Maßnahmen berücksichtigen.
DatenartenSensible, private, finanzielle, Standort-, Kinder- und Strafdaten besonders gewichten.
ErwartungenKonnte die Person vernünftigerweise Training durch diesen Verantwortlichen und für diesen Zweck erwarten?
FolgenMemorisation, Regurgitation, Profiling, Deepfakes, Identifikation und Chilling Effects.
SchutzmaßnahmenFilter, Pseudonymisierung, Minimierung, Transparenz, Opt-out, Rechteportal, Löschung, Angriffstests.
DokumentationLIA, Datenmapping, Quellen- und Zeitstempel, Validierung, DSFA-Screening.

Die EDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag ein Konsultationsentwurf. Sie sind daher keine finale Leitlinie, zeigen aber die aktuelle Richtung der europäischen Aufsicht: keine pauschale Freigabe, starke Minimierung, kontextbezogene Erwartungen und wirksame Schutzmaßnahmen. [S-031]

Informationspflicht nach Art. 14

Wer Daten nicht direkt bei der Person erhebt, muss grundsätzlich die Informationen nach Art. 14 bereitstellen, unter anderem Identität und Kontakt, Zwecke und Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfänger, Transfers, Speicherfrist, Rechte und Herkunft. Die Information muss grundsätzlich innerhalb eines Monats, bei erster Kommunikation oder erster Offenlegung früher erfolgen. [S-001, Art. 14]

Art. 14 Abs. 5 lit. b lässt Ausnahmen zu, wenn Information unmöglich ist oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, insbesondere bei bestimmten Archiv-, Forschungs- und Statistikzwecken, sofern geeignete Schutzmaßnahmen bestehen. Die Ausnahme ist kein pauschaler Massendatenbonus. Der Verantwortliche muss den Aufwand, die Betroffenenrisiken, alternative Informationswege und Schutzmaßnahmen dokumentieren. Öffentliche Hinweise können eine Maßnahme sein, ersetzen aber nicht automatisch die gesamte Prüfung. [S-031; S-051]

Öffentliche Register

Ein Register kann die Einsicht oder Weiterverwendung für bestimmte Zwecke erlauben. Daraus folgt nicht automatisch, dass Daten für beliebiges KI-Training, Lead-Anreicherung, Risikoprofiling oder Veröffentlichung genutzt werden dürfen. Die registerrechtliche Zugangsregel, die DSGVO-Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Art. 14 und mögliche nationale Einschränkungen sind zusammen zu prüfen. [S-001; S-009 bis S-011; S-019]

Datenbroker

Der Erwerb eines fertigen Datensatzes verlagert die Pflichten nicht vollständig auf den Lieferanten. Der KI-Entwickler oder Anwender muss Herkunft, Erhebungsgrundlage, Zwecke, Kategorien, Informationspraxis, Betroffenenwidersprüche, Löschsignale und vertragliche Zusicherungen prüfen. Nach den EDPB-Scraping-Leitlinien sind Scraper und späterer KI-Entwickler häufig getrennte Verantwortliche für ihre jeweiligen Verarbeitungsschritte; gemeinsame Verantwortlichkeit bleibt möglich, wenn Zwecke und Mittel gemeinsam festgelegt werden. [S-031, Rn. 16-20; S-037]

Bewertungsmatrix

SzenarioTypische BewertungVoraussetzungen / ProblemRisiko
Öffentliche B2B-Kontaktdaten für konkrete individuelle AnspracheEinzelfallabhängigArt. 6 Abs. 1 f möglich; UWG zusätzlich prüfen; Art. 14 beachten.Mittel
Breites Scraping sozialer Netzwerke für allgemeines LLM-TrainingHohe rechtliche HürdeErforderlichkeit, sensible Daten, Minderjährige, Erwartungen und Rechte problematisch.Sehr hoch
Gezieltes Scraping eigener öffentlich verfügbarer Produktseiten ohne PersonendatenDatenschutzarmDSGVO möglicherweise nicht anwendbar; Urheber-/Datenbankrecht separat.Niedrig
Registerdaten zur gesetzlich vorgesehenen PrüfungRegelmäßig eher umsetzbarRegisterzweck, spezifische Norm, Minimierung und Fristen einhalten.Mittel
Registerdaten zur umfassenden PersonenbewertungHohes RisikoProfiling, Art. 22, Zwecküberschreitung, Art. 14 und Richtigkeit.Sehr hoch
Lizenzierter Datensatz mit belastbarer Herkunft und Opt-out-ProzessBesser, nicht automatisch zulässigEigene Rechtsgrundlage und Prüfung bleiben erforderlich.Mittel

Informationspflichten und Transparenz

Transparenz verlangt mehr als den Satz "Wir setzen KI ein". Betroffene müssen verstehen können, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, auf welcher Grundlage, durch welche Empfänger, in welchen Ländern, wie lange, mit welchen Folgen und welchen Rechten. Informationen müssen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich sein. [S-001, Art. 12-14; S-043]

Mehrstufiges Informationsmodell

EbeneInhalt
Ebene 1 - im Moment der NutzungKlarer Hinweis, dass KI beteiligt ist; wesentlicher Zweck; ob ein Mensch entscheidet; Link zu Details.
Ebene 2 - DatenschutzhinweisDatenkategorien, Rechtsgrundlage, Anbieterrollen, Empfänger, Transfers, Speicherfristen, Rechte, Training/Verbesserung.
Ebene 3 - fachliche SystembeschreibungLogik, Datenquellen, Qualitätssicherung, Grenzen, Art.-22-Garantien, Kontakt für Korrektur/Anfechtung.
Ebene 4 - individuelle ErklärungBei erheblicher Entscheidung: tatsächlich verwendete Daten und verständliche Erklärung des konkreten Ergebnisses.

Was bei KI typischerweise offenzulegen ist

  • konkreter Zweck der KI-Verarbeitung und Abgrenzung zu Training oder Produktverbesserung;
  • Datenkategorien einschließlich Eingaben, Ausgaben, Metadaten, Logs und abgeleiteter Daten;
  • Quelle der Daten, insbesondere bei Scraping, Datenbrokern oder Registern;
  • Rolle des KI-Anbieters und mögliche Eigenzwecke;
  • Empfänger und Unterauftragsverarbeiter, mindestens in der gesetzlich erforderlichen Form;
  • Drittlandtransfers und verwendete Garantien;
  • Speicherfristen je Datenebene;
  • ob Daten zur Modellverbesserung oder zum Training verwendet werden;
  • ob Profiling oder automatisierte Entscheidungen stattfinden und welche Folgen entstehen;
  • wie Berichtigung, Löschung, Widerspruch und menschliche Überprüfung beantragt werden können.

Drei Informationsbeispiele

BeispielFormulierung / ModellBewertung
Unzureichend"Wir nutzen moderne KI, um unseren Service zu verbessern."Kein konkreter Zweck, keine Daten, Rechtsgrundlage, Empfänger, Fristen, Trainingsnutzung oder Rechte.
Formal umfangreich, aber unverständlich20 Seiten allgemeine Cloud- und KI-Begriffe ohne Bezug zum konkreten Chatbot.Art. 12 verlangt verständliche und leicht zugängliche Information; bloße Vollständigkeit genügt nicht.
Sachgerecht"Ihre Anfrage wird durch einen KI-Assistenten kategorisiert und einem Sachbearbeiter vorgeschlagen. Die Entscheidung trifft ein Mitarbeiter. Verarbeitet werden Nachricht, Kundennummer und Bestellbezug. Anbieter X verarbeitet weisungsgebunden in Region Y; Protokolle werden 30 Tage gespeichert und nicht zum allgemeinen Training genutzt. Details und Rechte ..."Konkreter Zweck, Rolle, Daten, menschliche Entscheidung, Speicherfrist und Trainingsnutzung sind sichtbar; vollständige Art.-13-Information bleibt erforderlich.

Erklärbarkeit automatisierter Entscheidungen

Dun & Bradstreet verlangt eine Erklärung des tatsächlich angewandten Verfahrens und der Prinzipien in einer Form, die das Verständnis und die Anfechtung ermöglicht. Eine sinnvolle Erklärung kann zeigen, welche personenbezogenen Daten verwendet wurden, wie sie das Ergebnis beeinflussten und wie eine Änderung einzelner Daten das Resultat verändert hätte. Die bloße Mitteilung des Algorithmus ist nicht hinreichend. [S-062]

Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht als pauschale Sperre dienen. Geschützte Informationen können einer Aufsichtsbehörde oder einem Gericht vorgelegt werden, das die kollidierenden Rechte abwägt. [S-007; S-062]

Betroffenenrechte

KI-Systeme dürfen Betroffenenrechte nicht praktisch unmöglich machen. Wer ein System beschafft oder entwickelt, muss vorab wissen, wie Daten gefunden, exportiert, korrigiert, gesperrt, gelöscht und ihre Verarbeitung widersprochen werden kann. "Das Modell ist eine Black Box" ist keine gesetzliche Ausnahme. [S-001, Art. 12 und 15-21; S-024; S-052]

RechtRechtskernKI-UmsetzungQuellen
Auskunft, Art. 15Verarbeitete Daten, Zwecke, Kategorien, Empfänger, Dauer, Herkunft, Rechte und ggf. Logik automatisierter Entscheidungen.Trainingsdaten, Prompts, Logs, RAG-Dokumente, Outputs und Profile auffindbar machen.S-036; S-070; S-071
Berichtigung, Art. 16Unrichtige Daten korrigieren und unvollständige ergänzen.Quellendokument, Profil, RAG-Index und wiederkehrende Falschausgabe bearbeiten.S-001; S-029
Löschung, Art. 17Löschung bei Wegfall des Zwecks, Widerruf, erfolgreichem Widerspruch oder unrechtmäßiger Verarbeitung; Ausnahmen beachten.Daten in Rohbestand, Trainingsset, Log, RAG, Cache und ggf. Modellwirkung behandeln.S-024; S-028; S-052
Einschränkung, Art. 18Verarbeitung vorübergehend begrenzen, etwa bei Richtigkeitsstreit.Daten aus Entscheidungs- oder Retrievalpfad sperren.S-001
Datenübertragbarkeit, Art. 20Bei Einwilligung/Vertrag und automatisierter Verarbeitung bereitgestellte Daten in strukturiertem Format.Nicht automatisch alle abgeleiteten Scores oder Modellparameter.S-001
Widerspruch, Art. 21Bei Art. 6 Abs. 1 e/f aus persönlichen Gründen; Direktwerbung besonders stark.Opt-out aus Profiling, Scraping-Folgen oder bestimmter Modellnutzung prüfen.S-001; S-031
Widerruf, Art. 7 Abs. 3Wirkt für die Zukunft; Rechtmäßigkeit bis Widerruf bleibt.Trainingseinfluss und Systemmaßnahmen transparent behandeln.S-001; S-041
Menschliche Überprüfung, Art. 22 Abs. 3Bei Ausnahmen: Eingreifen, Standpunkt und Anfechtung ermöglichen.Entscheider braucht Daten, Erklärung und Befugnis zur Abweichung.S-042; S-061; S-062

Auskunft: Suchbarkeit über Systemebenen

Ein belastbarer Prozess beginnt mit einer Identifikationsmatrix: Nutzerkonto, E-Mail, Kundennummer, Dokument-ID, Prompt-ID, Log-ID, Embedding-Metadaten, Modell- oder Datensatzversion. Ohne solche Zuordnung ist eine fristgerechte Auskunft kaum möglich. Der EuGH verlangt grundsätzlich die Benennung konkreter Empfänger, wenn diese feststehen, und eine getreue, verständliche Kopie der verarbeiteten Daten, soweit dies zur effektiven Rechtsausübung erforderlich ist. [S-070; S-071]

Eine Organisation muss nicht jede interne technische Information ungefiltert herausgeben. Sie muss aber die personenbezogenen Daten und gesetzlich erforderlichen Kontextinformationen in verständlicher Form bereitstellen. Rechte und Freiheiten anderer sowie Geschäftsgeheimnisse sind abzuwägen, nicht pauschal vorzuschieben. [S-001, Art. 15 Abs. 4; S-036; S-062]

Berichtigung und halluzinierte Aussagen

Bei einer falschen KI-Aussage muss geklärt werden, wo der Fehler entsteht: falsche Quelldaten, veralteter RAG-Bestand, fehlerhaftes Mapping, Modellhalluzination oder nachgelagerte Interpretation. Nur die sichtbare Antwort zu löschen kann unzureichend sein, wenn dieselbe falsche Quelle weiter verwendet wird. Praktische Maßnahmen sind Quellkorrektur, Reindexierung, Sperrvermerk, Outputfilter, Prompt-/Retrieval-Anpassung und menschliche Freigabe. [S-001; S-025; S-029]

Löschung und Machine Unlearning

Löschpflichten gelten zunächst für identifizierbare Daten in Roh-, Trainings-, Fine-Tuning-, RAG-, Log- und Cachebeständen. Schwieriger ist die Frage, ob und wie ein trainierter Einfluss aus Modellparametern entfernt werden muss. Der EDPB behandelt die Anonymität und Extrahierbarkeit einzelfallbezogen. Die BfDI-Konsultation zeigt, dass viele Stellungnahmen derzeit Systemmaßnahmen bevorzugen, weil Machine Unlearning nicht fehlerfrei und universell einsetzbar ist. [S-024; S-028; S-059; S-086]

Ein Outputfilter kann die erneute Ausgabe reduzieren, ist aber nicht automatisch eine Löschung der zugrunde liegenden Information. Je nach Risiko und technischer Machbarkeit können Retraining, Unlearning, Ausschluss aus Retrieval, Blacklisting, Modellwechsel oder dokumentierte Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Diese Rechtsfrage ist noch nicht abschließend geklärt. [S-027; S-028]

Fristen und Identitätsprüfung

Betroffenenanträge sind grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu beantworten; bei Komplexität kann um zwei Monate verlängert werden, wenn die Person innerhalb des ersten Monats informiert wird. Zusätzliche Informationen zur Identitätsbestätigung dürfen nur verlangt werden, wenn begründete Zweifel bestehen, und müssen verhältnismäßig sein. [S-001, Art. 12 Abs. 3 und 6; S-036]

Rechteprozess in sieben Schritten

  1. Antrag zentral erfassen, Frist und Identität prüfen.
  1. Betroffene Systeme, Datenquellen, Anbieter und Verantwortliche bestimmen.
  1. Daten über definierte Identifikatoren suchen und Treffer validieren.
  1. Rechtsausnahmen und Rechte Dritter prüfen.
  1. Technische Maßnahme über alle Ebenen ausführen und dokumentieren.
  1. Verständlich antworten; bei Ablehnung Gründe und Beschwerderechte nennen.
  1. Wiederholungsrisiko prüfen: Quelle, Index, Modell, Prozess oder Entscheidung anpassen.

Automatisierte Entscheidungen und Profiling nach Art. 22 DSGVO

Prüfkern Art. 22 betrifft nicht jede automatisierte Analyse. Er greift bei einer ausschließlich automatisierten Entscheidung, die rechtliche Wirkung entfaltet oder die betroffene Person ähnlich erheblich beeinträchtigt. Profiling kann, muss aber nicht darunterfallen. [S-001; S-042]

Vier Prüfschritte

SchrittPrüffrage / Maßstab
1. Liegt eine Entscheidung vor?Ein Ergebnis muss die Person tatsächlich behandeln oder eine Maßnahme auslösen. Reine Statistik ohne individuelle Folge ist regelmäßig keine Entscheidung.
2. Ist sie ausschließlich automatisiert?Keine relevante menschliche Beteiligung. Eine bloße formale Bestätigung genügt nicht.
3. Rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung?Vertrag, Kredit, Beschäftigung, Versicherung, Zugang, Preis, existenzielle oder nachhaltige Nachteile.
4. Ausnahme und Garantien?Erforderlichkeit für Vertrag, gesetzliche Erlaubnis oder ausdrückliche Einwilligung; zusätzlich Schutzmaßnahmen nach Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2 lit. a/g bei sensiblen Daten.

Wann ein Mensch tatsächlich entscheidet

KriteriumAnforderung
KenntnisDer Mensch versteht Zweck, Daten, Grenzen und Bedeutung des KI-Ergebnisses.
ZugangEr hat Zugriff auf relevante Ausgangsdaten, Erklärung und Gegeninformationen.
BefugnisEr darf vom KI-Ergebnis abweichen und die Entscheidung ändern.
ZeitArbeitsorganisation erlaubt eine reale Prüfung, nicht nur einen Klick.
QualifikationEr erkennt Fehler, Bias, fehlende Daten und atypische Fälle.
DokumentationAbweichungen und Gründe werden stichprobenartig oder risikobasiert dokumentiert.
MonitoringÜbernahmeraten und systematische Automationsabhängigkeit werden gemessen.

Die DSK betont, dass unzureichende Personalressourcen, Zeitdruck oder fehlende Transparenz nicht dazu führen dürfen, dass KI-Ergebnisse ungeprüft übernommen werden. Eine lediglich formelle Beteiligung ist nicht ausreichend. [S-023, S. 5]

SCHUFA: der Score kann selbst die automatisierte Entscheidung sein

Der EuGH entschied in C-634/21, dass die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts eine Entscheidung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 sein kann, wenn ein Dritter diesem Wert bei einer Kreditentscheidung eine maßgebliche Rolle beimisst. Damit lässt sich Art. 22 nicht dadurch umgehen, dass der Score-Anbieter formal nur eine Empfehlung liefert, während der Empfänger ihn faktisch entscheidend übernimmt. [S-061]

Dun & Bradstreet: Erklärung muss anfechtbar machen

In C-203/22 konkretisierte der EuGH die Information über die Logik automatisierter Entscheidungen. Die betroffene Person muss verstehen können, welche ihrer Daten wie verwendet wurden. Eine verständliche Beschreibung der tatsächlich angewandten Verfahren und Prinzipien ist erforderlich; kontrafaktische Hinweise - wie sich eine Änderung einzelner Daten ausgewirkt hätte - können geeignet sein. Ein bloßer Algorithmus oder abstrakte Formel genügt nicht. [S-062]

Fallmatrix

FallArt.-22-EinordnungBegründungErforderliche Prüfung
KI formuliert Antwortvorschlag, Mitarbeiter bearbeitet freiEher neinKeine erhebliche Wirkung oder echte menschliche Entscheidung.Transparenz, Richtigkeit und Sicherheit bleiben.
Score wird angezeigt, Sachbearbeiter übernimmt in 99 % ohne ErklärungWahrscheinlich jaFaktisch maßgebliche Automatisierung.Art.-22-Ausnahme, Garantien, Erklärung, Monitoring.
Bewerber unter Schwellenwert erhält automatisch AbsageJaBeschäftigungszugang mit erheblicher Wirkung.Nur enge Ausnahme; sensible Daten beachten.
KI sortiert Bewerbungen, Mensch prüft alle mit echter AbweichungNicht zwingendEntscheidung nicht ausschließlich automatisiert.§ 26, Art. 6/9, DSFA und Mitbestimmung trotzdem.
Betrugssystem sperrt Konto automatischHäufig jaVertragszugang und erhebliche finanzielle Folge.Schnelle menschliche Überprüfung und Anfechtung.
Dynamischer Preis ändert sich geringfügigEinzelfallErheblichkeit abhängig von Höhe, Kontext und Person.Profiling und Transparenz prüfen.
Versicherungsprämie aufgrund GesundheitsprofilWahrscheinlich jaErhebliche Vertragsfolge und sensible Daten.Art. 9 und Art. 22 besonders streng.
KI priorisiert SupportticketsRegelmäßig neinKeine rechtliche/ähnlich erhebliche Wirkung.Diskriminierende Dauerbenachteiligung vermeiden.
KI empfiehlt Kündigung, Führungskraft hat nur ErgebnislisteHohes Risiko / wahrscheinlich jaScheinprüfung und erhebliche Beschäftigungsfolge.Echte Prüfung, § 26, Betriebsrat, DSFA.
Behörde erlässt Verwaltungsakt vollautomatischNur bei ausdrücklicher Grundlage§ 35a VwVfG und Art. 22 Abs. 2 lit. b.Gebundene Entscheidung und gesetzliche Ermächtigung.

Garantien bei zulässiger Automatisierung

  • Recht auf Eingreifen einer Person;
  • Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen;
  • Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten;
  • verständliche Information über Logik, Bedeutung und Folgen;
  • Qualitäts-, Bias- und Richtigkeitskontrollen;
  • geeignete Schutzmaßnahmen bei besonderen Kategorien;
  • nachvollziehbarer Entscheidungs- und Beschwerdeprozess.

Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung und Beschaffung

Rollen folgen den tatsächlichen Entscheidungen über Zwecke und wesentliche Mittel, nicht der Vertragsüberschrift. Ein Unternehmen, das Kundendaten in einen KI-Dienst eingibt, bleibt für seinen Zweck regelmäßig Verantwortlicher. Der Anbieter kann Auftragsverarbeiter, eigener Verantwortlicher oder gemeinsam Verantwortlicher sein - je Verarbeitungsschritt. [S-001, Art. 4 Nr. 7/8, 26, 28; S-037]

Rollenmatrix

KonstellationTypische RollenPrüfschwerpunkt
Öffentlicher KI-Dienst ohne UnternehmensvertragAnwenderunternehmen meist Verantwortlicher für Eingabe/Nutzung; Anbieter häufig eigener Verantwortlicher.Keine Weisungsbindung, unklare Eigenzwecke, kein AVV.
Unternehmenskonto mit AVVUnternehmen Verantwortlicher; Anbieter für definierte Leistungen Auftragsverarbeiter.Sicherheits-, Telemetrie- oder Produktverbesserungszwecke gesondert prüfen.
API mit deaktivierter TrainingsnutzungUnternehmen Verantwortlicher; API-Anbieter regelmäßig Auftragsverarbeiter für Inferenz.Logs, Missbrauchskontrolle, Support und Subprozessoren prüfen.
Selbst gehostetes ModellUnternehmen regelmäßig allein Verantwortlicher.Mehr technische Kontrolle, aber volle Verantwortung für Sicherheit und Rechte.
RAG durch externen IntegratorUnternehmen Verantwortlicher; Integrator und Cloud je Leistung Auftragsverarbeiter.Berechtigungsdesign und Zugriff des Integrators.
Anbieter nutzt Kundeneingaben für eigenes TrainingAnbieter für Training regelmäßig eigener Verantwortlicher; gemeinsame Verantwortlichkeit möglich.Separate Rechtsgrundlage, Information und Rollenabgrenzung.
Gemeinsame ProduktentwicklungJe nach gemeinsamer Zweck-/Mittelbestimmung gemeinsame Verantwortlichkeit.Art.-26-Vereinbarung und transparente Aufgabenverteilung.
Vorgefertigter gescrapter DatensatzScraper und KI-Entwickler häufig getrennte Verantwortliche; gemeinsame Verantwortung möglich.Rechtmäßigkeit jeder Phase und Herkunftsnachweis.

Auftragsverarbeitungsvertrag: Pflichtinhalte und KI-Zusätze

PrüffeldKI-spezifische FrageEinordnung
Gegenstand, Dauer, Art und ZweckKonkrete KI-Funktionen, Datenpfade und Laufzeit.Gesetzliche Mindestanforderung
Datenarten und BetroffenePrompts, Dokumente, Logs, Metadaten, sensible Daten, Beschäftigte.Gesetzliche Mindestanforderung
Weisungen und EigenzweckeTraining, Produktverbesserung, Sicherheit und Telemetrie klar trennen.Mindestanforderung plus KI-Klarstellung
Vertraulichkeit und PersonalzugriffSupport-, Moderations- und Entwicklungszugriffe.Gesetzliche Mindestanforderung
Technische und organisatorische MaßnahmenMandantentrennung, Verschlüsselung, Schlüssel, Zugriff, Logging, Tests.Gesetzliche Mindestanforderung
UnterauftragsverarbeiterListe, Standort, Funktion, Änderungsinformation und Widerspruch.Gesetzliche Mindestanforderung
BetroffenenrechteSuche, Export, Korrektur, Löschung, Einschränkung und Art.-22-Unterstützung.Gesetzliche Mindestanforderung
DatenschutzverletzungenMeldewege, Fristen, Informationen und Forensik.Gesetzliche Mindestanforderung
DSFA und KonsultationTechnische Unterlagen, Auditberichte und Risikoangaben.Gesetzliche Mindestanforderung
Löschung/RückgabePrompts, Logs, Backups, Fine-Tuning, RAG-Indizes und Schlüssel.Gesetzliche Mindestanforderung plus KI-Klarstellung
AuditsNachweise, Zertifikate, Prüfberichte und risikobasierte Kontrollen.Gesetzliche Mindestanforderung
DrittlandtransferMechanismus, TIA, Zusatzmaßnahmen, Supportzugriffe.Gesetzliche Mindestanforderung
Modell- und ProduktänderungenVorankündigung wesentlicher Änderungen an Datenverwendung, Region oder Subprozessoren.Empfehlenswerte Vertragsklausel
Portabilität und ExitExportformate, Reindexierung, Löschbestätigung, Anbieterwechsel.Empfehlenswerte Vertragsklausel

Beschaffungs-Scorecard

DimensionPrüffrage
DatenkontrolleSind Training und menschliche Inhaltsprüfung abschaltbar?
SpeicherungWelche Fristen gelten für Inhalte, Logs und Backups?
RollenWelche Verarbeitungen erfolgen weisungsgebunden, welche für Eigenzwecke?
SubprozessorenSind Funktion, Land, Änderung und Widerspruch transparent?
TransferWelche Länder, Zugriffe, Garantien und Schlüsselkontrollen bestehen?
SicherheitSSO, MFA, Verschlüsselung, DLP, Mandantentrennung, Auditlogs, Penetrationstests?
RechteKann der Anbieter Daten suchen, exportieren, korrigieren und löschen?
RAG/ConnectorenWerden Quellberechtigungen beim Retrieval durchgesetzt?
Art. 22/ErklärungKann das System konkrete Entscheidungsgründe und verwendete Daten ausgeben?
ÄnderungenWie werden Modell-, Policy- und Regionsänderungen mitgeteilt?
ExitWie werden Daten, Fine-Tunes, Indizes, Schlüssel und Backups beendet?
Vertrag ist nicht Realität Die tatsächlichen Produkteinstellungen, Adminfunktionen, Logs, Connectoren und Subprozessoren müssen mit dem Vertrag übereinstimmen. Ein gutes AVV kompensiert keine technisch unbeherrschbare Architektur.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine DSFA nach Art. 35 ist vor der Verarbeitung erforderlich, wenn diese voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten zur Folge hat. KI ist kein automatischer Auslöser, erfüllt aber häufig mehrere Risikokriterien gleichzeitig. [S-001, Art. 35; S-039; S-056]

Auslösermatrix

KriteriumBedeutungKI-Beispiel
Bewertung/ScoringSystematische Bewertung persönlicher Aspekte, insbesondere mit Prognosen.Kunden-, Bewerber-, Beschäftigten- oder Betrugsscores.
Automatisierte erhebliche EntscheidungArt. 22 oder vergleichbare Wirkung.Kredit, Preis, Vertrag, Versicherung, Beschäftigung.
Systematische ÜberwachungBeobachtung von Verhalten, Kommunikation oder Räumen.Meetinganalyse, Produktivitätsmonitoring, Video-/Sprachanalyse.
Besondere Kategorien / StrafdatenGroßer Umfang oder intensive Auswertung.Gesundheits-KI, biometrische Identifizierung, Background Checks.
Großer UmfangViele Betroffene, lange Dauer, viele Datenarten, weite Geografie.Zentrales Konzern-LLM mit CRM-, HR- und Mailzugriff.
DatenzusammenführungAbgleich aus verschiedenen Kontexten.CRM + Social Media + Register + Webtracking.
Vulnerable PersonenBeschäftigte, Kinder, Patienten, Schuldner.Machtungleichgewicht oder eingeschränkte Wahl.
Neue TechnologieUnklare Wirkungen oder schwer kontrollierbare Technik.Agenten mit Systemzugriff, Modellmemorisierung, biometrische Analyse.
Verhinderung eines Rechts/VertragsZugang zu Leistung oder Dienst wird erschwert.Automatische Sperre oder Ablehnung.

DSFA-Prozess

SchrittInhalt
1. ScreeningUse Case, Daten, Rollen, Umfang, Art. 22, sensible Daten und Kriterien erfassen.
2. BeschreibungZwecke, Notwendigkeit, Datenflüsse, Technik, Empfänger, Speicherfristen und Betroffene dokumentieren.
3. RechtsprüfungArt. 6/9/10, Transparenz, Rechte, Transfers, AI Act, Beschäftigtenrecht.
4. RisikoanalyseSchadensszenarien, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere für Betroffene.
5. MaßnahmenVermeidung, Minimierung, Zugriff, Erklärung, Review, Sicherheit, Rechte, Monitoring.
6. RestrisikoBewerten, ob hohes Restrisiko verbleibt.
7. KonsultationBei nicht hinreichend reduziertem hohen Risiko Aufsichtsbehörde nach Art. 36 konsultieren.
8. Freigabe und ReviewVerantwortliche Entscheidung, Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat; Neubewertung bei Änderungen.

Typische KI-Risiken und Maßnahmen

RisikoSchadensszenarioBeispiele für Maßnahmen
Unzulässige DatenquelleTraining oder Retrieval aus rechtswidrig erhobenen Daten.Herkunftsnachweis, Quellenausschluss, Rechtsgrundlagenprüfung.
Halluzination über PersonenFalsche Tatsachen oder Empfehlungen.RAG, Quellenanzeige, Review, Korrekturprozess, Nutzungsgrenzen.
DiskriminierungBenachteiligung durch Daten, Proxy-Merkmale oder Schwellenwerte.Bias-Tests, Gruppenanalysen, Alternativkanal, menschliche Prüfung.
ÜberwachungseffektSelbstzensur und Verhaltensanpassung.Zweckbegrenzung, keine Volltextanalyse, Transparenz, Mitbestimmung.
DatenextraktionMemorisierte oder RAG-Daten werden ausgespielt.Deduplikation, DP, Zugriff, Rate Limits, Attack-Tests, Outputkontrollen.
Rechte nicht erfüllbarDaten lassen sich nicht finden, berichtigen oder löschen.Identifikatoren, Datenkatalog, Unlearning-/Systemstrategie, Anbieterpflichten.
AutomationsabhängigkeitMensch übernimmt Ergebnisse ohne Prüfung.Befugnisse, Erklärung, Zeit, Schulung, Abweichungsmonitoring.
DrittlandzugriffUnzureichendes Schutzniveau.DPF/SCC, TIA, Verschlüsselung, Schlüsselkontrolle, Datenminimierung.
AgentenfehlhandlungKI sendet, löscht oder ändert Daten autonom.Least Privilege, Bestätigung, Sandboxing, Transaktionsgrenzen, Kill Switch.

Musterstruktur einer DSFA-Akte

  • Dokumentkopf, Version, Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Freigaben;
  • System- und Zweckbeschreibung inklusive Abgrenzung nicht vorgesehener Zwecke;
  • Datenflussdiagramm, Rollen, Empfänger und Länder;
  • Datenkategorien, Betroffene, Umfang, Fristen und Datenquellen;
  • Rechtsgrundlagen und Prüfung der Notwendigkeit/Verhältnismäßigkeit;
  • Betroffeneninformation, Rechteprozesse und Art.-22-Garantien;
  • Risikoszenarien mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere;
  • Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Testnachweise und Wirksamkeitskriterien;
  • Restrisiko, Entscheidung und gegebenenfalls vorherige Konsultation;
  • Review-Termine und Trigger für Neubewertung.

Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Art. 25 verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unter Berücksichtigung von Stand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umständen, Zwecken und Risiken. Bei KI betrifft dies die gesamte Lebensdauer: Datenauswahl, Training, Integration, Betrieb, Updates und Stilllegung. [S-001; S-027; S-038]

MaßnahmeWirkungGrenzeEinordnung
Lokale/on-premise VerarbeitungReduziert externe Transfers und Anbieterzugriffe.Nicht automatisch sicher; Betrieb, Patches und Rollen bleiben.Risikobasiert
MandantentrennungVerhindert Zugriff zwischen Kunden oder Organisationseinheiten.Muss auch Retrieval, Logs, Caches und Backups erfassen.Häufig erforderlich
Rollen- und RechtekonzeptLeast Privilege für Nutzer, Admins, Support und Agenten.Berechtigung muss vor Datenabruf wirken.Erforderlich
DatenklassifizierungKennzeichnet zulässige, eingeschränkte und verbotene Daten.Mit DLP und Nutzeroberfläche verbinden.Häufig erforderlich
PseudonymisierungReduziert direkte Zuordnung und Schadensfolgen.Bleibt personenbezogen; Schlüssel getrennt halten.Risikobasiert
AnonymisierungEntfernt DSGVO-Anwendbarkeit nur bei erfolgreicher Prüfung.Kontext, Linkage, Inferenz und zukünftige Mittel beachten.Optional / anspruchsvoll
VerschlüsselungSchutz bei Speicherung und Übertragung.Schlüsselkontrolle und Zugriffsrechte entscheidend.Häufig erforderlich
Trainingsnutzung ausVerhindert Nutzung von Eingaben für allgemeines Modelltraining.Logs/Eigenzwecke separat prüfen.Starker Standard
Kurze SpeicherfristenReduziert Risiko und Rechteaufwand.Fristen je Inhalts-, Log-, Backup- und Auditdaten.Erforderlich
Quellengebundene AusgabeRAG/Zitate erleichtern Richtigkeit und Prüfung.Basismodell und Retrievalrechte bleiben zu prüfen.Empfohlen
Human-in-the-LoopReduziert Fehlentscheidungen.Nur wirksam bei echter Kontrolle.Bei hohen Auswirkungen erforderlich
Agenten-SandboxBegrenzt autonome Aktionen und Systemzugriffe.Bestätigung für irreversible oder externe Aktionen.Bei Agenten erforderlich
Red-Teaming / Privacy TestsPrüft Extraktion, Prompt Injection, Leakage und Berechtigungen.Regelmäßig nach Updates wiederholen.Häufig erforderlich

Datenschutzfreundliche Standardwerte

  • Trainings- und Produktverbesserungsnutzung standardmäßig deaktiviert;
  • keine dauerhafte Prompt-Historie ohne definierten Zweck;
  • keine öffentlichen Freigabelinks für personenbezogene Inhalte;
  • Connectoren und Agenten ohne Schreib-, Sende- oder Löschrechte im Ausgangszustand;
  • RAG-Zugriff nur auf ausdrücklich zugewiesene Datenräume;
  • sensible Datenkategorien standardmäßig gesperrt;
  • minimale Logtiefe mit getrennten Sicherheits- und Inhaltslogs;
  • menschliche Bestätigung vor erheblicher oder irreversibler Aktion;
  • klare Anzeige von Quelle, Unsicherheit und KI-Beteiligung.

Modell- und Systemtests

TestPrüffrage
Memorisation/RegurgitationKann das System Trainings- oder RAG-Inhalte wörtlich oder sinngemäß ausgeben?
Membership InferenceLässt sich erkennen, ob eine Person oder ein Datensatz im Training war?
Prompt InjectionKann eingebetteter oder externer Inhalt Schutzanweisungen übersteuern?
BerechtigungsüberschreitungKann ein Nutzer Dokumente eines anderen Mandanten oder Teams abrufen?
DatenexfiltrationKann ein Agent Daten an unzulässige Empfänger senden?
Halluzination/RichtigkeitErzeugt das System plausible falsche Personenaussagen?
Bias und GruppenwirkungUnterscheiden sich Fehler oder Entscheidungen systematisch nach Gruppen?
LöschungVerschwinden Daten aus Quelle, Index, Cache, Log und Ausgabeweg?
ModellupdateVerändert ein Anbieterupdate Verhalten, Datenpfad oder Schutzmaßnahmen?

Sicherheit der Verarbeitung und Datenschutzverletzungen

Art. 32 DSGVO verlangt ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau. Maßgeblich sind nicht nur klassische Vertraulichkeits- und Verfügbarkeitsrisiken, sondern auch KI-spezifische Angriffspfade: unberechtigte Eingaben, Datenabfluss über Ausgaben, Prompt Injection, Retrieval-Manipulation, überprivilegierte Agenten, modellbedingte Memorisation, unsichere Plugins und fehlerhafte Mandantentrennung. Art. 25, 32 und die Rechenschaftspflicht greifen ineinander. [S-001, Art. 24, 25, 32; S-027; S-040; S-079; S-083; S-084; S-087]

Typische Angriffspfade und Datenschutzfolgen

Angriff/FehlerBeispielDatenschutzfolgeZentrale Maßnahmen
Vertrauliche Eingabe in offenen DienstBeschäftigte übertragen Kunden-, Personal-, Vertrags- oder Gesundheitsdaten in einen nicht freigegebenen Dienst.Offenlegung an Anbieter/Subprozessoren; unklarer Transfer; unzulässige Zweckänderung.Freigegebene Konten, Eingaberegeln, DLP, Trainingsnutzung aus, Schulung.
Direkte Prompt InjectionNutzer versucht Schutzanweisungen zu umgehen oder Systemprompt/Daten zu extrahieren.Unzulässige Offenlegung; Zweck- und Berechtigungsbruch.Inputfilter, Kontexttrennung, Geheimnisse nicht im Prompt, Rate Limits, Tests.
Indirekte Prompt InjectionBösartige Anweisung steckt in Webseite, E-Mail oder Dokument, das ein Agent verarbeitet.Agent liest, sendet oder verändert Daten außerhalb des Zwecks.Untrusted Content markieren, Tool-Gates, Bestätigung, Sandboxing, Least Privilege.
RAG-BerechtigungsfehlerRetrieval ignoriert Dokument- oder Mandantenrechte.Ausgabe fremder Personal-, Kunden- oder Geheimdaten.Berechtigung vor Retrieval, Security Trimming, Tenant-Isolation, adversariale Tests.
Modell-MemorisationTrainingsdaten werden durch geeignete Abfragen reproduziert.Offenlegung personenbezogener oder vertraulicher Trainingsinhalte.Deduplikation, Filter, Differential Privacy, Red-Teaming, Ausgabebegrenzung.
Unsichere LogsPrompts und Ausgaben werden länger oder umfassender gespeichert als erforderlich.Sekundärer Datenbestand mit hohem Informationsgehalt; interner Missbrauch.Inhaltslogs minimieren, Zugriff trennen, Fristen, Verschlüsselung, Audit.
Unsichere API-SchlüsselSchlüssel stehen in Code, Browser, Repo oder Prompt.Unberechtigter Zugriff auf Dienste und Daten.Secret Manager, Rotation, Scopes, Monitoring, keine Client-Secrets.
Überprivilegierter AgentAgent kann ganze Postfächer, Laufwerke oder CRM-Daten lesen und verändern.Massenoffenlegung, Fehlversand, Löschung, unzulässige Profilbildung.Minimalrechte, transaktionsbezogene Tokens, Freigabeschwellen, Kill Switch.
Modell- oder AnbieterupdateVerhalten, Speicherweg, Unterauftragnehmer oder Trainingseinstellung ändert sich.Schutzannahmen und Rechtsgrundlage passen nicht mehr.Change-Monitoring, Regressionstests, Freigabegate, Vertragsinformation.
Halluzination über PersonenSystem erzeugt falsche Aussagen mit realem Personenbezug.Richtigkeitsverstoß, Rufschaden, Fehlentscheidung.Quellenbindung, Review, Kennzeichnung, Korrektur- und Beschwerdeprozess.

Wann liegt eine Datenschutzverletzung vor?

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten liegt vor, wenn die Sicherheit verletzt wird und dies unbeabsichtigt oder unrechtmäßig zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt. Entscheidend ist das Ereignis, nicht erst ein eingetretener Schaden. KI-spezifisch kann bereits die Ausgabe von Daten an einen unberechtigten Nutzer, ein mandantenfremder RAG-Treffer oder die Übermittlung eines Prompts an einen nicht autorisierten Subprozessor eine Datenschutzverletzung darstellen. [S-001, Art. 4 Nr. 12, 33, 34; S-040]

Abgrenzung Nicht jeder Datenschutzverstoß ist zugleich eine meldepflichtige Datenschutzverletzung. Eine fehlende Rechtsgrundlage kann beispielsweise ohne Sicherheitsereignis vorliegen. Umgekehrt kann ein Sicherheitsereignis trotz grundsätzlich zulässiger Verarbeitung eine Verletzung nach Art. 4 Nr. 12 sein.

Melde- und Benachrichtigungslogik

SchrittAnforderungRechtsgrundlagePraxis
Interne DokumentationJede Datenschutzverletzung dokumentieren: Sachverhalt, Auswirkungen, Maßnahmen und Entscheidungsgründe.Art. 33 Abs. 5Immer, unabhängig von externer Meldung.
Meldung an AufsichtGrundsätzlich binnen 72 Stunden nach Kenntnis, außer die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko.Art. 33 Abs. 1Risikoprognose nachvollziehbar dokumentieren.
Information der BetroffenenUnverzüglich, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten besteht.Art. 34 Abs. 1Ausnahmen bei wirksamer Unlesbarkeit, nachträglicher Risikobeseitigung oder unverhältnismäßigem Aufwand.
Meldung des AuftragsverarbeitersAuftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden.Art. 33 Abs. 2AVV muss Prozess, Ansprechpartner, Fristen und Faktenlieferung konkretisieren.

Bewertungsfaktoren für KI-Vorfälle

  • Art, Sensibilität und Kombination der betroffenen Daten;
  • Zahl und Schutzbedürftigkeit der Betroffenen;
  • Möglichkeit der Identifizierung, Weiterverbreitung und automatisierten Auswertung;
  • Umfang der Agentenrechte und bereits ausgeführte Aktionen;
  • ob Ausgaben dauerhaft gespeichert, geteilt oder in Entscheidungen verwendet wurden;
  • Wirksamkeit von Verschlüsselung, Zugriffssperren, Token-Widerruf und Löschung;
  • Wahrscheinlichkeit erneuter Extraktion oder systematischer Ausnutzung;
  • mögliche materielle, immaterielle, diskriminierende oder reputative Folgen.

Die Rechtsprechung verlangt eine konkrete Risikoprüfung und keine rein formale Behauptung geeigneter Maßnahmen. Ein Cyberangriff beweist nicht automatisch, dass Art. 32 verletzt wurde; der Verantwortliche muss die Angemessenheit seiner Maßnahmen jedoch darlegen können. Auch begründete Angst vor künftigem Missbrauch kann unter Umständen einen immateriellen Schaden bilden. [S-079]

Internationale Datenübermittlungen

Kapitel V DSGVO verlangt zusätzlich zur allgemeinen Rechtmäßigkeit ein zulässiges Transferinstrument, wenn personenbezogene Daten an einen Empfänger in einem Drittland übermittelt oder aus einem Drittland zugänglich gemacht werden. Die Prüfung betrifft nicht nur den Speicherort, sondern auch Fernzugriffe, Support, Telemetrie, Subprozessoren, Backup, Schlüsselverwaltung und konzerninterne Administration. [S-001, Art. 44-49; S-012 bis S-017; S-044; S-045; S-081]

Transfer-Mapping für KI-Dienste

EbenePrüffrageNachweis
Primäre VerarbeitungWo laufen Inferenz, RAG, Fine-Tuning und Speicherung?Region und konkrete Rechenzentren; keine bloße Marketingangabe.
SupportzugriffKann Personal außerhalb EU/EWR Inhalte, Logs oder Metadaten sehen?Länder, Rollen, Anlass, Freigaben, Protokollierung.
UnterauftragsverarbeiterWer verarbeitet Hosting, Moderation, Telemetrie, Monitoring oder Support?Vollständige Liste, Länder, Änderungsmechanismus, Widerspruch/Exit.
Telemetrie und MissbrauchsschutzWelche Nutzungs-, Geräte-, Prompt- oder Sicherheitsdaten fließen wohin?Zweck, Umfang, Frist, Rolle, Transferinstrument.
Backups und ResilienzWo liegen Spiegel, Backups und Disaster-Recovery-Systeme?Speicherorte, Löschfristen, Wiederherstellungszugriffe.
SchlüsselkontrolleWer kann verschlüsselte Daten entschlüsseln?Kundenseitige Schlüssel, HSM, Zugriffsbeschränkung, Rechtszugriff.
ModelltrainingWerden Eingaben oder Outputs weltweit für Training/Verbesserung verwendet?Opt-out, Vertragsbindung, tatsächlich wirksame Einstellung, Subprozessoren.
ConnectorenFührt der KI-Dienst Daten aus Mail, CRM oder Cloud in andere Länder?Jeder Datenpfad separat prüfen.

Zulässige Mechanismen

MechanismusRechtsgrundlageAnforderungStatus
AngemessenheitsbeschlussArt. 45Übermittlung in erfasste Länder/Organisationen ohne zusätzliche Genehmigung; allgemeine DSGVO-Pflichten bleiben.Geltendes Recht.
EU-US Data Privacy FrameworkArt. 45; Beschluss 2023/1795Nur für tatsächlich zertifizierte US-Empfänger und erfasste Daten; Zertifizierung und Scope prüfen.Am 07.08.2026 gültig; Rechtsmittel gegen T-553/23 anhängig.
StandardvertragsklauselnArt. 46 Abs. 2 lit. c/dPassendes Modul, Anhänge, Subprozessoren, Transfer Impact Assessment und gegebenenfalls Zusatzmaßnahmen.Geltendes Instrument; Vertrag allein reicht bei problematischem Drittlandrecht nicht immer.
Binding Corporate RulesArt. 47Genehmigte konzerninterne Regeln.Für große Gruppen; Scope konkret prüfen.
Ausnahmen Art. 49Art. 49Eng auszulegen; meist nicht für regelmäßige, strukturelle Cloud-Nutzung.Nur besondere Einzelfälle.

EU-US Data Privacy Framework am Stichtag

Der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795 ist am 7. August 2026 in Kraft. Die erste periodische Überprüfung der Kommission wurde 2024 veröffentlicht. Das Gericht der Europäischen Union wies die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-553/23 am 3. September 2025 ab. Gegen dieses Urteil wurde am 31. Oktober 2025 Rechtsmittel eingelegt; dieses Verfahren ist am Recherchestichtag nicht abgeschlossen. Unternehmen dürfen den DPF daher aktuell verwenden, sollten Zertifizierungsstatus, Datenkategorien und Verfahrensentwicklung überwachen. [S-013 bis S-017]

Kein pauschaler Freibrief Der DPF beantwortet nur die Transferebene für einen zertifizierten Empfänger. Rechtsgrundlage, Transparenz, Zweckbindung, Auftragsverarbeitung, Datenminimierung, Art. 22, DSFA und Sicherheit müssen weiterhin eigenständig erfüllt werden.

Transfer Impact Assessment bei SCC

SchrittInhalt
1Übermittlung und Beteiligte vollständig beschreiben.
2Passendes SCC-Modul und Rollen feststellen.
3Recht und Praxis des Drittlandes in Bezug auf behördlichen Zugriff bewerten.
4Technische, vertragliche und organisatorische Zusatzmaßnahmen prüfen.
5Wirksamkeit dokumentieren; nicht wirksame Übermittlung aussetzen.
6Regelmäßig und bei Rechts-, Anbieter- oder Architekturänderung neu bewerten.

Besonders belastbar sind Maßnahmen, bei denen der Drittlandempfänger keinen Klartextzugriff hat, etwa starke Verschlüsselung mit wirksamer Schlüsselkontrolle beim Datenexporteur. Bei KI-Inferenz ist dies häufig schwierig, weil der Dienst Daten im Klartext verarbeiten muss. Pseudonymisierung kann helfen, wenn die Reidentifikationsinformation effektiv getrennt bleibt. [S-044; S-081]

Warum EU-Server allein nicht genügen

  • Ein außereuropäischer Support kann remote zugreifen.
  • Ein globaler Konzern kann zentrale Sicherheits- oder Telemetriesysteme betreiben.
  • Unterauftragsverarbeiter können außerhalb EU/EWR sitzen.
  • Backups oder Ausfallsysteme können in anderen Regionen liegen.
  • Drittstaatliches Recht kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Anbieter zugreifen, selbst wenn Daten physisch in Europa liegen.
  • Der Kunde kann Schlüssel nicht selbst kontrollieren.
  • Connectoren können Daten in weitere Systeme und Länder verteilen.

Beschäftigten- und Bewerberdatenschutz

KI im Beschäftigungskontext verbindet Datenschutz, Arbeitsrecht, Gleichbehandlung, Mitbestimmung und gegebenenfalls den AI Act. Für Deutschland ist neben der DSGVO insbesondere § 26 BDSG zu prüfen. Nach dem EuGH-Urteil C-34/21 müssen nationale Beschäftigtendatenschutzregeln die Anforderungen des Art. 88 DSGVO erfüllen; ihre konkrete Tragfähigkeit ist sorgfältig zu prüfen. Eine Einwilligung ist wegen des Abhängigkeitsverhältnisses nur unter erhöhten Anforderungen freiwillig. [S-001, Art. 6, 9, 22, 88; S-002, § 26; S-005; S-041; S-055; S-067]

Anwendungsmatrix

AnwendungDaten/RisikoSchlüsselprüfungRisiko
KI-Assistent für Text/ZusammenfassungInhalte aus E-Mail, Akten, Tickets oder Personalvorgängen.Zweck, Erforderlichkeit, AVV, Transfer, Eingabegrenzen, Rechte.Mittel bis hoch
Meeting-TranskriptionStimme, Inhalte, Teilnahme, Leistungshinweise; eventuell besondere Daten.Rechtsgrundlage, Transparenz, Aufzeichnung vs. Transkription, Fristen, Zugriff.Hoch
Bewerber-VorsortierungLebenslauf, Scores, abgeleitete Eignung.Art. 22, Diskriminierung, Richtigkeit, DSFA, menschliche Entscheidung.Sehr hoch
LeistungsanalyseKommunikation, Aktivität, Ziele, Stimmung oder Produktivität.Überwachung, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Mitbestimmung, DSFA.Sehr hoch
Schicht-/EinsatzplanungVerfügbarkeit, Qualifikation, Gesundheit, private Umstände.Art. 22, Korrekturmöglichkeit, Datenminimierung, Fairness.Hoch
Kündigungs-/FluktuationsprognoseVerhaltens- und Kommunikationsprofile.Profiling, erhebliche Wirkung, Validität, Diskriminierung, Transparenz.Sehr hoch
Interne Wissenssuche/RAGDokumente mit Personal- und Kommunikationsdaten.Berechtigungen, Zwecktrennung, Trefferkontrolle, Löschung.Hoch
Nutzungsprotokoll der KIPrompts, Themen, Häufigkeit, Qualität, mögliche Leistungsbewertung.Zwecktrennung, minimale Logs, Beschäftigteninformation, Mitbestimmung.Hoch

Rechtsgrundlagen und Erforderlichkeit

§ 26 Abs. 1 BDSG kann Verarbeitungen erlauben, wenn sie für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich sind. "Nützlich", "modern" oder "effizient" genügt nicht. Das Unternehmen muss den konkreten Zweck, die Eignung, mildere Mittel und die Interessen der Beschäftigten prüfen. Für besondere Kategorien gelten zusätzliche Voraussetzungen. [S-002, § 26; S-001, Art. 5, 6, 9, 88; S-067]

Eine Kollektivvereinbarung kann eine Rechtsgrundlage und Schutzarchitektur bilden, muss aber die Grundrechte, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung und wirksame Garantien wahren. Sie ersetzt keine Prüfung der konkreten Verarbeitung. [S-001, Art. 88; S-002, § 26 Abs. 4; S-005]

Mitbestimmung

Technische Einrichtungen, die objektiv geeignet sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen, können die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslösen. Entscheidend ist nicht, ob Überwachung beabsichtigt ist. KI-Protokolle, Copilot-Analysen, Produktivitätsscores, Qualitätsbewertungen und Kommunikationsauswertungen sind daher frühzeitig mit dem Betriebsrat zu prüfen. Weitere Beteiligungsrechte können sich insbesondere aus §§ 80, 90, 94 und 95 BetrVG ergeben. [S-005]

Echter Mensch oder Scheinprüfung?

KriteriumAnforderung
EntscheidungsbefugnisDie Person darf das KI-Ergebnis verwerfen und eigene Kriterien anwenden.
InformationszugangSie erhält Datenbasis, relevante Faktoren, Unsicherheiten und Gegeninformationen.
Zeit und ArbeitslastDer Prozess erlaubt tatsächliche Prüfung statt Massenabzeichnung.
QualifikationDie prüfende Person versteht Grenzen, Bias, Fehler und rechtliche Relevanz.
AbweichungskulturAbweichungen werden nicht sanktioniert; Quote und Gründe werden beobachtet.
DokumentationEs ist nachvollziehbar, wie die konkrete Entscheidung zustande kam.
BetroffenenkanalBewerber/Beschäftigte können Stellung nehmen und Fehler korrigieren.

Meeting-Transkription: gesonderte Prüfung

  • Ist eine Tonaufzeichnung nötig, oder reicht eine flüchtige Verarbeitung zur Transkription?
  • Wer nimmt teil, und können externe Personen oder besondere Kategorien betroffen sein?
  • Werden Sprecher biometrisch identifiziert oder nur getrennt?
  • Wer erhält Transkript und Zusammenfassung; wie lange werden Audio, Transkript und Logs gespeichert?
  • Darf das Material für Training oder Qualitätsverbesserung genutzt werden?
  • Wie werden Widerspruch, Korrektur und Nichtteilnahme praktisch ermöglicht?
  • Entsteht aus dem Transkript eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle?

Interne Dokumentation, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzorganisation

Die Rechenschaftspflicht verlangt nicht nur Konformität, sondern Nachweisbarkeit. Ein Unternehmen sollte KI nicht als ein einziges System dokumentieren, sondern als Kette konkreter Verarbeitungsvorgänge: Datenaufnahme, Bereinigung, Training/Fine-Tuning, Retrieval, Inferenz, Protokollierung, Monitoring, Verbesserung, Rechtebearbeitung und Löschung. [S-001, Art. 5 Abs. 2, 24, 30; S-023; S-058]

Pflicht- und Governance-Dokumente

DokumentGrundlageMindestinhaltEinordnung
Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenArt. 30 DSGVOZwecke, Daten, Betroffene, Empfänger, Transfers, Fristen, TOM je KI-Verarbeitung.Regelmäßig Pflicht; Ausnahmen eng.
DatenschutzhinweiseArt. 12-14 DSGVOKI-Beteiligung, Zwecke, Rechtsgrundlage, Empfänger, Datenquellen, Profiling/Art. 22, Transfers.Pflicht, soweit personenbezogene Daten.
AVV / Art.-26-VereinbarungArt. 28 / Art. 26 DSGVORollen, Weisungen, Eigenzwecke, Subprozessoren, Unterstützung, Löschung, Audit.Je Rollenmodell Pflicht.
InteressenabwägungArt. 6 Abs. 1 lit. f; Art. 5 Abs. 2Interesse, Erforderlichkeit, Folgen, Erwartungen, Schutzmaßnahmen, Widerspruch.Pflichtnachweis bei lit. f.
DSFAArt. 35 DSGVOSystem, Notwendigkeit, Risiken, Maßnahmen, Restrisiko, Freigabe, Review.Bei voraussichtlich hohem Risiko.
TransferdokumentationArt. 44-49 DSGVODatenpfade, Mechanismus, SCC/TIA, Zusatzmaßnahmen, DPF-Zertifizierung.Bei Drittlandbezug.
Lösch- und AufbewahrungskonzeptArt. 5 Abs. 1 lit. e, 17 DSGVOQuellen, Index, Logs, Backups, Fine-Tuning, Modell-/Systemmaßnahmen.Pflicht aus Grundsätzen/Rechten.
Berechtigungs- und SicherheitskonzeptArt. 25, 32 DSGVORollen, Mandanten, Agentenrechte, Secrets, Tests, Monitoring, Incident Response.Pflicht risikobasiert.
KI-NutzungsrichtlinieGovernance-Empfehlung; Art. 24/32 unterstützendZulässige Tools, Datenklassen, verbotene Fälle, Freigabe, Meldung, Schulung.Nicht ausdrücklich benannt, praktisch regelmäßig erforderlich.
System-/ModellkarteGovernance-EmpfehlungVersion, Anbieter, Zweck, Grenzen, Daten, Tests, bekannte Fehler, Änderungen.Empfohlen; kann andere Nachweise unterstützen.
Freigabe- und ÄnderungsprotokollArt. 24/25/32; RechenschaftPrüfung vor Pilot, Rollout, Update, Connector, Zweck- oder Datenänderung.Risikobasiert erforderlich.

Einbindung des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte ist frühzeitig und ordnungsgemäß in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen einzubinden. Er berät, überwacht, unterstützt bei DSFA und ist Ansprechpartner für Aufsicht und Betroffene. Die Entscheidungsverantwortung verbleibt beim Verantwortlichen. [S-001, Art. 37-39; S-002, § 38]

  • vor Beschaffung oder Pilot, nicht erst vor dem Produktivstart;
  • bei Rollen- und Vertragsprüfung, insbesondere Eigenzwecken des Anbieters;
  • bei Rechtsgrundlage, Art. 9, Art. 22 und DSFA-Screening;
  • bei Drittlandtransfer, Sicherheitsarchitektur und Incident-Prozess;
  • bei wesentlichen Modell-, Anbieter-, Connector- oder Zweckänderungen;
  • bei Beschwerden, Betroffenenrechten und Datenschutzverletzungen.

Änderungsmanagement

ÄnderungErforderliche Neubewertung
Neues Modell / neue VersionVerhalten, Kontextfenster, Training, Halluzination, Sicherheit und Anbieterbedingungen neu prüfen.
Neuer ConnectorZusätzliche Datenquellen, Berechtigungen, Empfänger und autonome Aktionen erfassen.
Neuer ZweckZweckvereinbarkeit oder neue Rechtsgrundlage, Information und DSFA prüfen.
Neue DatenklasseArt. 9/10, Betroffenengruppen, Risiken und Schutzmaßnahmen prüfen.
Neuer Subprozessor/LandAVV, Transferinstrument, TIA und Widerspruch/Exit prüfen.
Neue AgentenrechteLeast Privilege, Bestätigung, Audit, Kill Switch und Haftungsgrenzen prüfen.
Neue Nutzung für TrainingEigenzweck, Rechtsgrundlage, Information, Widerspruch, Löschung und Rolle neu prüfen.
Neue EntscheidungswirkungArt. 22, Erklärung, menschliche Aufsicht, DSFA und AI Act neu prüfen.

Offizielle Orientierungshilfen und Behördenpositionen

Die folgenden Dokumente sind keine Gesetze. Sie zeigen jedoch, wie Datenschutzaufsichtsbehörden die DSGVO auf KI anwenden und welche Nachweise sie erwarten. Bei Entwürfen und Konsultationsfassungen ist der Status ausdrücklich zu beachten.

BehördeDokumentDatumStatusKernaussagenAktualitätQuelle
DSKKI und Datenschutz, Version 1.006.05.2024Veröffentlichte OrientierungshilfeAuswahl, Einführung, Nutzung, Rechtsgrundlagen, Transparenz, Art. 22, DSFA, TOM.Aktuell; produktneutrale deutsche Basis.S-023
EDPBOpinion 28/2024 zu KI-Modellen17.12.2024Stellungnahme nach Art. 64 Abs. 2Anonymität, Art. 6 Abs. 1 lit. f, rechtswidrige Entwicklungsdaten und Deployment.Zentrale EU-Aufsichtsposition.S-024
EDPBChatGPT Taskforce Report23.05.2024BehördenberichtRechtmäßigkeit, Transparenz, Richtigkeit, Rechte und Aufsicht bei generativer KI.Zwischenstand; weiterhin relevant.S-025
HmbBfDILLM und personenbezogene Daten15.07.2024DiskussionspapierNähere Position zur Einordnung von Modellgewichten.Keine abgestimmte DSK-Position; mit EDPB 28/2024 abgleichen.S-026
DSKTOM bei Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen06.2025OrientierungshilfeSicherheits- und Datenschutzmaßnahmen über Lebenszyklus.Aktuell.S-027
BfDIBericht Konsultation KI-Modelle und personenbezogene Daten2026KonsultationsberichtDivergierende Positionen, Extraktion, Unlearning und Systemmaßnahmen.Aktueller Diskussionsstand; kein Gesetz.S-028
DSKGenerative KI mit RAG10.2025OrientierungshilfeRAG-spezifische Rollen, Embeddings, Datenbanken, Richtigkeit, Rechte, Sicherheit.Aktuell.S-029
DSKEntschließung zu DSGVO und KI-Anpassungen12.12.2025EntschließungPosition der deutschen Aufsichtsbehörden zu vorgeschlagenen Änderungen.Politische/aufsichtliche Position.S-030
EDPBWeb Scraping in generative AI, Guidelines 03/202607.07.2026Version 1.0, öffentliche KonsultationRechtsgrundlage, Datenminimierung, Art. 9, Art. 14, Erwartungen und Schutzmaßnahmen.Nicht final; Konsultation bis 30.10.2026.S-031
EDPBAnonymisation, Guidelines 02/202607.07.2026Version 1.0, öffentliche KonsultationKontextbezogene Anonymität; Isolation, Verknüpfung, Inferenz.Nicht final; Konsultation bis 30.10.2026.S-032
EDPBPseudonymisation, Guidelines 01/202516.01.2025Version 1.0, KonsultationsfassungPseudonymisierung als Schutzmaßnahme; Personenbezug bleibt regelmäßig.Finalen Status vor Veröffentlichung prüfen.S-033
EDPBLegitimate Interests, Guidelines 1/202408.10.2024Version 1.0, KonsultationsfassungDreistufentest, Erforderlichkeit, Erwartungen, Abwägung.Finalen Status vor Veröffentlichung prüfen.S-034
EDPBOpinion 22/2024 zu Prozessor/Subprozessor07.10.2024StellungnahmeIdentität aller Subprozessoren, Verantwortlichenpflichten, Prüfungen.Aktuell.S-035
EDPBAuskunft, Guidelines 01/2022, Version 2.130.05.2024 korr.Finale LeitlinieUmfang, Empfänger, Kopie, Identität, Fristen.Aktuell.S-036
EDPBController/Processor, Guidelines 07/202007.07.2021Finale LeitlinieFunktionale Rollenbestimmung, gemeinsame Verantwortlichkeit.Zeitlose Grundlage.S-037
EDPBData Protection by Design, Guidelines 4/201920.10.2020Finale LeitlinieArt. 25 über gesamten Lebenszyklus.Zeitlose Grundlage.S-038
EDPB/WP29DPIA Guidelines WP248 rev.0104.10.2017Übernommene LeitlinieHochrisikokriterien und DSFA-Methodik.Zeitlose Grundlage; mit aktuellen Listen kombinieren.S-039
EDPBData Breach Notification, Guidelines 9/202228.03.2023Finale LeitlinieRisiko, Meldung, Benachrichtigung, Beispiele.Aktuell.S-040
EDPBConsent, Guidelines 05/202004.05.2020Finale LeitlinieFreiwilligkeit, Spezifität, Informiertheit, Widerruf.Zeitlose Grundlage.S-041
EDPB/WP29Automated Decisions and Profiling WP251 rev.0106.02.2018Übernommene LeitlinieArt. 22, signifikante Wirkung, Schutzmaßnahmen.Mit C-634/21 und C-203/22 fortschreiben.S-042
EDPB/WP29Transparency WP260 rev.0111.04.2018Übernommene LeitlinieVerständliche, zugängliche Information.Zeitlose Grundlage.S-043
EDPBTransfer-Zusatzmaßnahmen, Recommendations 01/202018.06.2021Finale EmpfehlungenSCC/TIA und wirksame Zusatzmaßnahmen.Aktuell; Rechtsentwicklung beobachten.S-044
EDPBArt. 3 und Kapitel V, Guidelines 05/202114.02.2023Finale LeitlinieWann ein Transfer vorliegt.Aktuell.S-045
CNILAI development recommendations05.01.2026BehördenempfehlungenGesamtrahmen für Entwicklung nach DSGVO.Aktuell; französische Aufsicht, EU-weit relevant.S-049
CNILLegitimate interests for AI development2025BehördenempfehlungDreistufentest und Schutzmaßnahmen.Aktuell.S-050
CNILInformation in AI development2025BehördenempfehlungArt. 13/14 und gestufte Information.Aktuell.S-051
CNILRights in AI development2025BehördenempfehlungAuskunft, Löschung, Widerspruch, technische Umsetzbarkeit.Aktuell.S-052
CNILDPIA for AI development2025BehördenempfehlungDSFA-Screening und Risiken.Aktuell.S-053

Prüfübersicht deutscher Aufsichtsbehörden

Die Recherche priorisierte abgestimmte DSK-Dokumente sowie einschlägige Veröffentlichungen von BfDI und HmbBfDI. Eine lückenlose Volltextprüfung sämtlicher Einzelveröffentlichungen aller 16 Landesbehörden war im Dossierumfang nicht möglich. Das folgende Register benennt daher offen, was tatsächlich systematisch geprüft wurde; "keine eigenständige Quelle verwendet" bedeutet nicht, dass die Behörde keine Veröffentlichung besitzt.

Behörde/QuelleRelevanzprüfungErgebnis/QuelleLetzte Prüfung
DSK-Portal / gemeinsame VeröffentlichungenJaS-023, S-027, S-029, S-030, S-056 bis S-05807.08.2026
BfDIJaS-028, S-05907.08.2026
HmbBfDIJaS-026, S-055, S-06007.08.2026
Baden-WürttembergNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
Bayern (BayLDA / BayLfD)Nur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
BerlinNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
BrandenburgNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
BremenNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
HessenNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
Mecklenburg-VorpommernNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
NiedersachsenNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
Nordrhein-WestfalenNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
Rheinland-PfalzNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
SaarlandNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
SachsenNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
Sachsen-AnhaltNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
Schleswig-HolsteinNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026
ThüringenNur über DSK-GemeinschaftsdokumenteKeine eigenständige Quelle verwendet07.08.2026

Rechtsprechung und Behördenverfahren

Die Rechtsprechung zu generativer KI unter der DSGVO ist weiterhin punktuell. Viele tragende Regeln stammen daher aus allgemeinen Datenschutzurteilen zu Scoring, Transparenz, Verantwortlichkeit, Zweckbindung, besonderen Kategorien, Auskunft, Transfers und Sicherheit. Übertragungen auf KI müssen sachverhaltsbezogen erfolgen.

GerichtDatumAz./ECLIGegenstandKernaussageStatusBedeutung für UnternehmenQuelle
EuGH07.12.2023C-634/21; EU:C:2023:957SCHUFA-ScoringEin Score kann selbst Art.-22-Entscheidung sein, wenn ein Dritter ihm maßgebliche Rolle zuweist.VerbindlichKI-Scores dürfen nicht durch formale Rollenaufteilung aus Art. 22 herausgenommen werden.S-061
EuGH27.02.2025C-203/22; EU:C:2025:117Automatisierte Bonitätsbeurteilung / ErklärungErklärung muss Verfahren und tragende Faktoren so beschreiben, dass Betroffene verstehen und anfechten können; bloßer Algorithmus genügt nicht.VerbindlichErklärbarkeit ist pro konkreter Entscheidung zu organisieren.S-062
EuGH04.07.2023C-252/21; EU:C:2023:537Meta/BundeskartellamtStrenge Grenzen für Zusammenführung und Art. 9; Wettbewerbsbehörde darf DSGVO berücksichtigen.VerbindlichGroße Datenkombinationen und Einwilligungsmacht kritisch prüfen.S-063
EuGH04.10.2024C-621/22; EU:C:2024:858KNLTB / berechtigtes InteresseKommerzielles Interesse kann legitim sein; Erforderlichkeit und Abwägung bleiben vollständig.VerbindlichWiderlegt pauschal, kommerzielle Interessen seien stets ausgeschlossen.S-064
EuGH04.10.2024C-446/21; EU:C:2024:834Schrems/MetaÖffentliche Äußerung erlaubt keine unbegrenzte Verarbeitung sensibler Daten; Datenminimierung begrenzt Dauer und Umfang.VerbindlichÖffentlichkeit ist kein Freibrief für KI-Training oder Profiling.S-065
EuGH09.01.2025C-394/23; EU:C:2025:2MousseErforderlichkeit und Datenminimierung bei Anrede/Geschlecht.VerbindlichAuch scheinbar übliche Attribute müssen für Zweck nötig sein.S-066
EuGH30.03.2023C-34/21; EU:C:2023:270HauptpersonalratNationale Beschäftigtendatenregel muss Art. 88-Anforderungen erfüllen.Verbindlich§ 26 BDSG nicht schematisch anwenden; Garantien prüfen.S-067
EuGH01.08.2022C-184/20; EU:C:2022:601OTInformationen können besondere Kategorien indirekt offenbaren.VerbindlichKI-Ableitungen und Kombinationen können Art. 9 berühren.S-068
EuGH24.09.2019C-136/17; EU:C:2019:773GC u. a.Besondere Kategorien und Suchmaschinen; differenzierte Abwägung.VerbindlichRelevant für öffentlich auffindbare sensible Daten.S-069
EuGH12.01.2023C-154/21; EU:C:2023:3Auskunft über EmpfängerGrundsätzlich konkrete Empfänger, nicht nur Kategorien.VerbindlichSubprozessor- und Empfängertransparenz bei KI.S-070
EuGH04.05.2023C-487/21; EU:C:2023:369CRIF / KopieGetreue und verständliche Reproduktion der verarbeiteten Daten kann erforderlich sein.VerbindlichAuskunft muss KI-relevante Daten verständlich abbilden.S-071
EuGH04.09.2025C-413/23 P; EU:C:2025:645EDPS/SRBPseudonymisierte Daten kontextbezogen beurteilen; Perspektive und Reidentifikationsmittel relevant.VerbindlichKeine pauschale Gleichsetzung aller pseudonymisierten Daten für jeden Empfänger.S-072
EuGH20.12.2017C-434/16; EU:C:2017:994NowakPersonenbezug kann sich aus Inhalt, Zweck oder Auswirkung ergeben.VerbindlichScores, Bewertungen und abgeleitete Aussagen sind regelmäßig personenbezogen.S-073
EuGH19.10.2016C-582/14; EU:C:2016:779BreyerRelative Bestimmbarkeit und vernünftigerweise einsetzbare Mittel.VerbindlichGrundlage der Kontextprüfung bei Modellen, Embeddings und Pseudonymen.S-074
EuGH05.06.2018C-210/16; EU:C:2018:388WirtschaftsakademieGemeinsame Verantwortlichkeit bei Einfluss auf Zwecke/Mittel.VerbindlichPlattform- und KI-Integrationen funktional bewerten.S-075
EuGH29.07.2019C-40/17; EU:C:2019:629Fashion IDGemeinsame Verantwortlichkeit kann auf einzelne Phasen begrenzt sein.VerbindlichRollen je Datenfluss statt pauschal bestimmen.S-076
EuGH10.07.2018C-25/17; EU:C:2018:551Jehovan todistajatGemeinsame Verantwortlichkeit erfordert nicht identischen Zugang zu allen Daten.VerbindlichAnbieter/Nutzer können Verantwortung teilen, ohne gleichen Datenzugriff.S-077
EuGH04.05.2023C-300/21; EU:C:2023:370Immaterieller SchadenVerstoß allein reicht nicht; Schaden und Kausalität erforderlich, aber keine Erheblichkeitsschwelle.VerbindlichFehlende Bagatellschwelle erhöht Relevanz fehlerhafter KI-Personenaussagen.S-078
EuGH14.12.2023C-340/21; EU:C:2023:986Datensicherheit / MissbrauchsangstAngemessenheit konkret; Cyberangriff nicht automatisch Art.-32-Verstoß; Angst kann Schaden sein.VerbindlichKI-Sicherheitsnachweise und Incident-Folgen konkret dokumentieren.S-079
EuGH16.07.2020C-311/18; EU:C:2020:559Schrems IIPrivacy Shield ungültig; SCC erfordern Prüfung des Drittlandschutzes.VerbindlichGrundlage für TIA bei KI-Cloud-Diensten.S-081
Gericht EU03.09.2025T-553/23Latombe/KommissionNichtigkeitsklage gegen DPF abgewiesen.Nicht rechtskräftig; Rechtsmittel anhängigDPF bleibt anwendbar, aber Verfahrensrisiko überwachen.S-016; S-017

Behördenverfahren: Vorsicht bei Status und Übertragbarkeit

Die italienische Aufsichtsbehörde veröffentlichte am 20. Dezember 2024 den Abschluss eines ChatGPT-Verfahrens. Die Behördenseite weist jedoch darauf hin, dass die zugrunde liegende Maßnahme nach einem Urteil des Tribunale di Roma Nr. 4153/2026 vom 18. März 2026 vorübergehend entfernt wurde. Das Verfahren eignet sich deshalb am Stichtag nicht als Beispiel für eine bestandskräftig bestätigte Sanktion. Es zeigt lediglich, welche Themen die Aufsicht untersucht hat: Rechtsgrundlage, Transparenz, Richtigkeit und Minderjährigenschutz. [S-054]

Qualitätsregel für das Buch Bußgeldmeldungen nie ohne aktuellen Verfahrensstatus übernehmen. Pressemitteilung, Behördenentscheidung, gerichtliche Bestätigung und Rechtskraft sind unterschiedliche Stufen.

Wichtige Übertragungsgrenzen

  • SCHUFA und Dun & Bradstreet betreffen Bonitäts-/Scoringkonstellationen; ihre Art.-22- und Erklärungsgrundsätze sind stark, aber nicht jede KI-Ausgabe ist automatisch eine erhebliche Entscheidung.
  • Rechtsprechung zu Suchmaschinen und Social Media zeigt Grenzen öffentlicher Daten, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung von Trainings- oder RAG-Szenarien.
  • Urteile zu gemeinsamer Verantwortlichkeit hängen davon ab, wer auf konkrete Zwecke und wesentliche Mittel Einfluss nimmt.
  • Das SRB-Urteil betrifft die Verordnung für EU-Organe und pseudonymisierte Daten; seine Kontextlogik ist relevant, aber nicht jede Aussage lässt sich unverändert auf die DSGVO übertragen.
  • US-amerikanische Verfahren können technische Risiken oder Anbieterpraktiken beleuchten, sind aber keine Quelle für die Rechtslage in Deutschland oder der EU.

Verhältnis zwischen DSGVO und EU AI Act

DSGVO und AI Act gelten parallel und verfolgen unterschiedliche, überlappende Ziele. Die DSGVO schützt natürliche Personen bei Verarbeitung personenbezogener Daten. Der AI Act reguliert KI-Systeme und -modelle risikobasiert, unabhängig davon, ob jeder Vorgang personenbezogene Daten enthält. Rollen und Pflichten müssen daher in zwei getrennten Matrizen geprüft und anschließend zusammengeführt werden. [S-001; S-004]

PrüffeldDSGVOAI Act
Zentraler GegenstandVerarbeitung personenbezogener DatenInverkehrbringen, Inbetriebnahme und Nutzung von KI-Systemen/-modellen
RollenVerantwortlicher, Auftragsverarbeiter, gemeinsamer Verantwortlicher, EmpfängerAnbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller
RechtsgrundlageArt. 6; bei besonderen Daten zusätzlich Art. 9/10Risikoklasse und spezifische Pflichten; keine DSGVO-Rechtsgrundlage
RisikoanalyseRechte und Freiheiten Betroffener; DSFASystemisches/Risikoklassen-Regime, Hochrisiko-Risikomanagement
TransparenzArt. 12-15; Art. 22; Datenquelle, Zwecke, Empfänger, RechteSysteminformationen, bestimmte Interaktions-/Deepfake-/KI-Kennzeichnungen, Hochrisikodokumentation
Menschliche AufsichtArt. 22 und Rechenschaft; tatsächliche EntscheidungskontrolleArt. 14 bei Hochrisikosystemen; Betreiberpflichten
DatenqualitätArt. 5, 16, 25Insbesondere Daten- und Daten-Governance-Anforderungen bei Hochrisikosystemen
Sanktionen/AufsichtDatenschutzaufsichtsbehörden und GerichteKI-Aufsichtsstruktur und Marktüberwachung

Typische Überschneidungen

AnwendungDSGVO-SchwerpunktAI-Act-Schwerpunkt
BewerberauswahlPersonendaten, Art. 22, DSFA, § 26 BDSGKann als Hochrisikoanwendung erfasst sein; Daten-/Aufsichts- und Betreiberpflichten.
Kredit-/VersicherungsscoreProfiling, Art. 22, Transparenz, besondere DatenrisikenJe nach Anhang/Anwendung Hochrisiko; technische Dokumentation und Aufsicht.
BiometrieArt. 9, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit, DSFAVerbote oder Hochrisiko-/Transparenzpflichten je Funktion.
ChatbotArt. 6, Art. 13/14, Sicherheit, Rechte, TransfersTransparenzpflichten bei Interaktion; je Zweck weitere Pflichten.
RAG-Assistent internBerechtigungen, Zweckbindung, Richtigkeit, AVVBetreiberpflichten nur soweit System/Risikoklasse erfasst; Kompetenzpflicht.
KI-Agent mit AktionenZweck, Datenzugriff, Sicherheit, Art. 22Risikoklasse abhängig von Einsatz; technische Dokumentation/Überwachung.

Zwei zwingende Klarstellungen

Klarstellung 1 Die Einhaltung des AI Act ersetzt keine Rechtsgrundlage nach Art. 6 oder Art. 9 DSGVO und keine Pflichten aus Transparenz, Betroffenenrechten, Art. 22, DSFA, Auftragsverarbeitung oder Drittlandtransfer. [S-001; S-004; S-023]
Klarstellung 2 Die Einhaltung der DSGVO macht ein KI-System nicht automatisch AI-Act-konform. Risikoklassifizierung, Kompetenz, technische Dokumentation, Daten-Governance, Genauigkeit, Robustheit, Transparenz und menschliche Aufsicht sind eigenständig zu prüfen. [S-004]

Digital Omnibus: Stand 7. August 2026

Die Europäische Kommission legte am 19. November 2025 den Vorschlag COM(2025) 837 final als Teil eines Digital-Omnibus-Pakets vor. Er enthält unter anderem vorgeschlagene Änderungen an Datenschutz- und Digitalrechtsakten. Der EDPB und der EDPS veröffentlichten am 10. Februar 2026 eine gemeinsame Stellungnahme und kritisierten mehrere Ansätze, darunter Teile der vorgeschlagenen Änderungen mit KI-Bezug. Nach der offiziellen Verfahrensübersicht des Europäischen Parlaments war das Verfahren im Juni 2026 noch anhängig. Am Recherchestichtag dürfen die Vorschläge daher nicht als geltendes Recht dargestellt werden. [S-018 bis S-020]

Refresh-Pflicht Vor jeder Buchveröffentlichung muss der Verfahrensstand des Digital Omnibus neu geprüft werden. Änderungen könnten Definitionen, Transparenzpflichten, besondere Kategorien oder die KI-Entwicklung betreffen.

Fünfzehn konkrete Unternehmensszenarien

Die Bewertungen sind keine pauschalen Freigaben oder Verbote. Sie zeigen, welche Prüfungen in einer typischen Standardkonstellation erforderlich sind. Abweichende Daten, Zwecke, Verträge oder technische Maßnahmen können das Ergebnis verändern.

FallSzenarioEinordnung
P-01Beschäftigter nutzt einen frei verfügbaren KI-Chatbot und gibt Kundendaten einREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; in der beschriebenen unkontrollierten Standardkonstellation regelmäßig nicht freigabefähig.
P-02Unternehmen nutzt eine vertragliche Unternehmensversion eines KI-AssistentenUNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR.
P-03Sprachmodell wird per API mit dem CRM verbundenNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; Assistenz leichter als Scoring oder autonome Agenten.
P-04Interner RAG-Chatbot beantwortet Fragen aus UnternehmensdokumentenUNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Berechtigungskonzept ist Schlüsselkontrolle.
P-05Externer Kundenservice-Chatbot verarbeitet Namen, E-Mail-Adressen und BestelldatenUNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Entscheidungen und sensible Fälle enger prüfen.
P-06Besprechung wird automatisch transkribiert und zusammengefasstNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; besonders im Beschäftigtenkontext.
P-07Bewerbungen werden durch KI bewertet oder vorsortiertREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur mit vertiefter Prüfung und starken Garantien umsetzbar.
P-08Beschäftigte werden anhand ihrer Kommunikation oder Leistung bewertetREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; in vielen Standardkonstellationen unverhältnismäßig oder nicht ausreichend begründbar.
P-09Leads werden mit Daten aus Webseiten und Registern angereichertNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; massenhaftes Profiling regelmäßig hohes Risiko.
P-10Unternehmen trainiert oder verfeinert ein Modell mit KundendatenNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; bei sensiblen oder nicht erwartbaren Kundendaten hohes Risiko.
P-11Eine KI erzeugt falsche Aussagen über eine identifizierbare PersonRECHTSLAGE ZU EINZELNEN MODELLRECHTEN TEILWEISE OFFEN; Pflicht zu Richtigkeit, Reaktion und Rechtebearbeitung ist klar.
P-12KI entscheidet oder empfiehlt über Kredit, Preis, Vertrag oder VersicherungREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen und Garantien umsetzbar.
P-13Unternehmen nutzt eine lokale oder selbst gehostete KIUNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Kontrollgewinn, aber volle Betreiberverantwortung.
P-14Vertrauliche Dokumente werden durch einen externen Dienst zusammengefasstNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; gewöhnliche Daten kontrollierbar, sensible Geheimdokumente besonders kritisch.
P-15KI-Agent greift selbstständig auf E-Mail, Kalender, CRM und Dateisystem zuREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur schrittweise, eng begrenzt und nach vertiefter DSFA-/Sicherheitsprüfung umsetzbar.

P-01 Beschäftigter nutzt einen frei verfügbaren KI-Chatbot und gibt Kundendaten ein

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckTextentwurf, Übersetzung, Zusammenfassung oder Problemlösung ohne formelle Freigabe.
DatenartenKundennamen, Kontaktdaten, Kommunikation, Vertrags- und möglicherweise besondere Daten; Prompt-, Geräte- und Nutzungsmetadaten.
Betroffene PersonenKunden, Ansprechpartner, Beschäftigte, Dritte in Dokumenten.
VerantwortlicherDas Unternehmen bleibt für die dienstlich veranlasste Eingabe regelmäßig verantwortlich; der Anbieter kann je Verarbeitungsschritt Auftragsverarbeiter, eigener oder gemeinsamer Verantwortlicher sein.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenBei Consumer-Diensten häufig nicht belastbar als rein weisungsgebundene Auftragsverarbeitung feststellbar; Bedingungen und tatsächliche Zwecke prüfen.
Mögliche RechtsgrundlageNur mit konkretem Arbeits-/Kundenzweck und passender Rechtsgrundlage; unkontrollierte Eigeninitiative liefert keine zusätzliche Rechtsgrundlage. Art. 9 erfordert gesonderte Ausnahme.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Möglich; Eingabe besonderer Kategorien ohne Freigabe regelmäßig besonders kritisch.
InformationspflichtenBestehende Hinweise decken neue Empfänger, KI-Zwecke und Transfers oft nicht ab; Art. 13/14 prüfen.
Art. 22 relevantMeist nein, solange nur Entwurf; ja, wenn Ausgabe erhebliche Entscheidung faktisch bestimmt.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichJe nach Daten/Zweck; bei Einzelentwurf oft nicht allein deswegen, bei systematischer Nutzung sensibler Daten oder Bewertung wahrscheinlich.
AVV erforderlichErforderlich, wenn Anbieter weisungsgebunden verarbeitet; Consumerbedingungen häufig ungeeignet.
DrittlandtransferHäufig möglich; Empfänger, Länder, DPF/SCC und Subprozessoren prüfen.
Wesentliche RisikenSchatten-KI, Trainingsnutzung, unklare Fristen, Drittlandzugriff, Geheimnisverlust, Rechte nicht erfüllbar.
Erforderliche SchutzmaßnahmenDienst sperren oder klar begrenzen; freigegebene Unternehmensalternative; Datenklassifizierung; DLP; Schulung; Incident- und Löschprozess.
Typische Fehlannahmen"Der Mitarbeiter hat nur einen Namen eingegeben" oder "Der Dienst ist bekannt, daher sicher".
Rechtlicher StatusREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; in der beschriebenen unkontrollierten Standardkonstellation regelmäßig nicht freigabefähig.
QuellenS-001; S-023; S-025; S-027; S-035; S-037; S-040; S-044; S-045

P-02 Unternehmen nutzt eine vertragliche Unternehmensversion eines KI-Assistenten

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckProduktivitätsassistenz für Texte, Analysen, Suche und Kommunikation.
DatenartenJe nach Freigabe gewöhnliche Unternehmens-, Kunden- und Beschäftigtendaten; Nutzungs- und Sicherheitslogs.
Betroffene PersonenBeschäftigte, Kunden, Lieferanten und weitere Dokumentpersonen.
VerantwortlicherDas einsetzende Unternehmen für eigene Zwecke; Anbieterrolle je Datenfluss.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenKann für Inferenz/Speicherung Auftragsverarbeiter sein; Eigenzwecke wie Produktverbesserung, Telemetrie oder Sicherheitsanalyse gesondert prüfen.
Mögliche RechtsgrundlageRechtsgrundlage je Ausgangszweck; Unternehmenslizenz ist keine Rechtsgrundlage. Für Beschäftigte § 26 BDSG/Art. 6 und gegebenenfalls Kollektivvereinbarung prüfen.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Nur bei ausdrücklicher Freigabe und zusätzlicher Art.-9-Grundlage; möglichst technisch begrenzen.
InformationspflichtenDatenschutzhinweise und interne Information um konkrete Funktionen, Empfänger, Logs, Transfers und Rechte ergänzen.
Art. 22 relevantBei Assistenz regelmäßig nein; bei Entscheidungsunterstützung abhängig von tatsächlicher Übernahme und Wirkung.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichScreening erforderlich; bei breitem Zugriff auf Kommunikation, Profiling oder sensiblen Daten häufig DSFA.
AVV erforderlichRegelmäßig ja; Anlagen, TOM, Subprozessoren, Löschung, Audit und Trainingsnutzung prüfen.
DrittlandtransferRegion, Support, Telemetrie, Subprozessoren, Schlüssel und DPF/SCC prüfen.
Wesentliche RisikenÜberbreite Connectoren, unklare Eigenzwecke, falsche Ergebnisse, interne Überwachung, Berechtigungsdurchgriff.
Erforderliche SchutzmaßnahmenGestufte Freigabe, sichere Defaults, minimale Connectorrechte, Trainingsnutzung aus, Rollen, Fristen, Tests, Change-Monitoring.
Typische Fehlannahmen"Enterprise" oder "EU Data Boundary" bedeutet automatisch vollständige DSGVO-Konformität.
Rechtlicher StatusUNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR.
QuellenS-001; S-002; S-023; S-027; S-035; S-037; S-038; S-044; S-045

P-03 Sprachmodell wird per API mit dem CRM verbunden

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckZusammenfassungen, Antwortvorschläge, Lead- oder Fallanalyse im CRM.
DatenartenKontakte, Kommunikation, Historie, Vertrags- und Transaktionsdaten; möglicherweise Scores und besondere Daten.
Betroffene PersonenKunden, Interessenten, Ansprechpartner, Beschäftigte.
VerantwortlicherUnternehmen bestimmt CRM-Zweck und Integration; Implementierer kann Auftragsverarbeiter sein.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenModellanbieter regelmäßig für API-Inferenz, soweit keine Eigenzwecke; Hosting-/Integrationspartner zusätzlich.
Mögliche RechtsgrundlageJe Funktion: Vertrag, vorvertragliche Maßnahmen oder berechtigtes Interesse; Profiling und Werbung gesondert prüfen.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Feld- und Dokumentfilter; Art. 9/10 bei Gesundheits-, strafrechtlichen oder sonstigen sensiblen Inhalten.
InformationspflichtenEmpfänger, KI-Zweck, Profiling, Datenquellen und Transfer nennen; bei Leadanreicherung Art. 14.
Art. 22 relevantBei bloßer Zusammenfassung nein; bei Score oder Empfehlung mit maßgeblicher Entscheidungswirkung möglich.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichBei Scoring, umfangreicher Profilbildung oder sensiblen Kundendaten häufig wahrscheinlich.
AVV erforderlichMit Modell-, Hosting- und Integrationsanbieter regelmäßig erforderlich; Rollen je Phase.
DrittlandtransferAPI-Endpunkt, Logging, Abuse Monitoring, Support und Subprozessoren prüfen.
Wesentliche RisikenMassenübermittlung, falsche CRM-Einträge, autonome Aktionen, Zweckausweitung, Rechte-/Löschinkonsistenz.
Erforderliche SchutzmaßnahmenFeld-Whitelist, Pseudonymisierung, minimale Payload, Review vor Schreiben/Senden, idempotente Aktionen, Audit, Löschsynchronisation.
Typische Fehlannahmen"Die API speichert nichts" ohne belastbaren Vertrag und technische Nachweise.
Rechtlicher StatusNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; Assistenz leichter als Scoring oder autonome Agenten.
QuellenS-001; S-023; S-024; S-027; S-035; S-037; S-039; S-061; S-062

P-04 Interner RAG-Chatbot beantwortet Fragen aus Unternehmensdokumenten

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckWissenssuche, Richtlinienauskunft, Fall- und Dokumentzusammenfassung.
DatenartenDokumentinhalte, Metadaten, Embeddings, Nutzerfragen, Treffer, Logs; möglicherweise Personal-, Kunden- und Geheimdaten.
Betroffene PersonenBeschäftigte, Kunden, Lieferanten und Dritte in Dokumenten.
VerantwortlicherUnternehmen für Wissenszweck und Datenräume.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenHosting-, Vektor-, Modell- und Implementierungsanbieter je Architektur.
Mögliche RechtsgrundlageAusgangszwecke der Dokumente und kompatible Wissensnutzung prüfen; keine pauschale Sekundärnutzung aller Archive.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Sensible Dokumenträume gesondert sperren oder mit enger Art.-9-Grundlage und Berechtigung.
InformationspflichtenInterne/externe Betroffene je Datenquelle; transparente Beschreibung von Indexierung, Abfrage, Logs und Empfängern.
Art. 22 relevantRegelmäßig nein bei Wissensauskunft; möglich, wenn Antwort Personal-, Kredit- oder andere erhebliche Entscheidungen steuert.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichBei breitem Archivzugriff, Beschäftigtendaten, sensiblen Daten oder erheblicher Entscheidung häufig.
AVV erforderlichRegelmäßig ja bei externen Komponenten.
DrittlandtransferJede Komponente prüfen; Embedding-, Vektor- und Modellanbieter getrennt.
Wesentliche RisikenSecurity Trimming fehlt, falsche Quellen, veraltete Dokumente, Prompt Injection in Dokumenten, Indexlöschung unvollständig.
Erforderliche SchutzmaßnahmenBerechtigung vor Retrieval, Mandantentrennung, Quellenanzeige, Dokumentstatus, Ingestion-Filter, Löschpipeline, Injection-Tests.
Typische FehlannahmenRAG mache ein Basismodell automatisch rechtmäßig, richtig oder frei von Personenbezug.
Rechtlicher StatusUNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Berechtigungskonzept ist Schlüsselkontrolle.
QuellenS-001; S-023; S-027; S-029; S-038; S-085

P-05 Externer Kundenservice-Chatbot verarbeitet Namen, E-Mail-Adressen und Bestelldaten

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckAuthentifizierte Auskunft, Status, FAQ, Reklamationsaufnahme und Antwortassistenz.
DatenartenIdentitäts-, Kontakt-, Bestell-, Kommunikations- und Nutzungsdaten; je Branche sensible Daten.
Betroffene PersonenKunden, Empfänger, Ansprechpartner.
VerantwortlicherUnternehmen für Kundenservice; Anbieterrollen je Komponente.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenChat-/Modellanbieter regelmäßig als Auftragsverarbeiter, soweit weisungsgebunden.
Mögliche RechtsgrundlageVertrag/vorvertragliche Maßnahmen für erforderliche Servicevorgänge; berechtigtes Interesse für ergänzende Unterstützung; Marketing getrennt.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Branchen- und Fallfilter; keine offene Abfrage sensibler Daten ohne Notwendigkeit und Art.-9-Ausnahme.
InformationspflichtenVor oder bei Datenerhebung klar über KI, Zwecke, Empfänger, Speicherung, Transfers, Rechte und Eskalation informieren.
Art. 22 relevantFAQ nein; automatisierte Vertragsablehnung, Erstattung oder Preisentscheidung kann Art. 22 auslösen.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichBei Standard-FAQ oft nicht zwingend; bei Profiling, Authentifizierung, sensiblen Daten oder Entscheidungen wahrscheinlich.
AVV erforderlichRegelmäßig ja; Session-, Chat- und Modelllogs einbeziehen.
DrittlandtransferRegion, Support, Subprozessoren, Telemetrie und Authentifizierungsdienst prüfen.
Wesentliche RisikenIdentitätsverwechslung, fremde Bestelldaten, falsche Auskunft, Prompt Injection, fehlende menschliche Eskalation.
Erforderliche SchutzmaßnahmenStarke Authentifizierung, Datensparsamkeit, transaktionsbezogene APIs, erlaubte Aktionen, Eskalation, Quellen-/Statusanzeige, Tests.
Typische FehlannahmenEin Hinweis "Du sprichst mit einer KI" erfülle sämtliche Datenschutzpflichten.
Rechtlicher StatusUNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Entscheidungen und sensible Fälle enger prüfen.
QuellenS-001; S-023; S-025; S-027; S-038; S-047

P-06 Besprechung wird automatisch transkribiert und zusammengefasst

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckProtokoll, Aufgaben, Wissenssicherung.
DatenartenStimme, Sprecherzuordnung, Gesprächsinhalte, Teilnahme, möglicherweise besondere Kategorien und Leistungsinformationen.
Betroffene PersonenBeschäftigte, Kunden, Lieferanten, sonstige Teilnehmer.
VerantwortlicherVeranstaltendes Unternehmen für Zweck und Einsatz; Anbieter als Auftragsverarbeiter oder zusätzlich eigener Verantwortlicher.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenTranskriptions-, Meeting-, Hosting- und Modellanbieter.
Mögliche RechtsgrundlageJe Kontext Vertrag/berechtigtes Interesse/§ 26 BDSG; Einwilligung nur bei echter Freiwilligkeit und praktikabler Alternative.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Gespräche können Art.-9-Daten enthalten; biometrische Identifizierung gesondert prüfen.
InformationspflichtenVor Beginn verständlich; Aufzeichnung, Transkription, Zusammenfassung, Empfänger, Frist und Widerspruch unterscheiden.
Art. 22 relevantRegelmäßig nein; ja möglich, wenn Transkript/Analyse erhebliche Personal- oder Kundenentscheidung bestimmt.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichBei breitem Rollout, dauerhafter Analyse, sensiblen Gesprächen oder Beschäftigtenbewertung häufig.
AVV erforderlichRegelmäßig ja.
DrittlandtransferMeeting- und KI-Komponenten einschließlich Support/Telemetrie prüfen.
Wesentliche RisikenUnbemerkte Aufnahme, Zweckausweitung, falsche Sprecher/Statements, langfristige Volltextarchive, Leistungsüberwachung.
Erforderliche SchutzmaßnahmenOptische/akustische Anzeige, Alternativprozess, Audio früh löschen, Empfänger begrenzen, Korrektur, keine Trainingsnutzung, Betriebsrat.
Typische FehlannahmenTeilnahme am Meeting sei automatisch Einwilligung in Aufzeichnung und KI-Auswertung.
Rechtlicher StatusNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; besonders im Beschäftigtenkontext.
QuellenS-001; S-002; S-005; S-023; S-027; S-041; S-047; S-067

P-07 Bewerbungen werden durch KI bewertet oder vorsortiert

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckRanking, Eignungsscore, Vorauswahl, Interviewfragen oder Ablehnungsempfehlung.
DatenartenLebenslauf, Qualifikation, Kommunikation, Tests, abgeleitete Eigenschaften; potenziell besondere Kategorien/Proxy-Merkmale.
Betroffene PersonenBewerberinnen und Bewerber.
VerantwortlicherArbeitgeber; Anbieter/Recruiter je Einfluss als Auftrags-, eigener oder gemeinsamer Verantwortlicher.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenSoftware-/Modellanbieter bei Weisungsbindung; Eigenentwicklung/Benchmarking gesondert.
Mögliche Rechtsgrundlage§ 26 BDSG/Art. 6 für erforderliche Bewerbungsverarbeitung; Art. 9-Ausnahme bei besonderen Daten; Freiwilligkeit von Einwilligung kritisch.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Hohe Gefahr indirekter Offenbarung oder Proxy-Nutzung; Merkmale und Trainingsdaten prüfen.
InformationspflichtenKriterien, Datenquellen, KI-Rolle, Profiling, Art. 22 und Rechte verständlich erläutern.
Art. 22 relevantSehr relevant; automatische Ablehnung oder faktisch bestimmendes Ranking kann Art. 22 auslösen.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichRegelmäßig wahrscheinlich wegen Bewertung, vulnerabler Gruppe, neuer Technologie und erheblicher Wirkung.
AVV erforderlichRegelmäßig ja; Trainings-/Benchmark-Eigenzwecke klären.
DrittlandtransferCloud-, Assessment- und Modellanbieter prüfen.
Wesentliche RisikenDiskriminierung, unvalides Scoring, historische Verzerrung, fehlende Erklärung, Scheinprüfung, falsche Daten.
Erforderliche SchutzmaßnahmenJobbezogene Kriterien, Validierung, Bias-/Fehlertests, echte menschliche Entscheidung, Alternativkanal, Beschwerde, DSFA, Betriebsrat.
Typische FehlannahmenEin Recruiter-Klick hinter dem Score beseitige Art. 22.
Rechtlicher StatusREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur mit vertiefter Prüfung und starken Garantien umsetzbar.
QuellenS-001; S-002; S-004; S-005; S-039; S-042; S-055; S-061; S-062; S-067

P-08 Beschäftigte werden anhand ihrer Kommunikation oder Leistung bewertet

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckProduktivitäts-, Qualitäts-, Risiko-, Stimmungs- oder Fluktuationsanalyse.
DatenartenE-Mail, Chat, Calls, Tickets, Zeiten, Aktivität, Inhalte, Scores und abgeleitete Persönlichkeits-/Leistungsmerkmale.
Betroffene PersonenBeschäftigte und Kommunikationspartner.
VerantwortlicherArbeitgeber.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenAnalyse-, Plattform- und Modellanbieter; mögliche Eigenzwecke prüfen.
Mögliche RechtsgrundlageNur bei strenger Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit; § 26 BDSG/Art. 6, Art. 9 bei sensiblen Ableitungen; Kollektivvereinbarung möglich.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Hohe Wahrscheinlichkeit indirekter Gesundheits-, Gewerkschafts-, Religions- oder politischer Informationen.
InformationspflichtenDetaillierte, vorherige Information über Quellen, Kriterien, Folgen, Empfänger, Rechte und Kontrolle.
Art. 22 relevantBei automatisierten Personalfolgen sehr wahrscheinlich relevant.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichRegelmäßig erforderlich oder zumindest sehr naheliegend.
AVV erforderlichRegelmäßig ja, Rollen und Trainingszwecke prüfen.
DrittlandtransferAlle Kommunikations- und Analysekomponenten prüfen.
Wesentliche RisikenDauerüberwachung, Chilling Effects, Fehlinterpretation, Diskriminierung, Zweckausweitung, Machtungleichgewicht.
Erforderliche SchutzmaßnahmenMildere Mittel, Aggregation, keine Inhaltsvollanalyse, klare Ausschlüsse, echte menschliche Prüfung, Mitbestimmung, DSFA, unabhängige Validierung.
Typische FehlannahmenEine anonyme Teamstatistik sei automatisch anonym; individuelle Rohdaten können weiter personenbezogen bleiben.
Rechtlicher StatusREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; in vielen Standardkonstellationen unverhältnismäßig oder nicht ausreichend begründbar.
QuellenS-001; S-002; S-005; S-023; S-039; S-042; S-067; S-068

P-09 Leads werden mit Daten aus Webseiten und Registern angereichert

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckVertriebsrecherche, Kontaktermittlung, Priorisierung und Personalisierung.
DatenartenName, Funktion, Kontakt, öffentliche Beiträge, Register-, Unternehmens- und abgeleitete Profildaten.
Betroffene PersonenGeschäftliche Ansprechpartner, Selbstständige, Organmitglieder und weitere Personen.
VerantwortlicherAnreicherndes Unternehmen; Datenbroker/Scraper können eigene oder gemeinsame Verantwortliche sein.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenNur bei weisungsgebundener Recherche; viele Datenanbieter handeln für eigene Zwecke.
Mögliche RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. f nur nach konkretem Interesse, Erforderlichkeit, Erwartungen und Abwägung; Werbung zusätzlich UWG/ePrivacy/TDDDG prüfen.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Öffentliche besondere Daten nicht ohne Art.-9-Ausnahme nutzen; Ableitungen kritisch.
InformationspflichtenArt. 14 grundsätzlich; Herkunft, Kategorien, Zwecke und Empfänger nennen. Ausnahme nicht routinemäßig.
Art. 22 relevantBei bloßer Kontaktrecherche meist nein; automatisches Ausschließen, Preis-/Vertragsfolgen oder erhebliche Profile möglich.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichBei massenhafter Profilbildung, Datenbroker-Kombination, Scoring oder sensiblen Daten wahrscheinlich.
AVV erforderlichAbhängig von Anbieterrolle; Datenbroker oft kein bloßer Auftragsverarbeiter.
DrittlandtransferDatenbroker, Scraping-/Enrichment-Dienst und CRM prüfen.
Wesentliche RisikenUnerwartete Sekundärnutzung, falsche Zuordnung, sensible Inferenz, fehlende Information, Widerspruch ignoriert.
Erforderliche SchutzmaßnahmenQuellen-/Zeitstempel, Felder minimieren, keine sensiblen Profile, Art.-14-Prozess, Opt-out/Sperrliste, Validierung, Löschfristen.
Typische FehlannahmenHandelsregister, LinkedIn oder Webseite bedeute freie kommerzielle Nutzung für jeden Zweck.
Rechtlicher StatusNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; massenhaftes Profiling regelmäßig hohes Risiko.
QuellenS-001; S-011; S-031; S-034; S-046; S-063 bis S-066; S-080

P-10 Unternehmen trainiert oder verfeinert ein Modell mit Kundendaten

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckDomänenspezifische Antworten, Klassifikation, Stil, Prognose oder Produktverbesserung.
DatenartenKundenkommunikation, Dokumente, Transaktionen, Labels, Feedback; Modellparameter und Testdaten.
Betroffene PersonenKunden, Ansprechpartner, Dritte in Dokumenten.
VerantwortlicherUnternehmen für Trainingszweck; Anbieterrolle abhängig von Weisung/Eigenzwecken.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenTrainings-/Cloud-Anbieter kann Auftragsverarbeiter sein; Nutzung des Datensatzes für eigenes Basismodell wäre separater Zweck.
Mögliche RechtsgrundlageAusgangszweck deckt Training nicht automatisch; Art. 6, Zweckvereinbarkeit, Art. 9, Transparenz und Widerspruch prüfen.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Datensatzbereinigung und Ausschluss; Art. 9-Ausnahme erforderlich, wenn enthalten/verarbeitet.
InformationspflichtenTraining, Zweck, Datenarten, Modell-/Empfängerlogik, Frist und Rechte spezifisch beschreiben.
Art. 22 relevantTraining selbst regelmäßig nein; spätere Nutzung kann Art. 22 auslösen.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichBei umfangreichen Kundenbeständen, sensiblen Daten, neuen Modellen oder Entscheidungszwecken häufig.
AVV erforderlichRegelmäßig ja bei externem Dienst; Rückgabe/Löschung, Checkpoints und Artefakte einbeziehen.
DrittlandtransferTrainingsregion, Speicher, Experimente, Evaluation und Support prüfen.
Wesentliche RisikenMemorisation, unklare Zweckänderung, Testdatenleak, Rechte technisch schwer, Modell als verbleibender Informationsträger.
Erforderliche SchutzmaßnahmenDatensatzinventur, Redaction/Pseudonymisierung, Deduplikation, Mindestdaten, separate Evaluation, Extraktionstests, Unlearning-/Systemstrategie.
Typische FehlannahmenFine-Tuning speichere keine Daten oder sei automatisch nur Statistik.
Rechtlicher StatusNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; bei sensiblen oder nicht erwartbaren Kundendaten hohes Risiko.
QuellenS-001; S-023; S-024; S-027; S-028; S-032; S-083; S-084; S-086

P-11 Eine KI erzeugt falsche Aussagen über eine identifizierbare Person

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckAuskunft, Suche, Zusammenfassung oder Empfehlung.
DatenartenGenerierte Aussage, zugrunde liegende Prompts, RAG-Quellen, Logs und gegebenenfalls Profil.
Betroffene PersonenDie betroffene Person und eventuell Empfänger der Aussage.
VerantwortlicherJe nach Zweck und Einfluss Anbieter, Betreiber oder beide für unterschiedliche Phasen.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenRolle des Anbieters nicht pauschal; bei kundenspezifischer Inferenz oft Auftragsverarbeitung, allgemeiner Dienst kann Eigenzwecke haben.
Mögliche RechtsgrundlageDie Verarbeitung benötigt Rechtsgrundlage; Falschheit verletzt zusätzlich den Richtigkeitsgrundsatz und kann Rechte auslösen.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Falsche Behauptung kann besondere Kategorien offenbaren; Art. 9-Risiko.
InformationspflichtenBetroffene müssen Verantwortlichen und Rechte erkennen können; Quellen/Herkunft soweit erforderlich.
Art. 22 relevantWenn Aussage erhebliche Entscheidung beeinflusst, Art. 22 und Erklärung besonders relevant.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichAbhängig vom System; bei systematischer Personenbewertung wahrscheinlich.
AVV erforderlichJe Architektur.
DrittlandtransferLogs/Modelldienst prüfen.
Wesentliche RisikenRufschaden, Diskriminierung, Fehlentscheidung, Weiterverbreitung, unklare Korrektur im Modell.
Erforderliche SchutzmaßnahmenKorrekturkanal, Sperr-/Outputmaßnahme, RAG-Quellenkorrektur, Logs sichern, Empfänger informieren, Root-Cause-Analyse, gegebenenfalls Unlearning/Retraining.
Typische FehlannahmenHalluzinationen seien keine personenbezogenen Daten, weil sie "erfunden" sind.
Rechtlicher StatusRECHTSLAGE ZU EINZELNEN MODELLRECHTEN TEILWEISE OFFEN; Pflicht zu Richtigkeit, Reaktion und Rechtebearbeitung ist klar.
QuellenS-001; S-024; S-025; S-028; S-036; S-052; S-073; S-078

P-12 KI entscheidet oder empfiehlt über Kredit, Preis, Vertrag oder Versicherung

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckRisikobewertung, Scoring, Betrugserkennung, Preis- oder Annahmeentscheidung.
DatenartenFinanz-, Vertrags-, Verhaltens-, Geräte-, Standort- und abgeleitete Risikodaten; möglicherweise besondere Daten/Proxys.
Betroffene PersonenKunden, Interessenten, Versicherte.
VerantwortlicherEntscheidendes Unternehmen; Scoreanbieter kann je Funktion eigener oder gemeinsamer Verantwortlicher sein.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenNicht automatisch; eigene Scoremethodik und Datenbestände sprechen für eigene Verantwortlichkeit.
Mögliche RechtsgrundlageArt. 6 und gegebenenfalls Art. 9/10; Art. 22 Abs. 2-Ausnahme und Schutzmaßnahmen; nationale Spezialregeln prüfen.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Proxy- und Offenbarungsrisiken; Art. 9-Ausnahme nötig, falls besondere Kategorien verarbeitet werden.
InformationspflichtenAussagekräftige Informationen über involvierte Logik, Tragweite und angestrebte Auswirkungen; konkrete Erklärung auf Anfrage.
Art. 22 relevantZentral. Score kann selbst Entscheidung sein, wenn er maßgeblich übernommen wird.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichRegelmäßig erforderlich oder sehr wahrscheinlich.
AVV erforderlichRollen differenziert; Verträge ersetzen Funktionsanalyse nicht.
DrittlandtransferScoring-, Fraud- und Modellanbieter prüfen.
Wesentliche RisikenIntransparenz, falsche Daten, Diskriminierung, Scheinmensch, Geschäftsgeheimnis-Einwand, fehlende Anfechtung.
Erforderliche SchutzmaßnahmenValidierte Faktoren, Datenqualitätskontrolle, konkrete Erklärung, echte menschliche Prüfung, Stellungnahme/Anfechtung, Monitoring, DSFA.
Typische FehlannahmenEin externer Scoreanbieter trage allein die Datenschutzverantwortung.
Rechtlicher StatusREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen und Garantien umsetzbar.
QuellenS-001; S-007; S-024; S-036; S-039; S-042; S-061; S-062

P-13 Unternehmen nutzt eine lokale oder selbst gehostete KI

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckInterne Assistenz, RAG, Klassifikation oder Automatisierung ohne externen Inferenzdienst.
DatenartenAbhängig von Anwendung; lokal gespeicherte Trainings-, RAG-, Prompt-, Output- und Logdaten.
Betroffene PersonenJe Datenbestand.
VerantwortlicherUnternehmen regelmäßig allein für Betrieb und Zwecke; Implementierer/Hoster gegebenenfalls Auftragsverarbeiter.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenKein externer Modellprozessor bei vollständig lokalem Betrieb; Hosting/Support trotzdem prüfen.
Mögliche RechtsgrundlageUnverändert je Verarbeitung; Lokalität schafft keine Rechtsgrundlage.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Kontrolle ist besser möglich, Art. 9 bleibt vollständig anwendbar.
InformationspflichtenWeiter erforderlich; Empfängerstruktur kann einfacher sein.
Art. 22 relevantUnverändert abhängig von Entscheidungswirkung.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichUnverändert risikobasiert; lokale Verarbeitung kann Risiko senken, nicht beseitigen.
AVV erforderlichNur für externe Hosting-, Wartungs- oder Implementierungsdienste.
DrittlandtransferKann vermieden werden; Remote-Support, Updates und Telemetrie prüfen.
Wesentliche RisikenFehlkonfiguration, fehlende Patches, schwache Mandantentrennung, lokale Logs, ungetestete Modelle, interne Überprivilegierung.
Erforderliche SchutzmaßnahmenHärtung, Patchmanagement, IAM, Netzwerksegmentierung, Logging, Tests, lokale Schlüssel, Modell-/Datenprovenienz.
Typische FehlannahmenOn-premise bedeute automatisch DSGVO-konform oder sicher.
Rechtlicher StatusUNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Kontrollgewinn, aber volle Betreiberverantwortung.
QuellenS-001; S-023; S-027; S-038; S-040

P-14 Vertrauliche Dokumente werden durch einen externen Dienst zusammengefasst

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckAnalyse, Zusammenfassung, Übersetzung oder Extraktion.
DatenartenDokumentinhalte, personenbezogene und vertrauliche Angaben, Metadaten, Prompt/Output.
Betroffene PersonenKunden, Beschäftigte, Vertragspartner, Dritte.
VerantwortlicherAuftraggebendes Unternehmen.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenExterner Dienst bei reiner Weisungsbindung; Eigenzwecke gesondert.
Mögliche RechtsgrundlageAusgangszweck und Erforderlichkeit; Art. 9/10 bei sensiblen oder strafrechtlichen Daten.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Dokumentklassifizierung vor Upload; besonders sensible Klassen gegebenenfalls ausschließen.
InformationspflichtenEmpfänger, KI-Verarbeitung und Transfer müssen von vorhandenen Hinweisen gedeckt sein oder ergänzt werden.
Art. 22 relevantMeist nein; wenn Zusammenfassung Entscheidungsvorlage über Personen bildet, Wirkung prüfen.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichJe Umfang/Sensibilität; bei Rechts-, Gesundheits-, Personal- oder Massendokumenten häufig.
AVV erforderlichRegelmäßig ja.
DrittlandtransferSehr relevant; Speicher, Support, Logging, Training und Subprozessoren.
Wesentliche RisikenVolltextoffenlegung, Retention, Trainingsnutzung, Halluzination, Geheimnis-/Berufsgeheimnisrisiken, falsche Zusammenfassung.
Erforderliche SchutzmaßnahmenRedaction, minimale Ausschnitte, freigegebener Dienst, Zero-Retention soweit belastbar, Verschlüsselung, Review, keine Trainingsnutzung.
Typische FehlannahmenEine Zusammenfassung sei nur Verarbeitung durch ein "Werkzeug" und datenschutzrechtlich neutral.
Rechtlicher StatusNUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; gewöhnliche Daten kontrollierbar, sensible Geheimdokumente besonders kritisch.
QuellenS-001; S-023; S-027; S-035; S-037; S-044; S-045

P-15 KI-Agent greift selbstständig auf E-Mail, Kalender, CRM und Dateisystem zu

PrüffeldBewertung
VerarbeitungszweckInformationsbeschaffung und autonome Aktionen wie Antworten, Termine, Updates, Versand oder Ablage.
DatenartenBreiter Querschnitt aller verbundenen Systeme; Kommunikations-, Kunden-, Beschäftigten-, Termin-, Vertrags- und Metadaten.
Betroffene PersonenNahezu alle Personen in verbundenen Systemen.
VerantwortlicherUnternehmen für Agentenzwecke und Berechtigungen; Anbieterrollen je Modell, Orchestrierung und Connector.
Auftragsverarbeiter / weitere RollenMehrere Auftragsverarbeiter möglich; Eigenzwecke und Toolanbieter gesondert.
Mögliche RechtsgrundlageJeder Lese-, Kombinations-, Entscheidungs- und Aktionszweck muss gedeckt sein; Zweckbeschreibung darf nicht "alles automatisieren" lauten.
Besondere Daten nach Art. 9 oder 10Sehr hohe Wahrscheinlichkeit; Datenklassifizierung und systemische Sperren erforderlich.
InformationspflichtenKomplexe Empfänger- und Zweckstruktur; gestufte Information, interne Richtlinie und externe Hinweise erforderlich.
Art. 22 relevantMöglich, sobald Agent erhebliche Entscheidungen trifft oder faktisch bestimmt; auch ohne förmlichen Score.
DSFA erforderlich oder wahrscheinlichBei produktivem breitem Agenten regelmäßig sehr wahrscheinlich.
AVV erforderlichMit allen externen Komponenten; Unterauftragnehmer und Connectorrollen vollständig.
DrittlandtransferMehrstufig; jeder Tool-Aufruf und Logpfad.
Wesentliche RisikenIndirekte Prompt Injection, Datenexfiltration, Fehlversand, Massenänderung, Berechtigungsdurchgriff, unklare Verantwortlichkeit, schwerer Widerruf.
Erforderliche SchutzmaßnahmenMinimaler Scope, getrennte Identität, Read-only als Default, Freigabe vor Senden/Löschen/Zahlen, Transaktionsgrenzen, Sandboxing, Audit, Kill Switch, Simulation, Incident Plan.
Typische FehlannahmenDer Agent handle nur wie ein Mitarbeiter und brauche deshalb keine zusätzliche Datenschutzprüfung.
Rechtlicher StatusREGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur schrittweise, eng begrenzt und nach vertiefter DSFA-/Sicherheitsprüfung umsetzbar.
QuellenS-001; S-023; S-027; S-035; S-038 bis S-040; S-044; S-045

Was ist unter welchen Voraussetzungen umsetzbar?

Die folgende Matrix ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sie zeigt typische Ausgangspunkte. Eine Maßnahme kann durch sensible Daten, große Reichweite, unklare Anbieterrollen, Drittlandzugriffe, Profiling oder erhebliche Auswirkungen in eine strengere Kategorie wechseln.

MaßnahmeTypische BewertungVoraussetzungenAusschlussgründeOffene PunkteQuellen
Allgemeine Textassistenz ohne PersonenbezugRegelmäßig umsetzbarFreigegebener Dienst, keine Personen-/Geheimdaten, sichere Konten, klare Richtlinie.Verdeckte Logs oder ungeklärte Telemetrie.Technische Metadaten können dennoch personenbezogen sein.S-001; S-023; S-027
Textassistenz mit gewöhnlichen KundendatenBedingt umsetzbarZweck/Rechtsgrundlage, AVV, minimale Daten, Transferprüfung, Training aus, Fristen.Consumerdienst, unklare Eigenzwecke, kein AVV.Anbieteränderungen überwachen.S-001; S-023; S-035; S-037
RAG über freigegebene interne WissensdokumenteRegelmäßig umsetzbarDokumentinventur, Security Trimming, Quellenanzeige, Löschsynchronisation, Tests.Globaler Index ohne Rechte; veraltete oder rechtswidrige Quellen.Embeddings/Modellstatus kontextabhängig.S-029; S-038; S-085
RAG über Personal-/GesundheitsaktenNur vertieftEnge Zwecke, Art. 9, Rollen, DSFA, strikte Segregation, Audit, lokale/enge Verarbeitung.Breiter Zugriff oder allgemeine Assistenz ohne Bedarf.Modell- und Rechteumsetzung technisch prüfen.S-001; S-029; S-039
Kundenservice-Chatbot für FAQRegelmäßig umsetzbarMinimale Daten, Hinweis, Eskalation, Quellen, kein erheblicher Entscheidungsautomatismus.Ungeprüfte individuelle Aussagen oder Vertragsentscheidungen.Richtigkeit und Barrierefreiheit.S-023; S-025; S-047
Authentifizierter Bestell-/ServicebotBedingt umsetzbarStarke Authentifizierung, transaktionsbezogene APIs, AVV, Audit, Datenminimierung.Breite Kontoansicht oder fremde Bestelldaten.Agentenrechte und Fehlerfolgen.S-001; S-027; S-040
Meeting-ZusammenfassungNur vertieftVorabinformation, Zweck, Alternativweg, kurze Fristen, keine Leistungsanalyse, Betriebsrat.Verdeckte Aufzeichnung oder allgemeine Mitarbeiterbewertung.Freiwilligkeit und besondere Gesprächsinhalte.S-001; S-002; S-005; S-041
BewerberrankingHohes RisikoJobbezogene Kriterien, DSFA, Bias-/Validitätstest, echte menschliche Prüfung, Erklärung und Beschwerde.Automatische Ablehnung ohne zulässige Art.-22-Ausnahme/Garantien.AI-Act-Einordnung und nationale Regeln.S-001; S-004; S-042; S-061; S-062
Beschäftigten-Stimmungs-/LeistungsanalyseRegelmäßig sehr kritischStrikte Erforderlichkeit, mildere Mittel, Mitbestimmung, DSFA, Aggregation, keine sensiblen Inferenzen.Dauerüberwachung, verdeckte Inhaltsanalyse, individuelle Sanktionen.Verhältnismäßigkeit oft Hauptproblem.S-002; S-005; S-039; S-067
Leadanreicherung aus öffentlichen QuellenNur vertieftKonkretes Interesse, Datenminimierung, Quellenqualität, Art. 14, Widerspruch, Fristen.Massenprofiling, sensible Daten, unerwartete Zweckkombination.EDPB 03/2026 noch nicht final.S-031; S-034; S-064; S-065
Fine-Tuning mit redigierten FachdatenBedingt umsetzbarDatenprovenienz, minimale Daten, Extraktionstest, AVV/Transfer, Rechte-/Löschstrategie.Ungeprüfter Vollbestand oder Anbietertraining für eigene Zwecke.Modell als möglicher Informationsträger.S-024; S-027; S-028; S-083; S-084
Automatischer Score mit VertragsfolgeNur unter strengen AusnahmenArt. 22 Abs. 2, Garantien, konkrete Erklärung, Datenqualität, DSFA, menschliche Anfechtung.Scheinprüfung oder unzulässige besondere Daten.Rechtsprechung und Sektorregeln.S-061; S-062
Lokale KI ohne externe VerbindungRegelmäßig umsetzbarRechtsgrundlage, Sicherheit, Rollen, Logs, Rechte und Wartung intern organisieren.Fehlkonfiguration oder ungeprüfte Trainingsdaten.Keine automatische Rechtskonformität.S-001; S-027; S-038
Agent mit Leserechten in begrenztem DatenraumBedingt umsetzbarRead-only, minimaler Scope, RAG-Rechte, Audit, Injection-Tests, DSFA-Screening.Zugriff auf gesamtes Postfach/Dateisystem.Indirekte Prompt Injection.S-027; S-029; S-039
Agent mit Sende-, Lösch- oder ZahlungsrechtenRegelmäßig hohes RisikoExplizite Bestätigung, Transaktionslimits, Sandboxing, getrennte Identität, Kill Switch, Vollaudit.Unbeaufsichtigte irreversible Aktionen.Art. 22 und Haftung je Aktion.S-001; S-027; S-040

Vier Freigabestufen für die Unternehmenspraxis

StufeMerkmalBeispieleMindest-Gate
Stufe A - datenschutzarmKein Personenbezug oder nur technisch notwendige Kontodaten.Allgemeine Assistenz, öffentliche Fachtexte, synthetische Testdaten.Toolfreigabe, Sicherheit, Nutzungsrichtlinie.
Stufe B - kontrollierte PersonendatenGewöhnliche Personendaten in freigegebener Architektur.Kundenservice, CRM-Zusammenfassung, interne RAG-Suche.Rechtsgrundlage, AVV, Transfer, Rechte, Fristen, minimale Daten.
Stufe C - besonders geprüftSensible Daten, Beschäftigte, umfangreiche Profile oder hohe Reichweite.Meetingtranskription, Personalakten-RAG, Gesundheitsdaten.Art. 9/10, DSFA, Mitbestimmung, strikte Rollen, zusätzliche Technik.
Stufe D - erhebliche Entscheidung/autonomer AgentArt. 22, wesentliche Auswirkungen oder irreversible Aktionen.Bewerberranking, Kreditentscheidung, Agent sendet/löscht/zahlt.Gesetzliche Ausnahme, echte Aufsicht, Erklärung, Anfechtung, Sicherheitsgates.

Häufige Fehlannahmen und Mythen

IDAussageBewertungKorrekte EinordnungQuellen
M-01"Öffentliche Daten darf jeder verwenden."Falsch.Öffentliche Zugänglichkeit beseitigt Personenbezug, Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Art. 9, Art. 14 und Widerspruch nicht. Erwartbarkeit und Schutzsignale sind Teil der Abwägung.S-001; S-031; S-065; S-080
M-02"Ohne Namen sind Daten anonym."Falsch.Pseudonyme, Merkmalskombinationen, Inhalte, Zweck oder Auswirkungen können die Person bestimmbar machen. Anonymität erfordert robuste Prüfung gegen Isolation, Verknüpfung und Inferenz.S-001; S-032; S-033; S-072 bis S-074
M-03"Ein AVV löst sämtliche Datenschutzprobleme."Falsch.Der AVV regelt Auftragsverarbeitung. Rechtsgrundlage, Art. 9, Transparenz, Rechte, Art. 22, DSFA, Sicherheit und Transfer bleiben eigenständig.S-001; S-035; S-037
M-04"Bei europäischen Servern gibt es keinen Drittlandtransfer."Falsch.Remote-Support, Subprozessoren, Telemetrie, Backups, Schlüssel- und Konzernzugriffe können Drittlandbezug schaffen.S-001; S-044; S-045; S-081
M-05"Eine KI-Empfehlung ist nie eine automatisierte Entscheidung."Falsch.Wenn der Empfänger die Empfehlung faktisch maßgeblich übernimmt, kann schon der Score/die Empfehlung unter Art. 22 fallen.S-042; S-061
M-06"Mit einer Einwilligung ist alles erlaubt."Falsch.Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und widerrufbar sein; Zweckbindung, Datenminimierung und weitere Gesetze bleiben. Im Beschäftigungsverhältnis ist Freiwilligkeit besonders kritisch.S-001; S-002; S-041
M-07"Unternehmensversionen sind automatisch DSGVO-konform."Falsch.Vertrag, tatsächliche Einstellungen, Eigenzwecke, Subprozessoren, Transfers, Logs, Rechte und Zweck müssen geprüft werden.S-023; S-035; S-037
M-08"Ein Mensch im Prozess genügt immer für Art. 22."Falsch.Der Mensch braucht echte Befugnis, Informationen, Zeit und Kompetenz; routinemäßiges Abzeichnen ist keine substanzielle Intervention.S-023; S-042; S-061; S-062
M-09"Die DSGVO verbietet generative KI."Falsch.Sie verbietet keine Technologie als solche. Sie verlangt eine rechtmäßige, transparente, zweckgebundene und sichere Verarbeitung mit erfüllbaren Rechten.S-001; S-023
M-10"Interne Daten dürfen ohne weitere Prüfung in eine KI geladen werden."Falsch.Intern bedeutet nicht frei von Personenbezug, Zweckbindung, Geheimhaltung, Rollen-, Transfer- und Sicherheitspflichten.S-001; S-023; S-027
M-11"Ein Modell enthält niemals personenbezogene Daten."Nicht belastbar.Ob ein Modell personenbezogen ist, ist einzelfallabhängig. Identifizierbarkeit und Extrahierbarkeit müssen sehr unwahrscheinlich sein, damit Anonymität tragfähig ist.S-024; S-028; S-083; S-084
M-12"RAG macht ein KI-System automatisch richtig und rechtskonform."Falsch.RAG verbessert Kontrollierbarkeit, schafft aber eigene Datenbestände und heilt weder rechtswidriges Basistraining noch falsche Berechtigungen.S-029; S-085
M-13"Embeddings sind nur mathematische Zahlen und daher anonym."Falsch als Pauschalaussage.Vektoren können zu Personen gehören, verknüpft, rückgeschlossen oder zur Unterscheidung verwendet werden. Kontext und Zugriffsmöglichkeiten entscheiden.S-001; S-029; S-032; S-072
M-14"Technische Unmöglichkeit befreit immer von Löschung und Auskunft."Falsch.Systeme müssen Rechte von Beginn an berücksichtigen. Grenzen sind konkret nachzuweisen; alternative wirksame Maßnahmen können erforderlich sein.S-001; S-038; S-052; S-086
M-15"Modellverbesserung ist ein ausreichend bestimmter Zweck."Regelmäßig zu pauschal.Es muss erkennbar sein, welche Funktion mit welchen Daten für wen und in welchem Umfang verbessert wird.S-001; S-024; S-031
M-16"Nur echte Tatsachen können personenbezogene Daten sein."Falsch.Auch Bewertungen, Meinungen oder falsche Aussagen können sich auf eine Person beziehen und Auswirkungen haben.S-073; S-001
M-17"Pseudonymisierung beendet die DSGVO-Anwendbarkeit."Falsch.Pseudonymisierte Daten bleiben grundsätzlich personenbezogen; sie sind eine Schutzmaßnahme. Die Einordnung kann empfängerbezogen differenzieren.S-001; S-033; S-072
M-18"Ein Opt-out macht Webscraping automatisch rechtmäßig."Falsch.Opt-out/Widerspruch ist nur ein Element. Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit, Erwartungen, Art. 9, Art. 14, Minimierung und Schutzmaßnahmen bleiben.S-031; S-034
M-19"Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erst nach dem Pilot nötig."Falsch.Die DSFA ist vor der risikoreichen Verarbeitung durchzuführen und bei Änderungen zu aktualisieren.S-001; S-039; S-053; S-056
M-20"Ein lokales Modell ist automatisch sicher und DSGVO-konform."Falsch.Lokalität kann Transfers reduzieren, verlagert aber Patch-, Zugriffs-, Logging-, Rechte- und Betriebsverantwortung vollständig zum Unternehmen.S-001; S-027; S-038

Offene und umstrittene Rechtsfragen

ID / RechtsfrageWarum ungeklärt?PositionenPraktische BedeutungBeobachtungsquellen
O-01 Wann enthält ein trainiertes Modell selbst personenbezogene Daten?Modelle speichern keine klassische Datensatzkopie, können aber Informationen memorisieren oder extrahierbar machen. Behördenpositionen und technische Nachweise entwickeln sich.Enger Modellbegriff vs. system-/risikobezogene Einordnung.Zentral für Rollen, Rechte, Transfer und Löschung.EDPB 28/2024, BfDI-Konsultation, EDPB Anonymisierung, Forschung beobachten.
O-02 Welcher Anonymitätsmaßstab gilt für Modelle?Identifizierung und Extraktion müssen nach EDPB 28/2024 sehr unwahrscheinlich sein; konkrete Teststandards fehlen.Strenge Vorsorge vs. empfänger-/kontextbezogene Bewertung.Entscheidet, ob DSGVO auf Modellartefakt anwendbar bleibt.S-024; S-028; S-032; S-072; S-083; S-084
O-03 Wie weit reichen Löschung und Berichtigung im Modell?Retraining, Unlearning, Filter und Systemmaßnahmen wirken unterschiedlich; universelle fehlerfreie Technik fehlt.Modelländerung als Pflicht vs. gleich wirksame Systemmaßnahme.Kosten, technische Architektur und Rechteerfüllung.S-028; S-052; S-086
O-04 Sind Embeddings eigenständige personenbezogene Daten?Keine pauschale Rechtsprechung; Zuordnung, Linkage, Inferenz, Zugriff und Zweck entscheiden.Numerische Repräsentation vs. funktionaler Personenbezug.RAG-Löschung, Transfer, Sicherheit und Auskunft.S-029; S-032; S-072 bis S-074
O-05 Wann ist Art. 14 Abs. 5 lit. b bei großem Scraping anwendbar?Unverhältnismäßiger Aufwand ist eng und erfordert Schutzmaßnahmen; EDPB 03/2026 ist noch Entwurf.Individuelle Information vs. gestufte/öffentliche Information.Skalierbarkeit großer Trainings- und Datenbrokerbestände.S-001; S-031; S-051
O-06 Welche Erwartungen haben Personen bei öffentlichen Daten?Kontext, Plattform, Zweck, Schutzsignale, Alter und Reichweite variieren.Öffentlichkeit als Erwartung weiterer Nutzung vs. Kontextintegrität.Art.-6(f)-Abwägung für Training, Leadgenerierung und Profile.S-031; S-034; S-065
O-07 Wie wirkt eine rechtswidrige Entwicklungsphase auf spätere Modellnutzung?EDPB 28/2024 fordert fallbezogene Prüfung; Anonymisierung und Verantwortlichenwechsel können relevant sein.Fortwirkende Kontamination vs. getrennte Deployment-Verarbeitung.Beschaffung externer Modelle und Nachweispflicht.S-024
O-08 Wann wird ein KI-Assistent faktisch zum Art.-22-System?Nicht die Produktbezeichnung, sondern tatsächliche Übernahme, Wirkung und menschliche Kontrolle entscheiden.Entscheidungshilfe vs. bestimmende Empfehlung.Recruiting, Kredit, Betrug, Versicherung, Personal.S-042; S-061; S-062
O-09 Welche Erklärungstiefe ist bei komplexen generativen Systemen erforderlich?Dun & Bradstreet verlangt verständliche konkrete Erklärung; Umsetzung bei mehrstufigen Modellen/RAG bleibt fallabhängig.Geschäftsgeheimnisse vs. wirksame Anfechtung.Dokumentation, Anbieterpflichten und Nutzerrechte.S-007; S-062
O-10 Wann sind Anbieter und Unternehmen gemeinsam verantwortlich?Zwecke und wesentliche Mittel können phasenweise geteilt sein; Standardverträge sind nicht entscheidend.Auftragsverarbeitung vs. Eigen-/gemeinsame Zwecke.Informationspflicht, Vereinbarung, Haftung und Aufsicht.S-035; S-037; S-075 bis S-077
O-11 Welche Art.-9-Ausnahme trägt großflächiges Training mit offenbaren sensiblen Daten?Öffentliche Zugänglichkeit genügt nicht automatisch; "offensichtlich öffentlich gemacht" ist eng.Explizite Veröffentlichung vs. bloße Auffindbarkeit.Webtraining und Social-Media-Daten.S-001; S-031; S-065; S-068; S-069
O-12 Wie ist Machine Unlearning rechtlich zu bewerten?Technik kann helfen, ist aber nicht universell, fehlerfrei oder leicht nachweisbar.Prozesspflicht vs. Ergebnisgarantie; alternative Maßnahmen.Löschung, Widerspruch, Modellpflege.S-028; S-086
O-13 Welche Datenschutzwirkung haben autonome Agenten?Agenten verbinden Datenquellen und Handlungen; spezifische gefestigte Rechtsprechung fehlt.Anwendung bestehender DSGVO-Grundsätze vs. Bedarf zusätzlicher Standards.Berechtigung, Art. 22, Sicherheit, Incident Response.S-001; S-027; S-040; AI-Act-Entwicklung beobachten.
O-14 Wie verändert der Digital Omnibus die DSGVO?COM(2025) 837 ist am Stichtag Vorschlag; EDPB/EDPS kritisieren Teile.Vereinfachung/Innovation vs. Grundrechtsschutz und Rechtsklarheit.Definitionen, KI-Entwicklung, Transparenz und besondere Daten könnten betroffen sein.S-018 bis S-020
O-15 Bleibt der EU-US DPF dauerhaft bestehen?Angemessenheitsbeschluss gilt, aber Rechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig.Bestätigung der Angemessenheit vs. erneute gerichtliche Korrektur.Transferstrategie und Exit-Plan.S-013 bis S-017
O-16 Wann gilt eine KI-Ausgabe als unrichtige personenbezogene Information?Personenbezug kann aus Inhalt, Zweck oder Wirkung folgen; generative Wahrscheinlichkeitsaussagen erschweren Verifikation.Modelloutput als Aussage/Meinung vs. Datenbestand des Verantwortlichen.Berichtigung, Kennzeichnung, Empfängerinformation und Schaden.S-001; S-025; S-073; S-078
O-17 Wie sind synthetische Daten zu bewerten?Synthetisch bedeutet nicht zwingend anonym; Rekonstruktion, Nähe zu Originalen und singuläre Merkmale sind zu prüfen.Statistische Neuschöpfung vs. memorisierte/abgeleitete Personendaten.Training, Test und Datenweitergabe.S-032; S-083; S-084
O-18 Welche finalen Änderungen erhalten EDPB 02/2026 und 03/2026?Beide Leitlinien sind Version 1.0 und bis 30.10.2026 in Konsultation.Aktuelle Entwurfsposition kann nach Feedback geändert werden.Webscraping- und Anonymitätskapitel vor Publikation aktualisieren.S-031; S-032

Konkrete Unternehmens-Checkliste

Die Reihenfolge ist als Freigabeprozess gedacht. Ein Pilot mit echten personenbezogenen Daten sollte erst beginnen, wenn die jeweils einschlägigen Gates dokumentiert sind.

Nr.PrüfschrittKernfrage / InhaltEinordnungVerantwortung
1Anwendungsfall und Ergebnis definierenWelches konkrete Problem löst das System, welche Ausgabe oder Aktion ist vorgesehen?Art. 5, 24; Pflicht bei PersonenbezugProduct Owner + Fachbereich
2Nicht-Zwecke festlegenWelche Nutzungen, Daten und Entscheidungen sind ausdrücklich ausgeschlossen?Art. 5/25; risikobasiertFachbereich + Datenschutz
3Datenfluss zeichnenQuelle, Eingabe, Modell, RAG, Logs, Empfänger, Speicher, Länder, Löschung.Art. 5 Abs. 2, 24, 30; PflichtArchitektur + Datenschutz
4Personenbezug bestimmenKlartext, Pseudonyme, Inhalte, Embeddings, Modell, Metadaten, Ableitungen.Art. 4 Nr. 1; PflichtDatenschutz + Technik
5Datenarten und Betroffene inventarisierenGewöhnliche Daten, Art. 9, Art. 10; Kunden, Beschäftigte, vulnerable Personen.Art. 5, 9, 10, 30; PflichtFachbereich + Datenschutz
6Rollen je Verarbeitungsschritt klärenVerantwortlicher, Auftragsverarbeiter, gemeinsame/eigene Verantwortung, Empfänger.Art. 24, 26, 28; PflichtLegal/Datenschutz + Einkauf
7Rechtsgrundlage dokumentierenArt. 6; zusätzlich Art. 9/10; bei lit. f vollständige Abwägung.PflichtDatenschutz/Legal
8Zweckvereinbarkeit prüfenDeckt der ursprüngliche Zweck Training, RAG, Profiling oder Verbesserung?Art. 5 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 4; PflichtDatenschutz + Fachbereich
9Art. 22 prüfenAusschließlich automatisiert? Rechtliche/ähnlich erhebliche Wirkung? Echte menschliche Kontrolle?PflichtDatenschutz/Legal + Fachbereich
10DSFA-Screening durchführenNeue Technologie, Bewertung, Überwachung, sensible Daten, große Reichweite, vulnerable Personen.Art. 35; PflichtprüfungDatenschutz + Risk
11AI-Act-Schnittstelle prüfenRolle, Risikoklasse, Kompetenz, Transparenz, Hochrisiko-/Betreiberpflichten.AI Act; Pflicht soweit anwendbarAI Governance + Legal
12Anbieter-Due-DiligenceZwecke, Training, Logs, Modelle, Subprozessoren, Länder, TOM, Änderungen, Incident-Historie.Art. 28/32; Pflicht risikobasiertEinkauf + Security + Datenschutz
13Verträge abschließenAVV/Art. 26, SCC, TOM, Audit, Löschung, Unterstützung, Exit, Change Notice.Pflicht je Rolle/TransferLegal/Einkauf
14Drittlandtransfer prüfenDPF/SCC/BCR, Zertifizierung, TIA, Zusatzmaßnahmen, Support, Telemetrie.Kapitel V; PflichtDatenschutz/Legal/Security
15Daten minimierenFeld-Whitelist, Redaction, Pseudonymisierung, Ausschnitt statt Vollbestand, synthetische Tests.Art. 5/25; PflichtArchitektur + Fachbereich
16Berechtigungen und Agentenrechte begrenzenLeast Privilege, Security Trimming, Read-only, Bestätigung, Transaktionsgrenzen.Art. 25/32; Pflicht risikobasiertSecurity + Architektur
17Protokollierung und Fristen festlegenInhalts-, Sicherheits-, Audit- und Backup-Logs trennen; Löschtrigger definieren.Art. 5 Abs. 1 lit. e, 25, 32; PflichtSecurity + Betrieb
18Rechteprozess entwerfenAuskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf, Empfängerinformation, Modell-/Systemmaßnahme.Art. 12-22; PflichtDatenschutz + Support
19Transparenz erstellenArt. 13/14, KI-Rolle, Profiling, Empfänger, Quellen, Logik, Folgen und Kontakt.PflichtDatenschutz + Kommunikation
20Beschäftigte und Betriebsrat einbinden§ 26 BDSG, Mitbestimmung, Nutzungskontrolle, Schulung, Alternativen.Je Anwendungsfall PflichtHR + Betriebsrat + Datenschutz
21Technische Tests durchführenBerechtigung, Prompt Injection, Extraktion, Halluzination, Bias, Löschung, Failover.Art. 25/32; Pflicht risikobasiertSecurity/QA/Data Science
22Menschliche Aufsicht operationalisierenBefugnis, Zeit, Informationen, Kompetenz, Abweichungsmonitoring und Eskalation.Art. 22 / AI Act je Fall; PflichtFachbereich + HR/Compliance
23Incident-Prozess integrierenErkennung, Stop, Beweissicherung, Risikobewertung, 72 Stunden, Betroffeneninfo.Art. 33/34; PflichtSecurity + Datenschutz
24Pilot mit kontrollierten DatenZunächst synthetisch/redigiert; klare Abbruchkriterien; keine verdeckte Produktiventscheidung.Empfehlung; unterstützt Art. 24/25Product Owner + QA
25Formelle Freigabe dokumentierenRestrisiko, Bedingungen, Verantwortliche, Version, Gültigkeit und Reviewtermin.Rechenschaft; risikobasiertManagement + Datenschutz + Security
26Schulung und NutzungsrichtlinieZulässige Tools/Daten, verbotene Fälle, Prüfung von Outputs, Meldung und Rechte.Art. 24/32 unterstützend; Art. 4 AI Act soweit anwendbarHR + AI Governance
27Produktiv-MonitoringFehler, Abweichungen, Beschwerden, Datenlecks, Bias, Nutzung und Anbieteränderungen.Art. 24/32; Pflicht risikobasiertBetrieb + Compliance
28Neubewertung triggernModell, Zweck, Daten, Connector, Agentenrecht, Land, Subprozessor, Rechtsprechung ändern.Art. 24/35; Pflicht risikobasiertProduct Owner + Datenschutz
29Exit und Löschung testenDatenexport, Anbieterwechsel, Tokenentzug, Index-/Log-/Backup-Löschung, Modellartefakte.Art. 17/20/28; je Fall PflichtEinkauf + Betrieb

Stop-Kriterien vor dem Pilot

  • Kein konkreter, dokumentierter Zweck oder keine tragfähige Rechtsgrundlage;
  • Anbieter nutzt Eingaben für eigene Trainings-/Werbezwecke ohne geklärte Rolle und Grundlage;
  • keine belastbare Liste der Subprozessoren und Länder;
  • keine Möglichkeit, sensible Daten oder ganze Archive technisch zu begrenzen;
  • Art. 22 ist wahrscheinlich, aber menschliche Prüfung, Erklärung oder Anfechtung fehlen;
  • DSFA-Screening ergibt hohes Risiko, die DSFA ist aber nicht abgeschlossen;
  • RAG oder Agent ignoriert bestehende Berechtigungen;
  • keine Lösch-, Korrektur- oder Incident-Strategie;
  • unkontrollierte Sende-, Lösch-, Vertrags- oder Zahlungsrechte;
  • Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragter wurden trotz Erforderlichkeit nicht eingebunden.

Buchrelevante Faktenkarten

Die folgenden 45 Karten sind als einzeln überprüfbare Bausteine angelegt. Vor wörtlicher Verwendung im Buch ist bei hohem oder sehr hohem Aktualisierungsrisiko ein Refresh durchzuführen.

Faktenkarte F-01

FeldInhalt
AussageDie DSGVO verbietet KI nicht; sie reguliert konkrete Verarbeitungen personenbezogener Daten.
BedeutungDer Einstiegspunkt ist nicht die Produktbezeichnung, sondern der konkrete Datenfluss. Dadurch lassen sich zulässige Assistenz und risikoreiche Personenbewertung sauber trennen.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenOhne Personenbezug ist die DSGVO nicht anwendbar; Personenbezug ist weit zu prüfen.
Gegenposition oder EinschränkungOhne Personenbezug ist die DSGVO nicht anwendbar; Personenbezug ist weit zu prüfen.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-023
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG.

Faktenkarte F-02

FeldInhalt
AussageJeder Verarbeitungsschritt benötigt eine Rechtsgrundlage; ein AVV ersetzt Art. 6 oder Art. 9 nicht.
BedeutungUnternehmen müssen zwei Fragen getrennt beantworten: Darf verarbeitet werden, und in welcher Rolle verarbeitet der Anbieter?
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenRolle und Rechtsgrundlage sind getrennte Prüfungen.
Gegenposition oder EinschränkungRolle und Rechtsgrundlage sind getrennte Prüfungen.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-023; S-035
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-035: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG.

Faktenkarte F-03

FeldInhalt
AussageÖffentlich zugängliche personenbezogene Daten sind nicht frei verwendbar.
BedeutungDiese Aussage korrigiert eine der häufigsten Fehlannahmen bei Webtraining, Leadgenerierung und Registerdaten.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenArt. 6, Zweckbindung, Transparenz und Rechte bleiben anwendbar.
Gegenposition oder EinschränkungArt. 6, Zweckbindung, Transparenz und Rechte bleiben anwendbar.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-031; S-065
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-065: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG.

Faktenkarte F-04

FeldInhalt
AussageWebscraping für generative KI kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. f gestützt werden, aber nur nach vollständiger Dreistufenprüfung.
BedeutungBerechtigtes Interesse ist möglich, aber kein Blankoscheck; die dokumentierte Einzelfallabwägung ist der Kern.
Rechts- oder FaktenstatusOFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenEDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation.
Gegenposition oder EinschränkungEDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation.
Primär-/HauptquelleS-024
Weitere QuellenS-031; S-034
Exakte FundstelleS-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-034: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoHoch
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG.

Faktenkarte F-05

FeldInhalt
AussageBesondere Kategorien aus Art. 9 benötigen zusätzlich zu Art. 6 eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2.
BedeutungBesondere Kategorien haben eine doppelte Zulässigkeitsschwelle und können auch durch KI-Inferenz entstehen.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenAuch abgeleitete oder offenbarende Daten können betroffen sein.
Gegenposition oder EinschränkungAuch abgeleitete oder offenbarende Daten können betroffen sein.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-068; S-069
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-068: Tenor und Entscheidungsgründe | S-069: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG.

Faktenkarte F-06

FeldInhalt
AussageEin KI-Modell ist nicht automatisch anonym, nur weil Trainingsdaten nicht als Klartext gespeichert sind.
BedeutungDie technische Form von Modellgewichten entscheidet nicht allein über Anonymität; reale Identifizierungs- und Extraktionsrisiken zählen.
Rechts- oder FaktenstatusOFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenEinzelfallprüfung; technische und rechtliche Debatte bleibt offen.
Gegenposition oder EinschränkungEinzelfallprüfung; technische und rechtliche Debatte bleibt offen.
Primär-/HauptquelleS-024
Weitere QuellenS-028; S-083; S-084
Exakte FundstelleS-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-083: USENIX Security 2021
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoHoch
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG.

Faktenkarte F-07

FeldInhalt
AussagePseudonymisierte Daten bleiben regelmäßig personenbezogen.
BedeutungPseudonymisierung senkt Risiko, beseitigt aber regelmäßig weder Rechte noch Sicherheits- und Transferpflichten.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG
VoraussetzungenFür einzelne Empfänger kann die Einordnung kontextabhängig sein.
Gegenposition oder EinschränkungFür einzelne Empfänger kann die Einordnung kontextabhängig sein.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-032; S-033; S-072
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-032: Executive Summary und Prüfrahmen | S-033: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG.

Faktenkarte F-08

FeldInhalt
AussageRAG kann Richtigkeit und Beherrschbarkeit verbessern, heilt aber kein rechtswidrig trainiertes Basismodell.
BedeutungRAG ist eine Governance-Architektur, kein rechtlicher Reparaturmechanismus für jede Modellherkunft.
Rechts- oder FaktenstatusOFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenRAG-Datenbank und Embeddings schaffen eigene Pflichten.
Gegenposition oder EinschränkungRAG-Datenbank und Embeddings schaffen eigene Pflichten.
Primär-/HauptquelleS-029
Weitere QuellenS-085
Exakte FundstelleS-029: S. 3-14 | S-085: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG.

Faktenkarte F-09

FeldInhalt
AussageEmbeddings können personenbezogen sein, wenn sie einer Person zugeordnet, verknüpft oder zur Unterscheidung genutzt werden können.
BedeutungVektordatenbanken müssen wie funktionale Datenbestände geprüft werden, nicht als abstrakte Mathematik.
Rechts- oder FaktenstatusEIGENE SYNTHESE / OFFENE RECHTSFRAGE
VoraussetzungenKeine pauschale Einstufung; Kontext und Reidentifizierbarkeit entscheiden.
Gegenposition oder EinschränkungKeine pauschale Einstufung; Kontext und Reidentifizierbarkeit entscheiden.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-029; S-032; S-072
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-029: S. 3-14 | S-032: Executive Summary und Prüfrahmen
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoHoch
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG.

Faktenkarte F-10

FeldInhalt
AussageEine Unternehmensversion eines KI-Dienstes ist nicht automatisch DSGVO-konform.
BedeutungProduktedition und Compliance sind verschiedene Dinge; das Unternehmen bleibt für Auswahl und Konfiguration verantwortlich.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenVertrag, tatsächliche Einstellungen, Unterauftragnehmer und Transfers prüfen.
Gegenposition oder EinschränkungVertrag, tatsächliche Einstellungen, Unterauftragnehmer und Transfers prüfen.
Primär-/HauptquelleS-023
Weitere QuellenS-035; S-037
Exakte FundstelleS-023: S. 3-15 | S-035: Gesamtdokument | S-037: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoHoch
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-11

FeldInhalt
AussageEin Mensch im Prozess verhindert Art. 22 nur bei echter, eigenständiger Prüfung.
BedeutungMenschliche Kontrolle muss im Prozess messbar und praktisch wirksam sein.
Rechts- oder FaktenstatusRECHTSPRECHUNG / BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenFormale Abzeichnung oder routinemäßige Übernahme reicht nicht.
Gegenposition oder EinschränkungFormale Abzeichnung oder routinemäßige Übernahme reicht nicht.
Primär-/HauptquelleS-023
Weitere QuellenS-042; S-061
Exakte FundstelleS-023: S. 3-15 | S-042: Gesamtdokument | S-061: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-12

FeldInhalt
AussageEin Score kann selbst eine Entscheidung nach Art. 22 sein, wenn ein Dritter ihm maßgebliche Bedeutung beimisst.
BedeutungDie Wirkungskette zählt: Ein vorgelagerter Score kann die Entscheidung bereits faktisch bestimmen.
Rechts- oder FaktenstatusRECHTSPRECHUNG
VoraussetzungenSachverhalt und Entscheidungspraxis des Empfängers sind entscheidend.
Gegenposition oder EinschränkungSachverhalt und Entscheidungspraxis des Empfängers sind entscheidend.
Primär-/HauptquelleS-061
Weitere Quellenkeine
Exakte FundstelleS-061: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-13

FeldInhalt
AussageBetroffene haben bei automatisierten Entscheidungen Anspruch auf eine verständliche Erklärung des tatsächlich angewandten Verfahrens.
BedeutungErklärbarkeit muss Betroffenen eine reale Anfechtung ermöglichen und darf nicht auf Quellcode reduziert werden.
Rechts- oder FaktenstatusRECHTSPRECHUNG
VoraussetzungenAlgorithmus-Quellcode allein genügt nicht; Geschäftsgeheimnisse werden abgewogen.
Gegenposition oder EinschränkungAlgorithmus-Quellcode allein genügt nicht; Geschäftsgeheimnisse werden abgewogen.
Primär-/HauptquelleS-062
Weitere Quellenkeine
Exakte FundstelleS-062: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-14

FeldInhalt
AussageArt. 14 kann bei gescrapten Daten Informationspflichten auslösen.
BedeutungMassenhaftes Scraping kann eine skalierbare Transparenzarchitektur verlangen, nicht automatisch einen Informationsverzicht.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenAusnahme wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Aufwands ist eng und schutzmaßnahmenabhängig.
Gegenposition oder EinschränkungAusnahme wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Aufwands ist eng und schutzmaßnahmenabhängig.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-031; S-051
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-051: Website
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-15

FeldInhalt
Aussage"Modellverbesserung" ist ohne Konkretisierung regelmäßig kein hinreichend bestimmter Zweck.
BedeutungUnscharfe Verbesserungszwecke ermöglichen unbegrenzte Sekundärnutzung und widersprechen Zweckbindung/Rechenschaft.
Rechts- oder FaktenstatusBEHÖRDENPOSITION / EIGENE SYNTHESE
VoraussetzungenZweck muss spezifisch, explizit und legitim sein.
Gegenposition oder EinschränkungZweck muss spezifisch, explizit und legitim sein.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-023; S-024; S-031
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-16

FeldInhalt
AussageDatenminimierung gilt auch für große Trainingsdatenbestände.
BedeutungTechnische Datenhungrigkeit muss gegen die rechtliche Notwendigkeit jedes Datenmerkmals bestehen.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG
VoraussetzungenGroße Datenmengen sind technisch nützlich, aber kein rechtlicher Freibrief.
Gegenposition oder EinschränkungGroße Datenmengen sind technisch nützlich, aber kein rechtlicher Freibrief.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-031; S-065; S-066
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-065: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-17

FeldInhalt
AussageRichtigkeit verlangt Prozesse gegen falsche oder veraltete Personenaussagen.
BedeutungRichtigkeit ist bei generativer KI eine Betriebsaufgabe mit Quellen, Review, Korrektur und Empfängerprozess.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenGenerative Ausgaben sind risikobasiert zu validieren.
Gegenposition oder EinschränkungGenerative Ausgaben sind risikobasiert zu validieren.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-025; S-029
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-025: Gesamtdokument | S-029: S. 3-14
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-18

FeldInhalt
AussageAusgabefilter sind nicht automatisch Löschung aus einem Modell.
BedeutungEin blockierter Output kann Risiko senken, entfernt aber nicht zwingend den zugrunde liegenden Informationseinfluss.
Rechts- oder FaktenstatusOFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenJe nach Ziel kann Retraining, Unlearning oder Systemmaßnahme erforderlich sein.
Gegenposition oder EinschränkungJe nach Ziel kann Retraining, Unlearning oder Systemmaßnahme erforderlich sein.
Primär-/HauptquelleS-027
Weitere QuellenS-028; S-086
Exakte FundstelleS-027: S. 3-24 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-086: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoHoch
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-19

FeldInhalt
AussageLöschung aus einem Modell ist technisch und rechtlich nicht abschließend gelöst.
BedeutungLöschung ist bei Modellen ein Systemproblem; Unternehmen brauchen vor Beschaffung eine realistische Rechte- und Exitstrategie.
Rechts- oder FaktenstatusOFFENE RECHTSFRAGE
VoraussetzungenSystemmaßnahmen können genügen oder nur vorläufig sein; Einzelfall und Stand der Technik zählen.
Gegenposition oder EinschränkungSystemmaßnahmen können genügen oder nur vorläufig sein; Einzelfall und Stand der Technik zählen.
Primär-/HauptquelleS-024
Weitere QuellenS-028; S-052; S-086
Exakte FundstelleS-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-052: Website
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoSehr hoch
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22.

Faktenkarte F-20

FeldInhalt
AussageEin Anbieter kann zugleich Auftragsverarbeiter und für andere Zwecke eigener Verantwortlicher sein.
BedeutungHybridrollen verhindern pauschale Vertragsbewertung und verlangen eine phasenbezogene Datenflussanalyse.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenRollen sind verarbeitungsschrittbezogen zu bestimmen.
Gegenposition oder EinschränkungRollen sind verarbeitungsschrittbezogen zu bestimmen.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-035; S-037
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-035: Gesamtdokument | S-037: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-21

FeldInhalt
AussageGemeinsame Verantwortlichkeit setzt keine gleichmäßige Kontrolle und keinen gemeinsamen Datenzugang voraus.
BedeutungVerantwortung kann geteilt sein, obwohl Parteien unterschiedliche Datenzugänge und Einflussgrade besitzen.
Rechts- oder FaktenstatusRECHTSPRECHUNG
VoraussetzungenGemeinsame Festlegung von Zwecken oder wesentlichen Mitteln genügt.
Gegenposition oder EinschränkungGemeinsame Festlegung von Zwecken oder wesentlichen Mitteln genügt.
Primär-/HauptquelleS-075
Weitere QuellenS-076; S-077
Exakte FundstelleS-075: Tenor und Entscheidungsgründe | S-076: Tenor und Entscheidungsgründe | S-077: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-22

FeldInhalt
AussageEin AVV muss Training, Telemetrie, Unterauftragnehmer, Löschung und Transfers praktisch abbilden.
BedeutungEin guter AVV muss die reale KI-Architektur abbilden und darf Training, Logs oder Subprozessoren nicht ausblenden.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenStandardklauseln ohne tatsächliche Kontrollmöglichkeit genügen nicht.
Gegenposition oder EinschränkungStandardklauseln ohne tatsächliche Kontrollmöglichkeit genügen nicht.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-035
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-035: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-23

FeldInhalt
AussageEine DSFA ist bei KI häufig, aber nicht automatisch immer erforderlich.
BedeutungDSFA ist risikobasiert; weder "KI immer" noch "Pilot nie" ist richtig.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenEntscheidend ist das voraussichtlich hohe Risiko.
Gegenposition oder EinschränkungEntscheidend ist das voraussichtlich hohe Risiko.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-039; S-056
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-039: S. 9-13 | S-056: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-24

FeldInhalt
AussageNeue Technologie, Scoring, Überwachung, sensible Daten, vulnerable Personen und große Reichweite erhöhen gemeinsam das DSFA-Risiko.
BedeutungDie Kombination mehrerer Kriterien ist in der Praxis der stärkste DSFA-Indikator.
Rechts- oder FaktenstatusBEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenMehrere Kriterien sprechen stark für eine DSFA.
Gegenposition oder EinschränkungMehrere Kriterien sprechen stark für eine DSFA.
Primär-/HauptquelleS-039
Weitere QuellenS-056; S-057
Exakte FundstelleS-039: S. 9-13 | S-056: Gesamtdokument | S-057: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-25

FeldInhalt
AussagePrivacy by Design muss bereits bei Zweck, Architektur und Datenbeschaffung beginnen.
BedeutungDatenschutz wird durch Architektur wirksam; reine Texte können überbreite Datenzugriffe nicht kompensieren.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenNachträgliche Datenschutzerklärung ersetzt keine technische Gestaltung.
Gegenposition oder EinschränkungNachträgliche Datenschutzerklärung ersetzt keine technische Gestaltung.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-027; S-038
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-027: S. 3-24 | S-038: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-26

FeldInhalt
AussagePrompt Injection kann eine Datenschutzverletzung auslösen, wenn dadurch personenbezogene Daten offengelegt oder verändert werden.
BedeutungKI-Angriffe werden datenschutzrechtlich relevant, sobald sie Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Personendaten berühren.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESE
VoraussetzungenNicht jede Sicherheitslücke ist automatisch meldepflichtig; Risiko entscheidet.
Gegenposition oder EinschränkungNicht jede Sicherheitslücke ist automatisch meldepflichtig; Risiko entscheidet.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-027; S-040
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-027: S. 3-24 | S-040: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-27

FeldInhalt
AussageEin Datenabfluss über einen KI-Dienst kann binnen 72 Stunden meldepflichtig sein.
BedeutungIncident Response muss KI-Logs, Agentenaktionen und Subprozessorinformationen innerhalb der 72-Stunden-Logik liefern.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenMeldung nur, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten nicht unwahrscheinlich ist.
Gegenposition oder EinschränkungMeldung nur, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten nicht unwahrscheinlich ist.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-040
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-040: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-28

FeldInhalt
AussageEU-Server allein schließen Drittlandübermittlungen nicht aus.
BedeutungTransferprüfung folgt Zugriffs- und Verarbeitungswegen, nicht einer einzelnen Rechenzentrumsangabe.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenSupport, Fernzugriff, Subprozessoren und Schlüsselkontrolle zählen.
Gegenposition oder EinschränkungSupport, Fernzugriff, Subprozessoren und Schlüsselkontrolle zählen.
Primär-/HauptquelleS-044
Weitere QuellenS-045; S-081
Exakte FundstelleS-044: Gesamtdokument | S-045: Gesamtdokument | S-081: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-29

FeldInhalt
AussageDer EU-US Data Privacy Framework ist am 07.08.2026 gültig.
BedeutungDas derzeit nutzbare Transferinstrument benötigt wegen des offenen Rechtsmittels einen belastbaren Fallback.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenRechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig; Refresh erforderlich.
Gegenposition oder EinschränkungRechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig; Refresh erforderlich.
Primär-/HauptquelleS-013
Weitere QuellenS-017
Exakte FundstelleS-013: Gesamtdokument | S-017: Verfahrensmitteilung
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoSehr hoch
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers.

Faktenkarte F-30

FeldInhalt
AussageBeschäftigteneinwilligungen sind nicht generell unwirksam, aber strukturell besonders prüfungsbedürftig.
BedeutungEinwilligung im Arbeitsverhältnis ist möglich, aber oft kein stabiles Fundament für notwendige tägliche Systeme.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenFreiwilligkeit, Abhängigkeit und Widerrufsfolgen müssen realistisch bewertet werden.
Gegenposition oder EinschränkungFreiwilligkeit, Abhängigkeit und Widerrufsfolgen müssen realistisch bewertet werden.
Primär-/HauptquelleS-002
Weitere QuellenS-041; S-067
Exakte FundstelleS-002: Insb. §§ 22, 26, 38 | S-041: Gesamtdokument | S-067: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung.

Faktenkarte F-31

FeldInhalt
AussageKI-gestützte Leistungs- und Verhaltenskontrolle kann Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslösen.
BedeutungMitbestimmung setzt früh an, weil bereits die objektive Eignung zur Überwachung ausreichen kann.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenMitbestimmung ersetzt Datenschutzprüfung nicht.
Gegenposition oder EinschränkungMitbestimmung ersetzt Datenschutzprüfung nicht.
Primär-/HauptquelleS-005
Weitere Quellenkeine
Exakte FundstelleS-005: Insb. §§ 80, 87 Abs. 1 Nr. 6, 90, 94, 95
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung.

Faktenkarte F-32

FeldInhalt
AussageBewerbervorsortierung kann Art. 22 auslösen, wenn Einladungen oder Absagen faktisch automatisiert erfolgen.
BedeutungRecruiting-Automation ist ein Beispiel dafür, wie formale menschliche Beteiligung eine faktische Automatisierung verdecken kann.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenEchte menschliche Kontrolle und Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
Gegenposition oder EinschränkungEchte menschliche Kontrolle und Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
Primär-/HauptquelleS-023
Weitere QuellenS-042; S-055; S-061
Exakte FundstelleS-023: S. 3-15 | S-042: Gesamtdokument | S-055: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung.

Faktenkarte F-33

FeldInhalt
AussageEine KI-Nutzungsrichtlinie ist regelmäßig sinnvoll, aber nicht jede Einzelregel ist unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben.
BedeutungEine verständliche Nutzungsrichtlinie operationalisiert Rechenschaft, Sicherheit und Schulung, ohne selbst eine Rechtsgrundlage zu schaffen.
Rechts- oder FaktenstatusEIGENE SYNTHESE
VoraussetzungenPflicht ergibt sich mittelbar aus Rechenschaft, Sicherheit und Organisationsverantwortung.
Gegenposition oder EinschränkungPflicht ergibt sich mittelbar aus Rechenschaft, Sicherheit und Organisationsverantwortung.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-023; S-027
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-027: S. 3-24
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung.

Faktenkarte F-34

FeldInhalt
AussageDas Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss KI-Verarbeitungen angemessen beschreiben.
BedeutungDas Verzeichnis muss den Verarbeitungsvorgang beschreiben, nicht nur den Markennamen eines Tools.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenProduktname allein reicht nicht; Zweck, Daten, Empfänger, Fristen und Maßnahmen sind erforderlich.
Gegenposition oder EinschränkungProduktname allein reicht nicht; Zweck, Daten, Empfänger, Fristen und Maßnahmen sind erforderlich.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-058
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-058: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung.

Faktenkarte F-35

FeldInhalt
AussageDatenschutzbeauftragte sind frühzeitig und ordnungsgemäß einzubinden.
BedeutungFrühe Einbindung verhindert teure Nachbesserung nach Vertragsabschluss oder technischer Integration.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenNicht erst nach Beschaffung oder Pilotbetrieb.
Gegenposition oder EinschränkungNicht erst nach Beschaffung oder Pilotbetrieb.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-023
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung.

Faktenkarte F-36

FeldInhalt
AussageDer Digital Omnibus ist am Stichtag kein geltendes Recht.
BedeutungBücher und Beratungsunterlagen dürfen geplante Erleichterungen nicht als bereits geltendes Recht verkaufen.
Rechts- oder FaktenstatusENTWURF / VERFAHREN
VoraussetzungenInhalte und Zeitplan können sich ändern.
Gegenposition oder EinschränkungInhalte und Zeitplan können sich ändern.
Primär-/HauptquelleS-018
Weitere QuellenS-020
Exakte FundstelleS-018: Gesamtdokument | S-020: Website
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoSehr hoch
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung.

Faktenkarte F-37

FeldInhalt
AussageDer AI Act ersetzt die DSGVO nicht.
BedeutungDatenschutz- und KI-Regulierung sind zwei Prüfschienen mit eigenständigen Rollen und Nachweisen.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenBeide Regelwerke haben unterschiedliche Rollen, Zwecke und Pflichten.
Gegenposition oder EinschränkungBeide Regelwerke haben unterschiedliche Rollen, Zwecke und Pflichten.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-004
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-004: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung.

Faktenkarte F-38

FeldInhalt
AussageEine nach AI Act zulässige KI-Verwendung kann datenschutzrechtlich dennoch unzulässig sein.
BedeutungEine risikoklassenkonforme Anwendung kann an fehlender Datenschutzgrundlage oder unverhältnismäßiger Datenverarbeitung scheitern.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESE
VoraussetzungenBeispielsweise fehlende Art.-6-Rechtsgrundlage oder unzulässige Beschäftigtenverarbeitung.
Gegenposition oder EinschränkungBeispielsweise fehlende Art.-6-Rechtsgrundlage oder unzulässige Beschäftigtenverarbeitung.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-004
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-004: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchKapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung.

Faktenkarte F-39

FeldInhalt
AussageDaten aus amtlichen Registern dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Zugangs- und Verwendungsregeln weiterverarbeitet werden.
BedeutungZugänglichkeit nach Register- oder Open-Data-Recht beantwortet nicht automatisch die weitere personenbezogene Nutzung.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT
VoraussetzungenOpen-Data- oder Registerzugang schafft nicht automatisch Art.-6-Rechtsgrundlage.
Gegenposition oder EinschränkungOpen-Data- oder Registerzugang schafft nicht automatisch Art.-6-Rechtsgrundlage.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-009; S-011; S-019
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-009: Gesamtdokument | S-011: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchPraxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel.

Faktenkarte F-40

FeldInhalt
AussageHalluzinierte Aussagen über identifizierbare Personen können datenschutzrechtlich relevant sein.
BedeutungAuch erfundene Aussagen können realen Personen schaden und Rechte auf Korrektur oder Löschung auslösen.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION
VoraussetzungenRichtigkeit, Berichtigung, Löschung, Transparenz und mögliche Schäden prüfen.
Gegenposition oder EinschränkungRichtigkeit, Berichtigung, Löschung, Transparenz und mögliche Schäden prüfen.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-025; S-029
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-025: Gesamtdokument | S-029: S. 3-14
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoMittel
Mögliche Verwendung im BuchPraxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel.

Faktenkarte F-41

FeldInhalt
AussageTechnische Extraktionsangriffe zeigen, dass memorisierte Trainingsdaten unter Umständen aus Sprachmodellen wiedergewonnen werden können.
BedeutungEmpirische Extraktion widerlegt absolute Aussagen, Sprachmodelle könnten nie Trainingsinformationen preisgeben.
Rechts- oder FaktenstatusWISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTAND
VoraussetzungenErgebnisse sind modell-, Daten- und Angriffsspezifisch; keine pauschale Quote.
Gegenposition oder EinschränkungErgebnisse sind modell-, Daten- und Angriffsspezifisch; keine pauschale Quote.
Primär-/HauptquelleS-083
Weitere QuellenS-084; S-087
Exakte FundstelleS-083: USENIX Security 2021 | S-084: Gesamtdokument | S-087: Gesamtdokument
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoHoch
Mögliche Verwendung im BuchPraxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel.

Faktenkarte F-42

FeldInhalt
AussageAuskunft kann konkrete Empfänger und eine verständliche Kopie der verarbeiteten Daten umfassen.
BedeutungAuskunftsfähigkeit muss Empfänger- und Datenkopien praktisch liefern, nicht nur abstrakte Kategorien.
Rechts- oder FaktenstatusRECHTSPRECHUNG
VoraussetzungenUmfang hängt vom Erforderlichen zur wirksamen Rechtsausübung ab.
Gegenposition oder EinschränkungUmfang hängt vom Erforderlichen zur wirksamen Rechtsausübung ab.
Primär-/HauptquelleS-036
Weitere QuellenS-070; S-071
Exakte FundstelleS-036: Gesamtdokument | S-070: Tenor und Entscheidungsgründe | S-071: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchPraxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel.

Faktenkarte F-43

FeldInhalt
AussageDie DSGVO verlangt keine perfekte Sicherheit, aber angemessene risikobasierte Maßnahmen und Nachweisbarkeit.
BedeutungRisikobasierte Sicherheit ist kein Perfektionsversprechen, aber sie verlangt konkrete, überprüfbare Maßnahmen.
Rechts- oder FaktenstatusGELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG
VoraussetzungenStand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umstände und Risiko sind abzuwägen.
Gegenposition oder EinschränkungStand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umstände und Risiko sind abzuwägen.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-079
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-079: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchPraxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel.

Faktenkarte F-44

FeldInhalt
AussageEin Datenschutzverstoß allein begründet nicht automatisch Schadenersatz; ein Schaden und Kausalität müssen vorliegen.
BedeutungHaftungsrisiko erfordert die Trennung von Verstoß, tatsächlichem Schaden und Kausalität.
Rechts- oder FaktenstatusRECHTSPRECHUNG
VoraussetzungenFür immateriellen Schaden besteht keine eigenständige Erheblichkeitsschwelle.
Gegenposition oder EinschränkungFür immateriellen Schaden besteht keine eigenständige Erheblichkeitsschwelle.
Primär-/HauptquelleS-078
Weitere Quellenkeine
Exakte FundstelleS-078: Tenor und Entscheidungsgründe
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchPraxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel.

Faktenkarte F-45

FeldInhalt
AussageDer sicherste Standardfall ist ein klar begrenzter Zweck mit minimalen Daten in einer kontrollierten Umgebung ohne automatisierte Letztentscheidung.
BedeutungDer robuste Standardfall minimiert Daten, Systemrechte und Entscheidungswirkung zugleich.
Rechts- oder FaktenstatusEIGENE SYNTHESE
VoraussetzungenAuch dieser Fall benötigt bei Personenbezug Rechtsgrundlage, Transparenz und Sicherheit.
Gegenposition oder EinschränkungAuch dieser Fall benötigt bei Personenbezug Rechtsgrundlage, Transparenz und Sicherheit.
Primär-/HauptquelleS-001
Weitere QuellenS-023; S-027
Exakte FundstelleS-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-027: S. 3-24
Zuletzt geprüft07.08.2026
AktualisierungsrisikoNiedrig
Mögliche Verwendung im BuchPraxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel.

Kurze belegbare Originalzitate

Die Zitate sind bewusst kurz gehalten. Für eine Veröffentlichung sind Zeichensetzung und konsolidierte Sprachfassung nochmals am Original zu prüfen.

IDOriginalzitatHerausgeberDokumentDatumFundstelleQuelleMöglicher Buchkontext
Q-01"dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt"Europäische UnionDSGVO27.04.2016Art. 5 Abs. 1 lit. cS-001Datenminimierung bei Training, RAG und Agentenzugriff.
Q-02"sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein"Europäische UnionDSGVO27.04.2016Art. 5 Abs. 1 lit. dS-001Halluzinationen, veraltete RAG-Quellen und Personenscores.
Q-03"nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden"Europäische UnionDSGVO27.04.2016Art. 22 Abs. 1S-001Grundsatzkapitel zu automatisierten Entscheidungen.
Q-04"nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist"Europäische UnionDSGVO27.04.2016Art. 25 Abs. 2S-001Datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Q-05"ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten"Europäische UnionDSGVO27.04.2016Art. 32 Abs. 1S-001Risikobasierte Sicherheit statt pauschaler Toolfreigabe.
Q-06"voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge"Europäische UnionDSGVO27.04.2016Art. 35 Abs. 1S-001Auslöser einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
Q-07"für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses"Bundesrepublik DeutschlandBDSG30.06.2017§ 26 Abs. 1S-002Rechtsgrundlage im Recruiting.
Q-08"geeignete technische und organisatorische Maßnahmen"Europäische UnionDSGVO27.04.2016Art. 25 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1S-001Brücke zwischen Recht und Systemarchitektur.

Glossar

BegriffVerständliche DefinitionQuellen
Personenbezogene DatenAlle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Bezug kann aus Inhalt, Zweck oder Auswirkung entstehen.S-001; S-073; S-074
Besondere KategorienDaten über rassische/ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion, Gewerkschaft, Genetik, Biometrie zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheit, Sexualleben oder Orientierung.S-001, Art. 9
PseudonymisierungVerarbeitung, bei der Daten ohne zusätzliche, getrennt gehaltene Information einer Person nicht mehr zugeordnet werden können; die DSGVO bleibt regelmäßig anwendbar.S-001; S-033; S-072
AnonymisierungIrreversible oder hinreichend robuste Entfernung des Personenbezugs unter Berücksichtigung vernünftigerweise einsetzbarer Mittel und des Kontexts.S-001, ErwGr. 26; S-032
Synthetische DatenKünstlich erzeugte Daten, die Eigenschaften realer Daten nachbilden. Sie sind nur dann außerhalb der DSGVO, wenn kein Personenbezug oder Rekonstruktionsrisiko besteht.S-032; S-083; S-084
ProfilingAutomatisierte Verarbeitung zur Bewertung persönlicher Aspekte, etwa Leistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, Interessen, Verhalten oder Aufenthaltsort.S-001, Art. 4 Nr. 4
Automatisierte EinzelentscheidungEntscheidung, die ausschließlich automatisiert erfolgt und rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung hat; Art. 22 enthält Grundsatz, Ausnahmen und Garantien.S-001; S-042; S-061
TrainingAnpassung von Modellparametern anhand von Daten, damit ein Modell Muster und Aufgaben erlernt.S-024; S-083
Fine-TuningWeiteres Training eines bestehenden Modells für eine Domäne, Aufgabe oder Stilvorgabe. Datenschutzrechtlich entsteht ein eigener Verarbeitungsschritt.S-024; S-027
InferenzAnwendung eines trainierten Modells auf eine Eingabe, um eine Ausgabe, Vorhersage oder Aktion zu erzeugen.S-023; S-024
RAGRetrieval-Augmented Generation: Ein Modell erhält zusätzlich abgerufene Dokumente oder Daten als Kontext.S-029; S-085
EmbeddingNumerische Vektorrepräsentation von Text, Bild oder anderen Daten, die Ähnlichkeiten abbildet; kann personenbezogen sein.S-029; S-072
VektordatenbankSpeicher- und Suchsystem für Embeddings; ermöglicht Ähnlichkeitsretrieval und benötigt ein eigenes Berechtigungs-/Löschkonzept.S-029
PromptEingabe oder Anweisung an ein KI-Modell; kann Inhalte, personenbezogene Daten, Ziele und Kontext enthalten.S-023; S-027
System-PromptHöher priorisierte Steueranweisung, die Rolle, Regeln und Grenzen des Modells definiert; kein sicherer Ort für Geheimnisse.S-027
Prompt-HistorieGespeicherte Abfolge von Eingaben und Ausgaben. Sie kann einen hochsensiblen Sekundärdatenbestand bilden.S-023; S-027
Protokolldaten / LogsAufzeichnungen zu Zugriffen, Fehlern, Eingaben, Ausgaben oder Aktionen. Sicherheitsnutzen und Datenminimierung müssen abgewogen werden.S-001; S-027; S-040
TelemetrieTechnische Nutzungs- und Diagnosedaten, die ein Dienst für Betrieb, Sicherheit oder Produktverbesserung erhebt.S-023; S-035
ModellparameterWährend des Trainings angepasste numerische Werte, die das Verhalten eines Modells bestimmen.S-024; S-083
ModellgewichteGesamtheit zentraler Modellparameter. Ob sie personenbezogene Daten enthalten, ist einzelfall- und risikobezogen zu prüfen.S-024; S-028
VerantwortlicherStelle, die allein oder gemeinsam Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt.S-001, Art. 4 Nr. 7; S-037
AuftragsverarbeiterStelle, die personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet.S-001, Art. 4 Nr. 8; S-037
Gemeinsame VerantwortlichkeitGemeinsame Festlegung von Zwecken und Mitteln durch mehrere Stellen; Einfluss kann ungleich und phasenbezogen sein.S-001, Art. 26; S-075 bis S-077
EmpfängerStelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden; Auskunft kann konkrete Empfänger umfassen.S-001; S-070
UnterauftragsverarbeiterVom Auftragsverarbeiter eingesetzte weitere Verarbeitungsstelle; der Verantwortliche muss Identität und Kette beherrschen.S-001, Art. 28; S-035
AVVVertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit Gegenstand, Weisungen, TOM, Subprozessoren, Unterstützung, Löschung und Kontrolle.S-001; S-035
Berechtigtes InteresseRechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. f mit legitimer Interessenfestlegung, Erforderlichkeit und Abwägung.S-001; S-034; S-064
Interessenabwägung / LIADokumentierter Dreistufentest zu Interesse, Notwendigkeit und Überwiegen der Rechte/Interessen Betroffener.S-024; S-031; S-034
DSFADatenschutz-Folgenabschätzung für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko erzeugen.S-001, Art. 35; S-039
Privacy by DesignDatenschutz durch Technikgestaltung: Schutzprinzipien werden in Zweck, Architektur, Entwicklung und Betrieb eingebaut.S-001, Art. 25; S-038
Privacy by DefaultDatenschutzfreundliche Voreinstellungen, die standardmäßig nur notwendige Daten, Reichweite, Frist und Zugänglichkeit erlauben.S-001, Art. 25 Abs. 2; S-038
DatenminimierungBeschränkung auf Daten, die dem Zweck angemessen, erheblich und notwendig sind.S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. c
ZweckbindungDaten werden für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht unvereinbar weiterverarbeitet.S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. b
RichtigkeitPersonendaten müssen sachlich richtig und bei Bedarf aktuell sein; unrichtige Daten sind zu berichtigen oder zu löschen.S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. d
SpeicherbegrenzungIdentifizierbare Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist.S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. e
DrittlandübermittlungOffenlegung oder Bereitstellung an einen Empfänger außerhalb EU/EWR; Kapitel V verlangt einen Transfermechanismus.S-001; S-045
AngemessenheitsbeschlussFeststellung der Kommission, dass ein Drittland/Sektor ein angemessenes Schutzniveau bietet.S-001, Art. 45; S-014
Standardvertragsklauseln (SCC)Von der Kommission erlassene Vertragsklauseln als Garantie für Transfers nach Art. 46.S-012; S-081
Transfer Impact Assessment (TIA)Prüfung, ob Drittlandrecht und -praxis die Wirksamkeit des Transferinstruments beeinträchtigen und Zusatzmaßnahmen nötig sind.S-044; S-081
EU-US Data Privacy FrameworkAngemessenheitsrahmen für zertifizierte US-Unternehmen; am Stichtag gültig, gerichtliches Rechtsmittel anhängig.S-013 bis S-017
Machine UnlearningTechniken zur Verringerung oder Entfernung des Einflusses bestimmter Trainingsdaten aus einem Modell.S-028; S-086
Membership InferenceAngriff, der ermitteln soll, ob ein konkreter Datensatz im Training enthalten war.S-087
Model InversionAngriff zur Rekonstruktion sensibler Merkmale oder Trainingsinformationen aus Modellzugriffen.S-087
MemorisationVerhalten, bei dem ein Modell Trainingssequenzen oder seltene Daten speichert und unter Umständen reproduziert.S-083; S-084
Prompt InjectionManipulative Eingabe, die Schutzanweisungen oder Zielvorgaben eines KI-Systems umgehen soll.S-027
Indirekte Prompt InjectionBösartige Anweisung in externem Inhalt, den ein KI-System oder Agent als Datenquelle verarbeitet.S-027
Security TrimmingDurchsetzung der bestehenden Dokumentberechtigung bereits bei Suche und Retrieval, bevor Inhalte das Modell erreichen.S-029
Human in the LoopMenschliche Beteiligung an Prüfung oder Entscheidung; rechtlich wirksam nur bei echter Befugnis und substantieller Kontrolle.S-042; S-061
Schatten-KINicht freigegebene KI-Nutzung durch Beschäftigte außerhalb der dokumentierten Sicherheits- und Datenschutzprozesse.S-023; S-027
AgentKI-gestütztes System, das Werkzeuge aufruft und Aktionen in anderen Systemen ausführt; Rechte und Bestätigungsgates sind zentral.S-027

Beleg- und Quellenmatrix

Fakten-IDAussageQuellen-IDGenaue FundstelleBelegstärkeAnmerkung
K-01Die DSGVO verbietet KI nicht; sie reguliert konkrete Verarbeitungen personenbezogener Daten.S-001; S-023S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungOhne Personenbezug ist die DSGVO nicht anwendbar; Personenbezug ist weit zu prüfen.
K-02Jeder Verarbeitungsschritt benötigt eine Rechtsgrundlage; ein AVV ersetzt Art. 6 oder Art. 9 nicht.S-001; S-023; S-035S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-035: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungRolle und Rechtsgrundlage sind getrennte Prüfungen.
K-03Öffentlich zugängliche personenbezogene Daten sind nicht frei verwendbar.S-001; S-031; S-065S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-065: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungArt. 6, Zweckbindung, Transparenz und Rechte bleiben anwendbar.
K-04Webscraping für generative KI kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. f gestützt werden, aber nur nach vollständiger Dreistufenprüfung.S-024; S-031; S-034S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-034: GesamtdokumentHoch / offizielle BehördenpositionEDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation.
K-05Besondere Kategorien aus Art. 9 benötigen zusätzlich zu Art. 6 eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2.S-001; S-068; S-069S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-068: Tenor und Entscheidungsgründe | S-069: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungAuch abgeleitete oder offenbarende Daten können betroffen sein.
K-06Ein KI-Modell ist nicht automatisch anonym, nur weil Trainingsdaten nicht als Klartext gespeichert sind.S-024; S-028; S-083; S-084S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-083: USENIX Security 2021Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungEinzelfallprüfung; technische und rechtliche Debatte bleibt offen.
K-07Pseudonymisierte Daten bleiben regelmäßig personenbezogen.S-001; S-032; S-033; S-072S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-032: Executive Summary und Prüfrahmen | S-033: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungFür einzelne Empfänger kann die Einordnung kontextabhängig sein.
K-08RAG kann Richtigkeit und Beherrschbarkeit verbessern, heilt aber kein rechtswidrig trainiertes Basismodell.S-029; S-085S-029: S. 3-14 | S-085: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungRAG-Datenbank und Embeddings schaffen eigene Pflichten.
K-09Embeddings können personenbezogen sein, wenn sie einer Person zugeordnet, verknüpft oder zur Unterscheidung genutzt werden können.S-001; S-029; S-032; S-072S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-029: S. 3-14 | S-032: Executive Summary und PrüfrahmenSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungKeine pauschale Einstufung; Kontext und Reidentifizierbarkeit entscheiden.
K-10Eine Unternehmensversion eines KI-Dienstes ist nicht automatisch DSGVO-konform.S-023; S-035; S-037S-023: S. 3-15 | S-035: Gesamtdokument | S-037: GesamtdokumentHoch / offizielle BehördenpositionVertrag, tatsächliche Einstellungen, Unterauftragnehmer und Transfers prüfen.
K-11Ein Mensch im Prozess verhindert Art. 22 nur bei echter, eigenständiger Prüfung.S-023; S-042; S-061S-023: S. 3-15 | S-042: Gesamtdokument | S-061: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungFormale Abzeichnung oder routinemäßige Übernahme reicht nicht.
K-12Ein Score kann selbst eine Entscheidung nach Art. 22 sein, wenn ein Dritter ihm maßgebliche Bedeutung beimisst.S-061S-061: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungSachverhalt und Entscheidungspraxis des Empfängers sind entscheidend.
K-13Betroffene haben bei automatisierten Entscheidungen Anspruch auf eine verständliche Erklärung des tatsächlich angewandten Verfahrens.S-062S-062: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungAlgorithmus-Quellcode allein genügt nicht; Geschäftsgeheimnisse werden abgewogen.
K-14Art. 14 kann bei gescrapten Daten Informationspflichten auslösen.S-001; S-031; S-051S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-051: WebsiteSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungAusnahme wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Aufwands ist eng und schutzmaßnahmenabhängig.
K-15"Modellverbesserung" ist ohne Konkretisierung regelmäßig kein hinreichend bestimmter Zweck.S-001; S-023; S-024; S-031S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungZweck muss spezifisch, explizit und legitim sein.
K-16Datenminimierung gilt auch für große Trainingsdatenbestände.S-001; S-031; S-065; S-066S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-065: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungGroße Datenmengen sind technisch nützlich, aber kein rechtlicher Freibrief.
K-17Richtigkeit verlangt Prozesse gegen falsche oder veraltete Personenaussagen.S-001; S-025; S-029S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-025: Gesamtdokument | S-029: S. 3-14Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungGenerative Ausgaben sind risikobasiert zu validieren.
K-18Ausgabefilter sind nicht automatisch Löschung aus einem Modell.S-027; S-028; S-086S-027: S. 3-24 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-086: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungJe nach Ziel kann Retraining, Unlearning oder Systemmaßnahme erforderlich sein.
K-19Löschung aus einem Modell ist technisch und rechtlich nicht abschließend gelöst.S-024; S-028; S-052; S-086S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-052: WebsiteSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungSystemmaßnahmen können genügen oder nur vorläufig sein; Einzelfall und Stand der Technik zählen.
K-20Ein Anbieter kann zugleich Auftragsverarbeiter und für andere Zwecke eigener Verantwortlicher sein.S-001; S-035; S-037S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-035: Gesamtdokument | S-037: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungRollen sind verarbeitungsschrittbezogen zu bestimmen.
K-21Gemeinsame Verantwortlichkeit setzt keine gleichmäßige Kontrolle und keinen gemeinsamen Datenzugang voraus.S-075; S-076; S-077S-075: Tenor und Entscheidungsgründe | S-076: Tenor und Entscheidungsgründe | S-077: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungGemeinsame Festlegung von Zwecken oder wesentlichen Mitteln genügt.
K-22Ein AVV muss Training, Telemetrie, Unterauftragnehmer, Löschung und Transfers praktisch abbilden.S-001; S-035S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-035: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungStandardklauseln ohne tatsächliche Kontrollmöglichkeit genügen nicht.
K-23Eine DSFA ist bei KI häufig, aber nicht automatisch immer erforderlich.S-001; S-039; S-056S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-039: S. 9-13 | S-056: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungEntscheidend ist das voraussichtlich hohe Risiko.
K-24Neue Technologie, Scoring, Überwachung, sensible Daten, vulnerable Personen und große Reichweite erhöhen gemeinsam das DSFA-Risiko.S-039; S-056; S-057S-039: S. 9-13 | S-056: Gesamtdokument | S-057: GesamtdokumentHoch / offizielle BehördenpositionMehrere Kriterien sprechen stark für eine DSFA.
K-25Privacy by Design muss bereits bei Zweck, Architektur und Datenbeschaffung beginnen.S-001; S-027; S-038S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-027: S. 3-24 | S-038: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungNachträgliche Datenschutzerklärung ersetzt keine technische Gestaltung.
K-26Prompt Injection kann eine Datenschutzverletzung auslösen, wenn dadurch personenbezogene Daten offengelegt oder verändert werden.S-001; S-027; S-040S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-027: S. 3-24 | S-040: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungNicht jede Sicherheitslücke ist automatisch meldepflichtig; Risiko entscheidet.
K-27Ein Datenabfluss über einen KI-Dienst kann binnen 72 Stunden meldepflichtig sein.S-001, Art. 33; S-040S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-040: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungMeldung nur, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten nicht unwahrscheinlich ist.
K-28EU-Server allein schließen Drittlandübermittlungen nicht aus.S-044; S-045; S-081S-044: Gesamtdokument | S-045: Gesamtdokument | S-081: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungSupport, Fernzugriff, Subprozessoren und Schlüsselkontrolle zählen.
K-29Der EU-US Data Privacy Framework ist am 07.08.2026 gültig.S-013 bis S-017S-013: Gesamtdokument | S-017: VerfahrensmitteilungSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungRechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig; Refresh erforderlich.
K-30Beschäftigteneinwilligungen sind nicht generell unwirksam, aber strukturell besonders prüfungsbedürftig.S-002, § 26; S-041; S-067S-002: Insb. §§ 22, 26, 38 | S-041: Gesamtdokument | S-067: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungFreiwilligkeit, Abhängigkeit und Widerrufsfolgen müssen realistisch bewertet werden.
K-31KI-gestützte Leistungs- und Verhaltenskontrolle kann Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslösen.S-005S-005: Insb. §§ 80, 87 Abs. 1 Nr. 6, 90, 94, 95Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungMitbestimmung ersetzt Datenschutzprüfung nicht.
K-32Bewerbervorsortierung kann Art. 22 auslösen, wenn Einladungen oder Absagen faktisch automatisiert erfolgen.S-023; S-042; S-055; S-061S-023: S. 3-15 | S-042: Gesamtdokument | S-055: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungEchte menschliche Kontrolle und Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
K-33Eine KI-Nutzungsrichtlinie ist regelmäßig sinnvoll, aber nicht jede Einzelregel ist unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben.S-001; S-023; S-027S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-027: S. 3-24Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungPflicht ergibt sich mittelbar aus Rechenschaft, Sicherheit und Organisationsverantwortung.
K-34Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss KI-Verarbeitungen angemessen beschreiben.S-001, Art. 30; S-058S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-058: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungProduktname allein reicht nicht; Zweck, Daten, Empfänger, Fristen und Maßnahmen sind erforderlich.
K-35Datenschutzbeauftragte sind frühzeitig und ordnungsgemäß einzubinden.S-001, Art. 38; S-023S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungNicht erst nach Beschaffung oder Pilotbetrieb.
K-36Der Digital Omnibus ist am Stichtag kein geltendes Recht.S-018 bis S-020S-018: Gesamtdokument | S-020: WebsiteSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungInhalte und Zeitplan können sich ändern.
K-37Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht.S-001; S-004S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-004: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungBeide Regelwerke haben unterschiedliche Rollen, Zwecke und Pflichten.
K-38Eine nach AI Act zulässige KI-Verwendung kann datenschutzrechtlich dennoch unzulässig sein.S-001; S-004S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-004: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungBeispielsweise fehlende Art.-6-Rechtsgrundlage oder unzulässige Beschäftigtenverarbeitung.
K-39Daten aus amtlichen Registern dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Zugangs- und Verwendungsregeln weiterverarbeitet werden.S-001; S-009 bis S-011; S-019S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-009: Gesamtdokument | S-011: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungOpen-Data- oder Registerzugang schafft nicht automatisch Art.-6-Rechtsgrundlage.
K-40Halluzinierte Aussagen über identifizierbare Personen können datenschutzrechtlich relevant sein.S-001; S-025; S-029S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-025: Gesamtdokument | S-029: S. 3-14Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungRichtigkeit, Berichtigung, Löschung, Transparenz und mögliche Schäden prüfen.
K-41Technische Extraktionsangriffe zeigen, dass memorisierte Trainingsdaten unter Umständen aus Sprachmodellen wiedergewonnen werden können.S-083; S-084; S-087S-083: USENIX Security 2021 | S-084: Gesamtdokument | S-087: GesamtdokumentSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungErgebnisse sind modell-, Daten- und Angriffsspezifisch; keine pauschale Quote.
K-42Auskunft kann konkrete Empfänger und eine verständliche Kopie der verarbeiteten Daten umfassen.S-036; S-070; S-071S-036: Gesamtdokument | S-070: Tenor und Entscheidungsgründe | S-071: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungUmfang hängt vom Erforderlichen zur wirksamen Rechtsausübung ab.
K-43Die DSGVO verlangt keine perfekte Sicherheit, aber angemessene risikobasierte Maßnahmen und Nachweisbarkeit.S-001, Art. 32; S-079S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-079: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungStand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umstände und Risiko sind abzuwägen.
K-44Ein Datenschutzverstoß allein begründet nicht automatisch Schadenersatz; ein Schaden und Kausalität müssen vorliegen.S-078S-078: Tenor und EntscheidungsgründeSehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungFür immateriellen Schaden besteht keine eigenständige Erheblichkeitsschwelle.
K-45Der sicherste Standardfall ist ein klar begrenzter Zweck mit minimalen Daten in einer kontrollierten Umgebung ohne automatisierte Letztentscheidung.S-001; S-023; S-027S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-027: S. 3-24Sehr hoch / Primärrecht oder RechtsprechungAuch dieser Fall benötigt bei Personenbezug Rechtsgrundlage, Transparenz und Sicherheit.

Vollständiges Quellenregister

Abrufdatum für sämtliche Webquellen: 7. August 2026. Quellenstatus und Fundstellen sind nach dem jeweiligen Original dokumentiert. URLs sind als direkte Verweise angegeben. Vor Buchveröffentlichung ist insbesondere bei Entwürfen, laufenden Verfahren und dynamischen Behördenseiten ein erneuter Link- und Statuscheck erforderlich.

Rechtsquellen, Gesetzgebung und Transfers

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S-002 | Bundesrepublik Deutschland Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gesetz | 30.06.2017 | Deutschland | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Deutsche Ergänzungen, insbesondere Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzbeauftragte. Fundstelle: Insb. §§ 22, 26, 38 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/

S-003 | Europäische Union Charta der Grundrechte der Europäischen Union Primärrecht | 26.10.2012 | EU | Primärquelle | Geltendes Primärrecht Relevanz: Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz. Fundstelle: Art. 7, 8, 21, 47, 52 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12012P/TXT

S-004 | Europäische Union Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (AI Act) Verordnung | 13.06.2024 | EU/EWR | Primärquelle | Geltendes Recht; gestaffelte Anwendung Relevanz: Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und KI-Regulierung. Fundstelle: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113 URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj

S-005 | Bundesrepublik Deutschland Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Gesetz | 15.01.1972; laufend konsolidiert | Deutschland | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen und Personalmaßnahmen. Fundstelle: Insb. §§ 80, 87 Abs. 1 Nr. 6, 90, 94, 95 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/

S-006 | Bundesrepublik Deutschland Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gesetz | 25.05.1976; laufend konsolidiert | Deutschland | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Vollautomatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes. Fundstelle: § 35a URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/

S-007 | Europäische Union Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen Richtlinie | 08.06.2016 | EU | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Abwägung von Erklärungs- und Auskunftsrechten mit Geschäftsgeheimnissen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2016/943/oj

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S-014 | Europäische Kommission Adequacy decisions - How the EU determines if a non-EU country has an adequate level of data protection Behördenseite | Stand 07.08.2026 | EU/international | Offizielle Quelle | Aktuelle Übersicht Relevanz: Aktuelle Angemessenheitsbeschlüsse. Fundstelle: Website URL: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en

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S-020 | Europäisches Parlament Legislative Train - Digital package / Digital Omnibus Legislativübersicht | Stand 16.06.2026 | EU | Offizielle Quelle | Laufendes Gesetzgebungsverfahren Relevanz: Verfahrensstand des Digital Omnibus. Fundstelle: Website URL: https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-a-new-plan-for-europe-s-sustainable-prosperity-and-competitiveness/file-digital-package

S-021 | Europäische Union Verordnung (EU) 2018/1725 zum Datenschutz bei EU-Organen Verordnung | 23.10.2018 | EU | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Parallele Datenschutzregeln für EU-Organe; relevant für EDPS/SRB-Rechtsprechung. Fundstelle: Insb. Art. 3 und Informationspflichten URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj

S-022 | Bundesrepublik Deutschland Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) Gesetz | 23.06.2021; umbenannt 2024 | Deutschland | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Endgerätezugriffe, Cookies und Kommunikationsdaten bei KI-Diensten. Fundstelle: Insb. § 25 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/

Behördenleitlinien und Aufsichtspositionen

S-023 | Datenschutzkonferenz (DSK) Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, Version 1.0 Orientierungshilfe | 06.05.2024 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Leitfaden, kein Gesetz Relevanz: Deutscher Referenzleitfaden für Auswahl, Einführung und Nutzung von KI. Fundstelle: S. 3-15 URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20240506_DSK_Orientierungshilfe_KI_und_Datenschutz.pdf

S-024 | European Data Protection Board (EDPB) Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models Stellungnahme nach Art. 64 Abs. 2 DSGVO | 17.12.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Autoritative Aufsichtsposition, kein Gesetz/Urteil Relevanz: Anonymität von Modellen, berechtigtes Interesse und Folgen rechtswidriger Entwicklung. Fundstelle: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-12/edpb_opinion_202428_ai-models_en.pdf

S-025 | European Data Protection Board (EDPB) Report of the ChatGPT Taskforce Behördenbericht | 23.05.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Zwischenbericht Relevanz: Gemeinsame Aufsichtsthemen bei ChatGPT: Rechtmäßigkeit, Transparenz, Richtigkeit, Rechte. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-05/edpb_20240523_report_chatgpt_taskforce_en.pdf

S-026 | HmbBfDI Large Language Models und personenbezogene Daten - Diskussionspapier Diskussionspapier | 15.07.2024 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Diskussionsbeitrag; teils umstritten Relevanz: Engere These zum Personenbezug in LLM; Gegenposition zur pauschalen Modellqualifikation. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Informationen/240715_Diskussionspapier_HmbBfDI_KI_Modelle.pdf

S-027 | Datenschutzkonferenz (DSK) Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen, Version 1.0 Orientierungshilfe | 06.2025 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Leitfaden, kein Gesetz Relevanz: Datenschutz durch Technikgestaltung über den KI-Lebenszyklus. Fundstelle: S. 3-24 URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/DSK-OH_KI-Systeme.pdf

S-028 | BfDI Bericht über das öffentliche Konsultationsverfahren KI-Modelle und personenbezogene Daten Konsultationsbericht | 2026 | Deutschland | Offizielle Behördenquelle | Ergebnisbericht; keine verbindliche Rechtsauslegung Relevanz: 30 Stellungnahmen zu Modellanonymität, Extraktionsrisiken und Betroffenenrechten. Fundstelle: Website und verlinkter Bericht URL: https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Konsultationsverfahren/KI-Modelle-pbD/KI-Modelle-pbD_node.html

S-029 | Datenschutzkonferenz (DSK) Orientierungshilfe zu datenschutzrechtlichen Besonderheiten generativer KI-Systeme mit RAG-Methode, Version 1.0 Orientierungshilfe | 10.2025 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Leitfaden, kein Gesetz Relevanz: Datenschutzwirkungen und Grenzen von RAG, Embeddings und Vektordatenbanken. Fundstelle: S. 3-14 URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/DSK_OH_RAG.pdf

S-030 | Datenschutzkonferenz (DSK) Entschließung zu DSGVO und KI-Anpassungen Entschließung | 12.12.2025 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Politische Position, kein geltendes Recht Relevanz: Vorschläge zur Weiterentwicklung der DSGVO im KI-Kontext. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/DSK_Entschliessung_DSGVO_KI_Anpassungen.pdf

S-031 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 03/2026 on web scraping in the context of generative AI, Version 1.0 Leitlinien | 07.07.2026 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Zur öffentlichen Konsultation bis 30.10.2026; nicht final Relevanz: Aktuellste EDPB-Leitlinien zu Scraping, Art. 6, Art. 9 und Art. 14. Fundstelle: Insb. Rn. 16-75 URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-07/edpb_guidelines_2020603_webscraping_v1_en_0.pdf

S-032 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 02/2026 on Anonymisation, Version 1.0 Leitlinien | 07.07.2026 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Zur öffentlichen Konsultation bis 30.10.2026; nicht final Relevanz: Kontextbezogene Anonymitätsprüfung; Kriterien Isolation, Verknüpfung und Inferenz. Fundstelle: Executive Summary und Prüfrahmen URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-07/edpb_guidelines_202602_anonymisation_v1_en_0.pdf

S-033 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 01/2025 on Pseudonymisation, Version 1.0 Leitlinien | 16.01.2025 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Version zur öffentlichen Konsultation; nicht final Relevanz: Rechtswirkung und Schutzwirkung der Pseudonymisierung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-01/edpb_guidelines_202501_pseudonymisation_en.pdf

S-034 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 1/2024 on processing of personal data based on Article 6(1)(f) GDPR Leitlinien | 08.10.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Version zur öffentlichen Konsultation; nicht final Relevanz: Dreistufige Prüfung des berechtigten Interesses. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-10/edpb_guidelines_202401_legitimateinterest_en.pdf

S-035 | European Data Protection Board (EDPB) Opinion 22/2024 on certain obligations following from the reliance on processors and sub-processors Stellungnahme | 07.10.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Aufsichtsposition Relevanz: Pflichten bei Auftragsverarbeitern und Unterauftragsverarbeitern. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-10/edpb_opinion_202422_relianceonprocessors-sub-processors_en.pdf

S-036 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 01/2022 on data subject rights - Right of access, Version 2.1 Leitlinien | 28.03.2023; korr. 30.05.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Umfang, Form und Grenzen des Auskunftsrechts. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-04/edpb_guidelines_202201_data_subject_rights_access_v2_en.pdf

S-037 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 07/2020 on the concepts of controller and processor in the GDPR Leitlinien | 07.07.2021 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Funktionale Rollenbestimmung und gemeinsame Verantwortlichkeit. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-10/EDPB_guidelines_202007_controllerprocessor_final_en.pdf

S-038 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 4/2019 on Article 25 Data Protection by Design and by Default, Version 2.0 Leitlinien | 20.10.2020 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/documents/files/file1/edpb_guidelines_201904_dataprotection_by_design_and_by_default_v2.0_en.pdf

S-039 | Article 29 Working Party / EDPB Guidelines on Data Protection Impact Assessment, WP248 rev.01 Leitlinien | 04.10.2017 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Vom EDPB bestätigt Relevanz: Neun Kriterien für hohes Risiko und DSFA-Pflicht. Fundstelle: S. 9-13 URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/wp/20171004_wp248_rev01.pdf

S-040 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 9/2022 on personal data breach notification under GDPR, Version 2.0 Leitlinien | 28.03.2023 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Melde- und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverletzungen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-04/edpb_guidelines_202209_personal_data_breach_notification_v2.0_en.pdf

S-041 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 05/2020 on consent under Regulation 2016/679 Leitlinien | 04.05.2020 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Freiwilligkeit, Bestimmtheit, Informiertheit und Widerruf. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/sites/default/files/files/file1/edpb_guidelines_202005_consent_en.pdf

S-042 | Article 29 Working Party / EDPB Guidelines on Automated individual decision-making and Profiling, WP251 rev.01 Leitlinien | 06.02.2018 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Vom EDPB bestätigt Relevanz: Art. 22, Profiling, menschliches Eingreifen und Garantien. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/documents/guideline/automated-decision-making-and-profiling_en

S-043 | Article 29 Working Party / EDPB Guidelines on transparency under Regulation 2016/679, WP260 rev.01 Leitlinien | 11.04.2018 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Vom EDPB bestätigt Relevanz: Verständliche und leicht zugängliche Informationen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://ec.europa.eu/newsroom/article29/items/622227/en

S-044 | European Data Protection Board (EDPB) Recommendations 01/2020 on measures that supplement transfer tools, Version 2.0 Empfehlungen | 18.06.2021 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Empfehlungen Relevanz: Transfer Impact Assessment und zusätzliche Maßnahmen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2021-06/edpb_recommendations_202001vo.2.0_supplementarymeasurestransferstools_en.pdf

S-045 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 05/2021 on the interplay between Article 3 and Chapter V GDPR Leitlinien | 14.02.2023 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Wann eine Verarbeitung eine Drittlandübermittlung ist. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-02/edpb_guidelines_05-2021_interplay_between_the_application_of_art3-chapter_v_of_the_gdpr_v2_en_0.pdf

S-046 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 8/2020 on the targeting of social media users, Version 2.0 Leitlinien | 13.04.2021 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Profiling, Targeting und Rollenverteilung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2021-11/edpb_guidelines_202008_on_the_targeting_of_social_media_users_en.pdf

S-047 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 02/2021 on virtual voice assistants, Version 2.0 Leitlinien | 07.07.2021 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Sprachdaten, Endgerätezugriff und Transparenz. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2021-07/edpb_guidelines_202102_on_vva_v2.0_adopted_en.pdf

S-048 | European Data Protection Board (EDPB) Opinion 11/2024 on the use of facial recognition to streamline airport passenger flow Stellungnahme | 23.05.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Aufsichtsposition Relevanz: Biometrische Daten, Speicherarchitektur und Verhältnismäßigkeit. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-05/edpb_opinion_202411_facialrecognitionairports_en.pdf

S-049 | CNIL AI system development: the CNIL recommendations to comply with the GDPR Behördenleitfaden | 05.01.2026 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: Zusammenführung der französischen KI-Datenschutzempfehlungen. Fundstelle: Website und verlinkte Sheets URL: https://www.cnil.fr/en/ai-system-development-cnils-recommendations-to-comply-gdpr

S-050 | CNIL Relying on the legal basis of legitimate interests to develop an AI system Behördenleitfaden | 2025 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: Berechtigtes Interesse bei KI-Entwicklung. Fundstelle: Website URL: https://www.cnil.fr/en/relying-legal-basis-legitimate-interests-develop-ai-system

S-051 | CNIL Informing data subjects in the context of AI system development Behördenleitfaden | 2025 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: Art. 13/14 und mehrstufige Information. Fundstelle: Website URL: https://www.cnil.fr/en/informing-data-subjects

S-052 | CNIL Ensuring and facilitating the exercise of data subjects rights Behördenleitfaden | 2025 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: Rechte bei Trainingsdaten und Modellen. Fundstelle: Website URL: https://www.cnil.fr/en/ensuring-and-facilitating-exercise-data-subjects-rights

S-053 | CNIL Carrying out a data protection impact assessment if necessary Behördenleitfaden | 2025 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: DSFA bei KI-Systemen. Fundstelle: Website URL: https://www.cnil.fr/en/carrying-out-protection-impact-assessment-if-necessary

S-054 | Garante per la protezione dei dati personali ChatGPT - closure of the investigation against OpenAI Behördenmitteilung | 20.12.2024; Statusänderung 18.03.2026 | Italien/EU | Offizielle Behördenquelle | Bescheid 2026 nach Gerichtsurteil vorläufig entfernt Relevanz: Praxisfall zu Transparenz, Rechtsgrundlage und Richtigkeit; Verfahrensstatus beachten. Fundstelle: Website URL: https://www.garanteprivacy.it/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10085432

S-055 | HmbBfDI Bewerberdatenschutz und Recruiting im Fokus Orientierungshilfe | 06.06.2024 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: KI-gestützte Bewerberauswahl, Transparenz und Art. 22. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Informationen/240606_Information_Bewerberdatenschutz_und_Recruiting.pdf

S-056 | Datenschutzkonferenz (DSK) Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO für nichtöffentliche Stellen, Version 1.1 Muss-Liste | 17.10.2018 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Aufsichtsrechtliche Muss-Liste Relevanz: Typische DSFA-Auslöser. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20181017_ah_DSK_DSFA_Muss-Liste_Version_1.1_Deutsch.pdf

S-057 | Datenschutzkonferenz (DSK) Kurzpapier Nr. 5 - Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO Kurzpapier | 17.12.2018 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Orientierung; Aktualität prüfen Relevanz: Ablauf und Dokumentation der DSFA. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_5.pdf

S-058 | Datenschutzkonferenz (DSK) Kurzpapier Nr. 1 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Kurzpapier | 2018 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Orientierung; Aktualität prüfen Relevanz: VVT und Rechenschaftspflicht. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_1.pdf

S-059 | BfDI Konsultation KI-Modelle und personenbezogene Daten - Konsultationsfragen Behördenseite | 10.07.2025 | Deutschland | Offizielle Behördenquelle | Abgeschlossene Konsultation Relevanz: Fragen zu Modellanonymität, Memorisierung, Extraktion und Betroffenenrechten. Fundstelle: Website URL: https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Inhalte/Konsultationsverfahren/KI-pbD/KI-pbD-Konsultationsfragen.html

S-060 | HmbBfDI Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 Tätigkeitsbericht | 2025 | Deutschland | Offizielle Behördenquelle | Bericht Relevanz: Praxisentwicklungen zu KI und Recruiting. Fundstelle: Relevante Kapitel URL: https://datenschutz-hamburg.de/service-information/taetigkeitsberichte/taetigkeitsbericht-datenschutz-2024

Rechtsprechung

S-061 | Gerichtshof der Europäischen Union SCHUFA Holding (Scoring), C-634/21, ECLI:EU:C:2023:957 Urteil | 07.12.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Art. 22 bei Scores mit maßgeblicher Rolle für die Entscheidung. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-634%2F21

S-062 | Gerichtshof der Europäischen Union Dun & Bradstreet Austria, C-203/22, ECLI:EU:C:2025:117 Urteil | 27.02.2025 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Verständliche Erklärung automatisierter Entscheidungen und Verhältnis zu Geschäftsgeheimnissen. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-203%2F22

S-063 | Gerichtshof der Europäischen Union Meta Platforms u. a. (Bundeskartellamt), C-252/21, ECLI:EU:C:2023:537 Urteil | 04.07.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Art. 6, besondere Kategorien, Einwilligung und Plattformdaten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-252%2F21

S-064 | Gerichtshof der Europäischen Union KNLTB, C-621/22, ECLI:EU:C:2024:858 Urteil | 04.10.2024 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Kommerzielles Interesse kann legitim sein; Notwendigkeit und Abwägung bleiben erforderlich. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-621%2F22

S-065 | Gerichtshof der Europäischen Union Schrems/Meta Platforms Ireland, C-446/21, ECLI:EU:C:2024:834 Urteil | 04.10.2024 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Datenminimierung über die Zeit und keine grenzenlose Nutzung öffentlich gemachter sensibler Daten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-446%2F21

S-066 | Gerichtshof der Europäischen Union Mousse, C-394/23, ECLI:EU:C:2025:2 Urteil | 09.01.2025 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Erforderlichkeit und Datenminimierung bei Anrede/Geschlechtsangabe. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-394%2F23

S-067 | Gerichtshof der Europäischen Union Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, ECLI:EU:C:2023:270 Urteil | 30.03.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Anforderungen an nationale Beschäftigtendatenschutzregeln nach Art. 88 DSGVO. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-34%2F21

S-068 | Gerichtshof der Europäischen Union OT, C-184/20, ECLI:EU:C:2022:601 Urteil | 01.08.2022 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Daten können besondere Kategorien offenbaren, auch wenn sie nicht ausdrücklich so bezeichnet sind. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-184%2F20

S-069 | Gerichtshof der Europäischen Union GC u. a., C-136/17, ECLI:EU:C:2019:773 Urteil | 24.09.2019 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Besondere Kategorien in Suchmaschinenkontexten und Verantwortungsrahmen. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-136%2F17

S-070 | Gerichtshof der Europäischen Union Österreichische Post (Empfänger), C-154/21, ECLI:EU:C:2023:3 Urteil | 12.01.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Auskunft umfasst grundsätzlich konkrete Empfänger. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-154%2F21

S-071 | Gerichtshof der Europäischen Union CRIF, C-487/21, ECLI:EU:C:2023:369 Urteil | 04.05.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Getreue und verständliche Kopie personenbezogener Daten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-487%2F21

S-072 | Gerichtshof der Europäischen Union EDPS/SRB, C-413/23 P, ECLI:EU:C:2025:645 Urteil | 04.09.2025 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Kontextbezogene Einordnung pseudonymisierter Daten und maßgebliche Perspektive. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-413%2F23%20P

S-073 | Gerichtshof der Europäischen Union Nowak, C-434/16, ECLI:EU:C:2017:994 Urteil | 20.12.2017 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Weites Verständnis des Bezugs einer Information zu einer Person nach Inhalt, Zweck oder Auswirkung. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-434%2F16

S-074 | Gerichtshof der Europäischen Union Breyer, C-582/14, ECLI:EU:C:2016:779 Urteil | 19.10.2016 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Relativer Personenbezug und vernünftigerweise einsetzbare Identifizierungsmittel. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-582%2F14

S-075 | Gerichtshof der Europäischen Union Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, ECLI:EU:C:2018:388 Urteil | 05.06.2018 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Gemeinsame Verantwortlichkeit bei Plattformstatistiken. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-210%2F16

S-076 | Gerichtshof der Europäischen Union Fashion ID, C-40/17, ECLI:EU:C:2019:629 Urteil | 29.07.2019 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Phasenbezogene gemeinsame Verantwortlichkeit bei eingebetteten Diensten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-40%2F17

S-077 | Gerichtshof der Europäischen Union Jehovan todistajat, C-25/17, ECLI:EU:C:2018:551 Urteil | 10.07.2018 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Gemeinsame Verantwortlichkeit ohne gemeinsamen Zugang zu allen Daten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-25%2F17

S-078 | Gerichtshof der Europäischen Union Österreichische Post (immaterieller Schaden), C-300/21, ECLI:EU:C:2023:370 Urteil | 04.05.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Schadenersatz setzt Verstoß, Schaden und Kausalität voraus; keine Erheblichkeitsschwelle. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-300%2F21

S-079 | Gerichtshof der Europäischen Union Natsionalna agentsia za prihodite, C-340/21, ECLI:EU:C:2023:986 Urteil | 14.12.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Sicherheitsmaßnahmen, Beweislast und Angst vor Datenmissbrauch. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-340%2F21

S-080 | Gerichtshof der Europäischen Union Lindqvist, C-101/01, ECLI:EU:C:2003:596 Urteil | 06.11.2003 | EU | Primärquelle | Historische Rechtsprechung Relevanz: Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-101%2F01

S-081 | Gerichtshof der Europäischen Union Schrems II, C-311/18, ECLI:EU:C:2020:559 Urteil | 16.07.2020 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Wirksamkeit von SCC, Prüfung des Drittlandschutzes, Privacy Shield ungültig. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-311%2F18

S-082 | Gerichtshof der Europäischen Union Google Spain, C-131/12, ECLI:EU:C:2014:317 Urteil | 13.05.2014 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Suchmaschinen, Verantwortlichkeit und Löschung/De-Listing. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-131%2F12

Wissenschaftliche Quellen

S-083 | Carlini et al. Extracting Training Data from Large Language Models Peer-reviewte Konferenzarbeit | 2021 | International | Wissenschaftliche Primärquelle | Forschungsstand Relevanz: Empirischer Nachweis extrahierbarer memorisierter Trainingsdaten. Fundstelle: USENIX Security 2021 URL: https://www.usenix.org/system/files/sec21-carlini-extracting.pdf

S-084 | Nasr et al. Scalable Extraction of Training Data from (Production) Language Models Preprint | 28.11.2023 | International | Wissenschaftliche Primärquelle | Preprint; Methodik beachten Relevanz: Skalierbare Extraktion aus produktiven Sprachmodellen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://arxiv.org/abs/2311.17035

S-085 | Lewis et al. Retrieval-Augmented Generation for Knowledge-Intensive NLP Tasks Forschungsarbeit | 22.05.2020; Version 2021 | International | Wissenschaftliche Primärquelle | Forschungsgrundlage Relevanz: Grundlagen der RAG-Architektur. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://arxiv.org/abs/2005.11401

S-086 | Bourtoule et al. Machine Unlearning Peer-reviewte Forschungsarbeit | 2019/2021 | International | Wissenschaftliche Primärquelle | Forschungsstand Relevanz: Techniken zum nachträglichen Entfernen von Trainingseinflüssen; keine universelle Lösung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://arxiv.org/abs/1912.03817

S-087 | Rigaki und Garcia A Survey of Privacy Attacks in Machine Learning Forschungsübersicht | 2020 | International | Wissenschaftliche Sekundärquelle | Forschungsstand Relevanz: Überblick zu Membership Inference, Model Inversion und Extraktion. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://arxiv.org/abs/2007.07646

Schnell veraltende Informationen

ThemaStand am 07.08.2026Warum schnell veraltend?Nächster PrüfzeitpunktPrimärquellePriorität
EDPB Guidelines 03/2026 Web ScrapingVersion 1.0, KonsultationÖffentliche Konsultation bis 30.10.2026; finale Fassung kann sich ändern.15.11.2026EDPB Dokumentseite / S-031Sehr hoch
EDPB Guidelines 02/2026 AnonymisationVersion 1.0, KonsultationFinale Kriterien können Modell- und Embeddingbewertung beeinflussen.15.11.2026EDPB Dokumentseite / S-032Sehr hoch
EDPB Guidelines 01/2025 PseudonymisationKonsultationsfassung im RegisterFinalen Annahmestatus und Text prüfen.01.11.2026EDPB / S-033Hoch
EDPB Guidelines 1/2024 Legitimate InterestsKonsultationsfassung im RegisterFinalen Annahmestatus und Änderungen prüfen.01.11.2026EDPB / S-034Hoch
Digital Omnibus COM(2025) 837Laufendes GesetzgebungsverfahrenÄnderungsanträge, politische Einigung oder Verabschiedung können DSGVO-Kapitel verändern.Monatlich bis AbschlussEUR-Lex und Europäisches Parlament / S-018 bis S-020Sehr hoch
EU-US Data Privacy FrameworkGültig; Rechtsmittel anhängigEuGH-Verfahren kann Angemessenheitsbeschluss beeinflussen.QuartalsweiseCURIA / S-013 bis S-017Sehr hoch
Erste/weitere DPF-ÜberprüfungenErste Überprüfung 2024Weitere Kommissionsbewertungen und US-Änderungen beobachten.HalbjährlichEuropäische Kommission / S-014, S-015Hoch
AI Act AnwendungsphasenGestaffelte GeltungAuslegung, Leitlinien, harmonisierte Standards und nationale Zuständigkeiten entwickeln sich.Vor VeröffentlichungEUR-Lex und Kommission / S-004Hoch
DSK KI-OrientierungshilfeVersion 1.0 vom 06.05.2024Update möglich wegen AI Act, EuGH und EDPB-Leitlinien.HalbjährlichDSK / S-023Mittel
DSK TOM-OrientierungshilfeVersion 1.0 vom 06.2025Technischer Stand und Angriffsmethoden ändern sich schnell.HalbjährlichDSK / S-027Hoch
DSK RAG-OrientierungshilfeVersion 1.0 vom 10.2025RAG-Architekturen und Behördenpraxis entwickeln sich.HalbjährlichDSK / S-029Hoch
BfDI Konsultationsfolge KI-ModelleBericht 2026Mögliche Anschlussposition oder DSK-/EDPB-Konkretisierung.HalbjährlichBfDI / S-028, S-059Hoch
Dun-&-Bradstreet-FolgepraxisEuGH-Urteil 27.02.2025Nationale Umsetzung der Erklärungspflicht und Geschäftsgeheimnisabwägung.JährlichCURIA und nationale Gerichte / S-062Mittel
SCHUFA-FolgeentscheidungenEuGH-Urteil 07.12.2023Nationale Entscheidungen zur konkreten Scoringpraxis.JährlichCURIA und deutsche Gerichte / S-061Mittel
Beschäftigtendatenschutz Deutschland§ 26 BDSG und C-34/21Gesetzgebung und Rechtsprechung können nationale Grundlage verändern.Vor VeröffentlichungGesetze im Internet, Bundestag, CURIA / S-002, S-067Hoch
Garante/OpenAI-VerfahrensstatusBehördenmaßnahme nach Urteil 18.03.2026 entferntWeitere gerichtliche oder behördliche Schritte möglich.Vor jeder NennungGarante / S-054Sehr hoch
Machine-Unlearning-ForschungsstandKeine universelle fehlerfreie LösungNeue Verfahren und Evaluationsstandards können Rechteumsetzung verändern.JährlichForschung und BfDI / S-028, S-086Hoch
Extraktions- und MemorisationstestsForschung 2021/2023Neue Modelle, Angriffe und Schutzmaßnahmen verändern Risiko.JährlichS-083, S-084, S-087Hoch
AnbieterbedingungenNicht produktbezogen erfasstAVV, Training, Speicherung, Subprozessoren, Regionen und Telemetrie ändern sich kurzfristig.Vor jeder konkreten Beschaffung/NennungPrimärunterlagen des jeweiligen AnbietersSehr hoch
UnterauftragsverarbeiterDynamischNeue Anbieter/Länder können Rollen- und Transferbewertung ändern.Bei jeder ÄnderungsmitteilungSubprozessorliste und AVV des AnbietersSehr hoch
Speicherfristen und Zero-RetentionProduktabhängigMarketingbegriffe können sich von tatsächlichen Security-/Abuse-Logs unterscheiden.Vor Beschaffung und quartalsweiseVertrag, Produktdokumentation, AuditnachweisSehr hoch
Connector- und AgentenrechteProduktabhängigNeue Schreib-/Sende-/Löschfunktionen verändern Risiko und Art.-22-Prüfung.Bei jedem ReleaseProdukt- und Admin-DokumentationSehr hoch
Angemessenheitsbeschlüsse allgemeinDynamische KommissionslisteNeue, geänderte oder aufgehobene Beschlüsse.HalbjährlichKommission / S-014Mittel
DSFA-MusslistenDeutsche/EU-ListenBehörden können Listen aktualisieren oder KI-spezifisch ergänzen.JährlichDSK und zuständige Aufsicht / S-056Mittel
Rechtsprechung zu generativer KINoch begrenztNeue EuGH- und nationale Entscheidungen können Modell-, Rechte- und Rollenfragen konkretisieren.QuartalsweiseCURIA, deutsche RechtsprechungsdatenbankenSehr hoch

Qualitätsbericht

KennzahlWertEinordnung
Verwendete Quellen insgesamt87Quellenregister S-001 bis S-087.
Verbindliche Rechts-/Primärquellen40EU-/deutsche Rechtsakte und Rechtsprechung; Level "Primärquelle".
Gerichtsentscheidungen/-verfahren24EuGH, Gericht EU und anhängige Verfahrensquelle.
Offizielle Behördenquellen42EDPB, EDPS, DSK, BfDI, Landesaufsicht, CNIL, Kommission und Parlament.
Wissenschaftliche Primärquellen4Technische Forschung zu Extraktion, RAG und Unlearning.
Wissenschaftliche Sekundärquellen1Überblick zu Privacy Attacks.
Explizit dynamische Entwürfe/Verfahren8Im Text und in der Refresh-Liste gekennzeichnet.
Offene/umstrittene Rechtsfragen18Priorisierte Liste O-01 bis O-18.
Praxisfälle15Jeweils vollständige Prüffelder.
Faktenkarten45F-01 bis F-45.
Mythenprüfungen20M-01 bis M-20.
Glossarbegriffe50Technische und rechtliche Begriffe.
Nicht zugängliche Quellen als tragender Beleg0Kostenpflichtige Kommentare und nicht einsehbare Materialien wurden nicht als tragende Quellen verwendet.
Technisch vollständig protokollierter URL-StatuscheckUNKLARFür tragende Aussagen wurden Originalquellen recherchiert. Ein separater automatisierter Statuscode-Nachweis für alle 87 Links wurde nicht protokolliert; vor Publikation erneut prüfen.

Stärken des Dossiers

  • Klare Trennung von geltendem Recht, Rechtsprechung, Behördenposition, Entwurf, Forschung, Synthese und offener Frage.
  • Rechtsstand und laufende Verfahren bis 7. August 2026 ausdrücklich gekennzeichnet.
  • Primärquellen dominieren die tragenden rechtlichen Aussagen.
  • EuGH-Rechtsprechung zu Art. 22, Auskunft, Verantwortlichkeit, Zweckbindung, Art. 9, Sicherheit und Transfers ist integriert.
  • Technische Aspekte wie RAG, Embeddings, Memorisation, Unlearning, Prompt Injection und Agentenrechte werden in die Rechtsprüfung übersetzt.
  • Praxisfälle, Freigabestufen, Checkliste, Faktenkarten und Refresh-Liste sind unmittelbar redaktionell nutzbar.

Bekannte Grenzen

GrenzeFolge
Keine individuelle RechtsberatungDie Bewertung eines realen Systems erfordert Verträge, Datenfluss, Zwecke, Einstellungen und technische Tests.
Behördenleitlinien teils nicht finalEDPB 02/2026 und 03/2026 sind Konsultationsfassungen; weitere Leitlinien können finalisiert werden.
Digital Omnibus offenGesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen.
Spezifische KI-Rechtsprechung begrenztViele Aussagen beruhen auf Übertragung allgemeiner DSGVO-Rechtsprechung; Übertragungsgrenzen sind markiert.
Keine Anbieter-EinzelprüfungProduktbedingungen ändern sich schnell und müssen für eine konkrete Beschaffung neu erhoben werden.
Keine vollständige FachkommentarauswertungKostenpflichtige juristische Kommentare und Datenbanken wurden nicht als Vollbestand ausgewertet.
Landesbehörden nicht einzeln vollständigDSK-Gemeinschaftsdokumente wurden priorisiert; nur BfDI/HmbBfDI zusätzlich vertieft.
Technischer Forschungsstand dynamischExtraktions-, Unlearning- und Agentensicherheitsmethoden entwickeln sich schnell.
Seiten-/RandnummernBei dynamischen HTML-Seiten existieren nicht immer stabile Pinpoints; bei PDF/Urteil wurden konkrete Fundstellen soweit verfügbar angegeben.

Vor Buchveröffentlichung zwingend erneut prüfen

  • Finalstatus und Text der EDPB-Leitlinien 02/2026 und 03/2026;
  • Verfahrensstand Digital Omnibus;
  • Rechtsmittel zum EU-US Data Privacy Framework;
  • neue EuGH- oder deutsche Entscheidungen zu generativer KI, Scoring und Beschäftigtendaten;
  • aktuelle Anbieterbedingungen, Subprozessoren, Speicherfristen und Transfers jedes konkret genannten Produkts;
  • AI-Act-Leitlinien, Standards, nationale Zuständigkeiten und Anwendungsfristen;
  • technischer Stand von Unlearning, Extraktionsschutz, RAG- und Agentensicherheit.

Redaktionelles Schlussfazit

Der datenschutzrechtlich robuste KI-Einsatz beginnt nicht mit der Frage, welches Modell am leistungsfähigsten ist, sondern mit einem begrenzten Zweck, einer belastbaren Daten- und Rollenkarte und einer Architektur, die unnötige Daten, Zugriffe und Entscheidungsmacht verhindert. Je stärker ein System Menschen bewertet, sensible Daten erschließt, Archive verbindet oder selbstständig handelt, desto weniger genügt eine Vertrags- oder Datenschutzerklärungslösung. Dann werden DSFA, technische Begrenzung, echte menschliche Kontrolle, Erklärbarkeit und ein überprüfbarer Rechteprozess zum Kern der Zulässigkeit. [EIGENE SYNTHESE aus S-001, S-023, S-024, S-027, S-029, S-039, S-061 und S-062]

A
Andreas Rüdiger
Herausgeber & Redaktionsleitung · KI-Modelle, Technik & Business

Andreas Rüdiger ist Gründer der Agentur INREMA und verantwortet KI Spotlight redaktionell. Sein Schwerpunkt liegt auf KI-Modellen, Recheninfrastruktur, technischen Entwicklungen und der wirtschaftlichen Einordnung. Er sorgt dafür, dass komplexe KI-Themen verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden. Mehr zu ihm auf inrema.de und andiger.de.