KI und Datenschutz
DSGVO, BDSG und europäische Datenschutzpraxis für den KI-Einsatz.
DSGVO, BDSG und europäische Datenschutzpraxis für den KI-Einsatz. Vollständige, faktenbasierte Fassung mit Belegen und Quellenregister.
Wichtiger Hinweis Dieses Dokument ist ein neutrales Fakten-Dossier. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtliche Bewertungen hängen vom konkreten Zweck, den Daten, den beteiligten Rollen, der technischen Architektur und den Schutzmaßnahmen ab.
DSGVO, BDSG und europäische Datenschutzpraxis
Rechts- und Recherchestand: 7. August 2026 Räumlicher Schwerpunkt: Europäische Union, EWR und Deutschland Verwendungszweck: belastbare Wissensbasis für eine deutsche Sachbuchreihe
Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument ist ein neutrales Fakten-Dossier. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Statuskennzeichnungen
| Kennzeichnung | Bedeutung |
|---|---|
| GELTENDES RECHT | Rechtsnorm ist am Stichtag in Kraft und anwendbar. |
| RECHTSPRECHUNG | Aussage folgt aus einer gerichtlichen Entscheidung; Reichweite hängt vom Sachverhalt ab. |
| OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION | Leitlinie, Orientierungshilfe oder Stellungnahme einer Datenschutzaufsicht; regelmäßig bedeutsam, aber nicht mit Gesetz oder Urteil gleichzusetzen. |
| ENTWURF / VERFAHREN | Vorschlag, öffentliche Konsultation oder anhängiges Verfahren; nicht als geltendes Recht behandeln. |
| RECHTLICH UMSTRITTEN | Mehrere vertretbare Positionen bestehen. |
| OFFENE RECHTSFRAGE | Keine belastbare abschließende Rechtsprechung oder einheitliche Behördenposition. |
| WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTAND | Technische oder empirische Erkenntnis, deren Übertragbarkeit geprüft werden muss. |
| EIGENE SYNTHESE | Zusammenführung mehrerer Quellen; keine eigenständige Rechtsquelle. |
Management-Zusammenfassung
Kernbefund Die DSGVO enthält kein allgemeines KI-Verbot und keine pauschale KI-Erlaubnis. Zulässigkeit entsteht nur aus einer konkreten Verarbeitungskette: bestimmter Zweck, identifizierte Daten, klare Rollen, tragfähige Rechtsgrundlage, Transparenz, wirksame Betroffenenrechte, angemessene Sicherheit und - bei hohem Risiko - eine Datenschutz-Folgenabschätzung. [S-001; S-023; S-024]
Unternehmen müssen nicht "die KI" als Gesamtprodukt rechtfertigen. Sie müssen jeden datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitungsschritt rechtfertigen: Datenerhebung, Übermittlung an den Anbieter, Speicherung, Protokollierung, Nutzung für Training oder Produktverbesserung, Generierung von Ausgaben, Profilbildung, Entscheidungsunterstützung und gegebenenfalls Drittlandtransfer. Ein Vertrag mit dem Anbieter oder eine Datenschutzerklärung ersetzt diese Rechtsgrundlage nicht. [S-001, Art. 5, 6, 13, 14, 24, 28, 44; S-023, S. 3-9]
Die wichtigste praktische Trennlinie verläuft nicht zwischen "KI" und "Nicht-KI", sondern zwischen kontrollierbaren und unkontrollierbaren Datenflüssen. Eine Unternehmens- oder API-Version kann datenschutzrechtlich günstiger sein als ein frei zugänglicher Chatbot, wenn Trainingsnutzung, Speicherfristen, Unterauftragnehmer, Zugriffe, Löschung und internationale Transfers vertraglich und technisch beherrscht werden. Sie ist jedoch nicht automatisch DSGVO-konform. [S-023, S. 5-11; S-035; S-037]
Öffentlich zugängliche Daten sind nicht frei verwendbar. Webscraping mit personenbezogenen Daten bleibt Verarbeitung nach der DSGVO. Ein berechtigtes Interesse kann als Rechtsgrundlage in Betracht kommen, verlangt aber einen legitimen und konkreten Zweck, Erforderlichkeit und eine echte Interessenabwägung. Umfang, Datenarten, Herkunft, vernünftige Erwartungen, technische Zugangshürden, mögliche Folgeanwendungen und wirksame Widerspruchs- und Löschmöglichkeiten sind zentral. [S-001, Art. 5, 6, 14, 21; S-024; S-031]
Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten genügt Art. 6 DSGVO nicht. Zusätzlich muss eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 vorliegen. Die Tatsache, dass sensible Informationen nur beiläufig mitgescrapt oder durch ein Modell abgeleitet werden, beseitigt das Problem nicht. Der EDPB lässt im Entwurf der Scraping-Leitlinien nur eine eng begrenzte Einzelfallprüfung unter technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen erkennen. [S-001, Art. 9; S-031; S-068; S-069]
Ob ein KI-Modell selbst personenbezogene Daten enthält, ist nicht pauschal entschieden. Der EDPB verlangt eine Einzelfallprüfung und sieht Anonymität nur, wenn sowohl Identifizierung als auch Extraktion personenbezogener Trainingsdaten sehr unwahrscheinlich sind. Der HmbBfDI vertrat 2024 eine engere Gegenposition. Die BfDI-Konsultation 2025/26 zeigt ein heterogenes technisches und rechtliches Meinungsbild. Für Unternehmen ist deshalb eine pauschale Behauptung "Das Modell ist anonym" nicht belastbar. [S-024, Rn. 31-50; S-026; S-028; S-059]
Pseudonymisierung ist kein Synonym für Anonymisierung. Pseudonymisierte Daten bleiben für den Verantwortlichen regelmäßig personenbezogen. Nach dem EuGH kann die Einordnung für einen Empfänger kontextabhängig sein, wenn diesem vernünftigerweise keine Identifizierungsmittel zur Verfügung stehen. Das ändert aber weder die ursprünglichen Pflichten des Verantwortlichen noch die Notwendigkeit einer dokumentierten Risikoanalyse. [S-001, Art. 4 Nr. 5 und ErwG 26; S-032; S-033; S-072]
RAG-Systeme können Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle verbessern, weil konkrete Quellenbestände getrennt verwaltet, berichtigt und gelöscht werden können. Sie heilen aber keine rechtswidrige Basismodellentwicklung. Zudem erzeugen Embeddings, Vektordatenbanken, Berechtigungen, Protokolle und Abrufkontexte eigene datenschutzrechtliche Verarbeitungsschritte. [S-029; S-085]
Art. 22 DSGVO greift nicht bei jeder KI-Unterstützung. Relevant sind ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung. Nach der SCHUFA-Rechtsprechung kann bereits die automatisierte Erstellung eines Scores Art. 22 unterfallen, wenn ein Dritter ihm eine maßgebliche Rolle beimisst. Ein Mensch im Prozess hilft nur, wenn er tatsächlich informiert, kompetent, befugt und zeitlich in der Lage ist, die Empfehlung eigenständig zu prüfen und abzuweichen. Eine formale Abzeichnung genügt nicht. [S-001, Art. 22; S-023, S. 5; S-042; S-061]
Die Erklärbarkeitspflichten sind durch Dun & Bradstreet konkretisiert worden. Betroffene müssen die tatsächlich angewandten Verfahren und Prinzipien so verstehen können, dass sie nachvollziehen und anfechten können, welche Daten wie zum Ergebnis beigetragen haben. Die bloße Offenlegung eines Algorithmus reicht nicht. Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht pauschal jedes Auskunftsrecht ausschließen. [S-062]
Bei Beschäftigten- und Bewerberdaten bestehen zusätzliche Hürden. § 26 BDSG, Art. 6, 9 und 22 DSGVO, die strukturell eingeschränkte Freiwilligkeit einer Einwilligung sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats müssen zusammen betrachtet werden. Systeme zur Leistungskontrolle, Verhaltensanalyse, Bewerbervorsortierung oder Prognose von Kündigungs- und Krankheitsrisiken sind regelmäßig hochriskant und häufig DSFA-pflichtig. [S-002, § 26; S-005; S-055; S-067]
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht allein deshalb zwingend, weil ein Produkt KI verwendet. Sie wird aber häufig erforderlich, wenn mehrere Hochrisikokriterien zusammentreffen: neue Technologie, umfangreiche Bewertung oder Scoring, systematische Überwachung, sensible Daten, vulnerable Personen, Datenzusammenführung, große Reichweite oder Entscheidungen mit erheblicher Wirkung. [S-001, Art. 35; S-039; S-056; S-057]
Datenschutz durch Technikgestaltung beginnt vor der Beschaffung. Zweck- und Dateninventur, Datenklassifizierung, Ausschluss bestimmter Eingaben, Rollen- und Rechtekonzept, Mandantentrennung, lokale Verarbeitung, Verschlüsselung, kontrollierte Protokollierung, definierte Speicherfristen, Abschaltung von Trainingsnutzung, sichere RAG-Berechtigungen und Testverfahren gegen Extraktion sind keine nachträglichen Dekorationen, sondern Teil der Rechenschaftspflicht. [S-001, Art. 24, 25, 32; S-027; S-038]
Ein AVV ist notwendig, wenn der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden verarbeitet. Verarbeitet der Anbieter Eingaben zusätzlich für eigene Produktverbesserung, Sicherheit, Training oder Werbezwecke, kann für diese Schritte eine eigene oder gemeinsame Verantwortlichkeit entstehen. Vertragsüberschriften sind nicht entscheidend; maßgeblich sind tatsächliche Zwecke und wesentliche Mittel. [S-001, Art. 26, 28; S-035; S-037; S-075 bis S-077]
"Server in Europa" ist kein vollständiger Transfernachweis. Zu prüfen sind Sitz und Konzernstruktur, Fernzugriffe, Support, Telemetrie, Unterauftragsverarbeiter, Schlüsselkontrolle und rechtliche Zugriffsmöglichkeiten. Der EU-US Data Privacy Framework ist am Stichtag weiterhin gültig; das Gericht der EU hat die Nichtigkeitsklage im September 2025 abgewiesen. Ein Rechtsmittel ist jedoch anhängig. [S-012 bis S-017; S-044; S-045; S-081]
Das Digital-Omnibus-Paket enthält Vorschläge, die unter anderem die Nutzung personenbezogener Daten für KI und die Definition personenbezogener Daten verändern könnten. Am 7. August 2026 ist dies kein geltendes Recht. Der EDPB und der EDPS haben wesentliche Teile kritisch bewertet. Jede Darstellung als bereits beschlossene DSGVO-Erleichterung wäre falsch. [S-018 bis S-020]
Der AI Act und die DSGVO gelten parallel. Die Erfüllung der AI-Act-Pflichten ersetzt weder eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 oder 9 DSGVO noch Transparenz, Betroffenenrechte, Art. 22, DSFA oder Drittlandprüfung. Umgekehrt macht DSGVO-Konformität ein KI-System nicht automatisch AI-Act-konform. [S-001; S-004; S-019; S-023]
Für die Unternehmenspraxis ist eine gestufte Freigabe sinnvoll: datenschutzarme Assistenz ohne Personenbezug; freigegebene Verarbeitung gewöhnlicher personenbezogener Daten in kontrollierter Umgebung; besonders geprüfte Hochrisikoanwendungen; Ausschluss klar ungeeigneter Szenarien. Schatten-KI wird nicht durch Verbote allein beherrscht, sondern durch eine nutzbare sichere Alternative, klare Regeln, Schulung und technische Kontrollen. [S-023; S-027]
Die belastbarste Gesamtstrategie lautet deshalb: so wenig personenbezogene Daten wie möglich, so viel technische und organisatorische Kontrolle wie nötig, und keine Entscheidung über Menschen, deren Entstehung das Unternehmen nicht erklären, prüfen und korrigieren kann. [EIGENE SYNTHESE aus S-001, S-023, S-024, S-027, S-029, S-061, S-062]
Die größten Risiken für Unternehmen
| Risiko | Typischer Fehler | Priorität | Zentrale Gegenmaßnahmen |
|---|---|---|---|
| Unkontrollierte Eingaben | Beschäftigte kopieren Kunden-, Personal- oder Gesundheitsdaten in offene Dienste; das Unternehmen verliert Kontrolle über Speicher-, Trainings- und Transferwege. | Hoch | Freigegebene Accounts, Datenklassifizierung, Eingabefilter, Schulung, DLP, klare Verbotsbereiche. |
| Unklare Anbieterrolle | Ein Anbieter wird als Auftragsverarbeiter behandelt, nutzt Daten aber für eigene Zwecke. | Hoch | Tatsächliche Datenflüsse und Vertragsbedingungen prüfen; Rolle je Verarbeitungsschritt bestimmen. |
| Rechtsgrundlage nur pauschal | "Berechtigtes Interesse an Innovation" ohne Erforderlichkeit und Abwägung. | Hoch | Zweck konkretisieren, Alternativen prüfen, Folgen und Erwartungen dokumentieren, Schutzmaßnahmen einbauen. |
| Scheinmensch in Art. 22 | Mitarbeiter bestätigt KI-Ergebnis routinemäßig und ohne echte Abweichungsmöglichkeit. | Sehr hoch | Entscheidungsbefugnis, Zeit, Qualifikation, Zugang zu Begründung, Stichproben und Abweichungsmonitoring. |
| Falsche oder halluzinierte Personendaten | KI erzeugt unzutreffende Behauptungen, Scores oder Zusammenfassungen über Personen. | Hoch | Quellenbindung, RAG, Validierung, Kennzeichnung, Korrektur- und Löschprozess, menschliche Prüfung. |
| Drittlandtransfer übersehen | EU-Region, aber US-Support, Telemetrie oder globale Subprozessoren. | Hoch | Transfer-Mapping, DPF/SCC, TIA, Zusatzmaßnahmen, Schlüsselkontrolle. |
| RAG ohne Berechtigungskonzept | Vektorsuche liefert Dokumente außerhalb des eigentlichen Zugriffsbereichs. | Sehr hoch | Berechtigungen vor Retrieval, Mandantentrennung, Metadatenfilter, Protokollierung, Tests. |
| DSFA zu spät | System ist bereits ausgerollt, bevor hohes Risiko bewertet wurde. | Hoch | DSFA-Gate vor Pilot und Beschaffung; Neubewertung bei Modell-, Zweck- oder Datenänderung. |
Die 45 wichtigsten Kernaussagen
Die Tabelle ist als schnelle Faktenlandkarte gedacht. Sie ersetzt nicht die vertiefte Prüfung in den Fachkapiteln. Das Aktualisierungsrisiko bewertet, wie wahrscheinlich eine Änderung durch neue Leitlinien, Rechtsprechung, Gesetzgebung oder Technik ist.
| ID | Kernaussage | Status | Einschränkung | Quellen | Refresh |
|---|---|---|---|---|---|
| K-01 | Die DSGVO verbietet KI nicht; sie reguliert konkrete Verarbeitungen personenbezogener Daten. | GELTENDES RECHT | Ohne Personenbezug ist die DSGVO nicht anwendbar; Personenbezug ist weit zu prüfen. | S-001; S-023 | Mittel |
| K-02 | Jeder Verarbeitungsschritt benötigt eine Rechtsgrundlage; ein AVV ersetzt Art. 6 oder Art. 9 nicht. | GELTENDES RECHT | Rolle und Rechtsgrundlage sind getrennte Prüfungen. | S-001; S-023; S-035 | Niedrig |
| K-03 | Öffentlich zugängliche personenbezogene Daten sind nicht frei verwendbar. | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION | Art. 6, Zweckbindung, Transparenz und Rechte bleiben anwendbar. | S-001; S-031; S-065 | Mittel |
| K-04 | Webscraping für generative KI kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. f gestützt werden, aber nur nach vollständiger Dreistufenprüfung. | OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION | EDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation. | S-024; S-031; S-034 | Hoch |
| K-05 | Besondere Kategorien aus Art. 9 benötigen zusätzlich zu Art. 6 eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2. | GELTENDES RECHT | Auch abgeleitete oder offenbarende Daten können betroffen sein. | S-001; S-068; S-069 | Niedrig |
| K-06 | Ein KI-Modell ist nicht automatisch anonym, nur weil Trainingsdaten nicht als Klartext gespeichert sind. | OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION | Einzelfallprüfung; technische und rechtliche Debatte bleibt offen. | S-024; S-028; S-083; S-084 | Hoch |
| K-07 | Pseudonymisierte Daten bleiben regelmäßig personenbezogen. | GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG | Für einzelne Empfänger kann die Einordnung kontextabhängig sein. | S-001; S-032; S-033; S-072 | Mittel |
| K-08 | RAG kann Richtigkeit und Beherrschbarkeit verbessern, heilt aber kein rechtswidrig trainiertes Basismodell. | OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION | RAG-Datenbank und Embeddings schaffen eigene Pflichten. | S-029; S-085 | Mittel |
| K-09 | Embeddings können personenbezogen sein, wenn sie einer Person zugeordnet, verknüpft oder zur Unterscheidung genutzt werden können. | EIGENE SYNTHESE / OFFENE RECHTSFRAGE | Keine pauschale Einstufung; Kontext und Reidentifizierbarkeit entscheiden. | S-001; S-029; S-032; S-072 | Hoch |
| K-10 | Eine Unternehmensversion eines KI-Dienstes ist nicht automatisch DSGVO-konform. | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION | Vertrag, tatsächliche Einstellungen, Unterauftragnehmer und Transfers prüfen. | S-023; S-035; S-037 | Hoch |
| K-11 | Ein Mensch im Prozess verhindert Art. 22 nur bei echter, eigenständiger Prüfung. | RECHTSPRECHUNG / BEHÖRDENPOSITION | Formale Abzeichnung oder routinemäßige Übernahme reicht nicht. | S-023; S-042; S-061 | Niedrig |
| K-12 | Ein Score kann selbst eine Entscheidung nach Art. 22 sein, wenn ein Dritter ihm maßgebliche Bedeutung beimisst. | RECHTSPRECHUNG | Sachverhalt und Entscheidungspraxis des Empfängers sind entscheidend. | S-061 | Niedrig |
| K-13 | Betroffene haben bei automatisierten Entscheidungen Anspruch auf eine verständliche Erklärung des tatsächlich angewandten Verfahrens. | RECHTSPRECHUNG | Algorithmus-Quellcode allein genügt nicht; Geschäftsgeheimnisse werden abgewogen. | S-062 | Niedrig |
| K-14 | Art. 14 kann bei gescrapten Daten Informationspflichten auslösen. | GELTENDES RECHT | Ausnahme wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Aufwands ist eng und schutzmaßnahmenabhängig. | S-001; S-031; S-051 | Mittel |
| K-15 | "Modellverbesserung" ist ohne Konkretisierung regelmäßig kein hinreichend bestimmter Zweck. | BEHÖRDENPOSITION / EIGENE SYNTHESE | Zweck muss spezifisch, explizit und legitim sein. | S-001; S-023; S-024; S-031 | Mittel |
| K-16 | Datenminimierung gilt auch für große Trainingsdatenbestände. | GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG | Große Datenmengen sind technisch nützlich, aber kein rechtlicher Freibrief. | S-001; S-031; S-065; S-066 | Niedrig |
| K-17 | Richtigkeit verlangt Prozesse gegen falsche oder veraltete Personenaussagen. | GELTENDES RECHT | Generative Ausgaben sind risikobasiert zu validieren. | S-001; S-025; S-029 | Niedrig |
| K-18 | Ausgabefilter sind nicht automatisch Löschung aus einem Modell. | OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION | Je nach Ziel kann Retraining, Unlearning oder Systemmaßnahme erforderlich sein. | S-027; S-028; S-086 | Hoch |
| K-19 | Löschung aus einem Modell ist technisch und rechtlich nicht abschließend gelöst. | OFFENE RECHTSFRAGE | Systemmaßnahmen können genügen oder nur vorläufig sein; Einzelfall und Stand der Technik zählen. | S-024; S-028; S-052; S-086 | Sehr hoch |
| K-20 | Ein Anbieter kann zugleich Auftragsverarbeiter und für andere Zwecke eigener Verantwortlicher sein. | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION | Rollen sind verarbeitungsschrittbezogen zu bestimmen. | S-001; S-035; S-037 | Mittel |
| K-21 | Gemeinsame Verantwortlichkeit setzt keine gleichmäßige Kontrolle und keinen gemeinsamen Datenzugang voraus. | RECHTSPRECHUNG | Gemeinsame Festlegung von Zwecken oder wesentlichen Mitteln genügt. | S-075; S-076; S-077 | Niedrig |
| K-22 | Ein AVV muss Training, Telemetrie, Unterauftragnehmer, Löschung und Transfers praktisch abbilden. | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION | Standardklauseln ohne tatsächliche Kontrollmöglichkeit genügen nicht. | S-001; S-035 | Mittel |
| K-23 | Eine DSFA ist bei KI häufig, aber nicht automatisch immer erforderlich. | GELTENDES RECHT | Entscheidend ist das voraussichtlich hohe Risiko. | S-001; S-039; S-056 | Niedrig |
| K-24 | Neue Technologie, Scoring, Überwachung, sensible Daten, vulnerable Personen und große Reichweite erhöhen gemeinsam das DSFA-Risiko. | BEHÖRDENPOSITION | Mehrere Kriterien sprechen stark für eine DSFA. | S-039; S-056; S-057 | Mittel |
| K-25 | Privacy by Design muss bereits bei Zweck, Architektur und Datenbeschaffung beginnen. | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION | Nachträgliche Datenschutzerklärung ersetzt keine technische Gestaltung. | S-001; S-027; S-038 | Niedrig |
| K-26 | Prompt Injection kann eine Datenschutzverletzung auslösen, wenn dadurch personenbezogene Daten offengelegt oder verändert werden. | GELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESE | Nicht jede Sicherheitslücke ist automatisch meldepflichtig; Risiko entscheidet. | S-001; S-027; S-040 | Mittel |
| K-27 | Ein Datenabfluss über einen KI-Dienst kann binnen 72 Stunden meldepflichtig sein. | GELTENDES RECHT | Meldung nur, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten nicht unwahrscheinlich ist. | S-001, Art. 33; S-040 | Niedrig |
| K-28 | EU-Server allein schließen Drittlandübermittlungen nicht aus. | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION | Support, Fernzugriff, Subprozessoren und Schlüsselkontrolle zählen. | S-044; S-045; S-081 | Niedrig |
| K-29 | Der EU-US Data Privacy Framework ist am 07.08.2026 gültig. | GELTENDES RECHT | Rechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig; Refresh erforderlich. | S-013 bis S-017 | Sehr hoch |
| K-30 | Beschäftigteneinwilligungen sind nicht generell unwirksam, aber strukturell besonders prüfungsbedürftig. | GELTENDES RECHT | Freiwilligkeit, Abhängigkeit und Widerrufsfolgen müssen realistisch bewertet werden. | S-002, § 26; S-041; S-067 | Mittel |
| K-31 | KI-gestützte Leistungs- und Verhaltenskontrolle kann Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslösen. | GELTENDES RECHT | Mitbestimmung ersetzt Datenschutzprüfung nicht. | S-005 | Niedrig |
| K-32 | Bewerbervorsortierung kann Art. 22 auslösen, wenn Einladungen oder Absagen faktisch automatisiert erfolgen. | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION | Echte menschliche Kontrolle und Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. | S-023; S-042; S-055; S-061 | Mittel |
| K-33 | Eine KI-Nutzungsrichtlinie ist regelmäßig sinnvoll, aber nicht jede Einzelregel ist unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben. | EIGENE SYNTHESE | Pflicht ergibt sich mittelbar aus Rechenschaft, Sicherheit und Organisationsverantwortung. | S-001; S-023; S-027 | Niedrig |
| K-34 | Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss KI-Verarbeitungen angemessen beschreiben. | GELTENDES RECHT | Produktname allein reicht nicht; Zweck, Daten, Empfänger, Fristen und Maßnahmen sind erforderlich. | S-001, Art. 30; S-058 | Niedrig |
| K-35 | Datenschutzbeauftragte sind frühzeitig und ordnungsgemäß einzubinden. | GELTENDES RECHT | Nicht erst nach Beschaffung oder Pilotbetrieb. | S-001, Art. 38; S-023 | Niedrig |
| K-36 | Der Digital Omnibus ist am Stichtag kein geltendes Recht. | ENTWURF / VERFAHREN | Inhalte und Zeitplan können sich ändern. | S-018 bis S-020 | Sehr hoch |
| K-37 | Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht. | GELTENDES RECHT | Beide Regelwerke haben unterschiedliche Rollen, Zwecke und Pflichten. | S-001; S-004 | Niedrig |
| K-38 | Eine nach AI Act zulässige KI-Verwendung kann datenschutzrechtlich dennoch unzulässig sein. | GELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESE | Beispielsweise fehlende Art.-6-Rechtsgrundlage oder unzulässige Beschäftigtenverarbeitung. | S-001; S-004 | Niedrig |
| K-39 | Daten aus amtlichen Registern dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Zugangs- und Verwendungsregeln weiterverarbeitet werden. | GELTENDES RECHT | Open-Data- oder Registerzugang schafft nicht automatisch Art.-6-Rechtsgrundlage. | S-001; S-009 bis S-011; S-019 | Mittel |
| K-40 | Halluzinierte Aussagen über identifizierbare Personen können datenschutzrechtlich relevant sein. | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION | Richtigkeit, Berichtigung, Löschung, Transparenz und mögliche Schäden prüfen. | S-001; S-025; S-029 | Mittel |
| K-41 | Technische Extraktionsangriffe zeigen, dass memorisierte Trainingsdaten unter Umständen aus Sprachmodellen wiedergewonnen werden können. | WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTAND | Ergebnisse sind modell-, Daten- und Angriffsspezifisch; keine pauschale Quote. | S-083; S-084; S-087 | Hoch |
| K-42 | Auskunft kann konkrete Empfänger und eine verständliche Kopie der verarbeiteten Daten umfassen. | RECHTSPRECHUNG | Umfang hängt vom Erforderlichen zur wirksamen Rechtsausübung ab. | S-036; S-070; S-071 | Niedrig |
| K-43 | Die DSGVO verlangt keine perfekte Sicherheit, aber angemessene risikobasierte Maßnahmen und Nachweisbarkeit. | GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG | Stand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umstände und Risiko sind abzuwägen. | S-001, Art. 32; S-079 | Niedrig |
| K-44 | Ein Datenschutzverstoß allein begründet nicht automatisch Schadenersatz; ein Schaden und Kausalität müssen vorliegen. | RECHTSPRECHUNG | Für immateriellen Schaden besteht keine eigenständige Erheblichkeitsschwelle. | S-078 | Niedrig |
| K-45 | Der sicherste Standardfall ist ein klar begrenzter Zweck mit minimalen Daten in einer kontrollierten Umgebung ohne automatisierte Letztentscheidung. | EIGENE SYNTHESE | Auch dieser Fall benötigt bei Personenbezug Rechtsgrundlage, Transparenz und Sicherheit. | S-001; S-023; S-027 | Niedrig |
Methodik und Recherchegrenzen
Forschungsfrage und Abgrenzung
Leitfrage ist, unter welchen rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen Unternehmen in Deutschland KI-Systeme einsetzen dürfen, wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Untersucht werden Entwicklung, Beschaffung, Einführung, Betrieb, Monitoring und Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf generativer KI, großen Sprachmodellen, RAG, internen Assistenten, Chatbots, automatisierten Bewertungen und datenbasierter Entscheidungsunterstützung.
Urheberrecht, allgemeine Produkthaftung, vollständige AI-Act-Systematik, IT-Sicherheitsrecht und Arbeitsrecht werden nur an Schnittstellen behandelt. Diese Themen benötigen eigene Dossiers.
Quellenstrategie
| Priorität | Quellengruppe | Verwendung |
|---|---|---|
| 1 | Verbindliche Rechtsquellen | EUR-Lex, Gesetze im Internet, konsolidierte Gesetzestexte. |
| 2 | Gerichtliche Primärquellen | CURIA/InfoCuria, veröffentlichte Entscheidungen und Verfahrensmitteilungen. |
| 3 | Europäische und deutsche Datenschutzbehörden | EDPB, EDPS, DSK, BfDI, Landesaufsichten, CNIL, Garante. |
| 4 | Wissenschaftliche Primärquellen | Originalarbeiten zu Extraktion, RAG und Machine Unlearning. |
| 5 | Sekundäre Einordnung | Nur ergänzend; im Quellenregister dieses Dossiers weitgehend vermieden. |
Aktualitätsprüfung
Der Stichtag ist der 7. August 2026. Besondere Aktualitätsprüfungen betrafen die EDPB-Leitlinien zu Webscraping und Anonymisierung vom Juli 2026, den Stand des Digital Omnibus, den EU-US Data Privacy Framework einschließlich Rechtsmittel sowie die BfDI-Konsultation zu KI-Modellen. Entwürfe und öffentliche Konsultationen sind ausdrücklich als nicht final gekennzeichnet. [S-017 bis S-020; S-028; S-031; S-032]
Grenzen
- Die datenschutzrechtliche Bewertung ist stark einzelfallabhängig. Produktnamen erlauben keine belastbare Rechtsbewertung ohne Konfiguration und Datenfluss.
- Nicht alle technischen Fragen zu Modellmemorisierung, Anonymität, Machine Unlearning und Embeddings sind abschließend wissenschaftlich oder rechtlich geklärt.
- Aufsichtsbehörden können Leitlinien aktualisieren; mehrere zentrale EDPB-Dokumente befinden sich am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation.
- Anbieterbedingungen, Speicherfristen, Unterauftragnehmer und Datenregionen ändern sich schnell und wurden deshalb nicht produktspezifisch katalogisiert.
- Einzelne Behördenentscheidungen können angefochten, aufgehoben oder entfernt werden. Das Garante-Verfahren gegen OpenAI zeigt dieses Risiko ausdrücklich. [S-054]
- Das Dossier bewertet keine konkrete Organisation und ersetzt keine DSFA, Vertragsprüfung oder Rechtsberatung.
Belegstärke
| Stufe | Belegstärke | Beschreibung |
|---|---|---|
| A | Sehr hoch | Geltende Norm oder EuGH-Urteil mit direkter Relevanz. |
| B | Hoch | Finale EDPB-/DSK-Leitlinie oder offizielle Behördenposition mit direkter Relevanz. |
| C | Mittel | Konsultationsentwurf, Behördenbericht oder übertragbare Rechtsprechung. |
| D | Begrenzt | Wissenschaftlicher Forschungsstand oder fachliche Synthese; technische Übertragbarkeit prüfen. |
Rechtliche Landkarte
| Rechtsquelle | Kerninhalt | KI-Bedeutung | Status |
|---|---|---|---|
| DSGVO Art. 2-4 | Anwendungsbereich, Begriffe, personenbezogene Daten, Verarbeitung, Profiling, Pseudonymisierung. | Grundfrage, ob und wo Personenbezug besteht. | Geltendes Recht [S-001] |
| DSGVO Art. 5 | Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Sicherheit, Rechenschaft. | Querschnittsmaßstab für jede KI-Phase. | Geltendes Recht [S-001] |
| DSGVO Art. 6 | Rechtsgrundlagen. | Jeder Verarbeitungsschritt braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage. | Geltendes Recht [S-001] |
| DSGVO Art. 9/10 | Besondere Kategorien und strafrechtliche Daten. | Zusätzliche Hürden bei sensiblen Eingaben, Training und Ableitungen. | Geltendes Recht [S-001] |
| DSGVO Art. 12-14 | Transparenz und Informationspflichten. | Direkte und indirekte Datenerhebung, Scraping, Training, Anbieterintegration. | Geltendes Recht [S-001] |
| DSGVO Art. 15-21 | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Portabilität, Widerspruch. | Muss über Trainings-, RAG-, Log- und Outputebene organisatorisch erfüllbar sein. | Geltendes Recht [S-001] |
| DSGVO Art. 22 | Automatisierte Einzelentscheidungen. | Relevanz bei Scoring, Bewerberauswahl, Preisen, Verträgen, Beschäftigtenentscheidungen. | Geltendes Recht; konkretisiert durch EuGH [S-061; S-062] |
| DSGVO Art. 24-25 | Verantwortung, Privacy by Design/Default. | Architektur- und Organisationspflichten. | Geltendes Recht [S-001; S-038] |
| DSGVO Art. 26/28 | Gemeinsame Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung. | Rollen von Anbieter, Integrator, Kunde, Datenlieferant und Subprozessor. | Geltendes Recht [S-035; S-037] |
| DSGVO Art. 30 | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. | Dokumentation der KI-Verarbeitung und Änderungen. | Geltendes Recht [S-058] |
| DSGVO Art. 32-34 | Sicherheit und Datenschutzverletzungen. | Prompt-Leaks, Fehlberechtigungen, Modell- und RAG-Angriffe. | Geltendes Recht [S-040; S-079] |
| DSGVO Art. 35-36 | DSFA und vorherige Konsultation. | Hochrisikoanwendungen vor Einsatz bewerten. | Geltendes Recht [S-039; S-056] |
| DSGVO Art. 37-39 | Datenschutzbeauftragter. | Frühzeitige Beratung und Überwachung. | Geltendes Recht [S-001] |
| DSGVO Art. 44-49 | Drittlandübermittlungen. | Cloud, Support, Telemetrie, Subprozessoren und Fernzugriff. | Geltendes Recht [S-012 bis S-017; S-044; S-045] |
| BDSG § 26 | Beschäftigtendaten. | Bewerber- und Beschäftigten-KI. | Geltendes Recht [S-002; S-067] |
| BetrVG | Mitbestimmung. | Technische Überwachung, Auswahlrichtlinien, Personalfragebögen. | Geltendes Recht [S-005] |
| AI Act | Risikomanagement, Transparenz, Betreiberpflichten, Grundrechte-Folgenabschätzung. | Parallele Pflichten; kein Ersatz für DSGVO. | Geltendes Recht, gestaffelte Anwendung [S-004] |
| Digital Omnibus | Vorgeschlagene Änderungen. | Kann Rechtslage künftig verändern. | Nicht geltendes Recht [S-018 bis S-020] |
Prüfungslogik in acht Fragen
- Welche konkrete Verarbeitung findet statt - und in welcher Lebenszyklusphase?
- Welche Daten und betroffenen Personen sind erfasst, einschließlich abgeleiteter Daten?
- Wer bestimmt Zweck und wesentliche Mittel; wer verarbeitet weisungsgebunden?
- Welche Rechtsgrundlage trägt jeden Verarbeitungsschritt?
- Sind besondere Kategorien, Art. 22 oder Beschäftigtendaten betroffen?
- Wie werden Transparenz, Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch praktisch erfüllt?
- Welche Risiken, Schutzmaßnahmen, DSFA- und Sicherheitsanforderungen bestehen?
- Gibt es Drittlandtransfers, AI-Act-Pflichten oder mitbestimmungsrechtliche Anforderungen?
Begriffe, Datenarten und KI-Lebenszyklus
Personenbezug im KI-Kontext
Personenbezogen sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Der Bezug kann nach der EuGH-Rechtsprechung aus Inhalt, Zweck oder Auswirkung entstehen. Nicht nur Namen, E-Mail-Adressen oder Personalnummern zählen. Kombinationen, Metadaten, Verhaltensmuster, Scores, Rückschlüsse und scheinbar technische Kennungen können Personenbezug herstellen. [S-001, Art. 4 Nr. 1 und ErwG 26; S-073; S-074]
Für KI-Systeme muss der Personenbezug in mehreren Ebenen geprüft werden: Rohdaten, Trainingsdaten, Testdaten, Modell, Eingabe, Kontext, Protokoll, Retrieval-Datenbank, Ausgabe, Nutzerkonto und nachgelagerte Entscheidung. Ein System kann in einer Ebene ohne Personenbezug und in einer anderen mit Personenbezug arbeiten.
| Begriff | Arbeitsdefinition | Datenschutzrelevanz / Beispiel |
|---|---|---|
| Personenbezogene Daten | Information mit Bezug zu einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person. | Prompt mit Kundenname; Score; IP-Adresse; Personalakte. |
| Besondere Kategorien | Daten über Gesundheit, Biometrie zur eindeutigen Identifizierung, politische Meinung, Religion, Gewerkschaft, Sexualleben oder sexuelle Orientierung. | Ärztlicher Bericht, abgeleitete Depression, biometrischer Gesichtsvektor. |
| Pseudonymisierte Daten | Zuordnung zu einer Person nur mit getrennt gehaltenen Zusatzinformationen. | Kundennummer statt Name; gehashte Personal-ID. |
| Anonymisierte Daten | Kein Bezug zu identifizierter oder identifizierbarer Person unter vernünftigerweise einsetzbaren Mitteln. | Nur bei belastbarer Prüfung; bloßes Entfernen des Namens genügt nicht. |
| Synthetische Daten | Künstlich erzeugte Daten, die reale Verteilungen nachbilden sollen. | Können Risiken reduzieren, sind aber nicht automatisch anonym, wenn reale Datensätze memorisiert oder nachgebildet werden. |
| Training | Anpassung von Modellparametern anhand eines Datensatzes. | Kann personenbezogene Daten verarbeiten und memorisieren. |
| Fine-Tuning | Nachtraining eines bestehenden Modells für Domäne, Stil oder Aufgabe. | Separater Zweck und separate Rechtsgrundlage sind zu prüfen. |
| Inferenz | Anwendung eines trainierten Modells auf Eingaben. | Verarbeitung von Prompts, Kontext, Parametern und Ausgaben. |
| RAG | Vor der Generierung werden relevante Dokumente oder Datensätze abgerufen und als Kontext eingebunden. | Erleichtert Quellenbezug, erzeugt aber eigene Retrieval- und Berechtigungsrisiken. |
| Embedding | Numerische Repräsentation, die semantische Ähnlichkeiten abbildet. | Kann personenbezogen sein, wenn verknüpfbar oder auf Personen bezogen. |
| Vektordatenbank | Speicher- und Suchsystem für Embeddings und Metadaten. | Zugriffsrechte und Mandantentrennung sind zentral. |
| Prompt | Eingabe an das Modell. | Kann personenbezogene, vertrauliche oder besondere Daten enthalten. |
| System-Prompt | Steueranweisung für Rolle, Grenzen und Verhalten. | Kann Schutzregeln enthalten, ist aber keine alleinige Sicherheitskontrolle. |
| Protokolldaten | Logs zu Nutzern, Eingaben, Ausgaben, Fehlern und Zugriffen. | Dienen Sicherheit und Nachweis, erzeugen aber zusätzliche Speicher- und Transparenzpflichten. |
| Modellparameter/Gewichte | Gelernte numerische Werte. | Ob sie personenbezogene Daten enthalten, ist einzelfallabhängig und umstritten. |
| Profiling | Automatisierte Verarbeitung zur Bewertung persönlicher Aspekte. | Leistung, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten oder Aufenthaltsort. |
| Automatisierte Entscheidung | Entscheidung ohne relevante menschliche Beteiligung. | Art. 22 nur bei rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung. |
| Machine Unlearning | Techniken zur Reduktion oder Entfernung des Einflusses bestimmter Trainingsdaten. | Forschungsgebiet; keine universell verlässliche Standardlösung. |
Sind einzelne KI-Bestandteile personenbezogen?
| Bestandteil | Typische Einordnung | Kernaussage | Quellen |
|---|---|---|---|
| Trainingsdatensatz | Regelmäßig ja, wenn reale Personen enthalten sind. | Art, Herkunft, Zweck und Rechte müssen dokumentiert werden. | S-001; S-024; S-031 |
| Prompt-Verlauf | Häufig ja. | Nutzer-, Kunden-, Beschäftigten- oder Drittpersonendaten möglich. | S-023; S-025 |
| Metadaten und Telemetrie | Häufig ja. | Nutzerkennung, IP, Zeitstempel, Gerät, Organisation, Nutzungsverhalten. | S-001; S-035 |
| Output | Ja, wenn er sich auf eine Person bezieht - auch wenn er falsch ist. | Richtigkeit und Rechte gelten auch für halluzinierte Personenaussagen. | S-001; S-025 |
| Embedding | Möglich bis wahrscheinlich, wenn mit Person oder Dokument verknüpft. | Kontext-, Linkage- und Inferenzprüfung erforderlich. | S-029; S-032; S-072 |
| Vektordatenbank | Regelmäßig ja, wenn Quelldokumente oder Metadaten Personenbezug haben. | Berechtigungen und Löschbarkeit entscheidend. | S-029 |
| Modellparameter | OFFENE RECHTSFRAGE / Einzelfall. | EDPB: Anonymität nur bei sehr geringem Identifikations- und Extraktionsrisiko. | S-024; S-026; S-028 |
| Score oder Prognose | Ja. | Abgeleitete Information über Wahrscheinlichkeit oder Verhalten. | S-061; S-073 |
| Aggregierte Statistik | Möglich. | Kleine Gruppen, seltene Merkmale oder Verknüpfbarkeit können Personenbezug erhalten. | S-032; S-074 |
Lebenszyklus und erforderliche Prüfungen
| Phase | Typische Aktivitäten | Datenschutzprüfungen |
|---|---|---|
| 1. Zweck und Design | Problem, Nutzer, Daten, Ergebnis, Entscheidung, Risiken definieren. | Zweckbindung, Datenminimierung, Privacy by Design, DSFA-Screening. |
| 2. Datenerhebung | Eigene Daten, Register, Scraping, Datenbroker, Testdaten. | Art. 6/9, Art. 13/14, Herkunft, Richtigkeit, Zweckkompatibilität. |
| 3. Entwicklung/Training | Aufbereitung, Training, Fine-Tuning, Validierung. | Rechtsgrundlage, Minimierung, Sicherheit, Dokumentation, Memorisationstests. |
| 4. Beschaffung/Integration | Anbieter, API, Cloud, RAG, Plugins. | Rollen, AVV, Subprozessoren, Transfers, TOM, Löschung. |
| 5. Pilot und Einführung | Testnutzer, Echtdaten, Freigabe, Schulung. | DSFA, Richtlinie, Transparenz, Betriebsrat, Rechteprozesse. |
| 6. Betrieb | Prompts, Retrieval, Outputs, Entscheidungen, Logs. | Richtigkeit, Art. 22, Zugriff, Monitoring, Speicherfristen, Incident Response. |
| 7. Änderung | Modellupdate, neuer Zweck, neue Daten, neuer Anbieter. | Kompatibilitätsprüfung, DSFA-Update, Information, Vertrags- und Transferprüfung. |
| 8. Beendigung | Export, Löschung, Anbieterwechsel, Beweis- und Aufbewahrungsfristen. | Rückgabe/Löschung, Deprovisioning, Schlüssel, Logs, Nachweis. |
Praxisregel Datenschutzrechtlich relevant ist nicht nur das Modell. Das gesamte System aus Konten, Schnittstellen, Datenquellen, Retrieval, Protokollen, Berechtigungen, Menschen und nachgelagerten Entscheidungen muss betrachtet werden. [S-023; S-027; S-029]
Datenschutzgrundsätze nach Art. 5 DSGVO
Art. 5 ist keine bloße Präambel. Die Grundsätze strukturieren Rechtsgrundlage, Technik, Verträge, Transparenz, DSFA und laufende Kontrolle. Der Verantwortliche muss die Einhaltung nicht nur erreichen, sondern nachweisen können. [S-001, Art. 5 Abs. 2 und Art. 24]
| Grundsatz | Bedeutung bei KI | Typisches Risiko | Praktische Maßnahme | Status | Quellen |
|---|---|---|---|---|---|
| Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz | Jede Phase braucht Rechtsgrundlage und faire, verständliche Gestaltung. | Verdeckte Trainingsnutzung; unerwartete Profilbildung; undurchsichtige Anbieterketten. | Zweck-/Rechtsgrundlagenmatrix, mehrstufige Information, kontrollierte Anbieterwahl. | Geltendes Recht | S-001; S-023; S-024 |
| Zweckbindung | Zwecke vorab spezifisch, explizit und legitim bestimmen; Weiterverwendung auf Vereinbarkeit prüfen. | "Modellverbesserung" oder "Innovation" als grenzenloser Sammelzweck. | Konkrete Use Cases, Zwecktrennung, getrennte Datenbestände, Change-Gate. | Geltendes Recht | S-001; S-024; S-031 |
| Datenminimierung | Nur angemessene, erhebliche und notwendige Daten verarbeiten. | Vollständige Postfächer, CRM-Exporte oder Webbestände werden ungefiltert eingebunden. | Feld- und Dokumentfilter, Pseudonymisierung, synthetische Daten, enges Scraping. | Geltendes Recht | S-001; S-031; S-065; S-066 |
| Richtigkeit | Personendaten sachlich richtig und aktuell halten; Fehler unverzüglich korrigieren oder löschen. | Halluzinierte Biografie, falscher Score, veralteter Status. | Quellengebundene Ausgabe, Validierung, Korrekturkanal, Verfallsdaten. | Geltendes Recht | S-001; S-025; S-029 |
| Speicherbegrenzung | Daten nur so lange speichern, wie Zweck und gesetzliche Pflichten es erfordern. | Unbegrenzte Prompt-Historie, Logs, Vektorindizes und Trainingsarchive. | Fristen je Datenebene, automatische Löschung, getrennte Audit-Aufbewahrung. | Geltendes Recht | S-001; S-023; S-027 |
| Integrität und Vertraulichkeit | Angemessene Sicherheit gegen unbefugte Verarbeitung, Verlust und Veränderung. | Prompt Injection, Datenleck, Fehlberechtigung, Mandantenüberschreitung. | Zugriffsschutz, Verschlüsselung, DLP, Secrets Management, Red Teaming, Monitoring. | Geltendes Recht | S-001; S-027; S-040; S-079 |
| Rechenschaftspflicht | Entscheidungen, Prüfungen, Maßnahmen und Wirksamkeit nachweisen. | "Der Anbieter sagt, es sei DSGVO-konform" ohne eigene Prüfung. | VVT, LIA, DSFA, Freigabeakte, Anbieterprüfung, Testprotokolle, Änderungslog. | Geltendes Recht | S-001; S-023; S-058 |
Zweckbindung: KI ist kein eigenständiger Zweck
"Einsatz künstlicher Intelligenz" beschreibt eine Methode, nicht den datenschutzrechtlichen Zweck. Belastbare Zwecke lauten beispielsweise: eingehende Kundenanfragen thematisch klassifizieren; vorhandene Vertragsdokumente für berechtigte Sachbearbeiter auffindbar machen; Gesprächsnotizen nach Einwilligung transkribieren; oder Betrugsindikatoren für eine menschliche Prüfung priorisieren. Je abstrakter der Zweck, desto schwieriger werden Erforderlichkeit, Transparenz, Speicherfristen und Rechte. [S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. b; S-023, S. 3]
Bei Zweckänderungen ist Art. 6 Abs. 4 zu prüfen, sofern die Weiterverarbeitung nicht auf Einwilligung oder einer besonderen Rechtsvorschrift beruht. Maßgeblich sind Verbindung der Zwecke, Erhebungskontext, Art der Daten, mögliche Folgen und Schutzmaßnahmen. Eine spätere Nutzung von Support-Chats für allgemeines Modelltraining ist deshalb nicht allein wegen technischer Nähe kompatibel. [S-001, Art. 6 Abs. 4]
Datenminimierung bei großen Modellen
Der technische Wunsch nach möglichst vielen Daten hebt Art. 5 nicht auf. Die Erforderlichkeit ist zweckbezogen. Der EDPB nennt für Webscraping unter anderem enge Sammelkriterien, Ausschluss bestimmter Quellen und Kategorien, Datenmapping, synthetische Daten, Filter, Pseudonymisierung sowie frühe Löschung oder Anonymisierung. Breites, ungezieltes Scraping erschwert den Nachweis der Erforderlichkeit und Rechenschaft erheblich. [S-031, Rn. 27-41 und 50-52]
In Unternehmens-RAG-Systemen bedeutet Minimierung: nur freigegebene Dokumente indexieren, irrelevante Anhänge und Felder ausschließen, sensible Bereiche getrennt halten, Berechtigungsmetadaten erhalten und das Retrieval bereits vor Übergabe an das Modell begrenzen. Eine nachgelagerte Antwortfilterung genügt nicht, wenn das Modell zuvor unberechtigt auf den Inhalt zugreifen konnte. [S-029]
Richtigkeit und Halluzinationen
Falsche Ausgaben sind nicht nur ein Qualitätsproblem. Beziehen sie sich auf Personen und werden gespeichert, angezeigt oder für Entscheidungen verwendet, greifen Richtigkeitsgrundsatz und Betroffenenrechte. Verantwortliche sollten zwischen kreativen Assistenzanwendungen und faktischen Personenaussagen unterscheiden. Je höher die Auswirkung, desto stärker müssen Quellenbindung, Prüfpflichten, Aktualisierung und Korrektur sein. [S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 16; S-025; S-029]
Nicht ausreichend Ein allgemeiner Hinweis "KI kann Fehler machen" befreit ein Unternehmen nicht von der Pflicht, risikorelevante Personenaussagen vor ihrer Verwendung zu prüfen.
Rechenschaftsnachweise
| Nachweis | Mindestinhalt |
|---|---|
| Zweck- und Datenflussbeschreibung | Was wird wofür, wo, wie lange und durch wen verarbeitet? |
| Rechtsgrundlagenmatrix | Rechtsgrundlage je Verarbeitungsschritt und Datenkategorie. |
| LIA / Interessenabwägung | Interesse, Erforderlichkeit, Folgen, Erwartungen, Schutzmaßnahmen, Widerspruch. |
| Anbieter- und Rollenprüfung | AVV, Eigenzwecke, Subprozessoren, Speicherfristen, Trainingsnutzung, Transfers. |
| DSFA-Screening / DSFA | Kriterien, Risiken, Maßnahmen, Restrisiko, Freigabe, Review. |
| Technisches Testprotokoll | Zugriffsrechte, Leakage, Halluzinationen, Bias, Extraktion, Löschung, Fallback. |
| Betriebsdokumentation | Versionen, Modellwechsel, Prompt-/Policy-Änderungen, Vorfälle, Beschwerden. |
| Schulungs- und Richtliniennachweis | Wer darf welches System mit welchen Daten nutzen? |
Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO
Die Rechtsgrundlage ist für jeden Verarbeitungsschritt und jeden Verantwortlichen gesondert zu bestimmen. Dieselbe KI-Anwendung kann für die Eingabe eines Kundenauftrags auf Vertragserfüllung, für Sicherheitslogs auf berechtigtes Interesse und für freiwilliges Modelltraining auf Einwilligung gestützt werden - oder einzelne Schritte können ohne tragfähige Grundlage bleiben. [S-001; S-023; S-024]
| Rechtsgrundlage | Voraussetzungen | Typische KI-Anwendung | Typischer Fehler | Quellen |
|---|---|---|---|---|
| Art. 6 Abs. 1 lit. a - Einwilligung | Freiwillig, bestimmt, informiert, unmissverständlich, nachweisbar und widerrufbar. | Optionales Training, freiwillige Transkription, bestimmte Personalisierung. | Koppelung, Abhängigkeit, unklare Datenflüsse, Widerruf technisch nicht umsetzbar. | S-001; S-041 |
| Art. 6 Abs. 1 lit. b - Vertrag | Verarbeitung objektiv erforderlich für Vertrag oder vorvertragliche Maßnahme auf Anfrage. | KI als Werkzeug zur Erfüllung eines konkreten Kundenauftrags. | Bloße Nützlichkeit oder Geschäftsmodellinteresse genügt nicht. | S-001 |
| Art. 6 Abs. 1 lit. c - Rechtspflicht | Konkrete unions- oder mitgliedstaatliche Pflicht. | Gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation oder Prüfung. | Allgemeine Compliance-Ziele ohne konkrete Norm. | S-001 |
| Art. 6 Abs. 1 lit. d - Lebenswichtige Interessen | Schutz lebenswichtiger Interessen, regelmäßig subsidiär. | Seltene Notfallszenarien. | Keine Standardgrundlage für Gesundheits-KI. | S-001 |
| Art. 6 Abs. 1 lit. e - öffentliche Aufgabe | Aufgabe im öffentlichen Interesse mit Rechtsgrundlage. | Behördliche KI-Verarbeitung innerhalb gesetzlicher Zuständigkeit. | Generalklausel kann bei tiefem Eingriff unzureichend sein. | S-001; S-023 |
| Art. 6 Abs. 1 lit. f - berechtigtes Interesse | Legitimes Interesse, Erforderlichkeit, Interessenabwägung; nicht für Behörden in Aufgabenerfüllung. | Sicherheit, begrenzte Assistenz, bestimmte Entwicklungs- oder Betrugspräventionszwecke. | Pauschales Innovationsinteresse, breite unerwartete Datennutzung, fehlender Widerspruch. | S-024; S-031; S-034; S-064 |
Berechtigtes Interesse: vollständige Dreistufenprüfung
| Stufe | Prüffrage | KI-spezifische Anforderungen |
|---|---|---|
| 1. Interesse | Welches konkrete tatsächliche und rechtmäßige Interesse verfolgt der Verantwortliche oder ein Dritter? | "Wir wollen KI nutzen" genügt nicht. Beispiele können Systemsicherheit, Assistenz oder Betrugserkennung sein. |
| 2. Erforderlichkeit | Eignet sich die Verarbeitung zur Zielerreichung und gibt es ein gleich wirksames, weniger eingriffsintensives Mittel? | Engere Daten, lokale Verarbeitung, regelbasierte Alternative, Stichprobe oder synthetische Daten prüfen. |
| 3. Abwägung | Überwiegen Interessen, Rechte oder Freiheiten der Betroffenen? | Datenart, Umfang, Reichweite, Folgen, Beziehung, vernünftige Erwartungen, Minderjährige, Transparenz, Widerspruch und Schutzmaßnahmen dokumentieren. |
Der EuGH hat 2024 bestätigt, dass ein kommerzielles Interesse grundsätzlich legitim sein kann. Daraus folgt keine automatische Zulässigkeit: Erforderlichkeit und Abwägung bleiben eigenständige, volle Prüfungen. [S-064]
Bei Webscraping sind vernünftige Erwartungen besonders kontextabhängig: Art der Website, Zugangsbeschränkungen, robots.txt oder CAPTCHA, Hinweise der Plattform, Beziehung zum Scraper, Personengruppe, Datenarten, Umfang, mögliche Identifizierung und spätere Modellfähigkeiten. Öffentlich zugänglich bedeutet nur, dass ein Zugriff technisch oder rechtlich möglich war - nicht, dass jede Folgeverwendung erwartet werden musste. [S-031, Rn. 53-65]
Einwilligung: nur belastbar, wenn Widerruf praktisch funktioniert
Einwilligung kann sinnvoll sein, wenn die Verarbeitung tatsächlich optional ist und der Dienst auch ohne Einwilligung sinnvoll nutzbar bleibt. Bei Training oder Fine-Tuning muss erklärt werden, welche Daten, Modell- oder Systemebenen betroffen sind, welche Empfänger und Länder beteiligt sind, wie lange Daten gespeichert werden und was beim Widerruf geschieht. Kann der Einfluss bereits trainierter Daten technisch nicht entfernt werden, ist dies vor Einwilligung transparent zu machen; die Rechtsfolgen des Widerrufs sind dennoch zu erfüllen. [S-001, Art. 7; S-041; S-052]
Im Beschäftigungsverhältnis ist Freiwilligkeit wegen des Abhängigkeitsverhältnisses besonders sorgfältig zu prüfen. § 26 Abs. 2 BDSG verlangt unter anderem die Berücksichtigung des Abhängigkeitsverhältnisses und der Umstände; ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil kann für Freiwilligkeit sprechen. [S-002, § 26 Abs. 2; S-041]
Vertragserfüllung: eng am Vertragsgegenstand
Art. 6 Abs. 1 lit. b trägt nur Verarbeitungen, die für die konkrete Vertragserfüllung objektiv erforderlich sind. Die Tatsache, dass ein Anbieter ein KI-basiertes Geschäftsmodell gewählt hat, macht jede Trainings-, Analyse- oder Werbenutzung nicht vertraglich erforderlich. Für optionale Verbesserung, allgemeines Training oder Profiling ist regelmäßig eine andere Grundlage zu prüfen. [S-001]
Rechtsgrundlagenmatrix für typische Verarbeitungsvorgänge
| Vorgang | Mögliche Grundlage | Gegenargumente/Risiken | Zusätzliche Pflichten | Quellen |
|---|---|---|---|---|
| Freier KI-Chatbot durch Beschäftigte | Je nach Arbeitszweck Art. 6 Abs. 1 b/f oder § 26 BDSG; oft keine tragfähige Grundlage für Drittpersonendaten | Unkontrollierte Speicherung, Training, Transfer, Schatten-KI. | Freigegebenes System, Datenregeln, Kontrollen. | S-001; S-002; S-023 |
| Unternehmens-/API-Version | Rechtsgrundlage des Unternehmens je Zweck; Anbieter meist Art. 28, soweit weisungsgebunden | Eigenzwecke des Anbieters und Logs bleiben separat. | AVV, Trainingsaus, Fristen, Subprozessoren. | S-023; S-035; S-037 |
| Hochladen von Kundendokumenten | Vertrag, Rechtspflicht oder berechtigtes Interesse je Aufgabe | Drittpersonendaten, sensible Inhalte, Zwecküberschreitung. | Minimierung, Zugriff, Löschung, Information. | S-001; S-023 |
| Hochladen von Beschäftigtendaten | § 26 BDSG / Art. 6; ggf. Art. 9 | Überwachung, Freiwilligkeit, Mitbestimmung. | Notwendigkeit, Betriebsrat, DSFA. | S-002; S-005; S-055 |
| Training eines eigenen Modells | Einwilligung, berechtigtes Interesse, Vertrag oder spezifische Norm - je Datensatz und Zweck | Breite Datenerhebung, Rechte, Memorisation. | Dateninventur, LIA/DSFA, Tests, Löschstrategie. | S-024; S-027; S-031 |
| Fine-Tuning mit Unternehmensdaten | Je nach Ursprung und neuem Zweck; häufig Art. 6 Abs. 1 f oder Vertragsbezug | Sekundärzweck, vertrauliche und personenbezogene Inhalte. | Zweckkompatibilität, Auswahl, Pseudonymisierung. | S-001; S-027 |
| Fine-Tuning mit Kundendaten | Vertrag nur bei objektiver Erforderlichkeit; sonst Einwilligung oder Art. 6 Abs. 1 f nach Abwägung | Erwartungsbruch und fehlende Löschbarkeit. | Opt-out/Einwilligung je Fall, Trennung, Nachweise. | S-001; S-024 |
| RAG mit internen Dokumenten | Ursprüngliche Rechtsgrundlagen plus neue Retrieval-Nutzung | Berechtigungsüberschreitung, Zweckänderung. | ACL vor Retrieval, Quellenanzeige, Löschbarkeit. | S-029 |
| Prompt-Protokollierung | Berechtigtes Interesse an Sicherheit/Qualität oder Vertrag, soweit erforderlich | Volltextlogs speichern mehr als nötig. | Redaktion, Frist, Zugriff, getrennte Auditlogs. | S-001; S-027 |
| Nutzungsanalyse | Berechtigtes Interesse oder Einwilligung je Tiefe | Beschäftigtenprofiling, Cross-Context-Tracking. | Aggregation, Pseudonymisierung, Widerspruch. | S-001; S-033; S-046 |
| Eingaben zur Modellverbesserung | Einwilligung oder belastbares berechtigtes Interesse; Vertrag selten ausreichend | Unbestimmter Zweck, fehlende Erwartungen. | Separate Wahlmöglichkeit, Transparenz, Zwecktrennung. | S-023; S-024 |
| Kundenbewertung/Scoring | Vertrag, berechtigtes Interesse oder spezifische Norm; Art. 22 prüfen | Erhebliche Wirkung, Bias, Erklärbarkeit. | Menschliche Prüfung, Erklärung, Anfechtung. | S-061; S-062 |
| Bewerberbewertung | § 26 BDSG / Art. 6; Art. 22 und Mitbestimmung prüfen | Automatische Absage/Einladung, sensible Ableitungen. | Echte menschliche Entscheidung, DSFA. | S-023; S-055 |
| Beschäftigtenbewertung | § 26 BDSG / Art. 6; häufig hohe Hürde | Dauerüberwachung, Machtungleichgewicht. | Notwendigkeit, Mitbestimmung, DSFA, Grenzen. | S-002; S-005; S-067 |
| Betrugs-/Missbrauchserkennung | Berechtigtes Interesse häufig denkbar | Falschpositive, erhebliche Sperren, Profiling. | Schwellen, Review, Einspruch, Datenminimierung. | S-024; S-034 |
| Nutzerprofile | Einwilligung oder berechtigtes Interesse je Erwartung und Auswirkung | Umfangreiche Verhaltensanalyse und Zweckkopplung. | Granularität, Widerspruch, keine sensiblen Ableitungen. | S-046; S-063 |
| Personalisierte Werbung | Einwilligung oder berechtigtes Interesse nur in engen Konstellationen; ePrivacy/TDDDG prüfen | Cross-Site-Daten, sensible Kategorien, Dark Patterns. | Consent-Management, Zwecktrennung, Minimierung. | S-008; S-022; S-046 |
| Öffentlich zugängliche Personendaten | Art. 6 Abs. 1 f oder spezifische Norm; Art. 14 und ggf. Art. 9 | Unerwartete Sekundärnutzung und Massenverarbeitung. | Enge Quellen, LIA, Information, Rechte. | S-031; S-065 |
Entscheidender Unterschied Eine Rechtsgrundlage beantwortet, ob der Verarbeitungsschritt grundsätzlich zulässig sein kann. Sie ersetzt nicht Datenminimierung, Transparenz, Rechte, Sicherheit, DSFA oder Art. 22.
Besondere Kategorien und strafrechtliche Daten
Art. 9 Abs. 1 DSGVO verbietet grundsätzlich die Verarbeitung besonderer Kategorien. Eine Verarbeitung ist nur zulässig, wenn zusätzlich zu Art. 6 eine Ausnahme aus Art. 9 Abs. 2 greift. Art. 10 stellt strafrechtliche Daten unter besondere Kontrolle. [S-001]
| Kategorie | Beispiele | KI-Risiko |
|---|---|---|
| Gesundheit | Diagnosen, Symptome, Medikamente, Arbeitsunfähigkeit, psychische Verfassung. | Support-Chat erkennt Depression; Meeting-Zusammenfassung enthält Krankheitsgrund. |
| Biometrie | Spezifische technische Verarbeitung physischer, physiologischer oder verhaltensbezogener Merkmale zur eindeutigen Identifizierung. | Gesichtserkennung, Fingerabdruck, Stimmidentifikation. |
| Genetik | Ererbte oder erworbene genetische Merkmale. | KI-Auswertung von Sequenz- oder Abstammungsdaten. |
| Politische Meinung / Religion / Gewerkschaft | Explizite Angaben oder belastbare Ableitung. | Analyse von Posts, Bewerbungsunterlagen oder Kommunikationsmustern. |
| Sexualleben / sexuelle Orientierung | Explizite oder aus anderen Daten offenbarte Information. | Profiling, Beziehungsmuster, öffentliche Äußerung. |
| Strafrechtliche Daten | Verurteilungen, Straftaten, Verdachts- und Ermittlungsdaten. | Fraud-Score, Background Check, Registeranreicherung. |
Ableitung sensibler Eigenschaften
Ein Modell kann sensible Eigenschaften ableiten, ohne dass sie ausdrücklich eingegeben wurden. Der EuGH stellt nicht allein auf die Form des Datums ab: Informationen können besondere Kategorien offenbaren. Damit ist eine Klassifikation wie "wahrscheinlich depressiv", "politisch links", "gewerkschaftsnah" oder "möglicherweise homosexuell" nicht weniger sensibel, weil sie statistisch abgeleitet wurde. [S-068; S-069]
Die Qualität oder Unsicherheit der Ableitung beseitigt den Personenbezug nicht. Ein unsicherer oder falscher Gesundheits- oder Politikscores kann gerade besonders schädlich sein und zusätzlich Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 16 und Art. 22 betreffen.
Öffentlich gemachte sensible Daten
Art. 9 Abs. 2 lit. e kann Daten erfassen, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat. Der EuGH hat jedoch klargestellt, dass eine öffentliche Äußerung keine unbegrenzte Verarbeitung aller früher oder anderweitig erhobenen sensiblen Daten legitimiert. Zweck, Umfang, Zeitraum und Datenminimierung bleiben relevant. [S-065]
Biometrie differenziert prüfen
| Verarbeitung | Beschreibung | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| Biometrische Identifizierung | Abgleich, um eine Person eindeutig zu bestimmen. | Art. 9 regelmäßig zentral; AI Act kann zusätzliche Verbote/Pflichten enthalten. |
| Biometrische Verifikation | Bestätigung einer behaupteten Identität. | Weiterhin biometrische Verarbeitung; Risiko hängt von Architektur und Speicherung ab. |
| Biometrische Kategorisierung | Zuordnung zu Kategorien aufgrund biometrischer Merkmale. | Besonders eingriffsintensiv; AI Act enthält zusätzliche Grenzen. |
| Sonstige Analyse von Bild/Stimme | Nicht jede Bild- oder Stimmverarbeitung ist biometrisch im Sinne von Art. 9. | Personenbezug und andere Schutzpflichten können dennoch bestehen. |
Architekturen, bei denen biometrische Templates ausschließlich unter Kontrolle der betroffenen Person gespeichert werden, können weniger eingriffsintensiv sein als zentrale Datenbanken. Eine pauschale Freigabe folgt daraus nicht. [S-048]
Praktische Sperrregeln
- Keine Eingabe von Gesundheits-, Straf-, Bewerber- oder Personalakten in nicht freigegebene öffentliche KI-Dienste.
- Keine Ableitung sensibler Eigenschaften ohne klaren gesetzlichen Zweck, Art.-9-Ausnahme, dokumentierte Notwendigkeit und DSFA.
- Keine biometrische Identifizierung oder Emotionserkennung als Nebenfunktion eines allgemeinen Assistenten.
- Separate Datenräume, engste Berechtigungen und kurze Speicherfristen für sensible RAG-Bestände.
- Ausgaben über sensible Eigenschaften niemals ungeprüft als Tatsachen oder Entscheidungskriterien verwenden.
Öffentlich zugängliche und gescrapte Daten
Rechtskern Öffentliche Zugänglichkeit ist ein Kontextfaktor, aber keine eigene Rechtsgrundlage. Webscraping mit personenbezogenen Daten unterliegt der DSGVO. [S-001; S-031]
Typische Quellen
| Quelle | Typische Daten | Besondere Probleme |
|---|---|---|
| Soziale Netzwerke | Profile, Posts, Bilder, Beziehungen, Interessen. | Plattformkontext, Minderjährige, sensible Aussagen, technische Sperren. |
| Unternehmenswebseiten | Namen, Funktionen, Kontaktdaten, Bilder. | Zweck war Geschäftskommunikation, nicht zwingend Training oder Lead-Scoring. |
| Foren und Blogs | Meinungen, Gesundheit, Religion, Probleme. | Pseudonyme können reidentifizierbar sein; hoher Privatheitskontext. |
| Pressearchive | Ereignisse, Vorwürfe, Personenhistorie. | Richtigkeit, Aktualität, journalistischer Kontext, Verjährung/De-Listing. |
| Öffentliche Register | Firma, Vertretung, Insolvenz, berufliche Angaben. | Registerzweck und nationale Nutzungsregeln; keine grenzenlose Profilbildung. |
| Datenbroker / fertige Datensätze | Aggregierte, angereicherte oder bereits gescrapte Daten. | Herkunft, Rechtmäßigkeit und Informationspflichten müssen nachgewiesen werden. |
Prüfung von Art. 6 Abs. 1 lit. f bei Scraping
| Prüfpunkt | Frage |
|---|---|
| Zweck | Ist der Trainings- oder Analysezweck konkret und rechtmäßig? |
| Quellenauswahl | Warum genau diese Websites und nicht engere, lizenzierte oder synthetische Daten? |
| Sammelkriterien | Targeted statt untargeted; Ausschluss privater, sensibler oder minderjährigenbezogener Bereiche. |
| Technische Signale | Login, CAPTCHA, robots.txt, ai.txt, Nutzungsbedingungen und Anti-Scraping-Maßnahmen berücksichtigen. |
| Datenarten | Sensible, private, finanzielle, Standort-, Kinder- und Strafdaten besonders gewichten. |
| Erwartungen | Konnte die Person vernünftigerweise Training durch diesen Verantwortlichen und für diesen Zweck erwarten? |
| Folgen | Memorisation, Regurgitation, Profiling, Deepfakes, Identifikation und Chilling Effects. |
| Schutzmaßnahmen | Filter, Pseudonymisierung, Minimierung, Transparenz, Opt-out, Rechteportal, Löschung, Angriffstests. |
| Dokumentation | LIA, Datenmapping, Quellen- und Zeitstempel, Validierung, DSFA-Screening. |
Die EDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag ein Konsultationsentwurf. Sie sind daher keine finale Leitlinie, zeigen aber die aktuelle Richtung der europäischen Aufsicht: keine pauschale Freigabe, starke Minimierung, kontextbezogene Erwartungen und wirksame Schutzmaßnahmen. [S-031]
Informationspflicht nach Art. 14
Wer Daten nicht direkt bei der Person erhebt, muss grundsätzlich die Informationen nach Art. 14 bereitstellen, unter anderem Identität und Kontakt, Zwecke und Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfänger, Transfers, Speicherfrist, Rechte und Herkunft. Die Information muss grundsätzlich innerhalb eines Monats, bei erster Kommunikation oder erster Offenlegung früher erfolgen. [S-001, Art. 14]
Art. 14 Abs. 5 lit. b lässt Ausnahmen zu, wenn Information unmöglich ist oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, insbesondere bei bestimmten Archiv-, Forschungs- und Statistikzwecken, sofern geeignete Schutzmaßnahmen bestehen. Die Ausnahme ist kein pauschaler Massendatenbonus. Der Verantwortliche muss den Aufwand, die Betroffenenrisiken, alternative Informationswege und Schutzmaßnahmen dokumentieren. Öffentliche Hinweise können eine Maßnahme sein, ersetzen aber nicht automatisch die gesamte Prüfung. [S-031; S-051]
Öffentliche Register
Ein Register kann die Einsicht oder Weiterverwendung für bestimmte Zwecke erlauben. Daraus folgt nicht automatisch, dass Daten für beliebiges KI-Training, Lead-Anreicherung, Risikoprofiling oder Veröffentlichung genutzt werden dürfen. Die registerrechtliche Zugangsregel, die DSGVO-Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Art. 14 und mögliche nationale Einschränkungen sind zusammen zu prüfen. [S-001; S-009 bis S-011; S-019]
Datenbroker
Der Erwerb eines fertigen Datensatzes verlagert die Pflichten nicht vollständig auf den Lieferanten. Der KI-Entwickler oder Anwender muss Herkunft, Erhebungsgrundlage, Zwecke, Kategorien, Informationspraxis, Betroffenenwidersprüche, Löschsignale und vertragliche Zusicherungen prüfen. Nach den EDPB-Scraping-Leitlinien sind Scraper und späterer KI-Entwickler häufig getrennte Verantwortliche für ihre jeweiligen Verarbeitungsschritte; gemeinsame Verantwortlichkeit bleibt möglich, wenn Zwecke und Mittel gemeinsam festgelegt werden. [S-031, Rn. 16-20; S-037]
Bewertungsmatrix
| Szenario | Typische Bewertung | Voraussetzungen / Problem | Risiko |
|---|---|---|---|
| Öffentliche B2B-Kontaktdaten für konkrete individuelle Ansprache | Einzelfallabhängig | Art. 6 Abs. 1 f möglich; UWG zusätzlich prüfen; Art. 14 beachten. | Mittel |
| Breites Scraping sozialer Netzwerke für allgemeines LLM-Training | Hohe rechtliche Hürde | Erforderlichkeit, sensible Daten, Minderjährige, Erwartungen und Rechte problematisch. | Sehr hoch |
| Gezieltes Scraping eigener öffentlich verfügbarer Produktseiten ohne Personendaten | Datenschutzarm | DSGVO möglicherweise nicht anwendbar; Urheber-/Datenbankrecht separat. | Niedrig |
| Registerdaten zur gesetzlich vorgesehenen Prüfung | Regelmäßig eher umsetzbar | Registerzweck, spezifische Norm, Minimierung und Fristen einhalten. | Mittel |
| Registerdaten zur umfassenden Personenbewertung | Hohes Risiko | Profiling, Art. 22, Zwecküberschreitung, Art. 14 und Richtigkeit. | Sehr hoch |
| Lizenzierter Datensatz mit belastbarer Herkunft und Opt-out-Prozess | Besser, nicht automatisch zulässig | Eigene Rechtsgrundlage und Prüfung bleiben erforderlich. | Mittel |
Informationspflichten und Transparenz
Transparenz verlangt mehr als den Satz "Wir setzen KI ein". Betroffene müssen verstehen können, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, auf welcher Grundlage, durch welche Empfänger, in welchen Ländern, wie lange, mit welchen Folgen und welchen Rechten. Informationen müssen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich sein. [S-001, Art. 12-14; S-043]
Mehrstufiges Informationsmodell
| Ebene | Inhalt |
|---|---|
| Ebene 1 - im Moment der Nutzung | Klarer Hinweis, dass KI beteiligt ist; wesentlicher Zweck; ob ein Mensch entscheidet; Link zu Details. |
| Ebene 2 - Datenschutzhinweis | Datenkategorien, Rechtsgrundlage, Anbieterrollen, Empfänger, Transfers, Speicherfristen, Rechte, Training/Verbesserung. |
| Ebene 3 - fachliche Systembeschreibung | Logik, Datenquellen, Qualitätssicherung, Grenzen, Art.-22-Garantien, Kontakt für Korrektur/Anfechtung. |
| Ebene 4 - individuelle Erklärung | Bei erheblicher Entscheidung: tatsächlich verwendete Daten und verständliche Erklärung des konkreten Ergebnisses. |
Was bei KI typischerweise offenzulegen ist
- konkreter Zweck der KI-Verarbeitung und Abgrenzung zu Training oder Produktverbesserung;
- Datenkategorien einschließlich Eingaben, Ausgaben, Metadaten, Logs und abgeleiteter Daten;
- Quelle der Daten, insbesondere bei Scraping, Datenbrokern oder Registern;
- Rolle des KI-Anbieters und mögliche Eigenzwecke;
- Empfänger und Unterauftragsverarbeiter, mindestens in der gesetzlich erforderlichen Form;
- Drittlandtransfers und verwendete Garantien;
- Speicherfristen je Datenebene;
- ob Daten zur Modellverbesserung oder zum Training verwendet werden;
- ob Profiling oder automatisierte Entscheidungen stattfinden und welche Folgen entstehen;
- wie Berichtigung, Löschung, Widerspruch und menschliche Überprüfung beantragt werden können.
Drei Informationsbeispiele
| Beispiel | Formulierung / Modell | Bewertung |
|---|---|---|
| Unzureichend | "Wir nutzen moderne KI, um unseren Service zu verbessern." | Kein konkreter Zweck, keine Daten, Rechtsgrundlage, Empfänger, Fristen, Trainingsnutzung oder Rechte. |
| Formal umfangreich, aber unverständlich | 20 Seiten allgemeine Cloud- und KI-Begriffe ohne Bezug zum konkreten Chatbot. | Art. 12 verlangt verständliche und leicht zugängliche Information; bloße Vollständigkeit genügt nicht. |
| Sachgerecht | "Ihre Anfrage wird durch einen KI-Assistenten kategorisiert und einem Sachbearbeiter vorgeschlagen. Die Entscheidung trifft ein Mitarbeiter. Verarbeitet werden Nachricht, Kundennummer und Bestellbezug. Anbieter X verarbeitet weisungsgebunden in Region Y; Protokolle werden 30 Tage gespeichert und nicht zum allgemeinen Training genutzt. Details und Rechte ..." | Konkreter Zweck, Rolle, Daten, menschliche Entscheidung, Speicherfrist und Trainingsnutzung sind sichtbar; vollständige Art.-13-Information bleibt erforderlich. |
Erklärbarkeit automatisierter Entscheidungen
Dun & Bradstreet verlangt eine Erklärung des tatsächlich angewandten Verfahrens und der Prinzipien in einer Form, die das Verständnis und die Anfechtung ermöglicht. Eine sinnvolle Erklärung kann zeigen, welche personenbezogenen Daten verwendet wurden, wie sie das Ergebnis beeinflussten und wie eine Änderung einzelner Daten das Resultat verändert hätte. Die bloße Mitteilung des Algorithmus ist nicht hinreichend. [S-062]
Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht als pauschale Sperre dienen. Geschützte Informationen können einer Aufsichtsbehörde oder einem Gericht vorgelegt werden, das die kollidierenden Rechte abwägt. [S-007; S-062]
Betroffenenrechte
KI-Systeme dürfen Betroffenenrechte nicht praktisch unmöglich machen. Wer ein System beschafft oder entwickelt, muss vorab wissen, wie Daten gefunden, exportiert, korrigiert, gesperrt, gelöscht und ihre Verarbeitung widersprochen werden kann. "Das Modell ist eine Black Box" ist keine gesetzliche Ausnahme. [S-001, Art. 12 und 15-21; S-024; S-052]
| Recht | Rechtskern | KI-Umsetzung | Quellen |
|---|---|---|---|
| Auskunft, Art. 15 | Verarbeitete Daten, Zwecke, Kategorien, Empfänger, Dauer, Herkunft, Rechte und ggf. Logik automatisierter Entscheidungen. | Trainingsdaten, Prompts, Logs, RAG-Dokumente, Outputs und Profile auffindbar machen. | S-036; S-070; S-071 |
| Berichtigung, Art. 16 | Unrichtige Daten korrigieren und unvollständige ergänzen. | Quellendokument, Profil, RAG-Index und wiederkehrende Falschausgabe bearbeiten. | S-001; S-029 |
| Löschung, Art. 17 | Löschung bei Wegfall des Zwecks, Widerruf, erfolgreichem Widerspruch oder unrechtmäßiger Verarbeitung; Ausnahmen beachten. | Daten in Rohbestand, Trainingsset, Log, RAG, Cache und ggf. Modellwirkung behandeln. | S-024; S-028; S-052 |
| Einschränkung, Art. 18 | Verarbeitung vorübergehend begrenzen, etwa bei Richtigkeitsstreit. | Daten aus Entscheidungs- oder Retrievalpfad sperren. | S-001 |
| Datenübertragbarkeit, Art. 20 | Bei Einwilligung/Vertrag und automatisierter Verarbeitung bereitgestellte Daten in strukturiertem Format. | Nicht automatisch alle abgeleiteten Scores oder Modellparameter. | S-001 |
| Widerspruch, Art. 21 | Bei Art. 6 Abs. 1 e/f aus persönlichen Gründen; Direktwerbung besonders stark. | Opt-out aus Profiling, Scraping-Folgen oder bestimmter Modellnutzung prüfen. | S-001; S-031 |
| Widerruf, Art. 7 Abs. 3 | Wirkt für die Zukunft; Rechtmäßigkeit bis Widerruf bleibt. | Trainingseinfluss und Systemmaßnahmen transparent behandeln. | S-001; S-041 |
| Menschliche Überprüfung, Art. 22 Abs. 3 | Bei Ausnahmen: Eingreifen, Standpunkt und Anfechtung ermöglichen. | Entscheider braucht Daten, Erklärung und Befugnis zur Abweichung. | S-042; S-061; S-062 |
Auskunft: Suchbarkeit über Systemebenen
Ein belastbarer Prozess beginnt mit einer Identifikationsmatrix: Nutzerkonto, E-Mail, Kundennummer, Dokument-ID, Prompt-ID, Log-ID, Embedding-Metadaten, Modell- oder Datensatzversion. Ohne solche Zuordnung ist eine fristgerechte Auskunft kaum möglich. Der EuGH verlangt grundsätzlich die Benennung konkreter Empfänger, wenn diese feststehen, und eine getreue, verständliche Kopie der verarbeiteten Daten, soweit dies zur effektiven Rechtsausübung erforderlich ist. [S-070; S-071]
Eine Organisation muss nicht jede interne technische Information ungefiltert herausgeben. Sie muss aber die personenbezogenen Daten und gesetzlich erforderlichen Kontextinformationen in verständlicher Form bereitstellen. Rechte und Freiheiten anderer sowie Geschäftsgeheimnisse sind abzuwägen, nicht pauschal vorzuschieben. [S-001, Art. 15 Abs. 4; S-036; S-062]
Berichtigung und halluzinierte Aussagen
Bei einer falschen KI-Aussage muss geklärt werden, wo der Fehler entsteht: falsche Quelldaten, veralteter RAG-Bestand, fehlerhaftes Mapping, Modellhalluzination oder nachgelagerte Interpretation. Nur die sichtbare Antwort zu löschen kann unzureichend sein, wenn dieselbe falsche Quelle weiter verwendet wird. Praktische Maßnahmen sind Quellkorrektur, Reindexierung, Sperrvermerk, Outputfilter, Prompt-/Retrieval-Anpassung und menschliche Freigabe. [S-001; S-025; S-029]
Löschung und Machine Unlearning
Löschpflichten gelten zunächst für identifizierbare Daten in Roh-, Trainings-, Fine-Tuning-, RAG-, Log- und Cachebeständen. Schwieriger ist die Frage, ob und wie ein trainierter Einfluss aus Modellparametern entfernt werden muss. Der EDPB behandelt die Anonymität und Extrahierbarkeit einzelfallbezogen. Die BfDI-Konsultation zeigt, dass viele Stellungnahmen derzeit Systemmaßnahmen bevorzugen, weil Machine Unlearning nicht fehlerfrei und universell einsetzbar ist. [S-024; S-028; S-059; S-086]
Ein Outputfilter kann die erneute Ausgabe reduzieren, ist aber nicht automatisch eine Löschung der zugrunde liegenden Information. Je nach Risiko und technischer Machbarkeit können Retraining, Unlearning, Ausschluss aus Retrieval, Blacklisting, Modellwechsel oder dokumentierte Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Diese Rechtsfrage ist noch nicht abschließend geklärt. [S-027; S-028]
Fristen und Identitätsprüfung
Betroffenenanträge sind grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu beantworten; bei Komplexität kann um zwei Monate verlängert werden, wenn die Person innerhalb des ersten Monats informiert wird. Zusätzliche Informationen zur Identitätsbestätigung dürfen nur verlangt werden, wenn begründete Zweifel bestehen, und müssen verhältnismäßig sein. [S-001, Art. 12 Abs. 3 und 6; S-036]
Rechteprozess in sieben Schritten
- Antrag zentral erfassen, Frist und Identität prüfen.
- Betroffene Systeme, Datenquellen, Anbieter und Verantwortliche bestimmen.
- Daten über definierte Identifikatoren suchen und Treffer validieren.
- Rechtsausnahmen und Rechte Dritter prüfen.
- Technische Maßnahme über alle Ebenen ausführen und dokumentieren.
- Verständlich antworten; bei Ablehnung Gründe und Beschwerderechte nennen.
- Wiederholungsrisiko prüfen: Quelle, Index, Modell, Prozess oder Entscheidung anpassen.
Automatisierte Entscheidungen und Profiling nach Art. 22 DSGVO
Prüfkern Art. 22 betrifft nicht jede automatisierte Analyse. Er greift bei einer ausschließlich automatisierten Entscheidung, die rechtliche Wirkung entfaltet oder die betroffene Person ähnlich erheblich beeinträchtigt. Profiling kann, muss aber nicht darunterfallen. [S-001; S-042]
Vier Prüfschritte
| Schritt | Prüffrage / Maßstab |
|---|---|
| 1. Liegt eine Entscheidung vor? | Ein Ergebnis muss die Person tatsächlich behandeln oder eine Maßnahme auslösen. Reine Statistik ohne individuelle Folge ist regelmäßig keine Entscheidung. |
| 2. Ist sie ausschließlich automatisiert? | Keine relevante menschliche Beteiligung. Eine bloße formale Bestätigung genügt nicht. |
| 3. Rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung? | Vertrag, Kredit, Beschäftigung, Versicherung, Zugang, Preis, existenzielle oder nachhaltige Nachteile. |
| 4. Ausnahme und Garantien? | Erforderlichkeit für Vertrag, gesetzliche Erlaubnis oder ausdrückliche Einwilligung; zusätzlich Schutzmaßnahmen nach Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2 lit. a/g bei sensiblen Daten. |
Wann ein Mensch tatsächlich entscheidet
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Kenntnis | Der Mensch versteht Zweck, Daten, Grenzen und Bedeutung des KI-Ergebnisses. |
| Zugang | Er hat Zugriff auf relevante Ausgangsdaten, Erklärung und Gegeninformationen. |
| Befugnis | Er darf vom KI-Ergebnis abweichen und die Entscheidung ändern. |
| Zeit | Arbeitsorganisation erlaubt eine reale Prüfung, nicht nur einen Klick. |
| Qualifikation | Er erkennt Fehler, Bias, fehlende Daten und atypische Fälle. |
| Dokumentation | Abweichungen und Gründe werden stichprobenartig oder risikobasiert dokumentiert. |
| Monitoring | Übernahmeraten und systematische Automationsabhängigkeit werden gemessen. |
Die DSK betont, dass unzureichende Personalressourcen, Zeitdruck oder fehlende Transparenz nicht dazu führen dürfen, dass KI-Ergebnisse ungeprüft übernommen werden. Eine lediglich formelle Beteiligung ist nicht ausreichend. [S-023, S. 5]
SCHUFA: der Score kann selbst die automatisierte Entscheidung sein
Der EuGH entschied in C-634/21, dass die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts eine Entscheidung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 sein kann, wenn ein Dritter diesem Wert bei einer Kreditentscheidung eine maßgebliche Rolle beimisst. Damit lässt sich Art. 22 nicht dadurch umgehen, dass der Score-Anbieter formal nur eine Empfehlung liefert, während der Empfänger ihn faktisch entscheidend übernimmt. [S-061]
Dun & Bradstreet: Erklärung muss anfechtbar machen
In C-203/22 konkretisierte der EuGH die Information über die Logik automatisierter Entscheidungen. Die betroffene Person muss verstehen können, welche ihrer Daten wie verwendet wurden. Eine verständliche Beschreibung der tatsächlich angewandten Verfahren und Prinzipien ist erforderlich; kontrafaktische Hinweise - wie sich eine Änderung einzelner Daten ausgewirkt hätte - können geeignet sein. Ein bloßer Algorithmus oder abstrakte Formel genügt nicht. [S-062]
Fallmatrix
| Fall | Art.-22-Einordnung | Begründung | Erforderliche Prüfung |
|---|---|---|---|
| KI formuliert Antwortvorschlag, Mitarbeiter bearbeitet frei | Eher nein | Keine erhebliche Wirkung oder echte menschliche Entscheidung. | Transparenz, Richtigkeit und Sicherheit bleiben. |
| Score wird angezeigt, Sachbearbeiter übernimmt in 99 % ohne Erklärung | Wahrscheinlich ja | Faktisch maßgebliche Automatisierung. | Art.-22-Ausnahme, Garantien, Erklärung, Monitoring. |
| Bewerber unter Schwellenwert erhält automatisch Absage | Ja | Beschäftigungszugang mit erheblicher Wirkung. | Nur enge Ausnahme; sensible Daten beachten. |
| KI sortiert Bewerbungen, Mensch prüft alle mit echter Abweichung | Nicht zwingend | Entscheidung nicht ausschließlich automatisiert. | § 26, Art. 6/9, DSFA und Mitbestimmung trotzdem. |
| Betrugssystem sperrt Konto automatisch | Häufig ja | Vertragszugang und erhebliche finanzielle Folge. | Schnelle menschliche Überprüfung und Anfechtung. |
| Dynamischer Preis ändert sich geringfügig | Einzelfall | Erheblichkeit abhängig von Höhe, Kontext und Person. | Profiling und Transparenz prüfen. |
| Versicherungsprämie aufgrund Gesundheitsprofil | Wahrscheinlich ja | Erhebliche Vertragsfolge und sensible Daten. | Art. 9 und Art. 22 besonders streng. |
| KI priorisiert Supporttickets | Regelmäßig nein | Keine rechtliche/ähnlich erhebliche Wirkung. | Diskriminierende Dauerbenachteiligung vermeiden. |
| KI empfiehlt Kündigung, Führungskraft hat nur Ergebnisliste | Hohes Risiko / wahrscheinlich ja | Scheinprüfung und erhebliche Beschäftigungsfolge. | Echte Prüfung, § 26, Betriebsrat, DSFA. |
| Behörde erlässt Verwaltungsakt vollautomatisch | Nur bei ausdrücklicher Grundlage | § 35a VwVfG und Art. 22 Abs. 2 lit. b. | Gebundene Entscheidung und gesetzliche Ermächtigung. |
Garantien bei zulässiger Automatisierung
- Recht auf Eingreifen einer Person;
- Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen;
- Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten;
- verständliche Information über Logik, Bedeutung und Folgen;
- Qualitäts-, Bias- und Richtigkeitskontrollen;
- geeignete Schutzmaßnahmen bei besonderen Kategorien;
- nachvollziehbarer Entscheidungs- und Beschwerdeprozess.
Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung und Beschaffung
Rollen folgen den tatsächlichen Entscheidungen über Zwecke und wesentliche Mittel, nicht der Vertragsüberschrift. Ein Unternehmen, das Kundendaten in einen KI-Dienst eingibt, bleibt für seinen Zweck regelmäßig Verantwortlicher. Der Anbieter kann Auftragsverarbeiter, eigener Verantwortlicher oder gemeinsam Verantwortlicher sein - je Verarbeitungsschritt. [S-001, Art. 4 Nr. 7/8, 26, 28; S-037]
Rollenmatrix
| Konstellation | Typische Rollen | Prüfschwerpunkt |
|---|---|---|
| Öffentlicher KI-Dienst ohne Unternehmensvertrag | Anwenderunternehmen meist Verantwortlicher für Eingabe/Nutzung; Anbieter häufig eigener Verantwortlicher. | Keine Weisungsbindung, unklare Eigenzwecke, kein AVV. |
| Unternehmenskonto mit AVV | Unternehmen Verantwortlicher; Anbieter für definierte Leistungen Auftragsverarbeiter. | Sicherheits-, Telemetrie- oder Produktverbesserungszwecke gesondert prüfen. |
| API mit deaktivierter Trainingsnutzung | Unternehmen Verantwortlicher; API-Anbieter regelmäßig Auftragsverarbeiter für Inferenz. | Logs, Missbrauchskontrolle, Support und Subprozessoren prüfen. |
| Selbst gehostetes Modell | Unternehmen regelmäßig allein Verantwortlicher. | Mehr technische Kontrolle, aber volle Verantwortung für Sicherheit und Rechte. |
| RAG durch externen Integrator | Unternehmen Verantwortlicher; Integrator und Cloud je Leistung Auftragsverarbeiter. | Berechtigungsdesign und Zugriff des Integrators. |
| Anbieter nutzt Kundeneingaben für eigenes Training | Anbieter für Training regelmäßig eigener Verantwortlicher; gemeinsame Verantwortlichkeit möglich. | Separate Rechtsgrundlage, Information und Rollenabgrenzung. |
| Gemeinsame Produktentwicklung | Je nach gemeinsamer Zweck-/Mittelbestimmung gemeinsame Verantwortlichkeit. | Art.-26-Vereinbarung und transparente Aufgabenverteilung. |
| Vorgefertigter gescrapter Datensatz | Scraper und KI-Entwickler häufig getrennte Verantwortliche; gemeinsame Verantwortung möglich. | Rechtmäßigkeit jeder Phase und Herkunftsnachweis. |
Auftragsverarbeitungsvertrag: Pflichtinhalte und KI-Zusätze
| Prüffeld | KI-spezifische Frage | Einordnung |
|---|---|---|
| Gegenstand, Dauer, Art und Zweck | Konkrete KI-Funktionen, Datenpfade und Laufzeit. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| Datenarten und Betroffene | Prompts, Dokumente, Logs, Metadaten, sensible Daten, Beschäftigte. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| Weisungen und Eigenzwecke | Training, Produktverbesserung, Sicherheit und Telemetrie klar trennen. | Mindestanforderung plus KI-Klarstellung |
| Vertraulichkeit und Personalzugriff | Support-, Moderations- und Entwicklungszugriffe. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| Technische und organisatorische Maßnahmen | Mandantentrennung, Verschlüsselung, Schlüssel, Zugriff, Logging, Tests. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| Unterauftragsverarbeiter | Liste, Standort, Funktion, Änderungsinformation und Widerspruch. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| Betroffenenrechte | Suche, Export, Korrektur, Löschung, Einschränkung und Art.-22-Unterstützung. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| Datenschutzverletzungen | Meldewege, Fristen, Informationen und Forensik. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| DSFA und Konsultation | Technische Unterlagen, Auditberichte und Risikoangaben. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| Löschung/Rückgabe | Prompts, Logs, Backups, Fine-Tuning, RAG-Indizes und Schlüssel. | Gesetzliche Mindestanforderung plus KI-Klarstellung |
| Audits | Nachweise, Zertifikate, Prüfberichte und risikobasierte Kontrollen. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| Drittlandtransfer | Mechanismus, TIA, Zusatzmaßnahmen, Supportzugriffe. | Gesetzliche Mindestanforderung |
| Modell- und Produktänderungen | Vorankündigung wesentlicher Änderungen an Datenverwendung, Region oder Subprozessoren. | Empfehlenswerte Vertragsklausel |
| Portabilität und Exit | Exportformate, Reindexierung, Löschbestätigung, Anbieterwechsel. | Empfehlenswerte Vertragsklausel |
Beschaffungs-Scorecard
| Dimension | Prüffrage |
|---|---|
| Datenkontrolle | Sind Training und menschliche Inhaltsprüfung abschaltbar? |
| Speicherung | Welche Fristen gelten für Inhalte, Logs und Backups? |
| Rollen | Welche Verarbeitungen erfolgen weisungsgebunden, welche für Eigenzwecke? |
| Subprozessoren | Sind Funktion, Land, Änderung und Widerspruch transparent? |
| Transfer | Welche Länder, Zugriffe, Garantien und Schlüsselkontrollen bestehen? |
| Sicherheit | SSO, MFA, Verschlüsselung, DLP, Mandantentrennung, Auditlogs, Penetrationstests? |
| Rechte | Kann der Anbieter Daten suchen, exportieren, korrigieren und löschen? |
| RAG/Connectoren | Werden Quellberechtigungen beim Retrieval durchgesetzt? |
| Art. 22/Erklärung | Kann das System konkrete Entscheidungsgründe und verwendete Daten ausgeben? |
| Änderungen | Wie werden Modell-, Policy- und Regionsänderungen mitgeteilt? |
| Exit | Wie werden Daten, Fine-Tunes, Indizes, Schlüssel und Backups beendet? |
Vertrag ist nicht Realität Die tatsächlichen Produkteinstellungen, Adminfunktionen, Logs, Connectoren und Subprozessoren müssen mit dem Vertrag übereinstimmen. Ein gutes AVV kompensiert keine technisch unbeherrschbare Architektur.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine DSFA nach Art. 35 ist vor der Verarbeitung erforderlich, wenn diese voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten zur Folge hat. KI ist kein automatischer Auslöser, erfüllt aber häufig mehrere Risikokriterien gleichzeitig. [S-001, Art. 35; S-039; S-056]
Auslösermatrix
| Kriterium | Bedeutung | KI-Beispiel |
|---|---|---|
| Bewertung/Scoring | Systematische Bewertung persönlicher Aspekte, insbesondere mit Prognosen. | Kunden-, Bewerber-, Beschäftigten- oder Betrugsscores. |
| Automatisierte erhebliche Entscheidung | Art. 22 oder vergleichbare Wirkung. | Kredit, Preis, Vertrag, Versicherung, Beschäftigung. |
| Systematische Überwachung | Beobachtung von Verhalten, Kommunikation oder Räumen. | Meetinganalyse, Produktivitätsmonitoring, Video-/Sprachanalyse. |
| Besondere Kategorien / Strafdaten | Großer Umfang oder intensive Auswertung. | Gesundheits-KI, biometrische Identifizierung, Background Checks. |
| Großer Umfang | Viele Betroffene, lange Dauer, viele Datenarten, weite Geografie. | Zentrales Konzern-LLM mit CRM-, HR- und Mailzugriff. |
| Datenzusammenführung | Abgleich aus verschiedenen Kontexten. | CRM + Social Media + Register + Webtracking. |
| Vulnerable Personen | Beschäftigte, Kinder, Patienten, Schuldner. | Machtungleichgewicht oder eingeschränkte Wahl. |
| Neue Technologie | Unklare Wirkungen oder schwer kontrollierbare Technik. | Agenten mit Systemzugriff, Modellmemorisierung, biometrische Analyse. |
| Verhinderung eines Rechts/Vertrags | Zugang zu Leistung oder Dienst wird erschwert. | Automatische Sperre oder Ablehnung. |
DSFA-Prozess
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| 1. Screening | Use Case, Daten, Rollen, Umfang, Art. 22, sensible Daten und Kriterien erfassen. |
| 2. Beschreibung | Zwecke, Notwendigkeit, Datenflüsse, Technik, Empfänger, Speicherfristen und Betroffene dokumentieren. |
| 3. Rechtsprüfung | Art. 6/9/10, Transparenz, Rechte, Transfers, AI Act, Beschäftigtenrecht. |
| 4. Risikoanalyse | Schadensszenarien, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere für Betroffene. |
| 5. Maßnahmen | Vermeidung, Minimierung, Zugriff, Erklärung, Review, Sicherheit, Rechte, Monitoring. |
| 6. Restrisiko | Bewerten, ob hohes Restrisiko verbleibt. |
| 7. Konsultation | Bei nicht hinreichend reduziertem hohen Risiko Aufsichtsbehörde nach Art. 36 konsultieren. |
| 8. Freigabe und Review | Verantwortliche Entscheidung, Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat; Neubewertung bei Änderungen. |
Typische KI-Risiken und Maßnahmen
| Risiko | Schadensszenario | Beispiele für Maßnahmen |
|---|---|---|
| Unzulässige Datenquelle | Training oder Retrieval aus rechtswidrig erhobenen Daten. | Herkunftsnachweis, Quellenausschluss, Rechtsgrundlagenprüfung. |
| Halluzination über Personen | Falsche Tatsachen oder Empfehlungen. | RAG, Quellenanzeige, Review, Korrekturprozess, Nutzungsgrenzen. |
| Diskriminierung | Benachteiligung durch Daten, Proxy-Merkmale oder Schwellenwerte. | Bias-Tests, Gruppenanalysen, Alternativkanal, menschliche Prüfung. |
| Überwachungseffekt | Selbstzensur und Verhaltensanpassung. | Zweckbegrenzung, keine Volltextanalyse, Transparenz, Mitbestimmung. |
| Datenextraktion | Memorisierte oder RAG-Daten werden ausgespielt. | Deduplikation, DP, Zugriff, Rate Limits, Attack-Tests, Outputkontrollen. |
| Rechte nicht erfüllbar | Daten lassen sich nicht finden, berichtigen oder löschen. | Identifikatoren, Datenkatalog, Unlearning-/Systemstrategie, Anbieterpflichten. |
| Automationsabhängigkeit | Mensch übernimmt Ergebnisse ohne Prüfung. | Befugnisse, Erklärung, Zeit, Schulung, Abweichungsmonitoring. |
| Drittlandzugriff | Unzureichendes Schutzniveau. | DPF/SCC, TIA, Verschlüsselung, Schlüsselkontrolle, Datenminimierung. |
| Agentenfehlhandlung | KI sendet, löscht oder ändert Daten autonom. | Least Privilege, Bestätigung, Sandboxing, Transaktionsgrenzen, Kill Switch. |
Musterstruktur einer DSFA-Akte
- Dokumentkopf, Version, Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Freigaben;
- System- und Zweckbeschreibung inklusive Abgrenzung nicht vorgesehener Zwecke;
- Datenflussdiagramm, Rollen, Empfänger und Länder;
- Datenkategorien, Betroffene, Umfang, Fristen und Datenquellen;
- Rechtsgrundlagen und Prüfung der Notwendigkeit/Verhältnismäßigkeit;
- Betroffeneninformation, Rechteprozesse und Art.-22-Garantien;
- Risikoszenarien mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere;
- Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Testnachweise und Wirksamkeitskriterien;
- Restrisiko, Entscheidung und gegebenenfalls vorherige Konsultation;
- Review-Termine und Trigger für Neubewertung.
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Art. 25 verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unter Berücksichtigung von Stand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umständen, Zwecken und Risiken. Bei KI betrifft dies die gesamte Lebensdauer: Datenauswahl, Training, Integration, Betrieb, Updates und Stilllegung. [S-001; S-027; S-038]
| Maßnahme | Wirkung | Grenze | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Lokale/on-premise Verarbeitung | Reduziert externe Transfers und Anbieterzugriffe. | Nicht automatisch sicher; Betrieb, Patches und Rollen bleiben. | Risikobasiert |
| Mandantentrennung | Verhindert Zugriff zwischen Kunden oder Organisationseinheiten. | Muss auch Retrieval, Logs, Caches und Backups erfassen. | Häufig erforderlich |
| Rollen- und Rechtekonzept | Least Privilege für Nutzer, Admins, Support und Agenten. | Berechtigung muss vor Datenabruf wirken. | Erforderlich |
| Datenklassifizierung | Kennzeichnet zulässige, eingeschränkte und verbotene Daten. | Mit DLP und Nutzeroberfläche verbinden. | Häufig erforderlich |
| Pseudonymisierung | Reduziert direkte Zuordnung und Schadensfolgen. | Bleibt personenbezogen; Schlüssel getrennt halten. | Risikobasiert |
| Anonymisierung | Entfernt DSGVO-Anwendbarkeit nur bei erfolgreicher Prüfung. | Kontext, Linkage, Inferenz und zukünftige Mittel beachten. | Optional / anspruchsvoll |
| Verschlüsselung | Schutz bei Speicherung und Übertragung. | Schlüsselkontrolle und Zugriffsrechte entscheidend. | Häufig erforderlich |
| Trainingsnutzung aus | Verhindert Nutzung von Eingaben für allgemeines Modelltraining. | Logs/Eigenzwecke separat prüfen. | Starker Standard |
| Kurze Speicherfristen | Reduziert Risiko und Rechteaufwand. | Fristen je Inhalts-, Log-, Backup- und Auditdaten. | Erforderlich |
| Quellengebundene Ausgabe | RAG/Zitate erleichtern Richtigkeit und Prüfung. | Basismodell und Retrievalrechte bleiben zu prüfen. | Empfohlen |
| Human-in-the-Loop | Reduziert Fehlentscheidungen. | Nur wirksam bei echter Kontrolle. | Bei hohen Auswirkungen erforderlich |
| Agenten-Sandbox | Begrenzt autonome Aktionen und Systemzugriffe. | Bestätigung für irreversible oder externe Aktionen. | Bei Agenten erforderlich |
| Red-Teaming / Privacy Tests | Prüft Extraktion, Prompt Injection, Leakage und Berechtigungen. | Regelmäßig nach Updates wiederholen. | Häufig erforderlich |
Datenschutzfreundliche Standardwerte
- Trainings- und Produktverbesserungsnutzung standardmäßig deaktiviert;
- keine dauerhafte Prompt-Historie ohne definierten Zweck;
- keine öffentlichen Freigabelinks für personenbezogene Inhalte;
- Connectoren und Agenten ohne Schreib-, Sende- oder Löschrechte im Ausgangszustand;
- RAG-Zugriff nur auf ausdrücklich zugewiesene Datenräume;
- sensible Datenkategorien standardmäßig gesperrt;
- minimale Logtiefe mit getrennten Sicherheits- und Inhaltslogs;
- menschliche Bestätigung vor erheblicher oder irreversibler Aktion;
- klare Anzeige von Quelle, Unsicherheit und KI-Beteiligung.
Modell- und Systemtests
| Test | Prüffrage |
|---|---|
| Memorisation/Regurgitation | Kann das System Trainings- oder RAG-Inhalte wörtlich oder sinngemäß ausgeben? |
| Membership Inference | Lässt sich erkennen, ob eine Person oder ein Datensatz im Training war? |
| Prompt Injection | Kann eingebetteter oder externer Inhalt Schutzanweisungen übersteuern? |
| Berechtigungsüberschreitung | Kann ein Nutzer Dokumente eines anderen Mandanten oder Teams abrufen? |
| Datenexfiltration | Kann ein Agent Daten an unzulässige Empfänger senden? |
| Halluzination/Richtigkeit | Erzeugt das System plausible falsche Personenaussagen? |
| Bias und Gruppenwirkung | Unterscheiden sich Fehler oder Entscheidungen systematisch nach Gruppen? |
| Löschung | Verschwinden Daten aus Quelle, Index, Cache, Log und Ausgabeweg? |
| Modellupdate | Verändert ein Anbieterupdate Verhalten, Datenpfad oder Schutzmaßnahmen? |
Sicherheit der Verarbeitung und Datenschutzverletzungen
Art. 32 DSGVO verlangt ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau. Maßgeblich sind nicht nur klassische Vertraulichkeits- und Verfügbarkeitsrisiken, sondern auch KI-spezifische Angriffspfade: unberechtigte Eingaben, Datenabfluss über Ausgaben, Prompt Injection, Retrieval-Manipulation, überprivilegierte Agenten, modellbedingte Memorisation, unsichere Plugins und fehlerhafte Mandantentrennung. Art. 25, 32 und die Rechenschaftspflicht greifen ineinander. [S-001, Art. 24, 25, 32; S-027; S-040; S-079; S-083; S-084; S-087]
Typische Angriffspfade und Datenschutzfolgen
| Angriff/Fehler | Beispiel | Datenschutzfolge | Zentrale Maßnahmen |
|---|---|---|---|
| Vertrauliche Eingabe in offenen Dienst | Beschäftigte übertragen Kunden-, Personal-, Vertrags- oder Gesundheitsdaten in einen nicht freigegebenen Dienst. | Offenlegung an Anbieter/Subprozessoren; unklarer Transfer; unzulässige Zweckänderung. | Freigegebene Konten, Eingaberegeln, DLP, Trainingsnutzung aus, Schulung. |
| Direkte Prompt Injection | Nutzer versucht Schutzanweisungen zu umgehen oder Systemprompt/Daten zu extrahieren. | Unzulässige Offenlegung; Zweck- und Berechtigungsbruch. | Inputfilter, Kontexttrennung, Geheimnisse nicht im Prompt, Rate Limits, Tests. |
| Indirekte Prompt Injection | Bösartige Anweisung steckt in Webseite, E-Mail oder Dokument, das ein Agent verarbeitet. | Agent liest, sendet oder verändert Daten außerhalb des Zwecks. | Untrusted Content markieren, Tool-Gates, Bestätigung, Sandboxing, Least Privilege. |
| RAG-Berechtigungsfehler | Retrieval ignoriert Dokument- oder Mandantenrechte. | Ausgabe fremder Personal-, Kunden- oder Geheimdaten. | Berechtigung vor Retrieval, Security Trimming, Tenant-Isolation, adversariale Tests. |
| Modell-Memorisation | Trainingsdaten werden durch geeignete Abfragen reproduziert. | Offenlegung personenbezogener oder vertraulicher Trainingsinhalte. | Deduplikation, Filter, Differential Privacy, Red-Teaming, Ausgabebegrenzung. |
| Unsichere Logs | Prompts und Ausgaben werden länger oder umfassender gespeichert als erforderlich. | Sekundärer Datenbestand mit hohem Informationsgehalt; interner Missbrauch. | Inhaltslogs minimieren, Zugriff trennen, Fristen, Verschlüsselung, Audit. |
| Unsichere API-Schlüssel | Schlüssel stehen in Code, Browser, Repo oder Prompt. | Unberechtigter Zugriff auf Dienste und Daten. | Secret Manager, Rotation, Scopes, Monitoring, keine Client-Secrets. |
| Überprivilegierter Agent | Agent kann ganze Postfächer, Laufwerke oder CRM-Daten lesen und verändern. | Massenoffenlegung, Fehlversand, Löschung, unzulässige Profilbildung. | Minimalrechte, transaktionsbezogene Tokens, Freigabeschwellen, Kill Switch. |
| Modell- oder Anbieterupdate | Verhalten, Speicherweg, Unterauftragnehmer oder Trainingseinstellung ändert sich. | Schutzannahmen und Rechtsgrundlage passen nicht mehr. | Change-Monitoring, Regressionstests, Freigabegate, Vertragsinformation. |
| Halluzination über Personen | System erzeugt falsche Aussagen mit realem Personenbezug. | Richtigkeitsverstoß, Rufschaden, Fehlentscheidung. | Quellenbindung, Review, Kennzeichnung, Korrektur- und Beschwerdeprozess. |
Wann liegt eine Datenschutzverletzung vor?
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten liegt vor, wenn die Sicherheit verletzt wird und dies unbeabsichtigt oder unrechtmäßig zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt. Entscheidend ist das Ereignis, nicht erst ein eingetretener Schaden. KI-spezifisch kann bereits die Ausgabe von Daten an einen unberechtigten Nutzer, ein mandantenfremder RAG-Treffer oder die Übermittlung eines Prompts an einen nicht autorisierten Subprozessor eine Datenschutzverletzung darstellen. [S-001, Art. 4 Nr. 12, 33, 34; S-040]
Abgrenzung Nicht jeder Datenschutzverstoß ist zugleich eine meldepflichtige Datenschutzverletzung. Eine fehlende Rechtsgrundlage kann beispielsweise ohne Sicherheitsereignis vorliegen. Umgekehrt kann ein Sicherheitsereignis trotz grundsätzlich zulässiger Verarbeitung eine Verletzung nach Art. 4 Nr. 12 sein.
Melde- und Benachrichtigungslogik
| Schritt | Anforderung | Rechtsgrundlage | Praxis |
|---|---|---|---|
| Interne Dokumentation | Jede Datenschutzverletzung dokumentieren: Sachverhalt, Auswirkungen, Maßnahmen und Entscheidungsgründe. | Art. 33 Abs. 5 | Immer, unabhängig von externer Meldung. |
| Meldung an Aufsicht | Grundsätzlich binnen 72 Stunden nach Kenntnis, außer die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko. | Art. 33 Abs. 1 | Risikoprognose nachvollziehbar dokumentieren. |
| Information der Betroffenen | Unverzüglich, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten besteht. | Art. 34 Abs. 1 | Ausnahmen bei wirksamer Unlesbarkeit, nachträglicher Risikobeseitigung oder unverhältnismäßigem Aufwand. |
| Meldung des Auftragsverarbeiters | Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden. | Art. 33 Abs. 2 | AVV muss Prozess, Ansprechpartner, Fristen und Faktenlieferung konkretisieren. |
Bewertungsfaktoren für KI-Vorfälle
- Art, Sensibilität und Kombination der betroffenen Daten;
- Zahl und Schutzbedürftigkeit der Betroffenen;
- Möglichkeit der Identifizierung, Weiterverbreitung und automatisierten Auswertung;
- Umfang der Agentenrechte und bereits ausgeführte Aktionen;
- ob Ausgaben dauerhaft gespeichert, geteilt oder in Entscheidungen verwendet wurden;
- Wirksamkeit von Verschlüsselung, Zugriffssperren, Token-Widerruf und Löschung;
- Wahrscheinlichkeit erneuter Extraktion oder systematischer Ausnutzung;
- mögliche materielle, immaterielle, diskriminierende oder reputative Folgen.
Die Rechtsprechung verlangt eine konkrete Risikoprüfung und keine rein formale Behauptung geeigneter Maßnahmen. Ein Cyberangriff beweist nicht automatisch, dass Art. 32 verletzt wurde; der Verantwortliche muss die Angemessenheit seiner Maßnahmen jedoch darlegen können. Auch begründete Angst vor künftigem Missbrauch kann unter Umständen einen immateriellen Schaden bilden. [S-079]
Internationale Datenübermittlungen
Kapitel V DSGVO verlangt zusätzlich zur allgemeinen Rechtmäßigkeit ein zulässiges Transferinstrument, wenn personenbezogene Daten an einen Empfänger in einem Drittland übermittelt oder aus einem Drittland zugänglich gemacht werden. Die Prüfung betrifft nicht nur den Speicherort, sondern auch Fernzugriffe, Support, Telemetrie, Subprozessoren, Backup, Schlüsselverwaltung und konzerninterne Administration. [S-001, Art. 44-49; S-012 bis S-017; S-044; S-045; S-081]
Transfer-Mapping für KI-Dienste
| Ebene | Prüffrage | Nachweis |
|---|---|---|
| Primäre Verarbeitung | Wo laufen Inferenz, RAG, Fine-Tuning und Speicherung? | Region und konkrete Rechenzentren; keine bloße Marketingangabe. |
| Supportzugriff | Kann Personal außerhalb EU/EWR Inhalte, Logs oder Metadaten sehen? | Länder, Rollen, Anlass, Freigaben, Protokollierung. |
| Unterauftragsverarbeiter | Wer verarbeitet Hosting, Moderation, Telemetrie, Monitoring oder Support? | Vollständige Liste, Länder, Änderungsmechanismus, Widerspruch/Exit. |
| Telemetrie und Missbrauchsschutz | Welche Nutzungs-, Geräte-, Prompt- oder Sicherheitsdaten fließen wohin? | Zweck, Umfang, Frist, Rolle, Transferinstrument. |
| Backups und Resilienz | Wo liegen Spiegel, Backups und Disaster-Recovery-Systeme? | Speicherorte, Löschfristen, Wiederherstellungszugriffe. |
| Schlüsselkontrolle | Wer kann verschlüsselte Daten entschlüsseln? | Kundenseitige Schlüssel, HSM, Zugriffsbeschränkung, Rechtszugriff. |
| Modelltraining | Werden Eingaben oder Outputs weltweit für Training/Verbesserung verwendet? | Opt-out, Vertragsbindung, tatsächlich wirksame Einstellung, Subprozessoren. |
| Connectoren | Führt der KI-Dienst Daten aus Mail, CRM oder Cloud in andere Länder? | Jeder Datenpfad separat prüfen. |
Zulässige Mechanismen
| Mechanismus | Rechtsgrundlage | Anforderung | Status |
|---|---|---|---|
| Angemessenheitsbeschluss | Art. 45 | Übermittlung in erfasste Länder/Organisationen ohne zusätzliche Genehmigung; allgemeine DSGVO-Pflichten bleiben. | Geltendes Recht. |
| EU-US Data Privacy Framework | Art. 45; Beschluss 2023/1795 | Nur für tatsächlich zertifizierte US-Empfänger und erfasste Daten; Zertifizierung und Scope prüfen. | Am 07.08.2026 gültig; Rechtsmittel gegen T-553/23 anhängig. |
| Standardvertragsklauseln | Art. 46 Abs. 2 lit. c/d | Passendes Modul, Anhänge, Subprozessoren, Transfer Impact Assessment und gegebenenfalls Zusatzmaßnahmen. | Geltendes Instrument; Vertrag allein reicht bei problematischem Drittlandrecht nicht immer. |
| Binding Corporate Rules | Art. 47 | Genehmigte konzerninterne Regeln. | Für große Gruppen; Scope konkret prüfen. |
| Ausnahmen Art. 49 | Art. 49 | Eng auszulegen; meist nicht für regelmäßige, strukturelle Cloud-Nutzung. | Nur besondere Einzelfälle. |
EU-US Data Privacy Framework am Stichtag
Der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795 ist am 7. August 2026 in Kraft. Die erste periodische Überprüfung der Kommission wurde 2024 veröffentlicht. Das Gericht der Europäischen Union wies die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-553/23 am 3. September 2025 ab. Gegen dieses Urteil wurde am 31. Oktober 2025 Rechtsmittel eingelegt; dieses Verfahren ist am Recherchestichtag nicht abgeschlossen. Unternehmen dürfen den DPF daher aktuell verwenden, sollten Zertifizierungsstatus, Datenkategorien und Verfahrensentwicklung überwachen. [S-013 bis S-017]
Kein pauschaler Freibrief Der DPF beantwortet nur die Transferebene für einen zertifizierten Empfänger. Rechtsgrundlage, Transparenz, Zweckbindung, Auftragsverarbeitung, Datenminimierung, Art. 22, DSFA und Sicherheit müssen weiterhin eigenständig erfüllt werden.
Transfer Impact Assessment bei SCC
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Übermittlung und Beteiligte vollständig beschreiben. |
| 2 | Passendes SCC-Modul und Rollen feststellen. |
| 3 | Recht und Praxis des Drittlandes in Bezug auf behördlichen Zugriff bewerten. |
| 4 | Technische, vertragliche und organisatorische Zusatzmaßnahmen prüfen. |
| 5 | Wirksamkeit dokumentieren; nicht wirksame Übermittlung aussetzen. |
| 6 | Regelmäßig und bei Rechts-, Anbieter- oder Architekturänderung neu bewerten. |
Besonders belastbar sind Maßnahmen, bei denen der Drittlandempfänger keinen Klartextzugriff hat, etwa starke Verschlüsselung mit wirksamer Schlüsselkontrolle beim Datenexporteur. Bei KI-Inferenz ist dies häufig schwierig, weil der Dienst Daten im Klartext verarbeiten muss. Pseudonymisierung kann helfen, wenn die Reidentifikationsinformation effektiv getrennt bleibt. [S-044; S-081]
Warum EU-Server allein nicht genügen
- Ein außereuropäischer Support kann remote zugreifen.
- Ein globaler Konzern kann zentrale Sicherheits- oder Telemetriesysteme betreiben.
- Unterauftragsverarbeiter können außerhalb EU/EWR sitzen.
- Backups oder Ausfallsysteme können in anderen Regionen liegen.
- Drittstaatliches Recht kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Anbieter zugreifen, selbst wenn Daten physisch in Europa liegen.
- Der Kunde kann Schlüssel nicht selbst kontrollieren.
- Connectoren können Daten in weitere Systeme und Länder verteilen.
Beschäftigten- und Bewerberdatenschutz
KI im Beschäftigungskontext verbindet Datenschutz, Arbeitsrecht, Gleichbehandlung, Mitbestimmung und gegebenenfalls den AI Act. Für Deutschland ist neben der DSGVO insbesondere § 26 BDSG zu prüfen. Nach dem EuGH-Urteil C-34/21 müssen nationale Beschäftigtendatenschutzregeln die Anforderungen des Art. 88 DSGVO erfüllen; ihre konkrete Tragfähigkeit ist sorgfältig zu prüfen. Eine Einwilligung ist wegen des Abhängigkeitsverhältnisses nur unter erhöhten Anforderungen freiwillig. [S-001, Art. 6, 9, 22, 88; S-002, § 26; S-005; S-041; S-055; S-067]
Anwendungsmatrix
| Anwendung | Daten/Risiko | Schlüsselprüfung | Risiko |
|---|---|---|---|
| KI-Assistent für Text/Zusammenfassung | Inhalte aus E-Mail, Akten, Tickets oder Personalvorgängen. | Zweck, Erforderlichkeit, AVV, Transfer, Eingabegrenzen, Rechte. | Mittel bis hoch |
| Meeting-Transkription | Stimme, Inhalte, Teilnahme, Leistungshinweise; eventuell besondere Daten. | Rechtsgrundlage, Transparenz, Aufzeichnung vs. Transkription, Fristen, Zugriff. | Hoch |
| Bewerber-Vorsortierung | Lebenslauf, Scores, abgeleitete Eignung. | Art. 22, Diskriminierung, Richtigkeit, DSFA, menschliche Entscheidung. | Sehr hoch |
| Leistungsanalyse | Kommunikation, Aktivität, Ziele, Stimmung oder Produktivität. | Überwachung, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Mitbestimmung, DSFA. | Sehr hoch |
| Schicht-/Einsatzplanung | Verfügbarkeit, Qualifikation, Gesundheit, private Umstände. | Art. 22, Korrekturmöglichkeit, Datenminimierung, Fairness. | Hoch |
| Kündigungs-/Fluktuationsprognose | Verhaltens- und Kommunikationsprofile. | Profiling, erhebliche Wirkung, Validität, Diskriminierung, Transparenz. | Sehr hoch |
| Interne Wissenssuche/RAG | Dokumente mit Personal- und Kommunikationsdaten. | Berechtigungen, Zwecktrennung, Trefferkontrolle, Löschung. | Hoch |
| Nutzungsprotokoll der KI | Prompts, Themen, Häufigkeit, Qualität, mögliche Leistungsbewertung. | Zwecktrennung, minimale Logs, Beschäftigteninformation, Mitbestimmung. | Hoch |
Rechtsgrundlagen und Erforderlichkeit
§ 26 Abs. 1 BDSG kann Verarbeitungen erlauben, wenn sie für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich sind. "Nützlich", "modern" oder "effizient" genügt nicht. Das Unternehmen muss den konkreten Zweck, die Eignung, mildere Mittel und die Interessen der Beschäftigten prüfen. Für besondere Kategorien gelten zusätzliche Voraussetzungen. [S-002, § 26; S-001, Art. 5, 6, 9, 88; S-067]
Eine Kollektivvereinbarung kann eine Rechtsgrundlage und Schutzarchitektur bilden, muss aber die Grundrechte, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung und wirksame Garantien wahren. Sie ersetzt keine Prüfung der konkreten Verarbeitung. [S-001, Art. 88; S-002, § 26 Abs. 4; S-005]
Mitbestimmung
Technische Einrichtungen, die objektiv geeignet sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen, können die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslösen. Entscheidend ist nicht, ob Überwachung beabsichtigt ist. KI-Protokolle, Copilot-Analysen, Produktivitätsscores, Qualitätsbewertungen und Kommunikationsauswertungen sind daher frühzeitig mit dem Betriebsrat zu prüfen. Weitere Beteiligungsrechte können sich insbesondere aus §§ 80, 90, 94 und 95 BetrVG ergeben. [S-005]
Echter Mensch oder Scheinprüfung?
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Entscheidungsbefugnis | Die Person darf das KI-Ergebnis verwerfen und eigene Kriterien anwenden. |
| Informationszugang | Sie erhält Datenbasis, relevante Faktoren, Unsicherheiten und Gegeninformationen. |
| Zeit und Arbeitslast | Der Prozess erlaubt tatsächliche Prüfung statt Massenabzeichnung. |
| Qualifikation | Die prüfende Person versteht Grenzen, Bias, Fehler und rechtliche Relevanz. |
| Abweichungskultur | Abweichungen werden nicht sanktioniert; Quote und Gründe werden beobachtet. |
| Dokumentation | Es ist nachvollziehbar, wie die konkrete Entscheidung zustande kam. |
| Betroffenenkanal | Bewerber/Beschäftigte können Stellung nehmen und Fehler korrigieren. |
Meeting-Transkription: gesonderte Prüfung
- Ist eine Tonaufzeichnung nötig, oder reicht eine flüchtige Verarbeitung zur Transkription?
- Wer nimmt teil, und können externe Personen oder besondere Kategorien betroffen sein?
- Werden Sprecher biometrisch identifiziert oder nur getrennt?
- Wer erhält Transkript und Zusammenfassung; wie lange werden Audio, Transkript und Logs gespeichert?
- Darf das Material für Training oder Qualitätsverbesserung genutzt werden?
- Wie werden Widerspruch, Korrektur und Nichtteilnahme praktisch ermöglicht?
- Entsteht aus dem Transkript eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle?
Interne Dokumentation, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzorganisation
Die Rechenschaftspflicht verlangt nicht nur Konformität, sondern Nachweisbarkeit. Ein Unternehmen sollte KI nicht als ein einziges System dokumentieren, sondern als Kette konkreter Verarbeitungsvorgänge: Datenaufnahme, Bereinigung, Training/Fine-Tuning, Retrieval, Inferenz, Protokollierung, Monitoring, Verbesserung, Rechtebearbeitung und Löschung. [S-001, Art. 5 Abs. 2, 24, 30; S-023; S-058]
Pflicht- und Governance-Dokumente
| Dokument | Grundlage | Mindestinhalt | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Art. 30 DSGVO | Zwecke, Daten, Betroffene, Empfänger, Transfers, Fristen, TOM je KI-Verarbeitung. | Regelmäßig Pflicht; Ausnahmen eng. |
| Datenschutzhinweise | Art. 12-14 DSGVO | KI-Beteiligung, Zwecke, Rechtsgrundlage, Empfänger, Datenquellen, Profiling/Art. 22, Transfers. | Pflicht, soweit personenbezogene Daten. |
| AVV / Art.-26-Vereinbarung | Art. 28 / Art. 26 DSGVO | Rollen, Weisungen, Eigenzwecke, Subprozessoren, Unterstützung, Löschung, Audit. | Je Rollenmodell Pflicht. |
| Interessenabwägung | Art. 6 Abs. 1 lit. f; Art. 5 Abs. 2 | Interesse, Erforderlichkeit, Folgen, Erwartungen, Schutzmaßnahmen, Widerspruch. | Pflichtnachweis bei lit. f. |
| DSFA | Art. 35 DSGVO | System, Notwendigkeit, Risiken, Maßnahmen, Restrisiko, Freigabe, Review. | Bei voraussichtlich hohem Risiko. |
| Transferdokumentation | Art. 44-49 DSGVO | Datenpfade, Mechanismus, SCC/TIA, Zusatzmaßnahmen, DPF-Zertifizierung. | Bei Drittlandbezug. |
| Lösch- und Aufbewahrungskonzept | Art. 5 Abs. 1 lit. e, 17 DSGVO | Quellen, Index, Logs, Backups, Fine-Tuning, Modell-/Systemmaßnahmen. | Pflicht aus Grundsätzen/Rechten. |
| Berechtigungs- und Sicherheitskonzept | Art. 25, 32 DSGVO | Rollen, Mandanten, Agentenrechte, Secrets, Tests, Monitoring, Incident Response. | Pflicht risikobasiert. |
| KI-Nutzungsrichtlinie | Governance-Empfehlung; Art. 24/32 unterstützend | Zulässige Tools, Datenklassen, verbotene Fälle, Freigabe, Meldung, Schulung. | Nicht ausdrücklich benannt, praktisch regelmäßig erforderlich. |
| System-/Modellkarte | Governance-Empfehlung | Version, Anbieter, Zweck, Grenzen, Daten, Tests, bekannte Fehler, Änderungen. | Empfohlen; kann andere Nachweise unterstützen. |
| Freigabe- und Änderungsprotokoll | Art. 24/25/32; Rechenschaft | Prüfung vor Pilot, Rollout, Update, Connector, Zweck- oder Datenänderung. | Risikobasiert erforderlich. |
Einbindung des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte ist frühzeitig und ordnungsgemäß in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen einzubinden. Er berät, überwacht, unterstützt bei DSFA und ist Ansprechpartner für Aufsicht und Betroffene. Die Entscheidungsverantwortung verbleibt beim Verantwortlichen. [S-001, Art. 37-39; S-002, § 38]
- vor Beschaffung oder Pilot, nicht erst vor dem Produktivstart;
- bei Rollen- und Vertragsprüfung, insbesondere Eigenzwecken des Anbieters;
- bei Rechtsgrundlage, Art. 9, Art. 22 und DSFA-Screening;
- bei Drittlandtransfer, Sicherheitsarchitektur und Incident-Prozess;
- bei wesentlichen Modell-, Anbieter-, Connector- oder Zweckänderungen;
- bei Beschwerden, Betroffenenrechten und Datenschutzverletzungen.
Änderungsmanagement
| Änderung | Erforderliche Neubewertung |
|---|---|
| Neues Modell / neue Version | Verhalten, Kontextfenster, Training, Halluzination, Sicherheit und Anbieterbedingungen neu prüfen. |
| Neuer Connector | Zusätzliche Datenquellen, Berechtigungen, Empfänger und autonome Aktionen erfassen. |
| Neuer Zweck | Zweckvereinbarkeit oder neue Rechtsgrundlage, Information und DSFA prüfen. |
| Neue Datenklasse | Art. 9/10, Betroffenengruppen, Risiken und Schutzmaßnahmen prüfen. |
| Neuer Subprozessor/Land | AVV, Transferinstrument, TIA und Widerspruch/Exit prüfen. |
| Neue Agentenrechte | Least Privilege, Bestätigung, Audit, Kill Switch und Haftungsgrenzen prüfen. |
| Neue Nutzung für Training | Eigenzweck, Rechtsgrundlage, Information, Widerspruch, Löschung und Rolle neu prüfen. |
| Neue Entscheidungswirkung | Art. 22, Erklärung, menschliche Aufsicht, DSFA und AI Act neu prüfen. |
Offizielle Orientierungshilfen und Behördenpositionen
Die folgenden Dokumente sind keine Gesetze. Sie zeigen jedoch, wie Datenschutzaufsichtsbehörden die DSGVO auf KI anwenden und welche Nachweise sie erwarten. Bei Entwürfen und Konsultationsfassungen ist der Status ausdrücklich zu beachten.
| Behörde | Dokument | Datum | Status | Kernaussagen | Aktualität | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| DSK | KI und Datenschutz, Version 1.0 | 06.05.2024 | Veröffentlichte Orientierungshilfe | Auswahl, Einführung, Nutzung, Rechtsgrundlagen, Transparenz, Art. 22, DSFA, TOM. | Aktuell; produktneutrale deutsche Basis. | S-023 |
| EDPB | Opinion 28/2024 zu KI-Modellen | 17.12.2024 | Stellungnahme nach Art. 64 Abs. 2 | Anonymität, Art. 6 Abs. 1 lit. f, rechtswidrige Entwicklungsdaten und Deployment. | Zentrale EU-Aufsichtsposition. | S-024 |
| EDPB | ChatGPT Taskforce Report | 23.05.2024 | Behördenbericht | Rechtmäßigkeit, Transparenz, Richtigkeit, Rechte und Aufsicht bei generativer KI. | Zwischenstand; weiterhin relevant. | S-025 |
| HmbBfDI | LLM und personenbezogene Daten | 15.07.2024 | Diskussionspapier | Nähere Position zur Einordnung von Modellgewichten. | Keine abgestimmte DSK-Position; mit EDPB 28/2024 abgleichen. | S-026 |
| DSK | TOM bei Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen | 06.2025 | Orientierungshilfe | Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen über Lebenszyklus. | Aktuell. | S-027 |
| BfDI | Bericht Konsultation KI-Modelle und personenbezogene Daten | 2026 | Konsultationsbericht | Divergierende Positionen, Extraktion, Unlearning und Systemmaßnahmen. | Aktueller Diskussionsstand; kein Gesetz. | S-028 |
| DSK | Generative KI mit RAG | 10.2025 | Orientierungshilfe | RAG-spezifische Rollen, Embeddings, Datenbanken, Richtigkeit, Rechte, Sicherheit. | Aktuell. | S-029 |
| DSK | Entschließung zu DSGVO und KI-Anpassungen | 12.12.2025 | Entschließung | Position der deutschen Aufsichtsbehörden zu vorgeschlagenen Änderungen. | Politische/aufsichtliche Position. | S-030 |
| EDPB | Web Scraping in generative AI, Guidelines 03/2026 | 07.07.2026 | Version 1.0, öffentliche Konsultation | Rechtsgrundlage, Datenminimierung, Art. 9, Art. 14, Erwartungen und Schutzmaßnahmen. | Nicht final; Konsultation bis 30.10.2026. | S-031 |
| EDPB | Anonymisation, Guidelines 02/2026 | 07.07.2026 | Version 1.0, öffentliche Konsultation | Kontextbezogene Anonymität; Isolation, Verknüpfung, Inferenz. | Nicht final; Konsultation bis 30.10.2026. | S-032 |
| EDPB | Pseudonymisation, Guidelines 01/2025 | 16.01.2025 | Version 1.0, Konsultationsfassung | Pseudonymisierung als Schutzmaßnahme; Personenbezug bleibt regelmäßig. | Finalen Status vor Veröffentlichung prüfen. | S-033 |
| EDPB | Legitimate Interests, Guidelines 1/2024 | 08.10.2024 | Version 1.0, Konsultationsfassung | Dreistufentest, Erforderlichkeit, Erwartungen, Abwägung. | Finalen Status vor Veröffentlichung prüfen. | S-034 |
| EDPB | Opinion 22/2024 zu Prozessor/Subprozessor | 07.10.2024 | Stellungnahme | Identität aller Subprozessoren, Verantwortlichenpflichten, Prüfungen. | Aktuell. | S-035 |
| EDPB | Auskunft, Guidelines 01/2022, Version 2.1 | 30.05.2024 korr. | Finale Leitlinie | Umfang, Empfänger, Kopie, Identität, Fristen. | Aktuell. | S-036 |
| EDPB | Controller/Processor, Guidelines 07/2020 | 07.07.2021 | Finale Leitlinie | Funktionale Rollenbestimmung, gemeinsame Verantwortlichkeit. | Zeitlose Grundlage. | S-037 |
| EDPB | Data Protection by Design, Guidelines 4/2019 | 20.10.2020 | Finale Leitlinie | Art. 25 über gesamten Lebenszyklus. | Zeitlose Grundlage. | S-038 |
| EDPB/WP29 | DPIA Guidelines WP248 rev.01 | 04.10.2017 | Übernommene Leitlinie | Hochrisikokriterien und DSFA-Methodik. | Zeitlose Grundlage; mit aktuellen Listen kombinieren. | S-039 |
| EDPB | Data Breach Notification, Guidelines 9/2022 | 28.03.2023 | Finale Leitlinie | Risiko, Meldung, Benachrichtigung, Beispiele. | Aktuell. | S-040 |
| EDPB | Consent, Guidelines 05/2020 | 04.05.2020 | Finale Leitlinie | Freiwilligkeit, Spezifität, Informiertheit, Widerruf. | Zeitlose Grundlage. | S-041 |
| EDPB/WP29 | Automated Decisions and Profiling WP251 rev.01 | 06.02.2018 | Übernommene Leitlinie | Art. 22, signifikante Wirkung, Schutzmaßnahmen. | Mit C-634/21 und C-203/22 fortschreiben. | S-042 |
| EDPB/WP29 | Transparency WP260 rev.01 | 11.04.2018 | Übernommene Leitlinie | Verständliche, zugängliche Information. | Zeitlose Grundlage. | S-043 |
| EDPB | Transfer-Zusatzmaßnahmen, Recommendations 01/2020 | 18.06.2021 | Finale Empfehlungen | SCC/TIA und wirksame Zusatzmaßnahmen. | Aktuell; Rechtsentwicklung beobachten. | S-044 |
| EDPB | Art. 3 und Kapitel V, Guidelines 05/2021 | 14.02.2023 | Finale Leitlinie | Wann ein Transfer vorliegt. | Aktuell. | S-045 |
| CNIL | AI development recommendations | 05.01.2026 | Behördenempfehlungen | Gesamtrahmen für Entwicklung nach DSGVO. | Aktuell; französische Aufsicht, EU-weit relevant. | S-049 |
| CNIL | Legitimate interests for AI development | 2025 | Behördenempfehlung | Dreistufentest und Schutzmaßnahmen. | Aktuell. | S-050 |
| CNIL | Information in AI development | 2025 | Behördenempfehlung | Art. 13/14 und gestufte Information. | Aktuell. | S-051 |
| CNIL | Rights in AI development | 2025 | Behördenempfehlung | Auskunft, Löschung, Widerspruch, technische Umsetzbarkeit. | Aktuell. | S-052 |
| CNIL | DPIA for AI development | 2025 | Behördenempfehlung | DSFA-Screening und Risiken. | Aktuell. | S-053 |
Prüfübersicht deutscher Aufsichtsbehörden
Die Recherche priorisierte abgestimmte DSK-Dokumente sowie einschlägige Veröffentlichungen von BfDI und HmbBfDI. Eine lückenlose Volltextprüfung sämtlicher Einzelveröffentlichungen aller 16 Landesbehörden war im Dossierumfang nicht möglich. Das folgende Register benennt daher offen, was tatsächlich systematisch geprüft wurde; "keine eigenständige Quelle verwendet" bedeutet nicht, dass die Behörde keine Veröffentlichung besitzt.
| Behörde/Quelle | Relevanzprüfung | Ergebnis/Quelle | Letzte Prüfung |
|---|---|---|---|
| DSK-Portal / gemeinsame Veröffentlichungen | Ja | S-023, S-027, S-029, S-030, S-056 bis S-058 | 07.08.2026 |
| BfDI | Ja | S-028, S-059 | 07.08.2026 |
| HmbBfDI | Ja | S-026, S-055, S-060 | 07.08.2026 |
| Baden-Württemberg | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Bayern (BayLDA / BayLfD) | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Berlin | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Brandenburg | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Bremen | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Hessen | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Niedersachsen | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Rheinland-Pfalz | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Saarland | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Sachsen | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Sachsen-Anhalt | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Schleswig-Holstein | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
| Thüringen | Nur über DSK-Gemeinschaftsdokumente | Keine eigenständige Quelle verwendet | 07.08.2026 |
Rechtsprechung und Behördenverfahren
Die Rechtsprechung zu generativer KI unter der DSGVO ist weiterhin punktuell. Viele tragende Regeln stammen daher aus allgemeinen Datenschutzurteilen zu Scoring, Transparenz, Verantwortlichkeit, Zweckbindung, besonderen Kategorien, Auskunft, Transfers und Sicherheit. Übertragungen auf KI müssen sachverhaltsbezogen erfolgen.
| Gericht | Datum | Az./ECLI | Gegenstand | Kernaussage | Status | Bedeutung für Unternehmen | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EuGH | 07.12.2023 | C-634/21; EU:C:2023:957 | SCHUFA-Scoring | Ein Score kann selbst Art.-22-Entscheidung sein, wenn ein Dritter ihm maßgebliche Rolle zuweist. | Verbindlich | KI-Scores dürfen nicht durch formale Rollenaufteilung aus Art. 22 herausgenommen werden. | S-061 |
| EuGH | 27.02.2025 | C-203/22; EU:C:2025:117 | Automatisierte Bonitätsbeurteilung / Erklärung | Erklärung muss Verfahren und tragende Faktoren so beschreiben, dass Betroffene verstehen und anfechten können; bloßer Algorithmus genügt nicht. | Verbindlich | Erklärbarkeit ist pro konkreter Entscheidung zu organisieren. | S-062 |
| EuGH | 04.07.2023 | C-252/21; EU:C:2023:537 | Meta/Bundeskartellamt | Strenge Grenzen für Zusammenführung und Art. 9; Wettbewerbsbehörde darf DSGVO berücksichtigen. | Verbindlich | Große Datenkombinationen und Einwilligungsmacht kritisch prüfen. | S-063 |
| EuGH | 04.10.2024 | C-621/22; EU:C:2024:858 | KNLTB / berechtigtes Interesse | Kommerzielles Interesse kann legitim sein; Erforderlichkeit und Abwägung bleiben vollständig. | Verbindlich | Widerlegt pauschal, kommerzielle Interessen seien stets ausgeschlossen. | S-064 |
| EuGH | 04.10.2024 | C-446/21; EU:C:2024:834 | Schrems/Meta | Öffentliche Äußerung erlaubt keine unbegrenzte Verarbeitung sensibler Daten; Datenminimierung begrenzt Dauer und Umfang. | Verbindlich | Öffentlichkeit ist kein Freibrief für KI-Training oder Profiling. | S-065 |
| EuGH | 09.01.2025 | C-394/23; EU:C:2025:2 | Mousse | Erforderlichkeit und Datenminimierung bei Anrede/Geschlecht. | Verbindlich | Auch scheinbar übliche Attribute müssen für Zweck nötig sein. | S-066 |
| EuGH | 30.03.2023 | C-34/21; EU:C:2023:270 | Hauptpersonalrat | Nationale Beschäftigtendatenregel muss Art. 88-Anforderungen erfüllen. | Verbindlich | § 26 BDSG nicht schematisch anwenden; Garantien prüfen. | S-067 |
| EuGH | 01.08.2022 | C-184/20; EU:C:2022:601 | OT | Informationen können besondere Kategorien indirekt offenbaren. | Verbindlich | KI-Ableitungen und Kombinationen können Art. 9 berühren. | S-068 |
| EuGH | 24.09.2019 | C-136/17; EU:C:2019:773 | GC u. a. | Besondere Kategorien und Suchmaschinen; differenzierte Abwägung. | Verbindlich | Relevant für öffentlich auffindbare sensible Daten. | S-069 |
| EuGH | 12.01.2023 | C-154/21; EU:C:2023:3 | Auskunft über Empfänger | Grundsätzlich konkrete Empfänger, nicht nur Kategorien. | Verbindlich | Subprozessor- und Empfängertransparenz bei KI. | S-070 |
| EuGH | 04.05.2023 | C-487/21; EU:C:2023:369 | CRIF / Kopie | Getreue und verständliche Reproduktion der verarbeiteten Daten kann erforderlich sein. | Verbindlich | Auskunft muss KI-relevante Daten verständlich abbilden. | S-071 |
| EuGH | 04.09.2025 | C-413/23 P; EU:C:2025:645 | EDPS/SRB | Pseudonymisierte Daten kontextbezogen beurteilen; Perspektive und Reidentifikationsmittel relevant. | Verbindlich | Keine pauschale Gleichsetzung aller pseudonymisierten Daten für jeden Empfänger. | S-072 |
| EuGH | 20.12.2017 | C-434/16; EU:C:2017:994 | Nowak | Personenbezug kann sich aus Inhalt, Zweck oder Auswirkung ergeben. | Verbindlich | Scores, Bewertungen und abgeleitete Aussagen sind regelmäßig personenbezogen. | S-073 |
| EuGH | 19.10.2016 | C-582/14; EU:C:2016:779 | Breyer | Relative Bestimmbarkeit und vernünftigerweise einsetzbare Mittel. | Verbindlich | Grundlage der Kontextprüfung bei Modellen, Embeddings und Pseudonymen. | S-074 |
| EuGH | 05.06.2018 | C-210/16; EU:C:2018:388 | Wirtschaftsakademie | Gemeinsame Verantwortlichkeit bei Einfluss auf Zwecke/Mittel. | Verbindlich | Plattform- und KI-Integrationen funktional bewerten. | S-075 |
| EuGH | 29.07.2019 | C-40/17; EU:C:2019:629 | Fashion ID | Gemeinsame Verantwortlichkeit kann auf einzelne Phasen begrenzt sein. | Verbindlich | Rollen je Datenfluss statt pauschal bestimmen. | S-076 |
| EuGH | 10.07.2018 | C-25/17; EU:C:2018:551 | Jehovan todistajat | Gemeinsame Verantwortlichkeit erfordert nicht identischen Zugang zu allen Daten. | Verbindlich | Anbieter/Nutzer können Verantwortung teilen, ohne gleichen Datenzugriff. | S-077 |
| EuGH | 04.05.2023 | C-300/21; EU:C:2023:370 | Immaterieller Schaden | Verstoß allein reicht nicht; Schaden und Kausalität erforderlich, aber keine Erheblichkeitsschwelle. | Verbindlich | Fehlende Bagatellschwelle erhöht Relevanz fehlerhafter KI-Personenaussagen. | S-078 |
| EuGH | 14.12.2023 | C-340/21; EU:C:2023:986 | Datensicherheit / Missbrauchsangst | Angemessenheit konkret; Cyberangriff nicht automatisch Art.-32-Verstoß; Angst kann Schaden sein. | Verbindlich | KI-Sicherheitsnachweise und Incident-Folgen konkret dokumentieren. | S-079 |
| EuGH | 16.07.2020 | C-311/18; EU:C:2020:559 | Schrems II | Privacy Shield ungültig; SCC erfordern Prüfung des Drittlandschutzes. | Verbindlich | Grundlage für TIA bei KI-Cloud-Diensten. | S-081 |
| Gericht EU | 03.09.2025 | T-553/23 | Latombe/Kommission | Nichtigkeitsklage gegen DPF abgewiesen. | Nicht rechtskräftig; Rechtsmittel anhängig | DPF bleibt anwendbar, aber Verfahrensrisiko überwachen. | S-016; S-017 |
Behördenverfahren: Vorsicht bei Status und Übertragbarkeit
Die italienische Aufsichtsbehörde veröffentlichte am 20. Dezember 2024 den Abschluss eines ChatGPT-Verfahrens. Die Behördenseite weist jedoch darauf hin, dass die zugrunde liegende Maßnahme nach einem Urteil des Tribunale di Roma Nr. 4153/2026 vom 18. März 2026 vorübergehend entfernt wurde. Das Verfahren eignet sich deshalb am Stichtag nicht als Beispiel für eine bestandskräftig bestätigte Sanktion. Es zeigt lediglich, welche Themen die Aufsicht untersucht hat: Rechtsgrundlage, Transparenz, Richtigkeit und Minderjährigenschutz. [S-054]
Qualitätsregel für das Buch Bußgeldmeldungen nie ohne aktuellen Verfahrensstatus übernehmen. Pressemitteilung, Behördenentscheidung, gerichtliche Bestätigung und Rechtskraft sind unterschiedliche Stufen.
Wichtige Übertragungsgrenzen
- SCHUFA und Dun & Bradstreet betreffen Bonitäts-/Scoringkonstellationen; ihre Art.-22- und Erklärungsgrundsätze sind stark, aber nicht jede KI-Ausgabe ist automatisch eine erhebliche Entscheidung.
- Rechtsprechung zu Suchmaschinen und Social Media zeigt Grenzen öffentlicher Daten, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung von Trainings- oder RAG-Szenarien.
- Urteile zu gemeinsamer Verantwortlichkeit hängen davon ab, wer auf konkrete Zwecke und wesentliche Mittel Einfluss nimmt.
- Das SRB-Urteil betrifft die Verordnung für EU-Organe und pseudonymisierte Daten; seine Kontextlogik ist relevant, aber nicht jede Aussage lässt sich unverändert auf die DSGVO übertragen.
- US-amerikanische Verfahren können technische Risiken oder Anbieterpraktiken beleuchten, sind aber keine Quelle für die Rechtslage in Deutschland oder der EU.
Verhältnis zwischen DSGVO und EU AI Act
DSGVO und AI Act gelten parallel und verfolgen unterschiedliche, überlappende Ziele. Die DSGVO schützt natürliche Personen bei Verarbeitung personenbezogener Daten. Der AI Act reguliert KI-Systeme und -modelle risikobasiert, unabhängig davon, ob jeder Vorgang personenbezogene Daten enthält. Rollen und Pflichten müssen daher in zwei getrennten Matrizen geprüft und anschließend zusammengeführt werden. [S-001; S-004]
| Prüffeld | DSGVO | AI Act |
|---|---|---|
| Zentraler Gegenstand | Verarbeitung personenbezogener Daten | Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Nutzung von KI-Systemen/-modellen |
| Rollen | Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, gemeinsamer Verantwortlicher, Empfänger | Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller |
| Rechtsgrundlage | Art. 6; bei besonderen Daten zusätzlich Art. 9/10 | Risikoklasse und spezifische Pflichten; keine DSGVO-Rechtsgrundlage |
| Risikoanalyse | Rechte und Freiheiten Betroffener; DSFA | Systemisches/Risikoklassen-Regime, Hochrisiko-Risikomanagement |
| Transparenz | Art. 12-15; Art. 22; Datenquelle, Zwecke, Empfänger, Rechte | Systeminformationen, bestimmte Interaktions-/Deepfake-/KI-Kennzeichnungen, Hochrisikodokumentation |
| Menschliche Aufsicht | Art. 22 und Rechenschaft; tatsächliche Entscheidungskontrolle | Art. 14 bei Hochrisikosystemen; Betreiberpflichten |
| Datenqualität | Art. 5, 16, 25 | Insbesondere Daten- und Daten-Governance-Anforderungen bei Hochrisikosystemen |
| Sanktionen/Aufsicht | Datenschutzaufsichtsbehörden und Gerichte | KI-Aufsichtsstruktur und Marktüberwachung |
Typische Überschneidungen
| Anwendung | DSGVO-Schwerpunkt | AI-Act-Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Bewerberauswahl | Personendaten, Art. 22, DSFA, § 26 BDSG | Kann als Hochrisikoanwendung erfasst sein; Daten-/Aufsichts- und Betreiberpflichten. |
| Kredit-/Versicherungsscore | Profiling, Art. 22, Transparenz, besondere Datenrisiken | Je nach Anhang/Anwendung Hochrisiko; technische Dokumentation und Aufsicht. |
| Biometrie | Art. 9, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit, DSFA | Verbote oder Hochrisiko-/Transparenzpflichten je Funktion. |
| Chatbot | Art. 6, Art. 13/14, Sicherheit, Rechte, Transfers | Transparenzpflichten bei Interaktion; je Zweck weitere Pflichten. |
| RAG-Assistent intern | Berechtigungen, Zweckbindung, Richtigkeit, AVV | Betreiberpflichten nur soweit System/Risikoklasse erfasst; Kompetenzpflicht. |
| KI-Agent mit Aktionen | Zweck, Datenzugriff, Sicherheit, Art. 22 | Risikoklasse abhängig von Einsatz; technische Dokumentation/Überwachung. |
Zwei zwingende Klarstellungen
Klarstellung 1 Die Einhaltung des AI Act ersetzt keine Rechtsgrundlage nach Art. 6 oder Art. 9 DSGVO und keine Pflichten aus Transparenz, Betroffenenrechten, Art. 22, DSFA, Auftragsverarbeitung oder Drittlandtransfer. [S-001; S-004; S-023]
Klarstellung 2 Die Einhaltung der DSGVO macht ein KI-System nicht automatisch AI-Act-konform. Risikoklassifizierung, Kompetenz, technische Dokumentation, Daten-Governance, Genauigkeit, Robustheit, Transparenz und menschliche Aufsicht sind eigenständig zu prüfen. [S-004]
Digital Omnibus: Stand 7. August 2026
Die Europäische Kommission legte am 19. November 2025 den Vorschlag COM(2025) 837 final als Teil eines Digital-Omnibus-Pakets vor. Er enthält unter anderem vorgeschlagene Änderungen an Datenschutz- und Digitalrechtsakten. Der EDPB und der EDPS veröffentlichten am 10. Februar 2026 eine gemeinsame Stellungnahme und kritisierten mehrere Ansätze, darunter Teile der vorgeschlagenen Änderungen mit KI-Bezug. Nach der offiziellen Verfahrensübersicht des Europäischen Parlaments war das Verfahren im Juni 2026 noch anhängig. Am Recherchestichtag dürfen die Vorschläge daher nicht als geltendes Recht dargestellt werden. [S-018 bis S-020]
Refresh-Pflicht Vor jeder Buchveröffentlichung muss der Verfahrensstand des Digital Omnibus neu geprüft werden. Änderungen könnten Definitionen, Transparenzpflichten, besondere Kategorien oder die KI-Entwicklung betreffen.
Fünfzehn konkrete Unternehmensszenarien
Die Bewertungen sind keine pauschalen Freigaben oder Verbote. Sie zeigen, welche Prüfungen in einer typischen Standardkonstellation erforderlich sind. Abweichende Daten, Zwecke, Verträge oder technische Maßnahmen können das Ergebnis verändern.
| Fall | Szenario | Einordnung |
|---|---|---|
| P-01 | Beschäftigter nutzt einen frei verfügbaren KI-Chatbot und gibt Kundendaten ein | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; in der beschriebenen unkontrollierten Standardkonstellation regelmäßig nicht freigabefähig. |
| P-02 | Unternehmen nutzt eine vertragliche Unternehmensversion eines KI-Assistenten | UNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR. |
| P-03 | Sprachmodell wird per API mit dem CRM verbunden | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; Assistenz leichter als Scoring oder autonome Agenten. |
| P-04 | Interner RAG-Chatbot beantwortet Fragen aus Unternehmensdokumenten | UNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Berechtigungskonzept ist Schlüsselkontrolle. |
| P-05 | Externer Kundenservice-Chatbot verarbeitet Namen, E-Mail-Adressen und Bestelldaten | UNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Entscheidungen und sensible Fälle enger prüfen. |
| P-06 | Besprechung wird automatisch transkribiert und zusammengefasst | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; besonders im Beschäftigtenkontext. |
| P-07 | Bewerbungen werden durch KI bewertet oder vorsortiert | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur mit vertiefter Prüfung und starken Garantien umsetzbar. |
| P-08 | Beschäftigte werden anhand ihrer Kommunikation oder Leistung bewertet | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; in vielen Standardkonstellationen unverhältnismäßig oder nicht ausreichend begründbar. |
| P-09 | Leads werden mit Daten aus Webseiten und Registern angereichert | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; massenhaftes Profiling regelmäßig hohes Risiko. |
| P-10 | Unternehmen trainiert oder verfeinert ein Modell mit Kundendaten | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; bei sensiblen oder nicht erwartbaren Kundendaten hohes Risiko. |
| P-11 | Eine KI erzeugt falsche Aussagen über eine identifizierbare Person | RECHTSLAGE ZU EINZELNEN MODELLRECHTEN TEILWEISE OFFEN; Pflicht zu Richtigkeit, Reaktion und Rechtebearbeitung ist klar. |
| P-12 | KI entscheidet oder empfiehlt über Kredit, Preis, Vertrag oder Versicherung | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen und Garantien umsetzbar. |
| P-13 | Unternehmen nutzt eine lokale oder selbst gehostete KI | UNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Kontrollgewinn, aber volle Betreiberverantwortung. |
| P-14 | Vertrauliche Dokumente werden durch einen externen Dienst zusammengefasst | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; gewöhnliche Daten kontrollierbar, sensible Geheimdokumente besonders kritisch. |
| P-15 | KI-Agent greift selbstständig auf E-Mail, Kalender, CRM und Dateisystem zu | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur schrittweise, eng begrenzt und nach vertiefter DSFA-/Sicherheitsprüfung umsetzbar. |
P-01 Beschäftigter nutzt einen frei verfügbaren KI-Chatbot und gibt Kundendaten ein
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Textentwurf, Übersetzung, Zusammenfassung oder Problemlösung ohne formelle Freigabe. |
| Datenarten | Kundennamen, Kontaktdaten, Kommunikation, Vertrags- und möglicherweise besondere Daten; Prompt-, Geräte- und Nutzungsmetadaten. |
| Betroffene Personen | Kunden, Ansprechpartner, Beschäftigte, Dritte in Dokumenten. |
| Verantwortlicher | Das Unternehmen bleibt für die dienstlich veranlasste Eingabe regelmäßig verantwortlich; der Anbieter kann je Verarbeitungsschritt Auftragsverarbeiter, eigener oder gemeinsamer Verantwortlicher sein. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Bei Consumer-Diensten häufig nicht belastbar als rein weisungsgebundene Auftragsverarbeitung feststellbar; Bedingungen und tatsächliche Zwecke prüfen. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Nur mit konkretem Arbeits-/Kundenzweck und passender Rechtsgrundlage; unkontrollierte Eigeninitiative liefert keine zusätzliche Rechtsgrundlage. Art. 9 erfordert gesonderte Ausnahme. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Möglich; Eingabe besonderer Kategorien ohne Freigabe regelmäßig besonders kritisch. |
| Informationspflichten | Bestehende Hinweise decken neue Empfänger, KI-Zwecke und Transfers oft nicht ab; Art. 13/14 prüfen. |
| Art. 22 relevant | Meist nein, solange nur Entwurf; ja, wenn Ausgabe erhebliche Entscheidung faktisch bestimmt. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Je nach Daten/Zweck; bei Einzelentwurf oft nicht allein deswegen, bei systematischer Nutzung sensibler Daten oder Bewertung wahrscheinlich. |
| AVV erforderlich | Erforderlich, wenn Anbieter weisungsgebunden verarbeitet; Consumerbedingungen häufig ungeeignet. |
| Drittlandtransfer | Häufig möglich; Empfänger, Länder, DPF/SCC und Subprozessoren prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Schatten-KI, Trainingsnutzung, unklare Fristen, Drittlandzugriff, Geheimnisverlust, Rechte nicht erfüllbar. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Dienst sperren oder klar begrenzen; freigegebene Unternehmensalternative; Datenklassifizierung; DLP; Schulung; Incident- und Löschprozess. |
| Typische Fehlannahmen | "Der Mitarbeiter hat nur einen Namen eingegeben" oder "Der Dienst ist bekannt, daher sicher". |
| Rechtlicher Status | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; in der beschriebenen unkontrollierten Standardkonstellation regelmäßig nicht freigabefähig. |
| Quellen | S-001; S-023; S-025; S-027; S-035; S-037; S-040; S-044; S-045 |
P-02 Unternehmen nutzt eine vertragliche Unternehmensversion eines KI-Assistenten
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Produktivitätsassistenz für Texte, Analysen, Suche und Kommunikation. |
| Datenarten | Je nach Freigabe gewöhnliche Unternehmens-, Kunden- und Beschäftigtendaten; Nutzungs- und Sicherheitslogs. |
| Betroffene Personen | Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und weitere Dokumentpersonen. |
| Verantwortlicher | Das einsetzende Unternehmen für eigene Zwecke; Anbieterrolle je Datenfluss. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Kann für Inferenz/Speicherung Auftragsverarbeiter sein; Eigenzwecke wie Produktverbesserung, Telemetrie oder Sicherheitsanalyse gesondert prüfen. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Rechtsgrundlage je Ausgangszweck; Unternehmenslizenz ist keine Rechtsgrundlage. Für Beschäftigte § 26 BDSG/Art. 6 und gegebenenfalls Kollektivvereinbarung prüfen. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Nur bei ausdrücklicher Freigabe und zusätzlicher Art.-9-Grundlage; möglichst technisch begrenzen. |
| Informationspflichten | Datenschutzhinweise und interne Information um konkrete Funktionen, Empfänger, Logs, Transfers und Rechte ergänzen. |
| Art. 22 relevant | Bei Assistenz regelmäßig nein; bei Entscheidungsunterstützung abhängig von tatsächlicher Übernahme und Wirkung. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Screening erforderlich; bei breitem Zugriff auf Kommunikation, Profiling oder sensiblen Daten häufig DSFA. |
| AVV erforderlich | Regelmäßig ja; Anlagen, TOM, Subprozessoren, Löschung, Audit und Trainingsnutzung prüfen. |
| Drittlandtransfer | Region, Support, Telemetrie, Subprozessoren, Schlüssel und DPF/SCC prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Überbreite Connectoren, unklare Eigenzwecke, falsche Ergebnisse, interne Überwachung, Berechtigungsdurchgriff. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Gestufte Freigabe, sichere Defaults, minimale Connectorrechte, Trainingsnutzung aus, Rollen, Fristen, Tests, Change-Monitoring. |
| Typische Fehlannahmen | "Enterprise" oder "EU Data Boundary" bedeutet automatisch vollständige DSGVO-Konformität. |
| Rechtlicher Status | UNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR. |
| Quellen | S-001; S-002; S-023; S-027; S-035; S-037; S-038; S-044; S-045 |
P-03 Sprachmodell wird per API mit dem CRM verbunden
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Zusammenfassungen, Antwortvorschläge, Lead- oder Fallanalyse im CRM. |
| Datenarten | Kontakte, Kommunikation, Historie, Vertrags- und Transaktionsdaten; möglicherweise Scores und besondere Daten. |
| Betroffene Personen | Kunden, Interessenten, Ansprechpartner, Beschäftigte. |
| Verantwortlicher | Unternehmen bestimmt CRM-Zweck und Integration; Implementierer kann Auftragsverarbeiter sein. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Modellanbieter regelmäßig für API-Inferenz, soweit keine Eigenzwecke; Hosting-/Integrationspartner zusätzlich. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Je Funktion: Vertrag, vorvertragliche Maßnahmen oder berechtigtes Interesse; Profiling und Werbung gesondert prüfen. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Feld- und Dokumentfilter; Art. 9/10 bei Gesundheits-, strafrechtlichen oder sonstigen sensiblen Inhalten. |
| Informationspflichten | Empfänger, KI-Zweck, Profiling, Datenquellen und Transfer nennen; bei Leadanreicherung Art. 14. |
| Art. 22 relevant | Bei bloßer Zusammenfassung nein; bei Score oder Empfehlung mit maßgeblicher Entscheidungswirkung möglich. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Bei Scoring, umfangreicher Profilbildung oder sensiblen Kundendaten häufig wahrscheinlich. |
| AVV erforderlich | Mit Modell-, Hosting- und Integrationsanbieter regelmäßig erforderlich; Rollen je Phase. |
| Drittlandtransfer | API-Endpunkt, Logging, Abuse Monitoring, Support und Subprozessoren prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Massenübermittlung, falsche CRM-Einträge, autonome Aktionen, Zweckausweitung, Rechte-/Löschinkonsistenz. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Feld-Whitelist, Pseudonymisierung, minimale Payload, Review vor Schreiben/Senden, idempotente Aktionen, Audit, Löschsynchronisation. |
| Typische Fehlannahmen | "Die API speichert nichts" ohne belastbaren Vertrag und technische Nachweise. |
| Rechtlicher Status | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; Assistenz leichter als Scoring oder autonome Agenten. |
| Quellen | S-001; S-023; S-024; S-027; S-035; S-037; S-039; S-061; S-062 |
P-04 Interner RAG-Chatbot beantwortet Fragen aus Unternehmensdokumenten
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Wissenssuche, Richtlinienauskunft, Fall- und Dokumentzusammenfassung. |
| Datenarten | Dokumentinhalte, Metadaten, Embeddings, Nutzerfragen, Treffer, Logs; möglicherweise Personal-, Kunden- und Geheimdaten. |
| Betroffene Personen | Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und Dritte in Dokumenten. |
| Verantwortlicher | Unternehmen für Wissenszweck und Datenräume. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Hosting-, Vektor-, Modell- und Implementierungsanbieter je Architektur. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Ausgangszwecke der Dokumente und kompatible Wissensnutzung prüfen; keine pauschale Sekundärnutzung aller Archive. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Sensible Dokumenträume gesondert sperren oder mit enger Art.-9-Grundlage und Berechtigung. |
| Informationspflichten | Interne/externe Betroffene je Datenquelle; transparente Beschreibung von Indexierung, Abfrage, Logs und Empfängern. |
| Art. 22 relevant | Regelmäßig nein bei Wissensauskunft; möglich, wenn Antwort Personal-, Kredit- oder andere erhebliche Entscheidungen steuert. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Bei breitem Archivzugriff, Beschäftigtendaten, sensiblen Daten oder erheblicher Entscheidung häufig. |
| AVV erforderlich | Regelmäßig ja bei externen Komponenten. |
| Drittlandtransfer | Jede Komponente prüfen; Embedding-, Vektor- und Modellanbieter getrennt. |
| Wesentliche Risiken | Security Trimming fehlt, falsche Quellen, veraltete Dokumente, Prompt Injection in Dokumenten, Indexlöschung unvollständig. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Berechtigung vor Retrieval, Mandantentrennung, Quellenanzeige, Dokumentstatus, Ingestion-Filter, Löschpipeline, Injection-Tests. |
| Typische Fehlannahmen | RAG mache ein Basismodell automatisch rechtmäßig, richtig oder frei von Personenbezug. |
| Rechtlicher Status | UNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Berechtigungskonzept ist Schlüsselkontrolle. |
| Quellen | S-001; S-023; S-027; S-029; S-038; S-085 |
P-05 Externer Kundenservice-Chatbot verarbeitet Namen, E-Mail-Adressen und Bestelldaten
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Authentifizierte Auskunft, Status, FAQ, Reklamationsaufnahme und Antwortassistenz. |
| Datenarten | Identitäts-, Kontakt-, Bestell-, Kommunikations- und Nutzungsdaten; je Branche sensible Daten. |
| Betroffene Personen | Kunden, Empfänger, Ansprechpartner. |
| Verantwortlicher | Unternehmen für Kundenservice; Anbieterrollen je Komponente. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Chat-/Modellanbieter regelmäßig als Auftragsverarbeiter, soweit weisungsgebunden. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Vertrag/vorvertragliche Maßnahmen für erforderliche Servicevorgänge; berechtigtes Interesse für ergänzende Unterstützung; Marketing getrennt. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Branchen- und Fallfilter; keine offene Abfrage sensibler Daten ohne Notwendigkeit und Art.-9-Ausnahme. |
| Informationspflichten | Vor oder bei Datenerhebung klar über KI, Zwecke, Empfänger, Speicherung, Transfers, Rechte und Eskalation informieren. |
| Art. 22 relevant | FAQ nein; automatisierte Vertragsablehnung, Erstattung oder Preisentscheidung kann Art. 22 auslösen. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Bei Standard-FAQ oft nicht zwingend; bei Profiling, Authentifizierung, sensiblen Daten oder Entscheidungen wahrscheinlich. |
| AVV erforderlich | Regelmäßig ja; Session-, Chat- und Modelllogs einbeziehen. |
| Drittlandtransfer | Region, Support, Subprozessoren, Telemetrie und Authentifizierungsdienst prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Identitätsverwechslung, fremde Bestelldaten, falsche Auskunft, Prompt Injection, fehlende menschliche Eskalation. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Starke Authentifizierung, Datensparsamkeit, transaktionsbezogene APIs, erlaubte Aktionen, Eskalation, Quellen-/Statusanzeige, Tests. |
| Typische Fehlannahmen | Ein Hinweis "Du sprichst mit einer KI" erfülle sämtliche Datenschutzpflichten. |
| Rechtlicher Status | UNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Entscheidungen und sensible Fälle enger prüfen. |
| Quellen | S-001; S-023; S-025; S-027; S-038; S-047 |
P-06 Besprechung wird automatisch transkribiert und zusammengefasst
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Protokoll, Aufgaben, Wissenssicherung. |
| Datenarten | Stimme, Sprecherzuordnung, Gesprächsinhalte, Teilnahme, möglicherweise besondere Kategorien und Leistungsinformationen. |
| Betroffene Personen | Beschäftigte, Kunden, Lieferanten, sonstige Teilnehmer. |
| Verantwortlicher | Veranstaltendes Unternehmen für Zweck und Einsatz; Anbieter als Auftragsverarbeiter oder zusätzlich eigener Verantwortlicher. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Transkriptions-, Meeting-, Hosting- und Modellanbieter. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Je Kontext Vertrag/berechtigtes Interesse/§ 26 BDSG; Einwilligung nur bei echter Freiwilligkeit und praktikabler Alternative. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Gespräche können Art.-9-Daten enthalten; biometrische Identifizierung gesondert prüfen. |
| Informationspflichten | Vor Beginn verständlich; Aufzeichnung, Transkription, Zusammenfassung, Empfänger, Frist und Widerspruch unterscheiden. |
| Art. 22 relevant | Regelmäßig nein; ja möglich, wenn Transkript/Analyse erhebliche Personal- oder Kundenentscheidung bestimmt. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Bei breitem Rollout, dauerhafter Analyse, sensiblen Gesprächen oder Beschäftigtenbewertung häufig. |
| AVV erforderlich | Regelmäßig ja. |
| Drittlandtransfer | Meeting- und KI-Komponenten einschließlich Support/Telemetrie prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Unbemerkte Aufnahme, Zweckausweitung, falsche Sprecher/Statements, langfristige Volltextarchive, Leistungsüberwachung. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Optische/akustische Anzeige, Alternativprozess, Audio früh löschen, Empfänger begrenzen, Korrektur, keine Trainingsnutzung, Betriebsrat. |
| Typische Fehlannahmen | Teilnahme am Meeting sei automatisch Einwilligung in Aufzeichnung und KI-Auswertung. |
| Rechtlicher Status | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; besonders im Beschäftigtenkontext. |
| Quellen | S-001; S-002; S-005; S-023; S-027; S-041; S-047; S-067 |
P-07 Bewerbungen werden durch KI bewertet oder vorsortiert
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Ranking, Eignungsscore, Vorauswahl, Interviewfragen oder Ablehnungsempfehlung. |
| Datenarten | Lebenslauf, Qualifikation, Kommunikation, Tests, abgeleitete Eigenschaften; potenziell besondere Kategorien/Proxy-Merkmale. |
| Betroffene Personen | Bewerberinnen und Bewerber. |
| Verantwortlicher | Arbeitgeber; Anbieter/Recruiter je Einfluss als Auftrags-, eigener oder gemeinsamer Verantwortlicher. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Software-/Modellanbieter bei Weisungsbindung; Eigenentwicklung/Benchmarking gesondert. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | § 26 BDSG/Art. 6 für erforderliche Bewerbungsverarbeitung; Art. 9-Ausnahme bei besonderen Daten; Freiwilligkeit von Einwilligung kritisch. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Hohe Gefahr indirekter Offenbarung oder Proxy-Nutzung; Merkmale und Trainingsdaten prüfen. |
| Informationspflichten | Kriterien, Datenquellen, KI-Rolle, Profiling, Art. 22 und Rechte verständlich erläutern. |
| Art. 22 relevant | Sehr relevant; automatische Ablehnung oder faktisch bestimmendes Ranking kann Art. 22 auslösen. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Regelmäßig wahrscheinlich wegen Bewertung, vulnerabler Gruppe, neuer Technologie und erheblicher Wirkung. |
| AVV erforderlich | Regelmäßig ja; Trainings-/Benchmark-Eigenzwecke klären. |
| Drittlandtransfer | Cloud-, Assessment- und Modellanbieter prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Diskriminierung, unvalides Scoring, historische Verzerrung, fehlende Erklärung, Scheinprüfung, falsche Daten. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Jobbezogene Kriterien, Validierung, Bias-/Fehlertests, echte menschliche Entscheidung, Alternativkanal, Beschwerde, DSFA, Betriebsrat. |
| Typische Fehlannahmen | Ein Recruiter-Klick hinter dem Score beseitige Art. 22. |
| Rechtlicher Status | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur mit vertiefter Prüfung und starken Garantien umsetzbar. |
| Quellen | S-001; S-002; S-004; S-005; S-039; S-042; S-055; S-061; S-062; S-067 |
P-08 Beschäftigte werden anhand ihrer Kommunikation oder Leistung bewertet
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Produktivitäts-, Qualitäts-, Risiko-, Stimmungs- oder Fluktuationsanalyse. |
| Datenarten | E-Mail, Chat, Calls, Tickets, Zeiten, Aktivität, Inhalte, Scores und abgeleitete Persönlichkeits-/Leistungsmerkmale. |
| Betroffene Personen | Beschäftigte und Kommunikationspartner. |
| Verantwortlicher | Arbeitgeber. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Analyse-, Plattform- und Modellanbieter; mögliche Eigenzwecke prüfen. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Nur bei strenger Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit; § 26 BDSG/Art. 6, Art. 9 bei sensiblen Ableitungen; Kollektivvereinbarung möglich. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Hohe Wahrscheinlichkeit indirekter Gesundheits-, Gewerkschafts-, Religions- oder politischer Informationen. |
| Informationspflichten | Detaillierte, vorherige Information über Quellen, Kriterien, Folgen, Empfänger, Rechte und Kontrolle. |
| Art. 22 relevant | Bei automatisierten Personalfolgen sehr wahrscheinlich relevant. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Regelmäßig erforderlich oder zumindest sehr naheliegend. |
| AVV erforderlich | Regelmäßig ja, Rollen und Trainingszwecke prüfen. |
| Drittlandtransfer | Alle Kommunikations- und Analysekomponenten prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Dauerüberwachung, Chilling Effects, Fehlinterpretation, Diskriminierung, Zweckausweitung, Machtungleichgewicht. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Mildere Mittel, Aggregation, keine Inhaltsvollanalyse, klare Ausschlüsse, echte menschliche Prüfung, Mitbestimmung, DSFA, unabhängige Validierung. |
| Typische Fehlannahmen | Eine anonyme Teamstatistik sei automatisch anonym; individuelle Rohdaten können weiter personenbezogen bleiben. |
| Rechtlicher Status | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; in vielen Standardkonstellationen unverhältnismäßig oder nicht ausreichend begründbar. |
| Quellen | S-001; S-002; S-005; S-023; S-039; S-042; S-067; S-068 |
P-09 Leads werden mit Daten aus Webseiten und Registern angereichert
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Vertriebsrecherche, Kontaktermittlung, Priorisierung und Personalisierung. |
| Datenarten | Name, Funktion, Kontakt, öffentliche Beiträge, Register-, Unternehmens- und abgeleitete Profildaten. |
| Betroffene Personen | Geschäftliche Ansprechpartner, Selbstständige, Organmitglieder und weitere Personen. |
| Verantwortlicher | Anreicherndes Unternehmen; Datenbroker/Scraper können eigene oder gemeinsame Verantwortliche sein. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Nur bei weisungsgebundener Recherche; viele Datenanbieter handeln für eigene Zwecke. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. f nur nach konkretem Interesse, Erforderlichkeit, Erwartungen und Abwägung; Werbung zusätzlich UWG/ePrivacy/TDDDG prüfen. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Öffentliche besondere Daten nicht ohne Art.-9-Ausnahme nutzen; Ableitungen kritisch. |
| Informationspflichten | Art. 14 grundsätzlich; Herkunft, Kategorien, Zwecke und Empfänger nennen. Ausnahme nicht routinemäßig. |
| Art. 22 relevant | Bei bloßer Kontaktrecherche meist nein; automatisches Ausschließen, Preis-/Vertragsfolgen oder erhebliche Profile möglich. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Bei massenhafter Profilbildung, Datenbroker-Kombination, Scoring oder sensiblen Daten wahrscheinlich. |
| AVV erforderlich | Abhängig von Anbieterrolle; Datenbroker oft kein bloßer Auftragsverarbeiter. |
| Drittlandtransfer | Datenbroker, Scraping-/Enrichment-Dienst und CRM prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Unerwartete Sekundärnutzung, falsche Zuordnung, sensible Inferenz, fehlende Information, Widerspruch ignoriert. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Quellen-/Zeitstempel, Felder minimieren, keine sensiblen Profile, Art.-14-Prozess, Opt-out/Sperrliste, Validierung, Löschfristen. |
| Typische Fehlannahmen | Handelsregister, LinkedIn oder Webseite bedeute freie kommerzielle Nutzung für jeden Zweck. |
| Rechtlicher Status | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; massenhaftes Profiling regelmäßig hohes Risiko. |
| Quellen | S-001; S-011; S-031; S-034; S-046; S-063 bis S-066; S-080 |
P-10 Unternehmen trainiert oder verfeinert ein Modell mit Kundendaten
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Domänenspezifische Antworten, Klassifikation, Stil, Prognose oder Produktverbesserung. |
| Datenarten | Kundenkommunikation, Dokumente, Transaktionen, Labels, Feedback; Modellparameter und Testdaten. |
| Betroffene Personen | Kunden, Ansprechpartner, Dritte in Dokumenten. |
| Verantwortlicher | Unternehmen für Trainingszweck; Anbieterrolle abhängig von Weisung/Eigenzwecken. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Trainings-/Cloud-Anbieter kann Auftragsverarbeiter sein; Nutzung des Datensatzes für eigenes Basismodell wäre separater Zweck. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Ausgangszweck deckt Training nicht automatisch; Art. 6, Zweckvereinbarkeit, Art. 9, Transparenz und Widerspruch prüfen. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Datensatzbereinigung und Ausschluss; Art. 9-Ausnahme erforderlich, wenn enthalten/verarbeitet. |
| Informationspflichten | Training, Zweck, Datenarten, Modell-/Empfängerlogik, Frist und Rechte spezifisch beschreiben. |
| Art. 22 relevant | Training selbst regelmäßig nein; spätere Nutzung kann Art. 22 auslösen. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Bei umfangreichen Kundenbeständen, sensiblen Daten, neuen Modellen oder Entscheidungszwecken häufig. |
| AVV erforderlich | Regelmäßig ja bei externem Dienst; Rückgabe/Löschung, Checkpoints und Artefakte einbeziehen. |
| Drittlandtransfer | Trainingsregion, Speicher, Experimente, Evaluation und Support prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Memorisation, unklare Zweckänderung, Testdatenleak, Rechte technisch schwer, Modell als verbleibender Informationsträger. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Datensatzinventur, Redaction/Pseudonymisierung, Deduplikation, Mindestdaten, separate Evaluation, Extraktionstests, Unlearning-/Systemstrategie. |
| Typische Fehlannahmen | Fine-Tuning speichere keine Daten oder sei automatisch nur Statistik. |
| Rechtlicher Status | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; bei sensiblen oder nicht erwartbaren Kundendaten hohes Risiko. |
| Quellen | S-001; S-023; S-024; S-027; S-028; S-032; S-083; S-084; S-086 |
P-11 Eine KI erzeugt falsche Aussagen über eine identifizierbare Person
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Auskunft, Suche, Zusammenfassung oder Empfehlung. |
| Datenarten | Generierte Aussage, zugrunde liegende Prompts, RAG-Quellen, Logs und gegebenenfalls Profil. |
| Betroffene Personen | Die betroffene Person und eventuell Empfänger der Aussage. |
| Verantwortlicher | Je nach Zweck und Einfluss Anbieter, Betreiber oder beide für unterschiedliche Phasen. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Rolle des Anbieters nicht pauschal; bei kundenspezifischer Inferenz oft Auftragsverarbeitung, allgemeiner Dienst kann Eigenzwecke haben. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Die Verarbeitung benötigt Rechtsgrundlage; Falschheit verletzt zusätzlich den Richtigkeitsgrundsatz und kann Rechte auslösen. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Falsche Behauptung kann besondere Kategorien offenbaren; Art. 9-Risiko. |
| Informationspflichten | Betroffene müssen Verantwortlichen und Rechte erkennen können; Quellen/Herkunft soweit erforderlich. |
| Art. 22 relevant | Wenn Aussage erhebliche Entscheidung beeinflusst, Art. 22 und Erklärung besonders relevant. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Abhängig vom System; bei systematischer Personenbewertung wahrscheinlich. |
| AVV erforderlich | Je Architektur. |
| Drittlandtransfer | Logs/Modelldienst prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Rufschaden, Diskriminierung, Fehlentscheidung, Weiterverbreitung, unklare Korrektur im Modell. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Korrekturkanal, Sperr-/Outputmaßnahme, RAG-Quellenkorrektur, Logs sichern, Empfänger informieren, Root-Cause-Analyse, gegebenenfalls Unlearning/Retraining. |
| Typische Fehlannahmen | Halluzinationen seien keine personenbezogenen Daten, weil sie "erfunden" sind. |
| Rechtlicher Status | RECHTSLAGE ZU EINZELNEN MODELLRECHTEN TEILWEISE OFFEN; Pflicht zu Richtigkeit, Reaktion und Rechtebearbeitung ist klar. |
| Quellen | S-001; S-024; S-025; S-028; S-036; S-052; S-073; S-078 |
P-12 KI entscheidet oder empfiehlt über Kredit, Preis, Vertrag oder Versicherung
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Risikobewertung, Scoring, Betrugserkennung, Preis- oder Annahmeentscheidung. |
| Datenarten | Finanz-, Vertrags-, Verhaltens-, Geräte-, Standort- und abgeleitete Risikodaten; möglicherweise besondere Daten/Proxys. |
| Betroffene Personen | Kunden, Interessenten, Versicherte. |
| Verantwortlicher | Entscheidendes Unternehmen; Scoreanbieter kann je Funktion eigener oder gemeinsamer Verantwortlicher sein. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Nicht automatisch; eigene Scoremethodik und Datenbestände sprechen für eigene Verantwortlichkeit. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Art. 6 und gegebenenfalls Art. 9/10; Art. 22 Abs. 2-Ausnahme und Schutzmaßnahmen; nationale Spezialregeln prüfen. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Proxy- und Offenbarungsrisiken; Art. 9-Ausnahme nötig, falls besondere Kategorien verarbeitet werden. |
| Informationspflichten | Aussagekräftige Informationen über involvierte Logik, Tragweite und angestrebte Auswirkungen; konkrete Erklärung auf Anfrage. |
| Art. 22 relevant | Zentral. Score kann selbst Entscheidung sein, wenn er maßgeblich übernommen wird. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Regelmäßig erforderlich oder sehr wahrscheinlich. |
| AVV erforderlich | Rollen differenziert; Verträge ersetzen Funktionsanalyse nicht. |
| Drittlandtransfer | Scoring-, Fraud- und Modellanbieter prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Intransparenz, falsche Daten, Diskriminierung, Scheinmensch, Geschäftsgeheimnis-Einwand, fehlende Anfechtung. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Validierte Faktoren, Datenqualitätskontrolle, konkrete Erklärung, echte menschliche Prüfung, Stellungnahme/Anfechtung, Monitoring, DSFA. |
| Typische Fehlannahmen | Ein externer Scoreanbieter trage allein die Datenschutzverantwortung. |
| Rechtlicher Status | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen und Garantien umsetzbar. |
| Quellen | S-001; S-007; S-024; S-036; S-039; S-042; S-061; S-062 |
P-13 Unternehmen nutzt eine lokale oder selbst gehostete KI
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Interne Assistenz, RAG, Klassifikation oder Automatisierung ohne externen Inferenzdienst. |
| Datenarten | Abhängig von Anwendung; lokal gespeicherte Trainings-, RAG-, Prompt-, Output- und Logdaten. |
| Betroffene Personen | Je Datenbestand. |
| Verantwortlicher | Unternehmen regelmäßig allein für Betrieb und Zwecke; Implementierer/Hoster gegebenenfalls Auftragsverarbeiter. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Kein externer Modellprozessor bei vollständig lokalem Betrieb; Hosting/Support trotzdem prüfen. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Unverändert je Verarbeitung; Lokalität schafft keine Rechtsgrundlage. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Kontrolle ist besser möglich, Art. 9 bleibt vollständig anwendbar. |
| Informationspflichten | Weiter erforderlich; Empfängerstruktur kann einfacher sein. |
| Art. 22 relevant | Unverändert abhängig von Entscheidungswirkung. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Unverändert risikobasiert; lokale Verarbeitung kann Risiko senken, nicht beseitigen. |
| AVV erforderlich | Nur für externe Hosting-, Wartungs- oder Implementierungsdienste. |
| Drittlandtransfer | Kann vermieden werden; Remote-Support, Updates und Telemetrie prüfen. |
| Wesentliche Risiken | Fehlkonfiguration, fehlende Patches, schwache Mandantentrennung, lokale Logs, ungetestete Modelle, interne Überprivilegierung. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Härtung, Patchmanagement, IAM, Netzwerksegmentierung, Logging, Tests, lokale Schlüssel, Modell-/Datenprovenienz. |
| Typische Fehlannahmen | On-premise bedeute automatisch DSGVO-konform oder sicher. |
| Rechtlicher Status | UNTER KLAR BENANNTEN VORAUSSETZUNGEN REGELMÄSSIG UMSETZBAR; Kontrollgewinn, aber volle Betreiberverantwortung. |
| Quellen | S-001; S-023; S-027; S-038; S-040 |
P-14 Vertrauliche Dokumente werden durch einen externen Dienst zusammengefasst
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Analyse, Zusammenfassung, Übersetzung oder Extraktion. |
| Datenarten | Dokumentinhalte, personenbezogene und vertrauliche Angaben, Metadaten, Prompt/Output. |
| Betroffene Personen | Kunden, Beschäftigte, Vertragspartner, Dritte. |
| Verantwortlicher | Auftraggebendes Unternehmen. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Externer Dienst bei reiner Weisungsbindung; Eigenzwecke gesondert. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Ausgangszweck und Erforderlichkeit; Art. 9/10 bei sensiblen oder strafrechtlichen Daten. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Dokumentklassifizierung vor Upload; besonders sensible Klassen gegebenenfalls ausschließen. |
| Informationspflichten | Empfänger, KI-Verarbeitung und Transfer müssen von vorhandenen Hinweisen gedeckt sein oder ergänzt werden. |
| Art. 22 relevant | Meist nein; wenn Zusammenfassung Entscheidungsvorlage über Personen bildet, Wirkung prüfen. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Je Umfang/Sensibilität; bei Rechts-, Gesundheits-, Personal- oder Massendokumenten häufig. |
| AVV erforderlich | Regelmäßig ja. |
| Drittlandtransfer | Sehr relevant; Speicher, Support, Logging, Training und Subprozessoren. |
| Wesentliche Risiken | Volltextoffenlegung, Retention, Trainingsnutzung, Halluzination, Geheimnis-/Berufsgeheimnisrisiken, falsche Zusammenfassung. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Redaction, minimale Ausschnitte, freigegebener Dienst, Zero-Retention soweit belastbar, Verschlüsselung, Review, keine Trainingsnutzung. |
| Typische Fehlannahmen | Eine Zusammenfassung sei nur Verarbeitung durch ein "Werkzeug" und datenschutzrechtlich neutral. |
| Rechtlicher Status | NUR NACH VERTIEFTER EINZELFALLPRÜFUNG UMSETZBAR; gewöhnliche Daten kontrollierbar, sensible Geheimdokumente besonders kritisch. |
| Quellen | S-001; S-023; S-027; S-035; S-037; S-044; S-045 |
P-15 KI-Agent greift selbstständig auf E-Mail, Kalender, CRM und Dateisystem zu
| Prüffeld | Bewertung |
|---|---|
| Verarbeitungszweck | Informationsbeschaffung und autonome Aktionen wie Antworten, Termine, Updates, Versand oder Ablage. |
| Datenarten | Breiter Querschnitt aller verbundenen Systeme; Kommunikations-, Kunden-, Beschäftigten-, Termin-, Vertrags- und Metadaten. |
| Betroffene Personen | Nahezu alle Personen in verbundenen Systemen. |
| Verantwortlicher | Unternehmen für Agentenzwecke und Berechtigungen; Anbieterrollen je Modell, Orchestrierung und Connector. |
| Auftragsverarbeiter / weitere Rollen | Mehrere Auftragsverarbeiter möglich; Eigenzwecke und Toolanbieter gesondert. |
| Mögliche Rechtsgrundlage | Jeder Lese-, Kombinations-, Entscheidungs- und Aktionszweck muss gedeckt sein; Zweckbeschreibung darf nicht "alles automatisieren" lauten. |
| Besondere Daten nach Art. 9 oder 10 | Sehr hohe Wahrscheinlichkeit; Datenklassifizierung und systemische Sperren erforderlich. |
| Informationspflichten | Komplexe Empfänger- und Zweckstruktur; gestufte Information, interne Richtlinie und externe Hinweise erforderlich. |
| Art. 22 relevant | Möglich, sobald Agent erhebliche Entscheidungen trifft oder faktisch bestimmt; auch ohne förmlichen Score. |
| DSFA erforderlich oder wahrscheinlich | Bei produktivem breitem Agenten regelmäßig sehr wahrscheinlich. |
| AVV erforderlich | Mit allen externen Komponenten; Unterauftragnehmer und Connectorrollen vollständig. |
| Drittlandtransfer | Mehrstufig; jeder Tool-Aufruf und Logpfad. |
| Wesentliche Risiken | Indirekte Prompt Injection, Datenexfiltration, Fehlversand, Massenänderung, Berechtigungsdurchgriff, unklare Verantwortlichkeit, schwerer Widerruf. |
| Erforderliche Schutzmaßnahmen | Minimaler Scope, getrennte Identität, Read-only als Default, Freigabe vor Senden/Löschen/Zahlen, Transaktionsgrenzen, Sandboxing, Audit, Kill Switch, Simulation, Incident Plan. |
| Typische Fehlannahmen | Der Agent handle nur wie ein Mitarbeiter und brauche deshalb keine zusätzliche Datenschutzprüfung. |
| Rechtlicher Status | REGELMÄSSIG HOHES DATENSCHUTZRISIKO; nur schrittweise, eng begrenzt und nach vertiefter DSFA-/Sicherheitsprüfung umsetzbar. |
| Quellen | S-001; S-023; S-027; S-035; S-038 bis S-040; S-044; S-045 |
Was ist unter welchen Voraussetzungen umsetzbar?
Die folgende Matrix ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sie zeigt typische Ausgangspunkte. Eine Maßnahme kann durch sensible Daten, große Reichweite, unklare Anbieterrollen, Drittlandzugriffe, Profiling oder erhebliche Auswirkungen in eine strengere Kategorie wechseln.
| Maßnahme | Typische Bewertung | Voraussetzungen | Ausschlussgründe | Offene Punkte | Quellen |
|---|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Textassistenz ohne Personenbezug | Regelmäßig umsetzbar | Freigegebener Dienst, keine Personen-/Geheimdaten, sichere Konten, klare Richtlinie. | Verdeckte Logs oder ungeklärte Telemetrie. | Technische Metadaten können dennoch personenbezogen sein. | S-001; S-023; S-027 |
| Textassistenz mit gewöhnlichen Kundendaten | Bedingt umsetzbar | Zweck/Rechtsgrundlage, AVV, minimale Daten, Transferprüfung, Training aus, Fristen. | Consumerdienst, unklare Eigenzwecke, kein AVV. | Anbieteränderungen überwachen. | S-001; S-023; S-035; S-037 |
| RAG über freigegebene interne Wissensdokumente | Regelmäßig umsetzbar | Dokumentinventur, Security Trimming, Quellenanzeige, Löschsynchronisation, Tests. | Globaler Index ohne Rechte; veraltete oder rechtswidrige Quellen. | Embeddings/Modellstatus kontextabhängig. | S-029; S-038; S-085 |
| RAG über Personal-/Gesundheitsakten | Nur vertieft | Enge Zwecke, Art. 9, Rollen, DSFA, strikte Segregation, Audit, lokale/enge Verarbeitung. | Breiter Zugriff oder allgemeine Assistenz ohne Bedarf. | Modell- und Rechteumsetzung technisch prüfen. | S-001; S-029; S-039 |
| Kundenservice-Chatbot für FAQ | Regelmäßig umsetzbar | Minimale Daten, Hinweis, Eskalation, Quellen, kein erheblicher Entscheidungsautomatismus. | Ungeprüfte individuelle Aussagen oder Vertragsentscheidungen. | Richtigkeit und Barrierefreiheit. | S-023; S-025; S-047 |
| Authentifizierter Bestell-/Servicebot | Bedingt umsetzbar | Starke Authentifizierung, transaktionsbezogene APIs, AVV, Audit, Datenminimierung. | Breite Kontoansicht oder fremde Bestelldaten. | Agentenrechte und Fehlerfolgen. | S-001; S-027; S-040 |
| Meeting-Zusammenfassung | Nur vertieft | Vorabinformation, Zweck, Alternativweg, kurze Fristen, keine Leistungsanalyse, Betriebsrat. | Verdeckte Aufzeichnung oder allgemeine Mitarbeiterbewertung. | Freiwilligkeit und besondere Gesprächsinhalte. | S-001; S-002; S-005; S-041 |
| Bewerberranking | Hohes Risiko | Jobbezogene Kriterien, DSFA, Bias-/Validitätstest, echte menschliche Prüfung, Erklärung und Beschwerde. | Automatische Ablehnung ohne zulässige Art.-22-Ausnahme/Garantien. | AI-Act-Einordnung und nationale Regeln. | S-001; S-004; S-042; S-061; S-062 |
| Beschäftigten-Stimmungs-/Leistungsanalyse | Regelmäßig sehr kritisch | Strikte Erforderlichkeit, mildere Mittel, Mitbestimmung, DSFA, Aggregation, keine sensiblen Inferenzen. | Dauerüberwachung, verdeckte Inhaltsanalyse, individuelle Sanktionen. | Verhältnismäßigkeit oft Hauptproblem. | S-002; S-005; S-039; S-067 |
| Leadanreicherung aus öffentlichen Quellen | Nur vertieft | Konkretes Interesse, Datenminimierung, Quellenqualität, Art. 14, Widerspruch, Fristen. | Massenprofiling, sensible Daten, unerwartete Zweckkombination. | EDPB 03/2026 noch nicht final. | S-031; S-034; S-064; S-065 |
| Fine-Tuning mit redigierten Fachdaten | Bedingt umsetzbar | Datenprovenienz, minimale Daten, Extraktionstest, AVV/Transfer, Rechte-/Löschstrategie. | Ungeprüfter Vollbestand oder Anbietertraining für eigene Zwecke. | Modell als möglicher Informationsträger. | S-024; S-027; S-028; S-083; S-084 |
| Automatischer Score mit Vertragsfolge | Nur unter strengen Ausnahmen | Art. 22 Abs. 2, Garantien, konkrete Erklärung, Datenqualität, DSFA, menschliche Anfechtung. | Scheinprüfung oder unzulässige besondere Daten. | Rechtsprechung und Sektorregeln. | S-061; S-062 |
| Lokale KI ohne externe Verbindung | Regelmäßig umsetzbar | Rechtsgrundlage, Sicherheit, Rollen, Logs, Rechte und Wartung intern organisieren. | Fehlkonfiguration oder ungeprüfte Trainingsdaten. | Keine automatische Rechtskonformität. | S-001; S-027; S-038 |
| Agent mit Leserechten in begrenztem Datenraum | Bedingt umsetzbar | Read-only, minimaler Scope, RAG-Rechte, Audit, Injection-Tests, DSFA-Screening. | Zugriff auf gesamtes Postfach/Dateisystem. | Indirekte Prompt Injection. | S-027; S-029; S-039 |
| Agent mit Sende-, Lösch- oder Zahlungsrechten | Regelmäßig hohes Risiko | Explizite Bestätigung, Transaktionslimits, Sandboxing, getrennte Identität, Kill Switch, Vollaudit. | Unbeaufsichtigte irreversible Aktionen. | Art. 22 und Haftung je Aktion. | S-001; S-027; S-040 |
Vier Freigabestufen für die Unternehmenspraxis
| Stufe | Merkmal | Beispiele | Mindest-Gate |
|---|---|---|---|
| Stufe A - datenschutzarm | Kein Personenbezug oder nur technisch notwendige Kontodaten. | Allgemeine Assistenz, öffentliche Fachtexte, synthetische Testdaten. | Toolfreigabe, Sicherheit, Nutzungsrichtlinie. |
| Stufe B - kontrollierte Personendaten | Gewöhnliche Personendaten in freigegebener Architektur. | Kundenservice, CRM-Zusammenfassung, interne RAG-Suche. | Rechtsgrundlage, AVV, Transfer, Rechte, Fristen, minimale Daten. |
| Stufe C - besonders geprüft | Sensible Daten, Beschäftigte, umfangreiche Profile oder hohe Reichweite. | Meetingtranskription, Personalakten-RAG, Gesundheitsdaten. | Art. 9/10, DSFA, Mitbestimmung, strikte Rollen, zusätzliche Technik. |
| Stufe D - erhebliche Entscheidung/autonomer Agent | Art. 22, wesentliche Auswirkungen oder irreversible Aktionen. | Bewerberranking, Kreditentscheidung, Agent sendet/löscht/zahlt. | Gesetzliche Ausnahme, echte Aufsicht, Erklärung, Anfechtung, Sicherheitsgates. |
Häufige Fehlannahmen und Mythen
| ID | Aussage | Bewertung | Korrekte Einordnung | Quellen |
|---|---|---|---|---|
| M-01 | "Öffentliche Daten darf jeder verwenden." | Falsch. | Öffentliche Zugänglichkeit beseitigt Personenbezug, Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Art. 9, Art. 14 und Widerspruch nicht. Erwartbarkeit und Schutzsignale sind Teil der Abwägung. | S-001; S-031; S-065; S-080 |
| M-02 | "Ohne Namen sind Daten anonym." | Falsch. | Pseudonyme, Merkmalskombinationen, Inhalte, Zweck oder Auswirkungen können die Person bestimmbar machen. Anonymität erfordert robuste Prüfung gegen Isolation, Verknüpfung und Inferenz. | S-001; S-032; S-033; S-072 bis S-074 |
| M-03 | "Ein AVV löst sämtliche Datenschutzprobleme." | Falsch. | Der AVV regelt Auftragsverarbeitung. Rechtsgrundlage, Art. 9, Transparenz, Rechte, Art. 22, DSFA, Sicherheit und Transfer bleiben eigenständig. | S-001; S-035; S-037 |
| M-04 | "Bei europäischen Servern gibt es keinen Drittlandtransfer." | Falsch. | Remote-Support, Subprozessoren, Telemetrie, Backups, Schlüssel- und Konzernzugriffe können Drittlandbezug schaffen. | S-001; S-044; S-045; S-081 |
| M-05 | "Eine KI-Empfehlung ist nie eine automatisierte Entscheidung." | Falsch. | Wenn der Empfänger die Empfehlung faktisch maßgeblich übernimmt, kann schon der Score/die Empfehlung unter Art. 22 fallen. | S-042; S-061 |
| M-06 | "Mit einer Einwilligung ist alles erlaubt." | Falsch. | Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und widerrufbar sein; Zweckbindung, Datenminimierung und weitere Gesetze bleiben. Im Beschäftigungsverhältnis ist Freiwilligkeit besonders kritisch. | S-001; S-002; S-041 |
| M-07 | "Unternehmensversionen sind automatisch DSGVO-konform." | Falsch. | Vertrag, tatsächliche Einstellungen, Eigenzwecke, Subprozessoren, Transfers, Logs, Rechte und Zweck müssen geprüft werden. | S-023; S-035; S-037 |
| M-08 | "Ein Mensch im Prozess genügt immer für Art. 22." | Falsch. | Der Mensch braucht echte Befugnis, Informationen, Zeit und Kompetenz; routinemäßiges Abzeichnen ist keine substanzielle Intervention. | S-023; S-042; S-061; S-062 |
| M-09 | "Die DSGVO verbietet generative KI." | Falsch. | Sie verbietet keine Technologie als solche. Sie verlangt eine rechtmäßige, transparente, zweckgebundene und sichere Verarbeitung mit erfüllbaren Rechten. | S-001; S-023 |
| M-10 | "Interne Daten dürfen ohne weitere Prüfung in eine KI geladen werden." | Falsch. | Intern bedeutet nicht frei von Personenbezug, Zweckbindung, Geheimhaltung, Rollen-, Transfer- und Sicherheitspflichten. | S-001; S-023; S-027 |
| M-11 | "Ein Modell enthält niemals personenbezogene Daten." | Nicht belastbar. | Ob ein Modell personenbezogen ist, ist einzelfallabhängig. Identifizierbarkeit und Extrahierbarkeit müssen sehr unwahrscheinlich sein, damit Anonymität tragfähig ist. | S-024; S-028; S-083; S-084 |
| M-12 | "RAG macht ein KI-System automatisch richtig und rechtskonform." | Falsch. | RAG verbessert Kontrollierbarkeit, schafft aber eigene Datenbestände und heilt weder rechtswidriges Basistraining noch falsche Berechtigungen. | S-029; S-085 |
| M-13 | "Embeddings sind nur mathematische Zahlen und daher anonym." | Falsch als Pauschalaussage. | Vektoren können zu Personen gehören, verknüpft, rückgeschlossen oder zur Unterscheidung verwendet werden. Kontext und Zugriffsmöglichkeiten entscheiden. | S-001; S-029; S-032; S-072 |
| M-14 | "Technische Unmöglichkeit befreit immer von Löschung und Auskunft." | Falsch. | Systeme müssen Rechte von Beginn an berücksichtigen. Grenzen sind konkret nachzuweisen; alternative wirksame Maßnahmen können erforderlich sein. | S-001; S-038; S-052; S-086 |
| M-15 | "Modellverbesserung ist ein ausreichend bestimmter Zweck." | Regelmäßig zu pauschal. | Es muss erkennbar sein, welche Funktion mit welchen Daten für wen und in welchem Umfang verbessert wird. | S-001; S-024; S-031 |
| M-16 | "Nur echte Tatsachen können personenbezogene Daten sein." | Falsch. | Auch Bewertungen, Meinungen oder falsche Aussagen können sich auf eine Person beziehen und Auswirkungen haben. | S-073; S-001 |
| M-17 | "Pseudonymisierung beendet die DSGVO-Anwendbarkeit." | Falsch. | Pseudonymisierte Daten bleiben grundsätzlich personenbezogen; sie sind eine Schutzmaßnahme. Die Einordnung kann empfängerbezogen differenzieren. | S-001; S-033; S-072 |
| M-18 | "Ein Opt-out macht Webscraping automatisch rechtmäßig." | Falsch. | Opt-out/Widerspruch ist nur ein Element. Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit, Erwartungen, Art. 9, Art. 14, Minimierung und Schutzmaßnahmen bleiben. | S-031; S-034 |
| M-19 | "Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erst nach dem Pilot nötig." | Falsch. | Die DSFA ist vor der risikoreichen Verarbeitung durchzuführen und bei Änderungen zu aktualisieren. | S-001; S-039; S-053; S-056 |
| M-20 | "Ein lokales Modell ist automatisch sicher und DSGVO-konform." | Falsch. | Lokalität kann Transfers reduzieren, verlagert aber Patch-, Zugriffs-, Logging-, Rechte- und Betriebsverantwortung vollständig zum Unternehmen. | S-001; S-027; S-038 |
Offene und umstrittene Rechtsfragen
| ID / Rechtsfrage | Warum ungeklärt? | Positionen | Praktische Bedeutung | Beobachtungsquellen |
|---|---|---|---|---|
| O-01 Wann enthält ein trainiertes Modell selbst personenbezogene Daten? | Modelle speichern keine klassische Datensatzkopie, können aber Informationen memorisieren oder extrahierbar machen. Behördenpositionen und technische Nachweise entwickeln sich. | Enger Modellbegriff vs. system-/risikobezogene Einordnung. | Zentral für Rollen, Rechte, Transfer und Löschung. | EDPB 28/2024, BfDI-Konsultation, EDPB Anonymisierung, Forschung beobachten. |
| O-02 Welcher Anonymitätsmaßstab gilt für Modelle? | Identifizierung und Extraktion müssen nach EDPB 28/2024 sehr unwahrscheinlich sein; konkrete Teststandards fehlen. | Strenge Vorsorge vs. empfänger-/kontextbezogene Bewertung. | Entscheidet, ob DSGVO auf Modellartefakt anwendbar bleibt. | S-024; S-028; S-032; S-072; S-083; S-084 |
| O-03 Wie weit reichen Löschung und Berichtigung im Modell? | Retraining, Unlearning, Filter und Systemmaßnahmen wirken unterschiedlich; universelle fehlerfreie Technik fehlt. | Modelländerung als Pflicht vs. gleich wirksame Systemmaßnahme. | Kosten, technische Architektur und Rechteerfüllung. | S-028; S-052; S-086 |
| O-04 Sind Embeddings eigenständige personenbezogene Daten? | Keine pauschale Rechtsprechung; Zuordnung, Linkage, Inferenz, Zugriff und Zweck entscheiden. | Numerische Repräsentation vs. funktionaler Personenbezug. | RAG-Löschung, Transfer, Sicherheit und Auskunft. | S-029; S-032; S-072 bis S-074 |
| O-05 Wann ist Art. 14 Abs. 5 lit. b bei großem Scraping anwendbar? | Unverhältnismäßiger Aufwand ist eng und erfordert Schutzmaßnahmen; EDPB 03/2026 ist noch Entwurf. | Individuelle Information vs. gestufte/öffentliche Information. | Skalierbarkeit großer Trainings- und Datenbrokerbestände. | S-001; S-031; S-051 |
| O-06 Welche Erwartungen haben Personen bei öffentlichen Daten? | Kontext, Plattform, Zweck, Schutzsignale, Alter und Reichweite variieren. | Öffentlichkeit als Erwartung weiterer Nutzung vs. Kontextintegrität. | Art.-6(f)-Abwägung für Training, Leadgenerierung und Profile. | S-031; S-034; S-065 |
| O-07 Wie wirkt eine rechtswidrige Entwicklungsphase auf spätere Modellnutzung? | EDPB 28/2024 fordert fallbezogene Prüfung; Anonymisierung und Verantwortlichenwechsel können relevant sein. | Fortwirkende Kontamination vs. getrennte Deployment-Verarbeitung. | Beschaffung externer Modelle und Nachweispflicht. | S-024 |
| O-08 Wann wird ein KI-Assistent faktisch zum Art.-22-System? | Nicht die Produktbezeichnung, sondern tatsächliche Übernahme, Wirkung und menschliche Kontrolle entscheiden. | Entscheidungshilfe vs. bestimmende Empfehlung. | Recruiting, Kredit, Betrug, Versicherung, Personal. | S-042; S-061; S-062 |
| O-09 Welche Erklärungstiefe ist bei komplexen generativen Systemen erforderlich? | Dun & Bradstreet verlangt verständliche konkrete Erklärung; Umsetzung bei mehrstufigen Modellen/RAG bleibt fallabhängig. | Geschäftsgeheimnisse vs. wirksame Anfechtung. | Dokumentation, Anbieterpflichten und Nutzerrechte. | S-007; S-062 |
| O-10 Wann sind Anbieter und Unternehmen gemeinsam verantwortlich? | Zwecke und wesentliche Mittel können phasenweise geteilt sein; Standardverträge sind nicht entscheidend. | Auftragsverarbeitung vs. Eigen-/gemeinsame Zwecke. | Informationspflicht, Vereinbarung, Haftung und Aufsicht. | S-035; S-037; S-075 bis S-077 |
| O-11 Welche Art.-9-Ausnahme trägt großflächiges Training mit offenbaren sensiblen Daten? | Öffentliche Zugänglichkeit genügt nicht automatisch; "offensichtlich öffentlich gemacht" ist eng. | Explizite Veröffentlichung vs. bloße Auffindbarkeit. | Webtraining und Social-Media-Daten. | S-001; S-031; S-065; S-068; S-069 |
| O-12 Wie ist Machine Unlearning rechtlich zu bewerten? | Technik kann helfen, ist aber nicht universell, fehlerfrei oder leicht nachweisbar. | Prozesspflicht vs. Ergebnisgarantie; alternative Maßnahmen. | Löschung, Widerspruch, Modellpflege. | S-028; S-086 |
| O-13 Welche Datenschutzwirkung haben autonome Agenten? | Agenten verbinden Datenquellen und Handlungen; spezifische gefestigte Rechtsprechung fehlt. | Anwendung bestehender DSGVO-Grundsätze vs. Bedarf zusätzlicher Standards. | Berechtigung, Art. 22, Sicherheit, Incident Response. | S-001; S-027; S-040; AI-Act-Entwicklung beobachten. |
| O-14 Wie verändert der Digital Omnibus die DSGVO? | COM(2025) 837 ist am Stichtag Vorschlag; EDPB/EDPS kritisieren Teile. | Vereinfachung/Innovation vs. Grundrechtsschutz und Rechtsklarheit. | Definitionen, KI-Entwicklung, Transparenz und besondere Daten könnten betroffen sein. | S-018 bis S-020 |
| O-15 Bleibt der EU-US DPF dauerhaft bestehen? | Angemessenheitsbeschluss gilt, aber Rechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig. | Bestätigung der Angemessenheit vs. erneute gerichtliche Korrektur. | Transferstrategie und Exit-Plan. | S-013 bis S-017 |
| O-16 Wann gilt eine KI-Ausgabe als unrichtige personenbezogene Information? | Personenbezug kann aus Inhalt, Zweck oder Wirkung folgen; generative Wahrscheinlichkeitsaussagen erschweren Verifikation. | Modelloutput als Aussage/Meinung vs. Datenbestand des Verantwortlichen. | Berichtigung, Kennzeichnung, Empfängerinformation und Schaden. | S-001; S-025; S-073; S-078 |
| O-17 Wie sind synthetische Daten zu bewerten? | Synthetisch bedeutet nicht zwingend anonym; Rekonstruktion, Nähe zu Originalen und singuläre Merkmale sind zu prüfen. | Statistische Neuschöpfung vs. memorisierte/abgeleitete Personendaten. | Training, Test und Datenweitergabe. | S-032; S-083; S-084 |
| O-18 Welche finalen Änderungen erhalten EDPB 02/2026 und 03/2026? | Beide Leitlinien sind Version 1.0 und bis 30.10.2026 in Konsultation. | Aktuelle Entwurfsposition kann nach Feedback geändert werden. | Webscraping- und Anonymitätskapitel vor Publikation aktualisieren. | S-031; S-032 |
Konkrete Unternehmens-Checkliste
Die Reihenfolge ist als Freigabeprozess gedacht. Ein Pilot mit echten personenbezogenen Daten sollte erst beginnen, wenn die jeweils einschlägigen Gates dokumentiert sind.
| Nr. | Prüfschritt | Kernfrage / Inhalt | Einordnung | Verantwortung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Anwendungsfall und Ergebnis definieren | Welches konkrete Problem löst das System, welche Ausgabe oder Aktion ist vorgesehen? | Art. 5, 24; Pflicht bei Personenbezug | Product Owner + Fachbereich |
| 2 | Nicht-Zwecke festlegen | Welche Nutzungen, Daten und Entscheidungen sind ausdrücklich ausgeschlossen? | Art. 5/25; risikobasiert | Fachbereich + Datenschutz |
| 3 | Datenfluss zeichnen | Quelle, Eingabe, Modell, RAG, Logs, Empfänger, Speicher, Länder, Löschung. | Art. 5 Abs. 2, 24, 30; Pflicht | Architektur + Datenschutz |
| 4 | Personenbezug bestimmen | Klartext, Pseudonyme, Inhalte, Embeddings, Modell, Metadaten, Ableitungen. | Art. 4 Nr. 1; Pflicht | Datenschutz + Technik |
| 5 | Datenarten und Betroffene inventarisieren | Gewöhnliche Daten, Art. 9, Art. 10; Kunden, Beschäftigte, vulnerable Personen. | Art. 5, 9, 10, 30; Pflicht | Fachbereich + Datenschutz |
| 6 | Rollen je Verarbeitungsschritt klären | Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, gemeinsame/eigene Verantwortung, Empfänger. | Art. 24, 26, 28; Pflicht | Legal/Datenschutz + Einkauf |
| 7 | Rechtsgrundlage dokumentieren | Art. 6; zusätzlich Art. 9/10; bei lit. f vollständige Abwägung. | Pflicht | Datenschutz/Legal |
| 8 | Zweckvereinbarkeit prüfen | Deckt der ursprüngliche Zweck Training, RAG, Profiling oder Verbesserung? | Art. 5 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 4; Pflicht | Datenschutz + Fachbereich |
| 9 | Art. 22 prüfen | Ausschließlich automatisiert? Rechtliche/ähnlich erhebliche Wirkung? Echte menschliche Kontrolle? | Pflicht | Datenschutz/Legal + Fachbereich |
| 10 | DSFA-Screening durchführen | Neue Technologie, Bewertung, Überwachung, sensible Daten, große Reichweite, vulnerable Personen. | Art. 35; Pflichtprüfung | Datenschutz + Risk |
| 11 | AI-Act-Schnittstelle prüfen | Rolle, Risikoklasse, Kompetenz, Transparenz, Hochrisiko-/Betreiberpflichten. | AI Act; Pflicht soweit anwendbar | AI Governance + Legal |
| 12 | Anbieter-Due-Diligence | Zwecke, Training, Logs, Modelle, Subprozessoren, Länder, TOM, Änderungen, Incident-Historie. | Art. 28/32; Pflicht risikobasiert | Einkauf + Security + Datenschutz |
| 13 | Verträge abschließen | AVV/Art. 26, SCC, TOM, Audit, Löschung, Unterstützung, Exit, Change Notice. | Pflicht je Rolle/Transfer | Legal/Einkauf |
| 14 | Drittlandtransfer prüfen | DPF/SCC/BCR, Zertifizierung, TIA, Zusatzmaßnahmen, Support, Telemetrie. | Kapitel V; Pflicht | Datenschutz/Legal/Security |
| 15 | Daten minimieren | Feld-Whitelist, Redaction, Pseudonymisierung, Ausschnitt statt Vollbestand, synthetische Tests. | Art. 5/25; Pflicht | Architektur + Fachbereich |
| 16 | Berechtigungen und Agentenrechte begrenzen | Least Privilege, Security Trimming, Read-only, Bestätigung, Transaktionsgrenzen. | Art. 25/32; Pflicht risikobasiert | Security + Architektur |
| 17 | Protokollierung und Fristen festlegen | Inhalts-, Sicherheits-, Audit- und Backup-Logs trennen; Löschtrigger definieren. | Art. 5 Abs. 1 lit. e, 25, 32; Pflicht | Security + Betrieb |
| 18 | Rechteprozess entwerfen | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf, Empfängerinformation, Modell-/Systemmaßnahme. | Art. 12-22; Pflicht | Datenschutz + Support |
| 19 | Transparenz erstellen | Art. 13/14, KI-Rolle, Profiling, Empfänger, Quellen, Logik, Folgen und Kontakt. | Pflicht | Datenschutz + Kommunikation |
| 20 | Beschäftigte und Betriebsrat einbinden | § 26 BDSG, Mitbestimmung, Nutzungskontrolle, Schulung, Alternativen. | Je Anwendungsfall Pflicht | HR + Betriebsrat + Datenschutz |
| 21 | Technische Tests durchführen | Berechtigung, Prompt Injection, Extraktion, Halluzination, Bias, Löschung, Failover. | Art. 25/32; Pflicht risikobasiert | Security/QA/Data Science |
| 22 | Menschliche Aufsicht operationalisieren | Befugnis, Zeit, Informationen, Kompetenz, Abweichungsmonitoring und Eskalation. | Art. 22 / AI Act je Fall; Pflicht | Fachbereich + HR/Compliance |
| 23 | Incident-Prozess integrieren | Erkennung, Stop, Beweissicherung, Risikobewertung, 72 Stunden, Betroffeneninfo. | Art. 33/34; Pflicht | Security + Datenschutz |
| 24 | Pilot mit kontrollierten Daten | Zunächst synthetisch/redigiert; klare Abbruchkriterien; keine verdeckte Produktiventscheidung. | Empfehlung; unterstützt Art. 24/25 | Product Owner + QA |
| 25 | Formelle Freigabe dokumentieren | Restrisiko, Bedingungen, Verantwortliche, Version, Gültigkeit und Reviewtermin. | Rechenschaft; risikobasiert | Management + Datenschutz + Security |
| 26 | Schulung und Nutzungsrichtlinie | Zulässige Tools/Daten, verbotene Fälle, Prüfung von Outputs, Meldung und Rechte. | Art. 24/32 unterstützend; Art. 4 AI Act soweit anwendbar | HR + AI Governance |
| 27 | Produktiv-Monitoring | Fehler, Abweichungen, Beschwerden, Datenlecks, Bias, Nutzung und Anbieteränderungen. | Art. 24/32; Pflicht risikobasiert | Betrieb + Compliance |
| 28 | Neubewertung triggern | Modell, Zweck, Daten, Connector, Agentenrecht, Land, Subprozessor, Rechtsprechung ändern. | Art. 24/35; Pflicht risikobasiert | Product Owner + Datenschutz |
| 29 | Exit und Löschung testen | Datenexport, Anbieterwechsel, Tokenentzug, Index-/Log-/Backup-Löschung, Modellartefakte. | Art. 17/20/28; je Fall Pflicht | Einkauf + Betrieb |
Stop-Kriterien vor dem Pilot
- Kein konkreter, dokumentierter Zweck oder keine tragfähige Rechtsgrundlage;
- Anbieter nutzt Eingaben für eigene Trainings-/Werbezwecke ohne geklärte Rolle und Grundlage;
- keine belastbare Liste der Subprozessoren und Länder;
- keine Möglichkeit, sensible Daten oder ganze Archive technisch zu begrenzen;
- Art. 22 ist wahrscheinlich, aber menschliche Prüfung, Erklärung oder Anfechtung fehlen;
- DSFA-Screening ergibt hohes Risiko, die DSFA ist aber nicht abgeschlossen;
- RAG oder Agent ignoriert bestehende Berechtigungen;
- keine Lösch-, Korrektur- oder Incident-Strategie;
- unkontrollierte Sende-, Lösch-, Vertrags- oder Zahlungsrechte;
- Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragter wurden trotz Erforderlichkeit nicht eingebunden.
Buchrelevante Faktenkarten
Die folgenden 45 Karten sind als einzeln überprüfbare Bausteine angelegt. Vor wörtlicher Verwendung im Buch ist bei hohem oder sehr hohem Aktualisierungsrisiko ein Refresh durchzuführen.
Faktenkarte F-01
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Die DSGVO verbietet KI nicht; sie reguliert konkrete Verarbeitungen personenbezogener Daten. |
| Bedeutung | Der Einstiegspunkt ist nicht die Produktbezeichnung, sondern der konkrete Datenfluss. Dadurch lassen sich zulässige Assistenz und risikoreiche Personenbewertung sauber trennen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Ohne Personenbezug ist die DSGVO nicht anwendbar; Personenbezug ist weit zu prüfen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Ohne Personenbezug ist die DSGVO nicht anwendbar; Personenbezug ist weit zu prüfen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-023 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG. |
Faktenkarte F-02
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Jeder Verarbeitungsschritt benötigt eine Rechtsgrundlage; ein AVV ersetzt Art. 6 oder Art. 9 nicht. |
| Bedeutung | Unternehmen müssen zwei Fragen getrennt beantworten: Darf verarbeitet werden, und in welcher Rolle verarbeitet der Anbieter? |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Rolle und Rechtsgrundlage sind getrennte Prüfungen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Rolle und Rechtsgrundlage sind getrennte Prüfungen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-023; S-035 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-035: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG. |
Faktenkarte F-03
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Öffentlich zugängliche personenbezogene Daten sind nicht frei verwendbar. |
| Bedeutung | Diese Aussage korrigiert eine der häufigsten Fehlannahmen bei Webtraining, Leadgenerierung und Registerdaten. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Art. 6, Zweckbindung, Transparenz und Rechte bleiben anwendbar. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Art. 6, Zweckbindung, Transparenz und Rechte bleiben anwendbar. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-031; S-065 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-065: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG. |
Faktenkarte F-04
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Webscraping für generative KI kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. f gestützt werden, aber nur nach vollständiger Dreistufenprüfung. |
| Bedeutung | Berechtigtes Interesse ist möglich, aber kein Blankoscheck; die dokumentierte Einzelfallabwägung ist der Kern. |
| Rechts- oder Faktenstatus | OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | EDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation. |
| Gegenposition oder Einschränkung | EDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation. |
| Primär-/Hauptquelle | S-024 |
| Weitere Quellen | S-031; S-034 |
| Exakte Fundstelle | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-034: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Hoch |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG. |
Faktenkarte F-05
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Besondere Kategorien aus Art. 9 benötigen zusätzlich zu Art. 6 eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2. |
| Bedeutung | Besondere Kategorien haben eine doppelte Zulässigkeitsschwelle und können auch durch KI-Inferenz entstehen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Auch abgeleitete oder offenbarende Daten können betroffen sein. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Auch abgeleitete oder offenbarende Daten können betroffen sein. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-068; S-069 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-068: Tenor und Entscheidungsgründe | S-069: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG. |
Faktenkarte F-06
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Ein KI-Modell ist nicht automatisch anonym, nur weil Trainingsdaten nicht als Klartext gespeichert sind. |
| Bedeutung | Die technische Form von Modellgewichten entscheidet nicht allein über Anonymität; reale Identifizierungs- und Extraktionsrisiken zählen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Einzelfallprüfung; technische und rechtliche Debatte bleibt offen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Einzelfallprüfung; technische und rechtliche Debatte bleibt offen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-024 |
| Weitere Quellen | S-028; S-083; S-084 |
| Exakte Fundstelle | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-083: USENIX Security 2021 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Hoch |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG. |
Faktenkarte F-07
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Pseudonymisierte Daten bleiben regelmäßig personenbezogen. |
| Bedeutung | Pseudonymisierung senkt Risiko, beseitigt aber regelmäßig weder Rechte noch Sicherheits- und Transferpflichten. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG |
| Voraussetzungen | Für einzelne Empfänger kann die Einordnung kontextabhängig sein. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Für einzelne Empfänger kann die Einordnung kontextabhängig sein. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-032; S-033; S-072 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-032: Executive Summary und Prüfrahmen | S-033: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG. |
Faktenkarte F-08
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | RAG kann Richtigkeit und Beherrschbarkeit verbessern, heilt aber kein rechtswidrig trainiertes Basismodell. |
| Bedeutung | RAG ist eine Governance-Architektur, kein rechtlicher Reparaturmechanismus für jede Modellherkunft. |
| Rechts- oder Faktenstatus | OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | RAG-Datenbank und Embeddings schaffen eigene Pflichten. |
| Gegenposition oder Einschränkung | RAG-Datenbank und Embeddings schaffen eigene Pflichten. |
| Primär-/Hauptquelle | S-029 |
| Weitere Quellen | S-085 |
| Exakte Fundstelle | S-029: S. 3-14 | S-085: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG. |
Faktenkarte F-09
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Embeddings können personenbezogen sein, wenn sie einer Person zugeordnet, verknüpft oder zur Unterscheidung genutzt werden können. |
| Bedeutung | Vektordatenbanken müssen wie funktionale Datenbestände geprüft werden, nicht als abstrakte Mathematik. |
| Rechts- oder Faktenstatus | EIGENE SYNTHESE / OFFENE RECHTSFRAGE |
| Voraussetzungen | Keine pauschale Einstufung; Kontext und Reidentifizierbarkeit entscheiden. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Keine pauschale Einstufung; Kontext und Reidentifizierbarkeit entscheiden. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-029; S-032; S-072 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-029: S. 3-14 | S-032: Executive Summary und Prüfrahmen |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Hoch |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Personenbezug, Datenarten, Modellen und RAG. |
Faktenkarte F-10
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Eine Unternehmensversion eines KI-Dienstes ist nicht automatisch DSGVO-konform. |
| Bedeutung | Produktedition und Compliance sind verschiedene Dinge; das Unternehmen bleibt für Auswahl und Konfiguration verantwortlich. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Vertrag, tatsächliche Einstellungen, Unterauftragnehmer und Transfers prüfen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Vertrag, tatsächliche Einstellungen, Unterauftragnehmer und Transfers prüfen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-023 |
| Weitere Quellen | S-035; S-037 |
| Exakte Fundstelle | S-023: S. 3-15 | S-035: Gesamtdokument | S-037: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Hoch |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-11
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Ein Mensch im Prozess verhindert Art. 22 nur bei echter, eigenständiger Prüfung. |
| Bedeutung | Menschliche Kontrolle muss im Prozess messbar und praktisch wirksam sein. |
| Rechts- oder Faktenstatus | RECHTSPRECHUNG / BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Formale Abzeichnung oder routinemäßige Übernahme reicht nicht. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Formale Abzeichnung oder routinemäßige Übernahme reicht nicht. |
| Primär-/Hauptquelle | S-023 |
| Weitere Quellen | S-042; S-061 |
| Exakte Fundstelle | S-023: S. 3-15 | S-042: Gesamtdokument | S-061: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-12
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Ein Score kann selbst eine Entscheidung nach Art. 22 sein, wenn ein Dritter ihm maßgebliche Bedeutung beimisst. |
| Bedeutung | Die Wirkungskette zählt: Ein vorgelagerter Score kann die Entscheidung bereits faktisch bestimmen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | RECHTSPRECHUNG |
| Voraussetzungen | Sachverhalt und Entscheidungspraxis des Empfängers sind entscheidend. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Sachverhalt und Entscheidungspraxis des Empfängers sind entscheidend. |
| Primär-/Hauptquelle | S-061 |
| Weitere Quellen | keine |
| Exakte Fundstelle | S-061: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-13
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Betroffene haben bei automatisierten Entscheidungen Anspruch auf eine verständliche Erklärung des tatsächlich angewandten Verfahrens. |
| Bedeutung | Erklärbarkeit muss Betroffenen eine reale Anfechtung ermöglichen und darf nicht auf Quellcode reduziert werden. |
| Rechts- oder Faktenstatus | RECHTSPRECHUNG |
| Voraussetzungen | Algorithmus-Quellcode allein genügt nicht; Geschäftsgeheimnisse werden abgewogen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Algorithmus-Quellcode allein genügt nicht; Geschäftsgeheimnisse werden abgewogen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-062 |
| Weitere Quellen | keine |
| Exakte Fundstelle | S-062: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-14
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Art. 14 kann bei gescrapten Daten Informationspflichten auslösen. |
| Bedeutung | Massenhaftes Scraping kann eine skalierbare Transparenzarchitektur verlangen, nicht automatisch einen Informationsverzicht. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Ausnahme wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Aufwands ist eng und schutzmaßnahmenabhängig. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Ausnahme wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Aufwands ist eng und schutzmaßnahmenabhängig. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-031; S-051 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-051: Website |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-15
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | "Modellverbesserung" ist ohne Konkretisierung regelmäßig kein hinreichend bestimmter Zweck. |
| Bedeutung | Unscharfe Verbesserungszwecke ermöglichen unbegrenzte Sekundärnutzung und widersprechen Zweckbindung/Rechenschaft. |
| Rechts- oder Faktenstatus | BEHÖRDENPOSITION / EIGENE SYNTHESE |
| Voraussetzungen | Zweck muss spezifisch, explizit und legitim sein. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Zweck muss spezifisch, explizit und legitim sein. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-023; S-024; S-031 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-16
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Datenminimierung gilt auch für große Trainingsdatenbestände. |
| Bedeutung | Technische Datenhungrigkeit muss gegen die rechtliche Notwendigkeit jedes Datenmerkmals bestehen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG |
| Voraussetzungen | Große Datenmengen sind technisch nützlich, aber kein rechtlicher Freibrief. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Große Datenmengen sind technisch nützlich, aber kein rechtlicher Freibrief. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-031; S-065; S-066 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-065: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-17
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Richtigkeit verlangt Prozesse gegen falsche oder veraltete Personenaussagen. |
| Bedeutung | Richtigkeit ist bei generativer KI eine Betriebsaufgabe mit Quellen, Review, Korrektur und Empfängerprozess. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Generative Ausgaben sind risikobasiert zu validieren. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Generative Ausgaben sind risikobasiert zu validieren. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-025; S-029 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-025: Gesamtdokument | S-029: S. 3-14 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-18
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Ausgabefilter sind nicht automatisch Löschung aus einem Modell. |
| Bedeutung | Ein blockierter Output kann Risiko senken, entfernt aber nicht zwingend den zugrunde liegenden Informationseinfluss. |
| Rechts- oder Faktenstatus | OFFIZIELLE BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Je nach Ziel kann Retraining, Unlearning oder Systemmaßnahme erforderlich sein. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Je nach Ziel kann Retraining, Unlearning oder Systemmaßnahme erforderlich sein. |
| Primär-/Hauptquelle | S-027 |
| Weitere Quellen | S-028; S-086 |
| Exakte Fundstelle | S-027: S. 3-24 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-086: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Hoch |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-19
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Löschung aus einem Modell ist technisch und rechtlich nicht abschließend gelöst. |
| Bedeutung | Löschung ist bei Modellen ein Systemproblem; Unternehmen brauchen vor Beschaffung eine realistische Rechte- und Exitstrategie. |
| Rechts- oder Faktenstatus | OFFENE RECHTSFRAGE |
| Voraussetzungen | Systemmaßnahmen können genügen oder nur vorläufig sein; Einzelfall und Stand der Technik zählen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Systemmaßnahmen können genügen oder nur vorläufig sein; Einzelfall und Stand der Technik zählen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-024 |
| Weitere Quellen | S-028; S-052; S-086 |
| Exakte Fundstelle | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-052: Website |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Sehr hoch |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Transparenz, Rechten und Art. 22. |
Faktenkarte F-20
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Ein Anbieter kann zugleich Auftragsverarbeiter und für andere Zwecke eigener Verantwortlicher sein. |
| Bedeutung | Hybridrollen verhindern pauschale Vertragsbewertung und verlangen eine phasenbezogene Datenflussanalyse. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Rollen sind verarbeitungsschrittbezogen zu bestimmen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Rollen sind verarbeitungsschrittbezogen zu bestimmen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-035; S-037 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-035: Gesamtdokument | S-037: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-21
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Gemeinsame Verantwortlichkeit setzt keine gleichmäßige Kontrolle und keinen gemeinsamen Datenzugang voraus. |
| Bedeutung | Verantwortung kann geteilt sein, obwohl Parteien unterschiedliche Datenzugänge und Einflussgrade besitzen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | RECHTSPRECHUNG |
| Voraussetzungen | Gemeinsame Festlegung von Zwecken oder wesentlichen Mitteln genügt. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Gemeinsame Festlegung von Zwecken oder wesentlichen Mitteln genügt. |
| Primär-/Hauptquelle | S-075 |
| Weitere Quellen | S-076; S-077 |
| Exakte Fundstelle | S-075: Tenor und Entscheidungsgründe | S-076: Tenor und Entscheidungsgründe | S-077: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-22
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Ein AVV muss Training, Telemetrie, Unterauftragnehmer, Löschung und Transfers praktisch abbilden. |
| Bedeutung | Ein guter AVV muss die reale KI-Architektur abbilden und darf Training, Logs oder Subprozessoren nicht ausblenden. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Standardklauseln ohne tatsächliche Kontrollmöglichkeit genügen nicht. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Standardklauseln ohne tatsächliche Kontrollmöglichkeit genügen nicht. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-035 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-035: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-23
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Eine DSFA ist bei KI häufig, aber nicht automatisch immer erforderlich. |
| Bedeutung | DSFA ist risikobasiert; weder "KI immer" noch "Pilot nie" ist richtig. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Entscheidend ist das voraussichtlich hohe Risiko. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Entscheidend ist das voraussichtlich hohe Risiko. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-039; S-056 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-039: S. 9-13 | S-056: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-24
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Neue Technologie, Scoring, Überwachung, sensible Daten, vulnerable Personen und große Reichweite erhöhen gemeinsam das DSFA-Risiko. |
| Bedeutung | Die Kombination mehrerer Kriterien ist in der Praxis der stärkste DSFA-Indikator. |
| Rechts- oder Faktenstatus | BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Mehrere Kriterien sprechen stark für eine DSFA. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Mehrere Kriterien sprechen stark für eine DSFA. |
| Primär-/Hauptquelle | S-039 |
| Weitere Quellen | S-056; S-057 |
| Exakte Fundstelle | S-039: S. 9-13 | S-056: Gesamtdokument | S-057: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-25
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Privacy by Design muss bereits bei Zweck, Architektur und Datenbeschaffung beginnen. |
| Bedeutung | Datenschutz wird durch Architektur wirksam; reine Texte können überbreite Datenzugriffe nicht kompensieren. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Nachträgliche Datenschutzerklärung ersetzt keine technische Gestaltung. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Nachträgliche Datenschutzerklärung ersetzt keine technische Gestaltung. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-027; S-038 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-027: S. 3-24 | S-038: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-26
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Prompt Injection kann eine Datenschutzverletzung auslösen, wenn dadurch personenbezogene Daten offengelegt oder verändert werden. |
| Bedeutung | KI-Angriffe werden datenschutzrechtlich relevant, sobald sie Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Personendaten berühren. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESE |
| Voraussetzungen | Nicht jede Sicherheitslücke ist automatisch meldepflichtig; Risiko entscheidet. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Nicht jede Sicherheitslücke ist automatisch meldepflichtig; Risiko entscheidet. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-027; S-040 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-027: S. 3-24 | S-040: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-27
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Ein Datenabfluss über einen KI-Dienst kann binnen 72 Stunden meldepflichtig sein. |
| Bedeutung | Incident Response muss KI-Logs, Agentenaktionen und Subprozessorinformationen innerhalb der 72-Stunden-Logik liefern. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Meldung nur, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten nicht unwahrscheinlich ist. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Meldung nur, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten nicht unwahrscheinlich ist. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-040 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-040: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-28
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | EU-Server allein schließen Drittlandübermittlungen nicht aus. |
| Bedeutung | Transferprüfung folgt Zugriffs- und Verarbeitungswegen, nicht einer einzelnen Rechenzentrumsangabe. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Support, Fernzugriff, Subprozessoren und Schlüsselkontrolle zählen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Support, Fernzugriff, Subprozessoren und Schlüsselkontrolle zählen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-044 |
| Weitere Quellen | S-045; S-081 |
| Exakte Fundstelle | S-044: Gesamtdokument | S-045: Gesamtdokument | S-081: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-29
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Der EU-US Data Privacy Framework ist am 07.08.2026 gültig. |
| Bedeutung | Das derzeit nutzbare Transferinstrument benötigt wegen des offenen Rechtsmittels einen belastbaren Fallback. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Rechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig; Refresh erforderlich. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Rechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig; Refresh erforderlich. |
| Primär-/Hauptquelle | S-013 |
| Weitere Quellen | S-017 |
| Exakte Fundstelle | S-013: Gesamtdokument | S-017: Verfahrensmitteilung |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Sehr hoch |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Rollen, DSFA, Technik, Sicherheit und Transfers. |
Faktenkarte F-30
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Beschäftigteneinwilligungen sind nicht generell unwirksam, aber strukturell besonders prüfungsbedürftig. |
| Bedeutung | Einwilligung im Arbeitsverhältnis ist möglich, aber oft kein stabiles Fundament für notwendige tägliche Systeme. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Freiwilligkeit, Abhängigkeit und Widerrufsfolgen müssen realistisch bewertet werden. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Freiwilligkeit, Abhängigkeit und Widerrufsfolgen müssen realistisch bewertet werden. |
| Primär-/Hauptquelle | S-002 |
| Weitere Quellen | S-041; S-067 |
| Exakte Fundstelle | S-002: Insb. §§ 22, 26, 38 | S-041: Gesamtdokument | S-067: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung. |
Faktenkarte F-31
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | KI-gestützte Leistungs- und Verhaltenskontrolle kann Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslösen. |
| Bedeutung | Mitbestimmung setzt früh an, weil bereits die objektive Eignung zur Überwachung ausreichen kann. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Mitbestimmung ersetzt Datenschutzprüfung nicht. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Mitbestimmung ersetzt Datenschutzprüfung nicht. |
| Primär-/Hauptquelle | S-005 |
| Weitere Quellen | keine |
| Exakte Fundstelle | S-005: Insb. §§ 80, 87 Abs. 1 Nr. 6, 90, 94, 95 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung. |
Faktenkarte F-32
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Bewerbervorsortierung kann Art. 22 auslösen, wenn Einladungen oder Absagen faktisch automatisiert erfolgen. |
| Bedeutung | Recruiting-Automation ist ein Beispiel dafür, wie formale menschliche Beteiligung eine faktische Automatisierung verdecken kann. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Echte menschliche Kontrolle und Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Echte menschliche Kontrolle und Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-023 |
| Weitere Quellen | S-042; S-055; S-061 |
| Exakte Fundstelle | S-023: S. 3-15 | S-042: Gesamtdokument | S-055: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung. |
Faktenkarte F-33
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Eine KI-Nutzungsrichtlinie ist regelmäßig sinnvoll, aber nicht jede Einzelregel ist unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben. |
| Bedeutung | Eine verständliche Nutzungsrichtlinie operationalisiert Rechenschaft, Sicherheit und Schulung, ohne selbst eine Rechtsgrundlage zu schaffen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | EIGENE SYNTHESE |
| Voraussetzungen | Pflicht ergibt sich mittelbar aus Rechenschaft, Sicherheit und Organisationsverantwortung. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Pflicht ergibt sich mittelbar aus Rechenschaft, Sicherheit und Organisationsverantwortung. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-023; S-027 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-027: S. 3-24 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung. |
Faktenkarte F-34
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss KI-Verarbeitungen angemessen beschreiben. |
| Bedeutung | Das Verzeichnis muss den Verarbeitungsvorgang beschreiben, nicht nur den Markennamen eines Tools. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Produktname allein reicht nicht; Zweck, Daten, Empfänger, Fristen und Maßnahmen sind erforderlich. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Produktname allein reicht nicht; Zweck, Daten, Empfänger, Fristen und Maßnahmen sind erforderlich. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-058 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-058: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung. |
Faktenkarte F-35
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Datenschutzbeauftragte sind frühzeitig und ordnungsgemäß einzubinden. |
| Bedeutung | Frühe Einbindung verhindert teure Nachbesserung nach Vertragsabschluss oder technischer Integration. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Nicht erst nach Beschaffung oder Pilotbetrieb. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Nicht erst nach Beschaffung oder Pilotbetrieb. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-023 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung. |
Faktenkarte F-36
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Der Digital Omnibus ist am Stichtag kein geltendes Recht. |
| Bedeutung | Bücher und Beratungsunterlagen dürfen geplante Erleichterungen nicht als bereits geltendes Recht verkaufen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | ENTWURF / VERFAHREN |
| Voraussetzungen | Inhalte und Zeitplan können sich ändern. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Inhalte und Zeitplan können sich ändern. |
| Primär-/Hauptquelle | S-018 |
| Weitere Quellen | S-020 |
| Exakte Fundstelle | S-018: Gesamtdokument | S-020: Website |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Sehr hoch |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung. |
Faktenkarte F-37
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht. |
| Bedeutung | Datenschutz- und KI-Regulierung sind zwei Prüfschienen mit eigenständigen Rollen und Nachweisen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Beide Regelwerke haben unterschiedliche Rollen, Zwecke und Pflichten. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Beide Regelwerke haben unterschiedliche Rollen, Zwecke und Pflichten. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-004 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-004: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung. |
Faktenkarte F-38
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Eine nach AI Act zulässige KI-Verwendung kann datenschutzrechtlich dennoch unzulässig sein. |
| Bedeutung | Eine risikoklassenkonforme Anwendung kann an fehlender Datenschutzgrundlage oder unverhältnismäßiger Datenverarbeitung scheitern. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / EIGENE SYNTHESE |
| Voraussetzungen | Beispielsweise fehlende Art.-6-Rechtsgrundlage oder unzulässige Beschäftigtenverarbeitung. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Beispielsweise fehlende Art.-6-Rechtsgrundlage oder unzulässige Beschäftigtenverarbeitung. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-004 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-004: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Kapitel zu Beschäftigten, Organisation, AI Act und aktueller Regulierung. |
Faktenkarte F-39
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Daten aus amtlichen Registern dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Zugangs- und Verwendungsregeln weiterverarbeitet werden. |
| Bedeutung | Zugänglichkeit nach Register- oder Open-Data-Recht beantwortet nicht automatisch die weitere personenbezogene Nutzung. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT |
| Voraussetzungen | Open-Data- oder Registerzugang schafft nicht automatisch Art.-6-Rechtsgrundlage. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Open-Data- oder Registerzugang schafft nicht automatisch Art.-6-Rechtsgrundlage. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-009; S-011; S-019 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-009: Gesamtdokument | S-011: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Praxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel. |
Faktenkarte F-40
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Halluzinierte Aussagen über identifizierbare Personen können datenschutzrechtlich relevant sein. |
| Bedeutung | Auch erfundene Aussagen können realen Personen schaden und Rechte auf Korrektur oder Löschung auslösen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / BEHÖRDENPOSITION |
| Voraussetzungen | Richtigkeit, Berichtigung, Löschung, Transparenz und mögliche Schäden prüfen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Richtigkeit, Berichtigung, Löschung, Transparenz und mögliche Schäden prüfen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-025; S-029 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-025: Gesamtdokument | S-029: S. 3-14 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Mittel |
| Mögliche Verwendung im Buch | Praxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel. |
Faktenkarte F-41
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Technische Extraktionsangriffe zeigen, dass memorisierte Trainingsdaten unter Umständen aus Sprachmodellen wiedergewonnen werden können. |
| Bedeutung | Empirische Extraktion widerlegt absolute Aussagen, Sprachmodelle könnten nie Trainingsinformationen preisgeben. |
| Rechts- oder Faktenstatus | WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNGSSTAND |
| Voraussetzungen | Ergebnisse sind modell-, Daten- und Angriffsspezifisch; keine pauschale Quote. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Ergebnisse sind modell-, Daten- und Angriffsspezifisch; keine pauschale Quote. |
| Primär-/Hauptquelle | S-083 |
| Weitere Quellen | S-084; S-087 |
| Exakte Fundstelle | S-083: USENIX Security 2021 | S-084: Gesamtdokument | S-087: Gesamtdokument |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Hoch |
| Mögliche Verwendung im Buch | Praxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel. |
Faktenkarte F-42
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Auskunft kann konkrete Empfänger und eine verständliche Kopie der verarbeiteten Daten umfassen. |
| Bedeutung | Auskunftsfähigkeit muss Empfänger- und Datenkopien praktisch liefern, nicht nur abstrakte Kategorien. |
| Rechts- oder Faktenstatus | RECHTSPRECHUNG |
| Voraussetzungen | Umfang hängt vom Erforderlichen zur wirksamen Rechtsausübung ab. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Umfang hängt vom Erforderlichen zur wirksamen Rechtsausübung ab. |
| Primär-/Hauptquelle | S-036 |
| Weitere Quellen | S-070; S-071 |
| Exakte Fundstelle | S-036: Gesamtdokument | S-070: Tenor und Entscheidungsgründe | S-071: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Praxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel. |
Faktenkarte F-43
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Die DSGVO verlangt keine perfekte Sicherheit, aber angemessene risikobasierte Maßnahmen und Nachweisbarkeit. |
| Bedeutung | Risikobasierte Sicherheit ist kein Perfektionsversprechen, aber sie verlangt konkrete, überprüfbare Maßnahmen. |
| Rechts- oder Faktenstatus | GELTENDES RECHT / RECHTSPRECHUNG |
| Voraussetzungen | Stand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umstände und Risiko sind abzuwägen. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Stand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umstände und Risiko sind abzuwägen. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-079 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-079: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Praxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel. |
Faktenkarte F-44
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Ein Datenschutzverstoß allein begründet nicht automatisch Schadenersatz; ein Schaden und Kausalität müssen vorliegen. |
| Bedeutung | Haftungsrisiko erfordert die Trennung von Verstoß, tatsächlichem Schaden und Kausalität. |
| Rechts- oder Faktenstatus | RECHTSPRECHUNG |
| Voraussetzungen | Für immateriellen Schaden besteht keine eigenständige Erheblichkeitsschwelle. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Für immateriellen Schaden besteht keine eigenständige Erheblichkeitsschwelle. |
| Primär-/Hauptquelle | S-078 |
| Weitere Quellen | keine |
| Exakte Fundstelle | S-078: Tenor und Entscheidungsgründe |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Praxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel. |
Faktenkarte F-45
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aussage | Der sicherste Standardfall ist ein klar begrenzter Zweck mit minimalen Daten in einer kontrollierten Umgebung ohne automatisierte Letztentscheidung. |
| Bedeutung | Der robuste Standardfall minimiert Daten, Systemrechte und Entscheidungswirkung zugleich. |
| Rechts- oder Faktenstatus | EIGENE SYNTHESE |
| Voraussetzungen | Auch dieser Fall benötigt bei Personenbezug Rechtsgrundlage, Transparenz und Sicherheit. |
| Gegenposition oder Einschränkung | Auch dieser Fall benötigt bei Personenbezug Rechtsgrundlage, Transparenz und Sicherheit. |
| Primär-/Hauptquelle | S-001 |
| Weitere Quellen | S-023; S-027 |
| Exakte Fundstelle | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-027: S. 3-24 |
| Zuletzt geprüft | 07.08.2026 |
| Aktualisierungsrisiko | Niedrig |
| Mögliche Verwendung im Buch | Praxis-, Mythen-, Risiko- oder Schlusskapitel. |
Kurze belegbare Originalzitate
Die Zitate sind bewusst kurz gehalten. Für eine Veröffentlichung sind Zeichensetzung und konsolidierte Sprachfassung nochmals am Original zu prüfen.
| ID | Originalzitat | Herausgeber | Dokument | Datum | Fundstelle | Quelle | Möglicher Buchkontext |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Q-01 | "dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt" | Europäische Union | DSGVO | 27.04.2016 | Art. 5 Abs. 1 lit. c | S-001 | Datenminimierung bei Training, RAG und Agentenzugriff. |
| Q-02 | "sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein" | Europäische Union | DSGVO | 27.04.2016 | Art. 5 Abs. 1 lit. d | S-001 | Halluzinationen, veraltete RAG-Quellen und Personenscores. |
| Q-03 | "nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden" | Europäische Union | DSGVO | 27.04.2016 | Art. 22 Abs. 1 | S-001 | Grundsatzkapitel zu automatisierten Entscheidungen. |
| Q-04 | "nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist" | Europäische Union | DSGVO | 27.04.2016 | Art. 25 Abs. 2 | S-001 | Datenschutzfreundliche Voreinstellungen. |
| Q-05 | "ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten" | Europäische Union | DSGVO | 27.04.2016 | Art. 32 Abs. 1 | S-001 | Risikobasierte Sicherheit statt pauschaler Toolfreigabe. |
| Q-06 | "voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge" | Europäische Union | DSGVO | 27.04.2016 | Art. 35 Abs. 1 | S-001 | Auslöser einer Datenschutz-Folgenabschätzung. |
| Q-07 | "für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses" | Bundesrepublik Deutschland | BDSG | 30.06.2017 | § 26 Abs. 1 | S-002 | Rechtsgrundlage im Recruiting. |
| Q-08 | "geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" | Europäische Union | DSGVO | 27.04.2016 | Art. 25 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 | S-001 | Brücke zwischen Recht und Systemarchitektur. |
Glossar
| Begriff | Verständliche Definition | Quellen |
|---|---|---|
| Personenbezogene Daten | Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Bezug kann aus Inhalt, Zweck oder Auswirkung entstehen. | S-001; S-073; S-074 |
| Besondere Kategorien | Daten über rassische/ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion, Gewerkschaft, Genetik, Biometrie zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheit, Sexualleben oder Orientierung. | S-001, Art. 9 |
| Pseudonymisierung | Verarbeitung, bei der Daten ohne zusätzliche, getrennt gehaltene Information einer Person nicht mehr zugeordnet werden können; die DSGVO bleibt regelmäßig anwendbar. | S-001; S-033; S-072 |
| Anonymisierung | Irreversible oder hinreichend robuste Entfernung des Personenbezugs unter Berücksichtigung vernünftigerweise einsetzbarer Mittel und des Kontexts. | S-001, ErwGr. 26; S-032 |
| Synthetische Daten | Künstlich erzeugte Daten, die Eigenschaften realer Daten nachbilden. Sie sind nur dann außerhalb der DSGVO, wenn kein Personenbezug oder Rekonstruktionsrisiko besteht. | S-032; S-083; S-084 |
| Profiling | Automatisierte Verarbeitung zur Bewertung persönlicher Aspekte, etwa Leistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, Interessen, Verhalten oder Aufenthaltsort. | S-001, Art. 4 Nr. 4 |
| Automatisierte Einzelentscheidung | Entscheidung, die ausschließlich automatisiert erfolgt und rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung hat; Art. 22 enthält Grundsatz, Ausnahmen und Garantien. | S-001; S-042; S-061 |
| Training | Anpassung von Modellparametern anhand von Daten, damit ein Modell Muster und Aufgaben erlernt. | S-024; S-083 |
| Fine-Tuning | Weiteres Training eines bestehenden Modells für eine Domäne, Aufgabe oder Stilvorgabe. Datenschutzrechtlich entsteht ein eigener Verarbeitungsschritt. | S-024; S-027 |
| Inferenz | Anwendung eines trainierten Modells auf eine Eingabe, um eine Ausgabe, Vorhersage oder Aktion zu erzeugen. | S-023; S-024 |
| RAG | Retrieval-Augmented Generation: Ein Modell erhält zusätzlich abgerufene Dokumente oder Daten als Kontext. | S-029; S-085 |
| Embedding | Numerische Vektorrepräsentation von Text, Bild oder anderen Daten, die Ähnlichkeiten abbildet; kann personenbezogen sein. | S-029; S-072 |
| Vektordatenbank | Speicher- und Suchsystem für Embeddings; ermöglicht Ähnlichkeitsretrieval und benötigt ein eigenes Berechtigungs-/Löschkonzept. | S-029 |
| Prompt | Eingabe oder Anweisung an ein KI-Modell; kann Inhalte, personenbezogene Daten, Ziele und Kontext enthalten. | S-023; S-027 |
| System-Prompt | Höher priorisierte Steueranweisung, die Rolle, Regeln und Grenzen des Modells definiert; kein sicherer Ort für Geheimnisse. | S-027 |
| Prompt-Historie | Gespeicherte Abfolge von Eingaben und Ausgaben. Sie kann einen hochsensiblen Sekundärdatenbestand bilden. | S-023; S-027 |
| Protokolldaten / Logs | Aufzeichnungen zu Zugriffen, Fehlern, Eingaben, Ausgaben oder Aktionen. Sicherheitsnutzen und Datenminimierung müssen abgewogen werden. | S-001; S-027; S-040 |
| Telemetrie | Technische Nutzungs- und Diagnosedaten, die ein Dienst für Betrieb, Sicherheit oder Produktverbesserung erhebt. | S-023; S-035 |
| Modellparameter | Während des Trainings angepasste numerische Werte, die das Verhalten eines Modells bestimmen. | S-024; S-083 |
| Modellgewichte | Gesamtheit zentraler Modellparameter. Ob sie personenbezogene Daten enthalten, ist einzelfall- und risikobezogen zu prüfen. | S-024; S-028 |
| Verantwortlicher | Stelle, die allein oder gemeinsam Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. | S-001, Art. 4 Nr. 7; S-037 |
| Auftragsverarbeiter | Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet. | S-001, Art. 4 Nr. 8; S-037 |
| Gemeinsame Verantwortlichkeit | Gemeinsame Festlegung von Zwecken und Mitteln durch mehrere Stellen; Einfluss kann ungleich und phasenbezogen sein. | S-001, Art. 26; S-075 bis S-077 |
| Empfänger | Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden; Auskunft kann konkrete Empfänger umfassen. | S-001; S-070 |
| Unterauftragsverarbeiter | Vom Auftragsverarbeiter eingesetzte weitere Verarbeitungsstelle; der Verantwortliche muss Identität und Kette beherrschen. | S-001, Art. 28; S-035 |
| AVV | Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit Gegenstand, Weisungen, TOM, Subprozessoren, Unterstützung, Löschung und Kontrolle. | S-001; S-035 |
| Berechtigtes Interesse | Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. f mit legitimer Interessenfestlegung, Erforderlichkeit und Abwägung. | S-001; S-034; S-064 |
| Interessenabwägung / LIA | Dokumentierter Dreistufentest zu Interesse, Notwendigkeit und Überwiegen der Rechte/Interessen Betroffener. | S-024; S-031; S-034 |
| DSFA | Datenschutz-Folgenabschätzung für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko erzeugen. | S-001, Art. 35; S-039 |
| Privacy by Design | Datenschutz durch Technikgestaltung: Schutzprinzipien werden in Zweck, Architektur, Entwicklung und Betrieb eingebaut. | S-001, Art. 25; S-038 |
| Privacy by Default | Datenschutzfreundliche Voreinstellungen, die standardmäßig nur notwendige Daten, Reichweite, Frist und Zugänglichkeit erlauben. | S-001, Art. 25 Abs. 2; S-038 |
| Datenminimierung | Beschränkung auf Daten, die dem Zweck angemessen, erheblich und notwendig sind. | S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. c |
| Zweckbindung | Daten werden für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht unvereinbar weiterverarbeitet. | S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. b |
| Richtigkeit | Personendaten müssen sachlich richtig und bei Bedarf aktuell sein; unrichtige Daten sind zu berichtigen oder zu löschen. | S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. d |
| Speicherbegrenzung | Identifizierbare Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist. | S-001, Art. 5 Abs. 1 lit. e |
| Drittlandübermittlung | Offenlegung oder Bereitstellung an einen Empfänger außerhalb EU/EWR; Kapitel V verlangt einen Transfermechanismus. | S-001; S-045 |
| Angemessenheitsbeschluss | Feststellung der Kommission, dass ein Drittland/Sektor ein angemessenes Schutzniveau bietet. | S-001, Art. 45; S-014 |
| Standardvertragsklauseln (SCC) | Von der Kommission erlassene Vertragsklauseln als Garantie für Transfers nach Art. 46. | S-012; S-081 |
| Transfer Impact Assessment (TIA) | Prüfung, ob Drittlandrecht und -praxis die Wirksamkeit des Transferinstruments beeinträchtigen und Zusatzmaßnahmen nötig sind. | S-044; S-081 |
| EU-US Data Privacy Framework | Angemessenheitsrahmen für zertifizierte US-Unternehmen; am Stichtag gültig, gerichtliches Rechtsmittel anhängig. | S-013 bis S-017 |
| Machine Unlearning | Techniken zur Verringerung oder Entfernung des Einflusses bestimmter Trainingsdaten aus einem Modell. | S-028; S-086 |
| Membership Inference | Angriff, der ermitteln soll, ob ein konkreter Datensatz im Training enthalten war. | S-087 |
| Model Inversion | Angriff zur Rekonstruktion sensibler Merkmale oder Trainingsinformationen aus Modellzugriffen. | S-087 |
| Memorisation | Verhalten, bei dem ein Modell Trainingssequenzen oder seltene Daten speichert und unter Umständen reproduziert. | S-083; S-084 |
| Prompt Injection | Manipulative Eingabe, die Schutzanweisungen oder Zielvorgaben eines KI-Systems umgehen soll. | S-027 |
| Indirekte Prompt Injection | Bösartige Anweisung in externem Inhalt, den ein KI-System oder Agent als Datenquelle verarbeitet. | S-027 |
| Security Trimming | Durchsetzung der bestehenden Dokumentberechtigung bereits bei Suche und Retrieval, bevor Inhalte das Modell erreichen. | S-029 |
| Human in the Loop | Menschliche Beteiligung an Prüfung oder Entscheidung; rechtlich wirksam nur bei echter Befugnis und substantieller Kontrolle. | S-042; S-061 |
| Schatten-KI | Nicht freigegebene KI-Nutzung durch Beschäftigte außerhalb der dokumentierten Sicherheits- und Datenschutzprozesse. | S-023; S-027 |
| Agent | KI-gestütztes System, das Werkzeuge aufruft und Aktionen in anderen Systemen ausführt; Rechte und Bestätigungsgates sind zentral. | S-027 |
Beleg- und Quellenmatrix
| Fakten-ID | Aussage | Quellen-ID | Genaue Fundstelle | Belegstärke | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| K-01 | Die DSGVO verbietet KI nicht; sie reguliert konkrete Verarbeitungen personenbezogener Daten. | S-001; S-023 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Ohne Personenbezug ist die DSGVO nicht anwendbar; Personenbezug ist weit zu prüfen. |
| K-02 | Jeder Verarbeitungsschritt benötigt eine Rechtsgrundlage; ein AVV ersetzt Art. 6 oder Art. 9 nicht. | S-001; S-023; S-035 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-035: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Rolle und Rechtsgrundlage sind getrennte Prüfungen. |
| K-03 | Öffentlich zugängliche personenbezogene Daten sind nicht frei verwendbar. | S-001; S-031; S-065 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-065: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Art. 6, Zweckbindung, Transparenz und Rechte bleiben anwendbar. |
| K-04 | Webscraping für generative KI kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. f gestützt werden, aber nur nach vollständiger Dreistufenprüfung. | S-024; S-031; S-034 | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-034: Gesamtdokument | Hoch / offizielle Behördenposition | EDPB-Leitlinien 03/2026 sind am Stichtag noch in öffentlicher Konsultation. |
| K-05 | Besondere Kategorien aus Art. 9 benötigen zusätzlich zu Art. 6 eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2. | S-001; S-068; S-069 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-068: Tenor und Entscheidungsgründe | S-069: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Auch abgeleitete oder offenbarende Daten können betroffen sein. |
| K-06 | Ein KI-Modell ist nicht automatisch anonym, nur weil Trainingsdaten nicht als Klartext gespeichert sind. | S-024; S-028; S-083; S-084 | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-083: USENIX Security 2021 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Einzelfallprüfung; technische und rechtliche Debatte bleibt offen. |
| K-07 | Pseudonymisierte Daten bleiben regelmäßig personenbezogen. | S-001; S-032; S-033; S-072 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-032: Executive Summary und Prüfrahmen | S-033: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Für einzelne Empfänger kann die Einordnung kontextabhängig sein. |
| K-08 | RAG kann Richtigkeit und Beherrschbarkeit verbessern, heilt aber kein rechtswidrig trainiertes Basismodell. | S-029; S-085 | S-029: S. 3-14 | S-085: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | RAG-Datenbank und Embeddings schaffen eigene Pflichten. |
| K-09 | Embeddings können personenbezogen sein, wenn sie einer Person zugeordnet, verknüpft oder zur Unterscheidung genutzt werden können. | S-001; S-029; S-032; S-072 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-029: S. 3-14 | S-032: Executive Summary und Prüfrahmen | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Keine pauschale Einstufung; Kontext und Reidentifizierbarkeit entscheiden. |
| K-10 | Eine Unternehmensversion eines KI-Dienstes ist nicht automatisch DSGVO-konform. | S-023; S-035; S-037 | S-023: S. 3-15 | S-035: Gesamtdokument | S-037: Gesamtdokument | Hoch / offizielle Behördenposition | Vertrag, tatsächliche Einstellungen, Unterauftragnehmer und Transfers prüfen. |
| K-11 | Ein Mensch im Prozess verhindert Art. 22 nur bei echter, eigenständiger Prüfung. | S-023; S-042; S-061 | S-023: S. 3-15 | S-042: Gesamtdokument | S-061: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Formale Abzeichnung oder routinemäßige Übernahme reicht nicht. |
| K-12 | Ein Score kann selbst eine Entscheidung nach Art. 22 sein, wenn ein Dritter ihm maßgebliche Bedeutung beimisst. | S-061 | S-061: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Sachverhalt und Entscheidungspraxis des Empfängers sind entscheidend. |
| K-13 | Betroffene haben bei automatisierten Entscheidungen Anspruch auf eine verständliche Erklärung des tatsächlich angewandten Verfahrens. | S-062 | S-062: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Algorithmus-Quellcode allein genügt nicht; Geschäftsgeheimnisse werden abgewogen. |
| K-14 | Art. 14 kann bei gescrapten Daten Informationspflichten auslösen. | S-001; S-031; S-051 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-051: Website | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Ausnahme wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Aufwands ist eng und schutzmaßnahmenabhängig. |
| K-15 | "Modellverbesserung" ist ohne Konkretisierung regelmäßig kein hinreichend bestimmter Zweck. | S-001; S-023; S-024; S-031 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Zweck muss spezifisch, explizit und legitim sein. |
| K-16 | Datenminimierung gilt auch für große Trainingsdatenbestände. | S-001; S-031; S-065; S-066 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-031: Insb. Rn. 16-75 | S-065: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Große Datenmengen sind technisch nützlich, aber kein rechtlicher Freibrief. |
| K-17 | Richtigkeit verlangt Prozesse gegen falsche oder veraltete Personenaussagen. | S-001; S-025; S-029 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-025: Gesamtdokument | S-029: S. 3-14 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Generative Ausgaben sind risikobasiert zu validieren. |
| K-18 | Ausgabefilter sind nicht automatisch Löschung aus einem Modell. | S-027; S-028; S-086 | S-027: S. 3-24 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-086: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Je nach Ziel kann Retraining, Unlearning oder Systemmaßnahme erforderlich sein. |
| K-19 | Löschung aus einem Modell ist technisch und rechtlich nicht abschließend gelöst. | S-024; S-028; S-052; S-086 | S-024: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 | S-028: Website und verlinkter Bericht | S-052: Website | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Systemmaßnahmen können genügen oder nur vorläufig sein; Einzelfall und Stand der Technik zählen. |
| K-20 | Ein Anbieter kann zugleich Auftragsverarbeiter und für andere Zwecke eigener Verantwortlicher sein. | S-001; S-035; S-037 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-035: Gesamtdokument | S-037: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Rollen sind verarbeitungsschrittbezogen zu bestimmen. |
| K-21 | Gemeinsame Verantwortlichkeit setzt keine gleichmäßige Kontrolle und keinen gemeinsamen Datenzugang voraus. | S-075; S-076; S-077 | S-075: Tenor und Entscheidungsgründe | S-076: Tenor und Entscheidungsgründe | S-077: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Gemeinsame Festlegung von Zwecken oder wesentlichen Mitteln genügt. |
| K-22 | Ein AVV muss Training, Telemetrie, Unterauftragnehmer, Löschung und Transfers praktisch abbilden. | S-001; S-035 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-035: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Standardklauseln ohne tatsächliche Kontrollmöglichkeit genügen nicht. |
| K-23 | Eine DSFA ist bei KI häufig, aber nicht automatisch immer erforderlich. | S-001; S-039; S-056 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-039: S. 9-13 | S-056: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Entscheidend ist das voraussichtlich hohe Risiko. |
| K-24 | Neue Technologie, Scoring, Überwachung, sensible Daten, vulnerable Personen und große Reichweite erhöhen gemeinsam das DSFA-Risiko. | S-039; S-056; S-057 | S-039: S. 9-13 | S-056: Gesamtdokument | S-057: Gesamtdokument | Hoch / offizielle Behördenposition | Mehrere Kriterien sprechen stark für eine DSFA. |
| K-25 | Privacy by Design muss bereits bei Zweck, Architektur und Datenbeschaffung beginnen. | S-001; S-027; S-038 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-027: S. 3-24 | S-038: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Nachträgliche Datenschutzerklärung ersetzt keine technische Gestaltung. |
| K-26 | Prompt Injection kann eine Datenschutzverletzung auslösen, wenn dadurch personenbezogene Daten offengelegt oder verändert werden. | S-001; S-027; S-040 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-027: S. 3-24 | S-040: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Nicht jede Sicherheitslücke ist automatisch meldepflichtig; Risiko entscheidet. |
| K-27 | Ein Datenabfluss über einen KI-Dienst kann binnen 72 Stunden meldepflichtig sein. | S-001, Art. 33; S-040 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-040: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Meldung nur, wenn ein Risiko für Rechte und Freiheiten nicht unwahrscheinlich ist. |
| K-28 | EU-Server allein schließen Drittlandübermittlungen nicht aus. | S-044; S-045; S-081 | S-044: Gesamtdokument | S-045: Gesamtdokument | S-081: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Support, Fernzugriff, Subprozessoren und Schlüsselkontrolle zählen. |
| K-29 | Der EU-US Data Privacy Framework ist am 07.08.2026 gültig. | S-013 bis S-017 | S-013: Gesamtdokument | S-017: Verfahrensmitteilung | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Rechtsmittel gegen T-553/23 ist anhängig; Refresh erforderlich. |
| K-30 | Beschäftigteneinwilligungen sind nicht generell unwirksam, aber strukturell besonders prüfungsbedürftig. | S-002, § 26; S-041; S-067 | S-002: Insb. §§ 22, 26, 38 | S-041: Gesamtdokument | S-067: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Freiwilligkeit, Abhängigkeit und Widerrufsfolgen müssen realistisch bewertet werden. |
| K-31 | KI-gestützte Leistungs- und Verhaltenskontrolle kann Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslösen. | S-005 | S-005: Insb. §§ 80, 87 Abs. 1 Nr. 6, 90, 94, 95 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Mitbestimmung ersetzt Datenschutzprüfung nicht. |
| K-32 | Bewerbervorsortierung kann Art. 22 auslösen, wenn Einladungen oder Absagen faktisch automatisiert erfolgen. | S-023; S-042; S-055; S-061 | S-023: S. 3-15 | S-042: Gesamtdokument | S-055: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Echte menschliche Kontrolle und Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. |
| K-33 | Eine KI-Nutzungsrichtlinie ist regelmäßig sinnvoll, aber nicht jede Einzelregel ist unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben. | S-001; S-023; S-027 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-027: S. 3-24 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Pflicht ergibt sich mittelbar aus Rechenschaft, Sicherheit und Organisationsverantwortung. |
| K-34 | Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss KI-Verarbeitungen angemessen beschreiben. | S-001, Art. 30; S-058 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-058: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Produktname allein reicht nicht; Zweck, Daten, Empfänger, Fristen und Maßnahmen sind erforderlich. |
| K-35 | Datenschutzbeauftragte sind frühzeitig und ordnungsgemäß einzubinden. | S-001, Art. 38; S-023 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Nicht erst nach Beschaffung oder Pilotbetrieb. |
| K-36 | Der Digital Omnibus ist am Stichtag kein geltendes Recht. | S-018 bis S-020 | S-018: Gesamtdokument | S-020: Website | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Inhalte und Zeitplan können sich ändern. |
| K-37 | Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht. | S-001; S-004 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-004: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Beide Regelwerke haben unterschiedliche Rollen, Zwecke und Pflichten. |
| K-38 | Eine nach AI Act zulässige KI-Verwendung kann datenschutzrechtlich dennoch unzulässig sein. | S-001; S-004 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-004: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Beispielsweise fehlende Art.-6-Rechtsgrundlage oder unzulässige Beschäftigtenverarbeitung. |
| K-39 | Daten aus amtlichen Registern dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Zugangs- und Verwendungsregeln weiterverarbeitet werden. | S-001; S-009 bis S-011; S-019 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-009: Gesamtdokument | S-011: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Open-Data- oder Registerzugang schafft nicht automatisch Art.-6-Rechtsgrundlage. |
| K-40 | Halluzinierte Aussagen über identifizierbare Personen können datenschutzrechtlich relevant sein. | S-001; S-025; S-029 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-025: Gesamtdokument | S-029: S. 3-14 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Richtigkeit, Berichtigung, Löschung, Transparenz und mögliche Schäden prüfen. |
| K-41 | Technische Extraktionsangriffe zeigen, dass memorisierte Trainingsdaten unter Umständen aus Sprachmodellen wiedergewonnen werden können. | S-083; S-084; S-087 | S-083: USENIX Security 2021 | S-084: Gesamtdokument | S-087: Gesamtdokument | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Ergebnisse sind modell-, Daten- und Angriffsspezifisch; keine pauschale Quote. |
| K-42 | Auskunft kann konkrete Empfänger und eine verständliche Kopie der verarbeiteten Daten umfassen. | S-036; S-070; S-071 | S-036: Gesamtdokument | S-070: Tenor und Entscheidungsgründe | S-071: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Umfang hängt vom Erforderlichen zur wirksamen Rechtsausübung ab. |
| K-43 | Die DSGVO verlangt keine perfekte Sicherheit, aber angemessene risikobasierte Maßnahmen und Nachweisbarkeit. | S-001, Art. 32; S-079 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-079: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Stand der Technik, Kosten, Art, Umfang, Umstände und Risiko sind abzuwägen. |
| K-44 | Ein Datenschutzverstoß allein begründet nicht automatisch Schadenersatz; ein Schaden und Kausalität müssen vorliegen. | S-078 | S-078: Tenor und Entscheidungsgründe | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Für immateriellen Schaden besteht keine eigenständige Erheblichkeitsschwelle. |
| K-45 | Der sicherste Standardfall ist ein klar begrenzter Zweck mit minimalen Daten in einer kontrollierten Umgebung ohne automatisierte Letztentscheidung. | S-001; S-023; S-027 | S-001: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 | S-023: S. 3-15 | S-027: S. 3-24 | Sehr hoch / Primärrecht oder Rechtsprechung | Auch dieser Fall benötigt bei Personenbezug Rechtsgrundlage, Transparenz und Sicherheit. |
Vollständiges Quellenregister
Abrufdatum für sämtliche Webquellen: 7. August 2026. Quellenstatus und Fundstellen sind nach dem jeweiligen Original dokumentiert. URLs sind als direkte Verweise angegeben. Vor Buchveröffentlichung ist insbesondere bei Entwürfen, laufenden Verfahren und dynamischen Behördenseiten ein erneuter Link- und Statuscheck erforderlich.
Rechtsquellen, Gesetzgebung und Transfers
S-001 | Europäische Union Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) Verordnung | 27.04.2016 | EU/EWR | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Zentrale Rechtsgrundlage des Dossiers. Fundstelle: Insb. Art. 2-6, 9-10, 12-22, 24-39, 44-49; Erwägungsgründe 26, 39-50, 60-75, 78, 81, 91 URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
S-002 | Bundesrepublik Deutschland Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gesetz | 30.06.2017 | Deutschland | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Deutsche Ergänzungen, insbesondere Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzbeauftragte. Fundstelle: Insb. §§ 22, 26, 38 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/
S-003 | Europäische Union Charta der Grundrechte der Europäischen Union Primärrecht | 26.10.2012 | EU | Primärquelle | Geltendes Primärrecht Relevanz: Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz. Fundstelle: Art. 7, 8, 21, 47, 52 URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12012P/TXT
S-004 | Europäische Union Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (AI Act) Verordnung | 13.06.2024 | EU/EWR | Primärquelle | Geltendes Recht; gestaffelte Anwendung Relevanz: Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und KI-Regulierung. Fundstelle: Insb. Art. 3, 4, 9-15, 26-27, 50, 113 URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
S-005 | Bundesrepublik Deutschland Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Gesetz | 15.01.1972; laufend konsolidiert | Deutschland | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen und Personalmaßnahmen. Fundstelle: Insb. §§ 80, 87 Abs. 1 Nr. 6, 90, 94, 95 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/
S-006 | Bundesrepublik Deutschland Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gesetz | 25.05.1976; laufend konsolidiert | Deutschland | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Vollautomatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes. Fundstelle: § 35a URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/
S-007 | Europäische Union Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen Richtlinie | 08.06.2016 | EU | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Abwägung von Erklärungs- und Auskunftsrechten mit Geschäftsgeheimnissen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2016/943/oj
S-008 | Europäische Union Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) Richtlinie | 12.07.2002 | EU | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Zusätzliche Regeln für elektronische Kommunikation und Endgeräte. Fundstelle: Insb. Art. 5, 13 URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2002/58/oj
S-009 | Europäische Union Verordnung (EU) 2022/868 (Data Governance Act) Verordnung | 30.05.2022 | EU | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Datenweiterverwendung und Datenvermittlungsdienste; kein Ersatz für DSGVO-Rechtsgrundlagen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/868/oj
S-010 | Europäische Union Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) Verordnung | 13.12.2023 | EU | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Datenzugang und Datennutzung; Schnittstelle zum Datenschutz. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj
S-011 | Europäische Union Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors Richtlinie | 20.06.2019 | EU | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Öffentliche Register und Open Data schaffen nicht automatisch eine DSGVO-Rechtsgrundlage. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/1024/oj
S-012 | Europäische Kommission Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 - Standardvertragsklauseln Durchführungsbeschluss | 04.06.2021 | EU | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Vertragsinstrument für Drittlandübermittlungen. Fundstelle: Anhänge und Module URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj
S-013 | Europäische Kommission Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 - EU-US Data Privacy Framework Angemessenheitsbeschluss | 10.07.2023 | EU/USA | Primärquelle | Geltend am Stichtag Relevanz: Angemessenheitsbeschluss für zertifizierte US-Unternehmen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2023/1795/oj
S-014 | Europäische Kommission Adequacy decisions - How the EU determines if a non-EU country has an adequate level of data protection Behördenseite | Stand 07.08.2026 | EU/international | Offizielle Quelle | Aktuelle Übersicht Relevanz: Aktuelle Angemessenheitsbeschlüsse. Fundstelle: Website URL: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en
S-015 | Europäische Kommission First periodic review of the functioning of the EU-US Data Privacy Framework Bericht | 09.10.2024 | EU/USA | Offizielle Quelle | Behördenbericht Relevanz: Erste Überprüfung des DPF. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://commission.europa.eu/document/download/d1a70e97-42be-4a0d-96f1-0f32bc532b23_en
S-016 | Gericht der Europäischen Union Urteil Latombe/Kommission, T-553/23 Urteil | 03.09.2025 | EU | Primärquelle | Urteil; Rechtsmittel anhängig Relevanz: Bestätigung des DPF durch das Gericht erster Instanz. Fundstelle: Urteil und Tenor URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=T-553%2F23
S-017 | Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsmittel gegen T-553/23 Latombe/Kommission Gerichtsverfahren | 31.10.2025 | EU | Primärquelle | Am 07.08.2026 anhängig Relevanz: Offenes Rechtsmittel zum DPF. Fundstelle: Verfahrensmitteilung URL: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=307389&doclang=EN
S-018 | Europäische Kommission COM(2025) 837 final - Digital Omnibus proposal Gesetzgebungsvorschlag | 19.11.2025 | EU | Primärquelle | Vorschlag, nicht geltendes Recht Relevanz: Vorgeschlagene Änderungen an der DSGVO und weiteren Digitalrechtsakten. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52025PC0837
S-019 | EDPB und EDPS Joint Opinion 2/2026 on the Digital Omnibus Gemeinsame Stellungnahme | 10.02.2026 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Nicht verbindliche Stellungnahme Relevanz: Kritische Einordnung der vorgeschlagenen Datenschutzänderungen. Fundstelle: Insb. Abschnitte zu KI, besonderen Kategorien, Transparenz und Art. 22 URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-02/edpb_edps_jointopinion_202602_digitalomnibus_en.pdf
S-020 | Europäisches Parlament Legislative Train - Digital package / Digital Omnibus Legislativübersicht | Stand 16.06.2026 | EU | Offizielle Quelle | Laufendes Gesetzgebungsverfahren Relevanz: Verfahrensstand des Digital Omnibus. Fundstelle: Website URL: https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-a-new-plan-for-europe-s-sustainable-prosperity-and-competitiveness/file-digital-package
S-021 | Europäische Union Verordnung (EU) 2018/1725 zum Datenschutz bei EU-Organen Verordnung | 23.10.2018 | EU | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Parallele Datenschutzregeln für EU-Organe; relevant für EDPS/SRB-Rechtsprechung. Fundstelle: Insb. Art. 3 und Informationspflichten URL: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj
S-022 | Bundesrepublik Deutschland Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) Gesetz | 23.06.2021; umbenannt 2024 | Deutschland | Primärquelle | Geltendes Recht Relevanz: Endgerätezugriffe, Cookies und Kommunikationsdaten bei KI-Diensten. Fundstelle: Insb. § 25 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/
Behördenleitlinien und Aufsichtspositionen
S-023 | Datenschutzkonferenz (DSK) Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, Version 1.0 Orientierungshilfe | 06.05.2024 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Leitfaden, kein Gesetz Relevanz: Deutscher Referenzleitfaden für Auswahl, Einführung und Nutzung von KI. Fundstelle: S. 3-15 URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20240506_DSK_Orientierungshilfe_KI_und_Datenschutz.pdf
S-024 | European Data Protection Board (EDPB) Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models Stellungnahme nach Art. 64 Abs. 2 DSGVO | 17.12.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Autoritative Aufsichtsposition, kein Gesetz/Urteil Relevanz: Anonymität von Modellen, berechtigtes Interesse und Folgen rechtswidriger Entwicklung. Fundstelle: Insb. Rn. 31-50, 54-86, 92-133 URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-12/edpb_opinion_202428_ai-models_en.pdf
S-025 | European Data Protection Board (EDPB) Report of the ChatGPT Taskforce Behördenbericht | 23.05.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Zwischenbericht Relevanz: Gemeinsame Aufsichtsthemen bei ChatGPT: Rechtmäßigkeit, Transparenz, Richtigkeit, Rechte. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-05/edpb_20240523_report_chatgpt_taskforce_en.pdf
S-026 | HmbBfDI Large Language Models und personenbezogene Daten - Diskussionspapier Diskussionspapier | 15.07.2024 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Diskussionsbeitrag; teils umstritten Relevanz: Engere These zum Personenbezug in LLM; Gegenposition zur pauschalen Modellqualifikation. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Informationen/240715_Diskussionspapier_HmbBfDI_KI_Modelle.pdf
S-027 | Datenschutzkonferenz (DSK) Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen, Version 1.0 Orientierungshilfe | 06.2025 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Leitfaden, kein Gesetz Relevanz: Datenschutz durch Technikgestaltung über den KI-Lebenszyklus. Fundstelle: S. 3-24 URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/DSK-OH_KI-Systeme.pdf
S-028 | BfDI Bericht über das öffentliche Konsultationsverfahren KI-Modelle und personenbezogene Daten Konsultationsbericht | 2026 | Deutschland | Offizielle Behördenquelle | Ergebnisbericht; keine verbindliche Rechtsauslegung Relevanz: 30 Stellungnahmen zu Modellanonymität, Extraktionsrisiken und Betroffenenrechten. Fundstelle: Website und verlinkter Bericht URL: https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Konsultationsverfahren/KI-Modelle-pbD/KI-Modelle-pbD_node.html
S-029 | Datenschutzkonferenz (DSK) Orientierungshilfe zu datenschutzrechtlichen Besonderheiten generativer KI-Systeme mit RAG-Methode, Version 1.0 Orientierungshilfe | 10.2025 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Leitfaden, kein Gesetz Relevanz: Datenschutzwirkungen und Grenzen von RAG, Embeddings und Vektordatenbanken. Fundstelle: S. 3-14 URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/DSK_OH_RAG.pdf
S-030 | Datenschutzkonferenz (DSK) Entschließung zu DSGVO und KI-Anpassungen Entschließung | 12.12.2025 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Politische Position, kein geltendes Recht Relevanz: Vorschläge zur Weiterentwicklung der DSGVO im KI-Kontext. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/DSK_Entschliessung_DSGVO_KI_Anpassungen.pdf
S-031 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 03/2026 on web scraping in the context of generative AI, Version 1.0 Leitlinien | 07.07.2026 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Zur öffentlichen Konsultation bis 30.10.2026; nicht final Relevanz: Aktuellste EDPB-Leitlinien zu Scraping, Art. 6, Art. 9 und Art. 14. Fundstelle: Insb. Rn. 16-75 URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-07/edpb_guidelines_2020603_webscraping_v1_en_0.pdf
S-032 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 02/2026 on Anonymisation, Version 1.0 Leitlinien | 07.07.2026 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Zur öffentlichen Konsultation bis 30.10.2026; nicht final Relevanz: Kontextbezogene Anonymitätsprüfung; Kriterien Isolation, Verknüpfung und Inferenz. Fundstelle: Executive Summary und Prüfrahmen URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-07/edpb_guidelines_202602_anonymisation_v1_en_0.pdf
S-033 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 01/2025 on Pseudonymisation, Version 1.0 Leitlinien | 16.01.2025 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Version zur öffentlichen Konsultation; nicht final Relevanz: Rechtswirkung und Schutzwirkung der Pseudonymisierung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-01/edpb_guidelines_202501_pseudonymisation_en.pdf
S-034 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 1/2024 on processing of personal data based on Article 6(1)(f) GDPR Leitlinien | 08.10.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Version zur öffentlichen Konsultation; nicht final Relevanz: Dreistufige Prüfung des berechtigten Interesses. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-10/edpb_guidelines_202401_legitimateinterest_en.pdf
S-035 | European Data Protection Board (EDPB) Opinion 22/2024 on certain obligations following from the reliance on processors and sub-processors Stellungnahme | 07.10.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Aufsichtsposition Relevanz: Pflichten bei Auftragsverarbeitern und Unterauftragsverarbeitern. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-10/edpb_opinion_202422_relianceonprocessors-sub-processors_en.pdf
S-036 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 01/2022 on data subject rights - Right of access, Version 2.1 Leitlinien | 28.03.2023; korr. 30.05.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Umfang, Form und Grenzen des Auskunftsrechts. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-04/edpb_guidelines_202201_data_subject_rights_access_v2_en.pdf
S-037 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 07/2020 on the concepts of controller and processor in the GDPR Leitlinien | 07.07.2021 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Funktionale Rollenbestimmung und gemeinsame Verantwortlichkeit. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-10/EDPB_guidelines_202007_controllerprocessor_final_en.pdf
S-038 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 4/2019 on Article 25 Data Protection by Design and by Default, Version 2.0 Leitlinien | 20.10.2020 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/documents/files/file1/edpb_guidelines_201904_dataprotection_by_design_and_by_default_v2.0_en.pdf
S-039 | Article 29 Working Party / EDPB Guidelines on Data Protection Impact Assessment, WP248 rev.01 Leitlinien | 04.10.2017 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Vom EDPB bestätigt Relevanz: Neun Kriterien für hohes Risiko und DSFA-Pflicht. Fundstelle: S. 9-13 URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/wp/20171004_wp248_rev01.pdf
S-040 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 9/2022 on personal data breach notification under GDPR, Version 2.0 Leitlinien | 28.03.2023 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Melde- und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverletzungen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-04/edpb_guidelines_202209_personal_data_breach_notification_v2.0_en.pdf
S-041 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 05/2020 on consent under Regulation 2016/679 Leitlinien | 04.05.2020 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Freiwilligkeit, Bestimmtheit, Informiertheit und Widerruf. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/sites/default/files/files/file1/edpb_guidelines_202005_consent_en.pdf
S-042 | Article 29 Working Party / EDPB Guidelines on Automated individual decision-making and Profiling, WP251 rev.01 Leitlinien | 06.02.2018 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Vom EDPB bestätigt Relevanz: Art. 22, Profiling, menschliches Eingreifen und Garantien. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/documents/guideline/automated-decision-making-and-profiling_en
S-043 | Article 29 Working Party / EDPB Guidelines on transparency under Regulation 2016/679, WP260 rev.01 Leitlinien | 11.04.2018 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Vom EDPB bestätigt Relevanz: Verständliche und leicht zugängliche Informationen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://ec.europa.eu/newsroom/article29/items/622227/en
S-044 | European Data Protection Board (EDPB) Recommendations 01/2020 on measures that supplement transfer tools, Version 2.0 Empfehlungen | 18.06.2021 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Empfehlungen Relevanz: Transfer Impact Assessment und zusätzliche Maßnahmen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2021-06/edpb_recommendations_202001vo.2.0_supplementarymeasurestransferstools_en.pdf
S-045 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 05/2021 on the interplay between Article 3 and Chapter V GDPR Leitlinien | 14.02.2023 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Wann eine Verarbeitung eine Drittlandübermittlung ist. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-02/edpb_guidelines_05-2021_interplay_between_the_application_of_art3-chapter_v_of_the_gdpr_v2_en_0.pdf
S-046 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 8/2020 on the targeting of social media users, Version 2.0 Leitlinien | 13.04.2021 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Profiling, Targeting und Rollenverteilung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2021-11/edpb_guidelines_202008_on_the_targeting_of_social_media_users_en.pdf
S-047 | European Data Protection Board (EDPB) Guidelines 02/2021 on virtual voice assistants, Version 2.0 Leitlinien | 07.07.2021 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Finale Leitlinien Relevanz: Sprachdaten, Endgerätezugriff und Transparenz. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2021-07/edpb_guidelines_202102_on_vva_v2.0_adopted_en.pdf
S-048 | European Data Protection Board (EDPB) Opinion 11/2024 on the use of facial recognition to streamline airport passenger flow Stellungnahme | 23.05.2024 | EU/EWR | Offizielle Behördenposition | Aufsichtsposition Relevanz: Biometrische Daten, Speicherarchitektur und Verhältnismäßigkeit. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-05/edpb_opinion_202411_facialrecognitionairports_en.pdf
S-049 | CNIL AI system development: the CNIL recommendations to comply with the GDPR Behördenleitfaden | 05.01.2026 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: Zusammenführung der französischen KI-Datenschutzempfehlungen. Fundstelle: Website und verlinkte Sheets URL: https://www.cnil.fr/en/ai-system-development-cnils-recommendations-to-comply-gdpr
S-050 | CNIL Relying on the legal basis of legitimate interests to develop an AI system Behördenleitfaden | 2025 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: Berechtigtes Interesse bei KI-Entwicklung. Fundstelle: Website URL: https://www.cnil.fr/en/relying-legal-basis-legitimate-interests-develop-ai-system
S-051 | CNIL Informing data subjects in the context of AI system development Behördenleitfaden | 2025 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: Art. 13/14 und mehrstufige Information. Fundstelle: Website URL: https://www.cnil.fr/en/informing-data-subjects
S-052 | CNIL Ensuring and facilitating the exercise of data subjects rights Behördenleitfaden | 2025 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: Rechte bei Trainingsdaten und Modellen. Fundstelle: Website URL: https://www.cnil.fr/en/ensuring-and-facilitating-exercise-data-subjects-rights
S-053 | CNIL Carrying out a data protection impact assessment if necessary Behördenleitfaden | 2025 | Frankreich/EU | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: DSFA bei KI-Systemen. Fundstelle: Website URL: https://www.cnil.fr/en/carrying-out-protection-impact-assessment-if-necessary
S-054 | Garante per la protezione dei dati personali ChatGPT - closure of the investigation against OpenAI Behördenmitteilung | 20.12.2024; Statusänderung 18.03.2026 | Italien/EU | Offizielle Behördenquelle | Bescheid 2026 nach Gerichtsurteil vorläufig entfernt Relevanz: Praxisfall zu Transparenz, Rechtsgrundlage und Richtigkeit; Verfahrensstatus beachten. Fundstelle: Website URL: https://www.garanteprivacy.it/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10085432
S-055 | HmbBfDI Bewerberdatenschutz und Recruiting im Fokus Orientierungshilfe | 06.06.2024 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Leitfaden Relevanz: KI-gestützte Bewerberauswahl, Transparenz und Art. 22. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Informationen/240606_Information_Bewerberdatenschutz_und_Recruiting.pdf
S-056 | Datenschutzkonferenz (DSK) Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO für nichtöffentliche Stellen, Version 1.1 Muss-Liste | 17.10.2018 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Aufsichtsrechtliche Muss-Liste Relevanz: Typische DSFA-Auslöser. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20181017_ah_DSK_DSFA_Muss-Liste_Version_1.1_Deutsch.pdf
S-057 | Datenschutzkonferenz (DSK) Kurzpapier Nr. 5 - Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO Kurzpapier | 17.12.2018 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Orientierung; Aktualität prüfen Relevanz: Ablauf und Dokumentation der DSFA. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_5.pdf
S-058 | Datenschutzkonferenz (DSK) Kurzpapier Nr. 1 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Kurzpapier | 2018 | Deutschland | Offizielle Behördenposition | Orientierung; Aktualität prüfen Relevanz: VVT und Rechenschaftspflicht. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_1.pdf
S-059 | BfDI Konsultation KI-Modelle und personenbezogene Daten - Konsultationsfragen Behördenseite | 10.07.2025 | Deutschland | Offizielle Behördenquelle | Abgeschlossene Konsultation Relevanz: Fragen zu Modellanonymität, Memorisierung, Extraktion und Betroffenenrechten. Fundstelle: Website URL: https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Inhalte/Konsultationsverfahren/KI-pbD/KI-pbD-Konsultationsfragen.html
S-060 | HmbBfDI Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 Tätigkeitsbericht | 2025 | Deutschland | Offizielle Behördenquelle | Bericht Relevanz: Praxisentwicklungen zu KI und Recruiting. Fundstelle: Relevante Kapitel URL: https://datenschutz-hamburg.de/service-information/taetigkeitsberichte/taetigkeitsbericht-datenschutz-2024
Rechtsprechung
S-061 | Gerichtshof der Europäischen Union SCHUFA Holding (Scoring), C-634/21, ECLI:EU:C:2023:957 Urteil | 07.12.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Art. 22 bei Scores mit maßgeblicher Rolle für die Entscheidung. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-634%2F21
S-062 | Gerichtshof der Europäischen Union Dun & Bradstreet Austria, C-203/22, ECLI:EU:C:2025:117 Urteil | 27.02.2025 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Verständliche Erklärung automatisierter Entscheidungen und Verhältnis zu Geschäftsgeheimnissen. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-203%2F22
S-063 | Gerichtshof der Europäischen Union Meta Platforms u. a. (Bundeskartellamt), C-252/21, ECLI:EU:C:2023:537 Urteil | 04.07.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Art. 6, besondere Kategorien, Einwilligung und Plattformdaten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-252%2F21
S-064 | Gerichtshof der Europäischen Union KNLTB, C-621/22, ECLI:EU:C:2024:858 Urteil | 04.10.2024 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Kommerzielles Interesse kann legitim sein; Notwendigkeit und Abwägung bleiben erforderlich. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-621%2F22
S-065 | Gerichtshof der Europäischen Union Schrems/Meta Platforms Ireland, C-446/21, ECLI:EU:C:2024:834 Urteil | 04.10.2024 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Datenminimierung über die Zeit und keine grenzenlose Nutzung öffentlich gemachter sensibler Daten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-446%2F21
S-066 | Gerichtshof der Europäischen Union Mousse, C-394/23, ECLI:EU:C:2025:2 Urteil | 09.01.2025 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Erforderlichkeit und Datenminimierung bei Anrede/Geschlechtsangabe. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-394%2F23
S-067 | Gerichtshof der Europäischen Union Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, ECLI:EU:C:2023:270 Urteil | 30.03.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Anforderungen an nationale Beschäftigtendatenschutzregeln nach Art. 88 DSGVO. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-34%2F21
S-068 | Gerichtshof der Europäischen Union OT, C-184/20, ECLI:EU:C:2022:601 Urteil | 01.08.2022 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Daten können besondere Kategorien offenbaren, auch wenn sie nicht ausdrücklich so bezeichnet sind. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-184%2F20
S-069 | Gerichtshof der Europäischen Union GC u. a., C-136/17, ECLI:EU:C:2019:773 Urteil | 24.09.2019 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Besondere Kategorien in Suchmaschinenkontexten und Verantwortungsrahmen. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-136%2F17
S-070 | Gerichtshof der Europäischen Union Österreichische Post (Empfänger), C-154/21, ECLI:EU:C:2023:3 Urteil | 12.01.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Auskunft umfasst grundsätzlich konkrete Empfänger. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-154%2F21
S-071 | Gerichtshof der Europäischen Union CRIF, C-487/21, ECLI:EU:C:2023:369 Urteil | 04.05.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Getreue und verständliche Kopie personenbezogener Daten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-487%2F21
S-072 | Gerichtshof der Europäischen Union EDPS/SRB, C-413/23 P, ECLI:EU:C:2025:645 Urteil | 04.09.2025 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Kontextbezogene Einordnung pseudonymisierter Daten und maßgebliche Perspektive. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-413%2F23%20P
S-073 | Gerichtshof der Europäischen Union Nowak, C-434/16, ECLI:EU:C:2017:994 Urteil | 20.12.2017 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Weites Verständnis des Bezugs einer Information zu einer Person nach Inhalt, Zweck oder Auswirkung. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-434%2F16
S-074 | Gerichtshof der Europäischen Union Breyer, C-582/14, ECLI:EU:C:2016:779 Urteil | 19.10.2016 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Relativer Personenbezug und vernünftigerweise einsetzbare Identifizierungsmittel. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-582%2F14
S-075 | Gerichtshof der Europäischen Union Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, ECLI:EU:C:2018:388 Urteil | 05.06.2018 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Gemeinsame Verantwortlichkeit bei Plattformstatistiken. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-210%2F16
S-076 | Gerichtshof der Europäischen Union Fashion ID, C-40/17, ECLI:EU:C:2019:629 Urteil | 29.07.2019 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Phasenbezogene gemeinsame Verantwortlichkeit bei eingebetteten Diensten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-40%2F17
S-077 | Gerichtshof der Europäischen Union Jehovan todistajat, C-25/17, ECLI:EU:C:2018:551 Urteil | 10.07.2018 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Gemeinsame Verantwortlichkeit ohne gemeinsamen Zugang zu allen Daten. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-25%2F17
S-078 | Gerichtshof der Europäischen Union Österreichische Post (immaterieller Schaden), C-300/21, ECLI:EU:C:2023:370 Urteil | 04.05.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Schadenersatz setzt Verstoß, Schaden und Kausalität voraus; keine Erheblichkeitsschwelle. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-300%2F21
S-079 | Gerichtshof der Europäischen Union Natsionalna agentsia za prihodite, C-340/21, ECLI:EU:C:2023:986 Urteil | 14.12.2023 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Sicherheitsmaßnahmen, Beweislast und Angst vor Datenmissbrauch. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-340%2F21
S-080 | Gerichtshof der Europäischen Union Lindqvist, C-101/01, ECLI:EU:C:2003:596 Urteil | 06.11.2003 | EU | Primärquelle | Historische Rechtsprechung Relevanz: Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-101%2F01
S-081 | Gerichtshof der Europäischen Union Schrems II, C-311/18, ECLI:EU:C:2020:559 Urteil | 16.07.2020 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Wirksamkeit von SCC, Prüfung des Drittlandschutzes, Privacy Shield ungültig. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-311%2F18
S-082 | Gerichtshof der Europäischen Union Google Spain, C-131/12, ECLI:EU:C:2014:317 Urteil | 13.05.2014 | EU | Primärquelle | Verbindliche Rechtsprechung Relevanz: Suchmaschinen, Verantwortlichkeit und Löschung/De-Listing. Fundstelle: Tenor und Entscheidungsgründe URL: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/liste.jsf?num=C-131%2F12
Wissenschaftliche Quellen
S-083 | Carlini et al. Extracting Training Data from Large Language Models Peer-reviewte Konferenzarbeit | 2021 | International | Wissenschaftliche Primärquelle | Forschungsstand Relevanz: Empirischer Nachweis extrahierbarer memorisierter Trainingsdaten. Fundstelle: USENIX Security 2021 URL: https://www.usenix.org/system/files/sec21-carlini-extracting.pdf
S-084 | Nasr et al. Scalable Extraction of Training Data from (Production) Language Models Preprint | 28.11.2023 | International | Wissenschaftliche Primärquelle | Preprint; Methodik beachten Relevanz: Skalierbare Extraktion aus produktiven Sprachmodellen. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://arxiv.org/abs/2311.17035
S-085 | Lewis et al. Retrieval-Augmented Generation for Knowledge-Intensive NLP Tasks Forschungsarbeit | 22.05.2020; Version 2021 | International | Wissenschaftliche Primärquelle | Forschungsgrundlage Relevanz: Grundlagen der RAG-Architektur. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://arxiv.org/abs/2005.11401
S-086 | Bourtoule et al. Machine Unlearning Peer-reviewte Forschungsarbeit | 2019/2021 | International | Wissenschaftliche Primärquelle | Forschungsstand Relevanz: Techniken zum nachträglichen Entfernen von Trainingseinflüssen; keine universelle Lösung. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://arxiv.org/abs/1912.03817
S-087 | Rigaki und Garcia A Survey of Privacy Attacks in Machine Learning Forschungsübersicht | 2020 | International | Wissenschaftliche Sekundärquelle | Forschungsstand Relevanz: Überblick zu Membership Inference, Model Inversion und Extraktion. Fundstelle: Gesamtdokument URL: https://arxiv.org/abs/2007.07646
Schnell veraltende Informationen
| Thema | Stand am 07.08.2026 | Warum schnell veraltend? | Nächster Prüfzeitpunkt | Primärquelle | Priorität |
|---|---|---|---|---|---|
| EDPB Guidelines 03/2026 Web Scraping | Version 1.0, Konsultation | Öffentliche Konsultation bis 30.10.2026; finale Fassung kann sich ändern. | 15.11.2026 | EDPB Dokumentseite / S-031 | Sehr hoch |
| EDPB Guidelines 02/2026 Anonymisation | Version 1.0, Konsultation | Finale Kriterien können Modell- und Embeddingbewertung beeinflussen. | 15.11.2026 | EDPB Dokumentseite / S-032 | Sehr hoch |
| EDPB Guidelines 01/2025 Pseudonymisation | Konsultationsfassung im Register | Finalen Annahmestatus und Text prüfen. | 01.11.2026 | EDPB / S-033 | Hoch |
| EDPB Guidelines 1/2024 Legitimate Interests | Konsultationsfassung im Register | Finalen Annahmestatus und Änderungen prüfen. | 01.11.2026 | EDPB / S-034 | Hoch |
| Digital Omnibus COM(2025) 837 | Laufendes Gesetzgebungsverfahren | Änderungsanträge, politische Einigung oder Verabschiedung können DSGVO-Kapitel verändern. | Monatlich bis Abschluss | EUR-Lex und Europäisches Parlament / S-018 bis S-020 | Sehr hoch |
| EU-US Data Privacy Framework | Gültig; Rechtsmittel anhängig | EuGH-Verfahren kann Angemessenheitsbeschluss beeinflussen. | Quartalsweise | CURIA / S-013 bis S-017 | Sehr hoch |
| Erste/weitere DPF-Überprüfungen | Erste Überprüfung 2024 | Weitere Kommissionsbewertungen und US-Änderungen beobachten. | Halbjährlich | Europäische Kommission / S-014, S-015 | Hoch |
| AI Act Anwendungsphasen | Gestaffelte Geltung | Auslegung, Leitlinien, harmonisierte Standards und nationale Zuständigkeiten entwickeln sich. | Vor Veröffentlichung | EUR-Lex und Kommission / S-004 | Hoch |
| DSK KI-Orientierungshilfe | Version 1.0 vom 06.05.2024 | Update möglich wegen AI Act, EuGH und EDPB-Leitlinien. | Halbjährlich | DSK / S-023 | Mittel |
| DSK TOM-Orientierungshilfe | Version 1.0 vom 06.2025 | Technischer Stand und Angriffsmethoden ändern sich schnell. | Halbjährlich | DSK / S-027 | Hoch |
| DSK RAG-Orientierungshilfe | Version 1.0 vom 10.2025 | RAG-Architekturen und Behördenpraxis entwickeln sich. | Halbjährlich | DSK / S-029 | Hoch |
| BfDI Konsultationsfolge KI-Modelle | Bericht 2026 | Mögliche Anschlussposition oder DSK-/EDPB-Konkretisierung. | Halbjährlich | BfDI / S-028, S-059 | Hoch |
| Dun-&-Bradstreet-Folgepraxis | EuGH-Urteil 27.02.2025 | Nationale Umsetzung der Erklärungspflicht und Geschäftsgeheimnisabwägung. | Jährlich | CURIA und nationale Gerichte / S-062 | Mittel |
| SCHUFA-Folgeentscheidungen | EuGH-Urteil 07.12.2023 | Nationale Entscheidungen zur konkreten Scoringpraxis. | Jährlich | CURIA und deutsche Gerichte / S-061 | Mittel |
| Beschäftigtendatenschutz Deutschland | § 26 BDSG und C-34/21 | Gesetzgebung und Rechtsprechung können nationale Grundlage verändern. | Vor Veröffentlichung | Gesetze im Internet, Bundestag, CURIA / S-002, S-067 | Hoch |
| Garante/OpenAI-Verfahrensstatus | Behördenmaßnahme nach Urteil 18.03.2026 entfernt | Weitere gerichtliche oder behördliche Schritte möglich. | Vor jeder Nennung | Garante / S-054 | Sehr hoch |
| Machine-Unlearning-Forschungsstand | Keine universelle fehlerfreie Lösung | Neue Verfahren und Evaluationsstandards können Rechteumsetzung verändern. | Jährlich | Forschung und BfDI / S-028, S-086 | Hoch |
| Extraktions- und Memorisationstests | Forschung 2021/2023 | Neue Modelle, Angriffe und Schutzmaßnahmen verändern Risiko. | Jährlich | S-083, S-084, S-087 | Hoch |
| Anbieterbedingungen | Nicht produktbezogen erfasst | AVV, Training, Speicherung, Subprozessoren, Regionen und Telemetrie ändern sich kurzfristig. | Vor jeder konkreten Beschaffung/Nennung | Primärunterlagen des jeweiligen Anbieters | Sehr hoch |
| Unterauftragsverarbeiter | Dynamisch | Neue Anbieter/Länder können Rollen- und Transferbewertung ändern. | Bei jeder Änderungsmitteilung | Subprozessorliste und AVV des Anbieters | Sehr hoch |
| Speicherfristen und Zero-Retention | Produktabhängig | Marketingbegriffe können sich von tatsächlichen Security-/Abuse-Logs unterscheiden. | Vor Beschaffung und quartalsweise | Vertrag, Produktdokumentation, Auditnachweis | Sehr hoch |
| Connector- und Agentenrechte | Produktabhängig | Neue Schreib-/Sende-/Löschfunktionen verändern Risiko und Art.-22-Prüfung. | Bei jedem Release | Produkt- und Admin-Dokumentation | Sehr hoch |
| Angemessenheitsbeschlüsse allgemein | Dynamische Kommissionsliste | Neue, geänderte oder aufgehobene Beschlüsse. | Halbjährlich | Kommission / S-014 | Mittel |
| DSFA-Musslisten | Deutsche/EU-Listen | Behörden können Listen aktualisieren oder KI-spezifisch ergänzen. | Jährlich | DSK und zuständige Aufsicht / S-056 | Mittel |
| Rechtsprechung zu generativer KI | Noch begrenzt | Neue EuGH- und nationale Entscheidungen können Modell-, Rechte- und Rollenfragen konkretisieren. | Quartalsweise | CURIA, deutsche Rechtsprechungsdatenbanken | Sehr hoch |
Qualitätsbericht
| Kennzahl | Wert | Einordnung |
|---|---|---|
| Verwendete Quellen insgesamt | 87 | Quellenregister S-001 bis S-087. |
| Verbindliche Rechts-/Primärquellen | 40 | EU-/deutsche Rechtsakte und Rechtsprechung; Level "Primärquelle". |
| Gerichtsentscheidungen/-verfahren | 24 | EuGH, Gericht EU und anhängige Verfahrensquelle. |
| Offizielle Behördenquellen | 42 | EDPB, EDPS, DSK, BfDI, Landesaufsicht, CNIL, Kommission und Parlament. |
| Wissenschaftliche Primärquellen | 4 | Technische Forschung zu Extraktion, RAG und Unlearning. |
| Wissenschaftliche Sekundärquellen | 1 | Überblick zu Privacy Attacks. |
| Explizit dynamische Entwürfe/Verfahren | 8 | Im Text und in der Refresh-Liste gekennzeichnet. |
| Offene/umstrittene Rechtsfragen | 18 | Priorisierte Liste O-01 bis O-18. |
| Praxisfälle | 15 | Jeweils vollständige Prüffelder. |
| Faktenkarten | 45 | F-01 bis F-45. |
| Mythenprüfungen | 20 | M-01 bis M-20. |
| Glossarbegriffe | 50 | Technische und rechtliche Begriffe. |
| Nicht zugängliche Quellen als tragender Beleg | 0 | Kostenpflichtige Kommentare und nicht einsehbare Materialien wurden nicht als tragende Quellen verwendet. |
| Technisch vollständig protokollierter URL-Statuscheck | UNKLAR | Für tragende Aussagen wurden Originalquellen recherchiert. Ein separater automatisierter Statuscode-Nachweis für alle 87 Links wurde nicht protokolliert; vor Publikation erneut prüfen. |
Stärken des Dossiers
- Klare Trennung von geltendem Recht, Rechtsprechung, Behördenposition, Entwurf, Forschung, Synthese und offener Frage.
- Rechtsstand und laufende Verfahren bis 7. August 2026 ausdrücklich gekennzeichnet.
- Primärquellen dominieren die tragenden rechtlichen Aussagen.
- EuGH-Rechtsprechung zu Art. 22, Auskunft, Verantwortlichkeit, Zweckbindung, Art. 9, Sicherheit und Transfers ist integriert.
- Technische Aspekte wie RAG, Embeddings, Memorisation, Unlearning, Prompt Injection und Agentenrechte werden in die Rechtsprüfung übersetzt.
- Praxisfälle, Freigabestufen, Checkliste, Faktenkarten und Refresh-Liste sind unmittelbar redaktionell nutzbar.
Bekannte Grenzen
| Grenze | Folge |
|---|---|
| Keine individuelle Rechtsberatung | Die Bewertung eines realen Systems erfordert Verträge, Datenfluss, Zwecke, Einstellungen und technische Tests. |
| Behördenleitlinien teils nicht final | EDPB 02/2026 und 03/2026 sind Konsultationsfassungen; weitere Leitlinien können finalisiert werden. |
| Digital Omnibus offen | Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen. |
| Spezifische KI-Rechtsprechung begrenzt | Viele Aussagen beruhen auf Übertragung allgemeiner DSGVO-Rechtsprechung; Übertragungsgrenzen sind markiert. |
| Keine Anbieter-Einzelprüfung | Produktbedingungen ändern sich schnell und müssen für eine konkrete Beschaffung neu erhoben werden. |
| Keine vollständige Fachkommentarauswertung | Kostenpflichtige juristische Kommentare und Datenbanken wurden nicht als Vollbestand ausgewertet. |
| Landesbehörden nicht einzeln vollständig | DSK-Gemeinschaftsdokumente wurden priorisiert; nur BfDI/HmbBfDI zusätzlich vertieft. |
| Technischer Forschungsstand dynamisch | Extraktions-, Unlearning- und Agentensicherheitsmethoden entwickeln sich schnell. |
| Seiten-/Randnummern | Bei dynamischen HTML-Seiten existieren nicht immer stabile Pinpoints; bei PDF/Urteil wurden konkrete Fundstellen soweit verfügbar angegeben. |
Vor Buchveröffentlichung zwingend erneut prüfen
- Finalstatus und Text der EDPB-Leitlinien 02/2026 und 03/2026;
- Verfahrensstand Digital Omnibus;
- Rechtsmittel zum EU-US Data Privacy Framework;
- neue EuGH- oder deutsche Entscheidungen zu generativer KI, Scoring und Beschäftigtendaten;
- aktuelle Anbieterbedingungen, Subprozessoren, Speicherfristen und Transfers jedes konkret genannten Produkts;
- AI-Act-Leitlinien, Standards, nationale Zuständigkeiten und Anwendungsfristen;
- technischer Stand von Unlearning, Extraktionsschutz, RAG- und Agentensicherheit.
Redaktionelles Schlussfazit
Der datenschutzrechtlich robuste KI-Einsatz beginnt nicht mit der Frage, welches Modell am leistungsfähigsten ist, sondern mit einem begrenzten Zweck, einer belastbaren Daten- und Rollenkarte und einer Architektur, die unnötige Daten, Zugriffe und Entscheidungsmacht verhindert. Je stärker ein System Menschen bewertet, sensible Daten erschließt, Archive verbindet oder selbstständig handelt, desto weniger genügt eine Vertrags- oder Datenschutzerklärungslösung. Dann werden DSFA, technische Begrenzung, echte menschliche Kontrolle, Erklärbarkeit und ein überprüfbarer Rechteprozess zum Kern der Zulässigkeit. [EIGENE SYNTHESE aus S-001, S-023, S-024, S-027, S-029, S-039, S-061 und S-062]